Dr. Ralph Baumheier
Die letztere Frage lässt sich sicherlich relativ einfach beantworten, dass es ein solches Angebot dort sicherlich zu den späten Abendzeiten nicht gibt, das ist sicherlich so. Es gibt allerdings auch – und das ist der Versuch, das hier noch einmal in der Antwort deutlich zu machen – zwei Regelungen, zwei gleichartige Regelungen für den unmittelbaren Umfeldbereich von Schulen und Kindergärten et cetera und dem der hochfrequentierten Schulstraßen. Dort haben wir dann jeweils die Vorgabe, die wir noch einmal so dargelegt haben, für den Bereich der hochfrequentierten Schulwege, weil es sich um ein größeres Gebiet handelt, das dort entsprechend diesen Regelungen unterworfen ist. Dann ist dort entsprechend die zeitliche Begrenzung von 7:00 bis 18:00 Uhr, und wir haben im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kitas und Ähnlichem, wo es dann einer intensiveren Schutzwirkung bedarf, dann auch den größeren zeitlichen Auswirkungsbereich.
