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Michael Jonitz

CDU 21.04.2026 Sitzungen 21/36

Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen konkreten fachlichen und rechtlichen Kriterien wurde die zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung in der Oberneulander Landstraße auf Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr, festgelegt? 2. Gelten diese Kriterien auch für andere Schul- und Kitastandorte in Bremen, und wenn ja, warum werden dort vielfach abweichende, unterschiedliche, ganztägige und beziehungsweise oder ganzwöchige Regelungen angewendet? 3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Tempo-30-Regelungen an Schul- und Kitawegen systematisch zu überprüfen mit dem Ziel einer einheitlichen, transparenten und verhältnismäßigen Regelung in Anlehnung an das Oberneulander Modell – und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

Alle Reden von Michael Jonitz Protokoll (PDF) ↗