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Dr. Ralph Baumheier

21.04.2026 Sitzungen 21/36

Es liegt schon ein normiertes Regelwerk in Form der Straßenverkehrs-Ordnung dahinter, auch an die müssen wir uns als Verwaltung halten, und es gibt in der Tat den Unterschied – den hatte ich versucht, darzustellen – zwischen dem engeren Bereich, wo wir den Bereich mit einer entsprechenden zeitlichen Ausdehnung bislang eingeführt haben und es aus unserer Sicht wenig sinnvoll ist, diesen Bereich zu verändern, und es gibt den anderen Bereich, wo wir einen deutlich größeren räumlichen Ausbreitungsbereich haben, nämlich den der hochfrequentierten Schulwege, wo wir zu dieser anderen zeitlichen Einschätzung kommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, ich glaube, da steht jetzt hier an der Stelle auch unser Bestreben – und so hatte ich es eigentlich aus dem Kreis der Verkehrsdeputation und auch woandersher immer wahrgenommen als Zielsetzung und auch, ich glaube, aus diesem Kreise hier –, dass wir natürlich auch versuchen sollten, möglichst zu vermeiden, Zickzackbewegungen in der Ausschilderung von Tempo 30 und vergleichbaren Dingen zu haben. Von daher ist es an der Stelle dann ein pragmatischer Weg, dann die Gleichartigkeit der Ausschilderung in solchen Bereichen, wo es hochfrequentierte Schulwege gibt, auch auf den Bereich der Schulen zu machen, weil wir ansonsten ja eine Zickzackbewegung dort hätten, die, glaube ich, nicht sinnvoll ist.

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