Thomas Ehmke
Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Also der Gesetzgeber hat die Regeln für die Straßenumbenennung aufgestellt und im Ortsgesetz über Ortsämter und Beiräte die Mindestanforderungen geregelt, und das ist die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner und die Befragung. Der Beirat ist dann in seinem Letztentscheidungsrecht frei, und dem Senat obliegt hier die Rechtsaufsicht, das heißt, wir müssen prüfen, ob der Beirat sich an das Verfahren hält. Dem Senat obliegt aber nicht die inhaltliche Bewertung des Beiratsbeschlusses. Wir haben da keine Fachaufsicht in dem Sinne, dass wir entscheiden können, was der Beirat entscheiden müsste oder wie er es entscheiden müsste. Ich will auch sagen, das ist ja ein demokratisch gewähltes Gremium. Über so unendlich viele Letztentscheidungsrechte verfügen sie nicht. Also insofern finde ich, da, wo der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass sie entscheiden, müssen wir als Senat das dann auch akzeptieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
