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Thomas Ehmke

21.04.2026 Sitzungen 21/36

Sie weisen ja gerade darauf hin, dass wir diesen Fall so noch gar nicht hatten. Was wir aber hatten, ist gerade eine gesetzliche Klarstellung, in welchem Verfahren die Beiräte dieses Verfahren durchzuführen haben und was die Anforderungen an die Beiräte sind, und dass wir, bevor wir jetzt den ersten Praxisdurchgang haben, die Regeln schon wieder außer Kraft setzen oder neu aufstellen, das fände ich tatsächlich irgendwie kompliziert. Was die Senatskanzlei gemacht hat, ist, dass sie eine Handreichung entwickelt hat, wo sie den Beiräten verfahrensleitende Hinweise gegeben hat. Am Ende muss man ja sagen, das ist auch eine Verwaltungsentscheidung, die da getroffen wird. Die ist im Zweifelsfall auch rechtlich angreifbar, das heißt, man muss schon darauf achten, dass sie willkürfrei nach geordneten Maßstäben und mit einem vernünftigen Abwägungsprozess durchgeführt wird. Dazu hat es Hinweise aus unserem Haus gegeben, aber das ist bei demokratischen Entscheidungsprozessen so: Wenn man einer bestimmten Ebene die Entscheidung über einen Vorgang gibt, dann muss man auch aushalten, dass sie diese Entscheidung trifft. (Beifall SPD, Die Linke)

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