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Dr. Ralph Baumheier

21.04.2026 Sitzungen 21/36

Zu dem, dass man es dort, wo es besteht, auch bestehen lässt, hatte ich gerade schon ausgeführt, dass aus unserer Sicht eine entsprechende Anpassung/Überarbeitung nicht angemessen erscheint vor dem Hintergrund, dass es sich als eingeübte Praxis bewährt hat und der insgesamt gegebene Überarbeitungsaufwand dann auch dazu führen würde, dass die personelle Kapazität, die wir dafür dann aufwenden würden, an anderer Stelle fehlen würde. Von daher würden wir in der Abwägung da nicht zu einer Überprüfung von vorhandenen entsprechenden Zeiten plädieren. Das Zweite ist, wenn sich jetzt über den Bereich hinaus dann noch weitere Nutzungen in vergleichbarer schützenswerter Form ergeben, dann könnte man auch darüber nachdenken, das entsprechend auszuweiten. Wichtig ist allerdings, dass wir diese zwei Regelungen sehen – einerseits das unmittelbare Umfeld von schützenswerten Einrichtungen im engeren Bereich und den vom Senator für Bildung auf Rückfrage von den Schulen herausgegebenen Bereich der hochfrequentierten Schulwege – und dass wir diese beiden Dinge dann auch auseinanderhalten. Wir versuchen, in beiden Fällen – das war noch einmal die ergänzende Frage zu Herrn Jonitz – natürlich dann auch solche Situationen zu schaffen, die möglichst kein Hin und Her bedeuten, sondern eine Gleichartigkeit und damit dann sicherlich auch eine höhere Akzeptanz für die Verkehrsteilnehmenden.

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗