Thomas Ehmke
Ich gehe im Moment von der Zuständigkeit des Beirats aus, weil das Verfahren auch entsprechend durchgeführt wird. Wenn das in Zweifel gezogen wird, müsste man das an der Stelle noch einmal prüfen. Ich verstehe schon, auf was Sie hinauswollen, denn die Entscheidungsrechte des Beirats setzen voraus, dass es sich um eine nicht überörtlich relevante Straße handelt, und ich gehe davon aus – das ist ja eine Prüfung, die durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgenommen wird –, dass dieser Vorgang geprüft wird. Ich müsste im Zweifelsfall aber noch einmal in den Vorgang schauen, denn weil sich die Frage hier jetzt um die Straßen in Walle drehte, habe ich dazu keine Ausführungen in meinen Unterlagen.
