Sandra Ahrens
Herr Staatsrat, können Sie mir erklären, warum der Staat einigen Kindern ein stärkeres Schutzrecht einräumt als anderen und die einen nur bis 18:00 Uhr schützt und die anderen bis 22:00 Uhr oder bis 20:00 Uhr? Können Sie mir das in Bezug auf Artikel 3 Grundgesetz erklären und die Rechtsstaatsprinzipien, denen Verwaltungen unterliegen, dass gleichartige Sachverhalte auch auf gleiche Art und Weise zu behandeln sind, weil sie gesagt haben, der Unterschied bestehe hier einzig und allein darin, dass das eingeübte Praxis sei und keinerlei normiertes Regelwerk dahinterliege? Habe ich das richtig verstanden?
