Dr. Ralph Baumheier
Nein, das habe ich, glaube ich, nicht so gesagt, sondern ich habe gesagt, dass wir an den Stellen – –. Ich darf noch einmal kurz an den Ausgangspunkt der Fragestellung erinnern: Wir reden hier von Schulwegen und von Schulen, und dort geht es darum, dass wir dort, wo Tempo 30 im engeren Umfeld von Schulen ist und wo wir Schulen haben, die einen hochfrequentierten Schulweg haben wie beispielsweise das Ökumenische Gymnasium, da glauben wir, dass wir eine höhere Akzeptanz der Regelung bekommen, wenn wir eine Durchgängigkeit der gleichen Tempovorgabe haben. Das heißt aber an der Stelle: Einzelfallbetrachtung hochfrequentierter Schulwege, das heißt nicht, flächendeckend über Bremen. (Zurufe)
