Thomas Ehmke
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Beirat Walle befasst sich gegenwärtig mit einer möglichen Umbenennung von insgesamt vier Straßen, deren bisherigen Namen in Zusammenhang mit dem deutschen beziehungsweise dem europäischen Kolonialismus stehen. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurden für jede der in Bezug genommenen Straßen separate Informationsveranstaltungen, also Anwohnerversammlungen, durchgeführt, zu denen alle Anwohnerinnen und Anwohner postalisch eingeladen wurden. Hierfür fielen Druckkosten, jedoch keine Portokosten an, da die Zustellung durch die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder beziehungsweise durch Mitarbeitende des Ortsamtes erfolgte. Für die Durchführung der Versammlungen wurden unterschiedliche Räume angemietet, wobei in einem Fall dafür auch Kosten anfielen. Honorarkosten fielen zudem für die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens zu den historischen Bezügen der gegenwärtigen sowie der vorgeschlagenen neuen Straßennamen, für die Moderation der Veranstaltung sowie für die Entwicklung eines Beteiligungstools für die anschließende Erstellung eines Meinungsbildes der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner – Anwohnerbefragung – an. Insgesamt sind hierdurch Kosten in Höhe von rund 4 700 Euro entstanden, die entweder aus den Globalmitteln oder aus dem Verkehrsbudget übernommen wurden, die dem Beirat zur Verfügung stehen. Die Begleitung des Verfahrens ist mit Personalaufwand im Ortsamt West sowie in verschiedenen Behörden verbunden, so beim Amt für Straßen und Verkehr, beim Senator für Kultur oder in der Senatskanzlei. Dieser ist kostenmäßig nicht quantifizierbar, da er im Rahmen der Wahrnehmung der Regelaufgaben erfolgt. Für die Konzeption des Verfahrens entstehen keine Kosten, da sie durch die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder im zuständigen Arbeitskreis erarbeitet wurde. Zu Frage 2: Nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter ist bei Straßenumbenennungen ein niedrigschwelliges Beteiligungsverfahren durchzuführen, bei dem mindestens alle Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen zu einer Anwohnerversammlung einzuladen sind, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Anforderung ist vom Beirat Walle entsprochen worden. An den Versammlungen nahmen jeweils zwischen 30 und 50 Personen teil, von denen sich zwischen ungefähr einem Drittel oder etwas über der Hälfte als Anwohnerinnen oder Anwohner der betroffenen Straßen eintrug. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Positiv hervorzuheben ist, dass der Beirat über das vom Ortsgesetz vorgegebene Maß eine Beteiligung der Anwohnenden einholt: Neben den Rückmeldungen, die in den Veranstaltungen abgegeben werden konnten, soll allen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit gegeben werden, postalisch oder über das Beteiligungstool, also eine Anwohnerbefragung, ihre Meinung zu äußern. Es ist davon auszugehen, dass durch die Anwohnerbefragung eine über das vorgegebene Maß des Ortsgesetzes hinausgehende Repräsentativität erreicht wird. Der Beirat Walle ist gehalten, die Rückmeldungen aus den vier Versammlungen, der Beteiligungsumfrage sowie alle sonstigen Äußerungen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und Initiativen angemessen einzubeziehen, wenn er am Ende im Rahmen seiner Zuständigkeit über eine mögliche Umbenennung der Straßen entscheidet. Zu Frage 3: Aus einer Änderung der Adresse ergeben sich verschiedene Erfordernisse für die Änderung von Dokumenten, soweit in diesen eine Adresse angegeben ist. Die Verpflichtung hierzu wie auch das Tragen der Kosten obliegt grundsätzlich den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann bei Vorliegen einer atypischen Sonderkonstellation aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise eine Gebührenbefreiung erfolgen. Amtliche Dokumente, die aufgrund von Adressänderungen angepasst werden müssen, sind in jedem Fall die Personalausweispapiere und Aufenthaltstitel, die Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge Teil 1 sowie waffen- und jagdrechtliche Dokumente. Die Änderung der Meldeadresse im Personalausweis und beim elektronischen Aufenthaltstitel sind gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung fallen Kosten in Höhe von elf Euro an. Für Adressänderungen in Jagdscheinen und Feuerwaffenpässen wird eine Gebühr in Höhe von 18 Euro erhoben. Für die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge Teil 1 werden insgesamt 11,10 Euro fällig. Nicht bezifferbar sind in diesem Zusammenhang die Kosten, die mit der Mitteilung der neuen Adresse an Dritte verbunden sind, die insbesondere bei Gewerbetreibenden ein erhebliches Ausmaß erreichen können. – So weit die Antwort des Senats!
