Michael Jonitz
Wir haben ja nicht nur die Straßenumbenennungen in Walle, die in der Diskussion sind, sondern auch in der Neustadt in der Langemarckstraße. Jetzt haben wir bei der Langemarckstraße mehrere Äußerungen des Senats, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Jetzt meine Frage: Entsprechend dieser Definition des Senats der Langemarckstraße als Hauptverkehrsstraße und in Ausarbeitung der Senatskanzlei, wer ist für eine mögliche Umbenennung der Langemarckstraße eigentlich überhaupt zuständig? Ist es der Beirat oder ist es der Senat, wenn es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt?
