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Dr. Ralph Baumheier

21.04.2026 Sitzungen 21/36

Ich habe nicht den Eindruck, dass wir eine entsprechende Beschreibung, ob die zutreffend ist, dass wir jetzt hier die Stadt in eine entsprechende Situation verbringen. Wir müssen natürlich auch davon ausgehen, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, und wir haben ja gerade mit dem Beispiel der Ausgangsfragestellung dargelegt, dass wir uns durchaus darum bemühen, den Wechsel von unterschiedlichen Tempi in einem Bereich auch zu vermeiden und da zu einer einheitlichen Ausschilderung zu kommen. Das ist ja gerade das, was Sie auch noch einmal nachgefragt haben. Da, wo wir das machen können, wo die Möglichkeiten bestehen, machen wir das ja auch. Dass wir uns ansonsten aber auch immer darum bemühen müssen, dann mit vorhandenen Vorgaben – –. Die Straßenverkehrs-Ordnung hat das Thema jetzt in der Novellierung zwar ein wenig leichter gemacht, aber es ist immer noch so, dass wir das im Regelfall dann immer mit Einzelfallbetrachtungen machen müssen. Von daher ist es leider nicht vollständig auszuschließen, dass wir dann auch an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Abschnitte von unterschiedlichen Tempiausweisungen haben, aber wir bemühen uns, das im Rahmen dessen, was uns möglich ist, so gering wie möglich zu halten.

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