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Kerstin Eckardt

CDU 21.04.2026 Sitzungen 21/36

Wir fragen den Senat: 1. In welcher Höhe sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Straßenumbenennungsvorhaben in Bremen-Walle bislang öffentliche Gelder verausgabt worden, bitte aufgeschlüsselt nach Ressorts, Haushaltsstellen und Einzelpositionen wie Personalaufwand, Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnissen, Raummieten, Referentenhonoraren, externen Gutachten oder Ähnlichem? 2. Für wie repräsentativ hält der Senat die bisherigen Informations- und Beteiligungsformate der dortigen Anwohnerschaft, die gegebenenfalls maßgeblich eine Entscheidung mit dauerhafter Rechts- und Folgewirkung legitimieren sollen? 3. Welche konkreten Gebühren- und Kostentatbestände würden im Falle einer Straßenumbenennung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Einzelnen bei öffentlichen Verwaltungsleistungen ausgelöst – bitte differenziert nach kommunalen und Landesbehörden Bremens –, und beabsichtigt der Senat, insoweit Gebührenbefreiungen, Erstattungen oder sonstige Kompensationsregelungen vorzusehen?

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