Piet Leidreiter
Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt ja die Richtgeschwindigkeit mit 50 km/h vor, und wenn Sie jemanden schützen wollen, können Sie diese heruntersetzen. Wenn aber niemand zum Schützen da ist, wie begründen Sie das, dass Sie sie trotzdem heruntersetzen? Sie können doch nicht sagen, „weil es für uns bequemer ist, das alles so zu lassen“!
