Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/9827 vor. Sehr geehrte Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Aust hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch dazu, die Blümchen stehen schon dort.
(Beifall AfD)
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Vogtschmidt betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann, Herr Abgeordneter Denny Möller zeitweise, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy. Allgemeine Hinweise: In seiner Sitzung am 15. März 2024 hat der Landtag Änderungen an seiner Geschäftsordnung beschlossen. Davon umfasst sind Änderungen an der Redeordnung. Nunmehr ist die vormalige gekürzte Redezeit der neue geschäftsordnungsrechtliche Normalfall für die Zumessung von Redezeit für die Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Vorschrift zur Zwischenfrage vorgenommen. Die Dauer der Fragestellung aus der Mitte des Landtags wirkt sich nicht auf die Redezeit der Rednerin bzw. des Redners aus. Das heißt, in dieser Zeit pausiert die Redezeit aus dem Fraktionsund Gruppenkontingent. Für die Beantwortung einer Zwischenfrage erhält die Rednerin bzw. der Redner eine Ergänzungsredezeit von einer Minute. Die Ergänzungsredezeit kann sich bei mehreren Zwischenfragen vervielfachen, sie wird aber nicht der Fraktion bzw. Parlamentarischen Gruppe gutgeschrieben. Zur Umsetzung betätigen die Schriftführerinnen und Schriftführer das Feld „Ergänzungsredezeit“, das die aktuelle Redezeit pausieren lässt, und bestätigen in einem zweiten Schritt den Ablauf der Ergänzungsredezeit. Die Beschäftigten der Landtagsverwaltung stehen hierzu selbstverständlich ebenfalls gerne beratend und unterstützend zur Seite. Darüber hinaus wurde an der Vorschrift zu Entschließungsanträgen eine Klarstellung vorgenommen. Über Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen wird erst nach der Schlussabstimmung abgestimmt. Wird ein Entschließungsantrag zur ersten Beratung zu einem Gesetzentwurf eingereicht, wird in dieser Beratung in der Sache nicht über den Entschließungsantrag abgestimmt, eine Ausschussüberweisung dagegen kann beschlossen werden. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8924 wurde in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Ebenfalls elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde zu diesem Gesetzentwurf ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9869. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt bzw. gibt es Hinweise/Bemerkungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass die Tagesordnung festgestellt ist. Damit rufe ich auf den einzigen Tagesordnungspunkt Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8924 - Neufassung dazu: Thüringen steht für die Ablehnung des WHO-Pandemievertrags und der überarbeiteten internationalen Gesundheitsvorschriften Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9869 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das ist der Fall. Dann, Herr Abgeordneter Möller, haben Sie für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in den letzten Wochen ist sehr viel von einer Aufarbeitung der Coronazeit die Rede gewesen. Das fing im Grunde schon recht früh an. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat relativ zu Beginn der Krise schon gesagt, man werde sich mal viel zu verzeihen haben. Diese Reden haben bisher kaum Folgen. Selbst die Fakten zur Coronakrise zu den Hintergründen, zu den Entscheidungen mussten erklagt werden. Das ist im Fall der RKI-Files – Sie wissen das alle – durch ein kleines Magazin, „Multipolar“, geschehen. Die großen Konzernmedien und den öffentlichen Rundfunk hat das offensichtlich nicht so sehr interessiert.
(Beifall AfD)(Unruhe Gruppe der FDP)
Dieser Gesetzentwurf, den wir nun vorgelegt haben, ist ein erster Versuch der Aufarbeitung, ein erster Versuch auch der Wiedergutmachung. Er folgt der Erkenntnis, dass Thüringen seinem Titel „Freistaat“ in der Coronazeit keine Ehre gemacht hat. Wir wissen, dass die Coronamaßnahmen oft mit wissenschaftlichen Abwägungsprozessen gerechtfertigt wurden. Wir wissen aber nun, da die RKI-Files teilweise offenliegen, dass entscheidende Maßnahmen wegen Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium getroffen worden sind. Die Wissenschaft hat es eben gerade nicht so gesehen, wie es uns gesagt wurde. Sie hat sich gebeugt. Das ist übrigens der Grund, warum man Wissenschaftlern, die faktisch für obere Bundesbehörden arbeiten, immer misstrauen darf.
(Beifall AfD)
Wissenschaftliche Erkenntnisse können Grundrechtseingriffe begründen. Aber Wissenschaft, meine Damen und Herren, ist organisierte Skepsis, und die gab es früh. Man vernahm nur nichts oder kaum etwas davon in den Konzernmedien und auch dem öffentlichen Rundfunk. Dafür vernahm man viel davon, dass gerade diese Institutionen in dieser Zeit vom Staat Zahlungen in großer Höhe erhalten haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Von wem Sie sich bezahlen lassen, wissen wir ja auch!) Wissenschaft als Basis sachlicher Diskussion war von der Politik nicht gewünscht. Der politische Wille zählte, auch wenn die Wissenschaft ihm widersprach. Auf dieser Basis, meine Damen und Herren, sind die Coronaverordnungen erlassen worden,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt gar nicht die Wissenschaft, die Sie meinen!) von manchen Grundrechten ist kaum was übrig geblieben. Wir wissen alle, wie es mit den Abstandsregeln und den Maskentragepflichten war. Wir kennen selbst die Besuchsverbote bei Sterbenden. Ich darf an Artikel 1 der Thüringer Verfassung erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ Davon, meine Damen und Herren, ist nicht viel übrig geblieben, gerade auch aus den Fraktionen, die die Menschenwürde immer so hochhalten.
(Beifall AfD)
Mit Berufsverboten und schwersten Eingriffen in die Gewerbefreiheit ist die Wirtschaft damals geschrottet worden, weit bevor man mit dem Finger auf Putin zeigen konnte. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist zeitweise völlig abgeschafft worden
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!) und der Bevölkerung sind Ausgangssperren auferlegt worden. Meine Damen und Herren, es gab viele Mittel der Durchsetzung dieser Zwänge. Das Wichtigste davon waren Verwarngelder und Bußgelder. Es gab viele Verfahren im Nachhinein. Viele sind eingestellt worden, wenn man sich wehrte, manche Prozesse laufen heute noch. Viele haben aber auch gezahlt und weitergemacht, manche haben aber auch resigniert. Letztlich war das auf der Basis unwissenschaftlicher Annahmen von Anfang an Unrecht, welches heute noch aus formalen Gründen fortwirkt, meine Damen und Herren. Dieses Land war schon vor Corona tief gespalten, aber der Graben wurde wirklich unermesslich tief in den Jahren zwischen 2020 und 2023. Sie werden diese Spaltung nicht überwinden können, wenn Sie sich weiter rausreden.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Der
Spalter steht da vorn!) Sie werden das nur schaffen, wenn Sie anfangen, wiedergutzumachen. Dieser Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, bietet eine erste Chance dafür, indem er formales Unrecht auf der Ebene der Bußgelder und Verwarngelder entschädigt. Es ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber irgendjemand muss ihn gehen und deswegen hat das unsere Rechtsstaatsfraktion gemacht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Erst
haben uns die Chinesen den Virus gebracht und dann haben sie euch geschmiert!)
Das war die Begründung zum Gesetzentwurf. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Lauerwald für die AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, viele Menschen in unserem Land sind beunruhigt darüber, dass in wenigen Wochen eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, der IGV, vorgenommen werden soll, und dass die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, in einem neuen Abkommen, dem neuen sogenannten Pandemievertrag, sehr weitreichende Vollmachten erhalten soll. Die Sorgen der Menschen sind berechtigt.
(Beifall AfD)
Es geht hier nämlich um Vollmachten, die dazu führen, dass die nationale Gesundheitspolitik in bestimmten Fällen ausgehebelt werden kann und die WHO über die Köpfe der nationalen Volksvertreter und Amtswalter hinweg in die Grundrechte, in die Freiheit und in die Gesundheit der Menschen eingreifen kann.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da geht es um Verteilungsgerechtigkeit!) Dem Generaldirektor der WHO sollen sehr weitreichende Machtbefugnisse übertragen werden. Er allein könnte die Grundrechte der Menschen weltweit radikal beschränken – ohne Hinzuziehung von Gremien oder Kontrollinstanzen. Die Befolgung der entsprechenden WHO-Entscheidungen soll zudem durch ein rigides Überwachungsregime durchgesetzt werden. Die Befürworter eines derartigen WHO-Gesundheitsregimes stellen die WHO natürlich als Wohltätigkeitsorganisation dar, der es nur um unsere Gesundheit und um unser aller Wohl gehe. Aber eine solche Annahme ist natürlich bestenfalls naiv, schlimmstenfalls zynisch. Ich erinnere daran, dass die WHO eine internationale Organisation ist, dass es also keine demokratische Legitimation ihrer Akteure gibt, und ich erinnere daran, dass die WHO zu einem überwiegenden Teil nicht etwa von den Mitgliedstaaten, sondern von privaten Geldgebern wie der Gates Foundation und diversen Pharmaunternehmen finanziert wird. Diese privaten Geldgeber verfolgen zweifellos ganz eigene Interessen. Alle diese Vorgänge um den WHO-Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften werden von den Altparteienpolitikern verharmlost, etwa dadurch, dass man die Sache möglichst gar nicht groß in der Öffentlichkeit behandeln will, damit die Menschen gar nicht mitbekommen, was da vor sich geht. Es ist auch bezeichnend, dass ein offizieller Vertragstext in deutscher Sprache meines Wissens der Öffentlichkeit nicht vorliegt. Das hat damit zu tun, dass Deutsch keine offizielle WHO-Sprache ist. Das kommt dann unseren Verheimlichungspolitikern in Bund und Ländern natürlich entgegen.
(Beifall AfD)
Wir von der AfD machen dies aber nicht mit und deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir klarmachen, dass der Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften einen gefährlichen Irrweg darstellen und dass die Landesregierung hier klar Stellung beziehen muss, denn die geplanten Vorschriften betreffen am Ende auch das Leben, die Freiheit und das Eigentum eines jeden Thüringers.
(Beifall AfD)
Ich will noch einmal skizzieren, was auf dem Spiel steht. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass dem WHO-Generalsekretär künftig erhebliche Vollmachten übertragen werden sollen. Er könnte demnach etwa einen regionalen bzw. internationalen Gesundheitsnotstand proklamieren, auch ohne gesicherte medizinische Grundlage. Er könnte in der Folge über medizinische wie nicht medizinische Maßnahmen und entsprechende Freiheitseinschränkungen entscheiden. Was das bedeutet, haben wir noch in guter Erinnerung: Lockdowns, sinnlose Maskenpflichten, Impfmandate, Impfzertifikate, Notzulassungen für experimentelle Medizinprodukte, Förderung von Forschung mit Gain-of-functionRisiken etc. Die WHO soll die Deutungshoheit über Wissenschaft, Informationen und Meinungen erhalten und diese mittels weltweiter Bekämpfung und Diffamierung von vermeintlichen Fake News zum Schaden der Meinungspresse und Wissenschaftsfreiheit durchsetzen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wo haben Sie denn das nur her?) Das kommt uns seit der Coronapolitik bekannt vor. Und in der Tat müssen wir den WHO-Pandemievertrag und die angestrebten Änderungen der IGV vor dem Hintergrund der freiheitszerstörenden und desaströsen Coronapolitik betrachten. Hierbei hat nämlich auch die WHO eine unrühmliche Rolle gespielt. Sie hat gezeigt, dass sie keine gesundheitspolitisch vertrauenswürdige Institution ist. Seit Auftreten des Coronavirus hat die WHO zum Schaden zahlloser Menschen medizinisch höchst fragwürdige Maßnahmen befürwortet, –
– die auch in Deutschland und in Thüringen nachweislich zu immensen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden in der Bevölkerung geführt haben. Wissenschaftlich fundierte Einwände gegen die Coronamaßnahmen wurden auch von der WHO ignoriert und diffamiert, die Bevölkerung mit maßgeschneiderten Kommunikations- und Verhaltensstrategien manipuliert. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Institution wie die WHO mit Blick auf all diese Fehlentscheidungen nicht unser Vertrauen verdient hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Sie, Herr Lauerwald, haben unser Vertrauen erst recht nicht verdient!) Das wiegt umso mehr, als die WHO-Funktionäre, anders als nationale Politiker, nicht in demokratische Verantwortung genommen werden können.
Herr Abgeordneter, auch wenn ich fälschlicherweise eine Zwischenfrage zugelassen habe, die gar nicht möglich ist, aber die Redezeit ist jetzt – die habe ich schon dazugeschlagen – abgelaufen für den Entschließungsantrag.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben nur die Begründung!)
Dann sage ich noch den Abschlusssatz: Der geschilderte Sachverhalt unterstreicht die Wichtigkeit unseres Entschließungsantrags und erst recht die Dringlichkeit, sich mit der Problematik zu befassen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ja, vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Anwesende, die Coronapandemie hat tatsächlich auch bis heute weitere Folgen auf das gesellschaftliche Leben. Auch in Thüringen, Stand letztes Wochenende, sind insgesamt 8.737 Menschen in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben, weltweit über 7 Millionen Menschen, und das zeigt noch mal auch die Gefährlichkeit dieses Virus und dass es immer absolut richtig war, dort auch zu handeln, eben den Gesundheitsschutz der Menschen voranzustellen. Und darüber hinaus,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) was ja auch chronisch weggeschwiegen wird seitens der AfD, die Frage von Long COVID, der Zusammenhang mit ME/CFS, einer wirklich schweren Nervenerkrankung, womit wir uns schon mehrfach im Landtag befasst haben, um den Menschen, den Betroffenen und dem Umfeld Unterstützung zu gewähren. Auch das wird hier ständig wegignoriert und ist eben auch eine Folge einer Coronainfektion. Und dagegen zu kämpfen ist auch Aufgabe des Gesundheitsschutzes. Um eine Pandemie ordnungsgemäß aufzuarbeiten, nützt es nichts, einzelne Zeitfenster herauszugreifen, sondern man muss wirklich das Pandemiegeschehen als solches und auch die Abfolge betrachten. Es wäre tatsächlich auch wünschenswert gewesen – und der Ministerpräsident Bodo Ramelow hat das mehrfach angemahnt –, dass es ein besseres Instrument gibt als die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs und eben auch die Einbeziehung des Thüringer Landtags stattfindet. Das war zum Teil auch hier im Hohen Haus Forderung, der Ministerpräsident hat es eingefordert
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Was ist denn das für eine Verklärung!) und ich denke, bei allen, auch zum Teil unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Sachverhalte haben wir hier uns im Gesundheitsausschuss der Sache, zumindest was die demokratischen Kräfte angeht, ordentlich gewidmet und eben gemeinsam auch politisch Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Thüringer Bevölkerung getragen.
(Unruhe CDU)
Weil auch schon wieder so verächtlich über Wissenschaft geredet worden ist, als gäbe es keine harten Fakten aus dem Bereich: Jena war die erste Stadt deutschlandweit, die sich Anfang April 2020 dazu entschlossen hat, in einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht einzuführen, auch mit einem Schal oder einem Tuch oder einer selbstgemachten Maske. Das war absolut richtig, weil es dann auch wissenschaftlich begleitet worden ist. Im Vergleich zu anderen Gegenden ist die Infektionszahl eben nicht so hoch gegangen: 75 Prozent weniger Infektionen durch diesen mechanischen Schutz.
(Beifall DIE LINKE)
Dem Fehler, den damals Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu Beginn der Pandemie gemacht hat, Masken als vielleicht nicht geeignetes Mittel darzustellen, wurde da noch mal klar widersprochen. Ein Problem war wirklich – und das haben wir weiterhin in Deutschland – eine geringe Datenbasis, um so was noch mal verlässlich zu sagen. Aber auch da hat man doch gesehen, dass Gesundheitsschutz funktionieren kann mit wissenschaftlicher Begleitung im Sinne der Menschen. Herzlichen Dank an die Kräfte in Jena, die das mit befördert haben, und explizit auch an die Uniklinik, die das so konstruktiv begleitet und uns jetzt die Datenlagen geliefert hat.
Ich möchte auch darauf hinweisen: Womit wir uns hier auch immer noch auseinandersetzen mussten, ist, dass wir den kritischen Blick auf die Ökonomisierung des Gesundheitswesens als solches nicht verlieren sollten.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist doch keine Ökonomisierung des Gesundheitswesens!) Denn die Tatsache, dass wir schlussendlich weniger Intensivkapazitäten vorhalten konnten, ist eben auch ein Ergebnis der Ökonomisierung. Vorhaltekosten waren bis dato nicht abgedeckt. Ich wünsche Bund und Ländern, dass sie bei dem Reformvorhaben im Krankenhauswesen weiter gut vorankommen, um auch in Krisensituationen dementsprechend reagieren zu können. Eindämmungsmaßnahmen – richtigerweise getroffen, um Leben zu schützen, um aber auch die Kapazitäten im stationären Bereich und auch im ambulanten Bereich zu schonen. Da möchte ich auch noch mal sehr unterstreichen, dass es einerseits die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte waren, aber andererseits auch das Personal im stationären Bereich, in den Kliniken und in den Pflegeheimen, die gemeinsam die Pandemie bekämpft, Menschen in ihrer Gesundheit geschützt bzw. bei der Wiedergesundung geholfen haben. Das gerät auch manchmal durcheinander. Wir brauchen alle Säulen in diesem Bereich, um das zu machen. Ich will schnell noch was zu dieser vermeintlichen Notfallzulassung sagen: Das war eben keine. Es war ein geordnetes Verfahren, in dem die Europäische Arzneimittelbehörde fortwährend die Daten von den Pharmaunternehmen, die hier Impfstoffe entwickelt haben, bekommen hat, um sofort in die Prüfung einzusteigen und dann dementsprechend ein Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Hier war auch der Gesundheitsschutz der Menschen im Vordergrund – auch da sollten wir alle geschlossen Fake News entgegentreten –, genau wie der Beleg, dass AstraZeneca eine Zeit lang ausgesetzt und dann noch mal die Zielgruppe definiert worden ist aufgrund von aktuellen Erkenntnissen, die man zu der damaligen Zeit hatte, und dass man permanent das ganze Impfgeschehen und die Pandemie kritisch begleitet hat. Wir mussten leider auch sehen, wie allgemein anfällig unsere Gesellschaft ist, mit Pandemien umzugehen. Ich erinnere nur an den Diskurs über die Berufsgruppen, die sogenannte systemrelevante waren oder eben nicht. Ich sehe das dezidiert anders, als die AfD das hier vorgetragen hat. Die Wirtschaft sollte größtenteils weiter brummen, die Menschen standen weiterhin an ihren Werkbänken und haben produziert. Das war eine Diskussion, die wir linkerseits noch mal aufgemacht hatten, die aber keinen bundesweiten Mehrheitswillen gefunden hat. Auch da wäre durchaus noch mal diskussionswürdig gewesen, vielleicht Arbeitsprozesse ein Stück weit auszusetzen, um den Gesundheitsschutz der Menschen zu stärken und eben nicht nur die wirtschaftliche Bindung im Vordergrund zu sehen. Es ist wirklich auch schlimm, dass Sie Menschen, die im Pflegeheim leben oder zum damaligen Zeitpunkt lebten, hier als Argument mit anführen. In Rudolstadt kam es wirklich leider dazu, dass Ende 2021 insgesamt 18 Menschen verstorben sind, weil das Coronavirus dort in diesem Pflegeheim war. 14 von diesen Verstorbenen waren laut Angabe des Landratsamts in Saalfeld-Rudolstadt nicht vollständig geimpft. Die AfD hatte nichts Besseres zu tun, als das im Nachgang an dieses vor allen Dingen für die Betroffenen, die Angehörigen und die Familien tragische Ereignis zu missbrauchen und die Boosterimpfung zu diskreditieren und zu behaupten, das sei Folge einer Boosterimpfung gewesen. Das sind die schrecklichen Szenarien, mit denen Sie hier Stimmung machen, Fakten ignorieren und dort ein allgemeines Gefühl der Angst schüren. Das ist einfach menschenverachtend und widerlich und zurückzuweisen. Das ist kein würdiger Umgang mit einer Pandemie und mit einer Impfkampagne, die dieser dort entgegenstehen soll.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich möchte noch mal betonen, dass wir an der Seite der Schwächsten in der Gesellschaft stehen. Die Landesregierung hat das auch sehr gut getan, indem sie die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen aufgrund von Erfahrungen priorisiert hat. Wir haben auch das Pflegepersonal dort priorisiert. Da waren sehr viele dankbar, dass sie gleich zu Beginn der Kampagne in den Impfschutz gekommen sind. Ich möchte auch daran erinnern, dass es die Landesregierung war, die dann über die Landkreise Masken an die verteilt hat, die finanziell schwächer aufgestellt sind. Auch das ist ein Teil des Gesundheitsschutzes, bei dem die Schwächeren und Schwächsten in der Gesellschaft klar im Fokus sind. Langsam aber sicher geht hier die Redezeit zu Ende. Ich möchte noch was zum Entschließungsantrag und zur Frage sagen, warum die Weltgesundheitsorganisation hier also so diskreditiert wurde. Man kann ja konstruktive Kritik üben, aber das war alles andere als konstruktiv. Ich frage mich, wo Sie diese vermeintliche Faktenlage herhaben. Es ist in der aktuellen Diskussion nicht so, dass irgendeine Souveränität von Staaten eingeschränkt worden sein soll. Das wurde noch mal dezidiert gesagt, auch die Verhandlungszwischenstände sind durchaus bekannt und können auch eingesehen werden. Daran sollte man sich doch wirklich orientieren. Die Weltgesundheitsorganisation als solche – also da muss man wirklich auch noch mal daran erinnern, dass es tatsächlich gelungen ist, in der Menschheitsgeschichte die Pocken aufgrund eines gemeinsamen globalen, geschlossenen Vorgehens auch via Impfen auszurotten, um eben hier wirklich so eine bedrohliche Krankheit, woran jeder dritte Mensch verstorben ist oder schwerste Folgeschäden nach der Erkrankung hatte, auszurotten. Das gilt es natürlich auch bei zukünftigen Pandemien zu tun. Da möchte ich auch noch mal sehr unterstreichen, dass es wichtig ist, hier Möglichkeiten der sogenannten Generika zuzulassen, damit andere auch noch erfolgreiche Impfstoffe produzieren können, damit gerade der globale Süden und nicht nur der globale Norden in den Genuss eines guten Gesundheitsschutzes kommt. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bin jetzt leider am Ende der Redezeit angekommen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Herr Abgeordneter, Sie hatten eine Zwischenfrage am Ende zugelassen. Es gab auch die Zwischenfrage vom Abgeordneten Montag – ebenfalls nicht. Dann ist das so.
(Zwischenruf Abg. Gröning, fraktionslos: Ich
möchte eine Erklärung abgeben!) Im Moment gibt es keine Möglichkeit für Erklärungen. Sie können sich gern entsprechend der Reihenfolge zur Diskussion melden – wir sind in der Aussprache –, jetzt hat aber zunächst Herr Abgeordneter Dr. König für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die AfD das Ziel, nach ihrer Meinung einen Entschädigungsanspruch zu etablieren, wenn aufgrund von Coronamaßnahmen Bußgelder oder Verwarngelder gezahlt wurden. Dann gibt es hier eine Aufzählung im Gesetzentwurf und da soll es Entschädigungszahlungen geben. Bevor ich zur Auseinandersetzung mit dem Inhalt dieses Gesetzentwurfs komme, möchte ich zunächst feststellen, wie wir in der Coronapandemie agiert haben und dass die Lage gerade während der Coronapandemie deutlich dynamisch war und wir über verschiedene Phasen der Coronapandemie sprechen müssen. Zu Beginn, im Jahr 2020, als die Pandemie weltweit auf eine unvorbereitete Bevölkerung getroffen ist, wurden Maßnahmen ergriffen und für diese Maßnahmen hat innerhalb der Bevölkerung eine hohe Zustimmung geherrscht. Dann im weiteren Verlauf der Pandemie gab es die Möglichkeit des Impfens, der Impfstoff wurde entwickelt. Die Möglichkeit, sich zu schützen, wurde auch auf freiwilliger Basis gegeben, aber die Pandemie war in der Zeit noch lange nicht beendet. Um die Bevölkerung zu schützen, gab es unter Abwägung des Gesundheitsschutzes und der Freiheitsrechte die verschiedenen Maßnahmen. Da möchte ich für meine Fraktion sagen – Herr Abgeordneter Plötner hat es schon angesprochen –: Wir haben im Gesundheitsausschuss unzählige Coronaverordnungen diskutiert. Wir haben die nicht beschlossen, beschlossen hat sie die Landesregierung. Aber wir haben Stellungnahmen dazu abgegeben. Bei diesen Diskussionen ist auch deutlich geworden, wer die Stellungnahmen abgegeben hat und wer sich wirklich mit diesen Einschränkungen beschäftigt hat. Denn da gab es kaum Wortmeldungen der AfD-Fraktion. Die hat sich meistens komplett aus der Diskussion rausgehalten. Für meine Fraktion kann ich sagen, wir haben immer wieder in Stellungnahmen darauf aufmerksam gemacht, wenn Dinge, die in den Verordnungen geregelt werden sollten, nicht gepasst haben, wenn sie zu tief in die Freiheitsrechte eingegriffen haben. Oft war es auch so gewesen, dass wir dann in den Stellungnahmen Dinge angebracht haben – ich nenne nur die Schließung von Schwimmbädern, die in Thüringen länger gedauert hat als in anderen Bundesländern –, dass die dann in der nächsten oder übernächsten Verordnung auch aufgegriffen wurden. Das heißt, es hat schon einen Unterschied gemacht, ob man sich inhaltlich damit beschäftigt hat, ob man inhaltliche Vorschläge gemacht hat
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
oder ob man die Diskussion komplett außen vor gelassen hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Die
AfD hat alle Verordnungen abgelehnt!) Des Weiteren möchte ich auch, wenn wir auf die Coronazeit zurückblicken, sagen: Nachdem die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Bundesebene beschlossen wurde, war es unsere Fraktion auch, die sich gegen die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hier im Hohen Haus ausgesprochen hat. Das sind alles Dinge, wo wir gesagt haben, wir haben die Maßnahmen bis zu einem gewissen Punkt mitgetragen, aber als klar war, dass die Bevölkerung sich immunisieren kann, dass viele auch eine Infektion schon durchlaufen haben, haben wir immer gesagt, wir müssen jetzt wieder die Freiheitsrechte in Zukunft stärken. Das ging bis zur Diskussion zum Maskentragen, woran sich der eine oder andere noch erinnert, wo wir hier Debatten geführt und gesagt haben, wir wollen, dass sich freiwillig geschützt wird, dass es nicht staatlich verordnet wird, wozu es gerade hier auf der linken Seite unterschiedliche Meinungen gab. Rückblickend muss man die Frage stellen: Waren alle Entscheidungen während der Coronapandemie richtig? Da muss man ganz klar sagen: Nein, es waren nicht alle Entscheidungen richtig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass man die Entscheidungen, die nicht richtig waren, auch aufarbeitet. Da ist der Anspruch für unsere Fraktion, dass wir immer gesagt haben, auf der einen Seite ist es wichtig, dass wir Entscheidungsprozesse aus der COVID-19-Pandemie kritisch diskutieren, auf der anderen Seite aber auch – das ist uns als Fraktion noch wichtiger –, dass wir die Lehren aus der Pandemie ziehen und damit auf die nächste Pandemie vorbereitet sind. Denn wir brauchen uns nichts vormachen, ich glaube nicht, dass es noch mal 100 Jahre dauert, dass eine Pandemie weltweit auftritt, sondern ich denke, das wird schneller gehen. Deswegen ist es doch das Wichtigste, dass wir die Lehren aus der Pandemie ziehen. Dazu gehört die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der große Defizite hatte, und dass es einer Stärkung der Krisenfestigkeit unseres Landes bedarf. Wir haben viele Diskussionen geführt über die Leistungsfähigkeit des Krisenstabs, der mal dem Innenministerium zugeordnet war und dann wieder zurück ins Gesundheitsministerium kam. Wir haben gelernt, dass es einen stärkeren Blick auf Kinder und Familien braucht, denn gerade die wurden in der Zeit vernachlässigt. Wir brauchen eine Evaluierung der Maßnahmen und – was auch angesprochen wurde – wir müssen eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur haben. Ich will für meine Fraktion schon ankündigen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen werden, dass es eine Enquetekommission gibt zur umfassenden Aufarbeitung der Coronazeit mit allen Facetten, um einfach diese Lehren, die wichtig sind, für die Zukunft auch ziehen zu können.
(Beifall CDU)
In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion bereits im September 2022, also schon im Vorfeld, die Einsetzung einer Enquetekommission eingebracht hatten, das heißt am 22.09.2022 in der ersten Lesung, zweite Lesung am 01.02.2023. Das heißt, vor mehr als einem Jahr haben wir bereits hier im Hohen Haus eingebracht gehabt, dass wir eine Enquetekommission zur Aufarbeitung brauchen. Wer hat denn diese Aufarbeitung abgelehnt? Die AfD hat sie abgelehnt und auch von Rot-Rot-Grün gab es keine Zustimmung.
(Beifall CDU)
Da zeigt sich doch, worum es der AfD geht. Geht es Ihnen um ehrliche Aufarbeitung oder geht es Ihnen hier darum, dass weiterhin Klamauk, Ängste geschürt werden und das Thema in den Wahlkampf hineingezogen wird? Was uns in dem Zusammenhang wirklich wichtig ist, ist, auch zu sagen – ich gehe jetzt noch mal kurz auf Ihren Gesetzentwurf ein. Sie haben hier verschiedene Punkte genannt, wann Buß- und Verwarngelder zurückgezahlt werden müssen: unerlaubte Zusammenkunft im öffentlichen Raum, unerlaubte Zusammenkunft im nicht öffentlichem Raum, Tragen von Mund-Nasen-Schutz usw. Da muss ich sagen, aus meiner Sicht ist es doch grundlegend geboten, dass wir eine verfassungsrechtliche, rechtsstaatliche Aufarbeitung auch vornehmen, und das hat ja das Thüringer Verfassungsgericht auch gemacht mit dem Urteil Ende Februar, wo ja auch gesagt wurde, dass die Grundlagen zur Erlassung der Coronaverordnungen rechtmäßig zustande gekommen sind. Es wurden einzelne Punkte herausgegriffen, die nicht rechtmäßig waren, zum Beispiel die Schließung von Fitnessstudios wurde genannt und auch weitere Verwarngelder, und genau bei dieser Feststellung besteht die Möglichkeit, dann Entschädigungszahlungen zu beantragen. Deswegen ist der richtige Weg, das dort zu belassen, wo es hingehört, und das sind unsere Gerichte und die Justiz, die das in Abwägung aller verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auch gut durchführt. Um weiter auf Ihren Gesetzentwurf einzugehen, ist noch zu sagen, dass – wie gesagt – wir als CDUFraktion für eine ehrliche Aufarbeitung der Coronazeit stehen, und ich hoffe, dass Sie als AfD auch in diese ehrliche Aufarbeitung mit allen Möglichkeiten, die es gibt, einstimmen. Denn ich glaube, was sich gezeigt hat während der Coronapandemie durch Maßnahmen usw., ist, dass wir eine tiefe Spaltung in der Gesellschaft bekommen haben. Und es ist ehrlich zu sagen, was nicht gut gelaufen ist, auch wo Unrecht geschehen ist – ich denke immer an Familien, an Kinder, an Schule. Schulschließungen darf es in Zukunft in einem neuen Fall von einer Pandemie nicht mehr geben. Aber es ist wichtig, auch nach vorn zu blicken mit den Lehren aus der Coronapandemie und die Gesellschaft, die Bevölkerung auch wieder zusammenzuführen. Dafür steht die CDU-Fraktion und für eine ehrliche Aufarbeitung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in dem vorliegenden Gesetzentwurf wird angeregt oder gefordert, Maßnahmen, die erfolgt sind, zu untersuchen und als Unrecht zu identifizieren und zu beheben. Ich möchte an dieser Stelle all den politischen Entscheidungsträgern danken, die in einer herausfordernden Situation, vor der in Deutschland in den letzten 100 Jahren kein Politiker gestanden hat, verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen haben zum Wohl der Menschen und zum Wohle derer, die diese Entscheidungen teilweise nicht für sich selber treffen konnten. Also vielen Dank an dieser Stelle.
(Beifall SPD)
Und wenn es dabei Entscheidungen gab, die vielleicht übereilt waren oder sich nach wissenschaftlicher Aufarbeitung als nicht gerechtfertigt erwiesen haben, dann ist allerdings nicht die Politik diejenige, die das festzustellen hat, sondern die Wissenschaft. Und wer erwartet, dass er – hat Herr Möller hier so schön gesagt – die Erkenntnisse von Wissenschaft aus der „Bild“-Zeitung lesen kann, der ist, glaube ich, auf dem Holzweg. Da empfehle ich einfach mal den einen oder anderen Artikel in renommierten Zeitschriften, zum Beispiel „The New England Journal of Medicine“, das immerhin Platz 2 der weltweiten Rangliste der medizinischen Fachzeitschriften einnimmt, oder auch im „The Lancet“ – Rang 3 – oder eben auch im „Pediatrics“ – auch unter den ersten 20.
(Beifall DIE LINKE)
Das sind alles Zeitschriften, in denen Hunderte von Studien zum Umgang mit Corona erschienen sind, vor allem deswegen Hunderte, weil sie international sind. Auf der ganzen Welt werden Maßnahmen miteinander verglichen, auf der ganzen Welt werden Ergebnisse miteinander verglichen, teilweise mit mehreren Millionen Probanden, und alle – nicht alle –, über 95 Prozent dieser Studien sagen, das, was an Maßnahmen ergriffen wurde, war in Ordnung. Man kann sich streiten über den Zeitpunkt der Maßnahmen, über die Dauer der Maßnahmen, über die Frage, ob diese Maßnahmen über diesen gesamten Zeitraum immer in derselben Weise gerechtfertigt waren, aber die Maßnahmen an sich waren es. Nehmen wir doch einfach mal Long COVID raus. Das ist eine Folge von Corona, die ist noch lange nicht vorbei, die wird uns noch viele Jahre begleiten, weil es erstens die Menschen sehr trifft – also 6 bis 15 Prozent derer, die Corona bekommen haben, können an Long COVID erkranken, das ist ein wirtschaftliches Problem, das ist ein gesundheitliches Problem, das ist ein Problem unserer Gesellschaft. Ich sage jetzt mal, ich zitiere mal aus „Pediatrics“ vom Anfang des Jahres. Die haben über 1 Million Kinder mit Long-COVID-Symptomen untersucht und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Impfung tatsächlich 60 Prozent, also um 60 Prozent das Risiko verringert bei Kindern, an Long COVID zu erkranken. Das hat geholfen. Selbst dann, wenn sie die Erkrankung selber bekommen haben, haben sie dieses Long COVID mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit nur bekommen. Und die haben eine Million Kinder weltweit untersucht.
(Beifall CDU)
Gehen wir mal weiter. Gehen wir mal zu der Frage der angeblichen Notzulassung. Das ist Unsinn. Die Coronaimpfstoffe, als sie zugelassen worden sind, hatten mehr Probanden als zum Beispiel die Zulassung der HPV-Impfung oder die Zulassung der Impfung gegen FSME. Da sind deutlich weniger Menschen vorher untersucht und geimpft worden als bei jeder einzelnen Coronaimpfung – nicht bei allen zusammen, bei jeder einzelnen. Das heißt, diese Impfung ist deutlich besser untersucht gewesen als andere Impfungen, die wir in den letzten Jahren eingeführt haben. Aber selbstverständlich gibt es immer wieder Nebenwirkungen. Und da kommen ganz lustige Sachen zum Vorschein. Nehmen wir bei AstraZeneca die sogenannte Sinusvenenthrombose, diese Hirnvenenthrombose, die da aufgetreten ist. Dann hat man gesagt: Mensch, hat das mit der Impfung zu tun? Mal davon abgesehen, dass man die mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit bei einer Coronainfektion bekommt. Aber dann hat man festgestellt, man weiß gar nicht, wie viele Menschen überhaupt an dieser Erkrankung erkranken, weil die eben mit Erkältungssymptomen einhergeht. Die kann man also einfach auch so bekommen. Man weiß überhaupt nicht am Ende, wie der normale Fall dieser Sinusvenenthrombose tatsächlich in der Bevölkerung auftritt. Oder – jetzt nehme ich mal ein anderes Beispiel – Ihr Führer hat sich da oben hingestellt und hat gesagt, wir würden mit der Impfung Herzmuskelentzündungen zur Volkskrankheit Nummer 1 unter jungen Menschen in Thüringen machen. Mit Verve hat er das vorgetragen. Ja, man könnte das rechtlich aufarbeiten. Denn erstens ist das ja nicht eingetreten. Das war also eine Lüge. Und das Zweite ist: Wenn jetzt ein junger Mann sich wegen der Äußerungen Ihres Führers von der Impfung hat abbringen lassen und hat dann tatsächlich Corona bekommen mit Herzmuskelentzündung – deutlich höheres Risiko als bei der Impfung –, kann der eigentlich Ihren Führer verklagen, weil er sich angemaßt hat, als Nichtmediziner hier medizinische Ratschläge zu geben? Also nach Standesrecht wäre das möglich. Also Ärzte können ihn tatsächlich zur Rechenschaft ziehen, weil er hier Dinge erzählt, von denen er offensichtlich keine Ahnung hatte.
(Beifall DIE LINKE)
Nun möchte ich mal auf die viel zitierten wirtschaftlichen Folgen eingehen. Ich nehme mal jemanden, der ist völlig unverdächtig irgendeiner inhaltlichen Nähe zu irgendwelchen Firmen, die damit zu tun hatten, nämlich Sergio Correia. Das ist ein Vertreter der Federal Reserve Bank aus den USA. Die haben im Jahr 2020, und zwar vor den ersten Coronamaßnahmen, veröffentlicht, wie denn das in den USA mit den Grippemaßnahmen nach der Spanischen Grippe war. Die haben das untersucht, county-scharf, wie sich Bevölkerung und Wirtschaft entwickelt hat in Countys, die keine Maßnahme ergriffen haben, und in Countys, die strenge Maßnahmen – Lockdown, Maskenpflicht, Schließung des öffentlichen Lebens usw. – ergriffen haben. Und die haben festgestellt – lange vor Corona, also Monate vor Corona –, dass die Countys, die das öffentliche Leben runtergefahren haben, nach Ende der Pandemie sofort wieder dort angeschlossen haben, wo sie vorher waren, während die, die die Seuche einfach haben laufen lassen, noch Jahrzehnte später niedrigeres Bevölkerungswachstum, niedrigere Wirtschaftszahlen hatten und immer noch daran gelitten haben – bis zu 25 Jahre später. Keine medizinische Feststellung, sondern Banker – völlig unverdächtig! Meine Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Linksfraktion, lieber Herr Plötner, die Diskussionsrichtung hat sich doch jetzt völlig geändert in der Öffentlichkeit. Also diese Einschränkungen, die Sie hier unseren Bürgern zugemutet haben, diese Grundrechtseinschränkungen, die Sie unseren Bürgern zugemutet haben, die werden jetzt hier breit diskutiert. Und das, was Sie hier vertreten an Meinungen Ihrer Parteien, die das über unsere Bürger hier ausgeschüttet haben, zu diesem Unrecht, was Sie unseren Bürgern angetan haben, da einfach mal Entschuldigung zu sagen und aus dieser Situation, wie sie sich dort ergeben hat, Lehren zu ziehen, dazu sind Sie nicht in der Lage. Es gab am 13.10.2022 eine öffentliche Anhörung zu meiner Petition zur Abschaffung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal. Wie oft sollte diese Petition im Petitionsausschuss verhindert werden? Es war dreimal; dreimal sollte diese Petition nicht veröffentlicht werden. Sie haben alles getan, um dieses zu verhindern. Was Sie hier mit unserem Gesundheitspersonal gemacht haben, dass dieses einer Impfpflicht unterliegt – es gab Situationen, die wurden mir geschildert, dass Gesundheitsfachpersonal bei den Betriebsärzten auf den Liegen gesessen und geheult hat, weil es sich impfen lassen musste, weil es an die Arbeit musste, um Geld zu verdienen, um Verbindlichkeiten nachzukommen. So etwas haben Sie angestellt. Was ich noch erleben musste, ist, dass ich von jemandem angerufen wurde, als Abgeordneter um Hilfe gebeten wurde, weil an einen Angehörigen auf Intensivstation nicht ranzukommen war, weil der im Sterben lag. Da bin ich auf Station mit dem Handy zu dem hingegangen, die zehnjährige Tochter hat sich dort von dem Papa verabschiedet und hat „Papa, Papa, ich hab‘ dich lieb“ gerufen, und der Mann lag schon im Delirium, lag im Sterben. Das habe ich live erlebt. Was Sie hier an Unrecht, an Unglück über unsere Bürger gebracht haben, das ist beispiellos. Ich hoffe, dass man Sie dafür irgendwann einmal zur Rechenschaft zieht. Es passiert jetzt eine Aufarbeitung und ich wünsche mir, dass so etwas, was hier im Namen der Pandemie abgelaufen ist, nicht noch mal passiert. Schämen Sie sich für das, was Sie unseren Bürgern angetan haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Nur,
dass die Mehrheit der Bürger das nicht so sieht!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Einzige, was mich gerade beschämt hat, war diese Rede, aber gut.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir hier nicht noch einmal über die mehr oder weniger „Argumente“ – kann man es ja gar nicht nennen – von Schwurblerinnen und Schwurblern diskutieren müssen. Man könnte sich auch darüber streiten, wieso, weshalb, warum wir jetzt hier eigentlich zu einem Gesetzentwurf, der ganz regulär auf der Tagesordnung stand, ein Sonderplenum veranstalten. Aber gut, das Plenum wurde zugelassen und nun ist es so. Sonst hätten Sie von der AfD sich wahrscheinlich wieder in der Opferrolle gesuhlt, das wollen wir ja alle nicht. Von Beginn der Pandemie an haben Sie von der AfD – und Herr Gröning ist da nicht weit weg, sondern gut dabei – die Auswirkungen der Pandemie geleugnet und auch alle Maßnahmen und überhaupt alles zur Eindämmung des Virus kritisiert und die Wirkung der Impfung öffentlich infrage gestellt. Auch der vorliegende Gesetzentwurf bestreitet nun wieder die Sinnhaftigkeit der Impfungen und alle der von Bund und Land vereinbarten Maßnahmen. Und in dieselbe Richtung – das nehme ich jetzt auch gleich noch mit auf – geht auch der heutige mitzuberatende Entschließungsantrag, der die Landesregierung auffordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit der neue Pandemievertrag der WHO abgelehnt wird. Sie haben die WHO auch gleich noch mit in Misskredit gebracht, das muss man erst mal bringen. Wenn man sich aber anschaut, was dieser neue WHO-Vertrag eigentlich will, dann beinhaltet der zwei große Herausforderungen: zum einen die Verteilungsgerechtigkeit medizinischer Güter im Krisenfall – übrigens eine wirklich extrem wichtige Frage, weil wir wissen, dass es eine Frage von Reichtums- und Güterverteilung war, ob und wie sich in bestimmten Regionen dieser Erde Menschen vor Corona schützen konnten – und natürlich auch der bessere Informationsaustausch über Krankheitsausbrüche. Wie notwendig das ist, hat die weltweite COVID-Pandemie, denken wir jedenfalls, mehr als deutlich gezeigt. Das verstehen Pandemieleugner vermutlich nur schwer. Wir alle wissen, dass die Impfungen zwar keinen hundertprozentigen Schutz bieten, aber zu viel weniger schweren Verläufen – das hat eben auch Dr. Thomas Hartung noch mal ausgeführt, auch Herr Plötner hatte dazu schon gesprochen –, zu einer viel geringeren Todesrate geführt und in erster Linie auch zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Ebenso haben gerade in der Phase, als es noch keine Impfstoffe gab, die Coronamaßnahmen dazu geführt, dass sich das Virus eben nicht noch schneller und flächendeckender ausbreiten konnte und auch und gerade vulnerable Gruppen besser geschützt wurden. Wir wissen alle heute – und das hat Herr König durchaus richtig dargestellt –, dass nicht alle Maßnahmen gleich effektiv waren, und ja, im Rückblick – da ist man immer schlauer, die Diskussion hatten wir hier auch schon – hätte sicherlich auch das eine oder andere anders entschieden werden können und müssen. Aber wir waren mit einem völlig neuartigen, gerade in der Anfangsphase hochgefährlichen Virus konfrontiert und mussten sehr schnell über Maßnahmen entscheiden. Aber ich habe es mittlerweile – das gebe ich zu – ein Stück weit aufgegeben, die AfD oder andere Schwurbler davon zu überzeugen. Sie verharren ja ganz offensichtlich im Lager der Leugnerinnen und deswegen möchte ich darauf auch gar nicht weiter eingehen.
(Zwischenruf Abg. Gröning, fraktionslos: Es
gibt Grundrechte!) Jetzt reden wir gern mal über den Gesetzentwurf selbst. Was mich nämlich richtig wütend macht, ist der Titel, den Sie Ihrem Gesetzentwurf gegeben haben:
(Beifall DIE LINKE)
„Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“. Für diejenigen, die es übrigens nicht wissen: Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze – Frau Herold, jetzt hören Sie mal sehr gut zu – sind drei Gesetze zur juristischen Aufarbeitung des SED-Regimes. Das erste Gesetz von 1992 regelt die strafrechtlichen Rehabilitierungen sowie die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen. Das zweite Gesetz ermöglicht Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und den im Berufsleben politisch Verfolgten, sie vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Und das dritte Gesetz schließlich regelt eine Opferrente für Haftopfer des Regimes. Um das noch mal sehr deutlich zu machen: Wir reden hier von Opfern des SED-Unrechtsregimes, von Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR inhaftiert waren, die ebenfalls aus politischen Gründen in psychiatrische Anstalten eingewiesen wurden, von Kindern und Jugendlichen, die aus politischen Gründen in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, von Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben durften, die aus dem Grenzgebiet zwangsausgesiedelt wurden, also insgesamt von Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen der Willkür – jetzt hören Sie mir einmal zu! – und der politischen Verfolgung einer Diktatur ausgesetzt waren. Und Sie von der AfD sollten sich schämen, heute hier ein solches Gesetz mit diesem Titel vorzulegen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
mit dem Sie Maßnahmen kritisieren, die unter anderem dieser Landtag mehrheitlich zum Schutz vor der Ausbreitung eines sehr gefährlichen Virus und zur Eindämmung einer Pandemie beschlossen hat. Sie vergleichen das mit dem Unrecht, das in der Zeit der SED-Diktatur so vielen Menschen in der DDR angetan wurde. Gerade Sie, Frau Herold, die Sie sich hier gern als Opfer oder als Sprecherin der Opfer aufspielen! Was Sie mit diesem Gesetz nämlich tatsächlich machen, ist, gleich zwei echte Opfergruppen zu verhöhnen.
Nein. Sie verhöhnen all diejenigen, die an Corona schwer erkrankt, langzeiterkrankt oder gar verstorben sind, indem Sie die Pandemie weiterhin und entgegen aller Evidenz leugnen. Und Sie verhöhnen all diejenigen, die Opfer der SED-Diktatur geworden sind, all diejenigen, die einen Anspruch auf Wiedergutmachung aufgrund der echten Unrechtsbereinigungsgesetze besitzen. Das ist nicht nur unverschämt, sondern auch unglaublich geschichtsvergessen. Aber das kennen wir von Ihrer Fraktion ja nicht anders.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nunmehr ein Jahr her, dass die letzten Coronamaßnahmen ihren Auslauf gefunden haben. Corona insgesamt hat seinen Schrecken verloren, aber die Folgen der Coronamaßnahmen, der Coronapandemie sind weiterhin spürbar – nicht nur medizinisch für viele Betroffene, nein, auch in der Gesellschaft, wo tiefe Spuren, auch des Misstrauens, auch jetzt vielleicht wieder befeuert durch die Veröffentlichungen des sogenannten RKI – Robert Koch-Institut – fortgeschritten sind. Ich glaube, wir haben alle Anspruch darauf und insbesondere die skeptische Bevölkerung, dass wir diese Situation aufarbeiten, damit in Zukunft verhindert wird, dass vergleichbare Situationen zu vergleichbaren Maßnahmen führen. Deshalb braucht es eine Enquetekommission. Und vielleicht noch mal zur Erläuterung für all diejenigen, die das nicht einordnen können, meine Damen und Herren: Hier wird vorgesehen, dass die politisch-demokratisch legitimierten Gremien mit der Wissenschaft eben genau diese Arbeit vornehmen
(Beifall Gruppe der FDP)
und eben nicht ein Bürgerrat, wie die SPD vorschlägt, nicht ein einseitig motiviertes politisches Gremium, nein, Wissenschaft und Politik, die demokratisch legitimiert sind. Insofern schauen wir leider mal zurück. Man muss darüber nachdenken, ob alles, was Herr Spahn und Herr Lauterbach in ihrer Verantwortung getan haben, denn richtig war. Ich zitiere Herrn Lauterbach: Nach diesem Winter sind wir entweder „geimpft, genesen oder gestorben.“ Nicht nur eine Fehleinschätzung, sondern eine krasse Verschlimmerung der tatsächlichen Lage. Und eine Inzidenz, wie er angedeutet hat, von 4.000 hat es nie gegeben. Die hiesige Regierung – rot-rot-grüne Minderheitsregierung – hat alle Maßnahmen verteidigt, hat ausgeschlossen, dass wir als Parlament wirklich haben Einfluss nehmen können, und gelernt hat sie tatsächlich nichts,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Welche Maßnahmen haben Sie denn eingereicht?) vielleicht Herr Ministerpräsident etwas besser Candy Crush spielen. Das gipfelt darin, dass die Entschädigungsanträge wegen des Infektionsschutzgesetzes, Herr Staatsminister, immer noch in 30.000-facher Höhe unbeantwortet sind. Man hat jetzt einen Dienstleister eingeschaltet, weil man selber nicht in der Lage ist, das zu bewältigen. Erinnern wir uns: 22.00 Uhr zu Hause sein – ich glaube kaum, dass das Virus eine Uhr in sich trägt, um zu wissen, wann 22.00 Uhr ist –, 15 Kilometer Entfernung von zu Hause, Schließungsmaßnahmen, Supermärkte waren auf, Baumärkte waren zu, viele Einzelhändler mit größerer Fläche als ein Supermarkt waren auch von Schließungen bedroht. Die Widersprüche kennen wir, erst recht, wenn man in die Welt schaut. Großbritannien hat den Freedom Day gefeiert und im Gegensatz zu der Annahme von Herrn SPD-Kollegen gab es in Amerika unterschiedliche Herangehensweisen mit immer der gleichen Folge. Und über den schwedischen Umgang mit der Pandemie möchte ich erst gar nicht sprechen. Gehen wir zurück auf den Status der vollständigen Immunisierung. Der wurde mehrfach in der Pandemie umgeschmissen, sodass die Leute tatsächlich nicht mehr wussten, was denn nun Sache ist. In der Zeit, als die Schweiz den Genesungsstatus auf zwölf Monate ausgeweitet hat, haben wir ihn auf drei Monate reduziert. Leute, die sich für ausreichend immunisiert hielten, wurden plötzlich als ungeimpft behandelt und entsprechend auch diskriminiert. Insofern, meine Damen und Herren, ist eine Aufklärung wirklich wichtig, damit wir den gesellschaftlichen Frieden, den Konsens wiederherstellen und auch das eine oder andere Bußgeld, das ausgesprochen worden ist, erstatten oder jetzt die Prozesse einstellen können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern, meine Damen und Herren, ist eine wirkliche Aufarbeitung wichtig, nicht eine pauschale Unrechtserklärung durch eine politische Partei. Übrigens, zur Erinnerung: Die erste Forderung nach einem Lockdown kam im Deutschen Bundestag im März 2020 von der AfD. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, also diese Diskussion entsetzt mich schon.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja! Es geht immer noch schlimmer!) Es geht um unsere Grundrechte, die uns im Grundgesetz zugebilligt sind und die nicht zugeteilt werden können, außer es handelt sich um einen Kriegsfall oder eine Naturkatastrophe, um die öffentlich-rechtliche Ordnung einhalten zu können. Genau dieser zweite Teil, diese Einschränkung, ist in der Pandemie oder in der sogenannten Pandemie missbräuchlich angewendet worden, denn es handelte sich nicht um eine Naturkatastrophe. Das Schlimme ist, dass man durch Falschaussagen den Menschen eine Naturkatastrophe vorgaukeln wollte.
(Beifall AfD)
Herr Prof. Wiesendanger von der Uni Hamburg hat das mit sehr akribischen wissenschaftlichen Recherchen aufgedeckt. Das ist alles nachzulesen. Ich finde es schlimm, wenn hier in den Diskussionen gesagt wird: Na ja, wir müssen uns auf die nächste Pandemie vorbereiten. Dieses Virus ist eine Folge der Gain-of-Function-Forschung eines menschengemachten Virus gewesen.
(Beifall AfD)
Anstatt in die Ursache reinzugehen, dass wir gemeinsam dafür eintreten, dass weltweit Gain-ofFunction-Forschung geächtet wird, damit solche Produkte nicht mehr entstehen, versucht man hier, es zu leugnen. Ich finde das wirklich sehr traurig.
(Beifall AfD)
Der Antrag der AfD geht mir an vielen Stellen nicht weit genug, denn es hat Menschen gegeben, die ihren Job verloren haben. Was ist mit denen? Lohnausfall, Entschädigung für einen Karriereknick – da gibt es noch viele Sachen und daran muss weiter gearbeitet werden. Aber diese Aussage, dass diese Landesregierung hier nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage aller verfügbaren Informationen Entscheidungen getroffen hat,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat
bisher jedes Gericht festgestellt! Jedes!) das ist nicht richtig. Das kann ich an drei konkreten Beispielen widerlegen, und zwar erinnere ich nur an die 200-seitige Ausarbeitung von renommierten Instituten dieses Landes, die auf Bitte des Bevölkerungsschützers Kohn aus der Abteilung „KM 4“ des Bundesinnenministeriums erstellt wurden und auch dem Thüringer Innenministerium vorlagen. Nach einer Antwort auf meine Kleine Anfrage Nummer 7/619 vom 12. Mai 2020 beschäftigte sich das Thüringer Innenministerium aus Zeiteffektivitätsgründen nicht damit. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ich habe auch Kontakt gehabt zu Mitgliedern des Beraterstabs der Thüringer Landesregierung und hatte fachliche Diskussionen mit ihnen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Echt?)
Ja, echt. Dort musste ich leider hören, dass sich diese Leute nicht getraut haben, im Beraterstab ihr Fachwissen einzusetzen, weil sie Angst vor einem Karriereknick hatten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist doch eine Behauptung von Ihnen!) Das ist unglaublich!
(Beifall AfD)
Ja, es ist unglaublich, aber es ist so, das habe ich persönlich erlebt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist mir klar! Es ist alles ein persönliches Erleben!) Dann möchte ich auch noch das Beispiel vom Familienrichter Dettmar hier noch mal beiziehen, der sich für die Rechte der Kinder eingesetzt hat
(Beifall AfD)
und der hier eigentlich verurteilt wird.
(Zwischenruf Abg. Plötner, Abg. Wolf: DIE
LINKE: Rechtsbeugung!) Herr Hartung, zu Ihrer Rede: Ich zweifle Ihre Zahlen von den Studien an, die Sie hier vorgetragen haben. Und zwar, wenn ich in PubMed recherchiere, finde ich total andere Ergebnisse als Sie. Um in Studien zu recherchieren, muss man nicht Mediziner sein, da muss man einfach nur wissenschaftliches Handwerk beherrschen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ich
denke schon, dass es einen Stand der Forschung gibt, Frau Bergner!) Wenn Sie Äpfel mit Birnen vergleichen, wie man bei Grippewellen oder Pandemien umgeht: Allein der Vergleich mit Schweden zeigt, dass es ohne diese Maßnahmen, die wir hier getroffen haben, zu besseren Ergebnissen geführt hätte.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ken-
nen Sie die Sterblichkeitsraten? Kennen Sie die Todeszahlen in Schweden? Schämen Sie sich!) Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, jetzt muss ich natürlich auf den Anwurf von Frau Rothe-Beinlich noch mal reagieren, die mich als „Schwurbler“ tituliert, weil ich ja gegen die Coronamaßnahmen bin. Ich bin für die Freiheit, für die freie Entscheidung unserer Bürger, was mit ihrem Körper passiert und was nicht. Das ist ein Grundrecht, und das ist festgeschrieben, und Sie haben das hier geschliffen. Wir sind hier in einer DDR 2.0 mittlerweile angekommen. Dafür sind unsere Bürger 89 auf die Straße gegangen und sind dagegen angetreten.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich bin im Gegensatz zu Ihnen auf die Straße gegangen! Ich weiß, was Unfreiheit bedeutet!) Und Sie – hier die Grünen – fliegen aus dem Landtag raus, weil Sie die Richtschnur verloren haben, und das ist der absolute Hammer. Diese Sache, die hier abgelaufen ist mit unseren Bürgern, darf nicht wieder passieren. Dafür werde ich mich hier einsetzen und werde dafür kämpfen.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Gott sei Dank ist das bald vorbei!) Wir wurden diskriminiert als Ungeimpfte, wir wurden von der Arbeit ausgeschlossen als Ungeimpfte,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie waren überhaupt nicht da!) uns wurden die Grundrechte genommen. Das ist eine riesengroße Schweinerei, und das darf nicht wieder passieren. Dafür stehe ich ein und dafür werde ich kämpfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Werte Frau Präsidentin, ich will vielleicht doch noch mal inhaltlich werten, denn die Coronapandemie hat ja auch aufgezeigt, wo wir dringend Nachholbedarf haben. Wir hatten also vor wenigen Monaten schon einmal über die Frage der Folgen, auch der politischen Folgen, diskutiert und festgestellt, unter anderem durch den Ministerpräsidenten selbst, dass wir unter anderem den Öffentlichen Gesundheitsdienst neu aufstellen müssen in Thüringen. Da will ich nur noch mal an diejenigen der Regierungsseite, aber vor allen Dingen auch an Rot-Rot-Grün appellieren und Ihnen noch mal zurufen, dass zwei Gesetzentwürfe dazu vorliegen, wobei zu einem in der Fachanhörung die Mehrzahl oder die überwiegende Mehrzahl positiv gesprochen hat. Sie bewegen sich nicht. Es gehört aber auch zur staatspolitischen Verantwortung, dass das Bessere eben des vielleicht Guten Feind ist. Ich fordere Sie hier auch von diesem Pult noch mal auf, den Worten von Ministerpräsident Ramelow Taten folgen zu lassen, dass wir eben die Folgen auch konkret machen müssen und damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst neu aufstellen müssen, der nicht nur Aufgaben in der Coronapandemie hatte, sondern auch weitreichende Aufgaben, die jetzt, glaube ich, neu geregelt gehören. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich will auf einige Punkte der Debatte gern eingehen. Fangen wir vielleicht mal mit den Aussagen zur Maskenpflicht an. Das ist immer interessant. Einige Kollegen – Herr Plötner von der Linken beispielsweise ist heute noch kontrafaktisch unterwegs, sagt, die Maskenpflicht war richtig.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja, war sie auch!) Andere Kolleginnen wie Frau Rothe-Beinlich sagen: Na ja, im Rückblick ist man schlauer. Sie hat also durchaus erkannt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse heute in jedem Fall sagen: Nein, das ist so nicht tragbar.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht zur Maskenpflicht!) Die Frage ist doch: War es damals schon bekannt? Da lassen Sie mich mal aus den neuen RKI-Protokollen zitieren bzw. aus Dokumenten der WHO. Es gab schon im September 2019 ein WHO-Dokument – das können Sie auch heute noch dort nachlesen mit selbem Datum –, wo Sie nachlesen konnten: Es gibt keine wissenschaftlich-empirischen Belege für eine Wirksamkeit der Verwendung von Masken bei einer Virusexposition in der Allgemeinbevölkerung.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Weil es
zu früh war, später gab es sie!) Das können Sie nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben.
(Beifall AfD)
Im RKI-Protokoll vom 26.02.2020 – Beginn der Krise – steht drin: Es gibt keine Evidenz für einen Mund-Nasen-Schutz bei entsprechenden Virus- und Influenzaerkrankungen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Weil es
zu früh war, Herr Möller, die Erkenntnisse kamen später!) Das ist im Februar 2020 gewesen, Herr Kollege. Wenn Sie den Kalender kennen, wissen Sie genau, wann das war.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil wir im Februar 2020 noch von einer Schmierinfektion ausgegangen sind!) Am 10.08.2020 hat das RKI ebenfalls noch mal festgestellt, dass es für eine Wirksamkeit von Masken bei der Verwendung in der Allgemeinbevölkerung keine wissenschaftlich-empirischen Belege gibt. Das steht schwarz auf weiß im RKI-Protokoll.
Die Cochrane Stiftung – eine renommierte Stiftung – hat 2020 dasselbe festgestellt, in einem Update von 2023 auch noch mal festgestellt. Am 18. Januar 2021, der Tag der Einführung der Maskenpflicht, was steht im RKI-Protokoll, meine Damen und Herren? Es gibt keine fachliche Grundlage zur Empfehlung – im RKI-Protokoll.
(Beifall AfD)
Das ist die Wissenschaft gewesen, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, Sie können einfach keine Zusammenhänge herstellen, das kriegen Sie nicht hin!) Und diese Wissenschaft ist aber ausgestochen worden von einer politischen Anweisung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Das ist doch der eigentliche Punkt. Jetzt kommen Sie natürlich und sagen: Na ja, aber das ist doch alles rechtmäßig gewesen, das Bundesverfassungsgericht, das Landesverfassungsgericht, die Gerichte haben es doch entschieden. Ja, warum denn wohl? Weil Sie diese wissenschaftlichen Erkenntnisse dort nicht vorgetragen haben, weil Sie sogar gelogen haben. Das ist doch der Punkt.
(Beifall AfD)
Sie haben das Bundesverfassungsgericht getäuscht, Sie haben das Landesverfassungsgericht getäuscht. Ich sage Ihnen eins: Wenn Sie das in einem Zivilprozess machen, da kriegen Sie eine dran wegen Prozessbetrug. Das ist der Punkt.
(Beifall AfD)
Und da regen Sie sich über den Richter Dettmar auf. Das ist echt ein starkes Stück. Das muss ich jetzt mal sagen. Dasselbe gilt für die Impfpflicht. Ich musste ja kurz schmunzeln, als Kollege Plötner gesagt hat, die Impfpflicht wurde kritisch begleitet. Das stimmt, sogar vom RKI. Da steht am 08.01.2021 in den RKIProtokollen – da wurde der Impfstoff schon eine Woche lang verspritzt –: Eine Impfstoffwirkung ist nicht bekannt; Dauer des Schutzes: nicht bekannt; Evidenz: nicht genügend.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wie denn auch zu diesem Zeitpunkt?) Sie haben aber den Leuten gesagt, das wäre da. Sie haben die Leute getäuscht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch nicht!) Sie haben sie zum willenlosen Werkzeug gemacht.
(Beifall AfD)
Das ist das Problem, meine Damen und Herren. Und erzählen Sie mir nicht, dass das nicht bekannt war. Es ist ja dem RKI bekannt gewesen. Und es ist nicht nur dem RKI bekannt gewesen, es gab entsprechende Wissenschaftler, die den Mut hatten, aufmüpfig zu sein. John Ioannidis aus Amerika, Stefan Hockertz hier aus Deutschland, Andreas Sönnichsen – es gibt Hunderte Fachleute, die entsprechende öffentliche Erklärungen abgegeben haben, aber sie spielten bei Ihnen keine Rolle, weil Sie gelogen haben, was beim RKI bekannt war. Das ist doch das Problem.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang ruhig auch noch mal auf die Verantwortung der Landesregierung eingehen. „Gesundheitsschutz der Menschen voranstellen“ – das war die Floskel von Herrn Plötner. Was wissen wir denn über die Handlungsweise der Landesregierung? Was hat Herr Ramelow gemacht, als in den Ministerpräsidentenkonferenzen über die Grundrechtseinschränkung entschieden worden ist? Er hat Candy Crush gespielt, zehn Level hat er geschafft. Das wissen wir mittlerweile. Das war die Verantwortung gegenüber den Grundrechten unserer Bürger, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und da sage ich Ihnen, da ist die Verantwortung der AfD eine andere gewesen. Politisch sind wir dagegen vorgegangen, wir haben die Justiz bemüht – leider erfolglos in weiten Teilen –, wir haben es aber auch auf der Straße versucht, soweit das möglich war. Und auch jetzt bei der Aufarbeitung gehen wir den ersten richtigen Schritt. Frau Rothe-Beinlich, wenn Sie sich am Titel „Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ stören: Ich sehe diese Parallelen zu DDR-Zeiten. Sie sprachen vorhin selbst davon, in der DDR-Zeit musste man befürchten, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Ja, das war die Realität vieler Betroffener
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das können Sie doch nicht vergleichen!) in der Coronakrise. In der DDR musste man mit willkürlichen Hausdurchsuchungen rechnen. Ich kann Ihnen solche Fälle nennen, da wurden Hausdurchsuchungen aufgrund von Straftaten gemacht, wo es überhaupt keinen Straftatbestand dazu gab. Das war die Praxis hier in Thüringen während der Coronakrise.
(Beifall AfD)
Das werden wir alles auch in einem Corona-Untersuchungsausschuss entsprechend aufarbeiten. Da werden Ihnen die Ohren schlackern nächstes Jahr, wenn Sie noch mit dabei sind, meine Damen und Herren von den Grünen. Und wenn Sie Angst haben, meine Damen und Herren, dass dieses Thema im Wahlkampf genutzt wird: Natürlich werden wir es nutzen. Aber Sie können es doch ganz einfach ändern, Sie können doch diesen ersten Schritt, das an den Ausschuss zu überweisen, das zu diskutieren, mitgehen und schon ist das Wahlkampfthema weg. Zeigen Sie doch einfach, dass Sie es ernst meinen mit der Aufarbeitung, und schon haben Sie dem Wahlkampf ein Thema weggenommen. Wir werden sehen, ob Sie dazu den Mut haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Können Sie sich vorstellen, dass am Beginn einer Pandemie Informationen noch nicht vorliegen, die natürlich erst gewonnen werden während der Pandemie? Und kennen Sie – ich habe es hier gerade aufgerufen – die Studie von Herrn Cash-Goldwasser et alii, die explizit für politisches Handeln ausgerichtet ist und genau die Evidenz der Maskenverpflichtung an und in unterschiedlichen Gesellschaften untersucht und dazu kommt, dass die Maskenpflicht sehr wohl eine Eindämmung der Pandemie nach sich zieht? Kennen Sie diese Studien oder reden Sie einfach nur frei?
Ich rede natürlich frei, wie Sie sehen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Übrigen ist es so, dass ich natürlich weiß, dass Erkenntnisse fortschreiten. Aber ich habe Ihnen doch eben im Detail aus den RKI-Protokollen zitiert, dass entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist eine Lüge!) Schwarz auf weiß können Sie es da jetzt nachlesen. Ich weiß, das ist für Sie unangenehm, dass „Multipolar“ die freigeklagt hat, aber jeder Mensch kann reingucken und kann jetzt sehen, dass es eben bekannt war am Anfang der Krise und dass den Leuten etwas anderes erzählt worden ist, dass den Richtern etwas anderes erzählt worden ist und dass damit eine gigantische Täuschung die Grundlage für schwerste Grundrechtseingriffe in dieser Bevölkerung war. Und das muss aufgearbeitet werden.
(Beifall AfD)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich kann mich eigentlich nur den Meinungen der Koalition an der Stelle anschließen,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Haben Sie
keine eigene Meinung?) – wenn das Ihr einziger Triumph ist, den kann ich aushalten – dass die Bezeichnung des Gesetzes als Unrechtsbereinigungsgesetz diametral zur rechtlichen Bewertung der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen während der Pandemie steht, insbesondere – das wissen Sie als AfD an sich sehr genau, nämlich – des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und auch des Oberverwaltungsgerichts. Und diejenigen, die an diesen Verhandlungen teilgenommen haben, wissen, dass die Richterinnen und Richter sehr genau nachfragen, dass jeder und jede die Möglichkeit hat, hier ausführlich zu seinen Belangen Stellung zu nehmen. Ich muss aber sagen, der Verfassungsgerichtshof hat am 28. April dieses Jahres den Kurs der Landesregierung erneut grundsätzlich bestätigt. Die AfD hat verloren und hat nur in einem kleinen winzigen Punkt Recht bekommen, und das sollten Sie hier in der Öffentlichkeit vielleicht auch sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz – und das wurde noch mal bestätigt – lag eine verfassungskonforme bundesgesetzliche Rechtsgrundlage zum Erlass der Thüringer Sonder-Eindämmungsverordnung vor. Und ich will es an dieser Stelle trotzdem auch noch mal sagen, weil das immer mal verloren geht in der Diskussion: Die Pandemielage war Ende 2020 sehr kritisch. Wir hatten nicht nur steigende Infektionszahlen, wir hatten zahlreiche Ausbruchsgeschehen in Alten- und Pflegeheimen, wir hatten sehr schwere Krankheitsverläufe, steigende Todeszahlen. Die Gesundheitsämter konnten die Kontaktnachverfolgung aufgrund der Vielzahl an Neuinfektionen nicht mehr gewährleisten. Ein Impfstoff war zu der Zeit noch nicht vorhanden. Das heißt, es ging damals um Leib und Leben. Wir mussten zügig handeln und demzufolge durfte die Landesregierung zu Recht davon ausgehen, dass die sich abzeichnende weitere Steigerung der Inzidenzwerte und die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und später auch der anderen Kritischen Infrastrukturen die Verringerung der sozialen Kontakte rechtfertigte. Und wenn Sie jetzt hier die RKI-Protokolle ansprechen, dann ist es das, was leider andere auch schon in den letzten Monaten getan haben. Sie zitieren eben nur das, was Ihnen recht ist, oder Sie zitieren irgendwelche Bewertungen, die vielleicht in Ihr Manuskript passen, aber Sie zitieren eben nicht zu Ende. Und dann ist es so, dass beispielsweise bei den Risikoabwägungen, die das RKI vorgenommen hat, immer die Abwägung stand zwischen dem „Was haben wir überhaupt schon?“. Zu dem Zeitpunkt hatten wir nichts: kein Heilmittel, keine Impfstoffe. Wir hatten bestimmte Hinweise, welche Maßnahmen wirken könnten. Dazu gehörten die Masken. Natürlich gab es zu dem Zeitpunkt noch keine Studien, aber natürlich gab es beispielsweise durch den Arbeitsschutz entsprechende Hinweise, dass eben Masken helfen, dass sie vor Aerosolen schützen, und das war ja der Zeitpunkt, an dem wir wussten, dass es eben vor allem Aerosole sind, die hier so gefährlich sind. Und eine andere Frage, die Sie hier auch angesprochen haben, was die Frage des Beginns, also des Anstiegs der Fälle usw. angeht und dass hier angeblich ein Mitarbeiter oder jemand auf die Skalierung der Risikobewertung im März 2020 politisch Einfluss genommen hätte. Und hier will ich noch mal ganz deutlich sagen …
Ich würde gern den einen Satz noch zu Ende bringen, dann Herr Montag sehr gern. Bei Frau Bergner, da sage ich gleich noch was dazu. Ich glaube, dass das nicht so viel …
Diesen Punkt möchte ich gerne noch kurz zu Ende bringen: Es war eben nicht so, dass es ein politischer Mitarbeiter des Ministeriums war, der hier gesagt hat, das kann noch nicht veröffentlicht werden, sondern es war ein interner Mitarbeiter des RKI. Und auch ich kann sagen, dass es manchmal genau notwendig gewesen ist, noch abzuwarten, dass man noch eine Rückinformation bekommt, dass man bestimmte Dinge veröffentlichen kann, um dann in die Veröffentlichung zu gehen. Insofern war das hier ein abwägendes Handeln, aber eben nicht politische Einflussnahme. Herr Montag.
Ja, vielen Dank, Frau Ministerin. Sind Sie mit mir, gehen Sie mit mir konform, dass sich die hier kolportierte große Gegnerschaft der AfD erst während der Pandemie selbst herauskristallisiert hat, weil sie in der ursprünglichen Abstimmung vom 15.03.2020, die das Infektionsschutzgesetz im Bundestag in Kraft gesetzt hat mit der Folgewirkung, dass die Länder selbst Maßnahmen ergreifen mussten, eben nicht, wie anscheinend vergessen, damals dagegengestimmt hat?
Herr Montag, herzlichen Dank für diese Erinnerung. Ja, es ist einiges, was der AfD inzwischen entfallen ist, wie sie sich selber während der Pandemie verhalten hat, aber danke noch mal für diese Richtigstellung. Ich will auch noch mal etwas sagen zu den Fragen, die Sie zum Thema „Bestimmungen/Coronaverordnungen“ gestellt haben, dass die verhängten Bußgelder zurückerstattet werden sollen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Bußgelder verhängt werden. Das sind keine Billigkeitsgesichtspunkte, sondern die sind wichtig und notwendig. Sie haben verschiedene Ziele: Zum einen natürlich, wenn gegen rechtliche Gebote verstoßen wird, dies ins Bewusstsein zu rücken, dass es eben rechtliche Gebote gibt, dass die eingehalten werden müssen. Es muss zukünftig pflichtwidriges Handeln unterlassen werden und es ist natürlich auch wichtig, gegenüber Dritten deutlich zu machen, dass entsprechende Pflichtverstöße auch geahndet werden. Hier will ich nur in Erinnerung rufen, dass es inzwischen auch Umfragen gibt – die AfD guckt ja sonst immer so sehr nach dem, was Menschen sagen –: Es sind über 66 Prozent der Menschen in Deutschland, die mit den Maßnahmen einverstanden sind, die hier in Deutschland, in Thüringen getroffen wurden, und es sind auch 89 Prozent der Menschen in Deutschland, die geimpft sind. Da werden wohl auch AfD-Wählerinnen und -Wähler, -Anhängerinnen und -Anhänger dabei sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD)(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Auch Herr Gauland!) Ich kann mir nicht vorstellen, aber das müssen Sie sich, glaube ich, selber fragen, wie …
Gut. Zu den Entschädigungsleistungen, denke ich, habe ich ausgeführt, warum die wichtig und notwendig sind, und es wurde hier an dieser Stelle auch gesagt: Jeder hat die Möglichkeit, wenn er sich nicht rechtmäßig behandelt fühlt, hier in Widerspruch zu gehen, sich für eine Wiederaufnahme des Verfahrens einzusetzen. Die Wege stehen allen grundsätzlich offen. Insofern ist hier dem Recht Genüge getan. Zu den Fragen der grundrechtlichen Einschränkungen will ich noch mal deutlich machen: Wir haben in den Monaten der Pandemie nicht nur allein als Landesregierung, als politisch Verantwortliche, sondern mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft immer wieder geschaut, welche Maßnahmen wichtig sind, welche belastbar sind, welche fortgeführt werden müssen und bei welchen Maßnahmen auch gelockert werden kann. Es war eben nie eine einzelne Entscheidung, sondern es waren Entscheidungen aufgrund des damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisstands, der Berücksichtigung der gesundheitlichen Gefährlichkeit der jeweiligen Erreger – wir hatten auch Mutationen – und natürlich der damit verbundenen Verbreiterung vor dem Hintergrund der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Ich will hier an der Stelle auch sagen, weil hier vorhin gesagt wurde, mit welchen Menschen man zu tun hat: Ich erlebe ganz viele Menschen gerade aus der Pflege, aus dem Gesundheitsbereich, die traumatisiert sind, weil sie erleben mussten, wie in ihren Pflegeeinrichtungen viele ältere Menschen gestorben sind, wenn ein Ausbruch in einer Pflegeeinrichtung war, und die traumatisiert sind, weil sie erleben mussten, wie die zu Pflegenden in den Pflegeeinrichtungen nicht geimpft werden konnten, weil sich Angehörige dagegen ausgesprochen haben. Das sind Traumatisierungen, die wir in diesem Pflegebereich haben und die auch dazu geführt haben, dass Menschen gerade in der Pflege diese verlassen haben. Zu einem Punkt, der jetzt hier schon angesprochen wurde, was die Aufarbeitung angeht: Wer willens ist, und wenn ich jetzt sehe, wie beispielsweise die RKI-Protokolle wiedergegeben werden, der kann nachlesen, wie hier schon erste Auswertungen zu den verschiedenen Maßnahmen stattfinden, der kann auch das nachlesen. Es gibt beispielsweise die Auswertung des RKI zu den Maßnahmen, es gibt auch Auswertungen der Ethik-Kommissionen. Das sind natürlich ein paar Seiten mehr, mit denen man sich beschäftigen muss, aber ich kann Ihnen das wirklich allen sehr ans Herzen legen, zum einen die „StopptCOVID-Studie: Wirksamkeit und Wirkung von anti-epidemischen Maßnahmen auf die COVID-19-Pandemie in Deutschland“, Berichte des Projekts, das wurde am 20.07. veröffentlicht, und – wie gesagt – eben auch die Berichterstattungen der Ethik-Kommissionen. Zum Thema „WHO“ will ich jetzt gar nichts mehr weiter sagen, das wurde hier meines Erachtens schon sehr richtig angesprochen. Wir haben globale Pandemien, wir müssen hier gemeinsam arbeiten. Wir können froh sein, dass wir die WHO haben und dass hier weiterentwickelt wird, um zu Fragen des Bevölkerungsschutzes bessere Regelungen zu haben. Das können wir nur global angehen. Es geht darum, den Zugang zu Arznei- und Impfstoffen zu verbessern, um Prävention und Aufklärungsarbeit weltweit. Da haben wir als Land eine besondere Bedeutung, eine besondere Herausforderung und, ich denke, wir sollten uns dem nicht entziehen, ganz im Gegenteil. Dafür möchte ich hier an dieser Stelle sehr werben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf, dann über den Entschließungsantrag. Beim Gesetzentwurf hatte ich Ausschussüberweisung verstanden. Gilt das auch für den Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Gut. Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte ...
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Schwerpunkt
ist Justiz!) Okay, also zwei Ausschussüberweisungen. Gut. Einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und einmal an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Okay. Also, der Antrag lautet: Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Da die Überweisung für heute abgelehnt ist, beende ich hiermit die Beratung, die erste. Es ist Überweisung des Entschließungsantrags nicht beantragt. Das heißt also, wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ...
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, wir haben doch die Geschäftsordnung geändert!) Gut. Dann können wir die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt an der Stelle also auch beenden. Ein kurzer Hinweis: Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer der Fraktionen und der Gruppe kurz hier nach vorn. Es gibt eine kleine Technikeinweisung wegen der Zwischenfragen und der daran gekoppelten Redezeit hier vorn am Pult. Ansonsten sind wir gut in der Zeit und können 14.00 Uhr mit der nächsten Plenarsitzung fortfahren. Danke.