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Heike Werner

24.04.2024 Sitzungen 7/132

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich kann mich eigentlich nur den Meinungen der Koalition an der Stelle anschließen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Haben Sie keine eigene Meinung?) – wenn das Ihr einziger Triumph ist, den kann ich aushalten – dass die Bezeichnung des Gesetzes als Unrechtsbereinigungsgesetz diametral zur rechtlichen Bewertung der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen während der Pandemie steht, insbesondere – das wissen Sie als AfD an sich sehr genau, nämlich – des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und auch des Oberverwaltungsgerichts. Und diejenigen, die an diesen Verhandlungen teilgenommen haben, wissen, dass die Richterinnen und Richter sehr genau nachfragen, dass jeder und jede die Möglichkeit hat, hier ausführlich zu seinen Belangen Stellung zu nehmen. Ich muss aber sagen, der Verfassungsgerichtshof hat am 28. April dieses Jahres den Kurs der Landesregierung erneut grundsätzlich bestätigt. Die AfD hat verloren und hat nur in einem kleinen winzigen Punkt Recht bekommen, und das sollten Sie hier in der Öffentlichkeit vielleicht auch sagen. (Beifall DIE LINKE) Mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz – und das wurde noch mal bestätigt – lag eine verfassungskonforme bundesgesetzliche Rechtsgrundlage zum Erlass der Thüringer Sonder-Eindämmungsverordnung vor. Und ich will es an dieser Stelle trotzdem auch noch mal sagen, weil das immer mal verloren geht in der Diskussion: Die Pandemielage war Ende 2020 sehr kritisch. Wir hatten nicht nur steigende Infektionszahlen, wir hatten zahlreiche Ausbruchsgeschehen in Alten- und Pflegeheimen, wir hatten sehr schwere Krankheitsverläufe, steigende Todeszahlen. Die Gesundheitsämter konnten die Kontaktnachverfolgung aufgrund der Vielzahl an Neuinfektionen nicht mehr gewährleisten. Ein Impfstoff war zu der Zeit noch nicht vorhanden. Das heißt, es ging damals um Leib und Leben. Wir mussten zügig handeln und demzufolge durfte die Landesregierung zu Recht davon ausgehen, dass die sich abzeichnende weitere Steigerung der Inzidenzwerte und die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und später auch der anderen Kritischen Infrastrukturen die Verringerung der sozialen Kontakte rechtfertigte. Und wenn Sie jetzt hier die RKI-Protokolle ansprechen, dann ist es das, was leider andere auch schon in den letzten Monaten getan haben. Sie zitieren eben nur das, was Ihnen recht ist, oder Sie zitieren irgendwelche Bewertungen, die vielleicht in Ihr Manuskript passen, aber Sie zitieren eben nicht zu Ende. Und dann ist es so, dass beispielsweise bei den Risikoabwägungen, die das RKI vorgenommen hat, immer die Abwägung stand zwischen dem „Was haben wir überhaupt schon?“. Zu dem Zeitpunkt hatten wir nichts: kein Heilmittel, keine Impfstoffe. Wir hatten bestimmte Hinweise, welche Maßnahmen wirken könnten. Dazu gehörten die Masken. Natürlich gab es zu dem Zeitpunkt noch keine Studien, aber natürlich gab es beispielsweise durch den Arbeitsschutz entsprechende Hinweise, dass eben Masken helfen, dass sie vor Aerosolen schützen, und das war ja der Zeitpunkt, an dem wir wussten, dass es eben vor allem Aerosole sind, die hier so gefährlich sind. Und eine andere Frage, die Sie hier auch angesprochen haben, was die Frage des Beginns, also des Anstiegs der Fälle usw. angeht und dass hier angeblich ein Mitarbeiter oder jemand auf die Skalierung der Risikobewertung im März 2020 politisch Einfluss genommen hätte. Und hier will ich noch mal ganz deutlich sagen …

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