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Birgit Pommer

24.04.2024 Sitzungen 7/132

Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen auf der Tribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/9827 vor. Sehr geehrte Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Aust hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch dazu, die Blümchen stehen schon dort. (Beifall AfD) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Vogtschmidt betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann, Herr Abgeordneter Denny Möller zeitweise, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy. Allgemeine Hinweise: In seiner Sitzung am 15. März 2024 hat der Landtag Änderungen an seiner Geschäftsordnung beschlossen. Davon umfasst sind Änderungen an der Redeordnung. Nunmehr ist die vormalige gekürzte Redezeit der neue geschäftsordnungsrechtliche Normalfall für die Zumessung von Redezeit für die Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Vorschrift zur Zwischenfrage vorgenommen. Die Dauer der Fragestellung aus der Mitte des Landtags wirkt sich nicht auf die Redezeit der Rednerin bzw. des Redners aus. Das heißt, in dieser Zeit pausiert die Redezeit aus dem Fraktionsund Gruppenkontingent. Für die Beantwortung einer Zwischenfrage erhält die Rednerin bzw. der Redner eine Ergänzungsredezeit von einer Minute. Die Ergänzungsredezeit kann sich bei mehreren Zwischenfragen vervielfachen, sie wird aber nicht der Fraktion bzw. Parlamentarischen Gruppe gutgeschrieben. Zur Umsetzung betätigen die Schriftführerinnen und Schriftführer das Feld „Ergänzungsredezeit“, das die aktuelle Redezeit pausieren lässt, und bestätigen in einem zweiten Schritt den Ablauf der Ergänzungsredezeit. Die Beschäftigten der Landtagsverwaltung stehen hierzu selbstverständlich ebenfalls gerne beratend und unterstützend zur Seite. Darüber hinaus wurde an der Vorschrift zu Entschließungsanträgen eine Klarstellung vorgenommen. Über Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen wird erst nach der Schlussabstimmung abgestimmt. Wird ein Entschließungsantrag zur ersten Beratung zu einem Gesetzentwurf eingereicht, wird in dieser Beratung in der Sache nicht über den Entschließungsantrag abgestimmt, eine Ausschussüberweisung dagegen kann beschlossen werden. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8924 wurde in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Ebenfalls elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde zu diesem Gesetzentwurf ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9869. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt bzw. gibt es Hinweise/Bemerkungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass die Tagesordnung festgestellt ist. Damit rufe ich auf den einzigen Tagesordnungspunkt Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8924 - Neufassung dazu: Thüringen steht für die Ablehnung des WHO-Pandemievertrags und der überarbeiteten internationalen Gesundheitsvorschriften Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9869 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das ist der Fall. Dann, Herr Abgeordneter Möller, haben Sie für die AfD-Fraktion das Wort.

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