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Heike Werner

24.04.2024 Sitzungen 7/132

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Herr Montag, herzlichen Dank für diese Erinnerung. Ja, es ist einiges, was der AfD inzwischen entfallen ist, wie sie sich selber während der Pandemie verhalten hat, aber danke noch mal für diese Richtigstellung. Ich will auch noch mal etwas sagen zu den Fragen, die Sie zum Thema „Bestimmungen/Coronaverordnungen“ gestellt haben, dass die verhängten Bußgelder zurückerstattet werden sollen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Bußgelder verhängt werden. Das sind keine Billigkeitsgesichtspunkte, sondern die sind wichtig und notwendig. Sie haben verschiedene Ziele: Zum einen natürlich, wenn gegen rechtliche Gebote verstoßen wird, dies ins Bewusstsein zu rücken, dass es eben rechtliche Gebote gibt, dass die eingehalten werden müssen. Es muss zukünftig pflichtwidriges Handeln unterlassen werden und es ist natürlich auch wichtig, gegenüber Dritten deutlich zu machen, dass entsprechende Pflichtverstöße auch geahndet werden. Hier will ich nur in Erinnerung rufen, dass es inzwischen auch Umfragen gibt – die AfD guckt ja sonst immer so sehr nach dem, was Menschen sagen –: Es sind über 66 Prozent der Menschen in Deutschland, die mit den Maßnahmen einverstanden sind, die hier in Deutschland, in Thüringen getroffen wurden, und es sind auch 89 Prozent der Menschen in Deutschland, die geimpft sind. Da werden wohl auch AfD-Wählerinnen und -Wähler, -Anhängerinnen und -Anhänger dabei sein. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Auch Herr Gauland!) Ich kann mir nicht vorstellen, aber das müssen Sie sich, glaube ich, selber fragen, wie …

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