Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Einzige, was mich gerade beschämt hat, war diese Rede, aber gut.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir hier nicht noch einmal über die mehr oder weniger „Argumente“ – kann man es ja gar nicht nennen – von Schwurblerinnen und Schwurblern diskutieren müssen. Man könnte sich auch darüber streiten, wieso, weshalb, warum wir jetzt hier eigentlich zu einem Gesetzentwurf, der ganz regulär auf der Tagesordnung stand, ein Sonderplenum veranstalten. Aber gut, das Plenum wurde zugelassen und nun ist es so. Sonst hätten Sie von der AfD sich wahrscheinlich wieder in der Opferrolle gesuhlt, das wollen wir ja alle nicht. Von Beginn der Pandemie an haben Sie von der AfD – und Herr Gröning ist da nicht weit weg, sondern gut dabei – die Auswirkungen der Pandemie geleugnet und auch alle Maßnahmen und überhaupt alles zur Eindämmung des Virus kritisiert und die Wirkung der Impfung öffentlich infrage gestellt. Auch der vorliegende Gesetzentwurf bestreitet nun wieder die Sinnhaftigkeit der Impfungen und alle der von Bund und Land vereinbarten Maßnahmen. Und in dieselbe Richtung – das nehme ich jetzt auch gleich noch mit auf – geht auch der heutige mitzuberatende Entschließungsantrag, der die Landesregierung auffordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit der neue Pandemievertrag der WHO abgelehnt wird. Sie haben die WHO auch gleich noch mit in Misskredit gebracht, das muss man erst mal bringen. Wenn man sich aber anschaut, was dieser neue WHO-Vertrag eigentlich will, dann beinhaltet der zwei große Herausforderungen: zum einen die Verteilungsgerechtigkeit medizinischer Güter im Krisenfall – übrigens eine wirklich extrem wichtige Frage, weil wir wissen, dass es eine Frage von Reichtums- und Güterverteilung war, ob und wie sich in bestimmten Regionen dieser Erde Menschen vor Corona schützen konnten – und natürlich auch der bessere Informationsaustausch über Krankheitsausbrüche. Wie notwendig das ist, hat die weltweite COVID-Pandemie, denken wir jedenfalls, mehr als deutlich gezeigt. Das verstehen Pandemieleugner vermutlich nur schwer. Wir alle wissen, dass die Impfungen zwar keinen hundertprozentigen Schutz bieten, aber zu viel weniger schweren Verläufen – das hat eben auch Dr. Thomas Hartung noch mal ausgeführt, auch Herr Plötner hatte dazu schon gesprochen –, zu einer viel geringeren Todesrate geführt und in erster Linie auch zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Ebenso haben gerade in der Phase, als es noch keine Impfstoffe gab, die Coronamaßnahmen dazu geführt, dass sich das Virus eben nicht noch schneller und flächendeckender ausbreiten konnte und auch und gerade vulnerable Gruppen besser geschützt wurden. Wir wissen alle heute – und das hat Herr König durchaus richtig dargestellt –, dass nicht alle Maßnahmen gleich effektiv waren, und ja, im Rückblick – da ist man immer schlauer, die Diskussion hatten wir hier auch schon – hätte sicherlich auch das eine oder andere anders entschieden werden können und müssen. Aber wir waren mit einem völlig neuartigen, gerade in der Anfangsphase hochgefährlichen Virus konfrontiert und mussten sehr schnell über Maßnahmen entscheiden. Aber ich habe es mittlerweile – das gebe ich zu – ein Stück weit aufgegeben, die AfD oder andere Schwurbler davon zu überzeugen. Sie verharren ja ganz offensichtlich im Lager der Leugnerinnen und deswegen möchte ich darauf auch gar nicht weiter eingehen.
(Zwischenruf Abg. Gröning, fraktionslos: Es
gibt Grundrechte!) Jetzt reden wir gern mal über den Gesetzentwurf selbst. Was mich nämlich richtig wütend macht, ist der Titel, den Sie Ihrem Gesetzentwurf gegeben haben:
(Beifall DIE LINKE)
„Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“. Für diejenigen, die es übrigens nicht wissen: Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze – Frau Herold, jetzt hören Sie mal sehr gut zu – sind drei Gesetze zur juristischen Aufarbeitung des SED-Regimes. Das erste Gesetz von 1992 regelt die strafrechtlichen Rehabilitierungen sowie die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen. Das zweite Gesetz ermöglicht Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und den im Berufsleben politisch Verfolgten, sie vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Und das dritte Gesetz schließlich regelt eine Opferrente für Haftopfer des Regimes. Um das noch mal sehr deutlich zu machen: Wir reden hier von Opfern des SED-Unrechtsregimes, von Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR inhaftiert waren, die ebenfalls aus politischen Gründen in psychiatrische Anstalten eingewiesen wurden, von Kindern und Jugendlichen, die aus politischen Gründen in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, von Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben durften, die aus dem Grenzgebiet zwangsausgesiedelt wurden, also insgesamt von Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen der Willkür – jetzt hören Sie mir einmal zu! – und der politischen Verfolgung einer Diktatur ausgesetzt waren. Und Sie von der AfD sollten sich schämen, heute hier ein solches Gesetz mit diesem Titel vorzulegen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
mit dem Sie Maßnahmen kritisieren, die unter anderem dieser Landtag mehrheitlich zum Schutz vor der Ausbreitung eines sehr gefährlichen Virus und zur Eindämmung einer Pandemie beschlossen hat. Sie vergleichen das mit dem Unrecht, das in der Zeit der SED-Diktatur so vielen Menschen in der DDR angetan wurde. Gerade Sie, Frau Herold, die Sie sich hier gern als Opfer oder als Sprecherin der Opfer aufspielen! Was Sie mit diesem Gesetz nämlich tatsächlich machen, ist, gleich zwei echte Opfergruppen zu verhöhnen.
