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Stefan Möller

AfD 24.04.2024 Sitzungen 7/132

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich will auf einige Punkte der Debatte gern eingehen. Fangen wir vielleicht mal mit den Aussagen zur Maskenpflicht an. Das ist immer interessant. Einige Kollegen – Herr Plötner von der Linken beispielsweise ist heute noch kontrafaktisch unterwegs, sagt, die Maskenpflicht war richtig. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, war sie auch!) Andere Kolleginnen wie Frau Rothe-Beinlich sagen: Na ja, im Rückblick ist man schlauer. Sie hat also durchaus erkannt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse heute in jedem Fall sagen: Nein, das ist so nicht tragbar. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht zur Maskenpflicht!) Die Frage ist doch: War es damals schon bekannt? Da lassen Sie mich mal aus den neuen RKI-Protokollen zitieren bzw. aus Dokumenten der WHO. Es gab schon im September 2019 ein WHO-Dokument – das können Sie auch heute noch dort nachlesen mit selbem Datum –, wo Sie nachlesen konnten: Es gibt keine wissenschaftlich-empirischen Belege für eine Wirksamkeit der Verwendung von Masken bei einer Virusexposition in der Allgemeinbevölkerung. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Weil es zu früh war, später gab es sie!) Das können Sie nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben. (Beifall AfD) Im RKI-Protokoll vom 26.02.2020 – Beginn der Krise – steht drin: Es gibt keine Evidenz für einen Mund-Nasen-Schutz bei entsprechenden Virus- und Influenzaerkrankungen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Weil es zu früh war, Herr Möller, die Erkenntnisse kamen später!) Das ist im Februar 2020 gewesen, Herr Kollege. Wenn Sie den Kalender kennen, wissen Sie genau, wann das war. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil wir im Februar 2020 noch von einer Schmierinfektion ausgegangen sind!) Am 10.08.2020 hat das RKI ebenfalls noch mal festgestellt, dass es für eine Wirksamkeit von Masken bei der Verwendung in der Allgemeinbevölkerung keine wissenschaftlich-empirischen Belege gibt. Das steht schwarz auf weiß im RKI-Protokoll.

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