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Heike Werner

24.04.2024 Sitzungen 7/132

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Diesen Punkt möchte ich gerne noch kurz zu Ende bringen: Es war eben nicht so, dass es ein politischer Mitarbeiter des Ministeriums war, der hier gesagt hat, das kann noch nicht veröffentlicht werden, sondern es war ein interner Mitarbeiter des RKI. Und auch ich kann sagen, dass es manchmal genau notwendig gewesen ist, noch abzuwarten, dass man noch eine Rückinformation bekommt, dass man bestimmte Dinge veröffentlichen kann, um dann in die Veröffentlichung zu gehen. Insofern war das hier ein abwägendes Handeln, aber eben nicht politische Einflussnahme. Herr Montag.

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