Heike Werner
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Gut. Zu den Entschädigungsleistungen, denke ich, habe ich ausgeführt, warum die wichtig und notwendig sind, und es wurde hier an dieser Stelle auch gesagt: Jeder hat die Möglichkeit, wenn er sich nicht rechtmäßig behandelt fühlt, hier in Widerspruch zu gehen, sich für eine Wiederaufnahme des Verfahrens einzusetzen. Die Wege stehen allen grundsätzlich offen. Insofern ist hier dem Recht Genüge getan. Zu den Fragen der grundrechtlichen Einschränkungen will ich noch mal deutlich machen: Wir haben in den Monaten der Pandemie nicht nur allein als Landesregierung, als politisch Verantwortliche, sondern mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft immer wieder geschaut, welche Maßnahmen wichtig sind, welche belastbar sind, welche fortgeführt werden müssen und bei welchen Maßnahmen auch gelockert werden kann. Es war eben nie eine einzelne Entscheidung, sondern es waren Entscheidungen aufgrund des damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisstands, der Berücksichtigung der gesundheitlichen Gefährlichkeit der jeweiligen Erreger – wir hatten auch Mutationen – und natürlich der damit verbundenen Verbreiterung vor dem Hintergrund der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Ich will hier an der Stelle auch sagen, weil hier vorhin gesagt wurde, mit welchen Menschen man zu tun hat: Ich erlebe ganz viele Menschen gerade aus der Pflege, aus dem Gesundheitsbereich, die traumatisiert sind, weil sie erleben mussten, wie in ihren Pflegeeinrichtungen viele ältere Menschen gestorben sind, wenn ein Ausbruch in einer Pflegeeinrichtung war, und die traumatisiert sind, weil sie erleben mussten, wie die zu Pflegenden in den Pflegeeinrichtungen nicht geimpft werden konnten, weil sich Angehörige dagegen ausgesprochen haben. Das sind Traumatisierungen, die wir in diesem Pflegebereich haben und die auch dazu geführt haben, dass Menschen gerade in der Pflege diese verlassen haben. Zu einem Punkt, der jetzt hier schon angesprochen wurde, was die Aufarbeitung angeht: Wer willens ist, und wenn ich jetzt sehe, wie beispielsweise die RKI-Protokolle wiedergegeben werden, der kann nachlesen, wie hier schon erste Auswertungen zu den verschiedenen Maßnahmen stattfinden, der kann auch das nachlesen. Es gibt beispielsweise die Auswertung des RKI zu den Maßnahmen, es gibt auch Auswertungen der Ethik-Kommissionen. Das sind natürlich ein paar Seiten mehr, mit denen man sich beschäftigen muss, aber ich kann Ihnen das wirklich allen sehr ans Herzen legen, zum einen die „StopptCOVID-Studie: Wirksamkeit und Wirkung von anti-epidemischen Maßnahmen auf die COVID-19-Pandemie in Deutschland“, Berichte des Projekts, das wurde am 20.07. veröffentlicht, und – wie gesagt – eben auch die Berichterstattungen der Ethik-Kommissionen. Zum Thema „WHO“ will ich jetzt gar nichts mehr weiter sagen, das wurde hier meines Erachtens schon sehr richtig angesprochen. Wir haben globale Pandemien, wir müssen hier gemeinsam arbeiten. Wir können froh sein, dass wir die WHO haben und dass hier weiterentwickelt wird, um zu Fragen des Bevölkerungsschutzes bessere Regelungen zu haben. Das können wir nur global angehen. Es geht darum, den Zugang zu Arznei- und Impfstoffen zu verbessern, um Prävention und Aufklärungsarbeit weltweit. Da haben wir als Land eine besondere Bedeutung, eine besondere Herausforderung und, ich denke, wir sollten uns dem nicht entziehen, ganz im Gegenteil. Dafür möchte ich hier an dieser Stelle sehr werben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
