Stefan Möller
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz
Die Cochrane Stiftung – eine renommierte Stiftung – hat 2020 dasselbe festgestellt, in einem Update von 2023 auch noch mal festgestellt. Am 18. Januar 2021, der Tag der Einführung der Maskenpflicht, was steht im RKI-Protokoll, meine Damen und Herren? Es gibt keine fachliche Grundlage zur Empfehlung – im RKI-Protokoll.
(Beifall AfD)
Das ist die Wissenschaft gewesen, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, Sie können einfach keine Zusammenhänge herstellen, das kriegen Sie nicht hin!) Und diese Wissenschaft ist aber ausgestochen worden von einer politischen Anweisung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Das ist doch der eigentliche Punkt. Jetzt kommen Sie natürlich und sagen: Na ja, aber das ist doch alles rechtmäßig gewesen, das Bundesverfassungsgericht, das Landesverfassungsgericht, die Gerichte haben es doch entschieden. Ja, warum denn wohl? Weil Sie diese wissenschaftlichen Erkenntnisse dort nicht vorgetragen haben, weil Sie sogar gelogen haben. Das ist doch der Punkt.
(Beifall AfD)
Sie haben das Bundesverfassungsgericht getäuscht, Sie haben das Landesverfassungsgericht getäuscht. Ich sage Ihnen eins: Wenn Sie das in einem Zivilprozess machen, da kriegen Sie eine dran wegen Prozessbetrug. Das ist der Punkt.
(Beifall AfD)
Und da regen Sie sich über den Richter Dettmar auf. Das ist echt ein starkes Stück. Das muss ich jetzt mal sagen. Dasselbe gilt für die Impfpflicht. Ich musste ja kurz schmunzeln, als Kollege Plötner gesagt hat, die Impfpflicht wurde kritisch begleitet. Das stimmt, sogar vom RKI. Da steht am 08.01.2021 in den RKIProtokollen – da wurde der Impfstoff schon eine Woche lang verspritzt –: Eine Impfstoffwirkung ist nicht bekannt; Dauer des Schutzes: nicht bekannt; Evidenz: nicht genügend.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wie denn auch zu diesem Zeitpunkt?) Sie haben aber den Leuten gesagt, das wäre da. Sie haben die Leute getäuscht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch nicht!) Sie haben sie zum willenlosen Werkzeug gemacht.
(Beifall AfD)
Das ist das Problem, meine Damen und Herren. Und erzählen Sie mir nicht, dass das nicht bekannt war. Es ist ja dem RKI bekannt gewesen. Und es ist nicht nur dem RKI bekannt gewesen, es gab entsprechende Wissenschaftler, die den Mut hatten, aufmüpfig zu sein. John Ioannidis aus Amerika, Stefan Hockertz hier aus Deutschland, Andreas Sönnichsen – es gibt Hunderte Fachleute, die entsprechende öffentliche Erklärungen abgegeben haben, aber sie spielten bei Ihnen keine Rolle, weil Sie gelogen haben, was beim RKI bekannt war. Das ist doch das Problem.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang ruhig auch noch mal auf die Verantwortung der Landesregierung eingehen. „Gesundheitsschutz der Menschen voranstellen“ – das war die Floskel von Herrn Plötner. Was wissen wir denn über die Handlungsweise der Landesregierung? Was hat Herr Ramelow gemacht, als in den Ministerpräsidentenkonferenzen über die Grundrechtseinschränkung entschieden worden ist? Er hat Candy Crush gespielt, zehn Level hat er geschafft. Das wissen wir mittlerweile. Das war die Verantwortung gegenüber den Grundrechten unserer Bürger, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und da sage ich Ihnen, da ist die Verantwortung der AfD eine andere gewesen. Politisch sind wir dagegen vorgegangen, wir haben die Justiz bemüht – leider erfolglos in weiten Teilen –, wir haben es aber auch auf der Straße versucht, soweit das möglich war. Und auch jetzt bei der Aufarbeitung gehen wir den ersten richtigen Schritt. Frau Rothe-Beinlich, wenn Sie sich am Titel „Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ stören: Ich sehe diese Parallelen zu DDR-Zeiten. Sie sprachen vorhin selbst davon, in der DDR-Zeit musste man befürchten, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Ja, das war die Realität vieler Betroffener
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das können Sie doch nicht vergleichen!) in der Coronakrise. In der DDR musste man mit willkürlichen Hausdurchsuchungen rechnen. Ich kann Ihnen solche Fälle nennen, da wurden Hausdurchsuchungen aufgrund von Straftaten gemacht, wo es überhaupt keinen Straftatbestand dazu gab. Das war die Praxis hier in Thüringen während der Coronakrise.
(Beifall AfD)
Das werden wir alles auch in einem Corona-Untersuchungsausschuss entsprechend aufarbeiten. Da werden Ihnen die Ohren schlackern nächstes Jahr, wenn Sie noch mit dabei sind, meine Damen und Herren von den Grünen. Und wenn Sie Angst haben, meine Damen und Herren, dass dieses Thema im Wahlkampf genutzt wird: Natürlich werden wir es nutzen. Aber Sie können es doch ganz einfach ändern, Sie können doch diesen ersten Schritt, das an den Ausschuss zu überweisen, das zu diskutieren, mitgehen und schon ist das Wahlkampfthema weg. Zeigen Sie doch einfach, dass Sie es ernst meinen mit der Aufarbeitung, und schon haben Sie dem Wahlkampf ein Thema weggenommen. Wir werden sehen, ob Sie dazu den Mut haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
