32. Sitzung (WP8)
26.08.2026 · 37 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (5)SPD (5)AfD (4)BSW (3)GRÜNE (3)fraktionslos (2)Die Linke (1)
Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags, die erste Sitzung nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause. Ich verbinde das mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass Sie in den Sommerwochen die Gelegenheit hatten, sich einige Tage zu erholen und sich für das zu rüsten, was vor uns liegt und für die heutige Sitzung den Schwerpunkt bilden wird: die Beratung des Budgets des Doppelhaushalts für die Jahre 2027 und 2028 als das vornehmste Recht, welches das Hohe Haus ausübt. Ich wünsche uns dazu in den kommenden Wochen und Monaten gute Beratungen. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Nicolaus, Herr Kollege Recke und Herr Kollege Nguyen. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Tagesordnungspunkt Erste Beratung – Gesetz über die Feststellung Freistaates Sachsen für die (Haushaltsgesetz 2027/2028 – Drucksache 8/7500, Gesetzentwurf – Gesetz begleitender Regelungen (Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028 Drucksache 8/7501, Gesetzentwurf Die Einbringerin hat eine erste Beratung ausdrücklich verlangt, und das Präsidium hat eine Aussprache empfohlen. Somit spricht zunächst für die Staatsregierung als Einreicherin Herr Kollege Staatsminister der Finanzen, Christian Piwarz. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heutigen Tag starten die Beratungen über den Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes für die Jahre 2027 und 2028. Dieser Haushalt entsteht in einer besonderen Zeit. Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin angespannt. Die vergangenen Jahre haben Spuren hinterlassen. Deutschland hat eine dreijährige Rezessionsphase hinter sich. Die Unternehmen stehen unter erheblichem Wettbewerbsdruck und auch die öffentlichen Haushalte sind stark belastet. Es gibt erste Signale, dass sich die Lage etwas aufhellt, aber mehr sind es zunächst nicht. Die deutsche Wirtschaft ist im ersten Halbjahr wieder leicht gewachsen. Auch im verarbeitenden Gewerbe gibt es erste positive Signale bei Folgende Gesamtredezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 festgelegt: CDU 37 Minuten, AfD 36 Minuten, BSW 20 Minuten, SPD 17 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie die Fraktion Die Linke 15 Minuten und die Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die beiden Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Dies gilt auch für den fraktionslosen Abgeordneten, dessen Gesamtredezeit 3 Minuten beträgt. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor, ebenso wie als dringlich zu bezeichnende Anträge. Insofern würde ich – Ihr Einverständnis vorausgesetzt; ich lasse den Blick noch einmal schweifen – die Tagesordnung Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf der Entwürfe des Haushaltsplanes des Haushaltsjahre 2027 und 2028 HG 2027/2028) (Arbeitstitel) der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2027/2028 – HBG 2027/2028) (Arbeitstitel) der Staatsregierung den Auftragseingängen. Das kann ein Anfang sein; von einer Trendwende sind wir aber noch ein gutes Stück entfernt. Zugleich bleiben die globalen Risiken groß. Geopolitische Konflikte, handelspolitische Spannungen und ein harter internationaler Wettbewerb setzen besonders eine exportorientierte Volkswirtschaft wie unsere unter Druck. Für Sachsen zeichnet sich eine leichte Erholung ab. Nach der Prognose des ifo Instituts Dresden ist die ostdeutsche Wirtschaft positiv in das Jahr 2026 gestartet. Für Sachsen wird für das Gesamtjahr ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,5 % erwartet. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaft sogar noch etwas kräftiger zulegen; das ist ermutigend. Das ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Meine Damen und Herren! Diese ersten Signale müssen wir nutzen. Wir müssen weiterhin hart dafür arbeiten, dass aus einer leichten Aufhellung wieder dauerhaftes Wachstum wird; denn wirtschaftliche Erholung ist kein Selbstläufer – weder in Sachsen noch in Deutschland. Auch die Bundesregierung muss jetzt ins konsequente Arbeiten kommen und die vielen Reformvorhaben zügig umsetzen: für bessere Wachstumsbedingungen, mehr Wettbewerbsfähigkeit und einen Staat, der sich auf das konzentriert, was er dauerhaft leisten kann. Denn eines gehört zur finanzpolitischen Wahrheit dazu: Einen leistungsfähigen Sozialstaat können wir uns auf Dauer nur leisten, wenn unsere wirtschaftliche Basis stark genug ist, ihn zu tragen. Wachstum bedeutet nicht nur höhere Unternehmensgewinne oder mehr Arbeitsplätze, sondern auch mehr Wertschöpfung. Nur ein reales Wirtschaftswachstum führt dauerhaft dazu, dass es mehr Steuereinnahmen gibt. Wachstum bedeutet damit mehr Spielraum für Investitionen. Wachstum bedeutet bessere Chancen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen. Dauerhaft höhere Einnahmen entstehen dort, wo Unternehmen investieren, wo neue Wertschöpfung entsteht, wo Menschen arbeiten sowie Innovation und Produktivität zunehmen. Erst wenn mehr erwirtschaftet wird, entsteht dauerhaft mehr finanzieller Spielraum; erst dann kann mehr Geld in die Fläche fließen: in unsere Kommunen, in die Schulen und Kitas, in die Straßen und Brücken sowie in Forschung und Innovation. Daher gehört die Frage nach dem Wirtschaftswachstum in das Zentrum unserer Finanzpolitik, und deshalb sind Finanzpolitik und Wirtschaftspolitik keine Gegensätze. Finanzpolitische Stabilität und Reformen müssen Hand in Hand gehen; (Beifall Sören Voigt und Christian Hartmann, CDU, sowie Laura Stellbrink, SPD) denn staatliche Handlungsfähigkeit und politisches Vertrauen setzen ein solides wirtschaftliches Fundament und tragfähige Haushaltsstrukturen voraus. Ein Staat kann auf Dauer nicht mehr versprechen, als er finanzieren kann. Politik kann auf Dauer kein Vertrauen erhalten, wenn zwischen politischen Versprechen und finanziellen Möglichkeiten eine immer größere Lücke entsteht. Deshalb müssen wir heute Stabilität schaffen, damit unser Freistaat morgen stärker wachsen und gestalten kann. Meine Damen und Herren! Diesem Haushaltsentwurf ist ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung vorausgegangen. Die Ausgangslage war ausgesprochen schwierig. Zu Beginn stand ein Milliardendefizit im Raum. Wir mussten eine erhebliche Deckungslücke schließen und mussten dies tun, ohne die Investitions- und Innovationsfähigkeit des Freistaates preiszugeben. Im April dieses Jahres ist uns das im Rahmen der Eckwerteklausur gelungen. Auf Grundlage eines abgestimmten Deckungskonzeptes konnte das bestehende Defizit für die Jahre 2027 und 2028 geschlossen werden. Wir haben dabei eine Balance gesucht und auch gefunden: auf der einen Seite die notwendige Begrenzung der Ausgaben und auf der anderen Seite die ebenfalls notwendige Möglichkeit, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Genau diese Balance bildet sich nun im Regierungsentwurf für die Jahre 2027 und 2028 ab. Um Gestaltungsspielraum zu schaffen, haben wir mehrere Bausteine miteinander verbunden. Der bereits im laufenden Haushalt begonnene Stellenabbau nimmt weiter an Fahrt auf. Wir verwenden Haushaltsüberschüsse, benutzen globale Minderausgaben und reduzieren ausgewählte gesetzliche Leistungen. Als Schlussbaustein greifen wir auf eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme zurück. Ich sage ganz bewusst: zeitlich begrenzt; denn Kreditaufnahme darf für uns kein bequemes Instrument sein, um strukturelle Probleme einfach in die Zukunft zu verschieben. Sie kann in einer außergewöhnlichen Situation ein notwendiger Baustein sein. Wenn zukünftige Generationen davon profitieren, kann eine Kreditaufnahme gerechtfertigt sein, aber sie darf niemals nur eine Antwort auf strukturelle Probleme sein. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Schauen wir zunächst auf die Einnahmenseite. Die Inflation hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Steigende Preise treiben auch die Steuereinnahmen des Staates in die Höhe. Aber dieser Effekt ist nicht nachhaltig; denn höhere nominale Einnahmen bedeuten nicht automatisch höhere reale finanzielle Spielräume. Zur Steuerschätzung im Mai haben wir deshalb bereits deutlich gemacht: Auf Landesebene ist in den Jahren 2027 und 2028 mit leichten Mehreinnahmen zu rechnen. Gleichzeitig müssen unsere Kommunen mit weniger Steuereinnahmen rechnen, als noch im Oktober vergangenen Jahres prognostiziert worden war. Das zeigt, wie eng die finanziellen Spielräume inzwischen sind. Es zeigt, warum wir einen Haushalt brauchen, der nicht auf Wunschdenken basiert. Wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Basis unseres Landes wieder wächst; denn wer mehr verteilen will, muss zunächst dafür sorgen, dass mehr erwirtschaftet wird. Ein wichtiger Erfolg ist dabei die Anhebung der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der DDR-Zusatzversorgungssysteme, das sogenannte AAÜG, von 50 auf 60 %. Das ist zunächst eine wichtige Entlastung für die ostdeutschen Länder. Es zeigt auch: Solide Landesfinanzen entstehen nicht allein durch Einsparungen im eigenen Haushalt; sie entstehen ebenso dadurch, dass wir unsere Interessen gegenüber dem Bund konsequent vertreten. Zu einem ehrlichen Blick auf die Einnahmen, meine Damen und Herren, gehört auch die Wahrheit über die Kreditaufnahme. Wir planen für die Jahre 2027 und 2028 eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 1,456 Milliarden Euro. Das ist eine erhebliche Summe. Etwa die Hälfte davon ist für die Kommunen vorgesehen, und das aus gutem Grund. Die sächsischen Kommunen tragen die Hauptlast der gestiegenen Sozial- und Integrationskosten. Ohne diese Flankierung durch den Freistaat wäre die investive Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene flächendeckend gefährdet. Damit unterstützen wir diejenigen, die vor Ort Verantwortung für Schulen und Kindertagesstätten, für Straßen und Infrastruktur, für Feuerwehr und Daseinsvorsorge sowie für ein funktionierendes Gemeinwesen tragen. Wir stehen zu unseren Kommunen; (Beifall CDU und Staatsregierung) denn der Freistaat ist nur so stark wie seine Städte, Gemeinden und Landkreise. Aber, meine Damen und Herren Abgeordneten, an dieser Stelle richtet sich mein Blick ganz bewusst auf den Haushaltsgesetzgeber. Wenn sich der Landtag dazu entscheidet – wie von der Staatsregierung vorgeschlagen –, Kredite aufzunehmen, dann ist es aus meiner Sicht richtig, darüber zu beraten, wie diese Kredite wieder getilgt werden. Das würde uns allen im Hohen Haus gut zu Gesicht stehen und wäre ein eigener finanzpolitischer Akzent des Sächsischen Landtags. Wer Kreditaufnahme verantwortet, übernimmt zugleich Verantwortung für ihre Tilgung. (Beifall CDU und Staatsregierung) Kredite dürfen keine Ewigkeitsschulden werden. Wer heute zusätzliche finanzielle Spielräume schafft, muss auch Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Spielräume morgen nicht dauerhaft durch Zins- und Tilgungslasten aufgezehrt werden. Das ist eine Frage finanzpolitischer Glaubwürdigkeit und auch der Generationengerechtigkeit. Deshalb sollte die Frage der Rückführung nicht irgendwann später beantwortet werden, sondern Teil der Entscheidung sein, die wir jetzt treffen wollen. Heute Schulden aufzunehmen und die Antwort auf die Frage nach ihrer Tilgung auf morgen zu vertagen, wäre in der Tat keine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir bei einem Punkt, den ich ausdrücklich ansprechen möchte. Erneut erkaufen wir uns mit diesem Haushaltsentwurf Zeit. Wir haben das Milliardendefizit für die kommenden beiden Jahre geschlossen. Wir legen einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vor. Wir erhalten unsere Investitionsfähigkeit und bauen sie sogar aus. Wir stärken Bildung und Forschung. Wir unterstützen unsere Kommunen. Trotzdem höre ich schon jetzt – noch bevor die eigentliche Arbeit dieses Landtags am Haushalt richtig begonnen hat – aus verschiedenen Bereichen neue Forderungen nach zusätzlichen Mitteln. Dafür habe ich angesichts der beschriebenen Ausgangslage kein Verständnis. Zusätzliche Wünsche, die nicht gegenfinanziert sind, passen nicht in diese Zeit. Wer im parlamentarischen Verfahren mehr ausgeben will, sollte deshalb auch sagen, wo er Prioritäten anders setzen oder an anderer Stelle weniger ausgeben will. Genau diese Ehrlichkeit gehört zu den verantwortungsvollen Haushaltsberatungen. Aber – auch das ist mir wichtig – das strukturelle Defizit ist nicht verschwunden, nur weil wir es für die Jahre 2027 und 2028 finanzieren können. Genau deshalb darf dieser Haushalt nicht als Endpunkt unserer Konsolidierungsbemühungen verstanden werden. Es ist ein Schritt, der uns Zeit verschafft. Erneut mahne ich deshalb: Wir müssen diese Zeit nutzen, Entscheidungen nicht nur zu treffen, sondern sie auch umzusetzen. Wenn wir staatliche Aufgaben überprüfen, müssen daraus Konsequenzen folgen. Wenn wir Bürokratie abbauen wollen, müssen Verfahren einfacher werden. Wenn wir Leistungen auf den Prüfstand stellen, dann müssen wir den Mut haben, Prioritäten neu zu setzen. Wenn wir den Personalbestand reduzieren wollen, dann müssen wir diesen Weg konsequent gehen. Wenn wir wirtschaftliches Wachstum ermöglichen wollen, dann müssen wir die dafür notwendigen Reformen umsetzen. Unser Ziel darf nicht sein, das strukturelle Defizit immer wieder in den nächsten Haushalt zu verschieben. Unser Ziel muss es vielmehr sein, es dauerhaft abzubauen, und zwar so, dass wir künftig in der Lage sind, mögliche temporäre Defizite ohne die Aufnahme neuer Kredite zu bewältigen. Meine Damen und Herren! Die finanziellen Rahmenbedingungen des Freistaates Sachsen machen heute – auch mit Blick auf morgen – eines sehr klar: Wir können uns diesen Staat in seiner heutigen Struktur nicht mehr leisten. Das ist eine unbequeme Aussage, aber sie muss ausgesprochen werden. Wir brauchen einen Staat, der seine Kernaufgaben zuverlässig erfüllt. Aber wir müssen uns fragen, ob wir uns jede staatliche Aufgabe, jede Leistung und jede bestehende Struktur dauerhaft leisten können. Meine Antwort darauf lautet ganz klar: Nein. Wir müssen uns auf das konzentrieren, was der Staat tatsächlich leisten muss und was er besonders gut leisten kann. Unser Problem ist nicht allein, dass wir zu wenig Geld haben. Unser Problem ist, dass ein immer größerer Teil unseres Geldes bereits durch bestehende Verpflichtungen gebunden ist. Personalausgaben steigen, Zinslasten belasten künftige Haushalte und gleichzeitig verändert sich die demografische Grundlage unseres Gemeinwesens. Genau deshalb müssen wir gegensteuern. Dabei müssen wir eine grundsätzliche finanzpolitische Priorität neu verankern. Wir müssen wieder mehr investieren und weniger konsumieren. (Beifall CDU und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Das ist kein Plädoyer für einen Staat, der sich aus seiner Verantwortung zurückzieht. Es ist vielmehr ein Plädoyer für einen Staat, der seine knappen Mittel dort einsetzt, wo sie langfristig den größten Nutzen erzeugen. Eine neue Straße ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung. Eine sanierte Brücke sichert einen Standort. Eine moderne Schule schafft bessere Bildungschancen. Forschung bringt neue Unternehmen und neue Arbeitsplätze hervor. Digitale Infrastruktur erhöht die Produktivität. Investitionen können dazu beitragen, dass unser Land morgen mehr erwirtschaftet als heute. Dauerhafte konsumtive Ausgaben schaffen diesen Effekt nicht in gleicher Weise. Deshalb müssen wir uns fragen: Welche Ausgabe schafft zukünftige Handlungsmöglichkeiten und welche bindet lediglich dauerhaft Mittel? Mehr investieren und weniger konsumieren ist deshalb nicht nur eine haushaltspolitische Formel, es ist eine Strategie für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Regierungsentwurf umfasst insgesamt rund 53,5 Milliarden Euro. Davon entfallen 26,5 Milliarden Euro auf 2027 und 27 Milliarden Euro auf 2028. Damit legen wir den bislang größten Gesamtetat für einen sächsischen Doppelhaushalt vor. Doch dieser Zuwachs ist vor allem nomineller Natur. Real steht dem Freistaat durch die kumulierten Preissteigerungen der letzten Jahre und die gestiegenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst praktisch kein erweiterter finanzieller Spielraum zur Verfügung. Mehr noch: Die Größe eines Haushalts allein ist kein Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist, was wir mit diesem Geld tun. Hier möchte ich an den Auftrag anknüpfen, den wir uns mit dem bereits laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 selbst gegeben haben. Damals habe ich von einem Übergangshaushalt gesprochen, mit dem wir uns Zeit erkaufen. Diese Zeit haben wir genutzt. Wir haben Aufgaben und Leistungen hinterfragt und Prioritäten neu bewertet: Wir haben mit der Modernisierungsagenda begonnen, Strukturen anzupassen, und den notwendigen Personalabbau eingeleitet. Der Doppelhaushalt 2027/2028 ist der nächste Schritt. Er ist kein Übergangshaushalt mehr, er ist vielmehr ein Haushalt, der auf Stabilität in einer Zeit des Wandels ausgerichtet ist. Gerade deshalb müssen wir mit dem Geld, das uns heute zur Verfügung steht, besonders verantwortungsvoll umgehen. Ein Rekordhaushalt darf nicht zu einem Rekord an dauerhaft neuen Verpflichtungen werden. Er muss vielmehr dazu beitragen, Sachsen resilienter und zukunftsfähiger zu machen. Dabei bleiben die markanten Markenzeichen sächsischer Finanzpolitik erhalten. Die im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds aufgenommenen Kredite werden verfassungsgemäß getilgt. Der Generationenfonds wird weiter aufgebaut. Das ist Vorsorge. Das ist der Unterschied zwischen einer Finanzpolitik, die nur bis zum nächsten Haushaltsjahr denkt, und einer Finanzpolitik, die Verantwortung für kommende Generationen übernimmt. Meine Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft Sachsens sprechen, müssen wir über Investitionen sprechen. Ein Staat, der in der Krise seine Investitionen einstellt, spart an der falschen Stelle und zulasten zukünftiger Generationen. Deshalb erhöhen wir die Investitionen von 3,18 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 3,21 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 3,25 Milliarden Euro im Jahr 2028. Dieses hohe Investitionsvolumen wird durch das Zusammenspiel eigener Landesmittel mit gezielt eingesetzten Mitteln des Bundes und der Europäischen Union ermöglicht. Hinzu kommen die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Diese Mittel kommen Projekten auf kommunaler Ebene ebenso zugute wie Projekten des Landes. Unter Einbeziehung des Sachsenfonds steigt die Investitionsquote auf 13,5 % bzw. 13,4 % in den Jahren 2027 und 2028. Sachsen liegt damit im Ländervergleich weiterhin an vorderer Stelle. Nur zum Vergleich: Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025 lag die Investitionsquote lediglich bei 11,9 %. Wir setzen somit einen klaren Schwerpunkt: Sachsen soll ein Land sein, das investiert. Das ist nicht nur Wirtschaftspolitik, das ist auch Generationenpolitik. Ausgeglichene Haushalte bringen uns nichts, wenn gleichzeitig notwendige Investitionen in Straßen, Brücken und andere Infrastruktur unterbleiben. Eine kaputte Brücke wird nicht dadurch besser, dass der Haushalt ausgeglichen ist. Eine marode Straße wird nicht dadurch moderner, dass wir keine neuen Schulden aufnehmen. Die Älteren vererben den Jüngeren nicht nur Staatsschulden. Sie vererben ihnen auch eine Infrastruktur und ein Land. Deshalb dürfen wir den kommenden Generationen nicht nur möglichst wenig Schulden hinterlassen, wir müssen ihnen auch ein Land hinterlassen, das funktioniert. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Ein weiterer Schwerpunkt, meine Damen und Herren, sind Bildung und Forschung. Sachsen hat seine Stärke nie allein aus seiner Größe gezogen. Unsere wichtigste Ressource sind die Menschen: Ingenieurinnen und Ingenieure, Handwerkerinnen und Handwerker, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Lehrerinnen und Lehrer, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gründerinnen und Gründer, junge Menschen mit Ideen sowie Ehrgeiz und Mut. Deshalb fließt ein Drittel des sächsischen Gesamthaushalts direkt oder indirekt in die Bereiche Bildung, Hochschule und Forschung. Wir stocken die Mittel für diesen Sektor auf 8,6 Milliarden Euro und 8,7 Milliarden Euro in den beiden Jahren auf. Damit flankieren wir den strukturellen Wandel, den unser Land insbesondere in den Hightech-Clustern wie dem Silicon Saxony durchläuft. Die Ansiedlung moderner Industrien und die Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie benötigen eine exzellente akademische und berufliche Forschungslandschaft. Nur durch technologischen Vorsprung können wir die demografisch bedingten Rückgänge am Arbeitsmarkt produktiv kompensieren. Auch unsere Hochschul- und Universitätslandschaft kann sich der demografischen Entwicklung nicht entziehen. Wenn die Anzahl junger Menschen und das Erwerbspotenzial zurückgehen, dann muss sich das langfristig in Strukturen, Angeboten und Schwerpunktsetzungen widerspiegeln. Es geht darum, vorhandene Stärken zu sichern, Kräfte zu bündeln und dort klare Schwerpunkte zu setzen, wo sie für Sachsen die größte Wirkung entfalten. Deshalb müssen wir stärker danach fragen, was aus exzellenter Forschung für Sachsen entsteht. Forschung allein ist kein Selbstzweck. Wo der Freistaat in erheblichem Umfang investiert, möchten wir, dass daraus möglichst auch Wertschöpfung im Freistaat wächst: durch Ausgründung, durch Patente und Technologietransfer, durch neue Unternehmen und hochwertige Arbeitsplätze. Unser Anspruch muss deshalb sein, wissenschaftliche Exzellenz noch konsequenter mit wirtschaftlicher Wirkung in Sachsen zu verbinden. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Gute Ideen sollen nicht nur hier entstehen; sie sollen, wo immer möglich, auch zu Produkten, Unternehmen und Beschäftigung werden. Meine Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt ist das Personal des Freistaates. Generationengerechtigkeit verlangt auch, dass wir der nächsten Generation eine funktionierende und vor allem eine schlankere, finanzierbare öffentliche Verwaltung übergeben. Wenn die Ausgaben dauerhaft schneller wachsen als die Wirtschaft und die Steuereinnahmen, stehen wir vor einem strukturellen Problem. Die logische Konsequenz ist, dass wir die Strukturen des Staates selbst reformieren müssen. Die Staatsregierung hat deshalb im Rahmen dieses Haushaltsentwurfs eine tiefgreifende Stellenstrukturentscheidung getroffen. Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 haben wir erstmals seit 2016 nicht nur einen Stopp beim Stellenaufwuchs vorgesehen, sondern einen ersten tatsächlichen Stellenabbau eingeleitet; denn wenn uns die Personalausgaben davonlaufen, verlieren wir Gestaltungsspielräume in der Zukunft. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 entfallen 523 Stellen. Bis zum Jahr 2040 sollen insgesamt 8 721 Stellen gestrichen werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle sehr klar sagen. Dieser Stellenabbau führt kurzfristig noch nicht zu einer Nettoentlastung des Haushalts. Aufgrund der Tarifsteigerungen nehmen die Personalausgaben in den Jahren 2027 und 2028 trotz des beginnenden Stellenabbaus nominal weiter zu. Sie binden weiterhin über 25 % unseres Etats. Doch wir leiten damit die dringend notwendige strukturelle Trendwende ein. Wer heute den Stellenaufwuchs im öffentlichen Sektor nicht bremst, bürdet den Steuerzahlern der Dreißiger- und Vierzigerjahre quasi unbezahlbare Lasten auf. Das ist der Kern von Generationengerechtigkeit: heute die Entscheidung zu treffen, deren positive fiskalische Wirkung erst in zehn oder 15 Jahren voll durchschlägt. Dieser Stellenabbau erfolgt ohne betriebsbedingte Kündigungen. Bis 2038 werden rund 37 000 Beschäftigte des Freistaates Sachsen altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Diese natürliche Fluktuation bietet die Möglichkeit, Strukturen anzupassen. Dabei geht es nicht darum, den Staat schwächer zu machen; es geht vielmehr darum, ihn leistungsfähiger zu machen. Wir müssen Prozesse digitalisieren, wir müssen Bürokratie abbauen, wir müssen Aufgaben neu organisieren. Wir müssen uns fragen, welche Aufgaben der Staat künftig noch selbst erledigen muss. Wenn ein immer größerer Teil des Haushalts dauerhaft gebunden ist, bleiben weniger Mittel für Investitionen, Innovationen und neue politische Prioritäten. Deshalb müssen wir heute handeln – nicht erst, wenn die Spielräume verschwunden sind. (Beifall CDU, Henning Homann, SPD, und Staatsregierung) Die Kommunen sind die Ebene, auf der staatliches Handeln für die Menschen am unmittelbarsten sichtbar wird. Dort entscheidet sich, ob die Kita funktioniert, ob die Schule saniert wird, ob die Feuerwehr ausgestattet ist, ob Straßen und Brücken instand gehalten werden, ob unsere Städte und Gemeinden attraktive Orte zum Leben und Arbeiten bleiben. Deshalb ist die Unterstützung der Kommunen ein zentraler Bestandteil dieses Haushalts. Die Zuweisungen an die Kommunen wachsen insgesamt von rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jeweils fast 9 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028. Die Kommunalzuweisungsquote beträgt unter zusätzlicher Berücksichtigung entsprechender Investitionsmittel aus dem Sachsenfonds damit 34,6 und 33,7 % in den nächsten beiden Jahren. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren Kommunen. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik muss in langen Zeitlinien planen und handeln. Ein Haushalt umfasst zwei Jahre, politische Verantwortung umfasst jedoch Jahrzehnte. Eine Reform kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes über viele Jahre verändern. Daher müssen wir immer das Morgen und das Übermorgen im Blick behalten. Politische Entscheidungen, die ausschließlich auf kurzfristigen Erfolg ausgerichtet sind, tragen selten für die Zukunft. Nachhaltige Politik muss deshalb manchmal den unbequemen Weg wählen. Sie muss heute auf Aufgaben verzichten, damit morgen Handlungsspielräume bestehen. Sie muss heute investieren, auch wenn sich der volle Ertrag erst in vielen Jahren zeigt. Das ist nicht immer der einfachste politische Weg, aber es ist der verantwortungsvollere. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Doppelhaushalt ist mehr als eine Ansammlung von Zahlen. Er ist eine politische Entscheidung darüber, was uns wichtig ist. Wir wollen investieren. Wir wollen Bildung und Forschung stärken. Wir stehen zu unseren Kommunen. Wir wollen einen leistungsfähigeren, aber schlankeren Staat. Wir bleiben bei solider Finanzpolitik und tilgen Schulden. Wir sagen außerdem ehrlich: Wir nutzen in dieser besonderen Situation zeitlich begrenzt die Möglichkeit der Kreditaufnahme, um notwendige Handlungsspielräume zu sichern. Das ist die Verbindung zwischen Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik und Generationengerechtigkeit. Denn wir wollen der nächsten Generation nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt hinterlassen. Wir wollen ihr ein starkes Land hinterlassen: ein Land, in dem sich Leistung lohnt, in dem Unternehmen investieren, in dem Menschen gute Arbeit finden, mit guten Schulen, leistungsfähigen Kommunen und moderner Infrastruktur. Wir wollen ein Land, das wirtschaftlich wächst und deshalb finanziell handlungsfähig bleibt und in dem die nächste Generation ihre eigenen politischen Entscheidungen treffen kann, ohne zunächst die Schulden und Versäumnisse der Vergangenheit abarbeiten zu müssen. Das ist unser Anspruch. Dafür steht der Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Etatrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Als Mitglieder des Sächsischen Landtags haben Sie nun die Aufgabe, diesen Entwurf in den Ausschüssen detailliert zu prüfen, zu debattieren und hoffentlich schlussendlich zu verabschieden. Ich bitte Sie um eine gewohnt sachorientierte und konstruktive Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sachsen ein stabiler Anker in wirtschaftlich bewegten Zeiten bleibt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Alexander Dierks
Das war Herr Staatsminister Piwarz für die Staatsregierung. Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, die Fraktion Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die AfD-Fraktion ergreift Herr Kollege Urban das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit, das ist die Währung der Politik. Politiker, die ihre Wähler anlügen, haben jeden Kredit verspielt. Vor diesem Hintergrund muss ich an die Worte des CDUFraktionsvorsitzenden Christian Hartmann erinnern. Am 13. April 2025 sagten Sie, Herr Hartmann, der Sächsischen Zeitung: „Was es mit der CDU […] nicht geben wird, ist die Aufnahme neuer Schulden […].“ Heute stehen Sie von der CDU hier und werben um die Zustimmung für neue Schulden. Sie sind damit kein Stück besser als der CDU-Kanzler Friedrich Merz, der die Deutschen in der gleichen Weise getäuscht und enttäuscht hat. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Die CDU ist damit die größte Umfallerpartei in Deutschland. Innerhalb des zurückliegenden Jahres haben Sie aufgrund Ihrer Schuldenpolitik den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verloren. Herr Staatsminister Piwarz, Sie haben heute einen Doppelhaushalt mit einem Volumen von 53,5 Milliarden Euro eingebracht. Noch nie hat eine Sächsische Staatsregierung geplant, so viel Geld auszugeben. Ein Rekord, der sinnbildlich für alle Steuerzahler steht, die trotz der aktuell verheerenden wirtschaftlichen Lage immer mehr geschröpft werden. Das einzig Rekordverdächtige an diesem Haushalt ist Ihre Unfähigkeit, richtige Prioritäten zu setzen und mit dem hart verdienten Steuergeld unserer Bürger ordentlich zu haushalten. (Beifall AfD) Warum erlaube ich mir dieses Urteil? Der Blick in die jüngste Vergangenheit macht Ihr Versagen deutlich. Wir werden in den nächsten Monaten immer wieder auf die Versäumnisse der letzten Jahre hinweisen müssen. Sehenden Auges haben Sie die Kosten aus dem Ruder laufen lassen und die Verantwortung auf künftige Generationen abgewälzt. Egal, ob es um die nicht fristgerechte Tilgung der Coronaschulden oder um das Plündern der Haushaltsrücklage ging: Sie haben immer den bequemeren Weg gewählt. Die Rechnung dafür wird uns nun mit diesem Schuldenhaushalt vorgelegt. Im ersten vollen Regierungsjahr von Ministerpräsident Kretschmer hatte der Landeshaushalt ein Volumen von 18,9 Milliarden Euro. 2028 sollen es 27 Milliarden Euro sein, ein Plus von über 42 %. Trotzdem reicht Ihnen das Geld hinten und vorne nicht. Stellen Sie sich vor, ein Kollege verdiente vor Kurzem noch 2 500 Euro netto und jetzt verdient er 3 500 Euro – ein sattes Plus. Trotzdem kommt er nicht über die Runden und finanziert seinen Lebensstil zusätzlich über Konsumkredite. Was würden Sie ihm raten? Genau das ist die Situation, in der sich die Regierung heute befindet: größere Mehreinnahmen als je zuvor, trotzdem neue Schulden und nicht bereit, bei lieb gewonnenen Ausgaben zu sparen. Das Stichwort Konsumkredite ist dabei entscheidend; denn es geht um Konsum und nicht um Investitionen. Der Finanzminister betont die Wichtigkeit von Investitionen in die Zukunft. Sie von der CDU und Ihre Koalitionspartner werden das mantraartig wiederholen: Schulden seien notwendig; Infrastruktur, Bildung, Wirtschaftsstruktur sei nur mit neuen Schulden möglich. Die Kommunen in einer derartigen Notlage alleinzulassen, das wäre unterlassene Hilfeleistung, und man müsse ihnen mittels Schulden unter die Arme greifen. Solche Märchen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten in der Debatte immer wieder hören, und nur wir – die AfD – werden ihnen widersprechen. Nicht die Investitionskosten sind unter Ihrer Regierung aus dem Ruder gelaufen, Herr Kretschmer; es ist der Konsum, der unter Ihrer Regierung aus dem Ruder gelaufen ist. Herr Kretschmer, vielleicht sollten Sie ausnahmsweise einmal auf Ihre Parteinachwuchsorganisation hören. Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien hat eine Internetseite www.sachsen-ohne-schulden.de aufgesetzt. Genauso wie die AfD ist die Junge Union der Meinung, dass ein schuldenfreier Haushalt möglich ist. Doch die Kritik an Ihrer Person, Herr Kretschmer, geht noch weiter. Ihre Vorgänger in der Staatskanzlei – Stanislaw Tillich oder Georg Milbradt – haben die Schuldenlast des Freistaates um fast 10 Milliarden Euro gesenkt. Herr Kretschmer, Sie sind nun dabei, diese finanzpolitische Leistung Ihrer Vorgänger vollends zu entwerten und kaputtzumachen. Es gelingt Ihnen dabei noch nicht einmal, ordentlich zu investieren. Ihre Minderheitsregierung hatte sich eine Investitionsquote von 18 % vorgenommen und angekündigt. In Spitzenzeiten hatte Sachsen eine Investitionsquote von 30 %. Dieser Haushaltsentwurf sieht nun nur noch eine Investitionsquote von kläglichen 12,6 % vor. Das ist, gemessen an Ihren Ankündigungen, das Eingeständnis des eigenen Versagens. Wie in den vergangenen Jahren wird Ihnen die AfD in diesen Haushaltsverhandlungen aufzeigen, wie man auch ohne Schulden mehr in die wirklich wichtigen Dinge investieren kann. Vom Rest der Scheinopposition wird kein konstruktiver finanzpolitischer Beitrag zu erwarten sein. Die Linken werden abstruse Theorien über unendliche Verschuldungsmöglichkeiten und ein Leben im marxistischen Paradies aufzeigen, nur einige Hundert Milliarden Euro neue Schulden entfernt. Die GRÜNEN freut es insgeheim, dass sich unser Land deindustrialisiert. Der öffentliche Sektor übernimmt einen immer größeren Teil des Wirtschaftslebens. Mehr als Arbeit in subventionierten Industriezweigen, Beamtenlaufbahnen oder im NGO-Sumpf können die GRÜNEN den Menschen nicht anbieten. Mit Blick auf den Haushalt geht es nicht nur um absolute Zahlen, sondern grundsätzlich um die Haushaltsstruktur. Die Personalausgabenquote allein im Kernhaushalt des Freistaates steigt unter den Regierungen Kretschmer von 23,4 auf 27,8 % an reinen Personalausgaben. Wenn man alle gesetzlich gebundenen Ausgaben zusammenrechnet, bleibt nicht mehr viel finanzpolitischer Spielund Gestaltungsraum. Bevor wir das erste Mal über irgendetwas abstimmen, sind durch gesetzliche Leistungen, stellengebundene Personalausgaben sowie EU- und Bundesprogramme die meisten Ausgaben schon festgelegt. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments sind massiv eingeschränkt. Sie haben 20 Jahre lang Standards erhöht, Rechtsansprüche geschaffen und Förderprogramme dauerhaft verankert. Selbstverständlich ergeben sich daraus Sachzwänge, aus denen wir uns nun mühsam wieder herausarbeiten müssen. Wie sieht Ihr Haushaltsentwurf faktisch aus? Ein kleiner Auszug: Erstens. Weiterhin gibt es einen ungebremsten Anstieg der direkten und indirekten Personalkosten auf über 10 Milliarden Euro pro Jahr. Zweitens. Es gibt mehr Geld für linksaktivistische NGOs. Der Wahlkampf 2029 gegen die AfD dürfte bereits seinen Schatten vorauswerfen. Drittens. Unnütze Agenturen wie die SAENA GmbH werden nicht abgeschafft, sondern unter neuem Namen weitergeführt. Die Zuschüsse fließen selbstverständlich weiter. Der groß angekündigte Verwaltungsumbau kommt so gut wie nicht vor. Viertens. Das Landeserziehungsgeld wird gestrichen. Die Ausgaben für Asylanten dagegen, immerhin 1,1 Milliarden Euro, bleiben in der Höhe der letzten Jahre bestehen. So sieht die Prioritätensetzung der Regierung Kretschmer aus. Finanziert wird das Ganze mit neuen Schulden und globalen Minderausgaben. So einfach schnürt sich Ihr Gesamtpaket. Neue Ideen oder Ambitionen trotz der vielen Prüfberichte und Vorschläge der letzten sechs Monate? Fehlanzeige. Kein Abbau überflüssiger Staatsausgaben, und der minimale Stellenabbau wird per Pressemitteilung angekündigt; für eine entsprechende Darstellung im Haushalt fehlte die Zeit. Nur 523 Stellen sollen über die nächsten zwei Jahre wegfallen. Um sich einmal die Verhältnisse klarzumachen: Wenn man Ihren Personalaufwuchs von über 10 000 Stellen seit 2018 nur zur Hälfte rückgängig machen wollte, bräuchte man mit Ihrem Tempo 20 Jahre. (Marko Schiemann, CDU: Und die Lehrer? Was ist mit den Lehrerstellen?) Die Wahrheit ist: Dieser Haushalt ist kein Reformhaushalt. So, wie dieser Haushalt aufgebaut ist, finanzieren Sie mit Schulden den laufenden Konsum des Staates. Die von Ihnen aufgeblähten Personalausgaben sind dabei der entscheidende Kostenfaktor. Die Schuldenbremse der sächsischen Verfassung – danke an unsere Vorgänger – hat nur verhindert, dass die Haushaltsstruktur heute nicht noch schlechter dasteht. Wo sind die vielen Mittel der letzten Jahre denn konkret hingeflossen? In den Ausbau der Ministerialbürokratie, in Tausende neue Teilzeitlehrerstellen, in den Wildwuchs der Förderprogramme und zugunsten der grünen Transformationsideologie – kurzum in Versorgungsposten für die Opfer der Überakademisierung der letzten Jahrzehnte. (Beifall AfD) Zehntausende! Zehntausende Biografien sind heute auf Steuergeld angewiesen und die Bürger im Freistaat Sachsen müssen dafür bezahlen. Viele Entscheidungen, die die festgeschriebenen Aufgaben im Haushalt verursachen, haben ihren Ursprung nicht nur in Dresden; das ist richtig. Dennoch greift der Fingerzeig auf Berlin zu kurz. Auch die hier versammelten Landespolitiker in Regierungsverantwortung haben die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge ins Bürgergeld mitgetragen und sich nie ernsthaft gegen offene Grenzen ausgesprochen. Auch Sie haben die zum Scheitern verurteilte Energiewende mitgetragen und tragen sie immer noch mit, vom Atomausstieg bis zum Heizungsgesetz oder zur kommunalen Wärmeplanung. Auch der Verweis auf die Brüsseler Bevormundung ist unehrlich; denn dort sitzen Ihre Kollegen in verantwortungsvollen Positionen. Sie kennen sich aus der Jungen Union, aus Seminaren, aus Parteitagen oder von steuergeldfinanzierten Empfängen in Berlin und Brüssel. Die ordnungspolitischen Fehlentscheidungen der EU-Ebene wie Feinstaubverordnung, Flottengrenzwerte, Sanktionspolitik, New Green Deal oder Lieferkettengesetz wurden von der CDU und der SPD immer mitgetragen – manchmal halbherzig kritisiert, aber immer mitgetragen. Deshalb trägt nicht irgendeine anonyme EU die Verantwortung für die längste Wirtschaftsstagnation in der deutschen Nachkriegsgeschichte, sondern CDU und SPD, Ihre politische Klasse trägt dafür die Verantwortung. Die Folgen spüren wir auch in diesem neuen Haushalt in Sachsen. (Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre geplante Neuverschuldung steht für uns im Fokus der diesjährigen Haushaltsdebatte. Verfolgen Sie die Anleihemärkte, die Schlagzeilen im Finanzteil der Zeitungen! Die Zeichen deuten langsam aber sicher auf eine große Schuldenkrise. Das weltweit verfügbare Kapital ist nun einmal endlich und das Gelddrucken der Zentralbanken wird durch massiv erhöhte Inflationserwartungen gedämpft. Die Regierungen weltweit konkurrieren mit staatlich geförderten KI-Investitionen um die endliche Ressource Kapital. Und deshalb sind die Zinsen selbst auf Bundesanleihen so hoch wie seit 15 Jahren nicht mehr. Im Jahr 2023 musste Sachsen für den damaligen Schuldenstand etwas mehr als 50 Millionen Euro Zinsen bezahlen. Im laufenden Jahr werden sich die Zinsen seitdem mehr als verdreifacht haben, bis zum Ende des Doppelhaushaltes mehr als verfünffacht – nur Zinsen, keine Tilgung. Im Jahr 2028 werden nach Ihrer Planung – weitere Zinszahlungen nicht eingerechnet – 280 Millionen Euro des sächsischen Haushalts nur für Zinsen fällig. Damit schließt der Freistaat Sachsen langsam an den Rest der überschuldeten Bundesländer an. Die sogenannte Sachsen-Rendite – frei verfügbare Haushaltsmittel aufgrund geringer Verschuldung – wird aus reiner Bequemlichkeit und der Angst vor Entscheidungen verspielt. Meine Damen und Herren! Wir werden in diesen Haushaltsverhandlungen alles daransetzen, diesen Weg nicht einzuschlagen. Wir laden Sie ein, gegen die linke Minderheit die Traditionslinie eines finanzpolitisch soliden Freistaates Sachsen fortzuführen. Lassen Sie uns die SachsenRendite an unsere Kinder und Enkel vererben! Sehr geehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ich möchte Ihnen zugestehen, dass es an guten Vorsätzen nicht mangelt. Im Frühjahr 2025 formulierte der CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer einen Satz, den wir von der AfD-Fraktion zu 1 000 % unterschreiben können, wenn er denn endlich einmal die Leitlinie Ihres Handelns wäre. Herr Kretschmer, Sie sagten damals: „Ich kann doch nicht meinen eigenen Leuten gegenübertreten und sagen, für Krankenhäuser, für Kindergärten, für Schulen gibt es nichts, aber Geld für die Ukraine gibt es.“ Dieser Satz ist richtig, aber Sie haben ihn nie wirklich ernst gemeint. Es war immer nur eine Nebelkerze. Allein in dieser Woche hat die Europäische Union neue Rüstungshilfen für die Ukraine im Wert von 6,1 Milliarden Euro genehmigt. In den nächsten zwei Jahren will die NATO 140 Milliarden Euro für die Ukraine ausgeben. Der Großteil davon soll natürlich aus Deutschland kommen. Die Hauptverantwortung dafür trägt auf deutscher Seite die CDU. Statt Geld in Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen zu investieren, macht die CDU einfach weiter wie bisher – mit Rekordausgaben für die Ukraine, mit offenen Grenzen für Wirtschaftsmigranten und mit der Weltklimarettung. Das ist nicht unser Weg. Das ist wahrscheinlich auch nicht das, was die Wähler der CDU von Ihnen erwarten. Für manchen ist der Beschluss des Staatshaushaltes das Königsrecht des Parlaments. Für andere ist er eine trockene und langweilige Zahlendebatte. Für uns ist der Staatshaushalt der Prüfstein dafür, was den einzelnen Parteien im Parlament wirklich wichtig ist. Wirkliche Reformen oder Besitzstandswahrung? Bürokratieabbau oder Versorgungsposten in staatlichen Doppelstrukturen? Unterstützung für unsere Familien und Rentner oder Vollversorgung und Bespaßung für illegale Migranten? Investitionen in die eigene Infrastruktur oder Millionen für linke NGOs? Wir werden die Haushaltsverhandlungen genau dafür nutzen, um zu zeigen, wie man mit den begrenzten Mitteln des Freistaates zum Nutzen unserer Bürger und Unternehmen arbeiten kann und welche Parteien das Geld der Steuerzahler für eine aufgeblähte Bürokratie, für Ideologieprojekte oder für den eigenen Machterhalt verschwenden. Es liegt in Ihren Händen, welches Bild Sie mit Ihren Haushaltswünschen bei den sächsischen Bürgern hinterlassen. Die Debatte des Doppelhaushaltes für die nächsten zwei Jahre beginnt heute im sächsischen Parlament. Wir alle haben die Chance, gemeinsam aus dem ambitionsarmen Entwurf der Regierung noch einen wirklich mutigen, zukunftsfähigen Reformhaushalt zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war zu Beginn der Aussprache Herr Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Nun ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Löffler das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Staatsregierung, speziell den Staatsminister der Finanzen, für die Vorlage dieses Entwurfs noch vor der Sommerpause, denn es ist klar: Es wird von Haushalt zu Haushalt schwieriger in diesem Land, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Man muss den Entwurf nur aufmerksam lesen, dann spricht er eine deutliche Sprache. Die Haushaltsausgleichsrücklagen gehen weiter zurück, sie werden aufgezehrt. Es ist eine globale Minderausgabe veranschlagt. Und es ist erstmals – das war bereits Gegenstand der Vorreden – in dieser Form eine strukturelle Kreditaufnahme vorgesehen, die uns die Änderung des Grundgesetzes im Bund mit Aushebelung bzw. Aufweichung der anderslautenden landesverfassungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Herr Urban, Sie haben ganz recht: Verlässlichkeit ist eine politische Währung. Herr Hartmann hat in diesem Haus in der Rede zu dem Haushalt 2025/2026 gesagt, es wird keine Schulden geben. Herr Urban, ich frage Sie: Wie verlässlich ist nun diese Aussage von Ihnen? Es gibt keine Schulden im Haushalt 2025/2026. (Beifall CDU und Staatsminister Christian Piwarz) Ich danke ausdrücklich meinem Fraktionsvorsitzenden, weil wider aller anderen Wünsche und Ideen dieser Kurs die Basis ist, dass wir überhaupt den neuen Haushaltsentwurf in dieser Form zur Beratung übersandt bekommen haben. Ich sage ganz offen: Als der Bund die Tür geöffnet hat, gab es von mir kein Hurra dafür. Meine Überzeugung ist, dass uns diese Öffnungsklauseln auf lange Sicht mehr schaden als nützen. Umso größer ist unsere Verantwortung als Haushaltsgesetzgeber, mit Bedacht damit umzugehen. Deshalb stelle ich diesen Satz gleich zu Anfang meiner Rede: Verschuldung ist keine Dauerlösung. Sie kann in besonderen Lagen ein Baustein sein, aber sie darf nicht zum Dauerzustand werden; (Beifall CDU und Staatsregierung) denn die Aufgabe von Politik ist, zuallererst mit dem Geld auszukommen, das zur Verfügung steht: mit den Steuermitteln, die die Sachsen hart erwirtschaften. Das heißt auch, wir sollten uns davor hüten, das Paradies auf Erden zu versprechen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wer das tut, erzeugt eine Spirale aus Versprechen, Enttäuschungen und am Ende Politikverdruss. Wir müssen uns an manchen Punkten selbst hinterfragen, das stimmt. Der Wohlstand einer Gesellschaft bemisst sich eben nicht immer an neuen staatlichen Segnungen – er bemisst sich daran, was wir gemeinsam bewirtschaften. Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir einen eingeschwungenen Zustand auf niedrigerem Niveau und den Mut – dafür bin ich Herrn Staatsminister der Finanzen sehr dankbar –, das hier so deutlich zu formulieren. (Beifall CDU und Staatsminister Christian Piwarz) Meine Damen und Herren, schauen wir auf die Zahlen: Der Regierungsentwurf umfasst 53,5 Milliarden Euro. Das sind 26,5 Millionen im Jahr 2027 und 27 Millionen im Jahr 2028. Gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt mit seinen 50,2 Milliarden Euro ist das zahlenmäßig wieder einmal ein Rekordhaushalt mit über 3 Milliarden Euro mehr. Manche Plakatkampagne verwundert mich diesbezüglich. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Nur ist wahr: Dieser Rekord ist ein nominaler Rekord. Real bleibt nach Preissteigerungen und Tarifabschlüssen kein zusätzlicher Spielraum. Die Größe des Haushalts ist dabei schon längst kein Qualitätsmerkmal. Es kann also nicht darum gehen, etwas draufzusatteln. Nebenbei bemerkt wäre sowieso die Frage: Woher? Politik zu gestalten, heißt nicht: mehr Geld. Politik zu gestalten heißt, klug mit dem umzugehen, was da ist; also die Mittel dort einzusetzen, wo sie den Standort Sachsen tragen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Lassen Sie mich dabei auf vier Prioritäten in dem Entwurf eingehen, die ganz klar erkennbar sind: Erstens, Investitionen. Die Investitionsausgaben steigen von 3,18 Milliarden auf rund 3,21 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf 3,25 Milliarden Euro im Jahr 2028. Hinzu kommen die rund 403 Millionen Euro aus dem Sachsenfonds. Damit steigt die Investitionsquote auf 13,5 % nach den 11,9 im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025. Das ist die richtige Reihenfolge: erst investieren, dann konsumieren. Zweitens, Bildung und Forschung. Die Ausgaben wachsen von 8,1 Milliarden auf 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf 8,7 Milliarden Euro im Jahr 2028. Das ist fast ein Drittel des Gesamthaushalts. Sachsen hat nur wenige Rohstoffe – Sachsen hat kluge Köpfe. (Ministerpräsident Michael Kretschmer: Absolut!) Drittens, die innere Sicherheit. Die Ausgaben für Polizei, Landeskriminalamt sowie Brand- und Katastrophenschutz wachsen von 1,2 auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein klares Bekenntnis: Kernaufgaben des Staates kürzt man nicht. Viertens, unsere Kommunen. Die Zuweisungen an die kommunale Familie steigen von 8,1 Milliarden auf jeweils fast 9 Milliarden Euro an. Die Einzelheiten für den kommunalen Finanzausgleich wird mein Kollege Wähner später darstellen. Ich möchte dennoch sagen: Ich bin unheimlich dankbar, dass es gelungen ist, sich zwischen der Staatsregierung und unserer kommunalen Familie mit dem Finanzausgleichsgesetz zu verständigen und einen Handschlag erreicht zu haben. Diese Einigung löst bei Weitem nicht alle Probleme – das behauptet keiner und dessen bin ich mir bewusst –, aber sie ist eine tragfähige Lösung, um die Leistungsfähigkeit von Kommunen und Land in schwierigen Zeiten zu erhalten. Dafür gilt mein Dank allen Beteiligten auf beiden Seiten des Tisches. (Beifall CDU und Staatsregierung) Uns ist wichtig, dass von diesem Haus ein ganz klares Zeichen ausgeht, das da heißt: Wir stehen in diesen herausfordernden Zeiten gemeinsam mit unseren Kommunen an einer Seite; denn dort entscheidet sich – auch das wurde heute bereits angesprochen –, ob die Kita öffnet, ob die Schule saniert wird oder ob die Feuerwehr ausrücken kann. Der Freistaat ist letztendlich nur so stark wie seine Städte, Gemeinden und Landkreise. Eine kleine Nebenbemerkung: Rund die Hälfte der vorgesehenen Kreditaufnahmen aus der Bundesklausel werden zugunsten der Kommunen aufgenommen. Das war für uns als Union erst der Punkt, diesen Weg einzuschlagen. Ohne diese Festlegung wäre es nicht so weit gekommen. Deshalb sage ich für meine Fraktion sehr klar: Wenn wir uns entscheiden, Kredite aufzunehmen, dann gehört die Frage der Tilgung – auch diesbezüglich bin ich Herrn Staatsminister der Finanzen sehr dankbar, das so klar ausgedrückt zu haben – von Anfang an mit auf den Tisch. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zurzeit ist diese weder in der mittelfristigen Finanzplanung noch im Haushaltsentwurf vorgesehen. Diese Frage werden wir jedoch im parlamentarischen Verfahren aufwerfen; denn Kredite dürfen keine Ewigkeitsschulden sein. Das lässt mich zu zwei weiteren Punkten kommen: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erstens. Bei den Zuführungen an den Generationenfonds – was eine implizite Verschuldung darstellen würde, würden wir diese nicht erfüllen – gibt es keine Einschränkungen. Die Vorsorge für die Pensionslasten von morgen bleibt unangetastet. Die Coronanotlagenkredite werden weiter getilgt. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit; auch und gerade in dem Sinne, wie es unsere eigene Jugendorganisation, die Junge Union, mit ihrer Vorsitzenden entsprechend zum Ausdruck bringt. Uns ist bewusst, dass eine solche gelebte Generationengerechtigkeit etwas ist, was selbstverständlich sein muss, für das man aber politisch mit Schaufensteranträgen keinen Beifall bekommt. Zweitens. Der Stellenabbau geht weiter: 523 Stellen in diesem Doppelhaushalt, 8 721 bis zum Jahr 2040 – das Ganze ohne betriebsbedingte Kündigungen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, lacht: Betriebsbedingte Kündigungen im Staatsdienst! – Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ich finde es bemerkenswert, wie man es schafft, diese Umkehr in der Personalpolitik seitens der AfD derart ins Lächerliche zu ziehen; denn der Aufschwung ist gestoppt und es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu heben. Es gilt eines: Wir stehen mit unserem Personalbedarf in direkter Konkurrenz zur Wirtschaft. Das macht es umso verantwortungsvoller, hierbei mit Fingerspitzengefühl vorzugehen. Aber seien wir ehrlich: Die Personalausgaben steigen trotzdem – auf über 7 Milliarden Euro im Jahr 2028, was ein Viertel des Etats von Anfang an bindet, bevor wir hier auch nur eine politische Entscheidung getroffen haben. Meine Damen und Herren! Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten in intensive Beratungen einsteigen. Das wird für uns herausfordernd, aber auch für die Landtagsverwaltung und für den parlamentarischen Beraterstab hinter den Fraktionen, denen jetzt schon für diese Begleitung und Unterstützung ganz herzlich gedankt sei. (Beifall CDU, Henning Homann, SPD, Rico Gebhardt, Die Linke, und Staatsregierung) Ich hoffe sehr, dass die Diskussion nicht in folgende Richtung geht: „Hier fehlt noch etwas, und dort vielleicht auch noch.“ Das Prinzip „Wer will noch mal, wer hat noch nicht?“ kann nicht der Maßstab sein. Wir erarbeiten keinen Klientelhaushalt – was wir brauchen, ist eine Verständigung auf Prioritäten im Interesse einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaates. Der Regierungsentwurf ist dafür eine gute Grundlage. Ja, es gibt Punkte, an welchen auch wir noch genauer hinschauen werden. Das Etatrecht ist das Königsrecht dieses Hauses, und wir werden es ernsthaft ausüben: in den Ausschüssen, mit Sachverständigen, aber ohne Schaufensteranträge. Mein Kollege Patt wird das für uns in der nächsten Runde inhaltlich weiter vertiefen. Es ist die Verantwortung aller hier vertretenen Fraktionen, dass dieser Freistaat bis zum Ende dieses Jahres einen Haushalt bekommt. Es ist nicht nur die Verantwortung der Koalition allein, sondern es ist die Verantwortung aller; denn ein Land ohne beschlossenen Haushalt verwaltet sich nur noch selbst: keine neuen Programme, keine neuen Vorhaben, Planungsunsicherheit für jede Kommune, jeden Träger und jeden Verein. Dann müssen wir uns die Frage gefallen lassen: Ist es das, was wir wollen? Meine Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich: Niemand hier kann das ernsthaft wollen, und niemand kann das den Menschen in diesem Freistaat draußen erklären. Ich lade Sie deshalb ein: Bringen Sie Ihre Vorschläge ein, aber bringen Sie auch die Deckung mit! Wer Mehrausgaben fordert, muss sagen, wie sie erwirtschaftet werden. Das ist keine Schikane, sondern das ist Haushaltswahrheit. Wir sind zu Gesprächen bereit. Wir sind zu Kompromissen bereit. Was wir aber nicht tun werden, ist, die Grundverständigung dieses Entwurfs zur Disposition zu stellen: solide Finanzen, starke Kommunen, Vorrang für Investitionen und für Bildung. (Beifall CDU und Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns diesem Freistaat gemeinsam einen Haushalt geben! Sachsen hat es verdient. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat haben es verdient, dass wir in diesen Zeiten der stabile Anker bleiben. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Löffler für die CDU-Fraktion in der weiteren Reihenfolge der Aussprache. Ich nehme nun das Begehr nach einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban an Mikrofon 6 wahr. Bitte, Herr Kollege.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege Löffler, ich habe mich ganz gewiss nicht lustig gemacht über Ihre Pläne für den Personalabbau von 8 000 Stellen bis 2040; denn das ist alles andere als lächerlich. Ich habe gesagt: Das ist unglaubwürdig. Warum sprechen Sie, wenn wir über einen Doppelhaushalt bis 2028 reden, überhaupt über 2040? Das sind doch Luftschlösser. Dieser reale Haushalt, mit dem man Personal abbauen könnte, baut nur 500 Stellen ab, und das ist erbärmlich. (Unruhe im Saal) Es ist vor allen Dingen der Dramatik, die die Personalkosten für unseren Landeshaushalt bedeuten, nicht angemessen. Hier ist gar nichts lächerlich. Sie sind unglaubwürdig und umso mehr, weil Ihre Partei in den letzten Jahren wiederholt Wahlversprechen konsequent gebrochen hat. (Marko Schiemann, CDU: Das stimmt nicht! – Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Wir glauben Ihnen hier und heute diese 8 000 Stellen bis 2040 einfach nicht. Daran ist gar nichts lächerlich. Es ist eine Tragödie, dass Sie es nicht schaffen, dieses große Problem ernsthaft anzugehen. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos)
Alexander Dierks
Das war am Mikrofon 6 Herr Kollege Urban mit einer Kurzintervention. Herr Kollege Löffler reagiert nun an Mikrofon 4; bitte.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, das mache ich sehr gern. Genau das Problem, das wir haben, ist, dass von Ihnen vermeintlich alles in einem total einfachen Sachverhalt dargestellt wird. Wir haben allein einen altersbedingten Abgang von 37 000 Stellen bis 2040. (Zurufe AfD –
Gegenruf Marko Schiemann CDU
37 000!) Es ist unsere Verantwortung, dass wir in der Staatsstruktur dieses Freistaates ein Grundangebot staatlicher Leistungsfähigkeit haben, und zwar die Kernaufgaben eines Staates. Dabei rede ich als Erstes von der inneren Sicherheit, die Sie sehr gern und sehr intensiv bemühen. Als Zweites rede ich vom Thema Bildung und ebenso – auch wenn man das immer mit Bürokratie verbindet – von einem funktionierenden Verwaltungsapparat, von der ganz einfachen Ebene einer Kommune bis hin zu unserem Personaltableau im Land. Staatliches Handeln muss im Interesse dieses Freistaates gewährleistet sein. Das heißt, es gilt, mit Augenmaß in einen Abbaupfad einzuschwenken. Wenn wir in einen Abbaupfad gehen, dann sind fast 600 Stellen in diesem Doppelhaushalt genau dieser erste Aufschlag, um aus einem Aufbaupfad in einen Abbaupfad überzugehen. Und dieser Abbaupfad ist beschritten. Das haben Sie in einem völlig anderen Kontext versucht darzustellen, und das halte ich für zu einfach. (Beifall CDU und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Löffler in Reaktion auf die Kurzintervention des Kollegen Urban. Wir fahren nun in der weiteren Reihenfolge der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion ergreift Herr Kollege Kupke das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Ronny Kupke BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor gut einem Jahr standen Sie, Herr Piwarz, als Staatsminister der Finanzen genau an diesem Rednerpult und bezeichneten den Doppelhaushalt 2025/2026 ausdrücklich als einen Übergangshaushalt, der Zeit erkaufen sollte. Diese Begründung war bemerkenswert offen; manche würden auch sagen: entwaffnend ehrlich. Herr Finanzminister, schauen wir uns doch heute, in diesem Spätsommer 2026, in diesem Land einmal um! Schauen wir der Realität ins Auge: Die schwierigen Jahre liegen nicht mehr vor uns, sondern wir sind mittendrin, und die teuer erkaufte Zeit ist abgelaufen. Deshalb interessiert die BSW-Fraktion heute nicht, ob irgendein Unterpunkt ein paar Millionen Euro mehr oder weniger ausweist. Liebe Staatsregierung, die entscheidende Frage lautet: Was haben Sie mit dieser teuer erkauften Zeit eigentlich gemacht? (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Die Antwort – und das belegen diese 53,5 Milliarden Euro auf dramatische Weise – lautet leider: nichts. Sie haben diese wertvolle Zeit offenkundig verstreichen lassen. So gestalten Sie gerade nicht die Zukunft dieses Landes. Sie verwalten weiterhin den Mangel an eigenen Ideen. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Jetzt liegt uns also ein neuer Doppelhaushalt vor. Oha, ein Rekordvolumen: etwa 26,5 Milliarden im Jahr 2027 und 27 Milliarden Euro im Folgejahr. Zugleich soll der Freistaat in diesen beiden Jahren rund 1,5 Milliarden Euro neue Nettoschulden aufnehmen. Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich: Kredite sind nicht per se das Problem. Wir haben aber in der Vergangenheit immer wieder betont: Die Schuldenfreiheit darf kein Selbstzweck sein. Wir finden: Das ist keine solide Finanzpolitik. Im Gegenteil, es erscheint grob fahrlässig. (Zuruf Jan Löffler, CDU) Lassen Sie unsere Straßen, Schulen, Krankenhäuser und die digitale Infrastruktur im Land verfallen, damit die Bilanz des Finanzministers auf dem Papier ins rechte Licht gerückt ist? Eigentlich reicht es nicht mehr, nur noch von schwierigen Zeiten zu sprechen. Wir spüren alle, wie der Motor stottert, wie die fahrlässige Deindustrialisierung und die explodierenden Energiekosten den Bürgern und Betrieben im Land zusetzen. (Beifall BSW) Gerade jetzt müssen wir öffentliche Investitionen und die regionale Wirtschaft stärken. Wer heute in Infrastruktur investiert, sichert die Auftragsbücher von morgen. Daher ist es vom Grundsatz her erst einmal richtig, dass die Staatsregierung umdenkt und über 3 Milliarden Euro pro Jahr an Investitionsausgaben plant. Aber, meine Damen und Herren, hier nimmt die politische Wahrheit ihren Lauf. Die Debatte über Schulden beginnt nicht mit der Frage: Darf man Schulden machen? Nein. – Wofür machen wir eigentlich Schulden? Und vor allem: Was wird nach dem Verpulvern dieser 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 besser sein als heute? Diese folgerichtigen Fragen stellt auch der Sächsische Rechnungshof. Er fordert eine verbindliche Rückzahlungsregel, einen Parlamentsvorbehalt und eine strenge Bindung an qualifizierte Zukunftsinvestitionen. Ja, Schulden können eine Brücke in die Zukunft bauen, aber Ihre Brücke, werte Landesregierung, führt in die Ungewissheit. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Kommen wir zu dem, was uns vollmundig versprochen wurde: Strukturreformen und Staatsmodernisierung. Die Staatsregierung hat eine Reformkommission eingesetzt, eine Modernisierungsagenda vorgelegt, Papier wurde gedruckt und ein langfristiger Stellenabbau beschlossen. Im Doppelhaushalt 2027/2028 sollen sage und schreibe ganze 523 Stellen und bis zum Jahr 2040 sogar 8 721 Stellen wegfallen. Die Minderausgaben sind fest eingeplant. Es geht um Hunderte Millionen Euro. Sehr geehrter Herr Finanzminister, ein Personalabbau kann sinnvoll sein, aber die Axt im Personalbüro ist noch lange keine Verwaltungsreform. Eine Frage sei mir erlaubt: Ging es primär darum, welche Aufgaben der Staat zukünftig überhaupt erfüllen soll? Oder wurde einfach mit dem Rotstift festgelegt, welche Stellen wo überflüssig werden? Einleuchtend wäre doch: Welche Aufgaben haben wir? Welche brauchen wir? Und welche Doppelstrukturen können wir beseitigen? (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Wo kann die Digitalisierung – und ich meine echte Digitalisierung, nicht das Ausdrucken einer E-Mail oder das Einscannen eines Fax –, diese ernst gemeinte Digitalisierung Personal tatsächlich entlasten? Welcher Reformlogik folgen wir hier, wenn Tausende Beschäftigte altersbedingt ausscheiden und die Stellen einfach nicht nachbesetzt werden? Nehmen die Kolleginnen und Kollegen ihre Aufgaben, ihre Aktenberge und die abstrusen Berichtspflichten eigentlich mit in den Ruhestand? – Na, wohl kaum. Am Ende wird weniger Personal denselben Irrsinn bewältigen. Und das, meine Damen und Herren, ist keine Modernisierung eines Staates, sondern eher eine zynische Arbeitsverdichtung auf dem Rücken unserer Beamtinnen und Beamten sowie der Mitarbeiter der Staatsverwaltung. Wagen wir einen Blick in die Kommunen: Im Jahr 2024 gab es ein Defizit von knapp 700 Millionen Euro, im Jahr 2025 betrug es mehr als eine Milliarde Euro. Nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages lagen die Defizite aller drei kommunalen Ebenen allein nach dem ersten Quartal dieses Jahres schon wieder deutlich bei über 500 Millionen Euro. Aber bleiben wir fair: Der neue kommunale Finanzausgleich enthält Verbesserungen. Der Soziallastenausgleich von jährlich 322 Millionen Euro ist ein richtiger Schritt, aber schenken wir doch bitte reinen Wein ein: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Hälfte davon schreibt lediglich die bisherige Entlastung fort. Das ist nicht plötzlich alles frisches Geld vom gütigen Finanzminister, der mit den Taschen voll Gold durch sächsische Landen zieht. Wenn Sie die Umwandlung von rund 175 Millionen Euro bisher gebundener Mittel in allgemeine Schlüsselzuweisungen als neuen Befreiungsschlag für Städte und Gemeinden verkaufen wollen, dann hat diese sogenannte Freiheit eine Kehrseite. Die bittere Realität vor Ort sieht doch so aus: Wenn zum Beispiel eine Stadt ihre laufenden Pflichtaufgaben kaum noch bezahlen kann, dann wird aus dem Euro, der eigentlich für die Sanierung der maroden Grundschule gedacht war, ganz schnell ein Euro zur kurzfristigen Deckung des laufenden Haushalts – gebaut, saniert oder modernisiert wird vor Ort aber nichts mehr. Dabei gilt der eiserne Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Konnexität darf kein Gelaber sein. Wenn das Land oder der Bund den Kommunen neue Aufgaben aufbürdet, dann müssen sie diese auch finanzieren, und zwar nicht auf Grundlage einer Kostenkalkulation von gestern, sondern dynamisiert angepasst an die Tariferhöhungen von heute und die Inflation von morgen. (Beifall BSW) Beim geplanten Gewalthilfegesetz verweigern Sie sich beispielhaft genau dieser Dynamisierung. Die Kommunen fühlen sich finanziell im Stich gelassen. (Laura Stellbrink, SPD: Bitte?) Bei der Kitapauschale feiern Sie eine Erhöhung auf knapp 4 000 Euro pro Platz. – Gut, das begrüßen wir. Aber im Haushaltsbegleitgesetz sucht man die vereinbarte Dynamisierung wiederum vergebens. Ähnlich verhält es sich bei den Finanzierungszusagen des Freistaates bei geteilten Lasten wie dem Gewässerlastenausgleich und dem Kurlastenausgleich, bei denen der Freistaat in der Vergangenheit seinen eigenen Anteil nicht erbracht hat. Werter Herr Ministerpräsident, Vereinbarungen gehören ins Gesetz und nicht nur in heldenhafte Worte. Meine Damen und Herren! Bei all den Milliarden gibt es einen grundsätzlichen Skandal in diesem Haushaltsbegleitgesetz. Je größer der finanzielle Handlungsspielraum der Exekutive wird, desto zwingender wird auch die Kontrolle durch dieses Parlament. Und jetzt kommt's: Die Regierung will allen Ernstes die Vorlage zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben künftig grundsätzlich nur noch einmal jährlich erfolgen lassen – nicht mehr alle sechs Monate. Sie schreiben durchaus selbstbewusst und leicht spöttisch in Ihrem Entwurf, dass damit eine Gremienbefassung pro Jahr entfällt. – Ach, wie schön. Der Steuerzahler möchte es aber wissen. Wir reden hierbei über einen Rekordhaushalt von über 53 Milliarden Euro. Wir reden über fast anderthalb Milliarden Euro Neuverschuldung. Wir reden über globale Minderausgaben in dreistelliger Millionenhöhe. Und das Parlament? Der Repräsentant des Souveräns soll seltener hinschauen, Fragen stellen oder auf die Finger hauen dürfen? Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Parlamentarische Kontrolle ist das Fundament unserer Demokratie. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. (Beifall BSW) Daran ändern auch noch so laute Unkenrufe nichts. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Blick zu den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN. In Ihrer Pressemitteilung zum Haushalt schreiben Sie völlig zu Recht über soziale Fragen, gute Bildung, Wissenschaft mit Perspektive, Daseinsvorsorge und Lebensqualität in Stadt und Land. Beim Lesen dachte unsereins zunächst: schön, Respekt, willkommen in der Realität der Bürger – willkommen jedenfalls bei exakt den Themen, die das BSW seit Monaten auf die Tagesordnung setzt. Nur scheint diese neue Nähe zur Lebenswirklichkeit nicht besonders lange angehalten zu haben; denn gestern bezeichnete Ihre Fraktionsvorsitzende das BSW öffentlich als „neostalinistischen Haufen“ und „Gurkentruppe“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Joa!) Frau Schubert, man muss uns nicht mögen. Man kann und darf uns natürlich auch kritisieren. Eine politische Auseinandersetzung darf auch hart sein, aber sie muss fair sein. (Juliane Nagel, Die Linke: Das sagt er!) Aber man sollte doch zwischen politischem Streit und bloßer Beschimpfung unterscheiden können. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und wenn gleichzeitig aus Ihren Reihen behauptet wird, das BSW halte den Steigbügel für irgendwelche „rechten Machtübernahmefantasien“, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was ist mit Sachsen-Anhalt?) dann fragt man sich schon, wie weit sich Ihre eigene Erzählung von der politischen Wirklichkeit inzwischen entfernt hat. Nun wissen wir doch, dass bei den GRÜNEN mitunter ein recht eigenwilliges Verhältnis zur Lebenswirklichkeit herrscht, (Heiterkeit Prof. Dr. Jörg Scheibe, BSW) insbesondere zu jener Lebenswirklichkeit außerhalb sanierter Altbauwohnungen und in den Metropolen. (Beifall BSW, Marko Schiemann, CDU, und Matthias Berger, fraktionslos) Aber solche drolligen Verschwörungstheorien auch noch öffentlich auszubreiten, sagt am Ende mehr über Sie als über uns, verehrte Kolleginnen und Kollegen, (Beifall BSW) zumal ausgerechnet Sie in diesem Hohen Haus die vielbeschworene Brandmauer höchstpersönlich eingerissen haben, als es um die Fleischhygienegebühren für kleine Schlachtbetriebe und Handwerksfleischereien ging. (Beifall Dr. Ingolf Huhn und Ulf Günter Lange, BSW – Vereinzelt Beifall AfD) Deshalb wären etwas weniger moralische Überheblichkeit und ein klein wenig mehr Demut angezeigt. (Beifall BSW und AfD – Zurufe Franziska Schubert und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zurück zum Wesentlichen, meine Damen und Herren. Wir als BSW-Fraktion werden diesen Haushalt am Ende des Tages einzig und allein daran messen, was die hart arbeitenden Menschen in unserem Freistaat jetzt brauchen. Wir sind bereit, Kredite aufzunehmen, wenn damit eine echte und gerechte Zukunft geschaffen wird. Doch Schulden brauchen einen klaren Zweck und einen verlässlichen Plan. Das ist kein Spielgeld, Herr Kretschmer, denn Zinsen und Tilgung belasten die Haushalte von morgen und damit am Ende unsere Steuerzahler. Wir sind bereit, Verwaltungsstrukturen konsequent zu verändern, aber erst muss über Sinn und Unsinn einiger Aufgaben gesprochen werden. Wir unterstützen und fordern eine stärkere finanzielle Ausstattung unserer Kommunen, aber sie muss dauerhaft, verlässlich und vor allem dynamisch sein. Wir wollen die soziale Sicherheit erhalten; denn ein Land, das seinen Krankenhäusern, seiner Pflege, seiner Bildung, seiner Kultur, seinen Familien und seinen Kommunen die Mittel entzieht, spart seinen gesellschaftlichen Zusammenhalt kaputt. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Ein Land, in dem die soziale Infrastruktur zerfällt, verliert am Ende seine wirtschaftliche Zukunft und wird für die Menschen immer weniger lebenswert. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird niemand in diesem Haus wollen. Wie steht Sachsen im Jahr 2029, 2030 und darüber hinaus da? Haben wir unsere Infrastruktur modernisiert? Ist unsere Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig? Sind Gesundheit, Pflege, Bildung, Kultur krisenfest finanziert? Der vorliegende Entwurf liefert auf diese überlebenswichtigen Fragen bestenfalls vage Ansätze, aber noch lange keine überzeugenden Antworten für die Bürger und den Freistaat Sachsen. Wir werden diesen Haushalt in den Ausschüssen sehr genau sezieren, wir werden Änderungen vorlegen. Und ich verspreche Ihnen: Wir als BSW werden darauf achten, dass am Ende nicht wieder diejenigen die Rechnung für politische Konzeptlosigkeit bezahlen, die dieses Land jeden Tag mit ihrer harten Arbeit am Laufen halten. (Beifall BSW) Das verstehen wir als unsere Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land. Sachsen braucht keinen weiteren orientierungslosen Übergangshaushalt, Sachsen braucht endlich eine Richtung und ein Ziel. Wir werden den Weg dorthin konstruktiv beschreiten. Und wie wir das tun, wird unsere haushaltspolitische Sprecherin Uta Knebel in ihrer Rede darlegen. Damit reichen wir der Staatsregierung die Hand, um gemeinsam die von Michael Kretschmer gemachten Versprechungen auch endlich umzusetzen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW)
Alexander Dierks
Das war für die BSW-Fraktion Herr Kollege Kupke. Für die SPD-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Pfeil das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigung dafür, dass ich mich vorerst auf die Inhalte des Doppelhaushaltes beziehe und nicht über pauschale Schuldzuweisungen spreche. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Doppelhaushalt sprechen, dann sprechen wir nicht einfach über Zahlen, sondern wir sprechen darüber, wie wir Sachsen durch schwierige Zeiten führen wollen. Wir sprechen darüber, was uns wichtig ist und welche Verantwortung wir für unser Land, für unsere Kommunen und für die Menschen in Sachsen übernehmen. Unsere Botschaft als SPD-Fraktion ist ganz klar: Der Entwurf des Doppelhaushaltes steht trotz aller Schwierigkeiten für Aufschwung und für Sicherheit. Er steht für die Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten zu handeln. Der Gesetzentwurf steht für eine Politik, die nicht einfach den Rotstift ansetzt, sondern genau hinschaut, wo wir sparen können, wo wir effizienter werden müssen und wo wir jetzt investieren müssen, damit Sachsen auch morgen stark bleibt. Genau dafür steht die SPD-Fraktion im Parlament und ebenso in der Staatsregierung. Die finanziellen Spielräume sind eng – das wissen wir –, aber gerade dann kommt es auf politische Prioritäten an. Wir wollen einen Staat, der handlungsfähig bleibt, einen Staat, der Schulen baut, der Krankenhäuser modernisiert, der die Kommunen unterstützt, der die Wirtschaft und die Arbeitsplätze stärkt und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt schützt. Deshalb gilt für uns: sparen dort, wo es verantwortbar ist, und investieren dort, wo Sachsen stark bleiben muss. Klar ist für uns – das sei gleich zu Beginn gesagt –: Der Regierungsentwurf ist der Anfang, nicht das Ende. Der jetzt vorliegende Entwurf bildet die Grundlage für die parlamentarischen Beratungen, aber er ist nicht das letzte Wort. Wir als SPD-Fraktion haben den Anspruch, diesen Haushalt weiter zu verbessern. Wir werden genau hinschauen und mit den Verbänden, den Kommunen und den demokratischen Oppositionsfraktionen sprechen, und wir werden dort nachsteuern, wo es notwendig ist. Unser Ziel bleibt unverändert: Bis zum Jahresende soll Sachsen einen beschlossenen Doppelhaushalt haben; denn Planungssicherheit ist gerade in schwierigen Zeiten ein Wert an sich. Ein Haushalt wird zwar im Parlament beschlossen, aber seine Auswirkungen spüren die Menschen vor Ort. Schauen wir zunächst auf die großen Zahlen. Der Doppelhaushalt umfasst insgesamt rund 53,5 Milliarden Euro, jedoch darf diese hohe Summe nicht darüber hinwegtäuschen: Die finanzielle Lage des Freistaates bleibt angespannt. Die laufenden Einnahmen reichen nicht aus, um alle notwendigen Aufgaben und Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Gleichzeitig können wir uns einen Investitionsstopp jetzt nicht leisten. Wir haben deshalb für eine Neuausrichtung der Finanzpolitik gesorgt. Wir konsolidieren, wo es vertretbar ist. Wir nutzen die Möglichkeiten einer begrenzten Kreditaufnahme. Wir setzen mit dem Sachsenfonds zusätzliche Mittel gezielt für Investitionen ein. Zunächst zum Sachsenfonds. Über zwölf Jahre stehen aus dem Sachsenfonds insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Allein in den Jahren 2027 und 2028 können wir damit zusätzlich rund 1,33 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen. Das Geld fließt dorthin, wo es dringend nötig ist: in Krankenhäuser, in Schulen, in Straßen, in Radwege und in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Für den Schulhausbau sind beispielsweise rund 132 Millionen Euro vorgesehen. Rund 109 Millionen Euro gehen in den kommunalen Krankenhausbau. Weitere 177 Millionen Euro stehen für die Krankenhausinfrastruktur als Kofinanzierung von Bundesmitteln bereit, und schon jetzt sind rund 35 Millionen Euro für den Masterplan Südwestsachsen. Das ist keine Politik des Abwartens, das ist Investitionspolitik für die Zukunft unseres Landes. (Beifall SPD, Sören Voigt, CDU, und Staatsregierung) Sachsen hält die Investitionen trotz schwieriger Haushaltslage – es wurde schon mehrfach heute gesagt – bei rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr stabil. Allein im Kernhaushalt kommen die Investitionen aus dem Sachsenfonds noch obendrauf. Wichtig ist es auch zu sagen, dass die Investitionsquote unter früheren sächsischen Spitzenwerten liegt, aber Sachsen weiterhin überdurchschnittlich investiert. Das ist keine Selbstverständlichkeit in dieser Haushaltssituation. Gleichzeitig wissen wir, dass Investitionen nicht ohne starke Kommunen funktionieren. Deshalb ist es uns wichtig und unsere erste Priorität, die Kommunen finanziell zu stabilisieren und ihnen mehr Handlungsspielraum zu geben. Im Doppelhaushalt fließen insgesamt fast 18 Milliarden Euro an die kommunale Ebene. Das bedeutet, rund ein Drittel der bereinigten Ausgaben des Freistaats wird kommunal wirksam. Hinzu kommen der neue Spitzenlastenausgleich, eine höhere und künftig dynamisierte Kitapauschale sowie zusätzliche Investitionsmöglichkeiten. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir in diesen Haushalt – anders als im letzten Haushalt – mit einem geeinten FAG gehen. (Vereinzelt Beifall SPD) Ob in der Reformkommission, bei der Staatsmodernisierung oder in den FAG-Verhandlungen: Die kommunale Familie ist mit der wichtigste Partner des Freistaates. Ihre Expertise nehmen wir ernst und nehmen wir an. Auch die moderate Kreditaufnahme gehört zur Realität dieses Haushaltes. Wir sprechen über eine Nettokreditaufnahme von insgesamt rund 1,456 Milliarden Euro. Sachsen braucht diesen finanziellen Spielraum, um Handlungsfähigkeit, Investitionen und kommunale Stabilität zu sichern. Genau deswegen geht die Hälfte auch an die Kommunen. Der zweite große Schwerpunkt ist für uns als SPD-Fraktion nach den Kommunen unsere Wirtschaft. Sachsen ist ein Industrieland, und wir wollen, dass Sachsen ein starkes Industrieland bleibt. Wie wichtig das ist, erleben wir in diesen Tagen – insbesondere heute – bei Volkswagen in Zwickau. Die Sorgen der Beschäftigten und ihrer Familien nehmen wir sehr ernst. Sie reichen weit über das Werktor hinaus; denn an diesem Standort hängen Zulieferer, Dienstleister und ganze regionale Wertschöpfungsketten. Unsere Aufgabe bleibt es deshalb, dafür zu sorgen, dass die Argumente für Sachsen so stark wie möglich sind: eine moderne Infrastruktur, gut ausgebildete Fachkräfte, eine starke Forschung, eine schnelle Genehmigung und eine aktive Wirtschaftsförderung. Die Ansiedlung von Hightech-Unternehmen wie ESMC bzw. TSMC zeigt, welches Potenzial Sachsen hat. Diese neuen Industriekerne müssen wir mit einer starken Infrastruktur und guten Rahmenbedingungen unterstützen. Dazu gehört auch die Umsetzung des Masterplans Südwestsachsen. Ein ganz wichtiges Instrument – auch im Haushalt wiederzufinden – der Wirtschaftsförderung bleibt dabei die GRWFörderung. Wir wollen die verfügbaren Bundesmittel vollständig abrufen und mit Landesmitteln kofinanzieren. Insgesamt stehen damit rund 400 Millionen Euro für Unternehmen und wirtschaftsnahe Infrastruktur zur Verfügung. Das bedeutet Unterstützung für Investitionen, für Arbeitsplätze und für die Regionen, die den Strukturwandel aktiv gestalten wollen. Wirtschaftspolitik ist jedoch nicht nur Industriepolitik. Sachsen lebt auch vom Mittelstand und vom Handwerk. Deshalb setzen wir hierfür klare Signale. Den Meisterbonus haben wir bereits auf 3 000 Euro erhöht. Auch für die kommenden beiden Jahre soll das finanziell abgesichert werden. Das ist eine Anerkennung für Leistung und Qualifikation, aber es ist noch mehr: Es ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Unternehmensnachfolge. Wir investieren außerdem gezielt in Ausbildung, in Weiterbildung und in die Arbeitsmarktintegration. Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu einem modernen Wirtschaftsstandort dazu. Deshalb stärken wir das KREATIVE SACHSEN mit 1,5 Millionen Euro jährlich. Wenn wir über die Zukunft sprechen, dann müssen wir über Bildung sprechen; denn Bildung bleibt die wichtigste Investition in Sachsen. Deshalb ermöglichen wir mit dem Sachsenfonds für den öffentlichen Schulhausbau Neubewilligungen von mehr als 800 Millionen Euro. Ein gutes Schulgebäude reicht jedoch nicht aus. Wir müssen auch dafür sorgen, dass dort ausreichend Menschen arbeiten, die Kinder und Jugendliche unterrichten und begleiten. Der Unterrichtsausfall, Kollege Eisenblätter – das werden wir immer wieder betonen –, bleibt eines der größten Probleme im sächsischen Bildungssystem. Diesen gehen wir konsequent an. Bis zum Jahr 2032 bleiben trotz sinkender Schülerzahlen 30 230 Lehrstellen erhalten. Hinzu kommen 700 Stellen für pädagogische Fachkräfte und 800 Stellen für die Schulassistenzkräfte. Gerade bei den Schulassistenzkräften setzen wir ein wichtiges Signal. Sie bekommen erstmals einen eigenen Stellenplan und damit verlässliche Perspektiven. Wir wollen raus aus unnötig unsicheren Befristungen. Das ist wichtig für die Beschäftigten, aber vor allem auch für die Schulen und für die Kinder; denn gute Bildung braucht Kontinuität. (Beifall SPD und Staatsregierung) Auch bei der Schulsozialarbeit setzen wir eine klare Schutzmarke: keine Kürzungen. Dafür stehen weiterhin 37,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. (Unruhe im Saal)
Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe durchaus großes Verständnis für die Wiedersehensfreude nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause, aber die Anzahl der bilateralen Gespräche und die Arbeit in Kleingruppen nimmt etwas überhand. Ich bitte darum, selbige einzustellen und ausschließlich den Ausführungen von Frau Kollegin Pfeil zu lauschen. – Bitte, Frau Kollegin.
Juliane Pfeil SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich auch sehr gefreut, Sie wiederzusehen. – Das führt uns direkt zum nächsten Punkt: Kinder, Jugendliche und Familien. Besonders wenn gesellschaftliche und wirtschaftliche Zeiten schwieriger werden, müssen wir diejenigen stärken, die heute Unterstützung brauchen und unsere Gesellschaft von morgen tragen. Deshalb sichern wir die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Jugendpauschale steigt um eine Million Euro auf 16 Millionen Euro jährlich. Das stärkt die Kinder- und Jugendarbeit vor Ort – also genau dort, wo junge Menschen leben und wo Beziehungen und Vertrauen entstehen. Wir stehen auch für eine verlässliche Gesundheitsversorgung in ganz Sachsen – egal, ob jemand in einer Großstadt oder im ländlichen Raum lebt. Deshalb bleibt die Krankenhausförderung auf hohem Niveau. Bis zum Jahr 2035 können aus Bundes- und Landesmitteln bis zu 2,353 Milliarden Euro in Sachsens Krankenhäuser fließen. (Beifall Tom Unger, CDU) Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere Krankenhäuser modern, leistungsfähig und zukunftsfest bleiben. Wir schauen auf die Themen, über die lange Zeit zu wenig gesprochen wurde: psychische Gesundheit und Suchthilfe. Dafür sind künftig 16,1 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen – mit einem besonderen Fokus auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. (Beifall SPD, Sören Voigt und Tom Unger, CDU) Ein Land funktioniert jedoch nicht allein durch Straßen, Schulen und Krankenhäuser. Ein Land funktioniert vor allem dann, wenn die Menschen sich füreinander einsetzen. Deshalb ist das Ehrenamt für uns ein Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das Programm „Wir für Sachsen“ wird fortgeführt. Dafür stehen weiterhin 11 Millionen Euro pro Jahr bereit. Wir stärken auch die Demokratie; denn gerade in einer Zeit, in der demokratische Institutionen und gesellschaftlicher Zusammenhalt unter Druck geraten, braucht es Verlässlichkeit. Während andere die Demokratieförderung infrage stellen, setzen wir auf Stabilität. Für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ stehen weiterhin 9,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Sport ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Zusammenhalts. Für den Landessportbund stehen mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr bereit. Wir stärken auch den Gewaltschutz. Rund 39 Millionen Euro fließen in den kommenden Jahren in Schutz- und Unterstützungsangebote. Bei all diesen Investitionen müssen wir auch über Einsparungen sprechen. Der Haushalt enthält Konsolidierungsbeiträge. Es gibt eine allgemeine globale Minderausgabe von rund 303 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen Personalminderungen bzw. eine Personal-GMA. Aber entscheidend ist, wie wir konsolidieren. Für uns bedeutet Haushaltskonsolidierung nicht, dass wir den Rasenmäher anwerfen. Wir wollen einen modernen Staat – einen Staat, dessen Verwaltung einfacher, digitaler und schneller arbeitet. Wir wollen weniger Doppelstrukturen, weniger unnötige Berichtspflichten, schnellere Förder- und Genehmigungsverfahren. Das entlastet Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen. Aber ein moderner Staat bedeutet nicht weniger Staat um jeden Preis. Es bedeutet einen Staat, der seine Aufgaben besser erfüllt. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen, gleich welche Haushaltslage herrscht. Es ist dringend an der Zeit. Liebe Kolleginnen Kollegen! Dieser Doppelhaushalt ist ein Haushalt der Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten. Wir wissen, dass die finanziellen Spielräume eng sind. Aber wir wissen auch, dass Sachsen vor großen Aufgaben steht. Deshalb investieren wir weiter in Schulen, in Krankenhäuser, in unsere Kommunen, in die Wirtschaft, in die Infrastruktur, in Kinder und Jugendliche, in die Demokratie, das Ehrenamt und in die Menschen, die dieses Land jeden Tag am Laufen halten. Die SPD hat diesen Regierungsentwurf entscheidend mitgeprägt. Unsere Handschrift zeigt sich dort, wo es um Zukunftsinvestitionen geht: bei der Bildung, bei der Wirtschaft, bei den Kommunen und beim sozialen Zusammenhalt. Wir sagen auch ganz klar: Der Regierungsentwurf ist der Anfang der parlamentarischen Arbeit. Wir werden dort nachsteuern, wo unsere politischen Prioritäten noch besser abgebildet werden müssen. Unser Ziel ist am Ende nicht irgendein Haushalt. Unser Ziel ist ein Haushalt, der Sachsen lebenswert, moderner und zukunftsfähiger macht. Lassen Sie uns gern diskutieren, ob über Kultur, Demokratieförderung oder Jugendpauschale. Wir sehen sehr wohl bei den Oppositionsfraktionen sehr viele Punkte, die uns gemeinsam am Herzen liegen. Unser Ziel ist und bleibt ein erneuter Schulterschluss der demokratischen Fraktionen in diesem Haushalt. Darauf hinzuarbeiten ist nun unsere oberste Aufgabe für die kommenden Wochen und unsere Verantwortung gegenüber den Menschen in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall SPD)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN ergreift nun Frau Kollegin Schubert das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Haushalte in solchen Zeiten aufzustellen, ist schwierig. Haushalte in Sachsen unter diesen Minderheits- und Mehrheitsverhältnissen aufzustellen, bleibt ein Abenteuer. In der Gegenwart Entscheidungen zu treffen, damit Zukunft und Zuversicht in Sachsen weiterhin eine Heimat haben, das ist Verantwortung. Diese Verantwortung braucht Mut für die richtigen Prioritäten. Nachdem wir uns als BÜNDNISGRÜNE mit dem Entwurf auseinandergesetzt haben, kann ich klar vorwegschicken: Wir haben eine andere Vorstellung davon, was Priorität haben muss. Wir sind grundsätzlich bereit, über Mehrheiten zu sprechen, wenn die Bereitschaft aufseiten der Minderheitskoalition besteht, die sächsische Haushaltspolitik für die nächsten kommenden zwei Jahre klüger und vorausschauender zu gestalten. Der vorliegende Entwurf taugt dazu noch nicht. Unser Anspruch ist deshalb klar: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieser Haushalt verbessert wird, sei es in reiner Opposition oder als Teil einer Haushaltsmehrheit, (Beifall BÜNDNISGRÜNE) und zwar nach einem Dreiklang: Erstens. Investitionen in echte Vorsorge statt Reparaturbetrieb. Zweitens. Investitionen in den Zusammenhalt des Landes statt Rückzug des Staates. Und drittens. Nachhaltige Zukunftsinvestitionen statt willkürlicher Abbaupfade. Kommen wir zu Nr. 1. Ich bin als Haushaltspolitikerin zutiefst davon überzeugt, dass Vorsorge die tragfähigste und günstigste Politik ist, die es gibt. Ich möchte mit einem Bild beginnen, das diesen Sommer geprägt hat: Hitze, nicht als abstrakte Zahl aus einem Klimabericht, sondern als Realität, kranke und ältere Menschen, für die Hitze lebensgefährlich werden kann, Kinder in aufgeheizten Schulen und Kitas, Patienten in heißen Krankenhauszimmern. Wir wissen inzwischen: Hitze tötet, in Sachsen in diesem Jahr an die 400 Menschen. Das ist eine Realität, auf die ein Landeshaushalt reagieren muss. Das ist kein einmaliges Phänomen. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass ein sächsischer Umwelt- und Landwirtschaftsminister der CDU in der größten Hitze und Dürre nicht in der Lage ist, das Wort Klima auch nur in den Mund zu nehmen, wohl aus Angst, es könnte ein Reizwort sein. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Hätten Sie zuhören müssen!) Das zeugt nicht von Ernsthaftigkeit. Genau das liest sich auch aus dem Einzelplan seines Ministeriums. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir brauchen klare Investitionen in die Klimaanpassung, in die Klimafolgenbewältigung und für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Klartext: Wir müssen Wasser zurückhalten. Wir brauchen Schatten und Bäume in unseren Städten. Wir müssen anders bauen, Gebäude anpassen und uns auf Dürre, Hochwasser und Waldbrände einstellen. Wir müssen selbstverständlich auch unsere Kommunen dazu in die Lage versetzen, das zu tun; denn sie können diese Aufgabe nicht allein stemmen. Ich bin grundsätzlich für Konsolidierung zu haben, aber sie muss aufgabengerecht sein. Dann bin ich auch für Kostensenkungen, beispielsweise auf den Landesliegenschaften. Dabei haben wir viel zu tun. Genau deshalb ist es so schwer nachvollziehbar, dass die notwendigen Mittel im Regierungsentwurf nicht zur Priorität gemacht werden – sie werden sogar rasiert. Mittel werden gekürzt, Programme nicht fortgeschrieben, Ansätze verschwinden. Wieder null Euro für die kommunale Klimamillion, wieder null Euro Zuführung zum Klimafonds. Die kommunalen Verwaltungen bekommen das Geld für Klima- und Energiemanagement gestrichen. Der sachsenweit beliebte Reparaturbonus soll nicht weitergeführt werden. Angst isst nicht nur Seele auf. Falsche Angst, die notwendiges politisches Handeln verhindert, frisst Böden, Äcker, Teiche, Wälder und Arten. Das ist für mich eine Realitätsverweigerung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) In der Landwirtschaft sehen wir sehr konkret, was Klimawandel macht: verdorrte Flächen, eingebrochene Erträge, schwierige Futterlagen und zu geringe Grundwasserbestände. Eine Antwort der Staatsregierung gibt es darauf nicht. Stattdessen werden ausgerechnet jene Beratungsstrukturen zurückgefahren, die genau die Betriebe bei der Anpassung unterstützen würden. Vorsorge ist die günstigste Politik, die es gibt. Das ist ein finanzpolitischer Satz und kein grüner Wunschzettel. Aber Klima hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch eine zweite Dimension; denn auch gesellschaftlich brennt die Hütte. Politik muss sich dringend denen zuwenden, die diese Gesellschaft gestalten, zusammenhalten und für das freundliche, engagierte Gesicht Sachsens stehen. Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir genau an deren Seite. Wir erleben einen wachsenden Druck auf Demokratie. Wir erleben Menschen, die sich aus dem Ehrenamt zurückziehen. Was ist die Antwort der Staatsregierung? Sie kürzt bei Demokratieförderung, bei zivilgesellschaftlichen Projekten und politischer Bildung, bei Strukturen gegen Extremismus. Sie setzt Projekte unter Druck, die Zusammenhalt jeden Tag vor Ort tragen. Das ist widersinnig. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zusammenhalt verteidigt sich nicht von allein. Wer heute dort spart, zahlt morgen für die Folgen. Das gilt für Kultur, Jugend, Familienförderung, Gesundheitsvorsorge, Pflege. Die Kultur wird in der Breite und Vielfalt auf einen offensichtlichen, dramatischen Abbaupfad gesetzt. Bei der Jugendhilfe sinken die Mittel. Bei Familienförderung geht es um fehlende fast 800 000 Euro. Auch bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum passen die Kürzungen einfach nicht zur demografischen Entwicklung und zum Fachkräftebedarf. Das sind keine abstrakten Haushaltszahlen, sondern sie zeigen ein Muster. Es wird dort gespart, wo Vorsorge wirkt und wo Vorsorge zukünftige Haushalte wirklich nachhaltig entlasten kann. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Damit bin ich schon im Dissens zum Staatsminister der Finanzen. Ich erkenne diese Vorsorge nämlich nur bedingt in diesem Haushaltsentwurf. Ein Haushalt muss eben nicht nur fragen: Was können wir uns heute leisten? Er muss dringend fragen: Was kostet es uns und unsere Kinder morgen, wenn wir heute nichts tun? Ich setze in der zweiten Rednerrunde fort. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Zum Abschluss der ersten Runde hat Frau Kollegin Schaper für die Fraktion Die Linke das Wort.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich der Koalition zugehört habe, musste ich an die Fabel denken, in der sich – von mir jetzt frei interpretiert – eine Krähe mit Pfauenfedern schmückt und dabei das schönste Klagelied einer Nachtigall singt. Wir haben gehört, dass der Entwurf zwar Härten enthalte, aber im Ganzen gar nicht so schlimm sei. Er ist aber nur deshalb kein totaler Kahlschlag, weil sich Sachsen Geld für Investitionen und die Kommunen leiht. Das wird mehr beklagt als die Notwendigkeit begründet. Hinzu kommen Mittel aus dem Bundessondervermögen. Solche Kredite haben wir als Linke jahrzehntelang gefordert, die CDU hat sie abgelehnt. Gemeinsam mit den GRÜNEN und mit Unterstützung der SPD konnten wir die Blockade beim letzten Haushaltsbeschluss durchbrechen. Die Koalition kann daher froh sein, dass sie uns Linke und die GRÜNEN hat. (Beifall Die Linke – Gelächter AfD) Wir waren der Zement für das Fundament, auf dem sie nun ihren Haushaltsentwurf aufbaut. Der Freistaat kann 1,5 Milliarden Euro aufnehmen, um Werte zu schaffen. Das beschert Land und Kommunen Spielraum, etwa zugunsten von Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Dass die AfD ningelt, weil die Minderheitsregierung diese und andere Forderungen von Linken und GRÜNEN erfüllen musste, juckt mich kein bisschen. Es ist ein berechenbares Bullshit-Bingo in jeder ihrer Reden. (Beifall Die Linke und Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Ich schlafe ruhig in dem Wissen, dass wir Verantwortung übernommen haben. Das scheut die extreme Rechte wie der Teufel das Weihwasser, da sonst ganz schnell die Luft aus ihren Heilsversprechen heraus ist. Die Linke hat beim letzten Haushalt viele Programme verteidigt, etwa für zivilgesellschaftliche Akteure, die nun zum Glück nicht mehr infrage stehen. Gejubelt haben wir damals trotzdem nicht. Auch heute hat dazu niemand einen Grund. Inmitten der Krise von Wirtschaft und Demokratie braucht Sachsen etwas anderes: viel größere, mutigere Investitionen in den Zusammenhalt, den ökologischen Umbau, in Gesundheit, Pflege und Bildung. Es ist auch höchste Zeit für aktive Industriepolitik, die den Masterplan Region Chemnitz-Südwestsachsen mit Leben füllt; das zeigt uns die Lage bei VW auf brutalstmögliche Weise. Das hochbezahlte Management macht seinen Job nicht und ist unfähig, eine Strategie für den Konzern zu entwickeln. Auch deshalb muss der Staat handlungsfähig sein, Druck machen und zugunsten der Beschäftigten handeln. Der Regierungsentwurf möchte eine Behelfsbrücke bauen, die uns mit Mühe und Not über die nächste Zeit bringt. Wie so manche sächsische Brücke ist sie nicht unbedingt standsicher. So, wie er jetzt ist, können wir diesen Entwurf nur ablehnen. Vor allem die Bundesregierung ist schuld daran, dass die Einnahmen langsamer wachsen als die Ausgaben. Wir stünden viel besser da, wenn das Kabinett Merz die Wirtschaftslage verbessern und das Steueraufkommen erhöhen würde. Die Vermögenden und die Konzerne müssen jedoch weiterhin keinen gerechten Anteil beitragen. Ein Kanzler, der im Denken vor 20 oder 50 Jahren hängen geblieben ist, kürzt das Land immer tiefer in die Wirtschaftskrise hinein. Darunter leiden bei Weitem nicht nur die Krankenhäuser. Dass der Ministerpräsident dem Kanzler bei der Rente widersprochen hat, ist hoffentlich mehr als Wahlkampfunterstützung; denn die Bundesregierung braucht den Druck, damit sie den Leuten das Leben nicht noch schwerer macht. Bis dahin müssen wir mit dem arbeiten, was wir haben. Der Haushalt entscheidet über Soziales, Kultur, Jugendarbeit, Bildung, Mobilität, Beratungsstellen, Vereine und vieles mehr. Wir haben die 4 200 Seiten ausgewertet und beurteilen den Entwurf nüchtern sowie differenziert. Es ist nicht alles übel, doch der Entwurf ist meilenweit davon entfernt, gut für Sachsen oder für uns Linke akzeptabel zu sein. Er beantwortet keine der großen sozialen Fragen. Posten, die gleich bleiben, werden gekürzt, da die Kosten steigen. Viele Budgets bedürfen der Korrektur. Ich nenne nur eine Handvoll Beispiele: Im Gesundheitsbereich stehen dank unserer Erfolge die Krankenhausinvestitionen im Fokus. Zusammen mit den Mitteln aus dem Sachsenfonds betragen diese rund 300 Millionen Euro pro Jahr, was freilich unter dem Bedarf liegt. Dabei brauchen die Krankenhäuser eigentlich einen Puffer, da das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sie unter noch viel stärkeren Druck setzen wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat es sehr drastisch formuliert: „In seiner jetzigen Form entzieht das Kürzungsgesetz den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage. […] Die Bundesregierung treibt die gesamte Branche in die Pleite.“ Das treibt mir ganz persönlich die Sorgenfalten auf die Stirn. Im Regierungsentwurf sind überdies Kürzungen bei der Geburtshilfe, der fachärztlichen Weiterbildung, der Prävention und der Telemedizin vorgesehen. Diese nehmen wir nicht hin. Wir wehren uns dagegen, dass für Innovationsvorhaben zur medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, de facto kein Geld mehr vorhanden sein soll. Nicht akzeptabel sind auch die Kürzungen bei den Tierschutzvereinen. Anstiege gibt es meist bei den Pflichtleistungen. Bei freiwilligen Leistungen bleiben die Budgets im besten Fall formal konstant, was wegen der Kostensteigerung de facto ebenfalls eine Kürzung ist. Im Kernbereich Soziales mit Feldern wie Inklusion, ältere Menschen oder Pflege wird im Vergleich am stärksten gekürzt – bei der Inklusion um ein Drittel. Das gefährdet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die sowieso schon weit zurückliegt. Das Landesblindengeld und die weiteren Nachteilsausgleiche bleiben zu niedrig. Das ist ungerecht. Auch die Pflegebudgets sowie Pflegekoordinatorinnen und -koordinatoren sowie die Engagierten, die ältere Menschen im Alltag begleiten, unterliegen Kürzungen, um nur einige Beispiele zu nennen. Sehr besorgt sind wir angesichts der Kürzungen zulasten der Hochschulen, bei denen die Defizite weiter wachsen. In diesem Bereich ist 2027 und 2028 der größte Stellenabbau vorgesehen. Auch Studierendenwerke sollen weniger Geld bekommen. An den Schulen gibt es zwar mehr Assistenzstellen, aber zu wenig Schulsozialarbeit. Im Wohnungsbau fehlen die Mittel für alters- und klimagerechten Umbau, obwohl schon die Hitze allen zeigt, wie nötig er ist. Die Kulturstiftung als zentrales Förderinstrument für die freie Kunst- und Kulturszene soll Einbußen hinnehmen. In der Demokratieförderung drohen ebenfalls neue Einschnitte. Wir als Linke wollen Kriminalität verhindern, bevor sie entsteht. Deshalb reicht es nicht, nur in die Polizei zu investieren. Dass kriminologische Forschung gestrichen werden soll, ist ein Fehler. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Das gilt auch für die Kürzungen bei den Projekten des offenen Vollzugs, die große Erfolge dabei erzielen, Straftäter wieder auf ein Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Sachsen altert und schrumpft. Wir brauchen deshalb Zuwanderung. Geflüchteten zu helfen ist außerdem unsere humanistische Pflicht. Wir halten es für falsch, dass wir im Haushaltsentwurf gerade bei der Integration kürzen, unter anderem bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, beim Mentoring für zugewanderte Arbeitssuchende oder beim Programm „Integration durch Sport“. Apropos Sport: Auch über die Sportförderung müssen wir reden, etwa über das Verhältnis von Spitzen- und Breitensport. Im Verkehrsbereich werden Ressourcen von Bus, Bahn und Radverkehr zum Straßenbau verschoben. Dem Haushaltsplan für das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft merkt man an, dass sich der zuständige Minister leider für Letzteres interessiert. Die Kürzungen im Bereich Naturund Klimaschutz sowie der nachhaltigen Wirtschaft sind für uns nicht akzeptabel. Das Hauptinteresse des Umweltministers liegt offensichtlich darin, das Erbe der grünen Regierungsbeteiligung zu tilgen. Was vielen nicht klar ist: Der Landtag kann nur einen Bruchteil der 53,5 Milliarden Euro frei verteilen. Das meiste Geld ist durch Personalausgaben, gesetzliche Aufgaben oder Bundes- und EU-Programme gebunden. 2025 konnte das Parlament etwa 12 % des Geldes bewegen. Auch 2027 und 2028 wird es nur etwa ein Zehntel sein. Umso wichtiger ist es, dass diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Mit Änderungsanträgen werden wir zeigen, wie wir das machen wollen. Dazu konsultieren wir derzeit wieder die Gesellschaft. Letzte Woche hatten wir eine volle Veranstaltung. Bald folgt unsere Hearing-Woche zum Doppelhaushalt mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren. Wir sprechen mit vielen Menschen, deren Arbeit den Haushalt unmittelbar betrifft. Auf dieser Grundlage werden wir als Linke zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir ein Gesprächsangebot der Koalition annehmen würden, wenn es denn eines geben sollte. CDU und SPD stehen in der Verantwortung, eine Mehrheit für den Landeshaushalt zu organisieren. Das ist möglich – allen Unkenrufen zum Trotz. Wenn kein Etat beschlossen wird, kostet das viele Arbeitsplätze. Es zerstört Strukturen, auf die unser Land keinesfalls verzichten kann. Wir stehen als Linke an der Seite der Menschen, die Unterstützung brauchen. Wir stehen an der Seite aller, die sich jeden Tag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufreiben. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten, der Sozialverbände und der Gewerkschaften. Wir wissen, wessen Interessen wir vertreten – jedenfalls nicht die der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, die kreditfinanzierte Investitionen verdammt und gegen schützende Arbeitszeitregeln agitiert. Für uns stehen Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und sozialer Zusammenhalt ganz oben. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Schaper für die Fraktion Die Linke. Ich wollte natürlich den fraktionslosen Kollegen Berger nicht vergessen oder unterschlagen. Dieser ergreift nun das Wort; bitte schön.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde richtigerweise ausgeführt, dass die Zustimmung zum letzten Haushalt insbesondere vom Ministerpräsidenten damit beworben wurde: Wir müssen uns zwei Jahre Zeit kaufen. Was ist heute festzustellen? Statt echter Reformen gibt es neue Schulden, was letztendlich aus meiner Sicht – sicher auch aus Sicht der meisten CDU-Mitglieder – eine Kapitulation vor den eigenen politischen Grundsätzen darstellt. Auf Neudeutsch nennt man das Quiet Quitting. Besonders verwerflich finde ich, dass trotz aller Beteuerungen, die auch heute hier zu hören waren, jeder weiß, dass die Schuldenspirale, die nun in Gang gesetzt werden soll, nicht wieder aufhören wird, sich zu drehen – zumindest solange Sie Verantwortung tragen. Dabei möchte ich Sie, Herr Finanzminister, daran erinnern, was Sie noch Ende des letzten Jahres in der Freien Presse gesagt haben: „Der Freistaat hat ein strukturelles Problem, für das neue Schulden die völlig falsche Antwort wären“. Sie sagten in der Welt: „Neue Schulden lösen Probleme nicht.“ Insofern war es – – (Staatsminister Christian Piwarz: Sie haben meine Rede heute gehört, Herr Berger?) – Die habe ich gehört. (Staatsminister Christian Piwarz: Dann ist ja gut!) – Genau. Insofern war es nur folgerichtig, dass die Junge Union durchgesetzt hat, dass es eine Beschlusslage gibt, die in der CDU die Neuaufnahme von Schulden unmöglich machen sollte. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Aus meiner Sicht hat Herr Michel vom Landesrechnungshof die Situation besonders plakativ dargestellt: Wir nähern uns dem Tag in Sachsen, an dem im Prinzip jeden Tag eine Million Euro für Zinsen ausgegeben werden muss. Aber wo steht Sachsen in diesen zwei Jahren? Mit 17,1 % haben wir den stärksten prozentualen Zuwachs der ProKopf-Verschuldung in Deutschland. Bei den Kommunen sind es 19,4 %. Die Abhängigkeit vom Bundesfinanzausgleich nimmt zu: 3,5 Milliarden Euro. Die Investitionsquote ist auf 14 % abgesunken. Dabei ist der Status quo nicht das Entscheidende, sondern die Dynamik. Wo kommen wir hin? Sachsen hängt am Bund. Das deutsche Staatsdefizit hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Die Ratingagentur Standard & Poor’s erwägt eine Herabstufung des Ratings für Deutschland. Zwickau: Frau Kraushaar weiß, was passiert. Aus meiner Sicht ist festzustellen: null echte Reformen, stattdessen neue Schulden mit vielen Nullen. Das ist die Fortsetzung Ihrer Palliativpolitik mit einem neuen Schmerzmittel namens Kredite. (Heiterkeit und Beifall AfD) Die sächsische CDU-SPD-Regierung ist austherapiert, und der Haushalt ist in der derzeitigen Fassung noch nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Berger. Damit sind wir am Ende der ersten Runde der Aussprache. Wir haben die Möglichkeit, in eine zweite Runde einzusteigen. Von dieser Möglichkeit macht Herr Kollege Mayer für die AfD-Fraktion Gebrauch; bitte schön.
Norbert Mayer AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Fundament unseres Landes ist brüchig und der eingebrachte 53,5 Milliarden Euro große Doppelhaushalt ist der beste Beweis dafür. Jörg Urban hat bereits darauf hingewiesen: neue Schulden, steigende Zinsausgaben und unaufhaltsam wachsende Personalkosten. Im Übrigen halte ich es für einen Fake, dass der Freistaat bisher keine neuen Schulden aufgenommen hat. Schaut man in die Rechnungshofberichte, stellt man fest: Zusätzlich zu den Coronakrediten wurden über 2 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen; das sind aufgeschobene Kreditaufnahmen. Der Schuldenstand hat sich also bereits zusätzlich zu den Coronaschulden um 2,5 Milliarden Euro erhöht. Was ist der Grund? Es fehlt schlicht am Mut zu dringend notwendigen grundsätzlichen finanzpolitischen Änderungen. Die Regierung kann diese Kritik als die übliche Oppositionspolemik abtun. Das ist ihr gutes Recht, auch wenn Sie in diesem Haus keine eigene Mehrheit mehr haben. Aber diesmal kommt die Kritik nicht nur von uns. Der Bund der Steuerzahler, der Wirtschaftsrat und die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft haben vor wenigen Tagen zehn Prüfsteine für einen echten Politikwechsel vorgelegt. Dieses Papier bestätigt uns und die Mehrheit der Bürger und Steuerzahler in diesem Land. In dem gemeinsamen Papier heißt es: „Der Freistaat Sachsen leistet sich pro Kopf eine der umfangreichsten öffentlichen Personalausstattungen aller Bundesländer.“ Diesen Verwaltungsapparat weiter zu unterhalten, sei finanziell nicht möglich und politisch nicht gerechtfertigt. Das sagt nicht nur die AfD, das sagen Vertreter der Wirtschaft und der Steuerzahler, das sagt auch Ihr eigener CDU-Wirtschaftsrat. Sie bleiben dabei nicht im Ungefähren. Sie fordern eine Senkung von derzeit rund 96 000 auf 80 000 Stellen bis zum Jahr 2035: 16 000 Stellen bis 2035 und nicht 8 400 Stellen – also die Hälfte bis 2040, wie es der Finanzminister vorschlägt –, verbunden mit einem verbindlichen Abbaupfad, klaren Zwischenschritten und überprüfbaren Ergebnissen. Außerdem soll die weitere Verbeamtung strikt begrenzt und für Lehrer wieder beendet werden. Vergleichen wir das mit Ihrem Haushalt: Sie wollen 523 Stellen in zwei Jahren abbauen – nicht stellengenau, aber immerhin begeben Sie sich auf den Weg nach unten. Ein sehr kleiner Stellenabbau wird möglichst groß angekündigt. Gemessen am eigentlich notwendigen Personalabbau ist das nicht mehr als ein Trippelschritt. 16 000 Stellen, die von der Wirtschaft gefordert werden, werden Sie in diesem Schneckentempo nicht abbauen. Die Personalausgaben steigen rasant weiter. Bis 2030 wird erwartet, dass die personalinduzierten Kosten – die Ausgaben im Kernhaushalt –, die personalbezogenen Ausgaben in den Staatsbetrieben und Hochschulen sowie die damit verbundenen weiteren Ausgaben für Versorgung und Beihilfen fast 11 Milliarden Euro im Jahr erreichen werden. 11 Milliarden Euro im Jahr 2030 nur für Personal! Jedes Jahr sind das 3 600 Millionen Euro mehr als noch 2018, jeden Tag 10 Millionen Euro mehr für Personal. Das ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Lösungen für dieses alles überlagernde Problem zu finden: Erstens. Unbesetzte Stellen müssen auch stellenplanmäßig gestrichen werden. Nicht jede Stelle, die irgendwann einmal geschaffen wurde, muss bis in alle Ewigkeit erhalten bleiben. Zwischen ausgebrachten und besetzten Stellen klafft eine riesengroße Lücke. Sie versuchen, diese mit der globalen Minderausgabe zu kaschieren. Das ist der bequeme Weg. Welche von den über 5 000 seit vielen Jahren unbesetzten Stellen – man kann in den Berichten sehen, dass seit zehn Jahren immer mindestens 5 000 Stellen unbesetzt sind – brauchen wir denn wirklich? Warum machen Sie sich nicht die Mühe und gehen an die Stellenpläne heran? Wenn eine Stelle über längere Zeit unbesetzt ist, dann muss geprüft werden, ob diese Stelle überhaupt noch notwendig ist. Kann die Aufgabe entfallen? Kann sie vereinfacht werden? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, die Sie sich so viel Geld kosten lassen, die unsere Steuerzahler so viel Geld kostet? Am Ende münden unsere Forderungen zur Personalausstattung des Landes immer in eine umfassende Aufgabenkritik. Diese haben wir als AfDFraktion schon seit vielen Jahren gefordert. Zumindest ein großer Teil der dauerhaft unbesetzten Stellen muss aus dem Stellenplan verschwinden. Zweitens. Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in den kommenden beiden Jahren mindestens 2 100 Altersabgänge an. Das ist eine gute Gelegenheit, über die Notwendigkeit von Nachbesetzungen nachzudenken. Hier könnte man bei der Personalbewirtschaftung ansetzen. Hinzu kommt die normale Fluktuation. Wir gehen hier von rund 1 000 Beamten und Beschäftigten aus, die jedes Jahr den Staatsdienst verlassen. Auch diesbezüglich sollte jede Neubesetzung sorgfältig auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Frühere CDU-Regierungen in Sachsen, liebe CDUFraktion, haben so etwas durchgesetzt, etwa mit Georg Milbradt. Warum geht das heute nicht? Natürlich gibt es Schonbereiche, aber selbst im Schuldienst müssen wir mit einer anderen Perspektive, einem anderen Zeithorizont arbeiten, als noch vor einigen Jahren. Wie sich die Geburtenrate entwickelt, haben Sie alle wahrscheinlich schon gehört. Nicht jede freiwerdende Stelle benötigt einen Nachfolger. Und vor allem muss nicht jede mit der Stelle verbundene Aufgabe fortgeführt werden. (Staatsminister Conrad Clemens: Wir machen das schon!) – Sie machen das schon, aber viel zu wenig. Drittens. Auch bei den Staatsbetrieben und Hochschulen müssen Neu- und Nachbesetzungen drastisch reduziert werden. Beim Personal für die Staatsbetriebe und Hochschulen wurden nach den vorliegenden Zahlen von Mitte 2025 bis Mitte 2026 insgesamt 1 634 Neu- und Nachbesetzungen vorgenommen – 1 634 in nur einem Jahr. Wer angesichts solcher Zahlen behauptet, ein wirksamer Personalabbau sei kaum möglich, der will ihn in Wahrheit nicht. Sie verwalten den Stellenaufwuchs, den Status quo. Wir wollen ihn umkehren. Wir wollen den Staat wieder bezahlbar machen, ohne Schulden. Auch zu den Hochschulen findet die Wirtschaft übrigens deutliche Worte. Eine möglichst hohe Anzahl an Studiengängen aufrechtzuerhalten, ist für sich genommen keine Leistung und sagt nichts über das akademische Niveau unserer Hochschulen aus. Finanzzusagen an Hochschulen sollen künftig an fachliche Zielvorgaben und überprüfbare Ergebnisse geknüpft werden. Das könnten zum Beispiel regionale Wertschöpfungsketten, unternehmerische Ausgründungen und Patente sein. Dies ist ein notwendiger Denkanstoß. Unsere Hochschulen sind wichtig und bereichern den Freistaat. Sie sollen forschen, sie sollen ausbilden und Innovation hervorbringen, aber sie sind kein Selbstzweck – vor allem dann nicht, wenn im ganzen Land gespart werden muss, die Grundbudgets der Hochschulen aber Jahr für Jahr deutlich über den Inflationsausgleich hinaus ansteigen. Deshalb darf gerade bei Hochschulen und Staatsbetrieben der Stellenaufbau nicht außerhalb der sonst so groß angekündigten Haushaltsdisziplin verlaufen. Meine Damen und Herren! Wir müssen außerdem über Ausgaben sprechen, bei denen diese Regierung noch immer keine Bereitschaft zur Korrektur zeigt. Ein Beispiel sind die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber. Einzelne Einrichtungen sind inzwischen nur noch zu 20 bis 30 % belegt. Gleichzeitig plant der Freistaat weiterhin Ausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr für entsprechende Erstaufnahmekapazitäten. Natürlich muss man eine gewisse Reserve vorhalten – aber Reserve bedeutet nicht, dauerhaft riesige und leerstehende Strukturen zu finanzieren. Wenn neue Kapazitäten im Bedarfsfall ausreichend schnell beschafft werden können, müssen die dauerhaft vorgehaltenen Kapazitäten reduziert werden. Wir fordern daher ein Ende der kostspieligen Überkapazitäten. Wenn wir schon bei falscher Prioritätensetzung sind, sticht das Kapitel Gleichstellung und Demokratie im Einzelplan 08 heraus. Ausgehend von tatsächlich ausgereichten Mitteln in Höhe von 32 Millionen Euro im Jahr 2025 steigt der Ansatz über dieses Kapitel auf mehr als 42 Millionen Euro im Jahr 2028. Besonders auffällig sind die Aufwüchse im Bereich der sogenannten geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt. Auch hier gilt: Es gibt keinen Anspruch eines politischen Milieus auf eine dauerhafte Finanzierung durch den Steuerzahler. Jeder Fördertopf muss überprüft werden. Jedes Programm muss seinen Nutzen nachweisen. Angeblich gemeinnützige Vereine müssen sich als Empfänger von Steuerprivilegien und von Fördermitteln im Besonderen für diese rechtfertigen. Bei sehr vielen – um nicht zu sagen: bei der überwiegenden Mehrheit der geförderten Vereine in diesem Bereich – ist unser Urteil eindeutig: Fördervereine und sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die einseitig gegen die demokratische Opposition agitieren, dürfen nicht noch mit Steuergeld ausgestattet werden. (Beifall AfD) Auch der Ansatz für das Programm „Weltoffenes Sachsen“ wird in ähnlicher Weise fortgeschrieben. Seit Jahren fließen über dieses Programm erhebliche Mittel in politisch einseitige Strukturen, die tief bis in das linksextreme Milieu hineinreichen. Das Motto der Regierung Kretschmer scheint hier zu lauten: Immer hinaus mit dem Steuergeld, bevor jemand vielleicht noch etwas Vernünftiges damit anstellt, vielleicht eine Schule oder eine Straße saniert. Immer hinaus, damit das nicht passiert. Das ist scheinbar das Motto der Regierung Kretschmer. Seit Jahren fehlt uns eine ehrliche Debatte darüber, ob diese Projekte gesellschaftliche Probleme lösen oder vielmehr Konflikte noch weiter verschärfen und die Spaltung der Gesellschaft vorantreiben. Wenn Sie sparen wollen, dann beginnen Sie bei diesen ideologischen Förderprogrammen, (Beifall AfD) nicht bei den Familien, zum Beispiel durch die Abschaffung des Landeserziehungsgelds. Das gemeinsame Papier von Steuerzahlerbund, CDU-Wirtschaftsrat und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft bringt es auf einen bemerkenswert einfachen Punkt: Bei einem Spritpreis von 2 Euro pro Liter gehen rund 1,30 Euro an den Staat. Bei Diesel kratzen wir übrigens gerade an der 5 D-MarkGrenze, das ist zehnmal so viel wie 1989, wenn ich mich recht erinnere. Damals lag der Dieselpreis bei 52 Pfennigen. Das Zehnfache bezahlen wir heute für Diesel. Wie belastet das unsere Bürger? Wie belastet das unsere Wirtschaft? Hinzu kommen die nationale CO -Abgabe, weitere Belastungen für Verkehr und Gebäude, sowie die CO -Komponente der LKW-Maut. Deutschland will – möglichst allein – das Weltklima retten. Welche Anmaßung! Das muss man sich immer wieder vor Augen führen: Der Arbeitnehmer, der Pendler, der Unternehmer, der Handwerker – sie alle bezahlen diesen aufgeblähten Apparat, diese Wahnvorstellung. Krisenhafte Zeiten sind auch eine Chance. Die Bürger spüren es mittlerweile nicht nur, sie wissen es: Etwas lief die letzten 20 Jahre gehörig schief. Unsere Zustimmungswerte lassen sich ganz einfach erklären: Wir waren nicht beteiligt, als diese Fehlentwicklungen entschieden wurden. Die Bürger setzen große Hoffnung in unsere Lösungsansätze. Natürlich werden wir auch in dieser Haushaltsdebatte ein Angebot machen – ein Angebot für unsere Bürger, die in so gut wie jedem Politikfeld eine radikale Wende fordern. In der Haushaltspolitik werden meine Fraktion und ich einen Beitrag dazu leisten. Ich lade Sie ein, diese Vorschläge zum Wohle Sachsens mitzutragen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: In einer zweiten Rednerrunde sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Mayer. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Patt; bitte.
Peter Wilhelm Patt CDU
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU sitzt in der Mitte, mit einer gewissen Breite, und bemüht sich auch in diesem Haushalt und den weiteren Verhandlungen, die unterschiedlichen Strömungen im Hohen Hause und in der Gesellschaft aufzugreifen. Wir sind überzeugt: Miteinander ist besser als gegeneinander. So bitte ich vorab um ein konstruktives Miteinander – das klang bei manchen Rednern noch nicht an –; nicht nur, weil wir eine Minderheitsregierung stellen, sondern wir dies auch grundsätzlich mit Bezug zur Gesellschaft tun wollen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Wir haben drei große Aufgaben, die ich zusammenfassen möchte: Verschuldung, Personalkosten und Leistungserbringung sowie Investitionskraft. Dazu möchte ich ausführen: Zunächst zur Verschuldung. Der Freistaat Sachsen wird mehr Geld einnehmen als je zuvor. Uns sind aber auch die vielen Risiken bekannt: die verschiedenen ökonomischen Transferprozesse des Freistaates, der globale Wettbewerb, die geopolitische Lage und vor allem die demografische Situation. Deshalb begrüße ich und begrüßen wir als Fraktion die Maßnahmen zur Umordnung der Staatsverwaltung und -leistung, wie sie die Staatsregierung bis zum Jahr 2040 vornehmen möchte. Allein, es dauert zu lange. Nach meiner Überzeugung ist es nicht ambitioniert genug. Es muss schneller gehen. Das ist aber Aufgabe und Verantwortung des Landtags, des Parlaments, der Volksvertretung, des Souveräns. Wir haben bis zum Jahr 2040 noch drei Wahlen: 2029, 2034 und 2039. Wir wissen gar nicht, wer folgt. Wenn man seine Hausaufgaben erledigen will, macht man das, bevor der Nächste an der Reihe ist – auch wenn man ihn sehr wahrscheinlich selbst stellt, doch das wissen wir nicht. Die Staatsregierung will in diesem Doppelhaushalt rund 1,5 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, nachdem das Zurückfahren der landesfinanzierten Investitionen und das Leeren der Rücklagen nicht ausreicht, um den Haushaltsentwurf zu decken. 1,5 Milliarden Euro Schulden bedeuten jedes Jahr ungefähr 40 Millionen Euro Zinsen. Das ist viel Geld. Wir wissen, was wir damit – es wurden heute bereits verschiedene Beträge genannt – machen könnten. Wir erwarten also, dass diese Schuldenaufnahme, die ohne Notlage erfolgt, einmalig bleibt und alsbald getilgt wird. Dazu müssen wir Vorschläge machen und zusammen erarbeiten; denn der Begriff „strukturell“, der in der Begründung für die Verschuldung genannt wird, drückt eine gewisse Ohnmacht oder Beliebigkeit aus. Man muss diese Verschuldungsart wohl nicht besonders rechtfertigen – sie ist strukturell, und das verführt. Es wären letztlich Ewigkeitsschulden, lediglich durch das Bruttoinlandsprodukt begrenzt, und das mündet in eine Spirale. Bei heutigem Zinssatz müssten wir 2038/2040 Schulden in dieser Größe nur deshalb aufnehmen, um die Zinslast zu finanzieren. Schulden für Zinsen zu machen, das ist der Anfang vom Ende. Das werden wir uns hoffentlich ersparen; daran arbeiten wir bitte alle zusammen. Ich warne also vor dieser ungebremsten Staatsverschuldung. Ob der Bund nun unsere klug bedachte Verfassung in einer Art finanzpolitischem Staatsstreich aushöhlt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hohoho!) ob das Land seine Strukturen nicht in Deckung bringt oder ob den Kommunen die Auswertung von Überziehungskrediten, also Kassenkrediten, erlaubt wird: Das alles tut nicht gut. Wir müssen vorsichtig damit sein, und diese Möglichkeiten haben wir. (Beifall Ronald Pohle, CDU) Was ist der Vorteil geringer Schulden? Das muss auch immer gefragt werden. Warum soll man auf Schulden verzichten? Alle machen doch irgendwelche Schulden. Das darf man nicht mit den Schulden vergleichen, die wir zu Hause machen. Zu Hause tilgen wir Schulden – der Staat tilgt keine Schulden. Wir haben als Sachsen früher Schulden getilgt, und das wollen wir zukünftig wieder tun; denn der Vorteil geringer Schulden sind niedrige Zinslasten, ein niedriges Zinsniveau am Markt, wenn nicht zu viel Kapital nachgefragt wird, eine niedrige Inflation und vor allen Dingen Geld für anderes: für produktivere Ausgaben, als Geld irgendwo an Kapitaldienst zu leisten. Deswegen hat der Souverän, also wir als Vertreter der sächsischen Bevölkerung, ausdrücklich fraktionsübergreifend in der Verfassung festgelegt, dass Schluss ist mit Schulden. Wenn Schulden bei Katastrophen oder schweren Rezessionen erlaubtermaßen aufgenommen werden, dann müssen sie auch in einer festgelegten Periode zurückgezahlt werden. Das ist vorbildlich gewesen, und das ist weiterhin der Maßstab unserer Fraktion. Wenn der Bund auf Initiative aus Sachsen dies ohne Rückfrage mit dem sächsischen Souverän aufweicht, dann sollten wir uns an unsere eigene Tilgungsvorgabe halten, an unseren eigenen Vorgaben messen. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Begründungslücke für die Schuldenhöhe, die wir prüfen und ausgleichen wollen. In meinen Augen fehlt der gesetzliche Bezug. Es ist lediglich Artikel 109 Grundgesetz angesprochen, doch die Normierung erfolgt an anderer Stelle. Es fehlt auch die Berechnung zum BIP; das müssen wir nachholen. Wir müssen außerdem überlegen, ob wir für das Jahr 2028 eigentlich eine Schulden- bzw. Kreditgröße formulieren können, wenn das BIP für das Jahr 2026, welches der Maßstab für diese 3,5 Promille ist, noch gar nicht feststeht oder bekannt ist. Reicht eine Schätzung? Das müssen wir auch mit Blick auf die Verfassung absichern, damit wir nachher einen soliden Haushalt in Gesetzesform haben. Im zweiten Teil möchte ich zum Personal sprechen, welches wichtig ist, um die staatlichen Leistungen zu erbringen, und motiviert und bestens ausgebildet sein möchte. Doch problematisch ist die Effizienz, das heißt, wie die Leistung erbracht wird. Das müssen wir überlegen. Es hat einmal mit Leistungsaufgaben zu tun, die wir oder andere erteilen. Auch auf Bundesebene müssen wir uns stärker wehren, wenn Kommunen oder dem Freistaat Aufgaben übergehalst werden, ohne dass sie finanziert werden. Das würden wir bei unseren Kommunen nicht machen. Nach unserer Verfassung finanzieren wir die Kommunen nach dem Bestellerprinzip dafür. Das Problem ist zum einen: Welche Aufgaben kommen? Und zum anderen: Wie werden sie ausgeführt? Welche Leistungen sind notwendig und sinnvoll, und wie effizient werden sie erledigt? Diesbezüglich fehlt, glaube ich, die Begeisterung zum innerbetrieblichen Vorschlagswesen und zur Durchsetzung. Dafür gibt es zu viele Hierarchien, dort verläuft sich zu viel. Das tut nicht gut. Seit der 7. Legislaturperiode ist das Personal um rund 10 000 Stellen gewachsen – wir sind nun in der 8. Periode –, von 86 600 auf über 96 000. Ist die Leistung besser geworden? Das müssen wir uns fragen. Oder ist die Bürokratie stärker geworden? Das ist das, was die meisten beschreiben. Die Bürokratie sei stärker geworden. Das könnte daran liegen, dass ein Großteil dieses Personalaufwuchses in der inneren Verwaltung stattgefunden hat; in der inneren Verwaltung, die mit vielen Hierarchien dem kleinsten Sachbearbeiter erklärt, was er alles bedenken muss, wenn er mit dem Bürger oder dem Unternehmen spricht, das auch noch mit konkurrierenden Rechtsgütern begründet, und man sich dann wundert, warum es zu keiner Entscheidung kommt. Bürokratie wird von Bürokraten gemacht, und sie kostet doppelt, und zwar den Steuerzahler, den Landeshaushalt, weil die Personalkosten gesetzt sind. Durch die stark ansteigenden Personalkosten werden immer mehr freiwillige Leistungen und vor allem Investitionen in diesem geschlossenen Kreis verdrängt. Es kann nicht sein, dass Personalkosten stärker steigen als das BIP, das wir gemeinsam erwirtschaften. Das liegt auf der Hand, und das kann man ganz augenfällig zurückweisen. Die Bürokratie kostet dazu die Wirtschaft und die Privaten enorme Kraft, denn sie lähmt. Sie lähmt sich selbst und verwässert die Verantwortung, aber sie lähmt auch diejenigen, die für die Produktivität und die Steuereinnahmen zuständig sind, nämlich die Bürger und die Unternehmen. Abschließend möchte ich zu den Investitionen sprechen: Sachsen war in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreich, weil es sich Zinsen durch niedrige Verschuldung erspart hat und dadurch enorm investieren konnte. Seit Gründung des Freistaates hatten wir die höchste Investitionsquote in den Bundesländern, weil wir nicht unnötig Geld für Zinsen ausgeben mussten, gut gewirtschaftet haben, mit den Personalkosten ordentlich umgingen und deshalb investieren konnten. Anders als es uns die AfD vormacht, schaue ich rundherum und sage: So schlecht sieht es bei uns nicht aus. Im Gegenteil, es sieht toll aus. Ich vergleiche es mit anderen Bundesländern, anderen Ländern und sage: Großartig sieht es aus. Sachsen war erfolgreich, aber das kippt, wenn man keine eigene Investitionskraft mehr hat, sondern Konsumausgaben bevorzugt und nur noch solche Investitionen tätigen kann, die aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen des Bundes kommen. Meine Damen und Herren, zum Abschluss sei gesagt: Verschuldung, Personal und Aufgabenerfüllung, Investitionen – diese strukturellen Baustellen müssen wir jetzt lösen, damit es schneller und geradlinig geht, den Haushalt demografiefest und generationengerecht zu machen, mit Vorsorge für schlechte Zeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU, Henning Homann, SPD, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Patt. Für die BSW-Fraktion folgt Frau Kollegin Knebel; bitte.
Uta Knebel BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Patt, vielen Dank für den Übergang, den Sie mir jetzt so leicht machen. Mit dem Begriff Generationengerechtigkeit kann man ja vieles begründen bzw. auch sagen, warum bestimmte Dinge nicht gehen dürfen. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass heutige Entscheidungen das Leben und die Chancen kommender oder junger Generationen nicht unfair belasten dürfen. Leider bleiben die meisten Politiker bei diesem Punkt stehen. Es geht aber weiter: Sie fordert eine faire Verteilung von Ressourcen, Umweltgütern und Lasten zwischen Jung und Alt sowie zwischen der Gegenwart und der Zukunft. Wir müssen uns fragen, ob wir dem mit dieser Haushaltsaufstellung gerecht werden, und zwar, dass wir die Lasten jetzt und für die Zukunft gleichmäßig verteilen. Wir denken, dass dem nicht so ist, und im Gespräch mit sächsischen Städten und dem Landkreistag ist uns dieser Eindruck eindeutig übermittelt worden. Der Freistaat hat sich eingemauert, und zwar zwischen der Schuldenbremse und dem Generationenfonds. Wir wollen beides generell nicht infrage stellen. Wir sagen: Die Schuldenbremse hemmt uns, und zwar immer in den Zeiten, in denen es antizyklisch zu reagieren gilt. Beim Generationenfonds sind wenigstens die Zuführungen zu hinterfragen. (Beifall BSW) Wann sind diese Mauern aufgebaut worden? Diese Mauern wurden im Jahr 2013 gleichzeitig aufgebaut, und zwar gab es damals diese Verfassungsänderung. Als es zu der Beschlussfassung zu dieser Verfassungsänderung im Landtag kam, gab es eine sehr kontroverse Auseinandersetzung. Eingebracht haben das damals CDU, SPD, GRÜNE und FDP. Johannes Lichdi, damals Mitglied der GRÜNENFraktion, hat sich dann mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu Wort gemeldet: „Eine Verfassungsänderung – und zudem schon jetzt – ist weder notwendig noch gar geboten, um dem Land die Möglichkeiten eines Konjunkturnotfallkredites einzuräumen. Die verabschiedete Regelung hält gerade nicht, was ihre Befürworter versprechen, Herr Staatsminister Unland,“ (Staatsminister Christian Piwarz: Sie sind Ihrer Zeit hinterher!) „nämlich: die verfassungskräftige Vermeidung struktureller Neuverschuldung,“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig! Er wollte eine schärfere Schuldenbremse!) „Nebenhaushalte wie die, dass die Sachsen LB etwa einer war, werden vom Neuverschuldungsverbot bewusst ausgenommen.“ Und jetzt kommt es: „Der sogenannte Generationenfonds ist eine unerträgliche Bevorzugung der Beamtinnen und Beamten vor anderen notwendigen staatlichen Finanzierungsaufgaben.“ Das ist ein Zitat. Es ist nur wiederholt, was damals Herr Lichdi gesagt hat. Und ich sage Ihnen: Das empfinden heute viele Menschen genau so. (Beifall BSW) Warum empfinden sie das so? (Rico Gebhardt, Die Linke: Quatsch!) Weil wir tatsächlich das Problem haben: Die Frage zum FAG, Finanzausgleichsgesetz, ging auch wieder an die Städte und Gemeinden. Es wird in der Enquetekommission immer gesagt: Wir finden das Gesetz gut. Meine Frage: Wie können Sie ein Gesetz gut finden, während Sie mit finanziellen Mitteln doch so schlecht ausgestattet sind? Darauf war die Antwort: Es ist nicht das Gesetz, sondern die Masse, die dahintersteht. Es ist also zu wenig Geld, das zur Verfügung steht. Hätten wir mehr Geld, das wir verteilen könnten, dann wären wir in der kommunalen Ebene besser ausgestattet. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist überall in der Politik so!) Das Problem ist: Wir hätten diese Mittel. Wir haben aber eine Fördermittelpolitik an den Tag gelegt – und daran hat sich leider nichts geändert –, wodurch Personal gebunden wird, sowohl in der Vergabe als auch beim Empfänger. Es würde uns tatsächlich sehr viel weiterbringen, wenn wir die Gelder direkt an die kommunale Ebene geben würden. Das ist ja das Schizophrene an der Geschichte. Genau das sagt die Reformkommission in ihrem Schlussbericht. Trotzdem wird davon nicht einmal ansatzweise etwas im neuen Doppelhaushalt umgesetzt. Man müsste schon hinterfragen: Warum setze ich eine Reformkommission ein, deren Ergebnis ich dann nicht mal versuche, wenigstens ansatzweise zeitnah umzusetzen? Das nächste Problem – es wurde von Herrn Kupke vorhin so schön ausgeführt – ist die allgemeine Schlüsselzuweisung an die Kommunen. Es ist schön, dass die allgemeine Schlüsselzuweisung jetzt nicht mehr diese Investitionsschlüsselzuweisung ausweist. Wissen Sie, warum das schön ist? In der Enquetekommission wurde vom Freistaat immer behauptet: Die Kreise haben zu wenig Geld. Ja, und genau über diesen Weg bekommen die Kreise jetzt mehr Geld, weil sich diese Kreisumlage genau an diesem Betrag bemisst. Die werden sich bedanken. Das heißt: Eine Sache aus den Themen der Enquetekommission wird jetzt umgesetzt zugunsten der Kreise und zum Nachteil der Städte und Kommunen in den Kreisen. (Widerspruch Staatsminister Christian Piwarz) – Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln, das ist so. (Staatsminister Christian Piwarz: Das war der ausdrückliche Wunsch der Kommunen!) – Nee, ist es nicht. (Staatsminister Christian Piwarz: Doch! Ich habe mit den Kommunen am Tisch gesessen, Sie leider nicht!) – Nee. Wir haben tatsächlich auch mit denen gesprochen. (Martin Modschiedler, CDU: Es ist einfach so!) – Ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben, aber es ist einfach so. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit geht zu Ende.
Uta Knebel BSW
Ja, also, ich bin dann auch am Ende. Aber es ist Fakt: Die Kommunen sehen das anders, als Sie es jetzt darstellen. (Staatsminister Christian Piwarz: Fragen Sie die kommunalen Spitzenverbände! – Zuruf Martin Modschiedler, CDU) – Ja, ich habe mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, und Sie auch. (Beifall BSW – Heiterkeit im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Knebel. Nun könnte die SPD in eine zweite Runde einsteigen. – Das möchte sie nicht. Die GRÜNEN? – Frau Kollegin Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in dieser zweiten Rederunde auf ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge schauen, über das wir heute in diesem Haus noch gar nicht gesprochen haben: Das ist das Thema Mobilität. Nach den massiven Einschnitten beim Radverkehr im vergangenen Doppelhaushalt wird in diesem Entwurf weiter gekürzt. Für 2028 liegen die wichtigen Radverkehrstitel gegenüber 2024 bei einem Rückgang von rund 83 %. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Straßenbau, insbesondere Neu- und Ausbau. Und das, meine Damen und Herren, ist eine politische Entscheidung. Sie ist so nicht machbar, wenn Sie, werte Minderheitskoalition, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Mehrheitspartnerin gewinnen wollen. Das sei in aller Deutlichkeit gesagt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Auch beim ÖPNV reicht das Geld nicht. Die Investitionen in Bus und Bahn liegen rund zwei Drittel unter dem jährlichen Bedarf von 300 Millionen Euro. Das trifft gerade den ländlichen Raum; denn wenn der Bus nicht fährt und die Bahn nicht kommt, ist Mobilität eben keine Komfortfrage. Daran entscheidet sich, ob Menschen zur Arbeit kommen, Azubis ihre Ausbildung erreichen, ältere Menschen zum Arzt gehen können. Deshalb sage ich zum Bereich Streckenreaktivierung im Entwurf noch einmal etwas sehr deutlich: Wir betrachten es schon als Affront, dass bei jeder Haushaltsaufstellung konkrete Reaktivierungsstrecken, wie die Herrnhuter Bahn oder die Muldentalbahn, erneut infrage gestellt werden. Über so etwas verhandeln wir nicht mehr, das erwarten wir als ungefragte Korrektur. Und wer glaubt, die GRÜNEN seien so dumm, ein und dieselbe Sache ein sechstes Mal zu verhandeln, der hat sich geschnitten. Solche im wahrsten Sinne des Wortes Entgleisungen riskieren die Mehrheitsfindung für diesen Haushalt, um das Bewusstsein an dieser Stelle einmal dafür zu schärfen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit kommen wir zur entscheidenden politischen Frage. Wir hören aus der Koalition schon jetzt, man werde der Opposition ein faires Angebot machen. Dabei frage ich mich: Wo ist es denn dieses faire Angebot? Denn der Regierungsentwurf kann damit wohl kaum gemeint sein. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dazu bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen einen fristgerechten Haushaltsabschluss und wir wollen, dass Sachsen zum 1. Januar einen gültigen Haushalt hat. Deshalb sind wir selbstverständlich dazu bereit, darüber zu sprechen. Aber wir werden über Bedingungen, Prioritäten und Strategien sprechen müssen; denn eines ist klar: Diese Regierung hat keine eigene Mehrheit. CDU und SPD müssen für ihre Vorhaben demokratische Mehrheiten organisieren. Das ist nicht die Aufgabe der Opposition, sondern das ist die Aufgabe einer Minderheitsregierung. Mehrheiten müssen erarbeitet werden. Man muss gemeinsam um einen Haushalt ringen, der Sachsen wirklich zukunftsfähig macht; denn am Ende geht es für uns alle um die einfache Frage: Welches Zukunftsbild für unser Sachsen haben wir und arbeiten wir planvoll darauf hin? Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden darauf bestehen, dass dieser Haushalt die Realität und Aufgaben in diesem Land tatsächlich abbildet: Vorsorge statt Reparatur, Investitionen statt Verschieben, Gesellschaft stärken statt Strukturen kaputtsparen. Die Koalition hat ein faires Angebot angekündigt. Wir sind bereit, uns dieses anzuschauen. Aber fair heißt für uns: Die Opposition repariert nicht den Regierungsentwurf, sondern Regierung und Opposition ringen gemeinsam um etwas, was Sachsen wirklich zukunftsfähig macht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dazu sind wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter bestimmten Bedingungen bereit. Sie auch? Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schubert. Nun könnte die Fraktion Die Linke in eine zweite Runde einsteigen. – Das möchte sie nicht. Gibt es Bedarf an einer dritten Rednerrunde? – Das kann ich auch nicht sehen. (Heiko Gumprecht, AfD: AfD!) – Jetzt sehe ich es. Herr Gerold, bitte, für die AfD-Fraktion. (Andreas Gerold, AfD: FAG?) – Nein, wir sind immer noch bei Tagesordnungspunkt 1. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal) Okay, somit sind wir am Ende der Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Entwürfe „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Haushaltsgesetz 2027/2028)“, Drucksache 8/7500, sowie „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 (Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028)“, Drucksache 8/7501, jeweils an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die Ausschüsse für Inneres, Kommunales und Sport, für Verfassung, Recht und Europa, für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Schule und Bildung, für Wirtschaft, Arbeit, Energie- und Klimaschutz, für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Sechstes Gesetz zu den Freistaat Sachsen und seinen Drucksache 8/7502, Gesetzentwurf Auch hierzu findet eine allgemeine Aussprache statt. Im Rahmen der zu Beginn der Sitzung genannten Redezeiten stehen Ihnen noch folgende Kontingente zur Verfügung: Die CDU hat 11 Minuten und 40 Sekunden, die AfD hat 5 Minuten und 3 Sekunden, das BSW hat 9 Sekunden – das wird sportlich –, (Heiterkeit im Saal) die SPD hat 5 Minuten und 1 Sekunde, die BÜNDNISGRÜNEN haben 5 Minuten und 18 Sekunden, Die Linke hat 2 Minuten und 12 Sekunden und die Staatsregierung hat 23 Minuten. Es spricht für die Staatsregierung als Einreicherin erneut Herr Staatsminister Piwarz; bitte schön.
Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Kommunen sind das Fundament eines leistungsfähigen Staates. Sie sorgen für Bildung, Infrastruktur, soziale Leistungen, Kultur, Energieversorgung, Mobilität und zahlreiche weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Hier, in ihrem direkten Lebensumfeld, erleben die Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln am unmittelbarsten. Deshalb sind die Kommunen der Seismograf für gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen. Dieser Seismograf schlägt aktuell sehr heftig, ja besorgniserregend aus. Am Fundament der Kommunen rütteln tiefgreifende Transformationsprozesse – technologisch wie gesellschaftlich –: die anhaltend schwache gesamtwirtschaftliche Lage, aber auch die steigenden regulatorischen Anforderungen sowie infolgedessen die wachsenden finanziellen Herausforderungen. So tragen die sächsischen Kommunen die Hauptlast der gestiegenen Sozialausgaben. Das geht nicht spurlos an den Kommunen vorbei – ganz im Gegenteil. Die sächsischen Kommunen stehen vor enormen Herausforderungen und unter starkem finanziellem Druck. Der Freistaat schaut dem nicht tatenlos zu – ganz im Gegenteil. Bereits im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode haben wir vereinbart, die kommunale Finanzausstattung kritisch unter die Lupe zu nehmen und allen voran für die Sozialausgabenlasten nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dieser Verpflichtung ist mein Haus nachgekommen. Bereits frühzeitig sind mit den kommunalen Landesverbänden wie auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett Ursachen analysiert sowie Lösungen und finanzielle Dimensionen beraten worden. Und um es vorwegzunehmen: Das Ergebnis zeigt, dass wir handeln und dabei des Entwurfs Finanzbeziehungen zwischen dem Kommunen (Arbeitstitel) der Staatsregierung auch an unsere finanziellen Grenzen gehen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben. Mit dem Entwurf des Sechsten Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, der heute diesem Hohen Haus vorgelegt wird, wollen wir auf Landesebene im Rahmen unserer Möglichkeiten verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für unsere Kommunen schaffen. Damit geben wir Städten, Gemeinden und Landkreisen den notwendigen Spielraum, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen, ihre Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen und ihr finanzielles Fundament dauerhaft zu stärken. Mein Haus hat deshalb Ende Mai im Rahmen des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Entlastungspaket für den Doppelhaushalt 2027/2028 im Umfang von rund 930 Millionen Euro geschnürt. Dabei sind wir auf die drängendsten Themen der Kommunen eingegangen. Besonders bedeutsam sind einerseits die Einführung eines Soziallastenausgleichs im Umfang von 322 Millionen Euro jährlich zur Abmilderung der Soziallastenausgaben der kreisfreien Städte und Landkreise und andererseits die Anhebung des Kitalandeszuschusses um 90 Millionen Euro jährlich sowie dessen anschließende Dynamisierung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Die Freistellung der Bundeskompensation für den sogenannten Investitionsbooster zugunsten der Kommunen im Umfang von 80 Millionen Euro sowie die Einführung eines Kurlastenausgleichs für Kurorte im Umfang von 7 Millionen Euro jährlich zählen hinzu. Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Soziallastenausgleich setzen wir dort an, wo der Druck für die Kommunen besonders groß ist, wo die Linie des Seismografen besonders heftig ausschlägt, und zwar bei einem der zentralen Treiber der Haushaltsprobleme in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Der Ausgleich soll einen dauerhaften, strukturellen Lösungsansatz bieten, um die Kommunen nicht an den Rand der Handlungsunfähigkeit kommen zu lassen. Deshalb ist der Soziallastenausgleich ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Freistaat erkennt diese besondere Belastung an und schafft gezielt Entlastung. Wir verteilen nicht einfach pauschal Geld, sondern setzen an einer strukturellen Problemlage an, die nicht mehr hinnehmbar war. Sie drohte, von den Landkreisen auf ihre Gemeinden durchzuschlagen; denn Sozialausgaben unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von vielen anderen kommunalen Aufgaben: Eine Investition kann im Zweifel verschoben werden, eine Sanierung kann zeitlich gestreckt werden, aber gesetzliche Sozialleistungen können die Landkreise und die kreisfreien Städte nicht einfach vertagen. Die Ansprüche bestehen unabhängig davon, wie sich die Einnahmen entwickeln. Die Regelungen werden in den meisten Fällen außerhalb des Freistaates Sachsen geschaffen. Deshalb ist der Soziallastenausgleich mehr als eine kurzfristige Finanzspritze, denn er reagiert auf ein strukturelles Problem. Natürlich können Mittel in Höhe von jährlich 322 Millionen Euro die bundesweit dynamisch gestiegenen Sozialausgaben nicht vollständig auffangen. Aber wir schaffen damit auf Landesebene spürbare Entlastungen und mehr Verlässlichkeit für die kommunalen Haushalte. Jedoch – um es noch einmal klar und deutlich zu sagen – greifen wir als Land damit den Kommunen unter die Arme, und zwar für Leistungen, die der Bund durch seine Sozialgesetzgebung verursacht hat. Doch unsere finanziellen Möglichkeiten als Land sind endlich. Eine dauerhaft verbesserte Finanzausstattung der Kommunen kann nur gelingen, wenn das Land und der Bund an einem Strang ziehen. Sachsen kann nicht dauerhaft der Reparaturbetrieb für Entscheidungen sein und jede Kostensteigerung ausgleichen, die an anderer Stelle beschlossen wird. (Beifall Peter Wilhelm Patt und Andreas Nowak, CDU) Wenn auf Bundesebene neue Leistungen geschaffen, Standards ausgeweitet oder Rechtsansprüche erhöht werden, dann muss auch die Finanzierung von Anfang an geklärt sein. „Wer bestellt, bezahlt“ – wir kennen das alle – darf kein Schlagwort bleiben; es muss wieder stärker zur Richtschnur politischer Realität werden. Der Freistaat hilft jetzt spürbar. Aber wir brauchen zugleich eine ernsthafte Debatte über die Ursache der Kostenentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur weiteren Entlastung der Kommunen werden Steuereinnahmen, die sich aus der Kompensation des Bundes für den sogenannten Investitionsbooster ergeben, aus der Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs dem Land gegenüber ausgeklammert. Damit verbleiben diese Mehreinnahmen vollständig auf der kommunalen Ebene. Für die Jahre 2027 und 2028 bedeutet dies eine Anhebung des kommunalen Finanzausgleichs um insgesamt 80 Millionen Euro. Zusätzlich werden die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte durch eine Anhebung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten um 90 Millionen Euro jährlich entlastet. Das wirkt in der Breite und entlastet vor allem kleinere Gemeinden, bei denen die Kitakosten den Löwenanteil im Gemeindehaushalt ausmachen. Der Landeszuschuss wird zudem dynamisiert und soll zukünftig der Entwicklung der Betriebskosten folgen. Damit gehen wir auf ein weiteres drängendes finanzielles Problem der Kommunen ein. Der kommunale Finanzausgleich mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist dabei weit mehr als ein reines Rechenwerk zwischen zwei staatlichen Ebenen. Er ist das zentrale Instrument, mit dem wir dafür sorgen, dass sich die finanzielle Entwicklung des Freistaates und seiner Kommunen nicht voneinander entkoppelt. Besonders in schwierigen Zeiten muss sich dieser Mechanismus bewähren. Deshalb schreiben wir den Gleichmäßigkeitsgrundsatz fort und stärken die Finanzausgleichsmasse zusätzlich aus dem Landeshaushalt. Sie beträgt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt sind das für beide Jahre zusammen rund 1,3 Milliarden Euro. Ja, das ist für den Freistaat eine erhebliche Kraftanstrengung. Aber vor allem ist es ein klares Signal: Wir lassen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise in dieser angespannten Lage nicht allein. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Beifall Staatsregierung) Die Verhandlungen des kommunalen Finanzausgleichs und die Aufstellung des Staatshaushalts stehen in einer engen Wechselwirkung. Die Staatsregierung hat ihre Aufgabe bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs für die Jahre 2027 und 2028 ernst genommen. Die strukturell notwendigen Einsparungen im Staatshaushalt gingen nicht zulasten des kommunalen Finanzausgleichs. Auch in finanziell schwierigen Zeiten steht der Freistaat verlässlich an der Seite seiner Kommunen. Das bedeutete für die Sächsische Staatsregierung auch einige sehr schmerzhafte Entscheidungen, die bedeutendste – ich hatte es schon ausgeführt – ist die Aufnahme neuer Kredite. Nur dadurch können im Haushaltsentwurf zusätzliche Landesmittel den Kommunen bereitgestellt werden. Wir planen für die Jahre 2027 und 2028 die zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 1,456 Milliarden Euro. Die Sächsische Staatsregierung geht diesen Schritt in die Verschuldung nicht leichtfertig. Wir haben diskutiert, und wir haben abgewogen. Die Unterstützung der Kommunen hat für uns höchste Priorität und ist ein zentraler Bestandteil des Haushaltsentwurfs für die kommenden beiden Jahre. Etwa die Hälfte der Kreditaufnahme ist für die Kommunen vorgesehen. Konkret sieht die Gesamteinigung zum FAG zusätzlich 830 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Stärkung der kommunalen Ebene vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Kreditaufnahme ist für uns kein Ersatz für Konsolidierung, und sie ist auch kein Freibrief für dauerhaft höhere Ausgaben. Aber Konsolidierung darf in einer außergewöhnlich schwierigen Lage nicht dazu führen, dass die kommunale Handlungsfähigkeit verlorengeht und notwendige Entscheidungen vor Ort nicht mehr getroffen werden können. Deshalb nutzen wir diesen Spielraum bewusst zeitlich begrenzt und sichern damit unsere Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig verbinden wir diese Unterstützung mit dem klaren Auftrag, die strukturellen Ursachen der Haushaltsprobleme anzugehen. Ich habe es bereits in der Einbringungsrede zum Haushaltsentwurf gesagt und möchte es wiederholen: Wir stehen zu unseren Kommunen, denn der Freistaat ist nur so stark, wie es seine Städte, Gemeinden und Landkreise sind. Es stehen jeweils Mittel aus der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 4,9 Milliarden Euro für die Jahre 2027 und 2028 bereit. Das ist ein Aufwuchs des kommunalen Finanzausgleichs gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt um 1,3 Milliarden Euro. Das ist in der Tat ein klares Bekenntnis des Freistaates. Zusammen mit den erwarteten Steuereinnahmen in Höhe von 5,2 bzw. 5,3 Milliarden Euro stehen den Kommunen in den Jahren 2027 und 2028 jährlich jeweils mehr als 10 Milliarden Euro als allgemeine Finanzausstattung zur Verfügung, also ohne Gebühren, ohne Erstattung, ohne Fördermittel und dergleichen mehr. Die kommunale Zuweisungsquote beträgt unter Berücksichtigung entsprechender Investitionsmittel aus dem Sachsenfonds damit 34,6 % bzw. 33,7 %. Die zur freien Verwendung stehenden allgemeinen Deckungsmittel belaufen sich auf 9,2 bzw. 9,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem für das Jahr 2026 erwarteten Ergebnis bedeutet dies ein Plus von 579 bzw. 710 Millionen Euro. Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel wird auch durch die Höhe der Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen beeinflusst. Deshalb setzen wir die Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen für kreisangehörige Gemeinden und Landkreise auch in den Jahren 2027 und 2028 aus. Für die kreisfreien Städte bleibt sie bewusst zurückhaltend im Umfang von 6 % der Schlüsselmasse bzw. rund 102 Millionen Euro. Das ist, meine Damen und Herren, kein Verzicht auf Investitionen; es ist vielmehr Vertrauen in die kommunale Verantwortung und eine Reaktion auf eine Lage, in der Liquidität und Entscheidungsfähigkeit für viele Kommunen entscheidend sind. Besonders diese frei verfügbaren Mittel sind in der aktuellen Lage besonders wichtig, denn niemand kennt die Prioritäten vor Ort besser als die kommunalen Entscheidungsträger. Dort, wo der finanzielle Druck hoch ist, brauchen sie nicht noch zusätzliche Vorgaben, sondern sie brauchen Spielraum, um verantwortlich entscheiden zu können. Ab dem Jahr 2029 wollen wir für alle Gebietskörperschaften den Anteil der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen wieder binden. Auch daran wird deutlich: Die zusätzlichen Freiräume sind eine Antwort auf die gegenwärtige besondere Situation. An unserem langfristigen Ziel, die Investitionskraft der Kommunen zu sichern, halten wir fest. Angesichts der weiterhin besonders herausfordernden Haushaltslage – sowohl beim Land als auch bei den Kommunen – werden damit die kommunalen Entscheidungsräume im Rahmen des Möglichen gestärkt. Kommunale Handlungsfähigkeit zeigt sich nicht nur in Milliardenbeträgen. Sie zeigt sich ganz konkret vor Ort an einer Straße, die saniert werden kann, an einer leistungsfähigen Feuerwehr, an der Unterhaltung unserer Gewässer oder an einer Schule, die digital arbeitsfähig bleibt. Deshalb gehören zu dem Gesamtpaket weitere praktische Entlastungen. Für den kommunalen Straßenbau stehen weiterhin rund 291 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Der Gewässer-Lastenausgleich wird mit 10 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Bei der Brandschutzförderung schaffen wir eine klarere Finanzierung außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Auch bei der Digitalisierung gehen wir einen pragmatischen Weg. Dauerhafte, gemeinsam koordinierte Maßnahmen gehören in verlässliche Strukturen und nicht in Instrumente, die für vorübergehende besondere Bedarfslagen gedacht sind. Der Freistaat und die kommunale Ebene finanzieren sogenannte EfA-Leistungen, also einer für alle, zukünftig gemeinsam und ressourcenschonend. Das klingt vielleicht im Einzelnen technisch, entscheidend ist aber, was am Ende dabei herauskommt: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) weniger Reibungsverluste, mehr Planungssicherheit und mehr Handlungsspielraum für diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetzespaket ist mehr als ein umfangreiches Zahlenwerk. Es steht für eine verlässliche Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen und für ein klares Bekenntnis zum Grundmechanismus unseres Miteinanders, gerade in einer finanziell schwierigen Zeit. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung verschafft uns vor allem Zeit. Diese Zeit müssen wir nutzen: für Aufgabenkritik, für Digitalisierung, für einfachere Verfahren und eine offene Debatte darüber, was Staat und Kommunen künftig leisten können und wie wir das dauerhaft finanzieren. Nicht jeder politisch wünschenswerte Standard ist dauerhaft finanzierbar. Nicht jedes Verfahren muss so kompliziert bleiben, wie es heute ist. Bund, Land und Kommunen müssen gemeinsam prüfen, was wirklich notwendig ist, was einfacher werden kann und wo wir Prioritäten setzen müssen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen finanziell und politisch. Die notwendige Modernisierung kann aber nur gemeinsam gelingen. Das vorliegende Entlastungspaket schafft für die kommenden beiden Jahre Verlässlichkeit und Handlungsspielraum. Deshalb bitte ich Sie herzlich um eine intensive Diskussion und nach Möglichkeit später um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz. Es folgen nun die Fraktionen. Die AfD-Fraktion beginnt mit Herrn Abg. Gerold; bitte schön.
Andreas Gerold AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Piwarz, ich wollte Ihnen nicht vorgreifen. Entschuldigung dafür, man kann es ja mal versuchen. (Staatsminister Christian Piwarz: Das hat nicht so geklappt!) Der vorgelegte Entwurf für den kommunalen Finanzausgleich 2027/2028 mit dem Entlastungspaket von rund 930 Millionen Euro – auf welchen Sie, Herr Minister, und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen sich geeinigt haben – wird aus unserer Sicht nicht ausreichen, um die Kommunen vor weiteren steigenden Schulden zu bewahren. Da hilft auch nicht der Soziallastenausgleich von 322 Millionen Euro jährlich bzw. die Erhöhung des Landeszuschusses für die Betriebskosten der Kindertagesstätten um 90 Millionen Euro jährlich. Das sind nur zwei Bereiche, die ich hieraus nennen möchte. Bereits Anfang März 2026 konnte man in der Pressemitteilung des SSG lesen, dass Sachsens Kommunen mit einem dramatischen Negativrekord für das Jahr 2025 abgeschlossen haben. Es gab ein Defizit von über einer Milliarde Euro – noch einmal: eine Milliarde Euro, eintausend Millionen. Damit wurde das Defizit des Jahres 2024 von 680 Millionen Euro um 50 % übertroffen. Das war in einem Jahr ein Schuldenanstieg von über 50 %. Die Zahlen zeigen klar eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, trotz Rekordeinnahmen der Kommunen von jährlich über 10 Milliarden Euro. Wir laufen mit offenem Visier wissentlich in eine Handlungsunfähigkeit, sollten die Steigerungsraten so weiterlaufen. Vielerorts sind die Auswirkungen schon angekommen. Investitionen werden verschoben oder gar nicht umgesetzt. Unsere Infrastruktur verschleißt, verschleißt und verschleißt. Beispiel dafür geben viele Brücken, dabei müssen wir nicht zu weit schauen. Ich fand das vorhin von Herrn Patt auch ganz toll, dass er uns gezeigt hat, was alles super ist. Er hätte dorthin zeigen müssen. (Andreas Gerold, AfD, zeigt Richtung Elbe. – Beifall AfD) Beispielgebend dafür sind Brücken, Straßen, technische Bauwerke, die dringend saniert werden müssen. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung – das merkt jeder, der Kommunalpolitiker ist – nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes sehen wir akut gefährdet. Wir beschäftigen uns in den Kommunen fast nur noch mit Pflichtaufgaben. Wir verwalten diese nur noch. Manchmal scheinen mir die freiwilligen Leistungen schon bis Ende dieser Wahlperiode bis 2029 abgeschafft und nicht mehr repräsentativ. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ sollte dringend eingefordert und umgesetzt werden. (Beifall AfD) Aber hierfür fehlt meiner Meinung nach die nötige Entschlossenheit der CDU-geführten Staatsregierung. Sollte keine schnelle Unterstützung durch Bund und Land erfolgen, gehen die Lichter in vielen Kommunen demnächst aus. Das ist wörtlich zu sehen: Bei uns in der Straße brannte vor Corona noch jede Straßenlampe, jetzt, nach Corona, jede zweite, manchmal vielleicht nur noch jede dritte. Das kann jeder bei sich zu Hause überprüfen. Auch die geplante Schuldenaufnahme im Doppelhaushalt 2027/2028 von 1,456 Milliarden Euro, welche zur Hälfte den Kommunen zukommen sollen, wird den Abwärtstrend nicht aufhalten. Die Not der Kommunen ist die Ausrede für neue Schulden; das ist leider so. Wir dürfen nicht den Fehler machen, in eine Neuverschuldungsspirale mit Zinslasten für nachfolgende Generationen zu geraten. Es wurde heute schon vielfach darauf hingewiesen, dass wir momentan gegenüber anderen Bundesländern noch in einer relativ komfortablen Lage sind. Die Schuldenlast ist noch nicht so hoch. Aber wenn wir so weiterarbeiten, werden wir einige in den nächsten Jahren schnell überholen. Wir müssen endlich an die größten Kostentreiber heran: die stark steigenden Sozialausgaben in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die hohen Kosten zum Beispiel für Flüchtlingsunterbringung. Auch der Erlass des SMI, der im letzten Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 verankert wurde, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern, sollte kritisch hinterfragt werden; denn im Endeffekt ist es nur eine Schuldenaufnahme der Kommunen. Unsere Städte und Gemeinden brauchen endlich eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung, um ihrer vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden. Die Landespolitik steht in der Verantwortung, die Kommunen nachhaltig zu unterstützen. Dazu gehören spürbare Entlastungen bei Aufgabenstandards ebenso wie eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung durch die Landeszuweisungen. Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur handlungsfähige Kommunen können die Herausforderungen vor Ort erfolgreich bewältigen. Der vorgelegte Entwurf zeigt dies leider nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe es einmal geschafft. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Gerold. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Wähner; bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Sechste Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen ist uns jetzt überreicht worden. Es ist ein besonderer Gesetzentwurf, weil er festlegt, wie wir die vorhandenen finanziellen Ressourcen zwischen Freistaat und Kommunen aufteilen wollen. Der Spruch „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ gilt nicht nur im Privaten, sondern manchmal besonders im Politischen. Es ist klar: Es gibt verschiedene Aufgaben, Interessengegensätze. Dabei ist klar, dass dort gerungen wird. Trotzdem war es immer das Ziel und der gute Brauch, dass man zu einem einvernehmlichen Ergebnis bei den SSGVerhandlungen kommt. Das ist wichtig, weil wir beim FAG einen gesetzlichen Regelmechanismus haben, der die Grundzüge festlegt. Aber bei der Komplexität, bei den vielen Besonderheiten und den aktuellen Auswirkungen von gewissen Ausgaben ist es immer gut, dies noch einmal in einer Verhandlung nachzuzeichnen, um so eine praxistauglichere, bessere Lösung zu erreichen. Ich bin sehr dankbar, dass dies gelungen ist. Das unterscheidet uns von dem letzten FAG, das wir hier in das Parlament eingebracht hatten. Damals war es nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Dieses Mal tragen die kommunalen Spitzenverbände, SSG und Sächsischer Landkreistag – denen ich an der Stelle für das konstruktive Miteinander, von dem mir der Finanzminister berichtet hat, danke –, sowie das Finanzministerium den Kompromiss mit. Ich danke auch dem Finanzminister für die Verhandlungen. Dieser Kompromiss ist allemal besser als ein offenes Ergebnis, weil er letztendlich die Interessenlagen besser berücksichtigt, als wenn es in Konfrontation auseinandergeht. Selbstverständlich kann man nachsteuern. Dieses Recht haben wir. Man kann etwas verändern, aber man sollte sich immer vor Augen halten, wie der Mechanismus wirkt. Die gesamte finanzielle Ressource kann man sich bildlich wie eine Torte vorstellen. Das FAG hat diese in zwei Stücke geteilt. Wenn man eines vergrößert, hat es automatisch zur Folge, dass das andere kleiner wird. Das muss man immer beachten. Man sollte schauen, in welchen schwierigen Rahmenbedingungen finanzieller Art wir unterwegs sind. Der Kompromiss war möglich, weil wir als Freistaat circa 1,5 Milliarden Euro Kredit aufnehmen. Davon geht die Hälfte in das FAG. Das wurde bereits vom Finanzminister ausgeführt. Nur so konnten wir das erreichen. Das sollten wir aber mit Demut betrachten; denn das Geld, das wir als Kredit aufnehmen, leihen wir uns faktisch von unseren Kindern. An uns liegt es, mit dem Geld Investitionen zu finanzieren, die auch der nächsten Generation dienen, und nicht nur am Ende Schulden zu hinterlassen. Aber auch denen, die sagen, sie möchten gar keinen Kredit, muss ich die Frage stellen: Wie wollen Sie dann den Kommunen 730 Millionen Euro zur Verfügung stellen bzw. wie sollen die Kommunen dieses Defizit ausgleichen? Der Vorschlag, dass die Kommunen alles über ihre Kassenkredite aufnehmen, kann keine Lösung sein. Es ist wichtig, dass wir als Staat auf allen Ebenen handlungsfähig bleiben. Nur so kann sich der Freistaat gut weiterentwickeln. Deshalb kann man temporär dieses Mittel der Kreditaufnahme einsetzen. Man muss jedoch die Folgen beachten und daraus entsprechende Schlüsse ziehen. Einzelne Punkte im FAG möchte ich herausgreifen, die eine Besonderheit darstellen. Das ist zum einen das bereits angesprochene Thema der Soziallasten. Allein 322 Millionen Euro pro Jahr wenden wir als Freistaat zusätzlich auf, um die kommunale Ebene, die Trägerin der Soziallasten ist – also die Landkreise und die kreisfreien Städte –, dabei zu unterstützen, wieder in Richtung ausgeglichener Haushalte zu kommen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe mit dem Bund zu definieren, was wir uns als Gesellschaft langfristig an Sozialkosten wirklich leisten können. Dabei muss man ein Stück weit ehrlich sein; denn dies permanent in dieser Größenordnung über Kredite zu finanzieren, kann nicht zukunftsfähig sein. Für das Thema Kita geben wir 90 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus. Das ist aber für die Kostensteigerungen gedacht, die in dem Bereich auftreten, in dem die Kommunen den größten Teil tragen und wir als Land nachzeichnen. Ich bin sehr erfreut, dass es auch die Absicht gibt, ab 2029 für den nächsten Doppelhaushalt und das nächste FAG in die Dynamisierung einzusteigen, mit der Absicht, dass der Freistaat perspektivisch ein Drittel der Kosten übernimmt. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz. Es wäre schön, wenn uns das gelingt. Ebenso wird der Gewässerlastenausgleich mit 10 Millionen Euro weitergeführt. Das ist ebenfalls positiv. Neu aufgenommen haben wir den Lastenausgleich für Kurorte. Das war ein lang gehegter Wunsch der Kommunen, die mit gewissen Herausforderungen – gerade mit den Kurparks – zu kämpfen haben. Ich denke, es ist ein guter Ansatz, die Kommunen in diesem Bereich zu unterstützen. Das Thema Sonderlastenausgleich sollte man maßvoll behandeln; denn wenn man zu viel herausgibt, hebt man sich gegenseitig auf. Doch ich denke, in diesem Punkt kann man dem Ansinnen Rechnung tragen. Der Finanzminister hat es bereits gesagt: Auf Wunsch der Kommunen – und wir haben Vertrauen zu den Kämmerinnen und Kämmerern – geben wir keine investiven Schlüsselzuweisungen aus bzw. nehmen wir keine Vorbindung dieser Finanzmittel vor, sondern geben sie insgesamt als allgemeine Schlüsselzuweisung aus. Die Kommune kann eigenständig entscheiden, wie der Einsatz erfolgt. Allgemeine Schlüsselzuweisungen kann man für Investitionen verwenden. Andersherum ist es nicht möglich, investive Schlüsselzuweisungen für den allgemeinen Haushaltsausgleich zu verwenden. Dem Wunsch tragen wir Rechnung, indem dort ein Teil als investive Schlüsselzuweisung ausgereicht wird. Insgesamt sind es 830 Millionen Euro, die wir als Freistaat der kommunalen Ebene als zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellen. Unter Beachtung der finanziellen Gesamtumstände kann man das als klares Bekenntnis des Freistaates zu unseren Kommunen werten. Das ist ein tolles Verhandlungsergebnis. Nun liegt es an uns, dieses abschließend zu beurteilen. Man kann den Versuch starten, klüger sein zu wollen als die kommunalen Spitzenverbände und das Finanzministerium. Doch ich würde den Rat geben, einen solchen gefundenen, schwer ausgehandelten Kompromiss als Grundlage dafür zu nehmen, das Gesetz so zu beschließen. Wir als CDUFraktion sehen das so, freuen uns auf die Debatte und befürworten den gefundenen Kompromiss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Kollege Wähner. – Ich bitte Sie für die letzten Minuten um etwas Aufmerksamkeit. Das Murmeln im Raum ist unheimlich laut. Es folgt die SPD-Fraktion. Für die Fraktion spricht Frau Kollegin Pfeil; bitte schön.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Piwarz ist bereits sehr ausführlich darauf eingegangen, in welcher finanziellen Situation sich die Kommunen befinden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass dieses FAG all die Sorgen und Bedarfe der Kommunen mitnichten beheben kann. Dennoch halten auch wir als Fraktion das Ergebnis der FAG-Verhandlungen für ein sehr gutes Ergebnis, insbesondere weil sie diesmal mit einer Einigung endeten und der Freistaat wesentlich mehr Mittel bereitstellen kann. Die Zahlen wurden bereits des Öfteren genannt, aber Wiederholung tut gut. Der kommunale Finanzausgleich wird in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro umfassen. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt um rund 1,3 Milliarden Euro. Das ist eine erhebliche Stärkung der kommunalen Ebene. Gleichzeitig stellt der Freistaat für die Jahre 2027 und 2028 – Kollege Wähner hat es gerade gesagt – insgesamt 830 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel bereit. Mit der Kreditaufnahme, von der die Hälfte den Kommunen zugutekommt, ist dies möglich. Die Zahlen zeigen: Hier geht es nicht nur um kleine Korrekturen, sondern um ein Stück weit größeres Entgegenkommen gegenüber den Kommunen. Zentraler Bestandteil ist die Einigung bei dem neuen Sonderlastenausgleich für die Sozialausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ich bitte noch einmal um mehr Aufmerksamkeit. (Unruhe im Saal)
Juliane Pfeil SPD
Dafür sind 322 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Das ist richtig und notwendig; denn gerade bei den sozialen Ausgaben tragen unsere Landkreise und kreisfreien Städte erhebliche Lasten. Diese Aufgaben dürfen nicht dazu führen, dass an anderer Stelle notwendige Investitionen nicht mehr möglich sind. Wer bestellt, bezahlt. Wer Leistungen gesetzlich ausweitet, muss auch für ihre Finanzierung einstehen. Da ist der Bund aus unserer Sicht in der Pflicht. Wir hoffen, dass den Ankündigungen, die zuletzt vonseiten des Bundes kamen, bald Taten folgen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind unsere Kindertagesstätten. Die Betriebskosten von Kitas sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb wird der Landeszuschuss zu den Betriebskosten um 90 Millionen Euro jährlich angehoben. Noch wichtiger: Der Zuschuss wird künftig dynamisiert. Das soll der Entwicklung der tatsächlichen Betriebskosten folgen. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit für die Kommunen, hoffentlich auch einen Puffer, um eventuelle Elternbeitragssteigerungen abfedern zu können. Wir machen deutlich: Gute Kinderbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht allein an den finanziellen Möglichkeiten einzelner Gemeinden hängen. Auch bei den Steuermehreinnahmen aus der Bundeskompensation für den sogenannten Investitionsbooster gibt es eine wichtige Verbesserung für die Kommunen. Diese Mehreinnahmen werden bei der Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs gegenüber dem Land ausgeklammert. Das bedeutet: Das zusätzliche Geld bleibt vollständig auf der kommunalen Ebene. Für die Jahre 2027 und 2028 wird der kommunale Finanzausgleich dadurch insgesamt um weitere 80 Millionen Euro angehoben. Auch das ist ein klares Signal. Wenn Kommunen zusätzliche Einnahmen erhalten, sollen diese nicht an anderer Stelle wieder verloren gehen. Die Einigung berücksichtigt auch besondere Aufgaben und Belastungen. Zum Beispiel wird der Ausgleich für Gewässer zweiter Ordnung, immerhin rund 20 000 Kilometer in Sachsen, so lang wie der Weg von Dresden bis nach Neuseeland, mit 10 Millionen Euro jährlich fortgeführt. Gleichzeitig wird ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 erstmals ein Lastenausgleich für Kurorte geschaffen, mit 7 Millionen Euro. Beides wird jeweils zur Hälfte aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs und aus Landesmitteln finanziert. Auch bei der Digitalisierung gibt es eine konkrete Entlastung. Von 2026 bis 2030 werden die Kommunen von ihrem Finanzierungsanteil für die Ersatzbeschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler freigestellt. Das bedeutet eine Entlastung von 3,5 Millionen Euro jährlich. Wenn man all diese Punkte zusammen betrachtet, wird deutlich, worum es bei der Einigung geht. Es geht nicht nur um Geld, es geht auch um Handlungsfähigkeit. Unsere Kommunen müssen ihre Aufgaben erfüllen können, sie müssen investieren können, sie müssen auf neue Herausforderungen reagieren können und sie müssen den Menschen vor Ort verlässliche Leistungen anbieten können. Deshalb ist es auch richtig, dass wir gleichzeitig über einen Abbau von Bürokratie und mehr kommunale Entscheidungsspielräume sprechen. Mehr pauschale Zuweisungen bedeuten mehr Vertrauen in die Kommunen; denn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte und Kreisräte wissen häufig am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Wir dürfen den Kommunen deshalb nicht ständig vorschreiben, wie jeder Euro ausgegeben werden muss. Wir müssen ihnen die finanziellen Möglichkeiten geben und Vertrauen entgegenbringen. Eines muss klar sein: Ein Land ist nicht allein deshalb stark, weil sein Landeshaushalt solide ist. Ein Land ist dann stark, wenn auch seine Städte, Gemeinden und Landkreise handlungsfähig sind. Deshalb ist diese Einigung auch ein Ausdruck von Verantwortung und Vertrauen zwischen dem Land und den Kommunen. Nun kommt es darauf an, dass wir den nächsten Schritt gehen und den Haushalt sowie das FAG für 2027 und 2028 rechtzeitig beschließen. Erst dann können die vereinbarten Verbesserungen ihre Wirkung vollständig entfalten. Wir wollen starke Kommunen, die nicht nur verwalten, sondern gestalten. Mit dieser Einigung schaffen wir zumindest eine Grundlage. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit läuft ab.
Juliane Pfeil SPD
Diese Einigung ist mehr als ein finanzpolitischer Kompromiss. Sie ist ein Bekenntnis zu unseren Kommunen. Wir hoffen auf eine interessante Debatte über das FAG in den kommenden Monaten. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Berger; bitte schön.
Matthias Berger fraktionslos
Vielen Dank. Ich hatte mich schon länger gemeldet und stelle meine Frage deshalb nun. Ich spreche Frau Pfeil als Vertreterin der Regierungskoalition an: Wenn man die Mechanismen des FAG und den GMG II kennt, weiß man, dass es eine Differenzierung zwischen den Oberzentren, den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen gibt. Ist bei der Gesamtbetrachtung, die hier vorzunehmen war, durchgerechnet worden, was die jetzt erfolgende Umwidmung finanziell bewirkt? Durch die Umwidmung – die ich grundsätzlich richtig finde – von investiven Festlegungen hin zu Pauschalzuweisungen ist eine erhöhte Kreisumlage zu erwarten. Gibt es Berechnungen dazu, wie viel Geld bei Beibehaltung der jetzigen Kreisumlagesätze mehr von der gemeindlichen Ebene zur kreislichen Ebene abfließen wird? Gibt es eine solche Berechnung, und hat das in der Gesamtbetrachtung eine Rolle gespielt? Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Kollegin Pfeil, möchten Sie reagieren? (Juliane Pfeil, SPD: Das lässt sich nicht so einfach beantworten!) – Gut, dann fahren wir fort. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Schubert; bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind, ist auch der Freistaat nicht mehr handlungsfähig. Das sage ich nicht nur als Landtagsabgeordnete, sondern auch aus meiner Erfahrung als langjährige Kommunalpolitikerin. Wir wissen, dass sich staatliche Handlungsfähigkeit nicht nur im Plenarsaal entscheidet. Sie entscheidet sich maßgeblich vor Ort: in der Kita, in der Schule, im Schwimmbad, im Jugendclub, in der Bibliothek oder beim Bus. Sie entscheidet sich bei der Frage: Kann meine Kommune noch investieren, oder muss sie kürzen? Kann sie überhaupt noch irgendwo kürzen? Deshalb sage ich ganz ausdrücklich: 930 Millionen Euro zusätzlich für unsere Kommunen sind ein richtiger Schritt. 322 Millionen Euro jährlich für einen Soziallastenausgleich – den ich übrigens, seit ich in diesem Parlament bin, gemeinsam mit meiner Fraktion fordere – sind besser als keiner. 90 Millionen Euro jährlich für eine dynamisierte Kitapauschale sind besser als das, was vorher auf dem Tisch lag. Aber es reicht selbstverständlich nicht. Insgesamt ist das keine Lösung der kommunalen Finanzkrise an sich. Hierbei beginnt unser Dissens mit CDU und SPD; denn diese Krise ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Wir als BÜNDNISGRÜNE haben bereits vor zehn Jahren davor gewarnt. Damals haben wir im Landtag einen Antrag eingebracht; dieser nannte sich: „Sächsischen kommunalen Finanzausgleich überprüfen – finanzielle Gerechtigkeit in Stadt und Land sicherstellen, Demografie und ungleiche Soziallasten einpreisen“. Wir haben bereits vor einem Jahrzehnt sehr klar gesagt: Das FAG muss reformiert werden. Demografie muss berücksichtigt werden, genauso wie Soziallasten. Stadt und Land müssen beide fair und entsprechend ihren jeweiligen Bedarfen finanziert werden. Was ist passiert? Nun sitzen wir zehn Jahre später wieder hier. Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Um das einmal plastisch zu machen: Allein im Jahr 2025 gab es bei Sachsens Kommunen ein Defizit von einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur eine kleine konjunkturelle Delle, sondern ein Negativrekord, der sich mittlerweile strukturell verankert hat. Die Kassenkredite haben sich auf 889 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Inzwischen müssen sich die Landkreise fragen, ob sie überhaupt noch ausreichend Kassenkredite bekommen. Das ist der Punkt, an dem kommunale Selbstverwaltung zur Verwaltung von Mangel wird. Das sieht man an den Folgen: Schwimmbäder werden geschlossen, Bibliotheksöffnungszeiten eingeschränkt oder Investitionen verschoben, zum Beispiel auch Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen, die entlastend auf Haushalte wirken können. Freiwillige Leistungen werden gestrichen, und es heißt: Dafür ist kein Geld da. Das ist die Realität. Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, die Finanzierung aber nicht dauerhaft sicherstellt, darf sich über diese Entwicklung nicht wundern. Die Kommunen erledigen ein Viertel aller staatlichen Aufgaben, aber sie erhalten nur ungefähr ein Viertel der staatlichen Einnahmen. Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht, aber kein Naturgesetz. Deshalb ist es politisch gestaltbar. Reicht das, was mit dem FAG kommt, um diese strukturellen Schieflagen für unsere Kommunen zu beheben? Die Antwort lautet: Nein! Auch 2027 und 2028 werden viele Kommunen ihre Haushalte nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Wir brauchen eine echte Reform des FAG. Dafür stehen wir BÜNDNISGRÜNE, und ich werbe von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt genau dafür. Wir wollen eine systemische Umstellung hin zu einem stärker bedarfsorientierten System. Wir wollen endlich dafür Sorge tragen, dass neue Herausforderungen im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden, zum Beispiel mit einem ökologischen Finanzausgleich überall dort, wo Kommunen Ökosystemdienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen. Denn eine Kommune, die Hochwasserschutz betreibt, Grünflächen erhält, Wasser zurückhält, Hitzevorsorge organisiert oder Flächen für Klimaanpassung bereitstellt, leistet etwas für die Allgemeinheit. Das sollte sich auch im kommunalen Finanzausgleich abbilden. Meine Damen und Herren! Nicht nur mein Verständnis hält sich mittlerweile in Grenzen, dass wir nun einen Lastenausgleich für Kurorte einführen, aber die Erholungsorte nicht mitbedenken. Wenn man nach Baden-Württemberg schaut, sieht man, dass es anders gehen muss. Wir dürfen hierbei keinem Trugschluss erliegen. Die Einmalzahlungen stopfen Löcher. Das kann und darf aber nicht das Ende der Debatte sein. Sie müssen der Anfang einer echten strukturellen Reform auch des sächsischen kommunalen Finanzausgleichsgesetzes sein. Einen starken Freistaat gibt es nicht ohne starke Kommunen. Wer das heute versteht, handelt. Wer es ignoriert, trägt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar auch die Verantwortung für das, was vor Ort kaputtgeht. Wir werden uns auch diesmal konstruktiv in die Debatte einbringen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Frau Kollegin Schubert. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Schaper. (Susanne Schaper, Die Linke: Nein, danke!) – Nein, gut. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf für das Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 8/7502, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 32. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen nach der Präsidiumssitzung zu. (Schluss der Sitzung: 13:18 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
