Ronny Wähner
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Sechste Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen ist uns jetzt überreicht worden. Es ist ein besonderer Gesetzentwurf, weil er festlegt, wie wir die vorhandenen finanziellen Ressourcen zwischen Freistaat und Kommunen aufteilen wollen. Der Spruch „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ gilt nicht nur im Privaten, sondern manchmal besonders im Politischen. Es ist klar: Es gibt verschiedene Aufgaben, Interessengegensätze. Dabei ist klar, dass dort gerungen wird. Trotzdem war es immer das Ziel und der gute Brauch, dass man zu einem einvernehmlichen Ergebnis bei den SSGVerhandlungen kommt. Das ist wichtig, weil wir beim FAG einen gesetzlichen Regelmechanismus haben, der die Grundzüge festlegt. Aber bei der Komplexität, bei den vielen Besonderheiten und den aktuellen Auswirkungen von gewissen Ausgaben ist es immer gut, dies noch einmal in einer Verhandlung nachzuzeichnen, um so eine praxistauglichere, bessere Lösung zu erreichen. Ich bin sehr dankbar, dass dies gelungen ist. Das unterscheidet uns von dem letzten FAG, das wir hier in das Parlament eingebracht hatten. Damals war es nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Dieses Mal tragen die kommunalen Spitzenverbände, SSG und Sächsischer Landkreistag – denen ich an der Stelle für das konstruktive Miteinander, von dem mir der Finanzminister berichtet hat, danke –, sowie das Finanzministerium den Kompromiss mit. Ich danke auch dem Finanzminister für die Verhandlungen. Dieser Kompromiss ist allemal besser als ein offenes Ergebnis, weil er letztendlich die Interessenlagen besser berücksichtigt, als wenn es in Konfrontation auseinandergeht. Selbstverständlich kann man nachsteuern. Dieses Recht haben wir. Man kann etwas verändern, aber man sollte sich immer vor Augen halten, wie der Mechanismus wirkt. Die gesamte finanzielle Ressource kann man sich bildlich wie eine Torte vorstellen. Das FAG hat diese in zwei Stücke geteilt. Wenn man eines vergrößert, hat es automatisch zur Folge, dass das andere kleiner wird. Das muss man immer beachten. Man sollte schauen, in welchen schwierigen Rahmenbedingungen finanzieller Art wir unterwegs sind. Der Kompromiss war möglich, weil wir als Freistaat circa 1,5 Milliarden Euro Kredit aufnehmen. Davon geht die Hälfte in das FAG. Das wurde bereits vom Finanzminister ausgeführt. Nur so konnten wir das erreichen. Das sollten wir aber mit Demut betrachten; denn das Geld, das wir als Kredit aufnehmen, leihen wir uns faktisch von unseren Kindern. An uns liegt es, mit dem Geld Investitionen zu finanzieren, die auch der nächsten Generation dienen, und nicht nur am Ende Schulden zu hinterlassen. Aber auch denen, die sagen, sie möchten gar keinen Kredit, muss ich die Frage stellen: Wie wollen Sie dann den Kommunen 730 Millionen Euro zur Verfügung stellen bzw. wie sollen die Kommunen dieses Defizit ausgleichen? Der Vorschlag, dass die Kommunen alles über ihre Kassenkredite aufnehmen, kann keine Lösung sein. Es ist wichtig, dass wir als Staat auf allen Ebenen handlungsfähig bleiben. Nur so kann sich der Freistaat gut weiterentwickeln. Deshalb kann man temporär dieses Mittel der Kreditaufnahme einsetzen. Man muss jedoch die Folgen beachten und daraus entsprechende Schlüsse ziehen. Einzelne Punkte im FAG möchte ich herausgreifen, die eine Besonderheit darstellen. Das ist zum einen das bereits angesprochene Thema der Soziallasten. Allein 322 Millionen Euro pro Jahr wenden wir als Freistaat zusätzlich auf, um die kommunale Ebene, die Trägerin der Soziallasten ist – also die Landkreise und die kreisfreien Städte –, dabei zu unterstützen, wieder in Richtung ausgeglichener Haushalte zu kommen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe mit dem Bund zu definieren, was wir uns als Gesellschaft langfristig an Sozialkosten wirklich leisten können. Dabei muss man ein Stück weit ehrlich sein; denn dies permanent in dieser Größenordnung über Kredite zu finanzieren, kann nicht zukunftsfähig sein. Für das Thema Kita geben wir 90 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus. Das ist aber für die Kostensteigerungen gedacht, die in dem Bereich auftreten, in dem die Kommunen den größten Teil tragen und wir als Land nachzeichnen. Ich bin sehr erfreut, dass es auch die Absicht gibt, ab 2029 für den nächsten Doppelhaushalt und das nächste FAG in die Dynamisierung einzusteigen, mit der Absicht, dass der Freistaat perspektivisch ein Drittel der Kosten übernimmt. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz. Es wäre schön, wenn uns das gelingt. Ebenso wird der Gewässerlastenausgleich mit 10 Millionen Euro weitergeführt. Das ist ebenfalls positiv. Neu aufgenommen haben wir den Lastenausgleich für Kurorte. Das war ein lang gehegter Wunsch der Kommunen, die mit gewissen Herausforderungen – gerade mit den Kurparks – zu kämpfen haben. Ich denke, es ist ein guter Ansatz, die Kommunen in diesem Bereich zu unterstützen. Das Thema Sonderlastenausgleich sollte man maßvoll behandeln; denn wenn man zu viel herausgibt, hebt man sich gegenseitig auf. Doch ich denke, in diesem Punkt kann man dem Ansinnen Rechnung tragen. Der Finanzminister hat es bereits gesagt: Auf Wunsch der Kommunen – und wir haben Vertrauen zu den Kämmerinnen und Kämmerern – geben wir keine investiven Schlüsselzuweisungen aus bzw. nehmen wir keine Vorbindung dieser Finanzmittel vor, sondern geben sie insgesamt als allgemeine Schlüsselzuweisung aus. Die Kommune kann eigenständig entscheiden, wie der Einsatz erfolgt. Allgemeine Schlüsselzuweisungen kann man für Investitionen verwenden. Andersherum ist es nicht möglich, investive Schlüsselzuweisungen für den allgemeinen Haushaltsausgleich zu verwenden. Dem Wunsch tragen wir Rechnung, indem dort ein Teil als investive Schlüsselzuweisung ausgereicht wird. Insgesamt sind es 830 Millionen Euro, die wir als Freistaat der kommunalen Ebene als zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellen. Unter Beachtung der finanziellen Gesamtumstände kann man das als klares Bekenntnis des Freistaates zu unseren Kommunen werten. Das ist ein tolles Verhandlungsergebnis. Nun liegt es an uns, dieses abschließend zu beurteilen. Man kann den Versuch starten, klüger sein zu wollen als die kommunalen Spitzenverbände und das Finanzministerium. Doch ich würde den Rat geben, einen solchen gefundenen, schwer ausgehandelten Kompromiss als Grundlage dafür zu nehmen, das Gesetz so zu beschließen. Wir als CDUFraktion sehen das so, freuen uns auf die Debatte und befürworten den gefundenen Kompromiss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Kollege Wähner. – Ich bitte Sie für die letzten Minuten um etwas Aufmerksamkeit. Das Murmeln im Raum ist unheimlich laut. Es folgt die SPD-Fraktion. Für die Fraktion spricht Frau Kollegin Pfeil; bitte schön.
