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Franziska Schubert

GRÜNE 26.08.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind, ist auch der Freistaat nicht mehr handlungsfähig. Das sage ich nicht nur als Landtagsabgeordnete, sondern auch aus meiner Erfahrung als langjährige Kommunalpolitikerin. Wir wissen, dass sich staatliche Handlungsfähigkeit nicht nur im Plenarsaal entscheidet. Sie entscheidet sich maßgeblich vor Ort: in der Kita, in der Schule, im Schwimmbad, im Jugendclub, in der Bibliothek oder beim Bus. Sie entscheidet sich bei der Frage: Kann meine Kommune noch investieren, oder muss sie kürzen? Kann sie überhaupt noch irgendwo kürzen? Deshalb sage ich ganz ausdrücklich: 930 Millionen Euro zusätzlich für unsere Kommunen sind ein richtiger Schritt. 322 Millionen Euro jährlich für einen Soziallastenausgleich – den ich übrigens, seit ich in diesem Parlament bin, gemeinsam mit meiner Fraktion fordere – sind besser als keiner. 90 Millionen Euro jährlich für eine dynamisierte Kitapauschale sind besser als das, was vorher auf dem Tisch lag. Aber es reicht selbstverständlich nicht. Insgesamt ist das keine Lösung der kommunalen Finanzkrise an sich. Hierbei beginnt unser Dissens mit CDU und SPD; denn diese Krise ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Wir als BÜNDNISGRÜNE haben bereits vor zehn Jahren davor gewarnt. Damals haben wir im Landtag einen Antrag eingebracht; dieser nannte sich: „Sächsischen kommunalen Finanzausgleich überprüfen – finanzielle Gerechtigkeit in Stadt und Land sicherstellen, Demografie und ungleiche Soziallasten einpreisen“. Wir haben bereits vor einem Jahrzehnt sehr klar gesagt: Das FAG muss reformiert werden. Demografie muss berücksichtigt werden, genauso wie Soziallasten. Stadt und Land müssen beide fair und entsprechend ihren jeweiligen Bedarfen finanziert werden. Was ist passiert? Nun sitzen wir zehn Jahre später wieder hier. Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Um das einmal plastisch zu machen: Allein im Jahr 2025 gab es bei Sachsens Kommunen ein Defizit von einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur eine kleine konjunkturelle Delle, sondern ein Negativrekord, der sich mittlerweile strukturell verankert hat. Die Kassenkredite haben sich auf 889 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Inzwischen müssen sich die Landkreise fragen, ob sie überhaupt noch ausreichend Kassenkredite bekommen. Das ist der Punkt, an dem kommunale Selbstverwaltung zur Verwaltung von Mangel wird. Das sieht man an den Folgen: Schwimmbäder werden geschlossen, Bibliotheksöffnungszeiten eingeschränkt oder Investitionen verschoben, zum Beispiel auch Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen, die entlastend auf Haushalte wirken können. Freiwillige Leistungen werden gestrichen, und es heißt: Dafür ist kein Geld da. Das ist die Realität. Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, die Finanzierung aber nicht dauerhaft sicherstellt, darf sich über diese Entwicklung nicht wundern. Die Kommunen erledigen ein Viertel aller staatlichen Aufgaben, aber sie erhalten nur ungefähr ein Viertel der staatlichen Einnahmen. Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht, aber kein Naturgesetz. Deshalb ist es politisch gestaltbar. Reicht das, was mit dem FAG kommt, um diese strukturellen Schieflagen für unsere Kommunen zu beheben? Die Antwort lautet: Nein! Auch 2027 und 2028 werden viele Kommunen ihre Haushalte nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Wir brauchen eine echte Reform des FAG. Dafür stehen wir BÜNDNISGRÜNE, und ich werbe von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt genau dafür. Wir wollen eine systemische Umstellung hin zu einem stärker bedarfsorientierten System. Wir wollen endlich dafür Sorge tragen, dass neue Herausforderungen im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden, zum Beispiel mit einem ökologischen Finanzausgleich überall dort, wo Kommunen Ökosystemdienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen. Denn eine Kommune, die Hochwasserschutz betreibt, Grünflächen erhält, Wasser zurückhält, Hitzevorsorge organisiert oder Flächen für Klimaanpassung bereitstellt, leistet etwas für die Allgemeinheit. Das sollte sich auch im kommunalen Finanzausgleich abbilden. Meine Damen und Herren! Nicht nur mein Verständnis hält sich mittlerweile in Grenzen, dass wir nun einen Lastenausgleich für Kurorte einführen, aber die Erholungsorte nicht mitbedenken. Wenn man nach Baden-Württemberg schaut, sieht man, dass es anders gehen muss. Wir dürfen hierbei keinem Trugschluss erliegen. Die Einmalzahlungen stopfen Löcher. Das kann und darf aber nicht das Ende der Debatte sein. Sie müssen der Anfang einer echten strukturellen Reform auch des sächsischen kommunalen Finanzausgleichsgesetzes sein. Einen starken Freistaat gibt es nicht ohne starke Kommunen. Wer das heute versteht, handelt. Wer es ignoriert, trägt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar auch die Verantwortung für das, was vor Ort kaputtgeht. Wir werden uns auch diesmal konstruktiv in die Debatte einbringen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Frau Kollegin Schubert. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Schaper. (Susanne Schaper, Die Linke: Nein, danke!) – Nein, gut. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf für das Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 8/7502, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 32. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen nach der Präsidiumssitzung zu. (Schluss der Sitzung: 13:18 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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