Uta Knebel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Patt, vielen Dank für den Übergang, den Sie mir jetzt so leicht machen. Mit dem Begriff Generationengerechtigkeit kann man ja vieles begründen bzw. auch sagen, warum bestimmte Dinge nicht gehen dürfen. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass heutige Entscheidungen das Leben und die Chancen kommender oder junger Generationen nicht unfair belasten dürfen. Leider bleiben die meisten Politiker bei diesem Punkt stehen. Es geht aber weiter: Sie fordert eine faire Verteilung von Ressourcen, Umweltgütern und Lasten zwischen Jung und Alt sowie zwischen der Gegenwart und der Zukunft. Wir müssen uns fragen, ob wir dem mit dieser Haushaltsaufstellung gerecht werden, und zwar, dass wir die Lasten jetzt und für die Zukunft gleichmäßig verteilen. Wir denken, dass dem nicht so ist, und im Gespräch mit sächsischen Städten und dem Landkreistag ist uns dieser Eindruck eindeutig übermittelt worden. Der Freistaat hat sich eingemauert, und zwar zwischen der Schuldenbremse und dem Generationenfonds. Wir wollen beides generell nicht infrage stellen. Wir sagen: Die Schuldenbremse hemmt uns, und zwar immer in den Zeiten, in denen es antizyklisch zu reagieren gilt. Beim Generationenfonds sind wenigstens die Zuführungen zu hinterfragen. (Beifall BSW) Wann sind diese Mauern aufgebaut worden? Diese Mauern wurden im Jahr 2013 gleichzeitig aufgebaut, und zwar gab es damals diese Verfassungsänderung. Als es zu der Beschlussfassung zu dieser Verfassungsänderung im Landtag kam, gab es eine sehr kontroverse Auseinandersetzung. Eingebracht haben das damals CDU, SPD, GRÜNE und FDP. Johannes Lichdi, damals Mitglied der GRÜNENFraktion, hat sich dann mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu Wort gemeldet: „Eine Verfassungsänderung – und zudem schon jetzt – ist weder notwendig noch gar geboten, um dem Land die Möglichkeiten eines Konjunkturnotfallkredites einzuräumen. Die verabschiedete Regelung hält gerade nicht, was ihre Befürworter versprechen, Herr Staatsminister Unland,“ (Staatsminister Christian Piwarz: Sie sind Ihrer Zeit hinterher!) „nämlich: die verfassungskräftige Vermeidung struktureller Neuverschuldung,“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig! Er wollte eine schärfere Schuldenbremse!) „Nebenhaushalte wie die, dass die Sachsen LB etwa einer war, werden vom Neuverschuldungsverbot bewusst ausgenommen.“ Und jetzt kommt es: „Der sogenannte Generationenfonds ist eine unerträgliche Bevorzugung der Beamtinnen und Beamten vor anderen notwendigen staatlichen Finanzierungsaufgaben.“ Das ist ein Zitat. Es ist nur wiederholt, was damals Herr Lichdi gesagt hat. Und ich sage Ihnen: Das empfinden heute viele Menschen genau so. (Beifall BSW) Warum empfinden sie das so? (Rico Gebhardt, Die Linke: Quatsch!) Weil wir tatsächlich das Problem haben: Die Frage zum FAG, Finanzausgleichsgesetz, ging auch wieder an die Städte und Gemeinden. Es wird in der Enquetekommission immer gesagt: Wir finden das Gesetz gut. Meine Frage: Wie können Sie ein Gesetz gut finden, während Sie mit finanziellen Mitteln doch so schlecht ausgestattet sind? Darauf war die Antwort: Es ist nicht das Gesetz, sondern die Masse, die dahintersteht. Es ist also zu wenig Geld, das zur Verfügung steht. Hätten wir mehr Geld, das wir verteilen könnten, dann wären wir in der kommunalen Ebene besser ausgestattet. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist überall in der Politik so!) Das Problem ist: Wir hätten diese Mittel. Wir haben aber eine Fördermittelpolitik an den Tag gelegt – und daran hat sich leider nichts geändert –, wodurch Personal gebunden wird, sowohl in der Vergabe als auch beim Empfänger. Es würde uns tatsächlich sehr viel weiterbringen, wenn wir die Gelder direkt an die kommunale Ebene geben würden. Das ist ja das Schizophrene an der Geschichte. Genau das sagt die Reformkommission in ihrem Schlussbericht. Trotzdem wird davon nicht einmal ansatzweise etwas im neuen Doppelhaushalt umgesetzt. Man müsste schon hinterfragen: Warum setze ich eine Reformkommission ein, deren Ergebnis ich dann nicht mal versuche, wenigstens ansatzweise zeitnah umzusetzen? Das nächste Problem – es wurde von Herrn Kupke vorhin so schön ausgeführt – ist die allgemeine Schlüsselzuweisung an die Kommunen. Es ist schön, dass die allgemeine Schlüsselzuweisung jetzt nicht mehr diese Investitionsschlüsselzuweisung ausweist. Wissen Sie, warum das schön ist? In der Enquetekommission wurde vom Freistaat immer behauptet: Die Kreise haben zu wenig Geld. Ja, und genau über diesen Weg bekommen die Kreise jetzt mehr Geld, weil sich diese Kreisumlage genau an diesem Betrag bemisst. Die werden sich bedanken. Das heißt: Eine Sache aus den Themen der Enquetekommission wird jetzt umgesetzt zugunsten der Kreise und zum Nachteil der Städte und Kommunen in den Kreisen. (Widerspruch Staatsminister Christian Piwarz) – Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln, das ist so. (Staatsminister Christian Piwarz: Das war der ausdrückliche Wunsch der Kommunen!) – Nee, ist es nicht. (Staatsminister Christian Piwarz: Doch! Ich habe mit den Kommunen am Tisch gesessen, Sie leider nicht!) – Nee. Wir haben tatsächlich auch mit denen gesprochen. (Martin Modschiedler, CDU: Es ist einfach so!) – Ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben, aber es ist einfach so. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit geht zu Ende.
