Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Kommunen sind das Fundament eines leistungsfähigen Staates. Sie sorgen für Bildung, Infrastruktur, soziale Leistungen, Kultur, Energieversorgung, Mobilität und zahlreiche weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Hier, in ihrem direkten Lebensumfeld, erleben die Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln am unmittelbarsten. Deshalb sind die Kommunen der Seismograf für gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen. Dieser Seismograf schlägt aktuell sehr heftig, ja besorgniserregend aus. Am Fundament der Kommunen rütteln tiefgreifende Transformationsprozesse – technologisch wie gesellschaftlich –: die anhaltend schwache gesamtwirtschaftliche Lage, aber auch die steigenden regulatorischen Anforderungen sowie infolgedessen die wachsenden finanziellen Herausforderungen. So tragen die sächsischen Kommunen die Hauptlast der gestiegenen Sozialausgaben. Das geht nicht spurlos an den Kommunen vorbei – ganz im Gegenteil. Die sächsischen Kommunen stehen vor enormen Herausforderungen und unter starkem finanziellem Druck. Der Freistaat schaut dem nicht tatenlos zu – ganz im Gegenteil. Bereits im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode haben wir vereinbart, die kommunale Finanzausstattung kritisch unter die Lupe zu nehmen und allen voran für die Sozialausgabenlasten nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dieser Verpflichtung ist mein Haus nachgekommen. Bereits frühzeitig sind mit den kommunalen Landesverbänden wie auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett Ursachen analysiert sowie Lösungen und finanzielle Dimensionen beraten worden. Und um es vorwegzunehmen: Das Ergebnis zeigt, dass wir handeln und dabei des Entwurfs Finanzbeziehungen zwischen dem Kommunen (Arbeitstitel) der Staatsregierung auch an unsere finanziellen Grenzen gehen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben. Mit dem Entwurf des Sechsten Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, der heute diesem Hohen Haus vorgelegt wird, wollen wir auf Landesebene im Rahmen unserer Möglichkeiten verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für unsere Kommunen schaffen. Damit geben wir Städten, Gemeinden und Landkreisen den notwendigen Spielraum, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen, ihre Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen und ihr finanzielles Fundament dauerhaft zu stärken. Mein Haus hat deshalb Ende Mai im Rahmen des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Entlastungspaket für den Doppelhaushalt 2027/2028 im Umfang von rund 930 Millionen Euro geschnürt. Dabei sind wir auf die drängendsten Themen der Kommunen eingegangen. Besonders bedeutsam sind einerseits die Einführung eines Soziallastenausgleichs im Umfang von 322 Millionen Euro jährlich zur Abmilderung der Soziallastenausgaben der kreisfreien Städte und Landkreise und andererseits die Anhebung des Kitalandeszuschusses um 90 Millionen Euro jährlich sowie dessen anschließende Dynamisierung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Die Freistellung der Bundeskompensation für den sogenannten Investitionsbooster zugunsten der Kommunen im Umfang von 80 Millionen Euro sowie die Einführung eines Kurlastenausgleichs für Kurorte im Umfang von 7 Millionen Euro jährlich zählen hinzu. Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Soziallastenausgleich setzen wir dort an, wo der Druck für die Kommunen besonders groß ist, wo die Linie des Seismografen besonders heftig ausschlägt, und zwar bei einem der zentralen Treiber der Haushaltsprobleme in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Der Ausgleich soll einen dauerhaften, strukturellen Lösungsansatz bieten, um die Kommunen nicht an den Rand der Handlungsunfähigkeit kommen zu lassen. Deshalb ist der Soziallastenausgleich ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Freistaat erkennt diese besondere Belastung an und schafft gezielt Entlastung. Wir verteilen nicht einfach pauschal Geld, sondern setzen an einer strukturellen Problemlage an, die nicht mehr hinnehmbar war. Sie drohte, von den Landkreisen auf ihre Gemeinden durchzuschlagen; denn Sozialausgaben unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von vielen anderen kommunalen Aufgaben: Eine Investition kann im Zweifel verschoben werden, eine Sanierung kann zeitlich gestreckt werden, aber gesetzliche Sozialleistungen können die Landkreise und die kreisfreien Städte nicht einfach vertagen. Die Ansprüche bestehen unabhängig davon, wie sich die Einnahmen entwickeln. Die Regelungen werden in den meisten Fällen außerhalb des Freistaates Sachsen geschaffen. Deshalb ist der Soziallastenausgleich mehr als eine kurzfristige Finanzspritze, denn er reagiert auf ein strukturelles Problem. Natürlich können Mittel in Höhe von jährlich 322 Millionen Euro die bundesweit dynamisch gestiegenen Sozialausgaben nicht vollständig auffangen. Aber wir schaffen damit auf Landesebene spürbare Entlastungen und mehr Verlässlichkeit für die kommunalen Haushalte. Jedoch – um es noch einmal klar und deutlich zu sagen – greifen wir als Land damit den Kommunen unter die Arme, und zwar für Leistungen, die der Bund durch seine Sozialgesetzgebung verursacht hat. Doch unsere finanziellen Möglichkeiten als Land sind endlich. Eine dauerhaft verbesserte Finanzausstattung der Kommunen kann nur gelingen, wenn das Land und der Bund an einem Strang ziehen. Sachsen kann nicht dauerhaft der Reparaturbetrieb für Entscheidungen sein und jede Kostensteigerung ausgleichen, die an anderer Stelle beschlossen wird. (Beifall Peter Wilhelm Patt und Andreas Nowak, CDU) Wenn auf Bundesebene neue Leistungen geschaffen, Standards ausgeweitet oder Rechtsansprüche erhöht werden, dann muss auch die Finanzierung von Anfang an geklärt sein. „Wer bestellt, bezahlt“ – wir kennen das alle – darf kein Schlagwort bleiben; es muss wieder stärker zur Richtschnur politischer Realität werden. Der Freistaat hilft jetzt spürbar. Aber wir brauchen zugleich eine ernsthafte Debatte über die Ursache der Kostenentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur weiteren Entlastung der Kommunen werden Steuereinnahmen, die sich aus der Kompensation des Bundes für den sogenannten Investitionsbooster ergeben, aus der Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs dem Land gegenüber ausgeklammert. Damit verbleiben diese Mehreinnahmen vollständig auf der kommunalen Ebene. Für die Jahre 2027 und 2028 bedeutet dies eine Anhebung des kommunalen Finanzausgleichs um insgesamt 80 Millionen Euro. Zusätzlich werden die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte durch eine Anhebung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten um 90 Millionen Euro jährlich entlastet. Das wirkt in der Breite und entlastet vor allem kleinere Gemeinden, bei denen die Kitakosten den Löwenanteil im Gemeindehaushalt ausmachen. Der Landeszuschuss wird zudem dynamisiert und soll zukünftig der Entwicklung der Betriebskosten folgen. Damit gehen wir auf ein weiteres drängendes finanzielles Problem der Kommunen ein. Der kommunale Finanzausgleich mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist dabei weit mehr als ein reines Rechenwerk zwischen zwei staatlichen Ebenen. Er ist das zentrale Instrument, mit dem wir dafür sorgen, dass sich die finanzielle Entwicklung des Freistaates und seiner Kommunen nicht voneinander entkoppelt. Besonders in schwierigen Zeiten muss sich dieser Mechanismus bewähren. Deshalb schreiben wir den Gleichmäßigkeitsgrundsatz fort und stärken die Finanzausgleichsmasse zusätzlich aus dem Landeshaushalt. Sie beträgt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt sind das für beide Jahre zusammen rund 1,3 Milliarden Euro. Ja, das ist für den Freistaat eine erhebliche Kraftanstrengung. Aber vor allem ist es ein klares Signal: Wir lassen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise in dieser angespannten Lage nicht allein. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Beifall Staatsregierung) Die Verhandlungen des kommunalen Finanzausgleichs und die Aufstellung des Staatshaushalts stehen in einer engen Wechselwirkung. Die Staatsregierung hat ihre Aufgabe bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs für die Jahre 2027 und 2028 ernst genommen. Die strukturell notwendigen Einsparungen im Staatshaushalt gingen nicht zulasten des kommunalen Finanzausgleichs. Auch in finanziell schwierigen Zeiten steht der Freistaat verlässlich an der Seite seiner Kommunen. Das bedeutete für die Sächsische Staatsregierung auch einige sehr schmerzhafte Entscheidungen, die bedeutendste – ich hatte es schon ausgeführt – ist die Aufnahme neuer Kredite. Nur dadurch können im Haushaltsentwurf zusätzliche Landesmittel den Kommunen bereitgestellt werden. Wir planen für die Jahre 2027 und 2028 die zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 1,456 Milliarden Euro. Die Sächsische Staatsregierung geht diesen Schritt in die Verschuldung nicht leichtfertig. Wir haben diskutiert, und wir haben abgewogen. Die Unterstützung der Kommunen hat für uns höchste Priorität und ist ein zentraler Bestandteil des Haushaltsentwurfs für die kommenden beiden Jahre. Etwa die Hälfte der Kreditaufnahme ist für die Kommunen vorgesehen. Konkret sieht die Gesamteinigung zum FAG zusätzlich 830 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Stärkung der kommunalen Ebene vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Kreditaufnahme ist für uns kein Ersatz für Konsolidierung, und sie ist auch kein Freibrief für dauerhaft höhere Ausgaben. Aber Konsolidierung darf in einer außergewöhnlich schwierigen Lage nicht dazu führen, dass die kommunale Handlungsfähigkeit verlorengeht und notwendige Entscheidungen vor Ort nicht mehr getroffen werden können. Deshalb nutzen wir diesen Spielraum bewusst zeitlich begrenzt und sichern damit unsere Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig verbinden wir diese Unterstützung mit dem klaren Auftrag, die strukturellen Ursachen der Haushaltsprobleme anzugehen. Ich habe es bereits in der Einbringungsrede zum Haushaltsentwurf gesagt und möchte es wiederholen: Wir stehen zu unseren Kommunen, denn der Freistaat ist nur so stark, wie es seine Städte, Gemeinden und Landkreise sind. Es stehen jeweils Mittel aus der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 4,9 Milliarden Euro für die Jahre 2027 und 2028 bereit. Das ist ein Aufwuchs des kommunalen Finanzausgleichs gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt um 1,3 Milliarden Euro. Das ist in der Tat ein klares Bekenntnis des Freistaates. Zusammen mit den erwarteten Steuereinnahmen in Höhe von 5,2 bzw. 5,3 Milliarden Euro stehen den Kommunen in den Jahren 2027 und 2028 jährlich jeweils mehr als 10 Milliarden Euro als allgemeine Finanzausstattung zur Verfügung, also ohne Gebühren, ohne Erstattung, ohne Fördermittel und dergleichen mehr. Die kommunale Zuweisungsquote beträgt unter Berücksichtigung entsprechender Investitionsmittel aus dem Sachsenfonds damit 34,6 % bzw. 33,7 %. Die zur freien Verwendung stehenden allgemeinen Deckungsmittel belaufen sich auf 9,2 bzw. 9,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem für das Jahr 2026 erwarteten Ergebnis bedeutet dies ein Plus von 579 bzw. 710 Millionen Euro. Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel wird auch durch die Höhe der Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen beeinflusst. Deshalb setzen wir die Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen für kreisangehörige Gemeinden und Landkreise auch in den Jahren 2027 und 2028 aus. Für die kreisfreien Städte bleibt sie bewusst zurückhaltend im Umfang von 6 % der Schlüsselmasse bzw. rund 102 Millionen Euro. Das ist, meine Damen und Herren, kein Verzicht auf Investitionen; es ist vielmehr Vertrauen in die kommunale Verantwortung und eine Reaktion auf eine Lage, in der Liquidität und Entscheidungsfähigkeit für viele Kommunen entscheidend sind. Besonders diese frei verfügbaren Mittel sind in der aktuellen Lage besonders wichtig, denn niemand kennt die Prioritäten vor Ort besser als die kommunalen Entscheidungsträger. Dort, wo der finanzielle Druck hoch ist, brauchen sie nicht noch zusätzliche Vorgaben, sondern sie brauchen Spielraum, um verantwortlich entscheiden zu können. Ab dem Jahr 2029 wollen wir für alle Gebietskörperschaften den Anteil der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen wieder binden. Auch daran wird deutlich: Die zusätzlichen Freiräume sind eine Antwort auf die gegenwärtige besondere Situation. An unserem langfristigen Ziel, die Investitionskraft der Kommunen zu sichern, halten wir fest. Angesichts der weiterhin besonders herausfordernden Haushaltslage – sowohl beim Land als auch bei den Kommunen – werden damit die kommunalen Entscheidungsräume im Rahmen des Möglichen gestärkt. Kommunale Handlungsfähigkeit zeigt sich nicht nur in Milliardenbeträgen. Sie zeigt sich ganz konkret vor Ort an einer Straße, die saniert werden kann, an einer leistungsfähigen Feuerwehr, an der Unterhaltung unserer Gewässer oder an einer Schule, die digital arbeitsfähig bleibt. Deshalb gehören zu dem Gesamtpaket weitere praktische Entlastungen. Für den kommunalen Straßenbau stehen weiterhin rund 291 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Der Gewässer-Lastenausgleich wird mit 10 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Bei der Brandschutzförderung schaffen wir eine klarere Finanzierung außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Auch bei der Digitalisierung gehen wir einen pragmatischen Weg. Dauerhafte, gemeinsam koordinierte Maßnahmen gehören in verlässliche Strukturen und nicht in Instrumente, die für vorübergehende besondere Bedarfslagen gedacht sind. Der Freistaat und die kommunale Ebene finanzieren sogenannte EfA-Leistungen, also einer für alle, zukünftig gemeinsam und ressourcenschonend. Das klingt vielleicht im Einzelnen technisch, entscheidend ist aber, was am Ende dabei herauskommt: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) weniger Reibungsverluste, mehr Planungssicherheit und mehr Handlungsspielraum für diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetzespaket ist mehr als ein umfangreiches Zahlenwerk. Es steht für eine verlässliche Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen und für ein klares Bekenntnis zum Grundmechanismus unseres Miteinanders, gerade in einer finanziell schwierigen Zeit. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung verschafft uns vor allem Zeit. Diese Zeit müssen wir nutzen: für Aufgabenkritik, für Digitalisierung, für einfachere Verfahren und eine offene Debatte darüber, was Staat und Kommunen künftig leisten können und wie wir das dauerhaft finanzieren. Nicht jeder politisch wünschenswerte Standard ist dauerhaft finanzierbar. Nicht jedes Verfahren muss so kompliziert bleiben, wie es heute ist. Bund, Land und Kommunen müssen gemeinsam prüfen, was wirklich notwendig ist, was einfacher werden kann und wo wir Prioritäten setzen müssen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen finanziell und politisch. Die notwendige Modernisierung kann aber nur gemeinsam gelingen. Das vorliegende Entlastungspaket schafft für die kommenden beiden Jahre Verlässlichkeit und Handlungsspielraum. Deshalb bitte ich Sie herzlich um eine intensive Diskussion und nach Möglichkeit später um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz. Es folgen nun die Fraktionen. Die AfD-Fraktion beginnt mit Herrn Abg. Gerold; bitte schön.
