Stadtbürgerschaft 21/33
24.02.2026 · 144 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (18)FDP (14)CDU (7)SPD (4)Die Linke (2)
Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass der mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Schulen in Bremen in 2026 auftretende Mehrbedarf an Mittagessensversorgung umfänglich gedeckt werden kann? 2. Wie schätzt der Senat die aktuelle Marktlage und Kapazitäten bei den Caterern ein, die den gesetzten Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gesundheit für die Mittagessensversorgung an den Schulen in Bremen entsprechen, und welche Konsequenzen zieht er hieraus? 3. Wie wird die sich derzeit im Aufbau befindliche Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung zum jetzigen Zeitpunkt in den Prozess der Gewinnung neuer Caterer eingebunden?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Senator Mark Rackles.
Mark Rackles
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erweitern 13 Schulen ihr Angebot zum offenen oder gebundenen Ganztag. 18 Schulen bleiben verlässliche Grundschulen. Wo es keinen schulischen Ganztag gibt, erfolgt die Betreuung weiterhin über Horte oder andere Angebote. Ein zusätzlicher Bedarf an Mittagessen entsteht vor allen Dingen an den Schulen, die bislang kein ganztägiges Angebot hatten. Dort wird die Verpflegungsleistung wie an den bestehenden Ganztagsschulen im bewährten Verfahren ausgeschrieben. Die von uns kontaktierten Caterer wissen um den Mehrbedarf. Diese haben überwiegend signalisiert, dass sie wachsen können und möchten. Konkrete Kapazitätsplanungen erfolgen – nachvollziehbar – erst nach Zuschlag. Zu Frage 2: Bei den Caterern liegen unterschiedliche Strukturen, beispielweise hinsichtlich der Größe des Anbieters und der angebotenen Zubereitungsformen vor. Der Cateringmarkt entwickelt sich insgesamt dynamisch. Einzelne Unternehmen stehen – etwa durch Preisentwicklungen, Fachkräftemangel und der Verfügbarkeit von Biolebensmitteln im erforderlichen Umfang – vor Herausforderungen. Die Mehrheit der bislang tätigen Caterer hat jedoch deutlich gemacht, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllen und zusätzliche Kapazitäten ausbauen können. Der Senat hält an seinen Qualitätsstandards fest und sorgt für transparente Vergabeverfahren. Zu Frage 3: Die Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung befindet sich aktuell im Aufbau und wird zum 1. April 2026 besetzt. Bereits im November 2025 gab es ein Auftakttreffen mit den beteiligten Ressorts und Partnern. Künftig soll die Vernetzungsstelle an geeigneter Stelle in die Arbeitsgruppe Ganztag eingebunden werden. Quartalsweise Abstimmungen sind vorgesehen, um die Qualitätssicherung und Vernetzung weiter zu stärken. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Bithja Menzel GRÜNE
Herr Senator, wie sieht es denn mit den räumlichen Kapazitäten an den Schulen aus, wenn eine Ganztagsbetreuung erfolgt und dann das Mittagessen dementsprechend auch ausgeweitet wird?
Mark Rackles
Bei den räumlichen Kapazitäten gilt für die Mensa und also für das Mittagessen: Es ist ein ähnlich enger Pfad wie für den Ganztag insgesamt. Wir sind ja Standort für Standort dabei, zu prüfen, wie sieht es im Moment vor Ort aus, und da ist die Frage Mensa/Küche ein ganz zentraler Engpass. Also es sieht nicht überall locker aus, um es vorsichtig zu formulieren, sondern tatsächlich ist das einer der Engpunkte. Da, wo es nicht möglich ist, werden wir mit Zulieferung arbeiten und perspektivisch aufbauen, wir versuchen aber natürlich, die entsprechenden Kapazitäten, insbesondere die Essensmöglichkeiten vor Ort, also Sitzplätze, so auszubauen, dass die Kinder dann vernünftig essen können. Das ist aktuell noch nicht überall gewährleistet, aber in der AG Ganztag, die ich eben erwähnt habe, wird daran gebaut und Standort für Standort geprüft, was ist notwendig, und wir haben ja eine zusätzliche Möglichkeit bekommen, im Ganztag noch einmal ein paar Millionen zu investieren. Die werden vorzugsweise auch in diesen Bereich hineingehen.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Bithja Menzel GRÜNE
Ich würde gern wissen, ob ich Ihre Antwort auf die Frage in der Fragestunde so verstehen kann, dass der Aktionsplan 2025 auch weiterhin die Grundlage für die Vergabe an die Caterer ist.
Mark Rackles
Das ist eine ausgesprochen verzwickte Frage, weil ich mir den Aktionsplan 2025 noch einmal kurz in Erinnerung rufen müsste. Das kann ich Ihnen jetzt hier nicht zusichern. Ich glaube, dass wir auf der Basis arbeiten. Wenn es sich beziehen sollte auf die Standards, also 100 Prozent Bio versus DGE-Standard, dann ist es tatsächlich so – –. Das ist das Zeichen für – –? (Abgeordnete Bithja Menzel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gehört beides zusammen!)
Mark Rackles
Gut, aber wir haben uns tatsächlich orientiert am DGE-Standard, der eine Flexibilität zulässt und neben Bio auch regionale Aspekte und so weiter. Eine hundertprozentige Orientierung auf 100 Prozent Bio wollen wir tatsächlich im Moment nicht forcieren, sondern den DGE-Standard zur Grundlage machen und das tatsächlich im Gespräch mit den jeweiligen Schulöffentlichkeiten so entwickeln, dass wir da auf einen grünen Zweig kommen. Aber es ist tatsächlich so etwas wie eine – –. Soweit ich weiß, ist dieses Gesamtkonzept in der Überarbeitung, im Moment wird, glaube ich, für 2026/2027 erarbeitet, und da verfolgen wir im Moment, wie gesagt, den DGE-Standard.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Bithja Menzel GRÜNE
Auf welcher Grundlage haben Sie denn die Entscheidung getroffen, dass in der Ausschreibung tatsächlich nicht mehr 100 Prozent Bio drinstehen soll? Die DGE-Kriterien sind natürlich der Standard, den wir alle einhalten wollen, der auch sehr wichtig ist für die Schulen. Nur vor dem Hintergrund, dass gerade die Ernährungsstrategie ja erst erarbeitet wird, gibt es ja noch nicht so richtig eine Grundlage für die Nachfolge des Aktionsplans. Deswegen die Frage: Auf welcher Grundlage wurde das jetzt entschieden?
Mark Rackles
Soweit ich weiß, ist es noch nicht endgültig entschieden, das ist nur eine Empfehlung unsererseits. Das ist eine Festlegung des Hauses, es betrifft auch den Kitabereich. 100 Prozent Bio sind nicht immer überall gewollt und gefragt, weil weitere Kriterien – eines habe ich genannt, den regionalen Aspekt – unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten mindestens genauso wichtig sind. Wir wollen einen maximal hohen Anteil an Bio, aber es sind nicht zwingend 100 Prozent; aber da sind wir ja tatsächlich im Diskurs, und die Festlegung und damit auch die Ausschreibung erfolgen erst später.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Arno Gottschalk. – Bitte sehr!
Arno Gottschalk SPD
Herr Senator, in dem Gutachten, das erstellt worden ist zu den unterschiedlichen Durchführungswegen, ist ja herausgekommen, dass gerade die Frischeküche, die Zubereitung vor Ort, ab einer bestimmten Größenordnung die günstigste ist. Ist das jetzt schon sozusagen mit eine Folie bei der weiteren Suche und Ausgestaltung, oder wird da erst noch etwas erarbeitet?
Mark Rackles
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Gottschalk, Sie beziehen sich auf eine Studie, die KiTa Bremen veranlasst hatte, wo noch einmal untersucht wurde, wie die verschiedenen Zubereitungsformen wirtschaftlich auch begründbar sind. Es hat sich gezeigt, entgegen Erwartungen vieler, dass die reine Anlieferung nicht die preisgünstigste ist, sondern dass es tatsächlich ab einer gewissen Größenordnung – Sie haben es erwähnt – interessant sein kann. Das gilt bei Grundschulen eher als bei Kitas. Bei Kitas ist diese Größenordnung fast regelmäßig kaum zu erreichen, außer Sie gehen eine Kooperation ein. Bei Grundschulen kommen wir eher auf diese Schallgrenze von 200 Essern/Esserinnen, sodass das tatsächlich ein interessanter Aspekt ist. Für uns heißt das vor allen Dingen, wir müssen nicht automatisch aus Kostengründen darauf achten, dass nur Zulieferung erfolgt, Cook and Chill und so weiter, sondern dass tatsächlich auch unmittelbare Vorbereitung vor Ort gedacht werden kann und es wirtschaftlich kein Gegenargument ist. Da hat diese Studie tatsächlich geholfen.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens. – Bitte sehr!
Sandra Ahrens CDU
Herr Gottschalk hat ja schon einen wichtigen Punkt angesprochen, ich möchte einen zweiten wichtigen Punkt ansprechen! Wenn die Qualität den Schüler:innen nicht schmeckt: Wird die angeplante Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung auch ein Beschwerdemanagement mit implementieren – Sie haben ja jetzt schon mit mehreren Schulen geprobt –, dass man das dann auch in die Breite und in die Basis bringt, wenn es Schwierigkeiten gibt, dass da auch normierte Verfahren stattfinden können, oder was ist da geplant?
Mark Rackles
Frau Abgeordnete, im Moment ist es so, dass die Vernetzungsstelle neu eingearbeitet, also neu aufgebaut wird, deswegen gehe ich davon aus, dass der Aufgabenkatalog sich noch nicht endgültig gefunden hat. Ich würde aber davon ausgehen, dass da tatsächlich auch Beschwerden auflaufen. Allerdings laufen die ja auch regelmäßig bei Schulleitungen und der Schulaufsicht auf. Da sind sie bisher auch in dem Sinne gut aufgehoben, dass immer dann, wenn sich Beschwerden häufen – –. Wenn es einmal nicht schmeckt, weil Brokkoli oder Rosenkohl serviert wurde, das ist jetzt nicht die Situation, in der die Schulaufsicht aktiv wird. Wenn sich verdichtet, dass die Qualität nicht stimmt – es gibt zum Beispiel zu wenig Essen, das Essen ist nicht warm, es ist verkocht, und das kommt von mehreren Stellen –, dann geht regelmäßig sowohl die Schulleitung und/oder die Schulaufsicht hinein. Das wird meines Erachtens auch so bleiben. Allerdings haben wir natürlich mit der Vernetzungsstelle eine Stelle, die qualifiziert dafür ist, darauf zu schauen: Ist das Essen gut – nicht, schmeckt es, sondern entspricht es den Standards, was die Nährwerte betrifft oder die Temperaturen und die Anlieferungszeiten? Dafür ist sie da. In dem Sinne gehe ich davon aus, dass die ergänzend zusätzlich dazukommen, um die Qualität zu erhöhen und auch eine Ansprechstelle für die schulische Öffentlichkeit sind.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sandra Ahrens CDU
Dann nehme ich tatsächlich mit, wenn ich das richtig verstehe, dass Sie hier eine Zentralstelle schaffen, damit dann auch Qualitätsprobleme, die ein Caterer an mehreren Schulen hat, an einer zentralen Stelle auflaufen und nicht dezentriert bei den Schulleitungen. Habe ich das richtig verstanden?
Mark Rackles
Das ist ja eine interessante Frage. Vermutlich haben Sie das richtig verstanden. Ich kann jetzt nicht für Sie sprechen, aber ich hoffe, Sie haben es richtig verstanden, ja.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 2: Prostitutionsstätten in der Helenenstraße Anfrage der Abgeordneten Dr. Solveig Eschen, Bithja Menzel, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. Januar 2026 Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Solveig Eschen GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Durch welche Auflagen in Bau- beziehungsweise Gewerbegenehmigungsverfahren und Bebauungsplänen stellt der Senat sicher, dass der Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt vom 12. Dezember 2023, die damalige Zahl der Prostitutionsstätten in der Helenenstraße in Zukunft nicht weiter zu erhöhen, umgesetzt wird, sodass die Anzahl der Betriebsstätten auf dem Stand von 2023 bleibt? 2. Wie erfolgt die Überprüfung der Situation in der und um die Helenenstraße und aller Betreiber:innen von Prostitutionsstätten in Bremen, und werden dabei alle Kontrollmöglichkeiten durch das Wirtschaftsressort sowie durch das Innenressort ausgeschöpft? 3. Wie stellt der Senat aktuell und in Zukunft die Arbeit des Beratungsnetzwerks im Bereich der niedrigschwelligen mehrsprachigen Beratungs- und Hilfsangebote –Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, Nitribitt, Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit beim Gesundheitsamt – sicher, um Prostituierten in der Helenenstraße und in anderen Prostitutionsstätten Schutz zu bieten, Ausbeutungsrisiken einzudämmen und Ausstiegsoptionen aufzuzeigen?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrätin Maike Frese.
Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nahezu alle Gebäude in der Helenenstraße sind nach dem Prostituiertenschutzgesetz als Prostitutionsstätten genehmigt. Eine Prostitutionsstätte kann mehrere Arbeitszimmer und somit mehrere Arbeitsplätze für Sexarbeitende umfassen. Derzeit sind 25 Prostitutionsstätten mit 54 Arbeitszimmern genehmigt. Im Falle einer Antragstellung für weitere Prostitutionsstätten oder eines Abweichens vom derzeitigen Betriebskonzept, zum Beispiel infolge größerer Umbauarbeiten, müssen auf der Grundlage des Baurechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes unter anderem die Interessen der antragstellenden Person mit öffentlichen Interessen abgewogen werden. Schädliche Umwelteinwirkungen, Gefährdungen der Jugend, unverhältnismäßige Belästigungen oder Störungen und sonstige erhebliche Nachteile oder Gefahren fließen in diesen Abwägungsprozess ein. Es sind jeweils Einzelentscheidungen zu treffen. Die Situation um die Helenenstraße und den Ziegenmarkt wird von Teilen der Anwohner:innen immer wieder als beeinträchtigend erlebt. Dies wird bei zukünftigen Entscheidungen Berücksichtigung finden, mit dem Ziel, die Anzahl der Arbeitsplätze nicht zu erhöhen. Zu Frage 2: Nach den Vorgaben des Prostitutionsschutzgesetzes werden Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten sowie deren Stellvertretungen im Rahmen der Erlaubniserteilung sowie spätestens alle drei Jahre auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Zur laufenden Überwachung der erlaubten Prostitutionsstätten finden außerdem Vor-Ort-Kontrollen durch die Polizei Bremen und die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation statt. Hierbei werden die zur Verfügung stehenden Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte genutzt, um die Einhaltung von Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Die Kontrollen erfolgen teils aus konkretem Anlass, im Übrigen aber unregelmäßig, tageszeitenunabhängig und unangekündigt. Dabei wird überprüft, ob die Prostituierten über gültige Anmeldebescheinigungen verfügen und ob die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Betriebsstätten, insbesondere hinsichtlich Sicherheits- und Sozialstandards, erfüllt sind. Es erfolgt zudem eine Einsichtnahme in die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsunterlagen. Vor Ort tätige Prostituierte werden zu möglichen Problemen, Auffälligkeiten oder Mängeln befragt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert die Beratungsstellen für Prostituierte Nitribitt in Bremen und Marie in Bremerhaven. Die Förderung ist, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bremischen Bürgerschaft, bis Ende 2027 gesichert. Beide Beratungsstellen machen aufsuchende Sozialarbeit – Streetwork – und beraten über ein eigenständig gefördertes Landesprogramm auch spezifisch zum Umstieg aus der Prostitution. In Ausbeutungsverdachtsfällen kooperieren sie eng mit der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die ebenfalls von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz institutionell gefördert wird. Auch im Rahmen der Anmeldegespräche und der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist eine Aufgabe der Beraterinnen, Anzeichen von Menschenhandel zu erkennen und die anmeldende Person auf die Beratungsangebote hinzuweisen. Die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamtes bietet ebenfalls ein niedrigschwelliges, anonymes und kostenloses Beratungs- und Testangebot auf sexuell übertragbare Infektionen für Personen an, die in der Sexarbeit tätig sind. Insbesondere Personen, die keine Krankenversicherung haben, können in der Beratungsstelle untersucht werden. Alle Stellen, die in Bremen und Bremerhaven mit Zwangsprostitution befasst sind, koordinieren sich im zweimal jährlich stattfindenden runden Tisch Menschenhandel, dessen Federführung bei der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution liegt. Die in der Anfrage genannte Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, MoBA, berät Menschen, die Opfer von Arbeitsausbeutung geworden sind, nicht aber Prostituierte. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
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Dr. Solveig Eschen GRÜNE
Frau Staatsrätin, Sie haben in der Antwort zu Frage 1 noch einmal das Ziel formuliert, dass die Zahl der Betriebsstätten nicht erhöht werden soll. Nun war in einer Sitzung im Beirat Östliche Vorstadt und durch die anschließende Medienberichterstattung allerdings bekannt geworden, dass 14 weitere Betriebsstätten wohl aktuell schon genehmigt wurden und sechs weitere noch folgen sollen. Das wäre dann ja schon ein signifikanter Anstieg. Ist das so? Wie ist dazu die aktuelle Lage, und wie soll dennoch eingehalten werden, dass das Ziel, die Betriebsstätten nicht zu erhöhen, weiterhin ermöglicht wird? Genau, die Zahlen ganz konkret: Es sind
Maike Frese
tatsächlich elf Betriebsstätten genehmigt worden in 2024, Betriebsstätten im Rahmen der Bauantragstellung. Bislang ist nichts gebaut worden, und selbst, wenn etwas gebaut worden wäre, muss danach die klassische Betriebsstätte als solche nach dem Prostituiertenschutzgesetz beantragt werden, und auch die muss genehmigt werden. Das heißt, wir reden immer von zwei Stufen der Genehmigung: Das eine ist das Baurecht, das andere ist das Prostituiertenschutzgesetz. Danach ist noch keine weitere Betriebsstätte genehmigt worden. Also im Moment sind wir noch auf dem Stand: genau 25 Stätten mit 54 Arbeitsplätzen!
Antje Grotheer
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Dr. Solveig Eschen GRÜNE
Das heißt also, wenn jetzt noch eine weitere Stufe der Genehmigung aussteht, ist nach wie vor das Ziel, die Anzahl nicht zu erhöhen. Meine Frage ist aber dann dazu: Welche Optionen hat denn der Senat ganz genau, um das tatsächlich zu ermöglichen? Welche Mittel sind das?
Maike Frese
Dann sind wir ja in dem Rechtskreis des Prostituiertenschutzgesetzes. Darin haben wir die Möglichkeit, auch Betriebsstätten zu versagen, wenn wir in der Abwägung sehen, dass wir sozusagen drüber sind, weil einfach das Cluster zu groß wird. Diese Möglichkeit hätten wir, das ist § 14 des Prostituiertenschutzgesetzes. Man hat auch die Möglichkeit der Einschränkung oder der Auflagen, speziell noch die Betriebsstätten irgendwie anders zu gestalten. Das wäre in diesem Fall aber ja nicht das zielführende Instrument, das wir hätten, wenn wir sagen, wir wollen den Status quo erhalten.
Antje Grotheer
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Dr. Solveig Eschen GRÜNE
Wünschenswert wäre es natürlich, zumindest aus Sicht der Grünen, dass es schon, bevor Betriebsstätten dann überhaupt über Bauanträge genehmigt werden, Optionen gibt, festzulegen, dass diese Anzahl nicht überschritten wird. Daran sind ja auch diverse Ressorts beteiligt. Wie ist denn dazu der Stand? Gibt es da einen Austausch, und wer ist alles beteiligt?
Maike Frese
Ja, wir sind im Austausch. Es sind die teilweise auch in der Beantwortung der Anfrage genannten Ressorts. Es ist natürlich das Gesundheitsressort mit der Beratung, es ist unser Haus, es ist das Bauressort, und es ist natürlich auch das Innenressort, weil wir mit denen auch die Kontrollen durchführen, und wir sind dazu im Austausch. Wir hatten gerade kürzlich einen Austausch, und wir werden auch auf der Ebene der Antragstellung der Bauanträge schauen, dass wir dort schon im Zuge von Stellungnahmen auch besser unterlegen können, solche Anträge vielleicht auch im Vorfeld schon abzulehnen.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 3: Schließung von Sporthallen aufgrund von Schneelast Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. Januar 2026 Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Welche Sporthallen werden jedes Jahr im Winter grundsätzlich für wie viele Wochen beziehungsweise Monate für den Hallenbetrieb geschlossen, da die Statik der Dachkonstruktionen rein rechnerisch statisch nicht für Schneelast ausgerichtet ist? 2. Wie oft und wie lange kam es in den letzten fünf Jahren zu einem solchen Schneefall, dass die Hallendächer wirklich real vom Einsturz gefährdet gewesen wären? 3. Wie bewertet der Senat ein pragmatisches Vorgehen, dass die betroffenen Sporthallen zukünftig nur dann für den Hallenbetrieb geschlossen werden, wenn die Wettervorhersage Schneefall voraussagt und auch nur so lange geschlossen bleiben, wie auch Schnee liegt?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrätin Wiebke Stuhrberg.
Wiebke Stuhrberg
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine pauschale, jährlich wiederkehrende Schließung von Sporthallen in Bremen aufgrund der rechnerischen Auslegung der Dachstatik findet nicht statt. Die Statik der öffentlichen Sporthallen entspricht grundsätzlich den geltenden baurechtlichen Vorschriften. Einschränkungen oder die Zeitspanne einer Schließung des Hallenbetriebs einer Sporthalle erfolgt ausschließlich anlassbezogen. Zu Frage 2: In den vergangenen fünf Jahren kam es im Land Bremen vereinzelt zu Vorsorgemaßnahmen, die unter anderem witterungsbedingt waren. Im Winter 2025/2026 kam es in einzelnen Fällen zu temporären Sperrungen von öffentlichen Sporthallen aufgrund witterungsbedingter Risiken, insbesondere infolge von Schneelast in Zusammenhang mit statischen Untersuchungen. Nachfolgend die betroffenen Sporthallen: Bezirkssportanlage (BSA) Burgwall, Dreifeldhalle, Burgwall 2 – Nutzer: Sport, die Bezirkssportanlage (BSA) Dreifeldhalle Gröpelingen, Lissaer Straße 50 – Nutzer: Sport, die Bezirkssportanlage (BSA) Dreifeldhalle Blockdiek, Mülheimer Straße 5 – Nutzer: Sport, und die Allgemeine Berufsbildende Schule (ABS) Einfeldhalle Obervieland, Theodor-Billroth-Straße 5 – Nutzer: Schule und Sport. Die Sperrung der Halle ABS ist präventiv erfolgt aufgrund der bekannten Rissbildungen im Tragwerk und der erwarteten Wetterereignisse. Belastbare Aussagen sind in Zusammenhang mit witterungsbedingtem Schneefall ausschließlich anhand der Anzeigen von Schneewaagen möglich. Da die Installation von Schneewaagen erst vor dem Winter 2025/2026 erfolgte, können aktuell keine Aussagen getroffen werden. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird bei Sperrungen eine pragmatische Lösung gewählt. Das aktuelle Vorgehen mit dem Aufstellen von Schneewaagen stellt eine solche dar. Eine Sperrung bleibt so lange aufrecht, bis eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
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Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Habe ich Sie richtig verstanden, dass es keine pauschalen Sperrungen gibt? Das wäre im Widerspruch zu dem Mitarbeiter von Immobilien Bremen, der uns in der Sportdeputation mehrmals erklärt hat, dass die Hallen bis zum 21. März – ich schaue Herrn Humpich an, deswegen hat er ja dort auch eine Berichtsbitte gestellt – gesperrt werden würden, was zu Kritik des Landessportbundes, aber auch bei uns Deputierten zu einem Unverständnis geführt hat und daher auch zu dieser Frage?
Wiebke Stuhrberg
Ja, da haben Sie mich richtig verstanden. Wir sperren pauschal keine Sporthallen. Es liegt ja leider noch kein Protokoll zu dieser Sitzung der Sportdeputation vor, die am 4. Februar stattgefunden hat. Ich habe die Aussage vernommen, habe aber auch Rücksprache gehalten, und eine solche Aussage ist entweder nicht getätigt worden oder ist missverstanden worden und sollte dann über das Protokoll auch aufgeklärt werden. Wir haben gar keinen Anlass, wir haben überhaupt gar kein Interesse daran, pauschal zu sperren, auch nicht bis zum kalendarischen Ende des Winters, deshalb installieren wir ja auch Schneewaagen und agieren auch risikobezogen auf Gefährdungen, aber nicht pauschal.
Antje Grotheer
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Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Besagte Sitzung der Sportdeputation fand, glaube ich, im Oktober statt, und das war jetzt nicht in der letzten im Februar. Meine Frage ist: Wenn Sie jetzt diese Schneewaagen, die das Gewicht ja wiegen sollen, auf den Dächern anbringen, jetzt ganz frisch, das freut mich natürlich, werden die pauschal auf allen Dächern aufgebracht oder nur da, wo Sie jetzt schon wissen, dass die Statik Schneelasten nicht aushalten würde oder es zu Rissbildungen kam?
Wiebke Stuhrberg
Sie werden nicht pauschal an allen Sporthallen angebracht, das ist am Ende auch eine Kostenfrage. Aber da wir ja auch risikobezogen vorgehen, suchen wir uns die Sporthallen aus, wo zum Beispiel auch Rissbildungen bekannt sind oder wo wir ein Risiko sehen und die eng gemonitort werden sollen. Ein Einsatz einer Schneewaage zieht immer Kosten von ungefähr 3 000 Euro nach sich, insofern gehen wir da wirtschaftlich vor und kombinieren das mit den präventiven Maßnahmen, die wir sowieso vornehmen.
Antje Grotheer
Frau Staatsrätin, es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Ole Humpich. – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Staatsrätin, Sie haben die Schneewaagen gerade schon angesprochen. Würden Sie mir zustimmen, wenn alle Sporthallen in der Stadt Bremen damit ausgestattet wären, dass wir pauschale Hallenschließungen in den Winterzeiten damit verhindern können?
Wiebke Stuhrberg
Ich muss noch einmal wiederholen, dass wir keine pauschalen Hallensperrungen durchführen. Es wäre auch, wie gesagt, nicht wirtschaftlich, an jeder Sporthalle, wo das Risiko nicht da ist und bisher auch nicht eingetragen ist, eine Schneewaage zu installieren. Insofern stimme ich Ihnen da nicht zu. (Zuruf)
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Staatsrätin, wie viele Hallen in der Stadt Bremen sind denn aktuell von Rissen betroffen, von statischen Herausforderungen, nennen wir es einmal so?
Wiebke Stuhrberg
Soweit ich informiert bin – ich kann das aber gern noch einmal nachreichen –, ist es die eine Sporthalle, die auch schon in der Deputationssitzung Anfang Februar besprochen wurde, das ist die Einfeldhalle Theodor-Billroth-Straße. Soweit ich weiß, steht da auch eine Sanierung in 2026 an. Ich kann mich aber gern informieren, ob es momentan noch weitere gibt, wo wir von Rissbildungen Kenntnis haben.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Wie häufig kontrollieren Sie denn die Statik in den Hallen, und wenn dort Risse auftreten, setzen Sie dann Schneewaagen dort ein? (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Das wurde doch alles in der Deputation beantwortet!)
Wiebke Stuhrberg
Genau da würde ich auch den Abgeordneten Lenkeit zitieren, das haben wir tatsächlich in der Deputation beantwortet. Das steht auch als Antwort in der schriftlichen Vorlage. Alle fünf Jahre findet eine Sichtuntersuchung statt und alle 15 Jahre eine weiterführende Untersuchung des Tragwerks.
Antje Grotheer
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Ole Humpich FDP
Frau Staatsrätin, sind Sie der Meinung, dass diese Abstände reichen, um die Statik der Sporthallen, die ja in Teilen herausfordernd ist, mit Sicherheit zu beurteilen? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, reicht!)
Wiebke Stuhrberg
Ja, ansonsten würden wir auch etwas an den Zeiträumen ändern.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 4: Wie weiter mit dem leer stehenden Polizeigebäude am Sedanplatz? Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. Januar 2026 Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Wie viele öffentliche Nutzungsinteressenten gab es bisher für das leer stehende Polizeigebäude am Sedanplatz in Vegesack, nachdem die Polizei in das neue Präsidium am Speicherquartier umgezogen ist? 2. Wie gedenkt der Senat, mit dem Gebäude weiter zu verfahren, falls es keine öffentliche Nachnutzung gibt? 3. Wie bewertet der Senat eine zeitnahe Verkaufsoption der Polizeiimmobilie an private Investoren, da das gesamte Umfeld rund um den Sedanplatz derzeit neu geplant, bebaut und entwickelt wird und die Fläche des Polizeigebäudes in diese Planungen gut integriert werden könnte?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrätin Wiebke Stuhrberg.
Wiebke Stuhrberg
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Gebäude steht nicht in Gänze leer. Der Ordnungsdienst ist in der Liegenschaft verblieben. Für die durch die Polizei freigezogenen Flächen wurde eine Weiternutzung durch die Polizei für Trainingsmöglichkeiten geprüft. Diese Nutzung wurde allerdings verworfen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine öffentlichen Nutzungsinteressenten. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Mit dem Ordnungsdienst befindet sich weiterhin eine öffentliche Nutzung in der Liegenschaft. Es ist vorgesehen, dass der Ordnungsdienst in circa fünf Jahren in das Rathaus Blumenthal umzieht. Bis dahin sollen die Flächen des Ordnungsdienstes konsolidiert werden, sodass die übrigen Flächen bestmöglich genutzt werden können. Sofern weiterhin keine öffentlichen Nutzungsinteressen bestehen, kann übergangsweise auch eine externe Vermietung in Betracht gezogen werden. Wie mit dem Gebäude nach Auszug des Ordnungsdienstes verfahren wird, hängt von den dann vorhandenen städtischen Bedarfen ab. In diesem Zusammenhang werden auch die weiteren möglichen Verwertungsoptionen für das Gebäude bewertet. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Frau Staatsrätin, wie viele Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind denn in diesem sehr großen Gebäude, das ja beheizt und unterhalten werden muss?
Wiebke Stuhrberg
Nach meinem Kenntnisstand sind es zwölf. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ich hätte jetzt zehn gesagt!)
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Wenn es nur zwölf sind und es bisher noch keine weiteren Nutzungen oder Vermietungen gibt, haben Sie ausgerechnet, wie teuer denn dann im Prinzip dieser Unterhalt des Gebäudes für zwölf Mitarbeiter ist oder ob es nicht günstiger wäre, diese zwölf Mitarbeiter irgendwo anders einzumieten? Leerstand gibt es genug in Vegesack, auch direkt im Zentrum.
Wiebke Stuhrberg
Ausgerechnet haben wir es nicht, aber wir sind natürlich dabei, zu prüfen, wo diese verbleibenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes unterzubringen sind. Das muss natürlich auch mit der Raumplanung und Kapazitätsplanung der Senatorin für Inneres und Sport abgestimmt werden, und diese Prüfungen laufen derzeit. Das Gebäude wurde ja erst im November 2025 freigezogen, insofern bitte ich da noch um etwas Geduld. Da ist eine Prüfung, die läuft auch gerade, es gibt nur keine Antwort, die ich Ihnen jetzt gerade darauf geben kann.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie schon auch anstreben würden, die Mitarbeiterinnen irgendwo anders unterzubringen, damit das Gebäude gegebenenfalls verkauft werden kann, denn Interessenten gibt es, und der Staatsrat für Bau wird zustimmen, es wäre wünschenswert, glaube ich, wenn das gesamte Areal am Sedanplatz, das ja gerade schon komplett in Planung und im Umbau ist – ich sehe das Fragezeichen, Frau Präsidentin! –, dann auch mit dem letzten Puzzlestein zu Ende mitgeplant und realisiert werden könnte?
Wiebke Stuhrberg
Ja, da stimme ich Ihnen zu, deswegen prüfen wir ja auch gerade, wo die verbleibenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes untergebracht werden können. Wir werden dann auch noch einmal abfragen, ob es weitere öffentliche Nutzungsinteressenten gibt, weil wir das ja aufgrund der Grundstücksrichtlinie und auch der Landeshaushaltsordnung zumindest einmal ausschließen müssen, bevor das Gebäude weiterverwertet wird, und dann haben wir verschiedene Optionen, ob es jetzt zum Beispiel auch eine externe Vermietung zur Überbrückung ist, ein Verkauf oder auch eine Erbpachtvergabe. Das sind Prozesse, die laufen parallel zu der Prüfung mit dem Ordnungsdienst.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Maike Schaefer GRÜNE
Es gibt ja weitere leer stehende Immobilien von Immobilien Bremen, ob es die alten Schulgebäude sind oder die alte Kfz-Zulassungsstelle in Vegesack, die seit Jahren leer stehen. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Ortsamt Lesum!) Ortsamt Lesum! Würden Sie mir zustimmen, dass es auf Dauer vielleicht günstiger ist, diese Immobilien dann auch einmal zu veräußern, als sie ungenutzt weiter dem Verfall preiszugeben?
Wiebke Stuhrberg
Leer stehende öffentliche Immobilien wollen wir natürlich nicht dem Verfall preisgeben. Wir kümmern uns ja auch um diese Immobilien, und sie sind weiterhin in unserem Kataster (Zuruf) und werden auch Nutzungen zugeführt. Diese Immobilien sind aber auch oft so angelegt, dass sie nicht direkt auf dem freien Markt Interessenten finden. Das ist eine Gesamtimmobilienstrategie, die wir da anstreben, aber wir lassen jetzt keine öffentlichen Immobilien verfallen.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere eine Zusatzfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns. – Bitte sehr!
Ute Reimers-Bruns SPD
Frau Staatsrätin, ist mein Kenntnisstand richtig, dass die verbleibenden zwölf Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes sozusagen nur in einer Zwischenlösung im jetzigen Gebäude am Sedanplatz untergebracht sind, weil – das ist ja das Bekenntnis aller Ressorts – auch das Blumenthaler Rathaus, ich glaube, in einem oder zwei Jahren von Polizei und auch Ordnungsdienst bezogen werden soll und es deshalb meines Erachtens natürlich keinen Sinn macht, da jetzt auch noch einmal wieder umzuziehen?
Wiebke Stuhrberg
Das ist korrekt, allerdings müssen wir prüfen, ob es eine Interimslösung geben muss. Das hängt davon ab, wann das Rathaus bezugsfertig ist und die Mitarbeiter:innen dorthin umziehen können. Es ist aber nicht in unserem Interesse, das jetzt als Lösung für die nächsten fünf Jahre – denn es kann bis zu fünf Jahre dauern – beizubehalten. Deswegen ist es, wie gesagt, eine laufende Prüfung, und da bitte ich auch um etwas Geduld. Der Freizug erfolgte im November 2025, und da laufen die Abfragen zurzeit.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jens Eckhoff. – Bitte sehr!
Jens Eckhoff CDU
Frau Staatsrätin, vielleicht habe ich das gerade nicht richtig mitbekommen: Können Sie uns noch einmal sagen, was diese Immobilie monatlich an Unterhalt kostet?
Wiebke Stuhrberg
Das können Sie nicht mitbekommen haben, denn das habe ich nicht erwähnt, das muss ich Ihnen nachreichen. Die Information liegt mir auch aktuell nicht vor.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Jens Eckhoff CDU
Sie haben gesagt, Sie wollen prüfen, ob die Mitarbeiter in eine Zwischenlösung gebracht werden können, bis Blumenthal zur Verfügung steht. Bis wann können wir denn mit einem Abschluss dieser Prüfung rechnen?
Wiebke Stuhrberg
Ich würde sagen, mittelfristig. Das ist, wie gesagt, eine Anfrage, die momentan in Abstimmung mit der Senatorin für Inneres und Sport ist, und hier kann ich auch nur wiederholen: Der Auszug erfolgte im November 2025. Wir sind da im engen Austausch und erwarten, dass wir da gemeinsam bald eine Lösung finden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nach der Sommerpause, oder was?)
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Jens Eckhoff CDU
Können Sie uns denn vielleicht einmal mitnehmen, wenn der Auszug im November 2025 geschehen ist, wann er im Senat beschlossen war und wie lang der Vorlaufprozess bis zu diesem Auszug war?
Wiebke Stuhrberg
Diese Information kann ich Ihnen nicht aktuell liefern, da ich daran auch nicht beteiligt war, das kann ich aber gern auch nachliefern.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Jens Eckhoff CDU
Ich würde dann doch darum bitten, dass Sie vielleicht zu diesem Thema noch einmal einen Bericht für den nächsten Haushalts- und Finanzausschuss vorlegen könnten.
Wiebke Stuhrberg
Gern! (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Danke!)
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 5: Sicherstellung der rechtzeitigen und gleichberechtigten Information von Eltern bei Schulausfall Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. Januar 2026 Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Über welche Kommunikationskanäle wurden und werden Eltern bei kurzfristigem Schulausfall, beispielsweise aufgrund von Witterung oder Streiks, informiert, und wie wird künftig verhindert, dass über verschiedene Kanäle widersprüchliche Informationen verbreitet werden? 2. Wie wird sichergestellt, dass Informationen über Schulausfall und Ähnliches zuerst auf der offiziellen Behördenseite oder anderen öffentlich zugänglichen Portalen erscheinen, noch bevor diese über die sozialen Medien verbreitet werden, damit Betroffene, die keine sozialen Medien nutzen, nicht im Nachteil sind? 3. Welche verbindlichen Regelungen oder Standards gibt es zur zeitgleichen oder vorrangigen Veröffentlichung von Informationen zum Schulausfall auf offiziellen, barrierearmen Kanälen, um eine gleichberechtigte Information aller Erziehungsberechtigten zu gewährleisten?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Senator Mark Rackles. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Jetzt retten Sie bitte die Welt!)
Mark Rackles
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei Unterrichtsbeeinträchtigungen – etwa bei einer Umstellung auf Distanzunterricht aufgrund der Wetterlage – informieren wir Erziehungsberechtigte und Öffentlichkeit über abgestimmte Kanäle. Die zentrale Veröffentlichung erfolgt über die Website des Senators für Kinder und Bildung. Parallel informieren wir über Instagram mit Verweis auf die Webseite. Zeitgleich erhalten die Schulen eine E-Mail, damit sie die organisatorische Umsetzung, die Elterninformation und gegebenenfalls eine Notbetreuung veranlassen können. Ergänzend folgt nachgelagert eine Pressemitteilung für Medien und Öffentlichkeit. Die Schulen informieren zusätzlich über ihre eigenen Verteiler, etwa per Elternbrief oder über itslearning. Die Inhalte werden in der mit Führungskräften belegten Arbeitsgruppe des Senators für Kinder und Bildung „Extreme Wetterlage“ abgestimmt. Grundlage für Entscheidungen ist das offizielle Lagebild der Feuerwehr Bremen, ergänzt durch Warnsysteme wie „WarnWetter“ des Deutschen Wetterdienstes und die Warn-App „NINA“. Auch bei kurzfristigen Änderungen – etwa im Zusammenhang mit Streiks – greift dieselbe abgestimmte Kommunikationskaskade. Widersprüche vermeiden wir durch einen einheitlichen Kerntext und eine klare Veröffentlichungsreihenfolge. Aussagen Dritter, etwa in privaten Chatgruppen, liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Zu Frage 2: Die Sicherstellung erfolgt durch eine standardisierte Veröffentlichungskaskade. Zunächst wird in der Arbeitsgruppe „Extreme Wetterlage“ entschieden. Grundlage dafür ist das Lagebild der Feuerwehr, an dem sich die Entscheidung orientiert. Anschließend wird die Entscheidung auf der offiziellen Website des Senators für Kinder und Bildung veröffentlicht, sodass die Information öffentlich zugänglich ist und ohne Nutzung sozialer Medien abgerufen werden kann. Zeitgleich werden die Schulen per E-Mail informiert, damit die operative Umsetzung unmittelbar erfolgen kann. Unmittelbar danach erfolgt die Kommunikation über Instagram sowie ergänzend eine Presseinformation, die wiederum die Berichterstattung durch die Medien ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass Erziehungsberechtigte ohne Social-Media-Nutzung nicht benachteiligt werden. Zu Frage 3: Für solche Lagen wird nach einem behördlichen Kommunikationsstandard gearbeitet, der sich aus den oben beschriebenen Abläufen ergibt. Danach erfolgt die Veröffentlichung vorrangig auf der offiziellen Website als führendem Referenzkanal. Es wird insgesamt ein einheitlicher Kerntext verwendet, damit die Kommunikation über alle Kanäle hinweg konsistent bleibt. Zugleich wird auf eine barrierearme und offene Zugänglichkeit geachtet. Für bildung.bremen.de sind eine Barrierefreiheitsseite sowie eine Barrierefreiheitserklärung hinterlegt, auch in Leichter Sprache. Damit wird eine gleichberechtigte Information aller Erziehungsberechtigten über offizielle, öffentlich zugängliche Kanäle abgesichert; Social-Media-Kanäle und Medienberichterstattung dienen ergänzend der Reichweite. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Es sind ja jetzt in den letzten Wochen mehrere solcher Situationen aufgetreten. Haben Sie Rückmeldung dazu, wie gut es geklappt hat, dass die Eltern frühzeitig genug über die von Ihnen beschriebenen Kanäle informiert wurden und die Kaskade, die Sie beschrieben haben, quasi ausreichend gegriffen hat?
Mark Rackles
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, frühzeitig ist ja jetzt sehr relativ, weil wir teilweise am Sonntagabend entscheiden mussten, oder am Sonntagnachmittag um 17:00 Uhr war eine Runde, in der ich teilgenommen habe, was am Folgetag stattfindet. Das ist für viele Menschen nicht frühzeitig, sondern sehr spontan, aber wir sind ja auf das Wetter angewiesen, das ist ja nichts, was wir langfristig planen können. Deswegen, es gab Situationen, wo tatsächlich – ich weiß auch, dass Sie einen Fall hatten – die Information auf Instagram vor einem Vorlauf war zu der Aktualisierung der Website, das war aber am Montag einer besonderen Situation geschuldet. An sich ist es so, dass wir so früh wie möglich mit maximalem Vorlauf informieren, aber erst, wenn das rote Licht der Warnung der Feuerwehr „Gefahr für Leib und Leben“ kommt, das ist für uns der Trigger. In dem Moment schalten wir um, definitiv dann Schließung und Auslagerung, also nicht Schließung, sondern Auslagerung in das Homeschooling. Also bisher hat es meines Erachtens geklappt. Wir haben Beschwerden von Eltern gehabt. Die einen wollten sowohl die Öffnung, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) die anderen wollten die Schließung haben. Wie bei Corona hält sich das wahrscheinlich irgendwie die Waage, aber ich würde sagen, die Verfahren der letzten drei Situationen, die wir hatten – Streik und Wetter –, waren so, dass wir sagen können, es wurde so schnell wie möglich informiert, und da haben wir auch keine massiven Rückmeldungen gehabt, dass das jetzt negativ war. (Beifall SPD)
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 6: Stärkung des Mieter:innenschutzes bei der Vermietung von möblierten Wohnungen Anfrage der Abgeordneten Falk-Constantin Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 21. Januar 2026 Bitte, Herr Kollege!
Falk-Constantin Wagner SPD
Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der vom Senat in seiner Antwort auf eine 2025 angekündigten Bemühungen, sich gemeinsam mit Hamburg im Bundesrat für einen stärkeren Mieter:innenschutz im Hinblick auf möbliertes Wohnen und Kurzzeitvermietungen einzusetzen? 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung des möblierten Wohnens und der Kurzzeitvermietung in Bremen, und welche Notwendigkeit sieht er vor diesem Hintergrund für einen stärkeren Mieter:innenschutz? 3. Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem entsprechenden Beschluss des Bundesrates sowie die Ankündigung der Bundesregierung, einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Themenkomplex vorzulegen?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Dr. Ralph Baumheier.
Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt beim Deutschen Bundestag einzubringen. Das Bundesministerium für Justiz hat zwischenzeitlich den Referentenentwurf vorgelegt. Dieser greift die Regelungslücken bei möblierten Wohnungen und kurzzeitigen Vermietungen auf: In beiden Bereichen gibt es Rechtsunsicherheiten bezüglich der Wirkung der Mietpreisbremse. Zu Frage 2: Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts weiterhin sehr angespannt. Gerade in Ballungszentren steigen die Mieten weiter stark an. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten haben sich in der Zeit von 2010 bis 2024 durchschnittlich verdoppelt. Allein in der Zeit von 2022 bis 2024 sind sie um über 20 Prozent gestiegen. Ein Rekordniveau hat außerdem der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote erreicht. Auch das trägt dazu bei, dass es in Städten immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dieser Trend der Vermietung möblierter Wohnungen beziehungsweise der Kurzzeitvermietung ist derzeit in Bremen noch nicht in dem Maße vollzogen wie in anderen Städten. Er ist aber, da es bei möblierten Wohnungen und kurzzeitigen Vermietungen Rechtsunsicherheiten über den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse gibt, ein wichtiger Faktor und kann sich auch in Bremen negativ auf den Mietmarkt auswirken. Zu Frage 3: Die Stellungnahme der Bundesregierung, Entwurf vom 22. Dezember 2025, bestätigt vollumfänglich die beiden zentralen Anliegen des Bundesrates auf Antrag der Länder Hamburg und Bremen zur Regulierung von Möblierungszuschlägen und von Kurzzeitmietverhältnissen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Das Bundesministerium der Justiz hat zu diesen Regelungsbedarfen aktuell einen Referentenentwurf veröffentlicht. Nach diesem Entwurf wird die Wirkung der Mietpreisbremse auf möblierte Wohnräume eindeutig geregelt sowie die Dauer von Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate begrenzt. Außerdem enthält er weitere mietrechtliche Themen zum Mieter:innenschutz, die der Senat ebenfalls grundsätzlich begrüßt, unter anderem zu Indexmieten. Es ist jetzt die Beratung im Deutschen Bundestag abzuwarten. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Falk-Constantin Wagner SPD
Herr Staatsrat, vielen Dank für die guten Nachrichten zum Mieterschutz! Können Sie absehen, zu wann die Regelungen in Kraft treten werden?
Dr. Ralph Baumheier
Wie gesagt, die werden dann jetzt erst einmal dem Deutschen Bundestag vorgelegt und dort beraten, insoweit kann ich dazu leider keine konkrete zeitliche Aussage treffen.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 7: Welche Erfahrungen konnten bislang mit der Umsetzung des „Bauturbos“ gemacht werden? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Bitte, Herr Kollege!
Thore Schäck FDP
Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten organisatorischen, personellen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen sind bislang in Bremen getroffen worden, um die seit dem Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuchs im Oktober 2025 – sogenannter Bauturbo – möglichen Spielräume im Baugenehmigungsverfahren in der Stadt Bremen umzusetzen und zu nutzen? 2. Bei welchen konkreten Bauvorhaben wurde die Anwendung des Bauturbos geprüft und befinden sich in Vorbereitung oder Umsetzung, und bei welchen Vorhaben wurde die Anwendung geprüft, aber verworfen? Sofern es sich um eine größere Anzahl von Anwendungen handelt, bitte die fünf größten Bauprojekte auflisten und genauer ausführen! 3. Welche Erfahrungen konnten bislang aus der Umsetzung des Bauturbos gemacht werden, und was bedeutet dies für die weitere Anwendung auf andere Projekte?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Dr. Ralph Baumheier.
Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der sogenannte Bauturbo bietet gegenüber den bisherigen Regelungen zusätzliche Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten vom bestehenden Planungsrecht für Vorhaben des Wohnungsbaus. Da diese Abweichungsmöglichkeiten erheblich in die kommunale Planungshoheit eingreifen, ist die Voraussetzung für deren Anwendung die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine neue Regelung des Baugesetzbuches. Die Gemeinde kann demnach die Zustimmung erteilen, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. In einem ersten Schritt musste daher zunächst definiert werden, wer in Bremen „die Gemeinde“ im Sinne des § 36a Baugesetzbuch ist. Dafür wurde ein Ortsgesetz erarbeitet, welches der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung Januar 2026 beschlossen, und das Ortsgesetz wurde bereits am 3. Februar 2026 ausgefertigt. Die Verkündung im Bremischen Gesetzblatt wird ebenfalls noch im Februar dieses Jahres erfolgen. In einem zweiten Schritt wurden von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung städtebauliche Leitlinien entwickelt. Diese geben einen Orientierungsrahmen bei der Bewertung der Frage, wann ein Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Diese Leitlinien werden in der Sitzung am 5. März 2026 der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen eines Berichts der Verwaltung vorgelegt. Entsprechende Anträge auf Grundlage des Bauturbo werden innerhalb der vorhandenen Organisationsstrukturen mit dem vorhandenen Personal bearbeitet. Dabei werden parallel zum laufenden Geschäft die neuen verfahrensrechtlichen Anforderungen, die durch den Bauturbo entstanden sind, bewertet und entsprechende notwendige Anpassungen umgesetzt. Zu Frage 2: Es werden aktuell diverse Vorhaben im Rahmen von Beratungen und Vorklärungen bearbeitet. Teilweise müssen jedoch seitens der Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger zunächst die fachlichen Grundlagen geschaffen werden, damit durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die Zustimmung der Gemeinde erteilt werden kann, beispielsweise durch Fachgutachten und Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Konkret beschieden wurde auf der Grundlage des Bauturbos bisher ein Wohnbauvorhaben, nämlich der Wasserturm auf dem Stadtwerder. Ablehnungen wurden bislang nicht erteilt, jedoch erste Vorhaben identifiziert, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Bauturbos nicht gegeben sind. Zu Frage 3: Aufgrund der bisher geringen Erfahrungen mit entsprechenden Anträgen können hieraus noch keine Rückschlüsse für die weitere Bearbeitung gezogen werden. Das Bauressort tauscht sich mit anderen Kommunen und Ländern sowie dem Bund kontinuierlich dazu aus. So können Anwendungserfahrungen außerhalb Bremens hier ebenfalls Berücksichtigung in der praktischen Arbeit finden. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Thore Schäck FDP
Wir haben jetzt relativ viel darüber gehört, dass schon ein bisschen etwas was passiert ist und was jetzt auch in Zukunft noch alles passieren soll und kommen soll. Nach meinem Wissensstand ist aber die Tatsache, dass der Bauturbo kommt, schon ein bisschen länger bekannt. Das ist, glaube ich, sogar noch ein Beschluss der alten Bundesregierung, also es müsste schon zwei/zweieinhalb Jahre klar sein, dass das jetzt kommt. Wieso haben Sie die Zeit nicht genutzt? Dann wären Sie heute schon längst einen Schritt weiter.
Dr. Ralph Baumheier
Zum einen, formal ist der Bauturbo seit Ende Oktober 2025 in Kraft. Dass die Überlegungen zu einem Bauturbo schon längere Zeit vorher in der Diskussion waren, das ist sicherlich richtig, aber letztendlich ist es natürlich wichtig, was genau im Gesetzblatt steht und in welchen Rahmenbedingungen wir uns dann da worauf einsetzen sollen. Die Vorbereitung dazu ist ja jetzt nicht so, dass wir uns erst seit Oktober, seitdem das im Gesetzblatt des Bundes steht, damit beschäftigt haben. Wir haben uns dort, wie dargelegt, im Austausch mit anderen Kommunen, mit anderen Ländern, insbesondere auch mit dem Land Berlin, das dort in der Tat eine sehr intensive Vorbereitung geleistet hat, schon einen Leitfaden erarbeitet hat, ausgetauscht und uns dies dann auch als Rahmensetzung, soweit man das dann schon im Vorlauf zu der Verkündung im Gesetzblatt machen konnte, auch hier angeschaut. Insoweit glaube ich nicht, dass wir da Zeit verloren haben. Es ist aber jetzt schon so, dass die konkrete Beratung des Vorhabens derzeit noch läuft, und insoweit, die hätten wir, glaube ich, auch nicht weiter vorziehen können; aber das ist etwas, was zurzeit läuft, und ich glaube, dadurch, dass wir immerhin ein Vorhaben nach den Regelungen jetzt schon einmal beschlossen haben und auf den Weg bringen konnten, das zeigt ja, dass damit durchaus schon etwas in Bewegung geraten ist.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Thore Schäck FDP
Wenn Sie jetzt noch in den Beratungen sind und auch dort wahrscheinlich immer wieder neue Erkenntnisse zutage treten: Haben Sie schon Zahlen, an denen Sie messen können, wie erfolgreich der Bauturbo in Bremen sein wird, dass Sie sagen, wir erwarten aufgrund dieser oder jener Maßnahmen, dass wir beispielsweise in Zukunft 20 Prozent schneller bauen oder dass die Mieten soundso viel Prozent sinken? Also gibt es irgendwelche Erfolgskriterien, oder wurschtelt man sich da erst einmal so durch und schaut, wo man ankommt?
Dr. Ralph Baumheier
Die Rückwirkungen und die Messlatte Miete, die haben wir uns in der Tat so nicht gesetzt. Das kenne ich auch aus anderen Kommunen und Ländern nicht, dass das ein Maßstab ist, an dem man sich messen lassen will. Natürlich soll das im Ergebnis einen Beitrag leisten, dass auch mehr günstiger Wohnraum entsteht, aber nicht konkret an der Miethöhe festgemacht, sondern wir messen in der Tat wie die anderen Kommunen und Länder dann auch den Erfolg daran, dass wir dann bestimmte Vorhaben schneller voranbringen können. Das kann ich Ihnen aber jetzt nicht mit einer konkreten Messzahl benennen, sondern das ist ein Beitrag zu dem, was wir im Kontext Bremer Weg zur Beschleunigung und zur Kosteneffizienzsteigerung auf den Weg gebracht haben. Insofern ist es ein wichtiges, aber nicht das einzige Element, mit dem wir arbeiten.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir nehmen das erst einmal so zur Kenntnis, vielen Dank!) Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser. – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Herr Staatsrat, Sie haben ja mitbekommen, dass auch die Oberschule in der Überseestadt immer mal wieder in der Diskussion war, und da interessiert mich, ob dieses Projekt vielleicht bei Ihnen auch schon zur Prüfung auf dem Tisch lag, ob es zum Bauturbo dient oder nicht.
Dr. Ralph Baumheier
Ja, das ist in der Tat der Fall, dass wir uns mit der – –. Es ist nicht nur zur Kenntnis gekommen, wir sind da im intensiven Austauschprozess mit den anderen beteiligten Ressorts, insbesondere dem Bildungsressort. Dort ist es tatsächlich so, dass die Regularien des Bauturbo in der Form nicht zur Anwendung kommen können, denn der Bauturbo setzt voraus, dass das auslösende Element ein Wohnungsbauvorhaben ist, und diesem folgend können weitere soziale Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise eine Schule dem zugeordnet werden, allerdings setzt das Ausgangselement den Wohnungsbau voraus. Das ist an der Stelle allerdings nicht der Fall. Wir sind aber gemeinsam auf dem Wege, um die schnellstmögliche Beschleunigung auf anderem Wege zu erreichen, aber der Bauturbo ist an der Stelle rechtlich bedingt nicht ansetzbar.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere eine Zusatzfrage des Abgeordneten Thore Schäck. – Bitte sehr!
Thore Schäck FDP
Der Bauturbo sieht ja verschiedene Verschlankungen vor und sorgt dadurch natürlich auch dafür, dass die eine oder andere Vorgabe nicht mehr eingehalten wird. Gibt es denn in den Reihen der rot-grün-roten Koalition auch Bedenken, was die Umsetzung des Bauturbos angeht, wenn wir jetzt einmal über klima- oder umweltschutztechnische Maßnahmen sprechen, die dem vielleicht in irgendeiner Form zum Opfer fallen könnten?
Dr. Ralph Baumheier
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob fachliche Anforderungen in dieser Art durch den Bauturbo ausgehebelt werden, sondern es ist tatsächlich eine Verfahrensbeschleunigung, aber es ist nicht so, dass fachliche Anforderungen damit vollständig ausgehebelt werden, sondern sie sind Teil, dass bestimmte Dinge dann trotzdem in Fachgutachten auch beigebracht werden müssen, damit wir uns dann schneller dem Thema der Vorhabengenehmigung nähern können. Insoweit sehe ich nicht, dass wir uns damit konträr zu bestimmen fachlichen Anforderungen auf den Weg begeben, aber natürlich ist es so, dass wir das wahrscheinlich auch in der Sitzung der Baudeputation im März, die ich gerade angekündigt habe, wo wir über die städtebaulichen Leitlinien berichten werden und in Diskussion gehen werden, vielleicht gemeinsam diskutieren werden können.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 8: Toilettenversorgung Innenstadt – öffentliche Toilette in der Markthalle Acht vor dem Aus? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Bitte, Herr Kollege!
Thore Schäck FDP
Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass der Senat den Vertrag – beziehungsweise die vertragliche Vereinbarung – über die Zurverfügungstellung der öffentlichen barrierefreien Toilette in der Markthalle Acht am Domshof 8 – 12 mit dem Betreiber kündigt beziehungsweise bereits gekündigt hat, und falls ja: aus welchen konkreten Gründen, mit welcher Kündigungsfrist und zu welchem Wirksamkeitsdatum? 2. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für die Toilettenversorgung der Innenstadt, und welche Übergangs- beziehungsweise Ersatzlösungen sind vorgesehen? 3. Welche Gesamtkosten sind Bremen seit Abschluss der Vereinbarung zur öffentlichen barrierefreien Toilette am Standort Domshof/Markthalle Acht entstanden, und welche voraussichtlichen Kosten erwartet der Senat im Vergleich dazu bei einer Ersatzlösung?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet von Senatorin Dr. Henrike Müller.
Dr. Henrike Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Vertrag wurde im April 2025 zum nächstmöglichen Termin gekündigt, und die Kündigung ist seit dem 31. August 2025 in Kraft. Grund der Kündigung sind wiederholte und anhaltende Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil der Stadt. Es fehlt eine transparente Abgrenzung zwischen den Nutzerinnen der Gastronomie in der Markthalle Acht und den öffentlichen Toilettenbesucher:innen. Der Betreiber hat eine Bezahlschranke eingeführt, ohne mit der Stadt Rücksprache zu halten, und die Einnahmenabrechnung beziehungsweise Gegenrechnung ist intransparent. Zu Frage 2: Die Auswirkungen sind gering, da die Anlage weiter besteht und uneingeschränkt nutzbar ist. Lediglich die Öffnungszeiten vor 11:00 Uhr und an Sonn- und Montagen entfallen. Als Alternative ist übergangsweise eine Anlage in der zweiten Etage des ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäudes und ab 2027 eine von der „Die Bremer Stadtreinigung“ betriebene öffentlich zugängliche Anlage in der Obernstraße nutzbar. Zu Frage 3: Die Kostenbeteiligung belief sich auf rund 50 000 Euro jährlich seit 2015 für die Toilettenanlage in der Markthalle Acht. Für die provisorische Sanitärcontaineranlage auf dem Hanseatenhof wurden von 2021 bis 2025 rund 190 000 Euro jährlich verausgabt. Beide Anlagen werden seit dem 1. November 2025 durch die Toilettenanlage im ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäude ersetzt. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf circa 120 000 Euro jährlich. Somit können im Jahr 2026 insgesamt 120 000 Euro eingespart werden, die im Haushaltsentwurf 2026 nicht mehr berücksichtigt wurden. Ab 2027 wird die feste WC-Anlage in der Obernstraße alle provisorischen Anlagen ablösen. Die jährlichen Kosten werden circa 150 000 Euro betragen. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Soweit wir informiert sind, war das
Thore Schäck FDP
eine Kostenteilung zwischen der Markthalle Acht und der öffentlichen Hand mit dem Deal, dass neben den Besucherinnen und Besuchern der Markthalle Acht auch Touristen, Schülergruppen, wer auch immer, dort die Toilettenanlagen besuchen können. Das führt jetzt natürlich dazu, dass die Kosten, die man sich vorher geteilt hat, jetzt komplett von der Markthalle getragen werden, was eventuell zu gesteigerten Kosten und Preisen führt. Hätte man vor diesem Hintergrund, insbesondere, wenn wir auch wissen, was diese neue Toilettenanlage in der Obernstraße jährlich kostet, dort nicht noch einmal ein Gespräch mit dem Betreiber der Markthalle suchen können, um diese Unstimmigkeiten oder Unklarheiten aufzulösen, um diesen, wie ich finde, für die Bremerinnen und Bremer sehr guten Deal weiterlaufen zu lassen?
Dr. Henrike Müller
Ja, ich verstehe die Frage und den Hintergrund. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, aber ich kann sagen, es hat diverse Gespräche, es hat diverse Nachfragen gegeben, und es hat sich in den letzten Monaten einfach immer wieder dargestellt, dass notwendige Unterlagen nicht eingereicht wurden, dass wir die Gesamtabrechnung und so weiter nicht haben, und der Eindruck hatte sich doch sehr verfestigt, dass das über Gespräche nicht aufgelöst werden kann und man deswegen am Ende keinen anderen Weg mehr gesehen hatte, als die Vereinbarung zu kündigen.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Thore Schäck FDP
Wenn dort jetzt ein Toilettenstandort wegfällt, zumindest die Kosten, die Toilettenanlage wird weiterbetrieben, privat, aber die Kosten fallen weg, das heißt, dort wird Geld eingespart, dann wird aber jetzt eine neue Toilettenanlage in der Obernstraße errichtet, spart die öffentliche Hand am Ende Geld, oder wird es dadurch teurer für alle?
Dr. Henrike Müller
Wir werden erst einmal Geld in die neue Anlage investieren, und dann wird es aber nicht teurer, sondern es bleibt im Grunde bei den Kosten, die wir bisher auch hatten; aber es wird sehr viel attraktiver.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir werden das in Augenschein nehmen! Vielen Dank!) Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Tim Sültenfuß. – Bitte sehr!
Tim Sültenfuß Die Linke
Frau Senatorin, wissen Sie, ob es zutrifft, dass die barrierefreie Toilette in der Markthalle Acht die einschlägigen DIN-Normen nicht erfüllt und dass es daher, auch, wenn es ein bisschen Geld kostet, total sinnvoll wäre, in der Obernstraße eine Toilette zu errichten, die alle DIN-Normen erfüllt und dann wirklich für alle Menschen nutzbar ist?
Dr. Henrike Müller
Ich weiß es jetzt konkret zur Markthalle Acht mit den DIN-Normen nicht, aber wir haben grundsätzlich ein Problem im Innenstadtbereich, und deswegen haben wir uns ja für die neue Toilettenanlage in der Obernstraße entschieden, und die wird jetzt so schnell wie möglich auch gebaut.
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Ole Humpich. – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Senatorin, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Toilettenanlage in der Markthalle Acht Sie 50 000 Euro im Jahr gekostet hat und dass das Betreiben der neuen Anlage in der Obernstraße rund 100 000 Euro kostet?
Dr. Henrike Müller
150 000 Euro wird die in der Obernstraße kosten. Das haben Sie richtig verstanden.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Dann muss ich Sie gerade falsch verstanden haben, weil Sie sagten, dass Sie auf lange Sicht Geld sparen durch den Wegfall der Markthalle Acht.
Dr. Henrike Müller
Nein, ich habe nicht gesagt, dass wir Geld sparen. Ich habe gesagt, das wird nicht teurer, nicht wesentlich teurer. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: 100 000 Euro!) Sie müssen sich dann schon die Toilettenanlagen auch ansehen und begutachten. Das, was wir in der Markthalle Acht haben, ist nicht das, was wir an Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und so in der Obernstraße errichten, und das ins Verhältnis gesetzt wird es nicht besonders teurer. Das habe ich gemeint und gesagt.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Senatorin, Sie würden mir aber schon zustimmen, dass zwischen 50 000 und 150 000 Euro – die Qualität außen vorgelassen – schon auch noch 100 000 Euro an Teuerungsrate stehen, oder?
Dr. Henrike Müller
Richtig! (Zurufe – Widerspruch SPD – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Qualität heißt, dass alle sie nutzen können!)
Antje Grotheer
Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Tim Sültenfuß. – Bitte sehr!
Tim Sültenfuß Die Linke
Ich wollte noch einmal ganz deutlich fragen: Sind Sie auch der Meinung, dass es sinnvoll investiertes Geld ist, wenn alle Menschen eine Toilette selbstständig nutzen können und dass das, was sich hinter dem Merkmal Qualität verbirgt, heißt, dass alle Menschen sie nutzen können? Sonst hätte man vielleicht zusätzlich zur Markthalle Acht noch eine weitere Toilette bezahlen/mieten müssen, was auch immer. Also dass es eigentlich ein guter Deal ist? Würden Sie das auch so sehen?
Dr. Henrike Müller
Das sehe ich absolut so. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Aktuelle Stunde Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar erstens auf Antrag der Abgeordneten Marco Lübke, Yvonne Averwerser und Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU das Thema „Wie stellt der Senat Bovenschulte die Schwimmfähigkeit aller Kinder trotz Bäderschließung sicher?“ und zweitens auf Antrag des Abgeordneten Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND das Thema „Versiegelt, verregnet, veranlagt – die neue Berechnungslage für die Regenwasserentsorgung ist ein Bürokratiemonster“. Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest. Ich rufe jetzt das erste Thema der Aktuellen Stunde auf: Wie stellt der Senat Bovenschulte die Schwimmfähigkeit aller Kinder trotz Bäderschließung sicher? Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwimmen ist kein bloßes Sportangebot, Schwimmen ist auch Kinderschutz und eine Grundfertigkeit, die jeder Mensch erlernen sollte, vielleicht sind wir uns darin schon mal einig. (Beifall CDU, FDP) Es geht um Sicherheit und Lebensrettung, darum, dass Kinder sicher an der Weser spielen können, dass Schulausflüge zu Badeseen oder Klassenfahrten nicht zu Gefahrenquellen werden, weil jedes Kind schwimmen kann. Meine Damen und Herren, ab Sommer 2026 droht nach dem jetzigen Stand der Wegfall des hanseWasser Hallenbades, so der Wille des Senats. Damit entfällt ein zentraler Lernort für den Schwimmunterricht von Schulen und Vereinen, und praktikable Alternativen gibt es nicht. Manche Schulen müssen gar auf den Schwimmunterricht komplett verzichten, und, das will ich noch einmal sagen, das vorliegende Bäderkonzept sieht die Schließung ausdrücklich vor. Meine Damen und Herren, die aktuellen Wasserflächen reichen schon jetzt nicht aus, und durch die geplante Schließung verschärft sich die Situation dramatisch auf dem Rücken der Schulen, der Kinder und der Sportvereine. (Beifall CDU) Lassen Sie mich für die CDU-Fraktion noch einmal deutlich sagen: Uns geht es als CDU-Fraktion nicht nur um das hanseWasser Hallenbad, sondern es geht grundsätzlich um die viel zu wenigen Wasserflächen, die damit in Verbindung stehen. (Beifall CDU) Ich will noch einmal einen kurzen Rückblick wagen: Im April 2024 wurde das hanseWasser Hallenbad im Auftrag des Senats an die Bremer Bädergesellschaft übergeben. Damit ging nicht nur das Gebäude, sondern auch das jährliche Defizit von rund 250 000 bis 300 000 Euro Betriebskostenzuschuss ebenfalls auf die Bremer Bäder über. Und schon damals war klar, weil die Bremer Bäder dieses Geld nicht erhalten haben: Dieses Bad wird man nicht halten können oder wollen, weil der Betriebskostenzuschuss an die Bremer Bäder nicht weitergegeben werden konnte oder wollte. Dennoch wurde aber in dieses Bad investiert, es wurde Geld hineingesteckt. Also, meine Damen und Herren: Warum übernimmt man ein Bad, von dem man im selben Atemzug weiß, dass man es bald wieder schließen will? Es gibt jetzt im Prinzip drei Wege, die Sie als Regierungsfraktionen jetzt beschreiten können: Erstens, Sie verteilen die bestehenden Nutzungszeiten aktuell auf andere Bäder. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich weniger öffentliche Wasserzeiten, deutlich geringere Einnahmen durch Eintrittsgelder und Kurse – ein finanzieller Rückschritt im sechsstelligen Bereich! Zweitens, Sie ziehen die Schließung durch ohne Ersatz. Dann verzichten Sie bewusst auf Schwimmunterricht, auf Vereinsangebote, auf Kinderschutz. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht als CDU-Fraktion, ist das nicht tragbar, und es wäre zwar günstig, aber absolut verantwortungslos und kurzsichtig, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Die dritte Möglichkeit gibt es natürlich auch noch: Sie sichern den Weiterbetrieb des hanseWasser Hallenbades, indem Sie den Betriebskostenzuschuss für die Bremer Bäder bereitstellen. Das kostet Geld, ja, aber es ist eine Investition in Sicherheit, Bildung und Gemeinsinn. Ich glaube, wir müssen uns in Bremen auch einmal klarmachen: Angesichts der katastrophalen Lage der Wasserflächen, gerade auch im Bremer Norden, den ich hier noch einmal deutlich ansprechen möchte, das FritzPiaskowski-Bad ist klar, das wird ausfallen, wir haben das marode Bad in Bremen-Grohn, und deswegen sage ich, wir als CDU-Fraktion, wir brauchen jeden Quadratmeter Wasserfläche. Jeder Verlust ist ein Rückschritt und verschärft den Mangel in Bremen insgesamt, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich möchte noch einmal auf das eigene Bäderkonzept 2035 hinweisen! Darin heißt es: Das Bäderkonzept in Bremen zielt darauf ab, die Bäderlandschaft durch Neubauten zukunftsfähig zu gestalten. 50 Prozent der Wasserflächen sind für das Schulschwimmen reserviert, 20 Prozent für Vereine und 20 Prozent für das öffentliche Schwimmen. Wenn wir uns jetzt beispielsweise einmal die Vereine anschauen, die dann nur noch rund elf Prozent der Wasserflächen bekämen, das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht für jeden Schwimmverein, meine Damen und Herren, (Beifall CDU, FDP) und wenn Sie diese Aufteilung jetzt aufgeben, dann stellen Sie die Glaubwürdigkeit Ihres eigenen Konzepts komplett infrage. Lassen Sie mich noch ein Argument entkräften, das Bad müsse geschlossen werden, es wäre ja so marode. Das ist faktisch falsch: Die Bremer Bäder haben in den letzten zwei Jahren nicht nur nicht unerheblich in das Bad investiert, und so, wie investiert wurde, kann das Bad auch noch mehrere Jahre so weiterlaufen. Der wahre Grund ist – das haben wir jetzt ja auch im Petitionsausschuss gehört und in den Medien –, dass Werder den Druck so erhöht hat, weil sie die Fläche haben wollen, das Bad unbedingt haben wollten, und das hat der Staatsrat im Petitionsausschuss auch deutlich gemacht. Ich sage noch einmal ganz klar: Wir als CDU-Fraktion sagen: Verzichten Sie nicht auf die Wasserflächen! Wir brauchen die Wasserflächen für Schulen und Vereine, und Sie müssen schon, lieber Senat, die Frage ehrlich beantworten: Wo sollen die Schüler, wo sollen die Schulen, wo sollen die Vereine eigentlich alle hin, wenn das Bad geschlossen wird? Abschließend: Wer schwimmen lernen ernst meint – und das predigen wir hier rauf und runter, gerade jetzt im Sommer wieder, wenn es wieder Unfälle gibt –, darf Wasserflächen nicht schließen, er muss sie sichern, meine Damen und Herren! – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel. Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete und Gäste! Wie wir in der Vergangenheit und an anderen Stellen bereits betont haben, ist uns als Linke der Erhalt von Schwimmflächen und die Sicherstellung der Schwimmfähigkeit von Kindern in Bremen sehr wichtig, denn das Schwimmen bedeutet nicht nur gesellschaftliche Teilhabe. Schwimmen rettet Leben, meine Damen und Herren. Wir begrüßen das vom Senat beschlossene Sanierungsprogramm, das unter anderem die energetische Sanierung des Schlossparkbades und des Südbades vorsieht. Was wir jedoch nicht unterstützen, ist die Schließung von Hallenbädern, die lebensnotwendige Schwimmkurse anbieten – nicht, solange keine tragfähigen Ersatzlösungen präsentiert werden, denn jedes Hallenbad leistet mit dem eigenen Schwimmunterricht für Schulklassen einen wichtigen Beitrag. Leider können auch in Bremen immer weniger Kinder schwimmen. Studien der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft zufolge sind 60 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen in Deutschland keine sicheren Schwimmer:innen. Ähnlich ist die Zahl im Land Bremen. In allen Diskussionen wird zu Recht die mangelnde Schwimmfähigkeit der Kinder betont, aber an keiner Stelle sprechen wir über marginalisierte Gruppen, wie junge Menschen mit Fluchterfahrung oder Mädchen und Frauen, die nur im Safe Space schwimmen lernen. Sie fallen bei der Berechnung und der Ersatzbeschaffung absolut durch das Raster. Weniger Wasserfläche drängt sie weiter an den Rand, meine Damen und Herren. Die Stadt Bremen sieht sich mit einem in den kommenden Jahren steigenden Bedarf an Schwimmflächen konfrontiert. Die Schließung von Hallenbädern, unter anderem auch die Schließung des hanseWasser Hallenbades, können wir uns angesichts der Entwicklung nicht leisten. Im hanseWasser Hallenbad trainieren jede Woche 33 Gruppen, von Seepferdchenkursen über eine queere Schwimmgruppe bis hin zu Seniorenschwimmen. Das Bad ist für die Menschen in den Stadtteilen Mitte, Östliche Vorstadt und Hemelingen unverzichtbar. Schon jetzt wissen viele Vereine nicht, wo sie trainieren und ihr Training abhalten sollen. Auch die Zeiten für das öffentliche Schwimmbad reichen längst nicht mehr aus. (Beifall CDU) Deshalb fordern wir mehr statt weniger Wasserflächen, Sanieren statt Schließen, (Beifall Die Linke) und ich sage ganz deutlich, das hanseWasser Hallenbad müssen wir erhalten, solange wir keinen Ersatz haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir sprechen heute über weit mehr als nur über ein Gebäude: Wir sprechen über Bildung, über Sicherheit, über soziale Teilhabe und auch über die Frage, ob wir es ernst meinen mit der Schwimmfähigkeit unserer Kinder hier in Bremen. Die geplante Schließung des hanseWasser Hallenbades ist keine isolierte Einzelentscheidung, sie ist Ausdruck einer Entwicklung, die wir in Bremen bereits seit Jahren beobachten: Wasserflächen werden knapper, Kapazitäten enger, Wege weiter, und die politischen Antworten dabei bleiben vage. Dabei liegt uns doch schwarz auf weiß vor, wie angespannt die Situation hier in Bremen ist. Im Bericht der AG „Schwimmen lernen“ vom 22. Mai 2025 heißt es ausdrücklich, dass die anstehende Schließung des Unibades die ohnehin angespannte Flächenlage insbesondere in der Östlichen Vorstadt weiter verschärfen würde. Alle beteiligten Akteurinnen und Akteure appellieren an den Erhalt und Ausbau der vorhandenen Wasserflächen, gerade vor dem Hintergrund steigender Grundschülerzahlen. Währenddessen wird die Schließung eines Bades genau in dieser Region diskutiert. Im Petitionsausschuss wurden Aussagen getroffen, die uns alarmieren müssen: Es wurde behauptet, Kinder können heute besser schwimmen. Fakt ist, rund 20 Prozent der Grundschüler können nicht schwimmen. Für Bremen hat die hiesige Bädergesellschaft festgestellt, dass einige der achtjährigen Kinder vor dem Schulschwimmen noch nie in einem Schwimmbad gewesen sind, was den Unterricht erheblich erschwert. Dies, meine Damen und Herren, ist keine Randnotiz, dies ist ein gesellschaftliches Risiko. Es wurde aber auch gesagt, dass längere Wege zu anderen Bädern zumutbar seien. Aber was heißt das konkret? Für Familien bedeutet dies organisatorische Hürden und im Zweifel den vollständigen Verzicht auf diese Angebote. Für das Schulschwimmen bedeutet es, wenn von 90 Minuten Unterricht netto 20 Minuten im Wasser bleiben, dann reden wir nicht mehr über eine nachhaltige Schwimmfestigung, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Schulschwimmen allein ist dabei nicht die Lösung, es dient lediglich der Festigung. Das grundlegende Erlernen findet in Vereinen, in Kursen und in kontinuierlichen Trainingsstrukturen statt. Genau diese Strukturen werden aber jetzt mit der Schließung des Hansebades aufs Spiel gesetzt. Die Stellungnahme des Bremer Sport-Clubs zur Petition bringt es auf den Punkt: Die benannten Ersatzflächen sind keine adäquate Lösung für ein Stadtteilbad. Die Wege sind in vielen Fällen nicht zumutbar, weit entfernt. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Die Trainingsstruktur ist nicht beliebig teilbar. Trainerinnen und Trainer können nicht gleichzeitig an mehreren Standorten sein, Gruppenlogistik und Betreuung würden unrealistisch aufwendig und die Schwimmausbildung dadurch erheblich eingeschränkt werden – und das Entscheidende: Im Nachmittagsbereich verbleibt ein Defizit von rund 36 Bahnstunden. Das ist kein kleines Loch, das ist ein massiver Einschnitt in den Trainingsbetrieb: Von rund 20 Prozent Schwimmflächen verringern wir uns laut Aussage des Landessportbundes in der letzten Sportdeputation auf rund 11 Prozent. Schauen wir in die Gesamtzahlen: Laut Vorlage der Bremer Bäder GmbH sollen rund 309,25 Bahnstunden pro Woche reduziert werden. Rechnet man die 80 Bahnstunden des hanseWasser Hallenbades hinzu, sprechen wir von einem Verlust von rund 390 Bahnstunden in der Woche. Gleichzeitig verlieren wir rund 949 Quadratmeter Wasserfläche, und trotzdem wird weiterhin von Kompensation gesprochen. In der Stellungnahme der Senatorin für Inneres zur Petition wird ausgeführt, dass die Bremer Bäder jährliche Betriebskosten von rund 250 000 Euro tragen und ein Investitionsbedarf von 8 bis 10 Millionen Euro besteht. Zudem entspreche das Bad nicht dem angestrebten Stand der aktuellen Klimaneutralität. Aber wo liegen hier denn am Ende des Tages wirklich die Prioritäten? Vereinen und Schulen Schwimmflächen anzubieten und so Badeflächen einzudämmen, oder wollen wir auf dem Rücken der Kinder das Klima retten? Ich persönlich und auch meine Fraktion haben da eine sehr klare Haltung: Ich habe lieber ein Bad, welches funktioniert und wo Kinder schwimmen lernen, als dass sie im nächsten See ertrinken, als dass wir das Klima mit einem Schwimmbad retten. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ja, das sind erhebliche Summen, aber wir müssen doch ehrlich diskutieren: Was ist uns Schwimmausbildung eigentlich wert? Was ist uns Prävention wert? Was ist uns auch Sicherheit wert? Wir investieren Millionen in Infrastruktur, was sicherlich aktuell richtig und in Teilen auch vernünftig ist. Warum wird allerdings bei Bildungs- und Sportinfrastruktur plötzlich nur noch bilanziert und nicht mehr final gestaltet? Hinzu kommt das bereits angesprochene Bäderkonzept 2035, auf das sich nun berufen wird, mit dem die Schließung des hanseWasser Hallenbades legitimiert wird. Dieses Bäderkonzept wurde nie vom Senat, von dieser Bürgerschaft oder auch der zuständigen Deputation beschlossen. Es wurde lediglich in der Deputation vorgestellt, nicht aber parlamentarisch verabschiedet. (Beifall FDP) Genau dort bestand auch Einigkeit über alle Fraktionen hinweg. Ich bin dem Kollegen Tuncel sehr dankbar – auch, wenn wir uns in unserer täglichen Arbeit vielleicht nicht unbedingt immer einig sind, im Sport sind wir uns dort aber sehr einig –: Sie haben hier Rückgrat bewiesen und haben gezeigt und auch gesagt, wie diese Beratungen eigentlich wirklich abgelaufen sind, denn niemand in der Sportdeputation war für dieses Bäderkonzept. Alle haben gesagt, dass es dort noch Handlungsbedarf gibt und dass dort keinesfalls Wasserflächen wegbrechen dürfen. (Beifall FDP) Auf welcher Grundlage werden hier jetzt gerade Fakten geschaffen? Diese Antwort kann uns vielleicht Herr Staatsrat Bull heute geben. Parallel verzögert sich die Eröffnung des Westbades weiter, nun ist vom 1. Juli die Rede, die Bauarbeiten laufen seit April 2023. Ursprünglich waren 30 Monate eingeplant. Gleichzeitig bleiben Unibad und das hanseWasser Hallenbad als Ausgleich geöffnet, obwohl sie als marode und technisch baufällig gelten. Wenn ihr Weiterbetrieb als Ausgleich darstellbar ist, warum wird dann mit Hochdruck ihre Schließung vorbereitet? Besonders irritierend ist der zeitliche Druck. Im Anschluss wurde deutlich gemacht, das haben wir auch gehört, dass Werder Bremen Kaufinteressent für den Standort sei und innerhalb von vier Wochen nun eine Entscheidung getroffen werden müsse. Das wirft grundlegende Fragen auf: Wie wird unter diesem Zeitdruck ein ordnungsgemäßes öffentliches Ausschreibungsverfahren gewährleistet? Ist es wirtschaftlich überhaupt sinnvoll, wenn Flächen künftig von den Bremer Bädern zurückgemietet werden? Bremen hat sich aus unserer Sicht im Gesamtverkauf verzockt. Die Erlöse sollten als Planungsgeld für Vegesack dienen, dieses Geld bricht weg, man muss an die Rücklagen der Bremer Bäder heran, und plötzlich wird Werder Bremen aus dem Hut gezaubert. – Ein Schelm, meine Damen und Herren, wer Böses dabei denkt, insbesondere, wenn man bedenkt, wie oft Werder mit Kreditunterstützung der Stadt schon helfen durfte! Meine Damen und Herren, ein Schelm, wer Böses dabei denkt! – Und das, obwohl Werder doch eigentlich gerade ganz andere Sorgen haben sollte (Zuruf) und das Geld angesichts mancher sportlicher Entwicklungen lieber zusammenhalten sollte! Gleichzeitig läuft hier in der Bremischen Bürgerschaft die Aktuelle Stunde mit der Frage, wie der Senat die Schwimmfähigkeit aller Kinder trotz Bäderschließungen sicherstellen will. Genau diese Frage stellen wir heute ebenfalls, nun mit einer klaren Antwort: Mit weniger Wasserflächen wird Bremen dies nicht gelingen. (Beifall FDP) 35 Prozent der schulischen Schwimmzeiten sollen in das Westbad verlegt werden. Wie realistisch ist dies angesichts der aktuellen Verzögerungen? – Und selbst wenn: Im Nachmittagsbereich bleibt ein strukturelles Defizit. Wir fordern nicht in jedem Stadtteil ein Schwimmbad, aber wir fordern eine ehrliche Bedarfsplanung. Wir fordern kurze und zumutbare Wege für Schülerinnen und Schüler, es hilft eben keinem Kind, wenn es am Ende nur 10 oder 15 Minuten effektive Schwimmzeit hat. Die Konsequenz aus alldem kann doch nicht sein, dass wir weiterhin Wasserflächen reduzieren. Eine Schließung des hanseWasser Hallenbades ohne eine nachweislich funktionsfähige, umsetzbare Ersatzlösung bedeutet weniger safes Schwimmen, weniger Anfängerschwimmen, längere Wartelisten, weniger Schwimmabzeichen, weniger Schwimmfähigkeit in Bremen und damit auch weniger Sicherheit in Bremen. Diese Stadt hat die Chance gehabt, mit Bundesmitteln auch das Unibad zu stabilisieren, und wir merken mehr und mehr, wie sehr wir dieses Bad brauchen und wie wichtig es ist, dieses einmalige Wettkampfbecken eigentlich in Bremen zu erhalten. Diese Chance wurde nun vertan, und es drohen weitere Fehler. Wir stehen an einem Punkt, an dem wir uns entscheiden müssen: Verwalten wir Mangel oder gestalten wir Zukunft? Das hanseWasser Hallenbad ist keinesfalls ein Luxus, es ist ein Baustein unserer Bildungs- und auch Sportinfrastruktur. Eine Schließung ohne tragfähige, belastbare, nachweisliche und umsetzbare Ersatzlösung wäre mehr als verantwortungslos. Im Namen der Kinder, der Vereine und der Familien dieser Stadt fordern wir: Keine Schließung ohne echte Kompensation, keine Entscheidung unter Zeitdruck und keine Politik auf Grundlage eines Konzepts, das nie beschlossen wurde! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man fragt sich heute zu Recht: Wie stellt der Senat Bovenschulte die Schwimmfähigkeit aller Kinder trotz Bäderschließung sicher? Ich sage es Ihnen: gar nicht! Die geplante Schließung des hanseWasser Hallenbades ist kein technischer Verwaltungsvorgang, kein isolierter Sanierungsfall, es ist ein handfester bildungs- und sicherheitspolitischer Fehler. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie trifft diejenigen, die am wenigsten ausweichen können: unsere Kinder. Das hanseWasser Hallenbad ist seit Jahrzehnten ein zentraler Standort für das Schulschwimmen in Bremen. Zahlreiche Schulen nutzen es regelmäßig. Fällt diese Wasserfläche weg, entsteht nicht einfach eine kleine Lücke im Belegungsplan, sondern es bricht ein ganzes System zusammen. Die Alternativen: überlastet, zu weit entfernt, zeitlich nicht nutzbar! Schon jetzt sind die Hallenkapazitäten knapp. Schulen berichten, dass sie kaum zusätzliche Zeiten bekommen. Wenn nun eine komplette Schwimmhalle wegfällt, wird das nicht kompensiert, sondern gestrichen. – Genau das ist hier der Punkt: Schwimmunterricht ist kein Luxusangebot, Schwimmen ist eine elementare Kulturtechnik. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir erleben es jedes Jahr im Sommer: tragische Schwimmunfälle in Seen, in Gewässern in Bremen und im Umland, teils mit tödlichem Ausgang. Insbesondere bei Geflüchteten ist es deren einzige Möglichkeit, oft im Schulsport diese Fähigkeit zu erlernen. Viele dieser Fälle ließen sich verhindern, wenn Kinder frühzeitig und verlässlich schwimmen lernen würden. Das ist keine Polemik, das ist Realität. Wer eine Schwimmhalle schließt, reduziert nicht nur Sportangebote, er erhöht langfristig das Risiko für Nichtschwimmer. Wir sagen klar: Schwimmhallen sind Sportstätten, und Schulsport ist auch Schwimmsport. Der Unterricht muss wohnortnah und schnell erreichbar stattfinden können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Genau das ist hier nicht mehr gewährleistet. Der Senat verweist auf Haushaltslage und Sanierungsbedarf. Ja, es gibt einen Sanierungsstau bei den Bremer Bädern, das ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist ein Ergebnis jahrelanger Prioritätensetzung – oder besser: fehlender Prioritätensetzung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau!) Wenn man über Jahre hinweg konsumtive Ausgaben ausweitet, neue Projekte anschiebt, gleichzeitig aber die Substanz in der öffentlichen Infrastruktur vernachlässigt, darf man sich am Ende nicht wundern, wenn Dächer, Heizungen und Becken marode sind. Jetzt zu sagen, es ist kein Geld da, also schließen wir, das ist der bequemste Weg und auch der verantwortungsloseste. Gerade in einer Stadt mit hoher Gewässerdichte wie Weser, Werdersee und zahlreichen Badeseen ist es fahrlässig, die Schwimmflächen zu reduzieren. Ich frage den Senat daher konkret: Wo ist der belastbare Ersatzplan? Welche konkreten Belegungszeiten stehen den betroffenen Schulen ab Sommer dieses Jahres zur Verfügung? Wie viele Unterrichtsstunden gehen real verloren? Solange diese Fragen nicht mit Zahlen unterlegt beantwortet werden, bleibt die Aussage, man arbeite an Lösungen, ein politischer Platzhalter. Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagen klar: Der Erhalt des hanseWasser Hallenbades muss gewährleistet werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine Schließung lehnen wir ab. Wenn Investitionen notwendig sind, müssen sie priorisiert werden. Es geht nicht um ein Prestigeobjekt, nicht um ein Essighaus, sondern um Basiskompetenzen unserer Kinder, und lassen Sie mich eins deutlich sagen: Bildungspolitik erschöpft sich nicht in Tablets, Modellprojekten und wohlklingenden Strategiepapieren. Bildung beginnt bei elementaren Fähigkeiten: Lesen, Schreiben, Rechnen und in Bremen eben auch Schwimmen. Wer ernsthaft behauptet, die Schwimmfähigkeit aller Kinder sichern zu wollen, kann nicht gleichzeitig dafür die nötige Infrastruktur abbauen. Das ist ein Widerspruch. Wir erwarten eine klare politische Entscheidung, keine Reduzierung von Wasserflächen, keine Streichung von Schwimmzeiten, nicht beim hanseWasser Hallenbad, sondern generell. Die Stadt hat die Aufgabe, grundlegende Infrastruktur bereitzustellen, dazu gehören funktionierende Schwimmhallen. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wer glaubt, man könnte Defizite im Haushalt durch Schließung von Bildungs- und Sporteinrichtungen heilen, verkennt die langfristigen Folgekosten, gesellschaftlich wie finanziell. Sehr geehrte Damen und Herren, die Schwimmfähigkeit unserer Kinder ist keine Nebensache. Sie ist eine Frage der Sicherheit, der Chancengleichheit und der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Senat steht heute in der Verantwortung, klar darzustellen, wie er diese Ziele erreichen will. Wir sagen: nicht durch Schließung, nicht durch Verdrängung, sondern durch Erhalt und Priorisierung! Packen Sie es an, werte Damen und Herren im Senat! – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Maike Schaefer. Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schwimmen zu lernen, schwimmen zu können, das rettet Leben, und daher ist der Schulschwimmunterricht nicht nur einfach irgendein Sportunterricht, sondern er ist das Erlernen einer Grundfähigkeit, die eigentlich jeder Mensch können sollte. Ohne schwimmen zu können, kann man auch bestimmte andere Sportarten im Übrigen gar nicht ausführen, ob es das Rudern ist, ob es Tauchen ist, ob es Segeln ist. Aber wir sind auch Stadt am Fluss. Vorhin hat, glaube ich, Herr Humpich gesagt, auch in Ufernähe sollte man sich sicher fühlen, in Hafennähe sollte man sich sicher fühlen, und wenn man ins Wasser fällt oder im Sommer schwimmen geht – und das war ja ein tragischer tödlicher Unfall in einem Hafen in Grohn –, dann soll man nicht ertrinken. Jedes Jahr ertrinken Hunderte von Menschen in Deutschland. Ich habe mir die Zahlen für 2024 herausgesucht: Die DLRG hat dort festgehalten, dass in Deutschland im Jahr 2024 411 Menschen ertrunken sind. In Bremen waren es 2024 acht, und das sind acht zu viel, meine Damen und Herren. Es gilt also, dies zu vermeiden, und deswegen muss jedes Kind schwimmen lernen, und zwar unabhängig von seinem Elternhaus und auch unabhängig vom Geldbeutel des Elternhauses. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Wir haben das Bäderkonzept heute schon mehrmals erwähnt gehört. Ich fange einmal damit an: Es gibt einen positiven Aspekt, den der Gutachter im Bäderkonzept festgehalten hat, nämlich, Bremen ist bisher gut aufgestellt beim Schulschwimmen, und das, meine Damen und Herren, muss auch so bleiben. Es wurde aber zu Recht auch gesagt, das Bäderkonzept ist vom Senat beschlossen worden, aber nicht von der Deputation. Warum? Weil wir sehr kritisch über das Bäderkonzept und die Inhalte diskutiert haben! Deswegen haben wir es bisher – ich sehe das zustimmende Nicken – eben auch nur zur Kenntnis genommen, und wirklich alle Fraktionen sahen die Schließung der Bäder, die dort erwähnt sind, nämlich das hanseWasser Hallenbad, das Unibad, aber auch das Blumenthaler Freibad, als extrem kritisch an. Das Bäderkonzept zeigt auch weitere Probleme in der Bremer Bäderlandschaft auf: einmal einen sehr hohen Sanierungsbedarf, klar, den gibt es auch fast in jeder anderen deutschen Kommune, aber es ist eben ein Problem hier in Bremen, dass viele Bäder eher abgängig sind, wie zum Beispiel das Bad in Vegesack, das wurde auch schon erwähnt, das Unibad, das jetzt demnächst dann auch geschlossen wird. Es gibt auch neue Bäder, und das ist vielleicht auch die gute Message, wie das Horner Bad oder das Westbad, das auch als ein Ersatz für das Unibad gilt. Allerdings, und das wurde ja auch schon gesagt, das Westbad sollte ja schon eröffnet haben. Es gibt bauliche Probleme bei einem Neubau, die bisher zu erheblichen Verzögerungen geführt haben, ob es der Mörtel ist oder jetzt die vielen Schrauben in der Abhängung unter dem Dach. Wir hoffen natürlich, dass es jetzt dann auch wirklich im Juli eröffnet werden kann. Als Vegesackerin sage ich klar: Wir haben alle das große Interesse, dass das Vegesacker Bad eben nicht nur geschlossen wird, sondern ein Neubau entsteht. Ich fand die Idee vom ehemaligen Sportsenator Mäurer gut, parallel zum jetzt bestehenden Altbau einen Neubau nebenan zu planen und dann auch zu bauen, damit wir eben das Bad so lange nutzen können. Sonst hätten 100 000 Nordbremer gar keine Möglichkeit mehr, schwimmen zu gehen. Ich bin auch froh, und das will ich an dieser Stelle sagen, dass es nicht mehr diese Verbindung gibt, wie vor ein paar Wochen noch angedeutet, dass die Planungskosten nur freigegeben werden könnten, wenn das hanseWasser Hallenbad geschlossen wird, sondern dass diese Planungskosten jetzt unabhängig von einer Schließung des hanseWasser Hallenbades zur Verfügung stehen. Klar ist auch: Wir haben generell in Bremen eine Flächenkonkurrenz zwischen Schulschwimmen, zwischen Vereinsschwimmen und auch den Zeiten der öffentlichen Nutzung. Deswegen ist es ein Problem, wenn Bäder geschlossen werden, und aus diesem Grund – und das sage ich auch deutlich, das habe ich auch in der Deputation gesagt – sehen wir Grünen die Schließung des hanseWasser Hallenbades kritisch, das ist ja auch der Auslöser für diese Debatte heute. Wir sehen es kritisch, solange es keine wirklichen Alternativen gibt. Das Südbad wäre räumlich das Nächste. Wir wissen alle, dass es extrem ausgelastet ist und die Wasserfläche kaum noch weitere zusätzliche Belastungen aufnehmen kann. Ich will einmal etwas sagen: Wenn ich höre, der Grund für die Schließung des hanseWasser Hallenbades ist, dass der energetische Standard nicht mehr den aktuellen Klimaschutzbestimmungen entspricht: Jetzt glaubt man mir, glaube ich, schon, dass ich sehr für Klimaschutz bin, aber ehrlicherweise, wir haben so viele Turnhallen, die wir auch nicht schließen, obwohl sie nicht mehr den neuesten energetischen Standards entsprechen! Ich bin auch froh, dass wir dann viele LuKIFG-Mittel in die Sanierung dieser Turnhallen geben. Aber mir würden viele andere Projekte in Bremen einfallen, wo wir mehr für den Klimaschutz erreichen können, als durch die Schließung des hanseWasser Hallenbades. Deswegen, das kann nicht als Grund herangezogen werden. Welche Alternativen wurden als Schwimmbäder genannt? Das OTeBad in Osterholz, in Huchting, aber ehrlicherweise finden wir, dass diese Bäder für Schulklassen zu weit entfernt sind. Das ist auch die Kritik der Schulleiter, dass dann die Zeit für die Schülerinnen und Schüler im eigentlichen Becken effektiv viel zu kurz ist und man dann nicht wirklich mehr Schulschwimmen durchführen kann. Deswegen, finde ich, kann man schon sagen, dass dieses hanseWasser Hallenbad auf Dauer geschlossen werden kann, und ich finde es auch in Ordnung, wenn Werder ein Interesse an dieser Fläche hat, das ist berechtigt. Bevor es aber geschlossen wird, brauchen wir wirklich Alternativen, die den Schulschwimmsport auch weiter ermöglichen, und solange wir diese Alternativen nicht haben, ist es eigentlich nicht vertretbar bei dieser Flächenkonkurrenz. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was die Vorredner schon aufgezeigt haben, wie viel Zeit und auch Bahnen für die einzelnen Vereine und Schulsport eigentlich nur zur Verfügung stehen, aber wir glauben erstens, das Westbad muss dringend eröffnet werden, bevor man über Schließungen nachdenkt, und wir erwarten, dass das die Voraussetzung ist, bevor man hier wirklich Nägel mit Köpfen macht und das hanseWasser Hallenbad schließt. Vorher brauchen wir diese Alternativen, damit eben jedes Kind in Bremen auch weiter schwimmen lernen kann, und dafür braucht es Ersatzflächen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja nicht der Pressesprecher von Werder Bremen, und ich bin auch nicht der persönliche Sprecher von Herrn HessGrunewald, (Zuruf CDU: Sondern?) aber Herr Lübke, was Sie hier gerade abgezogen haben – (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber er ist Fraktionskollege, oder?) dass das von Ihnen kommen muss, war ja klar! –, das verwundert mich doch. Also in Bremen gilt immer noch das Primat der Politik, und Sie werden ja auch nicht müde, zu behaupten, der Senat Bovenschulte mache dies falsch, der Senat Bovenschulte mache das falsch, und jetzt kommt auf einmal Werder Bremen, und jetzt ist Werder Bremen schuld. Das ist totaler Quatsch. Es ist eine Unterstellung, eine infame Unterstellung, die Sie hier getroffen haben, und ich glaube auch ganz ehrlich, Sie sind gar nicht mutig genug, sich mit Herrn Hess-Grunewald gleich draußen hinzusetzen und ihm das so zu unterstellen. Das haben Sie hier gerade so in den Raum für billigen Applaus geworfen. Das finde ich nicht gut. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das ist öffentlich!) Nein, das ist nicht öffentlich! Es geht darum, dass natürlich eine Klarheit geschaffen werden muss (Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU]) um das hanseWasser Hallenbad. Hören Sie mir zu! Es muss eine Klarheit geschaffen werden für das hanseWasser Hallenbad, Klarheit für die Bremer Bäder, damit sie wissen, woran sie sind, Klarheit für die Schwimmerinnen und Schwimmer, damit sie wissen, woran sie sind, Klarheit für die Schulen, damit sie wissen, woran sie sind, und am Ende des Tages Klarheit für einen möglichen Investor am Standort, ob diese Immobilie zur Verfügung steht oder nicht, und es ist, wie gesagt, infam von Ihnen, zu behaupten, dass Werder Bremen da irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung des Senats beziehungsweise der Politik in dieser Stadt hätte. Das ist schändlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es gab und es gibt klare Äußerungen von der Senatorin für Inneres und Sport, auch in der letzten Sitzung der Sportdeputation, da war sie anwesend. Da hat sie ganz deutlich gesagt, der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das hanseWasser Hallenbad zum Ende des Schuljahres geschlossen wird. Das ist der aktuelle Stand. Daran gibt es auch gar nichts zu rütteln, das sind die aktuellen Informationen, da waren Sie dabei. Das sind nicht Aussagen von Herrn Filbry gewesen oder von Herrn Hess-Grunewald, das ist die Aussage der Senatorin. Das ist das, was wir hier in der Diskussion als Status quo akzeptieren müssen. Nichtsdestotrotz möchte ich der Fraktion der CDU an dieser Stelle kurz danken für die Aktuelle Stunde, es gibt uns nämlich allen die Möglichkeit, über diesen Sachverhalt zu sprechen und inwieweit das regelmäßige Schwimmen, das Schwimmen und der Schwimmsport Priorität für diese Regierung hat oder nicht. Ich selbst habe in der Grundschule schwimmen gelernt, erst Seepferdchen, dann Freischwimmen, Bronze, Silber, Gold. Was waren Mama und Papa immer stolz, wenn Oma ein neues Abzeichen auf die relativ kurze Badehose genäht hat! Wir diskutieren heute aber die berechtigte Frage, wie wir vor dem Hintergrund von Bäderschließungen weiter unser aller Anspruch, nämlich dass Kinder das Schwimmen erlernen, aufrechterhalten können. Diese Frage ist berechtigt, denn wir alle wissen: Bäder sind teuer, Bäder sind überwiegend in die Jahre gekommen, und wir wissen, viele Bäder werden vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität nicht weiter betrieben werden können. Kolleginnen und Kollegen, Sie alle kennen die in der ersten LuKIFGTranche beschlossenen Maßnahmen. Ich erzähle Ihnen also nichts Neues, wenn ich Ihnen berichte, dass wir mehr als 15 Millionen Euro in einem ersten Schritt – nur in einem ersten Schritt! – in die Bremer Bäder investieren werden. Das zeigt ganz deutlich: Wir wissen um die Bedeutung von öffentlichen Schwimmflächen. (Beifall SPD) Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass wir in den nächsten LuKIFGTranchen Gelder für die Schwimmbäder in Bremen unterbringen, wir werden uns weiterhin aktiv darum bemühen, Fördertöpfe des Bundes anzuzapfen, und ich möchte an dieser Stelle auch ganz deutlich der Koalition auf Bundesebene danken, dass sie die Unterstützung von Schwimmflächen erkannt hat und da weitere Fördertöpfe aufbauen will. Wer heute in Bremen Schwimmflächen sichern will, muss diese bundesweite Realität ernst nehmen, nicht als Ausrede, sondern als Warnsignal, denn auch wir haben Gebäudealter, Energiekosten, Fachkräftemangel und Sanierungsdruck, und wir sehen bundesweit: Wenn man zu lange wartet, wird aus „zu teuer“ irgendwann „unmöglich“. Bei aller Freude über die Investitionen: Wenn wir heute über ausreichend Schwimmflächen in Bremen sprechen, sprechen wir nicht nur über Beckenmeter, Öffnungszeiten und Betriebspläne. Wir sprechen über eine bundesweite Entwicklung, die uns eine klare Warnung gibt: Wenn Kommunen sparen müssen – und das müssen wir ohne jeden Zweifel –, geraten Schwimmbäder zwangsläufig unter Druck. Wir haben im Jahr 2020 dafür gesorgt, dass der Eintritt für Kinder in unsere Schwimmbäder auf einen Euro gesenkt wurde, und ja, zwischenzeitlich mussten wir diesen Betrag auf zwei Euro erhöhen, aber selbst dadurch sind die Bremer Bäder für Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Umland und gerade im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten immer noch sehr günstig und attraktiv. Ich freue mich sehr, dass wir mit den Bremer Bädern einen zuverlässigen Partner an der Seite haben, der alle unsere Ziele, nämlich die Schwimmfähigkeit aller Menschen in Bremen zu schaffen, nicht nur gutheißt, sondern auch proaktiv begleitet mit eigenen Kursen auch für Kinder, auch in den Ferien. – Haben Sie vielen Dank dafür! Kolleginnen und Kollegen, wir werden nicht jeden einzelnen Bedarf zu 100 Prozent befriedigen können. Das war in der Vergangenheit nicht so, und das wird auch zukünftig nicht so sein. Wasserflächen – und das haben fast alle Vorredner:innen eben unisono auch beschrieben – stehen immer in Konkurrenz: Schule, Sport und Öffentlichkeit. Lassen Sie mich als Vater an dieser Stelle einen kurzen Einschub machen! Ich glaube, wir dürfen die Schwimmfähigkeit nicht allein auf die Bremer Bäder oder die Bremer Schulen abschieben. Hier sind auch Eltern gefragt, mit ihren Kindern regelmäßig schwimmen zu gehen, um das zu üben. (Beifall SPD) Was ich für die SPD-Fraktion jedoch zusagen kann: Wir werden weiter für Wasserflächen in Bremen kämpfen, und, losgelöst von Haushaltsrealitäten in vielen anderen Kommunen, werden wir auch weiterhin abgängige Schwimmbäder durch Neubauten ersetzen, deswegen planen wir auch den Ersatzneubau für das Fritz-Piaskowski-Bad in Vegesack. Nichtsdestotrotz: Wir haben Realitäten, wir haben Herausforderungen – das hanseWasser Hallenbad ist ein prominentes aktuelles Beispiel –, wir haben hohe Betriebskostenzuschüsse, wir haben eine teilhavarierte Technik, auch das gehört zur Wahrheit dazu, und wir haben einen Sanierungsstau von ungefähr zehn Millionen Euro. Das macht die Sache natürlich schwierig. Gleiches gilt für das Unibad, wahrscheinlich erhöht um den Faktor 3, und ich bin eben ganz hellhörig geworden, als Herr Humpich gesagt hatte, wir hätten die Möglichkeit gehabt, mit Bundesmitteln das Unibad zu stabilisieren. Da erzählen Sie uns etwas völlig Neues, aber ich gehe stark davon aus, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag sich dafür einsetzen wird, dass wir Gelder nach Bremen bekommen. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Also: Es ist immer ein Abwägungsprozess zwischen Wasserflächen und Kosten, und unsere Zielstruktur, auch für die Bremer Bäder, ist natürlich klar: Wir wollen moderne Bäder, wir wollen Wasserflächen für alle Nutzende, und wir wollen natürlich am Ende des Tages auch eine Preisstabilität haben. Dafür werden wir gemeinsam ringen. Ich lade Sie alle herzlich ein, das zukünftig auch hier im Parlament, aber natürlich auch in der entsprechenden Fachdeputation zu tun. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Lenkeit, für diese Vorlage! Wenn Sie hätten Flächen retten und ausbauen und sanieren wollen, dann hätten Sie das seit fast 20 Jahren tun können. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Wenn Sie davon sprechen, dass Eltern auch in die Verantwortung genommen werden sollen, dann brauchen auch diese Eltern Flächen, brauchen sie auch Wasserflächen. Sie sprechen von Eltern in einem Land, wo wir die Kinder haben, die größte Quote an Kindern, die schwimmen können, aber auch die höchste Quote an Kindern, die armutsgefährdet sind. Sie sprechen also im großen Teil von Eltern, die eben nicht in der Lage sind, in den Urlaub zu fahren. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Hätten wir doch die FreiKarte!) Das hat doch damit gar nichts zu tun! (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Natürlich! – Zurufe) Hätten Sie die FreiKarte vielleicht in die Sanierung gesetzt, wäre es vielleicht besser gewesen! (Zurufe) Das ist doch nicht die Wasserfläche! Machen Sie doch hier keinen Mumpitz auf! (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Sie machen doch hier den Mumpitz auf!) Das bringt keine Wasserfläche. Das sind Eltern, die nicht in den Urlaub fahren können, das sind Eltern, die kein Freizeitbad benutzen können, egal wo. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Doch, das interessiert uns in dem Moment sehr wohl! Ganz ehrlich, in dem Moment ist es tatsächlich so, dass Schulschwimmen in Bremen eigentlich eine ganz andere Wertschätzung haben müsste. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Die Schließung des hanseWasser Hallenbades ist eigentlich nur die Spitze des Eisberges, die endlich einmal offenbart, wie viele Schulen an einzelnen Schwimmorten und Wasserflächen eigentlich hängen, und es zeigt auch ganz brutal, wie schlecht in dem Fall die Bildungslandschaft in Bremen aufgestellt ist. (Beifall CDU) Schulschwimmen ist, das haben Sie alle schon hier gesagt, kein nettes Nice-to-have, Schulschwimmen ist nämlich eine Lebensversicherung. Wer nicht schwimmen kann, ist im Zweifel auch in Lebensgefahr. Aber wie gesagt, da zeigt sich, wie brutal das in Bremen ist: Wenn Mathe und Deutsch ausfallen, da kann man Vertretung auf Papier machen. Da kann man Betreuung machen, da kann man fachfremden Unterricht machen. Wenn Schulschwimmen ausfällt, das kann man nicht ersetzen. Das kann man nicht unauffällig irgendwie ausfallen lassen. Das merkt man sofort. Kosmetik im Schulplan funktioniert in dem Fall nämlich nicht. Fällt der Schulunterricht aus, merken es Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Ich hätte mir gewünscht, dass heute auch der Bildungssenator hier ist und dafür eintritt, und ich hätte mir auch gewünscht, dass der Finanzsenator hier ist und dafür eintritt, denn das ist ein gemeinsames Projekt, und genau daran hakt es in diesem Senat immer wieder, weil jeder immer nur auf seinen Bereich schaut und nie über die Konsequenzen nachdenkt, die andere an dem Fall zu tragen haben. (Beifall CDU) Das Muster ist bei Ihnen auch immer wieder dasselbe: Sie verwalten den Mangel, statt ihn zu beheben. Wir reden über Klimaanpassung, aber an der richtigen Stelle wird das nicht gemacht und auch nicht frühzeitig. Sie erzählen immer die Geschichte von Bildungsgerechtigkeit, sozialer Gerechtigkeit. Wie sozial das alles ist, haben Sie ja eben selbst gesagt: Es sind genau die Eltern und Kinder, die es sich nicht leisten können, von denen wir hier in Bremen viel zu viele haben. (Zurufe) Aber Sie haben es genauso gemeint! (Zurufe) Der Ausfall des Schulschwimmens steht stellvertretend für ein System, in dem der Staat seine elementarste Aufgabe, nämlich sichere, verlässliche und hochwertige Bildung, auch beim Schwimmen, nicht mehr erfüllt. Deshalb sind wir dafür: Damit muss Schluss sein! Die Bremer Schulen brauchen verlässliche Wasserflächen, sanierte Bäder, aber auch Sporthallen, ehrliche Zahlen, was Unterrichtsausfall in allen Bereichen betrifft, und gezielte Angebote für Kinder, die bisher durchs Raster fallen, weil das Schulschwimmen nämlich nicht mehr stattfindet. Wenn ich lese, dass der Senat sich dafür ausspricht, ein Konzept zu erarbeiten, wie Kinder zukünftig Schulschwimmen vornehmen können, da muss ich wirklich lachen: Wir haben noch, ich weiß nicht, 13 Wochen bis zu den Sommerferien, und danach soll ein Konzept vorliegen. Ich weiß nicht, wie es verlässlich dargestellt werden soll, dass die Schulen damit planen können und dass die Kinder tatsächlich verlässlich schwimmen lernen können. An dieser Stelle verletzen und verlassen Sie wirklich sämtliche Verantwortung in diesem Bereich für die Vereine, für die Bildung und für die Kinder, die schwimmen lernen sollten. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer! Ich möchte noch einmal kurz für die Zuschauer zusammenfassen: Die FDP ist also gegen die Schließung. Die CDU ist gegen die Schließung. Die Linken sind gegen die Schließung – Respekt dafür! –, die Grünen sind gegen eine aktuelle Schließung, BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist klar gegen eine Schließung. Die SPD positioniert sich für Schwimmflächen, ja, ich konnte keine Positionierung für das hanseWasser Hallenbad erkennen. Schade, dass wir darüber heute nicht abstimmen! – Vielen Dank noch mal! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Maike Schaefer. Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich hatte mal ein Seepferdchen auf meinem Badeanzug. Aber wie habe ich schwimmen gelernt? Ich komme deswegen darauf zurück, weil Herr Lenkeit gesagt hat, die Eltern müssten auch mehr in die Verantwortung genommen werden. Meine Eltern haben mir das Schwimmen beigebracht. Warum? Sie können es gern googeln: Ich bin aufgewachsen in Dietz an der Lahn. Da gab es eine Chlorgasexplosion, danach gab es kein Hallenbad und auch kein Schulschwimmen mehr, und dann haben alle schwimmen gelernt durch die Eltern. Wir leben aber in einer Zeit, wo nicht mehr alle Eltern überhaupt in der Lage sind, weil sie vielleicht aus Ländern und Kulturkreisen kommen, wo sie nicht von sich aus schwimmen können. Sie sind gar nicht in der Lage, ihren Kindern das erst einmal selbst als Schwimmlehrer/-lehrerinnen beizubringen. Das heißt, man ist darauf angewiesen, das Kind entweder in einen Schwimmkurs zu schicken, oder man ist auf das Schulschwimmen angewiesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen will ich einmal sagen: Wenn Sie versuchen, Ihr Kind – und das habe ich damals auch – in einem Schwimmkurs in einem Verein anzumelden, dann haben Sie manchmal das Pech, dass Sie auf einer langen Warteliste stehen, bevor Sie überhaupt drankommen. Deswegen ist es schon mal schwierig. Diese Schwimmkurse müssen Sie selbst bezahlen. Auch dafür – und das wurde ja gerade gesagt – braucht man das Geld in der Familie, das hat auch nicht jeder. Und dann müssen die Schwimmflächen ausreichen. Deswegen, weil es nicht in allen Familien möglich ist, den Kindern einen Schwimmkurs von sich aus vom Elternhaus zu finanzieren, zu ermöglichen oder den Kindern das Schwimmen selbst beizubringen – und ob das dann immer so gut ist, weiß ich auch nicht –, ist das Schulschwimmen so elementar wichtig. Deswegen brauchen wir diese Flächen, und deswegen sind wir der Meinung, wir können kein Schwimmbad schließen, auch nicht aus energetischen Gründen, solange wir nicht genügend Alternativflächen haben. Das war mir wichtig, das noch einmal zu betonen: Man kann es nicht einfach nur auf das Elternhaus abschieben, wir brauchen das Schulschwimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. (Unruhe) Bevor ich den Staatsrat aufrufe, erlauben Sie mir noch den Hinweis: Es ist sehr laut, insbesondere aus diesem Bereich. Wenn Sie bitte das Tuscheln untereinander einstellen oder draußen fortführen, dann wäre ich glücklich. – Vielen Dank! Als Nächster hat das Wort Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Druck ist spürbar in der Schwimmerszene – bei Vereinen, bei Schulen, von Eltern, und auch auf der Besuchertribüne sehe ich die kritischen Augen der Verbände und der Petenten. Die drohenden Veränderungen werden als sehr empfindlich wahrgenommen, und das lässt uns auch nicht kalt, aber eines sage ich ganz klar: An der Frage des hanseWasser Hallenbades kann man keine Gefahr für die Schwimmfähigkeit unserer Kinder heraufbeschwören, denn das verpflichtende Schulschwimmen der dritten Klassen, das findet dort nicht statt. Lassen Sie mich grundsätzlich beginnen zum Schwimmen, zum Stellenwert für den Senat! Schwimmen ist Teil der Daseinsvorsorge, Schwimmen ist Sicherheit, Gesundheit, soziale Teilhabe und häufig lebensrettend. Die letzte bundesweite Erhebung der DLRG aus dem Jahr 2022 besagt, dass rund 20 Prozent der Grundschulkinder nicht schwimmen können. Das ist eine Zahl, die uns sehr beunruhigt, und genau deswegen investieren wir auch sehr massiv in das Baden und Schwimmen in Bremen. Es sind über zwölf Millionen Euro Betriebskostenzuschuss, die Sie als Bürgerschaft jährlich hineingeben, und das tun Sie, das tut der Senat mit drei klaren Zielen: Erstens, wir wollen die Schwimmangebote sichern und ausbauen. Mit dem verpflichtenden Schulschwimmen der dritten Klassen erreichen wir alle Kinder eines Jahrgangs, und ab 2022/2023 haben wir in der Wasserzeit von 30 auf 45 Minuten umgestellt. Das ist ein großer Qualitätssprung, und andere Länder und Kommunen schaffen diesen Sprung nicht. Darüber hinaus bietet die Bremer Bäder GmbH verlässlich Seepferdchenkurse an, und auch der Verein SCHWIMM MIT wird gefördert und bringt mit seinem mobilen Schwimmangebot eine weitere Facette in das Angebot ein. Was wir auch nicht vernachlässigen dürfen: Es gehen jedes Jahr 500 000 Euro an den Landesschwimmverband für die Anmietung von Bahnen, und das in der gesamten Summe kann überhaupt nicht Rückbau genannt werden und auch nicht Sparen, hier werden stabil Mittel vom Senat für das Schwimmen eingesetzt. (Beifall SPD) Das zweite Ziel des Senats ist, Teilhabe zu fördern, das heißt, günstiges Schwimmen für alle. Schwimmen darf, es wurde schon gesagt, keine Frage des Geldbeutels sein, und mit dem Projekt „Kids in die Bäder“ sorgen wir dafür, dass Kurskosten für einkommensschwache Familien übernommen werden. Zudem wird die FreiKarte – Herr Lenkeit hat es herangezogen – fortgesetzt, und auch die Freibadtickets für Kinder und Jugendliche im Sommer für zwei Euro, sie wird es weiterhin geben. Das dritte Ziel: Die Infrastruktur werden wir sichern und modernisieren, und wir investieren ja massiv in die Bäderinfrastruktur. Das Westbad wird zum 1. Juli fertiggestellt, wie schon vor wenigen Jahren für viele Millionen das Horner Bad, und das Unibad wird bis dahin geöffnet haben. Für das Schlossparkbad und für das Südbad mobilisieren wir jetzt die sogenannten LuKIFG-Mittel, und als Nächstes streben wir aus dieser Möglichkeit heraus auch eine Sanierung des Vegesacker Bades an, und für uns ist ganz wichtig: Wir sind auf diese Bundesmittel angewiesen und hoffen sehr, dass die Einsicht im Bundestag ist, dort weiter Mittel in die Hand zu nehmen. Ich komme zum hanseWasser Hallenbad! Für das Bad wurde in dem Bereich Beton, aber auch in den Bereichen Wärmeversorgung, Sanitär, Elektrotechnik und Dämmung – Barrierefreiheit sowieso – ein massiver Sanierungsbedarf von acht bis zu zehn Millionen Euro festgestellt. Das Ganze bringt unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken für die Bremer Bäder mit sich, und selbst mit einer solchen Investition von zehn Millionen Euro, was für Bremen sehr viel ist, wäre das Bad nicht auf den nötigen Stand der Klimaneutralität zu bringen. Das Gebäude ist, und das ist unter den technischen Sachverständigen völlig unstreitig, einfach abgängig. Vor zwei Jahren hat die Bremer Bäder GmbH das Bad dennoch aus Verantwortung übernommen und hat eine sofortige Schließung abgewendet. Seitdem trägt sie die Defizite ohne zusätzliche städtische Zuschüsse. Der Gutachter des Bäderkonzeptes 2035, der die Überschrift „Fokussieren“ gewählt hat, empfiehlt die Schließung eigentlich schon zum Jahresende 2025, darüber sind wir hinaus. Der Senat hat sich dieses Konzept zu eigen gemacht, und nun ist es so: Es liegt ein Angebot von Werder Bremen vor, das ist nicht in Hinterzimmern entstanden, und das ist auch nicht mit Geheimniskrämerei verbunden, Sie konnten es auch in der Zeitung lesen. Dieses Angebot ist, ja, nicht mit einer Annahmefrist verbunden, aber mit der Erwartung, dass die Stadt jetzt schnell antwortet, denn Werder Bremen möchte das gesamte Obergeschoss für die Frauen-Bundesligamannschaft nutzen, und sie wollen das jetzt schnell wissen, weil sie ansonsten beim Nachwuchsleistungszentrum anders planen müssen. Der Vorteil dieses Angebotes ist einerseits, dass eine Bedingung berücksichtigt wird, die für die Bäder sehr wichtig ist: Es gibt das Untergeschoss – das Untergeschoss wird genutzt für das Stadionbad –, und Werder Bremen wäre bereit, hier zu vermieten. Das bedeutet also, die Bremer Bäder GmbH würde mit einem Verkauf von erheblichen Sanierungsrisiken entlastet, Herr Humpich, man muss das dann wirtschaftlich verantwortlich nennen. Da wir wie beim Unibad um jeden Monat und jeden Quadratmeter Wasserfläche kämpfen, selbstverständlich, gab es die Bemühung – Herr Oldag vom Bremer Sport-Club sitzt dort oben und war Zeuge dieser Gespräche –, dass das Bad vielleicht noch für ein bis zwei Jahre weiterhin notbetrieben wird. Das hätten wir uns sehr gewünscht, und das ließ und lässt uns auch immer noch ein bisschen hadern, denn aus dem bisherigen Stand der Gespräche ist eine Verträglichkeit zwischen Weiterbetrieb Bäder und Nutzung durch Werder Bremen im Obergeschoss nicht gegeben, so der aktuelle Stand der Gespräche. Was würde diese Schließung nun konkret für die Wasserflächen bedeuten? Vom hanseWasser Hallenbad betroffen sind weiterführende Schulen, nicht das verpflichtende Schulschwimmen, ich hatte es schon erwähnt. Die wegfallenden 113 Bahnstunden am Vormittag, diese können kompensiert werden, zugegeben, ja, mit Fahrtzeiten zum Westbad, Schlossparkbad, Hallenbad und auch ins OTeBad. Im Nachmittagsbereich bleibt noch dieses Restdefizit von 36 Bahnstunden, und das ist nicht einfach, diese Operation. Es laufen weiterhin die intensiven Gespräche mit der sogenannten AG Badnutzende, durch das Sportamt initiiert, mit DLRG, Landesschwimmverband, Kanu- und Tauchverband, und bei diesen Gesprächen gilt, die Vereine fragen verständlicherweise überwiegend Zeiten nach 16:00 Uhr nach. Das sind die sogenannten Premiumzeiten, und in diesen Zeiten liegt der Vereinsanteil schon heute bei mehr als 50 Prozent der Bahnstunden. Wir sprechen über 6 000 organisierte Vereinsmitglieder, wir sprechen aber auch über die berechtigten Interessen von 574 000 Bremerinnen und Bremern, die die Bäder auch nutzen wollen, und hier muss die Bremer Bäder GmbH einen Interessenausgleich zwischen Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen schaffen. Die Gespräche werden fortgesetzt, sie sind überhaupt nicht einfach, aber nach meiner Einschätzung gibt es immer noch Stellschrauben, und es wird sich auch noch etwas tun. Ich fasse zusammen: Das hanseWasser Hallenbad ist baulich konkret abgängig. Eine Sanierung wäre kostspielig und nicht klimaneutral. Ein Neubau scheidet aus Sicht des Senats auch mit Blick auf die investiven Bedarfe an anderen Standorten aus. Ein Verkauf an Werder Bremen würde der Bädergesellschaft erhebliche Risiken nehmen, ist wirtschaftlich vernünftig, und die Schwimmfähigkeit der Bremer Schülerinnen und Schüler betrifft es nicht unmittelbar. Derzeit laufen die obligatorischen Prüfschritte – es wurde hier bemüht, das ist nicht einmal eben verkauft, eine städtische Immobilie –, und ich kann Ihnen sagen, solange kein Vertrag in trockenen Tüchern ist, wird natürlich keine Wasserfläche trockengelegt. Uns alle – und Herr Lübke hat es auch vorhin versucht, uns auf einen Nenner zu bringen – eint das Ziel, dass jedes Kind in Bremen schwimmen lernt, möglichst wohnortnah und verlässlich, sozial und gerecht. Hierfür wird der Senat weiterhin viel Geld in die Hand nehmen, und den Beschäftigten der Bremer Bädergesellschaft gilt Dank für ihr hohes Engagement für diese Ziele. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde beendet. Bevor ich das zweite Thema der Aktuellen Stunde aufrufe, gebe ich Ihnen noch einmal die Restredezeiten bekannt: Die SPD-Fraktion hat noch 6 Minuten und 29 Sekunden, die CDU-Fraktion 3 Minuten und 27 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4 Minuten und 34 Sekunden, Die Linke 11 Minuten und 27 Sekunden, BÜNDNIS DEUTSCHLAND 8 Minuten und 53 Sekunden, die FDP 4 Minuten und 37 Sekunden, die BA-Gruppe 7 Minuten und der Senat 5 Minuten und 38 Sekunden. Wir kommen jetzt zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde: Versiegelt, verregnet, veranlagt – die neue Berechnungslage für die Regenwasserversorgung ist ein Bürokratiemonster Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Henrike Müller. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Aktuellen Stunde debattieren wir die Sinnhaftigkeit der notwendigen Maßnahmen zur Berechnung der Gebühr der Regenwasserentsorgung, und ich sage Ihnen: Häufig ist weniger mehr. Das gilt insbesondere dann, wenn wir uns gemeinsam als Ziel gesetzt haben, die Bürokratie in Bremen abzubauen. Wenn ich mir aber die Entwicklung in den letzten Jahren anschaue, stelle ich fest: Es wird keinerlei Bürokratie abgebaut, sondern es ist Fakt, dass immer mehr Bürokratie geschaffen wird. Das ist weder notwendig, noch führt dies zu einem besseren Ergebnis. Dieses Phänomen ist uns aus dem deutschen Steuerrecht bekannt: Anknüpfungspunkt für die Einkommenssteuererhebung ist die individuelle Leistungsfähigkeit. Diese kann durch Ausnahmen im individuellen Sachverhalt eingeschränkt sein. Je genauer man die Leistungsfähigkeit berechnet, umso komplizierter und ineffektiver wird die Steuererhebung. Wendet man hingegen Pauschalen an, ist diese nicht mehr so gerecht, aber aus der Sicht der Verwaltung mit Blick auf die Bürokratie wesentlich effektiver. Gerade bei kleineren Beträgen lohnt es sich, über eine pauschalierende Abgeltung nachzudenken. Der Bund hat uns bei der Grundsteuerfeststellungserklärung ein Bürokratiemonster vorgesetzt. Viele Daten, das wissen wir, lagen den Ämtern bereits vor, aber trotzdem muss der Bürger mühselig Daten erheben und erklären, und Bremen trägt sowohl mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds als auch bei der getrennten Berechnung der Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerungsgebühren einen eigenen Anteil an der zunehmenden Bürokratisierung. hanseWasser schreibt in den nächsten Wochen 107 000 Haushalte an, übersendet Erhebungsbögen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Die Eigentümer mögen vorhandene Daten, die bereits pauschaliert vorhanden sind, überprüfen und gegebenenfalls fehlerhafte Daten korrigieren. Der Bürger muss erst einmal verstehen, was von ihm gewollt wird. Mit Sicherheit werden auch nochmals Erinnerungen verschickt, und viele Rückfragen der Bürger werden Personal binden. Das kostet Geld, das an anderer Stelle fehlt. Die vorgefertigten Daten können nur überprüft werden, wenn der Bürger selbst eigene Berechnungen anstellt. Das erinnert mich, Herr Kollege Schäck, an Oma Erna aus Borgfeld, die bei der Grundsteuerfeststellungserklärung diverse Aufgaben meistern musste. Die jetzige Aufgabe besteht darin, alle versiegelten Flächen wie Dachflächen, Terrassenflächen oder auch Auffahrten in der Größe zu berechnen. – Was für eine Aufgabe für Oma Erna! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Aber das ist noch nicht genug: Zusätzlich muss ermittelt werden, ob von diesen Flächen tatsächlich das Regenwasser in den Kanal geleitet wird oder das Regenwasser in Sickergruben oder über Rasenflächen entwässert wird. Die Rohre der Entwässerung laufen unterirdisch. Genau diese persönlichen baulichen Ermittlungen können niemals von hanseWasser im übersendeten Vorschlag berücksichtigt sein. Übernimmt der Hauseigentümer ungeprüft den Vorschlag von hanseWasser, ist die Berechnung mit Sicherheit unzutreffend. Landesgesetzliche Regelungen mögen zwar die Aufteilung der Entwässerungsgebühren nach Schmutz- und Regenwasser verlangen, aber auch unsinnige landesrechtliche Regelungen können wir im Landtag ändern. Wir diskutieren heute nicht über riesige monetäre Beträge, sondern über einen relativ geringen Gebührenanteil für die Entsorgung des Regenwassers im Kanalsystem. Dass für die Kanalbenutzung eine Gebühr für Bau, Betrieb, Aufrechterhaltung und Pflege des Systems erhoben werden muss, ist selbstverständlich. Dabei war die Bemessung der Entwässerungsgebühren am Maßstab des Frischwasserbezugs eine einfache und praktikable Lösung. Es galt grundsätzlich: Was man bezieht, muss auch entwässert werden. Darauf einen prozentualen Zuschlag für die Regenwasserentsorgung zu erheben, war einfach und praktikabel, aber links-grüne Ideologie nutzte die Regenwasserentwässerungsgebühr für versiegelte Flächen, um eine Abstrafung für nicht erwünschte Verhaltensweisen der Bürger im Sinne ihrer Ideologie zu haben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Kurz, meine Damen und Herren: Wer mehr Flächen versiegelt, soll auch mehr bezahlen. Ob das Erhebungssystem dann noch effektiv ist, bleibt bei der politischen Realisierung der Ideologie außer Betracht. Das Ganze erinnert mich an den bekannten Filmtitel mit James Dean, der heißt: „Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“ Ich habe das Gefühl, dass wir diesen Zustand in Bremen immer öfter erleben. Bereits 2023 hat meine Fraktion die Reformierung des Gesetzes zur Abwasserentsorgung abgelehnt. Die 1 000-Quadratmeter-Grenze für eine genaue Ermittlung war sicher sinnvoll, wurde jetzt aber vom Oberverwaltungsgericht als beliebig einkassiert. Jetzt ziehen der Senat und die Verwaltung Schlüsse aus dem Urteil, und es kommt in Bremen häufiger vor, dass aus solchen Urteilen Schlüsse gezogen werden, wie zum Beispiel beim aufgesetzten Parken beim Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. Aber das geht häufig in die falsche Richtung. Eine Änderung der landesrechtlichen Regelung und die Rückkehr für ein einfaches Zuschlagssystem wären angezeigt gewesen. Als ich den Artikel gelesen habe, der mich bewegt hat, diese Aktuelle Stunde einzureichen, war mein erster Gedanke: Es eignet sich nicht für eine Aktuelle Stunde. (Beifall SPD – Zuruf) Jetzt hören Sie gut zu! Je länger ich aber über die Vorgehensweise nachgedacht habe, umso mehr wurde mir klar, dass es sich letztendlich um einen immer wiederkehrenden Fehler dieses Senats handelt. (Zurufe) Urteile werden genutzt – und jetzt kommt die Kernaussage, und jetzt einmal gut zuhören! –, um politische Ideologien durchzudrücken. Das war beim aufgesetzten Parken genauso. Wir brauchen nicht in jeder kleinen Gebührenordnung zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben einen gleichzeitigen Erziehungsauftrag für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, meine Damen und Herren. Es geht ausschließlich – ausschließlich! – um die Finanzierung von Dienstleistungen an die Gemeinschaft. Auch ist eine zu 100 Prozent genaue Ermittlung nicht notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei jedem Bürger ist die Zeit endlich. Ich glaube nicht, dass unsere Bremerinnen und Bremer ihre Lebenszeit mit unsinnigen Berechnungen verschwenden wollen. Ich betone noch einmal: Häufig ist weniger mehr. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Der Vortrag zu der Frage einer getrennten Erfassung von Abwässern und einer getrennten Berechnung, den wir gerade gehört haben, war, wie so oft aus dieser Ecke des Parlaments, von keinerlei Sachkenntnis geprägt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe da zwei elementare Vorwürfe herausgehört: erstens – und das fand ich sonderbar –, dass man dieses Gerichtsurteil am besten gar nicht beachtet hätte. Man hätte einfach so weitergemacht wie bisher, dann wäre alles nicht passiert. Zugegebenerweise – ich sitze ja in diesem Betriebsausschuss vom Umweltbetrieb Bremen –, als ich gehört habe, dass dieses Urteil uns dazu verdonnert, Dachflächen, versiegelte Flächen und Ähnliches getrennt zu erfassen, habe ich auch gedacht: Bin ich irgendwie in Schilda oder wo? (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sehen Sie?) Aber es ist eben ein Gerichtsurteil. – Entschuldigung, wir leben in einer Gesellschaft, wenn ein Gericht sagt, so, wie ihr das bisher macht, ist das nicht mehr in Ordnung – –. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir sind ein Parlament!) Aber wir können ein Gerichtsurteil nicht aushebeln, es gibt so etwas, Gewaltenteilung heißt das, glaube ich. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir können neue Gesetze machen!) In diesem konkreten Fall war diese Änderung der Gebührenordnung notwendig. Das heißt, wir haben jetzt für jedes Grundstück erfasst: Wie viele Dachflächen gibt es, wie viele sonstige Flächen gibt es, und wie viele sind nach bisheriger Erkenntnis versiegelt oder nicht? Jetzt ist ja die interessante Frage: Wie schafft man Fairness oder auch Gerechtigkeit? Dadurch, dass man Pauschalen erhebt? Tatsächlich meine ich, nein, denn es gibt eben Grundstücke, die sind versiegelt und sind angeschlossen an das Kanalsystem, und die Menschen und verursachen Abwässer, die durch das Abwassersystem bei der Kläranlage gereinigt werden müssen, weil sie zwischendurch verschmutzen oder ohnehin verschmutzt sind, und bei anderen ist das nicht so, da versickert es in den Boden. Die Tatsache, dass das jetzt getrennt wird, ist meines Erachtens in Ordnung, auch wenn wir da über relativ kleine Beträge reden. Also wenn man 400 Quadratmeter hat, kommt man auf eine Jahresgebühr von 330 Euro, wenn alles versiegelt ist. Wenn man es schafft, da vielleicht 20, 50 Quadratmeter herauszurechnen, weil die nicht versiegelt sind, spart man pro Quadratmeter 83 Cent, also man kann 30, 40, 50 Euro sparen. Für viele Haushalte ist das viel Geld. Das heißt, dieses Gesetz und die Anwendung dieses Gesetzes schafft, wenn auch eine komplizierte, zunächst komplizierte Form, Gerechtigkeit und Fairness. Das ist das eine. Das Zweite ist: Natürlich ist es aus Umweltschutzgründen besser, wenn das Wasser aufgenommen werden kann und wenn viele Flächen nicht versiegelt sind, aber ich kann Ihnen eines sagen: Die Tatsache, dass wir damit Menschen zwingen, Flächen zu entsiegeln, das war jetzt überhaupt nicht der Ansatz für diese Gebührenänderung, sondern die Notwendigkeit, weil die Gerichte entsprechend entschieden haben. Was nicht dabei ist, ist, dass es in diesem Zusammenhang unter dem Strich keine Erhöhung gibt. Es sind also keine versteckten Erhöhungen in der ganzen Berechnung. Es wird sich für einige Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Häusern etwas ändern, und zwar von denen, die Grundstücke unter 1 000 Quadratmeter haben. Davon haben wir tatsächlich in Bremen 108 000, das sind eine Menge. Jetzt ist ein bisschen die Frage: Welche Form von Bürokratiemonster ist jetzt erschaffen worden? Ich habe es mitgebracht: – Das! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist ja nicht alles!) Vier Seiten Papier! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist ja nicht alles! –Fangen Sie einmal an zu messen!) Vier Seiten Papier, vier Seiten! Entschuldigung, es ist absolut diskriminierend, zu glauben, dass eine alte Frau, die ein Grundstück hat, nicht in der Lage ist, die vier Grundrechenarten zu beherrschen! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dachflächen!) Ich kann Ihnen zehn mal zehn Quadratmeter im Kopf ausrechnen. Wenn Sie das überfordert, ist es nicht mein Problem! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Die Leute haben etwas anderes zu tun, als solch einen Blödsinn zu machen! Das ist das Problem!) Nein, Ihr Problem ist, dass Sie einfach wollen, dass es ein Bürokratiemonster ist, aber es ist einfach! (Zurufe Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Leidreiter! (Unruhe – Glocke) Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp: Frau Präsidentin, würden Sie – –? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Leidreiter, ich würde Sie jetzt einmal bitten, sich ein bisschen zu mäßigen! Das eine hat mit dem anderen hier nichts zu tun und hat auch in dieser Debatte nichts zu suchen. Herr Rupp, fahren Sie bitte fort! Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp: Meine Eigenheit ist, ich höre nahezu allen Menschen, die hier reden, aufmerksam zu, und ich unterbreche sie in aller Regel nicht – manchmal ein Zwischenruf, aber ich versuche, ihnen zuzuhören. Ich versuche, den Kern herauszuarbeiten, und den Kern, den Sie versuchen, herauszuarbeiten, dass es ein Bürokratiemonster gibt, diesen Kern gibt es nicht. Es ist eine Seite, man geht auf ein Onlineportal, oder man kann es schriftlich ausfüllen und abschicken, und man kann es korrigieren, und tatsächlich wissen, glaube ich, die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sehr genau, wie groß ihr Grundstück ist, denn es steht zum Beispiel in den entsprechenden Unterlagen, die sie von diesem Grundstück haben. Da brauchen Sie nicht einmal zu messen, das steht da drin. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dachflächen!) Deswegen, das Bürokratiemonster, was Sie beschworen, gibt es nicht. Ich finde, es ist eine ganz gute Möglichkeit. Da hat hanseWasser einen guten Job gemacht. Ich habe das für meine beiden Häuser gemacht. Es ist einfach. Ich brauche dafür 15 Minuten, und ich muss auch gar nicht rechnen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Alles klar!) Also es gibt kein Bürokratiemonster. Ich fasse einmal zusammen: Diese Veränderung der Gebührenordnung war aufgrund eines Gerichtsurteils notwendig. Man kann dem zunächst nicht ausweichen, vielleicht, wenn man auf Bundesebene oder sonst wo Gesetze ändert, das kann sein, aber das Gericht hat die Unzulässigkeit in der Sache festgelegt, dass man nämlich diese Dinge nicht pauschal beurteilen darf, sondern sie ausdifferenziert beurteilen muss, und ich befürchte, so eine Auslegung von Pauschalen und die damit verbundenen Kosten und die damit verbundene gegebenenfalls Ungerechtigkeit bekommt man auch durch Gesetze nicht besonders gut weg. Also, diese Änderung war notwendig. Zweitens, sie führt dazu, dass wir ziemlich genau wissen, wie viele Grundstücke in Bremen eigentlich versiegelt sind. Das ist in anderen Fragen auch nicht völlig uninteressant. Wir wissen auch, wie viele sind noch nicht versiegelt, und wir können richtig feststellen, auch in der Zukunft: Können wir uns jetzt auf diese hohe Zahl oder auf diese Zahl von versiegelten Flächen einstellen oder eben nicht? Was hier versucht wird mit dieser Form von Aktueller Stunde, da habe ich einmal gedacht, das ist, wie jemandem blauen Dunst vormachen, und da habe ich einmal geschaut, weil es so meine Neigung ist, bei „Redewendungen“ unter „blauer Dunst“. Ich zitiere den Duden, wohlgemerkt, „blauer Dunst“ bedeutet umgangssprachlich, jemandem etwas vortäuschen. Die Zauberer ließen früher bei ihren Tricks oft blauen Rauch aufsteigen, die Zuschauer sollten dadurch am genauen Beobachten gehindert werden. Da aber blau vor allem in der älteren Sprache die Farbe der Täuschung, Verstellung und Lüge ist und Dunst nach dem Grimm’schen deutschen Wörterbuch das Nichtige, Vergängliche, Betäubende, Täuschende, Betrübliche, in vielfachen Beziehungen ausdrückt, muss man nicht unbedingt die Zauberer bemühen. Im Grimm’schen Wörterbuch ist daher blauer Dunst so viel wie falscher Schein und lügenhafte Vorspielung. Vielen Dank für die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, eine solche Vorstellung hier abgegeben zu haben! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete – –. Entschuldigung, warten Sie bitte noch einmal! Herr Leidreiter, was möchten Sie? (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Dann würde ich Sie bitten, bei allen Wortmeldungen, die Sie hier haben, dass Sie sich deutlich melden und mir ein Zeichen geben, denn sonst, ich kann das schlecht erahnen, was Sie da vorn – –. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Herr Leidreiter, jetzt haben Sie das Wort zu einer Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Herr Rupp! Ich möchte erst einmal das mit der rechten Ecke und der Dummheit zurückweisen. Das ist eine ernst gemeinte Aktuelle Stunde gewesen. Sie können auch den Bürgern Sand in die Augen streuen, aber die Bürger wissen zum Beispiel auch nicht, ob das Wasser in Sickergruben versickert oder auch in den Kanal geht. Ich bin auch überzeugt, dass das viele hier im Parlament nicht wissen, und ich verstehe nicht, warum Sie solche Beispiele nicht konkret einmal erläutern, sondern uns pauschal abstrafen wollen. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Der Kollege Rupp hat das Wort zur Erwiderung auf die Kurzintervention. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Ich weise darauf hin, dass ich von Dummheit gar nicht gesprochen habe. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben von der Ecke gesprochen hier!) Ich habe von der rechten Ecke in diesem Parlament gesprochen, genau von dieser habe ich gesprochen, und die meine ich auch, und ich habe gesprochen von „falscher Schein“ und „lügenhafter Vorspiegelung“. Dazu stehe ich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD) Als Nächster hat das Wort der Vizepräsidentin Christine Schnittker: Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Leidreiter, ich muss sagen, das war eine sehr abenteuerliche Vorstellung, die wir hier eben gerade hatten, als Sie hier am Rednerpult waren. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob diese Zwischenbemerkung danach oder Ihre persönliche Erklärung da besonders viel geholfen hat. Ich versuche, das noch einmal einzuordnen! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, versuchen Sie es mal!) Wir haben 2024 und nicht, wie Sie sagten, 2023 hier schon einmal im Parlament über diese Sache gesprochen, und zwar haben wir damals über ein Gesetz abgestimmt und darüber debattiert, wofür Ihre erste Hälfte Ihrer Rede auch eigentlich ganz gut gepasst hätte, wo wir nämlich von einem Gericht dazu aufgefordert wurden, diese Gebührenordnung neu zu ordnen. Dann können Sie sagen, Gesetze können wir ändern, allerdings wurde dieser Gerichtsbeschluss damals so gefasst, weil Willkür vorlag. Wir haben nämlich gesagt, ab einer gewissen Quadratmeterfläche erfassen wir die Gebühr, und sonst nicht. Ich bin persönlich sehr glücklich, dass Gerichte sagen, wenn Willkür vorliegt, dann greifen wir da ein, und dann hat das Parlament die Aufgabe, das neu zu regeln. (Beifall FDP) Ich war ganz gespannt auf Ihren Redebeitrag, auch ein bisschen irritiert, als ich das Thema der Aktuelle Stunde gesehen habe, weil ich nicht genau wusste, was Sie sagen wollen, und vor zwei Jahren waren Sie auch noch nicht ganz in dem Wissen, warum wir überhaupt darüber sprechen. Da hat nämlich Ihr Kollege – es war noch ein anderer Redner, Herr Degenhardt – damals gesagt, der Senat würde sich hier die Taschen vollmachen, da wurde er auch schon darauf hingewiesen, dass es ein Gerichtsurteil gab, weswegen wir das Ganze machen. Wenn Sie allerdings sagen, Sie haben das im „Weser-Kurier“ gelesen und haben dann mit sich hin- und hergerungen, ob Sie das jetzt debattieren wollen oder nicht und dann doch zur Entscheidung gekommen sind, das zu tun, möchte ich Ihnen mitgeben, sich in der Zukunft ein bisschen mehr mit den Sachthemen zu beschäftigen, bevor Sie eine Aktuelle Stunde einbringen, Herr Leidreiter. (Beifall FDP, Die Linke, BA-Gruppe) Es gibt aber eine gewisse Aktualität in der Geschichte, und deswegen gab es ja auch diesen Artikel im „Weser-Kurier“, worüber ich dann doch noch ein, zwei Minuten sprechen möchte. Der Senat hat es ja zwei Jahre lang nicht hinbekommen, diese ganze Gebühr zu erfassen. Und seit zwei Jahren gab es keine Bescheide, und jetzt müssen ganz viele Bürgerinnen und Bürger damit umgehen, dass sie eventuell eine Nachzahlung über die zwei Jahre bekommen. Ich glaube, das ist schon ein Punkt, über den wir noch einmal sprechen können, denn wir haben vor zwei Jahren, 2024, hier am Pult davor gewarnt, dass es einerseits zu hohe Gebühren gibt – das lässt sich diskutieren, das haben Sie damit erklärt, dass es ja auch teuer ist, so etwas zu erfassen und dass Sie sich das auch gar nicht einstecken, das haben Sie, Herr Rupp, damals auch ganz gut erklärt, darauf komme ich nachher noch einmal zurück –, es ist aber natürlich ein Punkt, wenn das jetzt zwei Jahre rückwirkend kommt und wir damals schon gesagt haben, die Gebühren sind nicht besonders horrend, aber bei zwei Jahren in Folge zählt, glaube ich, unser Argument noch mehr, dass wir viele Familien und viele Menschen damit vor Herausforderungen stellen; und das müssen Sie sich an die Brust nageln, dass Sie jetzt zwei Jahre dafür gebraucht haben und dass viele Bürgerinnen und Bürger jetzt vor Herausforderungen stehen. (Beifall FDP) Der zweite Punkt, ich glaube, der viel größere Punkt, auf den Sie, Herr Rupp, eben auch noch einmal eingegangen sind, ist der Punkt der Bürokratie. Sie haben gesagt, es gibt kein Bürokratiemonster und haben hier die Zettel hochgehalten. Ich glaube, es gibt schon Punkte, über die wir sprechen, und es gibt auch einen Grund, warum wir überhaupt zwei Jahre gebraucht haben, bis das jetzt in die Umsetzung geht. Zum Beispiel erschaffen Sie Luftbilder mit Drohnen. Wir haben damals gesagt, es gibt Satellitentechnik, wir haben einen großen Satellitenbauer in Bremen, mit dem man hätte reden können. Da hätte man sich, glaube ich, viel Bürokratie sparen können. Wir haben auch eine relativ intransparente Berechnungsstruktur dahinter, und wenn der Bürger dann sagt, er ist doch anderer Ansicht über diese Berechnung, dann muss er da nämlich ein Veto einlegen, dann gibt es da eine Onlineplattform, wo er seine Daten eintragen muss. Und ich glaube, dass die Realität so aussehen wird, dass jetzt viele Personen nach zwei Jahren einen Brief im Briefkasten haben, wo sie erst einmal verunsichert sind, wo sie sagen: Oh, ich muss jetzt hier etwas nachzahlen über zwei Jahre. Das löst erst einmal einen Schock aus, und ganz viele Personen werden nicht besonders doll nachrechnen, ob sie überhaupt den richtigen Betrag haben, sondern werden das bezahlen. Das ist quasi Scheitern von Verwaltungshandeln, und es ist Ihre Verantwortung gewesen, das vernünftig zu machen. Das haben Sie nicht vernünftig gemacht, und ich finde, das kann man in dieser Aktuellen Stunde auch einmal sagen. Ich habe noch wenig Zeit übrig, aber einen Punkt möchte ich noch einmal sagen: Zwar haben Sie ja vor zwei Jahren gesagt, Herr Rupp, dass Sie damit gar kein Geld verdienen, und ich glaube, dass es ein Punkt ist, dass wir hier eine Gebühr dann geordnet haben. Der Auftrag kam vom Gericht, aber Sie sind dafür zuständig gewesen, das vernünftig zu ordnen. Wir haben jetzt eine Gebühr geschaffen, die mehr kostet, als sie dem Staat einbringt, und ich glaube, viele Menschen da draußen zahlen sehr gern Steuern und Gebühren, haben aber den Glauben und den Wunsch, dass die Politik und der Staat das so umsetzen, dass am Ende auch der Staat funktioniert. Was Sie sehen, sind kaputte Brücken, kaputte Schulen, fehlender Unterricht, fehlende Kitaplätze, (Glocke) und wenn wir dann eine Gebühr erschaffen, die mehr kostet, als sie bringt, dann sind die Menschen da draußen zu Recht verunsichert und sauer, meine Damen und Herren. – Danke! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Hartmut Bodeit. Abgeordneter Hartmut Bodeit (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen! Ich habe nicht mehr so viel Zeit, deswegen werde ich mich etwas kürzer fassen und auch nicht nach meinem Skript gehen, da das vorherige Thema der Aktuellen Stunde ein bisschen Zeit aufgefressen hat. Das ist auch gar nicht schlimm, ich bin nämlich sehr froh, dass mein Kollege Herr Voigt das meiste richtig eingeordnet hat und auch richtig benannt hat. Deswegen brauche ich auch nicht auf jeden Punkt einzugehen, aber eines möchte ich hier natürlich trotzdem noch einmal ganz deutlich sagen: BD, ich weiß nicht, für mich ist es nicht das Aktuellste, weil wir schon darüber gesprochen hatten, aber trotzdem bin ich ganz froh, dass wir das Thema noch einmal vielleicht auch in der Bürgerschaft hier haben, denn eins sehe ich auch so: Die Bürokratie ist etwas überdreht. (Beifall CDU – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Das können wir als CDU auch nicht gutheißen, das habe ich auch damals in der Debatte gesagt. Wenn wir uns das genau anschauen, was Sie jetzt hier auf den Tisch gebracht haben, Herr Rupp, da spreche ich Sie auch direkt an, weil Sie sagen, das wäre alles ordentlich, und das wäre auch wenig: Das ist es eben gerade nicht, weil Sie haben das bis nach unten durchdekliniert. Das heißt also, auch kleine Grundstücke, selbst, wenn ich bei 20 Quadratmetern wäre, die hier irgendwo eine Versiegelung haben, dann würden Sie deren Eigentümer auch anschreiben, mit dem ganzen Verwaltungsakt belasten, und letzten Endes geht es dann irgendwo um 8,50 Euro. Das halten wir auch nicht für verhältnismäßig, und das trifft vor allen Dingen auch die Kleinen. Die zweite Sache – und da kann ich Herrn Voigt auch nur recht geben, das haben wir auch damals in der Debatte gesagt –: Wir haben hier vor Ort wirklich die besten Experten, was Satellitentechnik angeht, und die haben Expertise. Das sind die besten in Europa, und die hätten Sie wirklich zu Hilfe nehmen können, und dann hätten wir dieses ganze Verwaltungshandeln tatsächlich auf ein Normalmaß herunterschrauben können. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So, wie Sie es jetzt machen, ist es aus unserer Sicht auch ganz klar Verschwendung von, ich sage es hier, man hätte jetzt sagen können Steuergeldern, aber indirekt sind es auch Steuergelder, denn auch Gebühren sind Steuergelder, und das ist ganz klar eine Verschwendung. Sie müssen hier darauf schauen, dass Sie es so gut wie möglich machen, und da hätte zum Beispiel eine Bagatellgrenze tatsächlich schon helfen können. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Aber das ging ja nicht!) Doch, das ging! Es ging ja darum, dass man ab 1 000 Quadratmeter schaut, aber das Gericht hat Ihnen nicht zur Aufgabe gemacht, das bis auf die letzten fünf Quadratmeter herunterzudeklinieren. Das kann ich aus dem Urteil nicht herauslesen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Weil ich noch ganz kurz Zeit habe, möchte ich noch einmal auf eine andere Geschichte eingehen, weil Sie eben gerade gesagt haben, das kostet uns alles nichts: Nein, es ging hier bei der Gesetzgebung auch darum, noch einmal die Gebühren zu erhöhen, und das war natürlich schon ein ganz krasser Schluck aus der Pulle. Das waren 13,57 Prozent bei der Frischwasserzufuhr, die Sie da noch einmal draufgesattelt haben und das ist auch nicht in Ordnung. Wenn man dann so hohe Verwaltungsgebühren produziert, dann muss man schauen, dass man da den Bürger nicht noch überbordend belastet. Das möchte ich hier auch noch einmal ganz klar dazusagen. Und da würde ich mir wünschen, dass der Senat Bovenschulte tatsächlich schaut, dass man hier an der Stelle die Bürger mitnimmt und versucht, die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten, weil wir doch gar nicht wissen, immer bei den Grundstücken, die wir jetzt auch erheben, die vielleicht auch mit einer Drohne noch einmal kontrolliert werden müssen, wenn dieser Fragebogen ausgefüllt ist: Wie sieht es dann aus, wenn ich da mit einer Drohne drübergeflogen bin, und es kommt dann zu einem Widerspruchsverfahren, weil man sagt, nein, das Regenwasser, das jetzt auf meine Gartenbude gefallen ist oder wohin auch immer, das versickert in Wirklichkeit auch im Garten und gar nicht in der Kanalisation? (Glocke) Das finde ich schon, das ist sehr ausufernd, und da würde ich wirklich darum bitten, das noch einmal mitzunehmen und vielleicht noch einmal draufzuschauen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir haben die Frage, wie wir das am besten organisiert bekommen, umfangreich im Umweltbetrieb Bremen besprochen, und Vorschläge, das über Satelliten zu machen, wurden als nicht praktikabel angesehen. Die ganze Frage des Überflugs mit Drohnen und Fotos machen war auch sehr von Hindernissen geprägt, weil die Wetterlage es nicht zuließ, scharfe Bilder zu machen. Und wenn die Wetterlage es nicht zulässt, dass Drohnen scharfe Bilder machen, dann weiß ich nicht, ob mittlerweile die Satelliten so weit durch Wolken durchsehen können, dass man erkennen kann, ob eine Fläche versiegelt ist oder nicht. Die interessante Frage ist auch: Wie teuer wäre das dann gewesen? OHB hätte uns ja nicht irgendwie gesagt: Ach klar, das müsst ihr machen, komm, wir machen einmal einen Testflug! (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hartmut Bodeit? Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Ja! Abgeordneter Hartmut Bodeit (CDU): Vielen Dank, Herr Kollege Rupp! Ich habe einmal eine Zwischenfrage, und zwar: Was hätte dagegengesprochen, hier einen Partner mit ins Boot zu holen oder sich zumindest einmal ein Angebot einzuholen? Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Im Umweltbetrieb Bremen wurde das als nicht erfolgreich angesehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Militärische Verstrickung!) Herr Strohmann – –! Das ist das Erste, was ich sagen will. Das Zweite ist: Die mit dieser Änderung der Systematik verbundenen Gebührenerhöhungen waren nicht durch die Veränderung der Systematik induziert, sondern sie waren induziert durch sogenannte Indizes, gespeiste Leistungsgelderhöhungen für hanseWasser. Sie können die Vorlagen ja noch einmal durchgehen mit dem ganzen Industriepreisindex, Versorgerpreisindex, was weiß ich nicht alles, Tarifpreisindex. (Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]: Es ging um die zu erwartenden Verwaltungskosten! Das stand in der Vorlage mit drin!) Ein Großteil, diese 13 Prozent, von denen Sie reden, ist im Wesentlichen induziert durch die Steigerung des Leistungsentgelts für hanseWasser. Da können wir auch gern noch einmal im Umweltbetrieb Bremen nachfragen, wie das jetzt ist mit den Kosten für diese Umstellung, aber es gibt auch keinen Weg heraus aus den Kosten, und es ist nur einmalig, und wir sorgen jetzt dafür, wenn ich das noch sagen darf: Dadurch, dass wir hanseWasser rekommunalisieren, wird es eine andere Form von Leistungsvertrag geben, der diese indexgetriebene Leistungspreiserhöhung nicht mehr hat, wo wir auf viele Dinge keine Umsatzsteuer mehr bezahlen müssen und wir eine gute Chance haben, die Abwasserpreise in Bremen so anzupassen, dass sie fair sind und dass es am Ende des Tages für Gebührensenkungen für die Benutzerinnen und Benutzer reicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste erhält das Wort Senatorin Dr. Henrike Müller. Senatorin Dr. Henrike Müller: Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich bedauere das sehr, dass ein eigentlich überschaubarer verwaltungstechnischer Vorgang zu so vielen Irritationen geführt hat. Ich würde jetzt sagen, wenn es hier im Haus schon so viele Irritationen gibt, dann ist es natürlich da draußen ähnlich. Das nehme ich jetzt in der Tat betrüblich wahr und mit. Also es gibt Aufklärungsbedarf in der Sache, es gibt allerdings keinen Aufklärungsbedarf in der Tatsache, dass wir rechtlich dazu verpflichtet waren und es auch korrekt ist, die Gebühren zu trennen, weil die pauschalierte Gebühr nun einmal ungerecht war und, wie der Abgeordnete es sagte, dem Tatbestand der Willkür entsprach. Von daher ist es richtig und bleibt auch richtig, dass wir die Einheitsgebühr ersetzen durch zwei einzelne Gebühren: die Gebühr für Schmutz- und die Gebühr für Niederschlagswasser. Das wird in vielen Städten und Gemeinden bundesweit längst so abgerechnet, da sind wir eher hinterher. Wir sind keine Pioniere in der Frage, sondern wir ziehen da nach und setzen eben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch um. Seit dem 1. April werden die Entwässerungsgebühren daher für alle Grundstücke getrennt berechnet. Und um sie korrekt berechnen zu können, müssen wir natürlich die Flächen korrekt erheben, die dann für die Niederschlagswassergebühr infrage kommen. Das ist keine Petitesse, und in der Tat, Herr Rupp hat schon darauf hingewiesen, dass in diversen Gremien alle möglichen Ideen durchgespielt wurden, wie wir die Erhebung der zugrunde gelegten Fläche am einfachsten durchführen können – Satelliten, Drohnen, alles wurde durchgespielt –, und am Ende kam man eben dazu, die Flurgrundstücke, die ja vorliegen, die jeder in seinen Grundbüchern hat und so weiter und wirklich abgleichen kann, da ist das, was mir hanseWasser vorlegt, deckungsgleich mit dem, was ich in meinen Unterlagen habe. Das müsste eigentlich jede Hauseigentümerin, jeder Hauseigentümer abgleichen können. Dann, ja, dann ist es so, dann hat man den Unterschied zwischen Dachfläche und Grundstücksfläche. An der Dachfläche müssen Sie gar nichts herumrechnen, außer Sie haben eine Dachbegrünung. Eine Dachbegrünung werden Sie dann aber jedenfalls in Ihrer Handwerkerrechnung auch mit einer Quadratmeterzahl ausgewiesen bekommen haben, wenn Sie die auf dem Dach nicht vollständig, sondern nur in Teilen haben anfertigen lassen. Das kann man also herunterrechnen, und das trägt man auf der letzten Seite, die Herr Rupp mithatte, in der Tabelle dann hinten ein oder online. Bei der Grundstücksfläche ist es ähnlich, wenn auch vielleicht wirklich nicht selbsterklärend, also da würde ich jetzt einmal ein Fragezeichen hinmachen. Es ist mit Sicherheit ein bisschen komplizierter, oder man braucht ein bisschen Selbstbewusstsein, um zu sagen, mein Garten ist nicht voll versiegelt, ich habe hier eine Terrasse, dann habe ich ein ganz, ganz langes Beetstück, und dann habe ich noch einen Vorgarten, der so teilversiegelt ist, aber ich habe schon ganz viel gemacht und ganz viele Steine herausgeholt und dafür gesorgt, dass Regenwasser versickern kann. Dann ist in der Tat die Frage, wenn in dem Schreiben von hanseWasser steht, ich habe 200 Quadratmeter Garten, ich habe aber schon wahnsinnig viel entsiegelt: Wie viel gebe ich dann noch an? Da dann meine Bitte: Rufen Sie die Hotline an! hanseWasser hat wirklich eine tolle Hotline eingerichtet mit langen Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten. Besprechen Sie das mit den Mitarbeitenden dort am Telefon: Wie sieht Ihre Grundstücksgestaltung aus? Dann kommt man da sicherlich zu einer Lösung, wie viele Quadratmeter da noch angegeben werden. Es bleibt nun einmal eine Tatsache, das ist in der Tat auch ein Ziel mit dieser Maßnahme, jeder kann auch einfach auf der Seite vier auf dem Zettel mit der Tabelle ankreuzen: Das, was hanseWasser mir an Grundstücks- und Dachfläche geschickt hat, ist korrekt. Man könnte es aber natürlich auch so verstehen, dass man sagt: Da ist ganz schön viel versiegelt, vielleicht nehme ich mir mein Grundstück vor und reduziere die Fläche der Vollversiegelung. Ja, das ist wichtig, nicht nur wegen der Gebühr, die man dann reduziert und dann vielleicht nicht so wahnsinnig viel Gebühr zahlen muss, sondern weil es einfach auch richtig und eine ganz wichtige Vorsorgemaßnahme ist für die Resilienz des eigenen Grundstücks, um mit dem Wasser klarzukommen, was da kommt und um die Kanäle nicht unnötig zu belasten – Sie wissen das alle –, also als eine wirklich wichtige Maßnahme der Resilienz für diese Stadt. Auch das ist ein hervorragender Effekt, ein wichtiger Effekt dieser Gebühr. Zum Schluss will ich die letzten zehn Sekunden wirklich gern noch einmal dafür nutzen: Wenn Sie Nachfragen haben bei dem Bescheid von hanseWasser, wenn Sie nicht wissen, wie viele Quadratmeter Sie auf Ihrem Grundstück versiegelt haben, rufen Sie die Hotline an! Da wird wirklich sehr kompetent mit Ihnen gemeinsam erläutert, was Sie an Quadratmeterzahl angeben müssen, um dann dafür die Regenwassergebühr zu bezahlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit geschlossen. „Nord.Start“ – Bahn frei für ein Gründerzentrum in BremenNord Antrag der Fraktion der CDU vom 19. August 2025 (Drucksache 21/592 S) Dazu Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 23. Februar 2026 (Drucksache 21/735 S) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Maike Frese. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bremer Norden mit Burglesum, Vegesack und Blumenthal ist ein starker Ort zum Leben, Arbeiten und sich einfach wohlzufühlen. Wir haben engagierte Menschen, lebendige Vereine, leistungsfähiges Handwerk und enormes Potenzial. Doch wir dürfen die Realität nicht ausblenden: Der Bremer Norden ist seit Jahrzehnten vom Strukturwandel geprägt, Werften und Industriearbeitsplätze, die Sicherheit und Identität gegeben haben, sind weggefallen. (Beifall CDU) Wir haben in der Kleinen Anfrage im Jahr 2024 „Bremen Nord nicht vergessen – was wurde nach fünf Jahren ISEK erreicht?“ deutlich gezeigt: Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze liegt unter dem stadtweiten Durchschnitt. Das heißt konkret: Viele Menschen pendeln, viele Talente entfalten sich nicht hier vor Ort in Bremen-Nord. Junge Menschen verlassen nach Schule oder Ausbildung den Stadtteil, weil sie hier keine ausreichende Perspektive sehen, und das schwächt langfristig unseren Stadtteil. Wir als CDU-Fraktion sagen seit Jahren: Der Senat darf Bremen-Nord nicht vergessen! (Beifall CDU) Das Integrierte Struktur- und Entwicklungskonzept von 2019 war ein richtiger Schritt, aber ein Konzept allein schafft noch keinen Arbeitsplatz. Entscheidend ist die Umsetzung, und hier fehlt es weiter an Tempo, an klarer Prioritätensetzung und an verbindlicher Steuerung, und genau hier setzt unser Antrag „Nord.Start“ an: Stellen Sie sich einen Handwerker aus Blumenthal mit Migrationsgeschichte vor, der sich selbstständig machen will, etwa mit einem Betrieb für energetische Sanierung, oder eine Mutter aus Burglesum, alleinerziehend, die nach der Elternzeit zurück in die Arbeit möchte und sich selbstständig machen möchte, vielleicht mit einem Betreuungsangebot für Senioren oder einem Catering im Quartier. Beide haben Ideen, beide haben Mut. Was ihnen fehlt, ist eine zentrale verlässliche Anlaufstelle im Bremer Norden. Beratung, Finanzierung, Räume, gebündelt und unkompliziert, ohne weite Wege in die Innenstadt, ohne Bürokratiedschungel, mit festen Ansprechpartnern, die Verantwortung übernehmen und Prozesse begleiten: Genau dafür soll „Nord.Start“ stehen. – (Beifall CDU) Ein Gründerzentrum mit klaren Zielen! Wir fordern die Einrichtung einer Außenstelle des Starthauses als echte One-stop-Agency im Bremer Norden. Konkret heißt das erstens Beratung und Mentoring, Existenzgründungsberatung, Coachings und spezielle Programme für Frauen, nebenberufliche Gründerinnen und Gründer sowie quartiersnahe Geschäftsideen, zweitens Raum und Infrastruktur – CoWorking-Spaces, Besprechungsräume und Veranstaltungsflächen, Orte des Austauschs und der Vernetzung –, drittens finanzielle Starthilfen, wie Mikrokredite, Beteiligungen, und perspektivisch ein Startup-Stipendium für Bremen-Nord. Dabei geht es hier nicht um Hightech-Start-ups. Es geht um Handwerk, Kleingewerbe, Sozialunternehmen und kreative Dienstleistungen. Gerade das Handwerk spielt eine Schlüsselrolle, etwa bei energetischer Sanierung, Klimaanpassung und regionaler Wertschöpfung. Unser Anspruch ist messbar: In fünf Jahren wollen wir mindestens 100 Gründungsprojekte begleiten und mindestens 50 neu geschaffene dauerhafte Arbeitsplätze im Bremer Norden schaffen, mindestens eine Teilhabequote von 40 Prozent von Menschen mit Migrationsgeschichte, mindestens 30 Prozent Gründerinnen. Das ist kein Symbolantrag, das sind überprüfbare Ziele. Als Standorte kommen Leerstände in der Vegesacker Fußgängerzone, Flächen im Blumenthal oder das Steingutquartier in Grohn infrage oder das alte Ortsamt oder das Polizeirevier in Burglesum. Ein Gründerzentrum kann Impulsgeber für die Belebung unserer Quartiere sein, Kaufkraft binden und neue Netzwerke entstehen lassen, und wir denken weiter: Wirtschaft und Klimaschutz sind kein Gegensatz. Wer in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz und innovative Dienstleistungen investiert, stärkt nicht nur das Klima, sondern auch die regionale Beschäftigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Änderungsantrag vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND! Wir lehnen den Änderungsantrag vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND ab, weil wir dem Senat bewusst den Auftrag geben wollen, ein schlüssiges Konzept zu entwickeln und nicht jedes Detail bereits im Beschlusstext vorwegzunehmen. Die von uns genannten Zielgrößen sind keine Zwangsvorgaben, sondern Ausdruck unseres politischen Anspruchs. Sie zeigen, welches Potenzial wir in Bremen-Nord sehen. (Glocke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Nord.Start“ ist mehr als ein Gebäude. Der Norden soll gründen, der Norden gestaltet, der Norden übernimmt Verantwortung. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, werte Besucher! Bremen-Nord leidet bekanntermaßen seit Jahren unter strukturellen Schwächen. Die Gründungsdynamik ist unterdurchschnittlich, innovative Unternehmen finden nur schwer Ansiedlungsperspektiven, und die Arbeitslosigkeit liegt noch einmal deutlich über dem Landesdurchschnitt. Wer den Norden aber nur vom Papier aus betrachtet, übersieht die Menschen, die dort leben, arbeiten und oft auch sehr gern Betriebe gründen wollen und würden. Wir brauchen also eine gezielte Stärkung unternehmerischer Selbstständigkeit, wirtschaftspolitisch messbar und nachhaltig. Die CDU hat dieses Thema aufgegriffen und einen Antrag für ein Gründerzentrum in Bremen-Nord eingebracht. Wir begrüßen grundsätzlich, dass diese Initiative es hier auf die Tagesordnung geschafft hat. Frau Hornhues, keine Frage, ein Gründerzentrum kann ein wichtiger Baustein für wirtschaftliche Stabilisierung, regionale Wertschöpfung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bremer Norden sein, allerdings zeigt die Vorlage in entscheidenden Punkten Lücken: Es fehlen klare Vorgaben für Finanzierung, Qualität der Beratung, organisatorische Einbindung und tragfähige Erfolgskriterien. Ohne verbindliche Strukturen drohen Doppelstrukturen zu bestehenden Einrichtungen, ohne Finanzplanung entsteht projektbezogene Kurzfristigkeit, und ohne qualifizierte Beratung bleibt die Wirkung weit hinter dem politischen Anspruch zurück. Besonders kritisch: Die plansozialistisch angehauchte CDU plant demografische Zielquoten. (Heiterkeit CDU) Wir müssen klar sagen, unternehmerischer Erfolg bemisst sich nicht an Herkunft oder Geschlecht, sondern an Tragfähigkeit, Innovationskraft und Marktfähigkeit eines Geschäftsmodells. Staatlich definierte Teilhabequoten sind das falsche Instrument wirtschaftlicher Strukturpolitik. Chancengleichheit entsteht durch offene Zugänge, faire Rahmenbedingungen und passgenaue Unterstützung, nicht durch administrative Prozentvorgaben, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Aus diesem Grund haben wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND einen präzisierten Änderungsantrag eingebracht. Da geht es unter anderem um die Standortwahl. Vorrang soll die Nutzung leer stehender Immobilien in der Vegesacker Innenstadt haben, andere Standorte nur nachrangig geprüft werden. Das stärkt so das Ortszentrum und schafft eine zentral sichtbare Anlaufstelle. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt!) Zweitens, da geht es um Kooperationen und um Qualität: Das Gründerzentrum soll eng mit Berufsschulen, Handelskammer und Handwerkskammer zusammenarbeiten. Alle Angebote werden digital zugänglich gemacht – Onlinecoachings, digitale Plattformen, virtuelle Informationsveranstaltungen sind da das Thema –, und die Beratung erfolgt ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal mit nachweisbarer Erfahrung in Existenzgründungs-, Finanzierungs- und Unternehmensberatung, liebe Abgeordnete der CDU. Drittens, da geht es um die Finanzierung und Erfolgskontrolle. Es wird ein fünfjähriger Finanzierungsplan vorgelegt. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Planwirtschaft!) Drittmittel müssen mindestens in Höhe der Landesmittel eingeworben werden, und beihilferechtliche Vorgaben sind einzuhalten. Erfolg bemisst sich an der Marktaktivität nach mindestens drei Jahren. Ziel ist eine Bestandsquote von 50 Prozent. Drei Jahre nach Aufnahme des Betriebs einschließlich Empfehlungen zur Fortführung, Anpassung oder, wenn denn nötig, Beendigung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau so macht man das!) Viertens: Bitte keine Quotenpolitik! Das Gründerzentrum verzichtet vollständig auf Zielquoten, weder für Personen mit Migrationsgeschichte und auch genauso wenig über alle anderen Gründerinnen und Gründer möchte ich so entschieden wissen, meine Damen und Herren. Fünftens, strukturelle Einbindung: Das Zentrum wird verbindlich in das ISEK, also das Integrierte Struktur- und Entwicklungskonzept für BremenNord, und die laufenden wirtschafts- und strukturpolitischen Projekte in Bremen-Nord eingebunden, um isolierte Einzelmaßnahmen zu vermeiden und nachhaltige Transformationswirkung zu sichern. Meine Damen und Herren, Bremen-Nord braucht also keine Symbolpolitik, sondern ein Gründerzentrum, das auch funktioniert, tragfähig finanziert, qualitativ hochwertig daherkommt, strukturell eingebunden und nachher auch messbar erfolgreich ist. Mit unserem Änderungsantrag liefern wir Ihnen genau das: ein ergänzendes Konzept, welches den beabsichtigten unternehmerischen Erfolg in den Vordergrund stellt, Doppelstrukturen vermeidet und nachhaltige regionale Wirkung erzeugt. Wir unterstützen also gern das Ziel, wir liefern auch die Umsetzung. Wer will, dass Bremen-Nord also wirklich vorankommt, sollte dann hier auch gern dabei sein, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Frau Hornhues von der CDU hat es eben schon gesagt: Bremen-Nord fliegt auch hier im Parlament manchmal so ein bisschen unter dem Radar. Gleichzeitig gibt es natürlich auch in Bremen-Nord jede Menge Menschen, die das Potenzial haben zur Unternehmensgründung, zur Selbstständigkeit, Menschen, die Ideen haben und diese Ideen auch umsetzen wollen. Diese Menschen haben aber in Bremen-Nord im Moment keinen direkten Zugang zu Beratung, zu Netzwerken, zu Finanzierung, zu Räumlichkeiten und auch zur Vernetzung. Mit Vernetzung meine ich vor allem, auch einmal mit anderen Menschen zu sprechen, die gründen, vielleicht einmal die eine oder andere Idee mitzunehmen, vielleicht ein bisschen Motivation mitzunehmen. – Jeder, der einmal gegründet hat, weiß, wie wichtig diese Faktoren sind. Jetzt kann man natürlich sagen, der Weg aus Bremen-Nord mit dem Auto in die Bremer Innenstadt ist nicht so weit, das kann man behaupten, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) aber es ist eben doch entscheidend, dass es eine gewisse Form von Verfügbarkeit gibt. Beispielsweise bei Menschen, die auch nebenberuflich gründen wollen, macht es schon einen Unterschied, ob ich nach einer langen Arbeitsschicht noch Auto fahren muss, mich durch den Verkehr nach Bremen quäle und dann feststelle, die Beratungsstelle ist geschlossen, oder ob ich auf dem Nachhauseweg dort vorbeilaufen kann und dort ein paar Themen klären kann. Also Verfügbarkeit spielt eine ganz, ganz große Rolle, und da sind wir auch beim Thema kurze und unkomplizierte Wege, die oftmals darüber entscheiden, ob eine Idee irgendwann zum Fliegen kommt oder nicht. Da kommen wir zum Antrag der CDU: Sie wollen quasi eine Außenstelle des Starthauses in Bremen-Nord gründen – das Starthaus ist an die Bremer Aufbau-Bank angedockt –, und Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass dieses Gründerzentrum, diese Außenstelle, sich gezielt an junge Erwachsene, an Studenten, an Frauen, auch insbesondere an Menschen mit Migrationshintergrund, an Kleinunternehmer im Quartier richten soll. Was uns besonders freut, ist, dass Sie auch vor allem die Handwerker aufgenommen haben. Das ist ganz entscheidend. Oft, wenn wir über Gründungen reden, hat jeder sofort die Idee der nächsten tollen App oder irgendeiner Social-Media-Geschichte oder eines KI-Start-ups, aber ein ganz großer Teil der Gründungen findet eben in klassischen Branchen statt. Da reden wir über die Gastronomie oder über das Handwerk, und deswegen freut es uns als FDP, dass Sie diese wichtige Branche dort auch aufgenommen haben und dort auch entsprechend ausdrücklich berücksichtigen. (Beifall FDP) Wir haben ein bisschen gestutzt, auch, was die konkreten Zahlen und die Messbarkeit angeht. Erst einmal finden wir das sehr gut, weil das oft in den Initiativen hier fehlt, gerade bei den Initiativen, die aus der rot-grün-roten Koalition kommen. Da nimmt man sich immer irgendetwas vor, was überhaupt nicht messbar ist, und dann gibt es am Ende eine ganz unterschiedliche Interpretation davon, ob das jetzt erfolgreich war oder nicht. Ich finde es immer gut, wenn man sich etwas vornimmt, dass man auch hineinschreibt, wie wollen wir eigentlich feststellen, ob das Ganze am Ende erfolgreich war oder nicht, gerade dann, wenn es auch Geld kostet. Sie haben hineingeschrieben, Sie erwarten von diesem Projekt oder von dieser Außenstelle, dass daraus in den ersten fünf Jahren mindestens 100 Gründungsprojekte hervorpurzeln, dass daraus wiederum mindestens 50 neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Sie wollen eine 40-prozentige Teilhabequote von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie einen 30- prozentigen Anteil von Unternehmensgründerinnen. Grundsätzlich, wie gesagt, finden wir es gut, dass hier ganz konkrete Ziele hineingeschrieben sind, aber ob man diesen Detailgrad am Ende auch wirklich erreicht, gerade, wenn die eine Zahl höher ist und die andere niedriger, das ist eine ganz andere Frage. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Deswegen steht es nur in der Einleitung!) Ich glaube, es ist in diesem Detailgrad vielleicht ein bisschen überzogen, aber grundsätzlich ist es gut, dass Sie dort konkrete Ziele hineinschreiben. Für uns als FDP-Fraktion, das sage ich auch ganz deutlich, ist es entscheidend, dass die Menschen gründen, dass sie den Mut finden, zu gründen, (Beifall CDU) egal, ob es Männer, Frauen, Deutsche, Nichtdeutsche, was auch immer sind. Es ist uns egal. Jeder Mensch, der den Mut findet, ein Unternehmen zu gründen und sich auch durch die ersten Jahre zu kämpfen, im Zweifelsfall auch eine sichere Festanstellung dafür aufzugeben, (Beifall CDU) der hat unseren Respekt verdient, und alles, was dabei hilft, dass Menschen den Mut finden und die Beratung bekommen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, das sollten wir tun. Deswegen werden wir Ihrem Antrag an dieser Stelle auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Ich bin ja schon froh, dass der Antrag nicht heißt „BremenNord endlich aus der Gründungsdiaspora holen“ oder „Bremen-Nord versinkt im Gründungssumpf“ oder so, sondern dass da steht: „Wir wollen ein Gründungszentrum in Bremen-Nord.“ Im Grundsatz finde ich die Idee sympathisch, vor allen Dingen, weil sie sehr genau aufzählt, was jetzt eigentlich angesagt ist, weil Sie das nach dem Vorbild des Starthauses in Bremen oder in Bremerhaven angeregt haben, so etwas zu tun. Das finde ich ausgesprochen gut, also die ganze Tonlage, die ganze Art und Weise, dass dieser Vorschlag unterbreitet wird. Die interessante Frage für uns ist: Sie wollen einerseits eine Beratungs-, eine One-stop-Geschichte mit Beratung, Coaching, Vermittlung, finanziellen Starthilfen, Informationsveranstaltungen und so weiter, und dann soll es auch irgendwie ein Gebäude, eine Einrichtung geben mit Co-WorkingSpaces und Ähnlichem. Wenn ich mir nur einmal so im Kopf ein bisschen zusammenrechne, was das denn ungefähr kosten könnte: Es müssten bestimmt zwei, drei Leute dort sitzen, die unterschiedliche Sachen machen, wir müssen Miete bezahlen. Das ist nicht unerheblich. Ich bin gar nicht dagegen, dass man darüber nachdenkt, ob sich das wirklich lohnt und ob es den Bedarf gibt, aber ich glaube, angesichts der Haushaltssituation sind wir in einer Situation, dass wir zunächst einmal den Bedarf prüfen müssen, das Potenzial ausloten und feststellen: Was erwarten wir denn mehr, als es jetzt gibt? Das, was hier aufgeschrieben ist, steht ja den Nordbremern auch zur Verfügung, obwohl sie dann die schwer zu überwindende Grenze der Lesum queren müssen; aber diese Sachen stehen ihnen zur Verfügung. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Wenn die Präsidentin Sie jetzt fragt, ob ich eine Zwischenfrage zulasse, bekomme ich jetzt – –? (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege! (Heiterkeit) Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues? Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Bekomme ich gleich in den Nacken mit der Glocke? (Heiterkeit) Präsidentin Antje Grotheer: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Ja! Präsidentin Antje Grotheer: Dann bitte, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Danke, Frau Präsidentin, danke Herr Kollege! Man könnte ja auch darüber nachdenken, wir haben vorhin in der Fragestunde gehört, dass lediglich noch zwölf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Polizeirevier in Vegesack sind, da sind also noch etliche Räume frei. Es würde also, glaube ich, den Mietzins in diesem Moment nicht erhöhen, weil der Raum sowieso zur Verfügung steht. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Wie gesagt, die Anregung selbst finde ich wunderbar, und trotzdem sind wir in der Situation, dass wir nachdenken müssen: Was schaffen wir eigentlich mehr, als den Nordbremern auch jetzt zur Verfügung steht? Das ist die interessante Frage, und diese Frage, finde ich, kann man sich einmal in der Wirtschaftsdeputation beantworten lassen, wenn wir wieder über Berichte der WFB und Quartalsberichte reden, dass man da einmal deutlich den Auftrag gibt: Mit was rechnen wir da? Also wenn wir 100 Gründungen begleiten und 50 Dauerarbeitsplätze schaffen, scheitert die Hälfte der Gründungen – in meiner Rechnung. (Zuruf) Auch das würde mich nicht daran hindern, zu sagen, wir schauen einmal, aber diese Kombination aus Unklarheit, was kann da eigentlich daraus werden, die kommt gepaart mit der Frage: Wie teuer wird das? Also nur einmal so eine Größenordnung! Da muss man keine halbjährige Studie machen, aber da kann man einmal zwei und zwei zusammenzählen, und die Frage, ist eigentlich die Lesum ein Hindernis für Gründerinnen und Gründer, ich finde, die können wir noch einmal in der Wirtschaftsdeputation aufrufen und uns dann intensiver damit beschäftigen. Deswegen würde ich jetzt zunächst diesen Antrag ablehnen, aber ich persönlich finde es gut, dass wir zu einer solchen Form von inhaltlicher Debatte zurückkommen und konkrete Alternativen diskutieren. Dann fällt es mir auch leicht, an der einen oder anderen Stelle dafür zu werben, dass man diese Dinge aufnimmt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde den Antrag in der Substanz gut, weil er den Fokus auf eine Region bringt, die es auch verdient hat, dass wir uns das ansehen. Ich will zwei Sätze zu dem Änderungsantrag vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagen: Sie haben vollkommen recht, der Juni hat nur 30 Tage. (Heiterkeit) Allerdings, was ich nicht ganz verstehe, ist: (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Sie haben es gelesen!) Warum fordern Sie jetzt in einem zusätzlichen Punkt 4, dass die prozentuale Quote abgeschafft wird, denn die CDU hat das gar nicht gefordert? Das steht zwar in der Präambel, aber nicht in der Beschlussvorlage. Insofern könnte man das einfach weglassen, dann hat man keine Quote. Vielleicht für das nächste Mal: Einfach nachdenken geht besser! (Heiterkeit CDU) Wenn man das so formulieren würde, wie Sie das machen, würde es keine 40 Prozent geben, es wären aber 41 möglich. Wollen Sie das? – Ich lasse das jetzt! Ich bin da auch bei der CDU – nein, ich glaube, Herr Schäck hat es gesagt –: Der Eingriff in die Detailfragen ist einfach zu tief, das kann man nicht akzeptieren. Den lehnen wir ab. Kommen wir zum Antrag der CDU, der ja in der Grundsubstanz etwas genau Richtiges fordert, allerdings, das muss ich sagen, (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Kommt er von der CDU!) fehlt mir die Basis dazu! Die Basis ist ja nicht, wir haben leere Häuser oder sonst irgendetwas, sondern die Basis ist – –. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: In Bremen-Nord eine ganze Menge, wie wir vorhin gehört haben!) Ja, hört, hört! Das passt nur nicht zum Thema! Die Basis ist nicht, dass wir leere Häuser haben und die einmal irgendwie füllen müssen, sondern die Basis ist doch: Haben wir ein Potenzial an Gründern, die es überhaupt in Bremen-Nord gibt? Dann kann man diskutieren: Wie bedienen wir die, was machen wir damit, ist das so viel, dass wir da eigene Räumlichkeiten mit eigenen Kosten schaffen müssen, wie der Abgeordnete Rupp gesagt hat? Diese Grundannahme, wie viel haben wir eigentlich, die kommt bei Ihnen gar nicht vor, sondern da wird gesagt, das wäre schön für einen Handwerker oder für Nebenverdienst und alleinerziehende Mütter. Die Basis ist aber: Gibt es das Potenzial, oder haben wir ein Büro, egal, ob mit einem oder mit vier Leuten, was hinterher leer dasteht? Ich habe bei der Bremer Aufbau-Bank nachgefragt – das ist das Einfachste, die sind dafür zuständig –: Wie viele Anfragen und Potenzial habt ihr in Bremen-Nord? Was seht ihr da überhaupt? Gibt es den Bedarf, und zwar einen Bedarf, dass wir die Zahlen, die Sie da hineingeschrieben haben – 100 oder 50 –, überhaupt erfüllen können? Was nützt uns eine Zahl von 100 oder 50, wenn nur 30 im Jahr kommen? (Zurufe Abgeordneter Simon Zeimke [CDU] und Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]) Ist das Potenzial überhaupt da? Da hat die Bremer Aufbau-Bank gesagt, nein, sie sehen das im Moment nicht. – Gleiche Aussage übrigens von der WFB und der Wirtschaftsförderung! Insofern wäre mein Vorschlag, dass wir einmal schauen: Wo sind denn die Potenziale? Den Vorschlag, dass wir das noch einmal in der Wirtschaftsdeputation aufgreifen, finde ich einen guten, aber im Moment ist die Frage, gibt es überhaupt die Potenziale an Interessierten, und nicht die Potenziale an Räumlichkeiten, liebe Abgeordnete der CDU. (Zuruf CDU) Es geht hier nicht um das Verwerten von Räumlichkeiten. (Zurufe CDU) Gibt es Potenziale an Interessierten, die es da gibt? Letzter Punkt! Wenn man sich das ansieht, gerade in dem Punkt 1 Ihres Antrags, dann frage ich mich auch: Sind das nicht Aufgaben, die das Starthaus, die die Bremer Aufbau-Bank jetzt auch von Bremen aus organisieren kann? Brauchen wir dazu Räumlichkeiten, oder können wir nicht in der Frage von Gründung Bremen-Nord stärken – den Gedanken finde ich vollkommen richtig –, ohne gleich eine Nebenstruktur aufzubauen, ohne sich da gleich festzulegen, Häuser anzumieten, Personal anzuschaffen? Gibt es nicht Veranstaltungen, die wir machen können? Kann Beratung und Coaching nicht aus Bremen für Bremen-Nord organisiert werden? (Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]) Finanzielle Starthilfen sind immer gleich, da wird sich nichts ändern zwischen Bremen-Nord und der Stadt. Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminare, Vorträge, das kann man alles organisieren, ohne da eine Doppelstruktur – die, die BÜNDNIS DEUTSCHLAND übrigens verhindern wollte – aufzubauen. Insofern, ich finde den Grundgedanken richtig, aber bitte nicht, ohne zu schauen: Was ist die Basis, wie viele Leute haben wir da, ohne zu schauen, was da draufkommt. Insofern bin ich für den Vorschlag, wir nehmen das mit in die Wirtschaftsdeputation, wir schauen da hinein und sagen: Gibt es das Potenzial, wo gibt es Bedarfe, und wie können wir das mit Veranstaltungen, auch von der Bremer AufbauBank und vom Bremer Starthaus, unterstützen? Gegen einen Punkt will ich mich noch einmal wehren: Ich habe 20 Jahre in Bremen-Nord gewohnt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und warum jetzt nicht mehr? – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Zu viel Stau!) Dass der Weg hierher zu weit ist, das kann nicht ernsthaft ein Argument sein. Ich stelle einmal die These auf, dass jemand, der die Aktivität einer Gründung auf sich nimmt, auch 35 Kilometer fahren kann. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen haben jetzt schon vieles vorweggenommen, was ich mir auch notiert hatte. Ich hatte beispielsweise auch diese Gespräche mit der Bremer Aufbau-Bank geführt, mir zunächst auch darüber Gedanken gemacht, weil ich auch den Grundgedanken des Anliegens sympathisch fand. Ich habe auch Zweifel am Bedarf. Ich kann es nur kurz sagen: Die Struktur, die Sie beschreiben, genau so würde man sich einen One-stopShop für diese Gründungsunterstützung und diese Funktion vorstellen. Mir ist nicht plausibel, dass dieser Umfang an der Stelle im Grunde genommen gerechtfertigt ist. Das haben Sie auch jetzt hier in der Einbringung und auch nicht im Text wirklich gut argumentiert. Der Kollege Stahmann hat es schon gesagt: Wir reden ja nicht nur darüber, dass wir Räume befüllen können, sondern ob wir eine Nachfrage und einen Bedarf haben, die wir da wirklich heben können. Von daher, ist es richtig, sich über Bremen-Nord – also die wirtschaftliche Geschichte, die verschiedenen sozioökonomischen Herausforderungen, die daraus folgen – Gedanken zu machen, wie man diesen Teil unserer Stadt stärken kann. Aber ich finde es auch unplausibel, weil Sie immer wieder auf dieses Argument der Entfernung abheben, einerseits aus dem Grunde, den der Kollege Stahlmann ganz am Ende genannt hat, dass die Distanzen an der Stelle nicht die entscheidende Hürde sind. Ich glaube, es ist ein bisschen ein Problem, wenn wir uns zu sehr auf dieses Argument einlassen. Aus Tenever und Osterholz brauchen Sie genauso lange in die Innenstadt zum Starthaus. Machen wir dann da auch eine Außenstelle? Wir sind eben nicht drei oder vier Kleinstädte, sondern eine Großstadt, und an der Stelle hat es, glaube ich, einen guten Sinn, dass wir eine zentralisierte Struktur mit dem Starthaus haben. Deswegen – ich glaube, ich muss es nicht länger machen, als es jetzt schon ist –: Wie gesagt, der Grundgedanke ist sympathisch, ich glaube, diese Struktur brauchen wir für Bremen-Nord nicht, sondern das, was Gründungswillige suchen, das finden Sie im Starthaus. Das steht allen Bremerinnen und Bremern offen, deswegen, glaube ich, brauchen wir keine Doppelstruktur da im Norden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste erhält das Wort Staatsrätin Maike Frese. Staatsrätin Maike Frese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! Wir diskutieren heute über den Antrag der CDU-Fraktion für ein Zentrum für Gründerinnen und Gründer in Bremen-Nord sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Gründerinnen und Gründer und ihre Start-ups beziehungsweise Unternehmen sind ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Innovation in Bremen, im gesamten Land. Und es sind genau diese neuen Ideen und Unternehmen, die das bestehende Unternehmensbiotop lebendig halten und mit ihren innovativen Ideen auch zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes beitragen. Zentraler Baustein für Unterstützung dieser Gründung ist natürlich das bei der Bremer Aufbau-Bank angesiedelte Starthaus, das genau mit Beratung, mit Coaching, mit Workshops und finanzieller Unterstützung – es fiel vorhin das Stichwort Mikrokredite, das haben wir als Instrumentarium – für alle Bremer – –. Sprich, wir reden immer für das Land, also Bremen und Bremerhaven. Mit diesen Instrumenten versucht das Starthaus, die Ideen von Gründungswilligen in eine tragfähige unternehmerische Wirklichkeit zu übersetzen. Nun wird quasi eine Außenstelle des Starthauses für Bremen-Nord gefordert, und – es wurde ein paarmal erwähnt – es ist im Grundsatz eine sympathische Idee, allerdings würde dann auch ein Stück weit dieses Onestop-Shop-Prinzip, das wir jetzt haben, dadurch aufgefächert, dass wir noch einen Standort haben. Wir haben mit dem Starthaus bereits eine Außenstelle in Bremerhaven, das liegt daran, dass wir sehen, dass in Bremerhaven auch im Grundsatz eine andere sozioökonomische Struktur und auch andere Wirtschaftsbereiche adressiert werden. Bei der Konzeption war also klar, dass wir in Bremen und Bremerhaven physische Anlaufstellen anbieten müssen. Wir haben uns auch dann mit den regionalen Fragestellungen und individuellen Gegebenheiten durchaus auseinandergesetzt, und schon damals haben wir das Gründungspotenzial in Bremen-Nord so eingeschätzt, dass das eine Mitversorgung über das Starthaus in Bremen sein kann. Diese Einschätzung hat sich seit der Gründung des Starthauses, das war 2018, aus der Sicht des Senats auch nicht verändert. Die Nachfrage nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Gründerinnen und Gründer in Bremen-Nord ist über diesen Zeitraum relativ konstant geblieben, und das will ich Ihnen einmal in Zahlen sagen: 2018 lag die Anzahl der Anfragen von potenziellen Gründerinnen und Gründern aus Bremen-Nord bei 126, und im Jahr 2024 waren es 157. Relativ war es so: 2018 entfielen 89 Prozent der Anfragen auf Bremen-Stadt und 11 auf Bremen-Nord, und 2024 hatten wir ein Verhältnis von 85 zu 15 Prozent. Das heißt, diese Nachfrage – und darum geht es ja, dass wir sie gut ausschöpfen und sie gut bedienen, das muss auf jeden Fall gewährleistet sein – entspricht in etwa auch dem Bevölkerungsverhältnis zwischen Bremen-Stadt und Bremen-Nord, sodass man daraus nicht ableiten kann, es gebe ein deutlich erhöhtes Potenzial in Bremen-Nord, was wir möglicherweise nicht bedienen können. Das Starthaus selbst ist im regelmäßigen Kontakt mit dem Vegesack Marketing e. V., mit dem Wirtschafts- und Strukturrat, aber auch weiteren Netzwerkpartnerinnen und -partnern in Bremen-Nord. Ich möchte beispielsweise nennen, wir haben dort auch die Constructor University, die selbst weniger im Bereich Gründungen, sondern eher im Bereich der Startups unterwegs ist, aber da gibt es eine regelmäßige gemeinsame Veranstaltung, an der auch das Starthaus beteiligt ist. Das ist einmal der Young Entrepreneur Summit und dann die Start-up Demo Days. Das sind zugegebenermaßen sehr High-Level-Veranstaltungen, und es wurde auch eben schon in der Runde gesagt, es geht oft beim Starthaus um ganz klassische Gründungen. Das kann im Gastro- oder im Handwerksbereich sein. Was wir auch gesehen haben, und das wurde auch ein paarmal hier erwähnt: Die Kommunikation ist insbesondere seit der Coronapandemie auch mit dem Starthaus sehr stark verlagert in Richtung E-Mail, telefonischen Kontakt, aber auch Videokonferenzen, und Videokonferenzen, die gehen auch über eine Flussgrenze hinweg. Also wir können viele Formate anbieten, die auch die Nordbremer erreichen. (Glocke) Ich bin gleich am Ende! Ich nehme aber mit: Wir diskutieren dieses Thema noch einmal in der Wirtschaftsdeputation, das begrüße ich, und wir sind ganz bestimmt offen, wenn wir noch weitere Formate finden können, wo wir die Nordbremer gegebenenfalls auch speziell adressieren können, durch Workshops oder durch Einzelthemen, die vielleicht besonders dort adressiert werden müssen. Also das nehme ich jetzt als Auftrag mit, und dann werden wir das bei uns weiter diskutieren. – So weit schönen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mit der Drucksachen-Nummer 21/735 S seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, BAGruppe) Stimmenthaltungen? Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/592 S abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Sichere Heimwege in Bremen - Schutzangebote und Nachtmobilität für Frauen und Kinder ausbauen, FrauenNot-Taxi stärken Antrag der Fraktion der FDP vom 2. Februar 2026 (Drucksache 21/715 S) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gründer des Frauen-Not-Taxis, Oliver Beckmann, den ich übrigens ganz herzlich auf der Besuchertribüne begrüßen möchte – schön, dass Sie da sind! –, (Beifall) hat auf seinem Instagram-Account zum Frauen-Not-Taxi überwiegend weibliche Followerinnen. Ich glaube, es sind 98 Prozent. Er hat eine Umfrage unter seinen Followerinnen gemacht, an der über 1 000 Teilnehmerinnen teilgenommen haben, und auf die Frage, ob sich die Bremerinnen noch sicher fühlen, gaben 51 Prozent an, dass sie sich gar nicht mehr sicher fühlen, und weitere 45 Prozent gaben an, dass sie sich nur noch tagsüber sicher fühlen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 96 Prozent der Teilnehmerinnen gesagt haben, dass sie sich nachts im Dunkeln in Bremen nicht mehr sicher fühlen. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist nur eine Umfrage auf Instagram. Wie repräsentativ ist die denn? (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Gar nicht!) Jetzt schreit er dazwischen „gar nicht“! Ja, und damit versuchen Sie, dieses Thema einfach so vom Tisch zu wischen. (Zurufe SPD) Ich sage Ihnen aber etwas: (Zurufe SPD) Hätte der Kollege Lenkeit jetzt noch meinen zweiten Halbsatz abgewartet, dann hätte er sich jetzt nicht bis auf die Knochen blamiert, sehr geehrte Damen und Herren, (Beifall FDP, CDU) denn das Ganze wird durch eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes von 2022 belegt. (Zurufe – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das spielt bei der Koalition keine Rolle!) 32 Prozent der Frauen fühlen sich nachts im ÖPNV nicht mehr sicher. Oder anders gesagt: 32 Prozent fühlen sich noch sicher. Das heißt im Umkehrschluss, zwei von drei Frauen fühlen sich nachts im ÖPNV nicht mehr sicher, und das ist keine Umfrage auf Instagram, das besagt eine Statistik des Bundeskriminalamtes. (Zuruf) Machen Sie sich darüber auch lustig, Herr Kollege Lenkeit? (Beifall FDP, CDU – Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kevin Lenkeit? Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Sehr gern, ich bin gespannt! Bitte, Herr Kollege! Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Herr Kollege Schäck, nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Hochschule für Öffentliche Verwaltung im Auftrag der Bremischen Bürgerschaft vor knapp drei Jahren eine Sicherheitsumfrage unter über 25 000 Bremerinnen und Bremern durchgeführt hat? Die Rücklaufquote war nicht ganz so hoch, es waren nur 17 000 Bürgerinnen und Bürger, die sich zurückgemeldet haben, und von denen haben über drei Viertel angegeben, dass sie sich in Bremen sicher fühlen. Nehmen Sie das zur Kenntnis und akzeptieren das? (Zurufe: Vor drei Jahren!) Nehmen Sie das zur Kenntnis? Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Herr Kollege Lenkeit, natürlich nehme ich das zur Kenntnis, aber die Umfrage des Bundeskriminalamtes hat sich explizit an Frauen gerichtet. Ich weiß, dass Sie ein Problem mit öffentlichen staatlichen Institutionen haben, das haben wir ja in den letzten Tagen immer wieder festgestellt, (Beifall FDP, CDU) aber ich vertraue der Statistik des Bundeskriminalamtes. Wenn Sie denen nicht glauben, dann können Sie ja vielleicht der Organisation Terre des Femmes glauben. Die hat nämlich im Herbst 2025 auch eine repräsentative Umfrage gemacht, die ist also noch neuer als Ihre Statistik, die Sie gerade zitiert haben. Dort geben 49 Prozent der Frauen an, dass sie schon einmal einen Bus oder eine Bahn/ÖPNV gemieden haben, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen. Das heißt, jede zweite Frau kann davon berichten. Ich muss einmal ganz deutlich fragen: Wo sind wir eigentlich angelangt, dass der öffentliche Raum abends, nachts, wenn es dunkel ist, für Frauen zur No-Go-Area wird? (Zurufe Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Sind das neue Erkenntnisse für Sie?) Ich finde, wir als Parlament sollten den Anspruch haben, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Patriarchat!) dass wir uns über diese Thematik nicht wie der Kollege Lenkeit lustig machen, sondern das Thema ernst nehmen und uns dafür einsetzen, dass sich jede Frau auch nachts, auch, wenn es dunkel ist, sicher nach Hause begeben kann. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordnete Sascha Karolin Aulepp [SPD]) Ich weiß, dass Sie das zutiefst ärgert, dass die Situation so ist, wie sie ist, aber tun Sie doch etwas dagegen, anstatt immer nur dazwischenzublöken, Frau Kollegin! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, ein bisschen auch auf die Wortwahl achten! Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Ja, selbstverständlich! Jetzt gibt es Angebote, es gibt – –. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Was sagen denn die Frauen aus Ihrer Fraktion dazu?) Das ist so billig, Frau Kollegin! Es ist so billig! (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Nein, offensichtlich!) Wir setzen uns gerade dafür ein, dass die Frauen auch in Bremen, auch in der Sicherheitslage, die Sie hier in der Stadt geschaffen haben, sicher nach Hause kommen, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als sich hämisch darüber lustig zu machen! Genau das ist das Niveau Ihrer Debatten hier in diesem Hohen Hause. – Genau das! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Kurzum: Ich glaube, jedem Zuhörer und jedem Zuseher wird gerade deutlich, wer in diesem Hohen Hause dieses Thema ernst nimmt und daran etwas ändern will und wer sich nur darüber lustig macht. Es gibt Angebote, natürlich von Taxiunternehmen, die einmal Rabatt anbieten, aber das große Problem ist, dass auch dort die Fahrer fast überwiegend nur Männer sind, ja, 90 Prozent, glaube ich, und auch dort ist es schon zu Übergriffen gekommen, und ich bin deswegen sehr dankbar, dass Herr Beckmann dieses Angebot geschaffen hat, und zwar ehrenamtlich. Er verdient damit nichts, er fährt am Wochenende nachts, und er hat fast überwiegend weibliche Fahrerinnen. Ich glaube, es gibt einen Mann als Fahrer, aber der ist Polizist, das ist also noch einmal eine andere Situation. Das große Problem ist aber, dass das Ganze mittlerweile 600, 800 Euro im Monat an Spritkosten verursacht, und die ganze Zeit, die dabei draufgeht, ist damit noch gar nicht eingerechnet. Das große Problem ist, dass dieses Angebot jetzt aus finanziellen Gründen eingestellt werden musste, weil diese Kosten privat jeden Monat zu tragen auf Dauer natürlich nicht möglich ist. Deswegen haben wir als FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, weil wir sagen, wir möchten – gerade, wenn sich jemand für so ein Thema engagiert und sagt, ich mache das ehrenamtlich auf eigene Kosten, ich investiere meine Freizeit –, dass so ein Angebot auch weiterleben kann, dass es finanziell gestärkt wird, dass es bekannter gemacht wird, dass beispielsweise mit Gutscheinen gearbeitet wird, wie es in anderen Städten – München, Heidelberg und so weiter – schon funktioniert. Es befreit uns hier in diesem Hohen Hause übrigens nicht davon, an die eigentliche Ursache heranzugehen. (Glocke) Ich finde es unerträglich, dass Frauen sich in Bremen nicht mehr sicher fühlen, aber wenn es schon einmal so eine Initiative gibt, die zumindest die Symptome davon behandelt und sofort Abhilfe schafft, dann sollten wir als Parlament das Ganze unterstützen und nicht einfach so vom Tisch wischen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich berichten von einem Gespräch mit einer sehr netten älteren Dame vor einigen Jahren an einem unserer Infostände und vom Vegesacker Bahnhofsvorplatz! Ich weiß nicht, wie bekannt Ihnen dieser Bahnhofsvorplatz ist, daher eine kurze Beschreibung: Wenn Sie das eigentliche Bahnhofsgelände verlassen, liegt vor Ihnen der Bahnhofsvorplatz. Er hat grob gesprochen eine ovale Form, in der Breite geschätzt 50 bis 60 Meter, in der Länge etwa 70 bis 80 Meter. An den Rändern dieses Platzes befinden sich die Haltestellen für die BSAG. Nun zu der älteren Dame! Wenn diese Dame, insbesondere im Winter, spätabends von einem Innenstadtbesuch nach Bremen-Nord zurückkommt, muss sie zur Abfahrtsstelle ihrer Buslinie den Vorplatz in seiner Breite überqueren, also rund 60 Meter; aber das tut sie nicht, und Sie ahnen vielleicht, warum: Sie hat schlicht und einfach Angst vor dem dunklen Platz und auch später vor dem Bus. Sie hat Angst, überfallen zu werden, bestohlen zu werden oder gar vergewaltigt zu werden. Sie müsste nur zwei Stationen mit dem Bus fahren, aber sie macht es nicht. Was also macht sie dann? Sie nimmt sich ein teures Taxi, obwohl das Busticket ja bereits im Sinne einer Übergangsfahrkarte bezahlt wäre. – Aber der Taxistand befindet sich gut erreichbar direkt am Ausgang des Bahnhofsgeländes. So weit zu dieser Dame! Ich habe nach und nach erfahren, dass es sehr viele, nicht nur ältere, Menschen in Bremen-Nord gibt, die ebenso verfahren. Kommen wir nun zum FDP-Antrag in aller Kürze! Es geht ja nicht nur um Herrn Beckmann in Ihrem eigenen Antrag, Sie haben eigentlich nur zu Herrn Beckmann geredet. Sie fordern, eine Initiative „Not-Taxi für Frauen!“ – das ist das Thema Beckmann – in Bremen zum Schutz von Frauen in Notsituationen zu unterstützen und zu stärken. Zweitens fordern Sie ein Frauen-Nacht-Taxi. Dieses gibt es aber schon beim Taxi-Ruf und Taxi-Roland. Sie fordern für Busse in den Abend- und Nachtstunden einen flexiblen Halt auf Wunsch für Frauen und Kinder, auch das gibt es teilweise schon. Sie fordern einen On-demand-Shuttle als ergänzendes Angebot zum öffentlichen Personennahverkehr. Das halte ich angesichts der desolaten Haushaltslage für weitgehend illusorisch. Und aus dem gleichen Grund wird die ebenfalls erhobene Forderung nach einem Finanzierungskonzept wohl weitgehend obsolet. Alles in allem aber zeugt der Antrag von gutem Willen. Er will helfen, wo Hilfe in der Tat notwendig ist. Das ist für uns ausschlaggebend. Wir honorieren das und werden zustimmen. Gestatten Sie mir abschließend eine kurze politische Einordnung! Diese hier beschriebenen Ängste gibt es in Polen nicht. (Abgeordnete Selin Arpaz [CDU]: Das ist gelogen!) Diese hier beschriebenen Ängste gibt es in Ungarn auch nicht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt! – Widerspruch SPD) Nahezu tägliche Messermorde, Gruppenvergewaltigungen, Poller auf Weihnachtsmärkten, das kennt man dort nicht. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Machen Sie weiter! Erklären Sie uns die Welt! –Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Fakten!) In unserem Land aber ist etwas gewaltig schiefgelaufen, und das hat sehr viel mit Frau Merkel und dem 31. August 2015 zu tun. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dass diese Frau auf dem CDU-Parteitag am vergangenen Wochenende bejubelt wurde, macht mich komplett fassungslos. – Ich danke Ihnen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. (Zurufe) Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das mit Ungarn hat mich jetzt eben wirklich sprachlos gemacht. Ich glaube, in Ungarn haben ganz viele Menschen Angst davor, (Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein!) ob sie noch weiter in Freiheit leben können, in einem Land, das droht, in die Diktatur abzugleiten, und Sie erzählen uns das hier als ein Vorbild. Das ist erschreckend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Das finde ich wirklich erschreckend, und ich finde auch, dass Sie nicht begreifen, was das Hauptproblem dabei ist: Das Hauptproblem, dass Frauen Angst haben, das sind die Männer, ganz eindeutig die Männer, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Lachen Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) und aus dem Grunde haben Sie das Pferd wirklich völlig verkehrt aufgezäumt. Ich wollte ja bei dem FDP-Antrag erst mit etwas Positivem beginnen und mit etwas Positivem schließen, und zwischendurch gibt es dann vielleicht auch noch ein paar Überlegungen, die ein bisschen weitergehen. Ich finde es erst einmal richtig, dass Sie das Thema gesetzt haben. Ob es nun so ist, wie Sie es hier konstatieren, dass wir quasi mexikanische Verhältnisse in Bremen hätten, das möchte ich sehr bezweifeln, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Nichts gegen Mexiko!) aber es geht ja darum, dass es eine Reihe von Menschen, vor allem viele Frauen und Kinder gibt, die Angst haben und wo man mit solchen Ängsten umgehen muss und sie als Staat ernst nehmen muss. Deswegen finde ich es erst einmal richtig, dieses Thema zu setzen und hier darüber zu reden. Wir müssen ja konstatieren, dass doch schon eine ganze Menge passiert ist. Das Frauen-Nacht-Taxi, das gibt es, das haben wir auch eine Zeit lang unterstützt, ich glaube, von 2021 bis 2024, und das ist, glaube ich, auch ein gutes Angebot, was auch von vielen Frauen genutzt wird. Wir haben versucht, das mit den Haltestellen – da waren Sie noch nicht in der Deputation, deswegen konnten Sie das nicht wissen – dort tatsächlich auch voranzutreiben. Es gab erst drei, vier Haltestellen, wo wir das ausprobiert haben, und dann ist das ausgeweitet worden auf eine ganze Reihe von Haltestellen. Das funktioniert natürlich nur dort, wo man nicht noch irgendwelche Anschlüsse erreichen kann, denn dann wird es am Ende so sein, dass Leute dann an den Stellen warten müssen, wo sie umsteigen, und das ist dann für die Sicherheit auch nicht zuträglich. Ich finde aber den Gedanken erst einmal richtig, dass wir dort, wo es möglich ist, mehr davon machen. Und man war bei der BSAG zuerst auch nicht begeistert, dass wir dieses Angebot publik machen, weil sie Angst gehabt haben, dass dauernd gestoppt wird. Aber das ist für Menschen, die sich nicht wohlfühlen oder die auch gebrechlich sind und nicht so lange Wege gehen können, ein gutes Angebot, und das sollten wir deswegen auch weiter forcieren. Die BSAG ist ja nicht so, dass sie dort nicht wahrgenommen haben, dass es auch subjektiv Menschen gibt, die sich zu bestimmten Zeiten dort nicht so wohlfühlen. Sicherlich muss man das ernst nehmen, dass das so ist, und sie haben da sehr viel gemacht. Der Sicherheitsdienst der BSAG wird gerade am Wochenende, gerade auch bei den Nachtlinien, verstärkt eingesetzt. Es gibt eine Videoüberwachung – das kann man so oder so sehen –, die sicherlich aber das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern kann, und so würde ich einfach wahrnehmen, dass die BSAG eine Menge macht, um die Situation in den Bussen und Bahnen zu verbessern, eben auch, dass sie dieses Angebot verbessert hat. Wir haben auch als Staat reagiert, diese Awarenessteams, die ja auch eine Gruppe sind, denen man sich anvertrauen kann, die haben wir auch ausgeweitet in dieser Stadt. Von daher, glaube ich, machen wir schon eine Menge. Deswegen muss ich ausdrücklich wertschätzen, dass es so ein Angebot gibt, was Herr Beckmann da gemacht hat. Das ist privates Engagement, dafür ist diese Stadt berühmt und bekannt, dass sich Menschen engagieren, wenn sie ein Problem so wahrnehmen an der Stelle. Sie fordern ja am Ende, wir sollen das finanziell unterstützen. Ich habe mich dann auch so ein bisschen damit auseinandergesetzt. Darüber kann man sicherlich reden, und wir sollten darüber auch miteinander reden, aber es ist eben auch so, das ist ein privates Angebot. Ich glaube, Sie haben dargestellt, die Menschen, die das mit Ihnen ehrenamtlich betreiben, logischerweise kein Führungszeugnis hinterlegt haben, sie haben auch keine Fortbildungen gemacht, wie es übrigens tatsächlich Fahrerinnen und Fahrer beim Frauen-Taxi machen und die dann auch tatsächlich ein Führungszeugnis bieten können. Deswegen ist das möglicherweise eine Lücke, die Sie gemacht haben, die ich aber noch nicht ganz erkennen kann. Ich kann aber erkennen, dass es möglicherweise Notsituationen gibt, wo ich sagen würde, dafür sind sie nicht ausgebildet. Wenn es dort eine Sache gibt, wo eigentlich die Polizei eingreifen müsste, dann können Sie möglicherweise aus Ihrem Bauchgefühl heraus sagen, da sind wir nicht die richtigen Ansprechpartner an der Stelle, oder wenn es eine Situation ist, wo eigentlich der Sozialpsychiatrische Dienst gefragt ist, dann mag das möglicherweise auch nicht das richtige Angebot sein. Deswegen kann ich im Augenblick nicht erkennen, dass man dieses Angebot staatlich gefördert richtig passgenau da hineinbringen kann, aber ich bin bereit, darüber zu reden, und das sollten wir auch weiter miteinander tun. Im Augenblick würde ich aber sagen – so würde ich es in die Deputation mitnehmen, da sind wir ja auch gemeinsam –, dass wir noch einmal gemeinsam darüber reden, ob man Voraussetzungen schaffen kann, die ich im Augenblick dafür noch nicht sehe, dass es eine staatliche Förderung dafür geben kann. (Glocke) Einen Punkt gesetzt haben Sie, glaube ich, bei dem On-demand-Shuttle. Da finde ich, das ist teuer, aber darüber sollten wir nachdenken. Da gab es einen Pilotversuch in Horn-Lehe, den wir dann nicht weitergemacht haben. (Glocke) Was ich gut finde an Ihrem Antrag, ist, dass Sie am Schluss drei Punkte haben, wo Sie sich über Finanzierung Gedanken machen. Das finde ich von einer Oppositionspartei gut, dass man nicht nur einen Vorschlag macht, sondern drei detaillierte Vorschläge macht, wie so etwas auch finanziert werden kann. Das ist zumindest ein konstruktiver und richtiger Umgang damit. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel. Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sicher nach Hause zu kommen, das ist in einer Stadt extrem wichtig, gerade nachts, gerade für Frauen. Das Taxi ist dafür ideal, es fährt von Haustür zu Haustür. Das Problem ist: Für viele ist das zu teuer. In vielen Städten gibt es deshalb das sogenannte Frauen-Nacht-Taxi, auch in Bremen. Mehrere Taxiunternehmen bieten einen vergünstigten Tarif an, mit dem Frauen nachts billiger mit dem Taxi fahren können. Das wird durch den allgemeinen Tarif mitfinanziert, aber auch das ist immer noch recht teuer. Ideal wäre es, wenn eine Frau für zehn Euro mit dem Taxi nach Hause fahren könnte. Das gibt es derzeit nur in Heidelberg, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist auch ein bisschen kleiner!) In Heidelberg kostet eine Taxifahrt zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr für eine Frau zehn Euro, für Studentinnen, Schülerinnen, Azubinen und Frauen mit Heidelberg-Pass kostet es nur acht Euro. Wenn sich mehrere Frauen das Taxi teilen, kostet es trotzdem nicht mehr. Das Angebot gilt auch für alle Transfrauen, auch ohne abgeschlossene Personenstandsänderung. Das Ticket muss man vorab beim Bürgerservice kaufen, und man muss in Heidelberg wohnen. In Heidelberg wird das Frauen-Nacht-Taxi 15 000 Mal im Jahr in Anspruch genommen. Die Stadt gibt dafür einen Zuschuss von 240 000 Euro pro Jahr. Das ist nicht kostendeckend. Auch hier gibt es eine Umlage aus den allgemeinen Preisen. In Bremen gab es von 2020 bis 2023 einen städtischen Zuschuss von 45 000 Euro pro Jahr. Der wurde aber einfach an die Taxiunternehmer verteilt, weil man keine Einzelrechnungen wollte. Daher gab es auch keine Zahlen dazu, wie viele Fahrten es gab. Das war ein Grund, weshalb der Zuschuss eingestellt wurde. Wenn man also ein belastbares Modell will, dann muss man sich an Heidelberg orientieren. Da kostet es Geld, und das heißt, dass die Fahrscheine beim Bürgerservice ausgegeben werden müssen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wie groß ist Heidelberg?) Die sind groß genug für ein tolles Projekt! (Beifall Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist einmal Bremer Innenstadt!) Dafür bräuchten wir jetzt einen Haushaltsantrag der FDP mit einem Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Sie haben ja in Ihrem Antrag gesagt, dass Sie gegenfinanzieren müssen, das kann man nicht so einfach nebenbei machen. Deshalb würde ich mich sehr dafür interessieren, was für einen Antrag Sie einreichen würden. Die Initiative des Frauen-Nacht-Taxis ist superengagiert, aber das kann man nicht mit einem öffentlichen Zuschuss koppeln. Öffentliches Geld braucht ein Minimum an Abrechnung, an Belegen und an Sicherheitsnachweisen für die Fahrer. Das verträgt sich nicht, meine Damen und Herren. Ich finde es deshalb gut, wenn wir uns vornehmen, ein Heidelberger Modell für Bremen zu prüfen, aber dann müssten wir das Geld bereitstellen, das Verfahren definieren und eine Testphase machen. Einmal eben so beschließen kann man das nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Michael Jonitz. Abgeordneter Michael Jonitz (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der FDP, Sie greifen hier mehrere wichtige Themen auf, die viele Menschen in Bremen bewegen, besorgen und verängstigen. Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, die Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen, das sind alles wichtige Themen und leider mit Zuständen in Bremen, die wir nicht tolerieren dürfen und gegen die Politik entschlossen vorgehen muss. (Beifall CDU, FDP) Gleichzeitig greifen Sie in Ihrem Antrag zu Recht Sicherheit und Teilhabe im öffentlichen Raum auf und gerade die Schwierigkeiten in der dunklen Jahreszeit, wo Menschen sich oft nicht trauen, zum Sport zu gehen oder zum Treffen mit Freunden, weil der Heimweg eben im Dunkeln angetreten werden muss. So richtig es ist, diese ganzen Themen aufzugreifen, hier auf die Agenda zu heben, genauso schlecht ist dann wiederum Ihr Antrag. Die zehn Tage zwischen dem Bericht bei „buten und binnen“ und Antragstellung haben anscheinend nicht ausgereicht, bei Ihnen die Themen zu erfassen und zu verstehen. (Beifall CDU) Vielmehr haben Sie in einer wilden Mischung alles in diesen Antrag hineingepackt. So reicht der Antrag, wie schon gesagt, von der Partnerschaftsgewalt über sexualisierte Gewalt bis hin zum Nachhauseweg im Winter nach dem Sport. Damit werden Sie den einzelnen Themenbereichen aber in gar keiner Weise gerecht. Vielmehr machen Sie die einzelnen Bereiche so klein, um sie hier irgendwie miteinander verbinden zu können. Dieses „irgendwie miteinander zu verbinden“ wird dann auch bei den Beschlussempfehlungen deutlich: Man kann hier das Glühen der heißen Nadel immer noch spüren. Not-Taxi für Frauen: Hier wurde von Herrn Beckmann – schön, dass Sie heute hier sind! – bereits vermeldet, dass aufgrund der großen Aufmerksamkeit viele Spenden zusammengekommen sind und das Angebot wieder anläuft. Dies ist ein Riesenerfolg, und dabei ist noch gar nicht deutlich genug geworden, wie toll dieses Engagement von Ihnen ist. – Dafür herzlichen Dank an dieser Stelle! (Beifall CDU) Nächster Beschlusspunkt, Frauen-Nacht-Taxi: Wir haben es eben schon gehört, das gibt es in Bremen seit Jahren. Warum es jetzt hier an dieser Stelle eines staatlichen Eingriffs bedarf, muss mir die FDP erst einmal erklären, die ja eigentlich immer, so habe ich die FDP verstanden, Privat vor Staat propagiert, denn gerade an dieser Stelle greift dieses Prinzip wie gesagt bereits seit Jahren. Die Bremer Taxiverbände bieten das FrauenNacht-Taxi an, durch welches Frauen und Kinder seit Jahren zu günstigeren Tarifen sichere Taxen nutzen können. Dabei bieten die Taxiverbände dieses nicht nur an, nein – und das ist ganz entscheidend –, die Taxiverbände und Unternehmen bezahlen es aus ihrer eigenen Tasche. Daher auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für dieses Engagement der Taxiunternehmen seit Jahren! (Beifall CDU, SPD) On-demand-Shuttles in den Abend- und Nachtstunden: Super Idee, das kann ich sofort unterschreiben! Diese brauchen wir aber nicht nur in den Abend- und Nachtstunden, nein, sondern auch zum Beispiel in Borgfeld, wenn da am Samstag um 17:00 Uhr der letzte Bus fährt. Wir brauchen dieses Angebot schon viel früher an viel mehr Stellen in Bremen als da, wo Sie es jetzt begrenzen wollen. Sie sprechen über Gutscheine, stellen ihn noch ins Schaufenster, um dann auch noch den Anschein zu erwecken, dass Sie sich auch mit der Finanzierung von allem beschäftigt haben. Nein, liebe Herren von der FDP, dieser Antrag ist gar nichts, und als CDU müssen wir ihn ablehnen, denn er ist am Ende des Tages, und das wollte ich eben unter den einzelnen Beschlusspunkten klarmachen, viel zu kurz gesprungen und wird diesen wichtigen Themen nicht im Ansatz gerecht. Das einzig Positive: Ich hatte hier die Gelegenheit, den bereits Engagierten Danke zu sagen für ihr Engagement und für ihren Einsatz. – Vielen Dank! (Beifall CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Tja, sprechen Sie mit dem Kollegen Lenkeit!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Eigentlich wollte ich den Redebeitrag ziemlich sachlich und nüchtern vortragen, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das hat Ihre Fraktion verbockt!) weil ich finde, dass das ehrlich gesagt solch einer Debatte angemessen ist, (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) aber ich bin ziemlich erschrocken darüber, dass wir scheinbar bei solch einem Thema absolut nicht in der Lage sind, normale Debatten zu führen, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Und da schaue ich insbesondere in diese Richtung! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Kollege Lenkeit war es! – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Kollege Lenkeit war es!) Also wirklich, abgesehen von dem, was Sie da von sich gegeben haben, Herr Schäck, möchte ich auch noch einmal in diese Richtung schauen, dass ich es wirklich unfassbar unverschämt und unsachlich finde, was hier für ein seltsames Geschwätz von sich gegeben wird, während sich die restlichen drei verbliebenen Männer der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND bei dieser Debatte ins Fäustchen lachen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Das finde ich wirklich unverschämt. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Liebe Kollegin, bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Das werde ich tun! Ich bedanke mich nichtsdestotrotz dafür, dass wir heute einmal über dieses Thema sprechen können. Wie gesagt, ich wollte einmal sachlich mit einer Einordnung meiner Ansicht über die inhaltlichen Punkte in diesem Antrag sprechen. Aber da haben mir schon einige Vorredner viele der Punkte in Bezug auf die Forderungen vorweggenommen – begonnen mit Forderungen rund um das Frauen-Not-Taxi, das von Herrn Beckmann organisiert wird, der ja heute hier ist, für das ich auch sehr dankbar bin, weil ich finde, dass es sehr viel Courage und Engagement fordert, solch ein Projekt durchzuführen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Gründe, weshalb wir diesen Antrag, aber auch diese Forderungen unter anderem ablehnen, wurden bereits vorgetragen: Das hat vor allem etwas mit dem Zuwendungsrecht zu tun. Ich würde nichtdestotrotz, weil ich einmal beim Ressort nachgefragt und herausgefunden hatte, dass tatsächlich noch keinmal der Versuch unternommen worden ist, Mittel zu beantragen, vielleicht an der Stelle einmal den Hinweis geben, dass es doch auch einmal eine Idee sein könnte, beim entsprechenden Ressort Mittel für dieses Projekt zu beantragen. Das wäre ja schon einmal ein richtiger Schritt. Nichtdestotrotz vielen Dank für dieses Angebot! Auf die Forderung mit dem Frauen-Nacht-Taxi, das bezuschusst werden soll, wurde auch bereits eingegangen. Glücklicherweise wird dieses Angebot vom Taxiverband weiterhin angeboten, und auch auf den flexiblen Ausstieg zwischen den Haltestellen der BSAG wurde schon eingegangen. Da bin ich auch gespannt, wenn die Testphase jetzt abgelaufen ist, was die Zwischenergebnisse angeht. Ich möchte gern darauf verzichten, auf die restlichen Punkte einzugehen, und würde gern grundlegend noch etwas erwähnen, was dieses Thema angeht. Denn das Gefühl eines unsicheren Heimwegs, das ist eine Sache, die viele, wenn nicht sogar alle Frauen und Mädchen ein Leben lang im wahrsten Sinne des Wortes begleitet, fast genauso wie der Schlüssel zwischen all den Fingern in einer Faust oder eine Vertrauensperson auf dem Handy auf Kurzwahl, bis man zu Hause angekommen ist. Ob wir uns auf den Straßen, im Park, im Bus oder auch in den eigenen vier Wänden irgendwann einmal sicher fühlen werden, das ist eine Frage, an die man als Mädchen oder Frau oft denkt, denn wenn man eines schnell lernt, dann, dass patriarchale Gewalt allgegenwärtig ist. Was ich so erschreckend an dieser Debatte finde, ist, ob die Erkenntnis, dass es patriarchale Gewalt in unserer Gesellschaft gibt, eine Erkenntnis bei einigen hier im Saal ist, die es erst seit einer Umfrage auf Instagram gibt, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Nein, gibt es gar nicht! Jetzt auch nicht!) die es erst seit der letzten Dunkelfeldstudie gibt. Was sind eigentlich die Aussagen von Betroffenen, die es schon seit über Hunderten oder Tausenden von Jahren gibt, was Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen angeht, wert, wenn heute erst so getan wird, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) als wäre das ein Problem, das es erst seit 2015 oder seit den letzten Studien gibt? Praktischerweise lehrt uns unsere Gesellschaft (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Gerade in muslimischen Ländern!) die Frauen und Mädchen schon früh – welch Glück! –, was die richtigen Überlebensstrategien sind, wenn es um das bloße Existieren im öffentlichen Raum geht: Verhalte dich unauffällig, ziehe dich nicht zu freizügig an, sonst provozierst du noch. Sei nicht allein unterwegs, halte dich von zu überfüllten Orten fern, halte dich von leeren und verlassenen Gegenden fern, sei nicht zu spät unterwegs, bleib am besten ganz zu Hause! Wissen Sie: Aber die Tragik an alldem rund um patriarchale Gewalt ist, dass man als Frau nie im Vorhinein hätte verhindern können, Opfer dieser Gewalt zu werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Geschichten der Opfer und Betroffenen lehren uns jedes Mal aufs Neue: Es ist egal, wie du aussiehst, was du anhast oder was auch immer, wie du dich verhältst oder wie alt du bist, der größte Faktor, hier als Frau Opfer von Gewalt zu werden – und das, finde ich, wurde viel zu wenig angesprochen –, ist der bloße Fakt, als Frau auf einen Mann zu treffen. Auch, wenn das Risiko, Gewalt zu erfahren, im eigenen Zuhause noch größer ist als da draußen auf der Straße, kann sich der Heimweg bei Dunkelheit und jede Begegnung mit einem fremden Mann wie die Hölle anfühlen, egal, wer dieser Mann ist, egal, woher er kommt, egal, wie er aussieht. Klar, nicht jeder Mann ist gefährlich und gewalttätig, aber es sind so ziemlich immer Männer, die gegenüber Frauen gewalttätig werden und dafür sorgen, dass man vor einem ganzen Geschlecht kollektiv Angst haben müsste auf dieser Welt. (Glocke) In Bremen haben wir schon vieles, was die Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum fördert, dafür bin ich sehr dankbar. Das sind unter anderem die Dinge, die wir gerade schon im Rahmen dieser Debatte angesprochen haben, aber auch beispielsweise das Awarenessteam im Viertel, (Glocke) wo der Kollege der FDP im Gleichstellungsausschuss letztens infrage gestellt hat, ob es das Geld eigentlich bei so wenig Nutzenden überhaupt wert wäre, was ich sehr fragwürdig fand. (Glocke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Liebe Kollegin, Ihre Redezeit ist vorbei! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Ich komme zum Ende! Mein letzter Punkt ist der Ausbau der Sicherheit im Rahmen der BSAG und den Fahrzeugen der BSAG. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste hat das Wort Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin meiner Kollegin Frau Arpaz sehr dankbar für die gesamte Einordnung in die patriarchale Gewaltszene, denn solange wir im real existierenden Patriarchat leben, wissen wir alle sehr genau, wovon dieser Antrag spricht, aber der Kontext ist ein so viel tiefgehender, und wir alle kennen das, was es bedeutet, wenn man nachts unterwegs ist. Ich muss sagen, gerade wenn man Töchter hat, kennt man das dreimal mehr. Ich bin trotzdem von dem Grundanliegen des Antrags der FDP durchaus überzeugt, das teile ich, das möchte ich gar nicht infrage stellen. Und wir müssen uns hier nicht darüber streiten, ob es tatsächlich zutrifft oder wie hoch die Zahlen sind, sondern es geht auch wirklich um ein gefühltes Sicherheitsempfinden, und das dürfen wir nicht bagatellisieren. Die meisten Verbrechen finden in privaten Räumen statt, das wissen wir. Die häusliche Gewalt ist absolut prioritär in dem Anteil. Trotzdem wird der öffentliche Raum für Frauen und Mädchen deutlich kleiner sein in patriarchalen Verhältnissen, das kennen wir gar nicht anders. Und wir versuchen, dagegen anzugehen, aber dass es auch immer eine gefühlte Unsicherheit gibt, ist eigentlich indiskutabel in einer Gesellschaft wie der unseren. Wir haben aber trotzdem diese Kriminalitätsraten, und Sie können hineinschauen, wo Sie wollen, ob es das Bundeskriminalamt ist oder auch die Dunkelfeldstudie: Es ist völlig unerheblich, was die Grundlage ist, die Aussagen sind immer identisch. Wenn ich mir das jetzt nun ansehe, was wir hier letztendlich tatsächlich bewegen können, ist es mir schon wichtig, dass wir dieses Frauen-NachtTaxi haben. Wir haben praktisch auch Zuschüsse gezahlt, das ist in den vergangenen Jahren der Fall gewesen, es war aber tatsächlich immer so: Wie ist es mit dem steigenden Bedarf, wie wird nachgeprüft wird und so weiter? Ich selbst war damals im Gleichstellungsausschuss, als wir das mit den Taxiunternehmen noch einmal besprochen haben, wie das am besten umzusetzen ist, und selbstverständlich geht es hier um eine Zuwendungsfinanzierung, die nicht ganz einfach ist. Der Sondertarif für das Frauen-Nacht-Taxi, bislang existiert er noch, aber ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass er das nicht in der Weise abdeckt, wie er es abdecken müsste. Zu den Forderungspunkten muss man sagen, wir haben es tatsächlich ja auch mit der Verkehrssenatorin noch einmal gemeinsam eingeschätzt: Die BSAG bietet tatsächlich auch diesen Bestellservice auf allen Linien zu allen Tages- und Nachtzeiten, es gibt inzwischen die Möglichkeit, dass zwischen zwei Haltestellen ausgestiegen werden kann, und es gibt auch die Planung zu dem On-demand-Verkehr, was quasi zur fünften Stufe des ÖPNVAusbaus gehört. Auch das ist in Planung. Das heißt also, wir haben das durchaus reflektiert. Wenn wir uns Gutscheinvarianten ansehen, der Kollege Tuncel hat es erwähnt, natürlich ist Heidelberg nur ein Drittel so groß wie Bremen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Bremen-Nord!) Ungefähr! (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Von der Fläche her!) Ja! Trotzdem müssen wir darüber nachdenken: Wie können wir diesem Problem zu Leibe rücken? Weil hier angesprochen wurde – das finde ich an der Stelle auch natürlich wichtig –, dass wir die Istanbul-Maßnahmen miteinbeziehen sollen und natürlich auch das Gewaltschutzgesetz, das ab 2027 umgesetzt werden muss, würde ich an der Stelle sagen, wir müssen uns ansehen, welche Maßnahmen wir priorisieren und welche nicht. Dem würde ich ungern vorgreifen, denn eines muss uns klar sein: Wenn ich tatsächlich in etwa diese Gutscheinlösung von den Städten zum Maßstab mache, dann sind wir locker bei mindestens einer Viertelmillion. Das muss es uns dann auch wert sein, und dann haben wir natürlich eine Frage: Wie sieht es aus mit dem Haushalt? Dann haben wir aber auch Fragen zu lösen: Wie funktioniert das mit dem Gutschein, wie wird abgerechnet, wie ist der Nachweis, was gibt es für Voraussetzungen, damit dieser Service tatsächlich in Anspruch genommen wird, wie hoch ist der Gutscheinwert? Also es ist ein Rattenschwanz von Fragen, die da dranhängen, die sind aber letztendlich bei uns durchaus mit auf dem Zettel, weil wir um dieses Problem sehr genau wissen. Das ist eine von vielen Maßnahmen, die wir angehen müssen. Deswegen fände ich grundsätzlich diese Intention vollkommen richtig. So, wie der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ausgestaltet ist, würde ich sagen, kann man ihn nicht unterstützen. Ich finde es aber wichtig, das Anliegen zu identifizieren, und bei uns ist das auf jeden Fall eine von vielen bei den Maßnahmen, die wir auch abgefragt haben. Wir haben ja durchaus auch herumgefragt, welche Ideen es gibt, auch in der Auseinandersetzung mit den Menschen, die an der Umsetzung partizipieren. (Glocke) Insofern, denke ich, werden wir eine Lösung finden, und insofern erst einmal herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Erreichbarkeit sichern, Wirtschaft stärken – Handwerksbetriebe in Innenstadt, Viertel und Neustadt erhalten Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 23. Februar 2026 (Drucksache 21/723 S) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Eines gern gleich einmal vorweg: Wir debattieren hier mit diesem Antrag eigentlich gar keine bloße Detailfrage der Bremer Verkehrspolitik, wenn wir ehrlich sein wollen. Vielmehr reden wir heute bereits über eine Standortfrage für Bremens Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Handwerks- und dienstleistende Betriebe sichern die Funktionsfähigkeit unserer Stadt, sie reparieren Heizungen, sanieren Wohnungen, modernisieren Gebäude, halten Gewerbeimmobilien betriebsfähig. Ohne sie gibt es auch keine energetische Sanierung, keine Instandhaltung, keine lebendigen Quartiere. Gerade in den hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt, dem Viertel, der Neustadt, in Walle und Findorff wird diese Funktionsfähigkeit zunehmend gefährdet, ursächlich hierfür ist die katastrophale Park- und Haltesituation. Ja, es gibt die regionale Handwerker-Parkgenehmigung, aber wir müssen doch einmal ehrlich sein: Eine Genehmigung ersetzt keinen Parkplatz. Sie hebt Parkzeitbegrenzungen auf, garantiert aber keinen tatsächlich verfügbaren Parkraum. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wo Lade- und Arbeitsflächen fehlen oder dauerhaft belegt sind, bleibt sie zwangsläufig weitgehend wirkungslos. Die Praxis sieht so aus: Die Betriebe suchen vor Ort beim Kunden Parkraum, setzen Fahrzeuge mehrfach um, tragen Material mangels Parkgelegenheit oftmals über weite Strecken oder sagen Aufträge sogar auch gleich ganz ab – nicht unbedingt aus Unwillen, sondern vielmehr aus gebotener betriebswirtschaftlicher Vernunft heraus. Handwerksbetriebe stehen regelmäßig ohnehin schon unter Fachkräftedruck und Kostendruck. Zeitverluste durch Parkplatzsuche oder unklare Regelungen sind wirtschaftlich nicht tragfähig. Wer dann auch noch volle Auftragsbücher hat, entscheidet sich für den logistisch einfacheren Einsatzort im Umland, das ist eigentlich auch nur rational. Die Folge: eine schleichende Verlagerung von Aufträgen, Wertschöpfung und Perspektiven aus der Stadt hinaus. Hier liegt der Widerspruch: Einerseits fordern wir energetische Sanierungen, Modernisierung im Bestand und starke innerstädtische Quartiere. Andererseits erschweren wir dem Handwerk aktuell den Zugang zu genau diesen Quartieren, die den Bedarf anmelden. Das passt ja irgendwo nicht ganz zusammen, meine Damen und Herren. Rechtlich sind die Spielräume vorhanden: Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht Ausnahmen, Reservierungen und quartiersbezogene Lösungen. Es fehlt nicht unbedingt an Instrumenten, es fehlt einfach an klarer Prioritätensetzung. Unser Antrag fordert deshalb eine verbindliche, praktikable Ausgestaltung der Handwerkerprivilegierung in den besonders betroffenen Stadtteilen, ausreichend dimensionierte Wirtschafts- und Arbeitsparkflächen, die tatsächlich auch nutzbar sind im Alltagsbetrieb, eine Überprüfung bestehender Parkregelungen auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit und Transparenz über die tatsächliche Wirksamkeit der bestehenden Regelungen. Das ist im Übrigen auch gar kein Angriff auf den von Ihnen so hochgehaltenen Klimaschutz, geschweige denn eine sinnvolle Stadtentwicklung, ganz im Gegenteil: Wer Klimaziele ernst nimmt – und diese haben sie sich ja nun gesteckt –, braucht ja nun einmal das Handwerk als Partner, da geht kein Weg dran vorbei. Wer lebendige Quartiere will, darf die Betriebe, die sie instand halten, nicht faktisch verdrängen. Erreichbarkeit ist also somit auch keine Gefälligkeit, sie ist Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, meine Damen und Herren. Eine Stadt, die ihre bauliche Substanz erhalten, ihre Quartiere stärken und ihre Wirtschaftskraft sichern will, muss dem Handwerk einen verlässlichen, rechtssicheren und praktikablen Zugang zu seinen Einsatzorten ermöglichen, oder besser noch, garantieren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Einmal ganz ehrlich: Wir debattieren hier gerade genau die Art von Thema, bei dem man sich eigentlich auch nicht in ideologischen Grabenkämpfen verlieren sollte. Der Berufsalltag der Handwerksbetriebe und Dienstleister schlägt da die Theorie, und er schlägt vor allen Dingen auch gängige Ideologien. Wer eine funktionierende Stadt will, muss sich mit der Frage beschäftigen, wie sie eigentlich auch tatsächlich funktioniert und wie man sich das künftig vorstellt und eben nicht, wie sie in ihren Konzeptpapieren oder Autofreie-Stadt-Fantastereien – einige kann ich da ganz direkt ansprechen – aussieht. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Anja Schiemann. Abgeordnete Anja Schiemann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Da, wo Menschen leben, ist auch das Handwerk gefragt. Wir alle sind uns bewusst, welchen wichtigen Beitrag Menschen, die im Handwerk tätig sind, für unsere Stadtgesellschaft leisten. Gerade mit Blick auf die Umsetzung der Wärmewende und andere Maßnahmen der klimagerechten Transformation unserer Stadt hat diese Bedeutung in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich zugenommen. Der Antrag vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND, den wir hier heute diskutieren, erweckt den Eindruck, die Verkehrspolitik der Koalition würde Handwerksbetriebe in ihrer Arbeit behindern und sie aus der Innenstadt verdrängen. Sehr geehrte Damen und Herren, diesem Vorwurf widersprechen wir entschieden. (Beifall SPD) Als Koalition sind wir uns der Bedeutung des Handwerks und der Herausforderungen, vor denen es steht, bewusst. Ja, gerade in innerstädtischen, dicht bebauten Bereichen ist die Anfahrt oft schon eine logistische Herausforderung, aber für Handwerksbetriebe gibt es verschiedene Regelungen, die sie in ihrer Arbeit unterstützen. So existieren in Bremen die Handwerker-Parkgenehmigung für die Stadt Bremen sowie eine regionale Handwerker-Parkgenehmigung für Bremen und das Umland, etablierte und niedrigschwellige Regelungen zur Erteilung von Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe. Darüber hinaus bietet das Straßenrecht weitere Instrumente, um bei Bedarf durch Halteverbote oder Sperrungen im Straßenraum die Arbeit der Handwerksbetriebe zu erleichtern und zu sichern. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass immer mehr Handwerksbetriebe ihren Fuhrpark um E-Lastenräder erweitern und sich damit besser an die Gegebenheiten der Stadt anpassen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Umgang mit dem ruhenden Verkehr ist und bleibt eine Herausforderung, der wir uns weiterhin stellen müssen. Konzept „Parken in Quartieren“ wird gerade in eng besiedelten Quartieren wie der Neustadt, dem Viertel, Walle und Findorff der knappe Parkraum durch Maßnahmen wie Bewohnerparken so organisiert, dass auch Handwerksbetriebe von den beschlossenen Regelungen profitieren. Betrachtet man hingegen die Forderungen der BD-Fraktion, zeigt sich: Anstatt Lösungen für die gesamte Stadt vorzuschlagen, versuchen Sie, die berechtigten Anliegen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden gegeneinander auszuspielen. So kritisierte BÜNDNIS DEUTSCHLAND vor Kurzem noch das aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erstellte Parkraumkonzept als flächendeckende Parkraumverknappung, fordert aber gleichzeitig in diesem Antrag den zusätzlichen pauschalen Wegfall von Parkplätzen in diesen Quartieren, um dauerhafte Stellflächen für Handwerksbetriebe zu schaffen. Daneben fordert BÜNDNIS DEUTSCHLAND, eine Vielzahl von Regelungen daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf Handwerksbetriebe auswirken. Dies ist nicht nur mit einem hohen Aufwand verbunden, sondern in den meisten Fällen überflüssig, da die bestehenden Ausnahmeregelungen bereits praxistaugliche Lösungen bieten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Parkraumkonzept haben wir einen ausgewogenen Weg beschlossen, der die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Gleichzeitig nehmen wir die Bedeutung des Handwerks ernst und stehen im engen Austausch mit seinen Vertreterinnen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND löst keine Probleme, sondern schafft nur zusätzlichen Aufwand, er ist überflüssig und daher klar abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, erst einmal möchte ich Ihnen für diesen Antrag, für die Einreichung dieses Themas danken, denn grundsätzlich ist es ein wichtiges Thema. Es ist entscheidend, dass Handwerkerinnen und Handwerker in den Stadtteilen auch Möglichkeiten haben, zu parken, ihre Autos abzustellen. Das erleben wir auch in Bremen. Das ist jetzt kein alleiniges Bremer Problem, aber es ist auch in Bremen in vielen Stadtteilen, gerade in den sehr dicht beparkten Stadtteilen, eine große Herausforderung. Da reden wir natürlich auch schwerpunktmäßig über das Viertel und über Schwachhausen und die Neustadt und so weiter, wo einfach die Straßenzüge vollgeparkt sind und ein Handwerker, der dort einmal für ein paar Stunden hält, weil er irgendetwas reparieren oder sanieren muss, der hat oft große Probleme, einen Parkplatz zu finden. Faktisch ist das in Bremen tatsächlich ein Problem. Das Problem entsteht dadurch, dass wir zu wenig Parkmöglichkeiten für diese Handwerksbetriebe haben. Wenn wir uns in den Straßen umschauen, dann sehen wir, dass dort die Straßenzüge vollgeparkt sind, meistens durch die Anwohner dort vor Ort, und jetzt ist die Frage: Wie löst man eigentlich dieses Problem? Sie haben dazu einen Antrag eingereicht, der unter anderem zwei Kernforderungen enthält: Erstens fordern Sie, dass eine stadtweite einheitliche Lösung geschaffen werden soll, um dieses Parken für Handwerker quasi auf neue, rechtlich verbindliche Füße zu stellen und andere Möglichkeiten zu schaffen. Unserer Auffassung nach gibt es diese Möglichkeiten schon. Es gibt für Handwerksbetriebe schon die Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu beantragen, ich glaube, es ist auch relativ unkompliziert, zumindest nach dem, was ich gehört habe. Von daher würde diese Antwort das eigentliche Problem nicht lösen. Das Zweite ist: Jetzt kann man natürlich sagen, wir wollen in einzelnen Straßen Flächen umwidmen, aber dadurch wird ja kein neuer Parkraum geschaffen, sondern es würden einfach nur bestehende Flächen umgewidmet, wo bisher vielleicht Anwohner geparkt haben, und man würde dort Flächen für Handwerker freihalten. Das kann man so machen, aber das würde natürlich bedeuten – –. Zumindest ich habe jetzt einige Zeit mit verschiedenen Handwerkern zu tun gehabt, und die waren immer froh, wenn sie eben nicht drei Straßen weiter parken mussten, um dann das ganze Material immer vom Auto dort hinzutragen und wieder weg, sondern sie sind sehr froh, wenn sie dann in der Straße möglichst nah an dem Objekt, wo sie etwas zu tun haben, einen Parkplatz haben. Wir halten es aber für nicht so zielführend, jetzt in jeder Straße Handwerkerparkplätze freizuhalten für den Fall, dass dort irgendwann in den nächsten Jahren jemand einmal sein Haus sanieren möchte. Das ist irgendwie eine Verschwendung von Ressourcen, und Sie schreiben sogar auch selbst in Ihrem Antrag im unteren Abschnitt des Einleitungstextes, dass es nicht zielführend ist, nur eine Genehmigung zu schaffen, die zuvorderst die zeitlichen Parkbeschränkungen aufhebt, wenn dadurch nicht neuer Parkraum geschaffen wird. Aber genau das, also neuer Parkraum geschaffen, wird durch Ihren Antrag ja gerade nicht. Es wird keinerlei neue Parkfläche geschaffen, und deswegen halten wir diesen Antrag, so sehr das Problem auch richtig adressiert ist, nicht für die Lösung des eigentlichen Problems. Es ist nicht zielführend, den sowieso schon knappen Parkraum, den wir in vielen Straßen haben, jetzt für Handwerksbetriebe zu blockieren. Das verschärft ja die Situation nur, und das sorgt unter Umständen auch für Unmut, wenn dort Parkflächen freigehalten werden und die Anwohner suchen abends Parkplätze. Das, glaube ich, löst das eigentliche Problem nicht. Was wirklich das Problem lösen würde, wären zwei Maßnahmen: Entweder weist man neue Parkflächen aus, davon steht aber in Ihrem Antrag nicht viel. Oder die zweite Möglichkeit ist, man holt die parkenden Autos der Anwohner von der Straße, beispielsweise in Quartiersgaragen, dann würde dort mehr Platz entstehen, wo dann auch Handwerksbetriebe einmal tageweise parken können; aber auch dazu finden wir – –. (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es doch gar keinen Platz in Bremen, das wissen Sie doch!) Das ist eine theoretische Möglichkeit, die in vielen anderen Städten funktioniert, nur ausschließlich in Bremen offensichtlich nicht. Nichtsdestotrotz, darauf will ich jetzt gar nicht eingehen, wären das ja zwei Möglichkeiten: entweder mehr Parkraum auszuweisen, dann hat man wirklich mehr Parkmöglichkeiten, oder man sorgt eben dafür, dass die Anwohner ihre Autos von den Straßen herunterbekommen, dann hätte man dort Möglichkeiten geschaffen. Aber beides steht ja in Ihrem Antrag nicht. Sie wollen eigentlich nur dafür sorgen, dass der bestehende Parkraum, der sowieso schon sehr knapp ist, jetzt in Zukunft für Handwerksbetriebe blockiert wird, und ich glaube, das löst schlichtweg das Problem nicht. Deswegen: Danke für den Antrag, richtiges Thema, richtiges Problem, aber ich glaube, für das richtige Problem an dieser Stelle die falsche Lösung! Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Michael Jonitz. Abgeordneter Michael Jonitz (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuhörer! Das Thema Parken ist hier in der Bürgerschaft zu Recht ein wichtiges und oft debattiertes Thema, denn allen Unkenrufen und Behauptungen zum Trotz ist das Auto weiterhin ein wichtiges und unverzichtbares Transportmittel im Alltag der Menschen. Bei vielen Gelegenheiten ist das Auto weiterhin die einzige Möglichkeit, Sachen von A nach B zu bringen, gerade, wenn sie besonders groß und wenn sie besonders sperrig sind. Es gibt zwar erste Versuche in Bremen, Baustellen auch mit Lastenrädern zu beschicken, aber eben eher mit Kleinund Kleinstteilen. Die Badewanne und die 100 Quadratmeter Holzparkett zeigen dann doch die Grenzen dieser Lösung auf, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt!) und auch ein Weinfass, lieber Herr Kollege Saxe, wurde hierauf noch nicht gesichtet. (Heiterkeit – Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt nicht!) Auch Ihre Fotos zu Weihnachten zeigen keinen Weinfass! Bleiben am Ende also doch das Auto und der Transporter als einzige Lösung im Alltag, und hier zeigt sich das Problem, das heute hier zumindest zu Recht aufgeworfen worden ist: Am Einsatzort – der Baustelle, dem zu renovierenden Bad, der kaputten Waschmaschine, der auszutauschenden Elektrik und so weiter – gibt es keinen Parkplatz, keinen Parkplatz für das Arbeitsmaterial, keinen Parkplatz für das Werkzeug, keinen Parkplatz für die rollende Werkstatt. Es gibt weder Parkplätze für die Anwohner, wie der Kollege Schäck es eben auch zu Recht gesagt hat, noch für die Handwerker. –Problem also erkannt! Was macht aber BÜNDNIS DEUTSCHLAND jetzt daraus? Da kann man leider nur mit dem Kopf schütteln, denn in bester Einigkeit mit der Linken will BD einen bereits zu kleinen Kuchen einfach besser verteilen. Das soll die Lösung sein. Das bereits bestehende Defizit an Parkplätzen will BÜNDNIS DEUTSCHLAND einfach besser verteilen, und damit sind dann alle glücklich. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. BD und Linke agieren hier Hand in Hand, (Beifall CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich weiß gerade nicht, wem das mehr wehtut!) denn egal, wie man den zu kleinen Kuchen verteilt: Am Ende bleiben Leute hungrig, ohne ein Stück Kuchen, ohne passende Wohnung und ohne Parkplatz. Da sind Linke und BD auf einem gemeinsamen Irrweg. Bei der Linken ist es der Mietendeckel, bei Ihnen ist es die Handwerkerparkrunde. Gleiches Prinzip, gleicher Denkfehler und am Ende keine Lösung: kein Quadratmeter mehr an Wohnraum für die Menschen, stattdessen den aktuellen Stand, den aktuellen Mangel verwalten und festschreiben. Dies führt auf der einen Seite des Plenarsaals nicht zu den notwendigen und benötigten Wohnungen, und auf der anderen Seite des Plenarsaals führt dieses Prinzip eben nicht zum notwendigen und benötigten Parkraum. Wie ich schon sehr oft an dieser Stelle hier gesagt habe, brauchen wir in Bremen ein systematisches Vorgehen, bei dem am Ende Mobilitätslösungen für die Menschen stehen, die zum Alltag der Menschen passen. Dazu können dann auch, aber erst dann, Parkzonen für Handwerker gehören, weil die Anwohner ihre Autos eben in der Quartiersgarage parken, und beim Engagement beim Hallenbad Süd sehen wir ja, dass das durchaus eine Möglichkeit ist, die in Bremen in Betracht bezogen werden kann. Es geht aber am Ende darum, bessere Angebote in Bremen zu schaffen und keine weitere Verbreitung von Parkverboten. Im jetzigen Zustand aber das zu geringe Angebot an Parkraum weiter zu verknappen, wie BÜNDNIS DEUTSCHLAND es hier will, wird die bestehenden Probleme nicht lösen. Vielmehr wird es die Probleme verschärfen und vor allem die einzelnen Gruppen gegeneinander ausspielen. Wie ist es denn zum Beispiel mit dem Pflegedienst? Dürfen die Pflegedienste auch auf den Handwerkerparkplätzen stehen, oder erhalten diese eigene Zonen? Wie viele Zonen wird es denn eigentlich geben? Pro Straße zwei Parkplätze oder, oder, oder? Alles Fragen, die Sie hier nicht beantwortet haben! Also: Anstatt hier solche irgendwie gearteten Möchtegernlösungen zu präsentieren, beim Thema Parkplätze Öl ins Feuer zu gießen, wäre es schön und wichtig, dass wir hier über tatsächliche Lösungen für die Mobilität der Menschen in Bremen diskutieren, und vor allem – das ist dann an die linke Seite des Plenarsaals gerichtet – auch endlich einmal umsetzen, und damit meine ich natürlich auch für das Handwerk, denn die leiden auch und besonders unter der Antiautopolitik dieses Senats Bovenschulte. Diese lehnen wir ab, genauso, wie wir die Scheinlösung vom BÜNDNIS DEUTSCHLAND ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Als nächster Redner erhält das Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg zu einer Kurzintervention. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Herr Jonitz, Ihren, ich nenne es einmal, ja, im Prinzip war es ja schon ein Querfront-Vorwurf, den Sie uns gerade machten in Tateinheit mit der Linkspartei, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Einen was?) den muss ich wirklich in aller Form zurückweisen, (Zuruf) denn mich würde einmal interessieren, an welche Größenordnung von Parkplätzen, die wir beabsichtigt hatten, den Handwerksbetrieben zur Verfügung zu stellen, Sie da eigentlich gedacht haben, denn Sie tun ja geradezu so, als würden wir dementsprechend ganze Straßenzüge sperren wollten. Ich denke, wenn man da an zwei oder drei Parkplätze denkt, dann hat man schon das richtige Ziel erreicht, weil ja nicht alle Handwerksbetriebe zur gleichen Zeit vor Ort sein werden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Michael Jonitz zur Erwiderung. Abgeordneter Michael Jonitz (CDU): Vielen Dank! Aber das Gedankenspiel, das Sie jetzt hier gerade gemacht haben, zeigt ja nur, dass Sie das Problem immer noch nicht richtig verstanden haben. (Beifall CDU) Wenn Die Linke den Mangel an Wohnraum dadurch bekämpfen will, dass sie einen Mietendeckel draufsetzt, aber nicht mehr Wohnraum schafft, (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie vergleichen doch Äpfel mit Birnen!) dann ist das das erste Problem. Wenn Sie zu wenig Parkraum dadurch mehr machen wollen, indem Sie den weiter beschränken für bestimmte Zielgruppen, wem ist denn da gedient? Also das ist Hand in Hand, das ist das gleiche Prinzip, das ist die Einigkeit von Links und Rechts in diesem Plenarsaal. – Vielen Dank! (Beifall CDU – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Was für ein Quatsch!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Özlem Ünsal. Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Handwerk ist zweifelsohne ein wichtiger Bestandteil, auch in unserer Stadt, so, wie es in anderen Kommunen natürlich auch der Fall ist – nicht zuletzt, weil es natürlich wichtige Aufgaben verrichtet, Gebäude instand hält, modernisiert und vieles mehr. Und das ist natürlich ein Teil unserer funktionierenden Infrastruktur in der Stadt, und die muss auch weiterhin gewährleistet werden, das ist klar. Folglich ist das Handwerk unverzichtbar auch für die Entwicklung in unserem Land der Quartiere. Deshalb bin ich natürlich nicht nur gerade der Debatte sehr aufmerksam gefolgt, sondern auch den vielen unterschiedlichen Aspekten, nicht zuletzt im Antrag, all diese nehme ich natürlich sehr ernst. Wer mit dem Fahrzeug, Material oder Werkzeug in engen Quartieren unterwegs ist, weiß natürlich, dass das alles nicht so ganz einfach ist, dass das Parken dort oftmals schwierig ist, aber das eben auch gelebte Praxis in dieser Stadt ist, wie in vielen anderen Kommunen auch, weil eben die Fläche nicht unendlich ist. Das gehört für viele Betriebe zum Alltag und ist kein neues Phänomen, auch in Bremen nicht, und das blenden wir natürlich bei unseren Überlegungen rund um die Gesamtbetrachtung in der Stadt nicht aus. Gleichzeitig, sage ich, müssen wir die Lage nüchtern einordnen, und ich will das gern anhand Ihrer Antragspunkte ein Stück weit aufmachen und einordnen! Im Antrag wird beispielsweise ein Zusammenhang von Ihnen zur Berufsausübungsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz hergestellt. Dieses Grundrecht schützt die Ausübung des Berufes, das ist richtig. Es garantiert aber keine bestimmten infrastrukturellen Rahmenbedingungen, insbesondere keinen gesonderten Anspruch oder keinen Anspruch auf einen Parkplatz im unmittelbaren Umfeld eines Einsatzortes. Der öffentliche Straßenraum, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist begrenzt, und er muss unterschiedlichen Anforderungen gleichzeitig gerecht werden. Das ist schon einmal nicht trivial. Rettungswege müssen frei bleiben, Gehwege barrierefrei nutzbar sein, und auch Anwohnende sowie ansässige Betriebe haben berechtigte Interessen, das wissen wir alle hier zusammen. Und diese verschiedenen Belange müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Im Fokus muss dabei zunächst die Barrierefreiheit stehen, das wissen Sie, die schreibt uns nicht zuletzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch vor. Lassen Sie mich jedoch dennoch noch einmal dezidiert betonen: Da, wo es Spielräume gibt, in denen es die Rahmenbedingungen zulassen, nutzen wir diese natürlich konsequent auch hier aus, und es geht auch voran, und wir werden auch Parkplätze legalisieren. Aber zurück zum Antrag! Der im Antrag verwendete Begriff des unmittelbaren Umfelds ist kaum praktikabel anwendbar beziehungsweise zu fassen. Eine pauschale Verpflichtung, in jedem Quartier jederzeit ausreichend Parkraum direkt am Einsatzort vorzuhalten, wäre weder rechtssicher definierbar noch im vorhandenen Straßenraum umsetzbar. Das heißt aber nicht, dass wir diese Bedürfnisse und die Bedürfnisse auch des Handwerks aus dem Blick verlieren. Im Gegenteil – wir stehen dazu regelmäßig im Austausch auch über den Vorstand der Handwerkskammer, der auch in diesem Hohen Hause vertreten ist, wir haben ja auch unmittelbar Kolleginnen sogar unter uns – erreichen uns natürlich auch die Rückmeldungen aus der Praxis, wenn angezeigt, im Zweifel unmittelbar. Dieser Dialog ist mir wichtig, bleibt mir wichtig, und wir werden ihn auch zukünftig kontinuierlich fortsetzen. Zugleich gibt es bereits Instrumente, wir haben es gerade gehört, die im Arbeitsalltag unterstützen und auch bereits Abhilfe verschaffen, weil wir wissen, dass gerade in dicht bebauten Bereichen unserer Stadt die Anfahrt eine Herausforderung sein kann. Die regionale HandwerkerParkgenehmigung ist hier schon genannt worden, hier setzen wir an, schafft Erleichterung, und sie wird auch im Kommunalverbund wechselseitig nicht nur anerkannt, sondern auch aktiv gelebt. Das ist also keine neue Praxis, und ja, sie funktioniert bisher ganz gut. Mir sind zumindest keine Meldungen dahin gehend bekannt, dass sich das nicht bewährt hat. Bei planbaren Einsätzen können damit temporäre Halteverbotszonen eingerichtet werden, um Fahrzeuge ortsnah abzustellen, wie der Bedarf es vielleicht möglich und nötig macht. Diese Möglichkeiten haben wir genutzt, werden genutzt und haben sich in vielen Fällen auch weiterhin wie bisher bewährt, und wir werden sie natürlich auch weiterhin möglich machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Strategie „Parken im Quartier“ ordnen wir den Straßenraum schrittweise und mit Augenmaß. Sie kennen meine Ausführungen dazu ja bereits. Dabei stehen Sicherheit, Barrierefreiheit und eine effiziente Nutzung des knappen öffentlichen Raums stets im Mittelpunkt. Dieser Weg ist von Ihnen politisch legitimiert. Wir behalten die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen stetig gut im Blick. Wo sich im Einzelfall Anpassungsbedarf zeigt, werden wir nicht zögern und auch Anpassungen vornehmen, das habe ich Ihnen zugesagt. Pauschale Zusagen, die rechtlich nicht tragfähig und im vorhandenen Straßenraum auch nicht umsetzbar sind, helfen uns allen einfach nicht weiter. Wir haben eine abgestimmte Strategie, wir setzen sie schrittweise um, und wir bleiben mit den Akteuren natürlich in unserer Stadt im Dialog, um das Bestmögliche möglich zu machen. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Einordnung bitte ich Sie, den vorliegenden Antrag abzulehnen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, BAGruppe) Stimmenthaltungen? Bezahlbare Mieten in Bremen ermöglichen und Mietwucher unterbinden – Mietmeldestelle schaffen und bestehende Strukturen stärken Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. Februar 2026 (Drucksache 21/736 S) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit der Geschichte von einem Bekannten von mir starten. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist immer schön!) Es geht um Norman, er ist Bewohner im Rembertiring 22. Ich habe ihn vor etwa einem Jahr getroffen, dort in dieser Immobilie direkt am Rembertiring, zentrale Lage, das Gebäude verfällt. Ich bin vor allem auf das Gebäude aufmerksam geworden wegen des äußeren Erscheinungsbildes, weil es ganz offensichtlich eine Schrottimmobilie ist, von deren Fassade Asbestplatten herunterfallen und eine Person schon fast erschlagen haben, wo die Behörde die Auflage erteilen musste, Bauzäune zu errichten, um Passantinnen und Passanten vor herabfallenden Fassadenteilen zu schützen. Der Eigentümer, ein Schweizer Kapitalinvestor, der über 20 000 Wohneinheiten in Deutschland hält, versäumt es nicht nur, diese Immobilie adäquat instand zu halten, sondern er verlangt für diese Schrottimmobilie auch noch Wuchermieten. Norman hat 46 Prozent an Miete über Mietspiegel bezahlt, bezahlen müssen, und das für eine Wohnung, deren Balkon sogar gesperrt werden musste, weil er nicht mehr betretungssicher war. 46 Prozent über dem Mietspiegel, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht ein Versehen, denn wenn es darum geht, seine eigenen Rechte durchzusetzen, dann ist dieser Eigentümer ganz schnell mit einer Berliner Großanwaltskanzlei zur Hand, wenn es darum geht, sich zum Beispiel gegen Auflagen der Behörde zu wehren. – Nein, das ist kein Versehen, das ist Absicht. Und der Vermieter setzt darauf, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der 160 Wohneinheiten ihre Rechte nicht kennen oder ihre Rechte nicht durchsetzen oder Angst davor haben, wenn sie sie durchsetzen, dass sie eine Kündigung bekommen und dann keine andere Wohnung mehr finden, weil sie von Wohnungsnot, von Wohnungsmangel betroffen sind und auch davon, dass es Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gibt und sie darauf angewiesen sind, diese Wohnung zu haben. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind zum großen Teil Geflüchtete aus der Ukraine, mit kleinen Kindern, es sind Personen, die im Niedriglohnsektor tätig sind, es sind Personen, die Sozialleistungen beziehen, es sind Personen, die von der Wohnungsnot akut betroffen sind und auf diese Wohnung angewiesen sind. Das weiß der Vermieter, und das nutzt er aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er nutzt nicht nur die Not dieser Menschen aus, sondern er nutzt auch die Stadt aus, die in nicht wenigen Fällen die Kosten der Unterkunft über Sozialleistungen bezahlt, und damit knöpft er nicht nur Menschen, die besonders wenig Geld haben, überhöhte Mieten ab, sondern auch der Stadt. Dieser Wohnausbeutung wollen wir einen Riegel vorschieben, und deswegen werden wir diese Mietmeldestelle schaffen, um Wohnausbeutung zu vermeiden, zu verhindern und Mieterinnen und Mieter nicht mit solchen ausbeuterischen Vermietern alleinzulassen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will direkt dazusagen: Nicht alle Vermieter sind so unterwegs, aber es ist auch nicht nur einer. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU] und Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Aha!) Es ist ganz sicher nicht nur einer, sondern solche Geschäftsstrategien haben System bei bestimmten, insbesondere, Kapitalanlegern. Sie haben System, weil man darauf setzt, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte nicht kennen, und wir wollen deshalb die Rechte, die Mieterinnen und Mieter haben – die Begrenzung von Mieten –, die ja sinnvoll sind, die es gibt, aber die leider noch zu selten durchgesetzt werden, verbessern. Wir wollen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte kennen, dass sie durchgesetzt werden, und dabei wird die Mietmeldestelle behilflich sein. Es gibt gute Beispiele, die das schon machen, zum Beispiel in Frankfurt am Main. Dort hat die Stelle beim Amt für Wohnungswesen tatsächlich über 400 000 Euro an zu viel gezahlter Miete binnen zwei Jahren zurückerstritten, denn hier geht es nicht um eine kleine Bagatelle. Hier geht es darum, dass Recht und Gesetz gebrochen werden von Vermietern, die nicht nur zulasten der Mieterinnen und Mieter oder der öffentlichen Hand agieren, sondern auch zulasten aller ehrlichen Vermieter, die legale, zulässige Mieten verlangen und die dann am Ende in die Röhre gucken, weil sie das eben nicht können oder nicht machen und sich an Recht und Gesetz halten. Deswegen, wir wollen, dass mit der Mietmeldestelle Recht und Gesetz eingehalten werden. Wir wollen, dass diejenigen Vermieter, die Wohnungsnot ausnutzen und Wohnausbeutung betreiben und Wuchermieten aufrufen, daran erinnert werden, dass es keine Bagatelle ist, Wohnausbeutung zu betreiben, sondern dass es Gesetze gibt, dass es gesetzliche Begrenzungen von Miete gibt, dass es einen Mietspiegel gibt, und wer sich nicht daran hält, muss auch mit einem Bußgeld oder mit einem Strafverfahren rechnen. (Glocke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ole Humpich? Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Nein, Sie haben ja gleich die Möglichkeit, selbst zu sprechen! Genau das wird die Mietmeldestelle schaffen. Wir lassen Mieterinnen und Mieter nicht allein, und wir sorgen dafür, dass sie ihre Rechte durchsetzen. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, in diesem Haus bestreitet niemand, dass viele Bremer unter sehr hohen Mietbelastungen leiden. Das ist eine Realität, die wir sehr ernst nehmen und ich auch hier an dieser Stelle immer wieder deutlich gemacht habe. Der vorliegende Antrag impliziert allerdings, er unterstellt implizit, dass dafür massenhaftes Fehlverhalten von privaten Vermietern verantwortlich ist, und dafür gibt es keinen Beleg, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Deswegen müssen wir sprechen über Fakten, über Verhältnismäßigkeit und Prioritäten. Der Mietmarkt in Bremen ist sehr stark geprägt von privaten Vermietern, die eine Handvoll Objekte am Mietmarkt anbieten, viele vermieten auch unter dem Mietspiegel und nehmen auch wirtschaftliche Nachteile in Kauf, das ist Realität. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Um die geht es nicht!) Unter ihnen sind sicherlich auch schwarze Schafe, aber eine pauschale Unterstellung, die sehr viele private Vermieter unter Generalverdacht stellt, das kann hier nicht der richtige Weg sein. (Beifall CDU) Sie haben eben ein einziges Objekt genannt und kein anderes. Wir müssen daher ganz konkret über die tatsächlichen Ursachen für diese Mietbelastung von Vermieterinnen und Mietern sprechen, und das sind schleppende Ausweisungen von Flächen, ideologisches Festhalten an Baustandards und langwierige Genehmigungsverfahren, Hindernisse bei Investitionen und zu wenig Zielvorgaben im kommunalen Wohnungsbau. Wohnungsmangel ist letztlich kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen, und deswegen tragen Sie die Verantwortung für den Wohnungsmangel in diesem Land, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) Sie argumentieren mit Wohnarmut. Ich möchte Sie gern daran erinnern, dass Bremen jedes Jahr die höchste Armutsquote in ganz Deutschland hat – 26 Prozent! Die von Ihnen zitierten 29,3 Prozent Wohnarmut sind im Kern zurückzuführen auf die Einkommensarmut und den mangelnden Wohnraum, meine Damen und Herren. Sie sagt nichts darüber aus, dass jeder dritte private Vermieter rechtswidrige Mieten verlangt. Das ist eine Unterstellung von Ihnen, und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Welche These haben Sie denn? Erzählen Sie mir doch einmal! Was ist denn Ihre These? (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Sie ignorieren, dass es schwarze Schafe gibt, das ist alles! – Zurufe – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das hat er gar nicht gesagt!) Sie behaupten vor allem, dass die öffentlichen Kassen belastet werden, Frau Leonidakis, aber Sie legen dafür keinerlei Beweise vor. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ich weiß das! Ich behaupte das nicht, ich weiß das!) Sie möchten aber dafür eine Behörde schaffen, um dem entgegenzuwirken. Also Sie verlangen den Aufbau einer teuren Behörde mit einem Ressourceneinsatz über Jahre und legen dafür keinerlei Belege vor. Das können wir so nicht mitmachen. Sie präsentieren Frankfurt am Main als leuchtendes Vorbild. Dann schauen Sie doch einmal gern, wie Frankfurt am Main arbeitet! Sie haben keine neue Stelle geschaffen, sondern sie arbeiten das ab im Rahmen einer klassischen Verwaltungsarbeit durch ganzheitliche Sachbearbeitung in der Wohnungsaufsicht. Und genau das brauchen wir auch in Bremen, indem wir die Wohnungsaufsicht beim Ordnungsamt und das Bauressort besser miteinander verzahnen, anstatt eine Doppelstruktur zu schaffen, meine Damen und Herren. – So wird ein Schuh daraus! Was passiert eigentlich, wenn Ihre Reform, die Sie gleichzeitig gefordert haben, zu keinem Erfolg führt? Dann haben Sie eine teure Behörde geschaffen, aber das Instrument bleibt ein stumpfes Schwert, weil Ihnen die Rechtsgrundlagen fehlen, um massenhaft Bußgeldverfahren anzustrengen. Das heißt, es ist ein echt miserables Kosten-NutzenVerhältnis. Sie setzen enorm viele Ressourcen ein, aber Sie haben keinen Output dadurch. (Glocke) Deswegen sagen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen diesen Antrag ab, nicht, weil wir die Sorgen der Menschen nicht ernst nehmen, sondern weil wir davon überzeugt sind, dass eine Mietmeldestelle nicht die Lösung ist, sondern Symbolpolitik. – Danke schön! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Herr Kollege Yazıcı, Sie haben gerade nach Belegen gefragt. Ich weiß nicht, ob Ihnen das als Beleg reicht, aber der Norman, von dem ich gerade berichtet habe, der erspart der Stadt jedes Jahr 600 Euro. Er bezieht Sozialleistungen, und er hat sich trotzdem gegen die überhöhte Miete gewehrt, zugunsten der Stadt. Ich finde, das ist Beleg genug, und da können wir ihm Danke sagen, dass er seinen Vermieter daran erinnert hat, dass er sich an Recht und Gesetz halten muss. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Für was ist das ein Beleg?) Im Übrigen, mit Ihrer Logik, wir würden Vermieterinnen und Vermieter unter Generalverdacht stellen, (Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) mit dieser Logik – Herr Kollege Yazıcı, Sie sind ja Anwalt – würden alle Bürgerinnen und Bürger durch die bloße Existenz von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden unter den Generalverdacht von Kriminalität gestellt werden, allein, weil es Behörden gibt, die dafür sorgen, dass Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Das ist doch eine irre Logik! Wir schaffen eine Stelle, die dafür sorgen soll, dass Wuchermieten endlich angegangen werden, dass Bußgelder, der Bußgeldkatalog auch ausgeschöpft wird. Wenn Sie von massenhaften Bußgeldern ausgehen, wie Sie gerade gesagt haben, dann spricht das doch gerade dafür, dass das notwendig sein wird. Wir wollen die Durchsetzung von Recht und Gesetz und dass solche Vermieter – die wenigen, die das machen und die sich aber daran bereichern, dass es eine Wohnungsnot gibt – sich auch an Gesetz und Recht halten. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Bauen Sie Wohnungen, das hilft!) Sie sind doch die Law-and-Order-Partei. Das vermisse ich an der Stelle, (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Bauen Sie Wohnungen!) wo es um die Rechte von Mieterinnen und Mietern geht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Oğuzhan Yazıcı zur Erwiderung. Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Leonidakis, Sie haben eben ein Beispiel genannt mit dem Herrn Norman, Sie möchten also für Herrn Norman eine Behörde schaffen. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist doch Quatsch! – Zurufe SPD) Sie möchten für Herrn Norman eine Behörde – –. Sie möchten für jedes einzelne Problem, das – –. Ich habe Sie gebeten, uns konkret nachhaltige Belege zu liefern, ob wir es hier – –. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke] – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Der soll für Sie Wahlkampf machen!) Worüber reden wir eigentlich? Reden wir über Einzelfälle wie Norman oder über einen systematischen Missbrauch öffentlicher Kassen, meine Damen und Herren? (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ja? Im Text steht dazu aber nichts! (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist ein Gebäude! Was denken Sie denn, wie viele es noch gibt? – Zurufe) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Nein, es gibt nur eine! (Zuruf: Eine und eine Erwiderung! – Unruhe – Glocke – Zurufe) Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor ich es vergesse, Prolog eins, Frau Leonidakis, Sie haben es ja mehrfach wiederholt: Das Brechen von Recht und Gesetz! Die Meldestelle für das Brechen von Recht und Gesetz heißt Gericht. Das einmal vorweg! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Wow!) Prolog zwei: Am vergangenen Donnerstag kündigte Die Linke diesen Antrag an, am Donnerstagnachmittag. Dann kam der Freitag, der Samstag, der Sonntag und der Montag, (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Und dann kam sogar der Dienstag! – Zurufe) und gestern Abend um 18:27 Uhr bekommen wir die Unterlagen. Sie hatten mehr als vier Tage Zeit, wir – ich in diesem Fall – ein paar Stunden. Ich halte dieses Vorgehen für äußerst respektlos, um nicht zu sagen, unverschämt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Also wir hatten mit dem Zeithorizont kein Problem!) Zum Antrag selbst! Er überschätzt den zusätzlichen Nutzen einer neuen Mietmeldestelle und unterschätzt Doppelstrukturen, Rechtsrahmen, Grenzen und Verwaltungsaufwand. Der Schritt zu einer neuen behördlichen Stelle ist nicht zwingend notwendig. Der Fehler liegt in der impliziten Annahme, dass nur eine neue Stelle die Situation deutlich verbessert und es nicht anders gehen könnte. Die Mietmeldestelle soll Beschwerden entgegennehmen, prüfen, Vermieter anschreiben, Bußgelder verhängen, Musterverfahren entwickeln und Koordination mit zahlreichen Akteuren leisten, mit Mietervereinen, Grundsicherungsträgern, Beratungsstellen und so weiter. Eine solche Bündelung erfordert erhebliche personelle und fachliche Ressourcen. Der Antrag bleibt jede quantitative Abschätzung – Meldungsvolumen, Personalbedarf und Kosten – schuldig. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das war Ihnen bei Ihrem Antrag egal! – Zuruf Abgeordnete Katharina Kähler [SPD] – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Aber den haben Sie abgelehnt! – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Aber aus welchem Grund? Zu Recht!) Sie irren sich jetzt ein bisschen in der Tagesordnung! Bereits heute existieren Mietervereine, Arbeitnehmerkammer, Sozialberatungsstellen wie die Rechtsberatung der Arbeiterkammer, anwaltliche Beratung und so weiter. Eine zusätzliche Mietmeldestelle schafft eine neue Eingangstür, aber keinen klar abgegrenzten neuen Aufgabenbereich. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Gefahren sind Parallelprüfungen, Zuständigkeitskonflikte, zusätzliche Schnittstellen und Abstimmungsaufwände. Der Antrag nennt zwar erfolgreiche Beispiele – Frankfurt, Hamburg –, aber keine Übertragung der dortigen Personal- und Kostenstrukturen auf Bremen. Bremen steht insgesamt unter Konsolidierungsdruck. Jede neue Stelle konkurriert mit anderen Bedarfen in Schulen, Kitas, Sozialarbeit und so weiter. Politische Steuerung ist auch ohne diese neue Stelle möglich. Mehr Transparenz und Kontrolle lassen sich auch erreichen durch verpflichtende Datenauswertungen, durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit Mietervereinen und Schwerpunktstaatsanwälten oder spezialisierten Einheiten innerhalb bestehender Behörden statt Neugründung. Fazit: Hohe Wohnarmut und steigende Mieten in Bremen sind zwar unbestreitbar, Mietwucher ist allerdings ohnehin durch das Strafgesetzbuch abgedeckt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Die Meldestelle wäre lediglich zuständig für Fälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Die vorgeschlagene Mietmeldestelle ist also das falsche Instrument. Sie schafft Bürokratie, Doppelstrukturen und weckt Erwartungen, die sie rechtlich und personell gar nicht erfüllen kann. Epilog: Wieso kann ich mich eigentlich des Gefühls nicht erwehren, dass vielleicht wieder einmal ein paar neue Pöstchen für verdiente Genossen geschaffen werden sollen? – Ich danke Ihnen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Als nächste Rednerin hat das Wort die Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordnete Bithja Menzel. Abgeordnete Bithja Menzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich glaube, man kann einfach einmal anerkennen, dass es in Bremen sehr viele verantwortungsbewusste Vermieter:innen gibt, von denen ich in den letzten Jahren auch schon einige kennenlernen konnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: So wollen wir das hören!) Ich glaube, da sind wir uns aber auch alle einig im Raum, das hat die Kollegin auch genauso gesagt: Das sind unsere Partner:innen (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Auch bei den Grünen?) bei der Bekämpfung der Wohnungskrise. Es gibt aber eben leider auch Eigentümer:innen, die fehlende Konsequenzen bei Verstößen gegen Mietrechte ausnutzen, und es ist richtig und fair, dass wir gegen solche Verstöße konsequent und systematisch vorgehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Antrag zielt bewusst auf die Sichtbarkeit der Stellen in Bremen, die sich schon mit der Thematik befassen, will gleichzeitig effektivere Strukturen schaffen und auch dafür sorgen, dass sich rechtliche Grundlagen auf Bundesebene, wie schon ewig gefordert, auch wirklich jetzt verändern, und gerade der letzte Punkt ist entscheidend, damit wir in dieser Sache auch wirklich vorankommen. Bei uns in Bremen geht es darum, dass Mieter:innen noch besser über die zulässigen Höchstmieten und Instrumente wie zum Beispiel den Bremer Mietspiegel informiert werden, außerdem sollen die Stellen der Mietberatung noch bekannter gemacht werden, und auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für eine solche Beratung durch Leistungsempfänger:innen sollte bestenfalls noch bekannter werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Die Einrichtung einer Mietmeldestelle ist ein Schritt, der uns auf Verwaltungsseite dabei helfen soll, nicht nur die bestehenden Beratungsstellen und deren Schnittstellen zu Bürger:innen besser zu koordinieren, sondern auch aktiv tätig zu werden, wenn es begründete Hinweise auf überhöhte Mieten gibt. Sie wird die Kapazitäten haben, die betreffenden Vermieter:innen zu kontaktieren und gegebenenfalls auch Bußgelder zu verhängen, und Letzteres ist auch wichtig, um die öffentlichen Kassen, aus denen Mieten für Leistungsempfänger:innen gezahlt werden, zu schonen. Ich glaube, es wird in jedem Fall lohnenswert sein, sich einmal Städte wie Hamburg und Frankfurt anzuschauen und dementsprechend gut abgestimmte Verfahrenskaskaden für Bremen zu entwickeln. Beide Städte, ich glaube, das können wir auch sagen, lernen auch noch immer dazu, und wir sollten es dann von Anfang an auch direkt mit den Erfahrungen aus den beiden Städten noch ein bisschen besser machen. Zu guter Letzt geht es um besagte bessere Rahmenbedingungen auf rechtlicher Ebene, um gegen die viel zu hohen Mieten vorzugehen. Der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sollte endlich ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhungen durch unseriöse Vermietende werden. Diese Forderung besteht wirklich schon eine sehr lange Zeit, und jetzt ist es auch an der Zeit, diesen Paragrafen endlich praxistauglich zu machen. Das wäre dann übrigens auch eine notwendige Gesetzesgrundlage und Rückfalloption, falls irgendjemand – ich hoffe nicht! – einmal auf die Idee kommt, die Mietpreisbremse abzuschaffen. Die Arbeitnehmerkammer stellt in ihrem Bericht zur Wohnsituation 2025 auch noch einmal fest, dass Erfahrungen zeigen, dass es mitunter an der Durchsetzung der Instrumente der Mietbegrenzung hapert und einige Vermietende diese eben missachten, ohne große Sorge haben zu müssen, verklagt zu werden. Das gehört endlich geändert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Der Antrag unterstreicht in der Gesamtheit für mich noch einmal deutlich: Es braucht trotz allen guten Ratschlägen für Wohnungsneubau aus dieser Richtung unbedingt den Blick auf die bestehenden Wohnverhältnisse. Neubau ist doch gerade jetzt sehr teuer. Es entstehen zu wenig preisgebundene Wohnungen. Und die Menschen, die am meisten unter den hohen Mieten leiden, die haben nicht das Geld, in die Neubauten zu ziehen – außer, wir sprechen vielleicht über die Bestände im öffentlichen Wohnungsbau oder in Genossenschaften, aber davon gibt es aus diversen Gründen, die wir an anderer Stelle hier schon oft besprochen haben, einfach nicht genug. Ich würde noch einmal dafür werben, nicht völlig kopflos immer nur nach mehr Neubau zu verlangen. Der vermeintlich preisdämpfende Effekt, den Sie sich dadurch erhoffen, der Sicherungseffekt, der tritt in dieser Intensität einfach nicht ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Letztendlich ist es ein Zusammenspiel aus vielen Faktoren, die dafür sorgen, dass der Mietmarkt sich wieder bessert und Bremer:innen unbesorgt in den eigenen vier Wänden leben können, und in einem Bundesland, in dem jede dritte Person unter Wohnarmut leidet, gilt es, sich auch mit all diesen Faktoren einmal vernünftig auseinanderzusetzen. Unser Antrag heute gibt den Anstoß, auf der Grundlage von Vorbildern ein eigenes System für Bremen zu entwickeln, das Menschen vor überhöhten Mieten schützt und unseriösen Vermieter:innen ein Stoppschild aufzeigt. Und davon profitieren dann auch direkt einige, nämlich die fairen Vermieter:innen, im besten Fall die öffentlichen Kassen und natürlich die Leute, die sich unrechtmäßig diesen überhöhten Mieten ausgesetzt sehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir ganz viel über ein Beispiel gehört, über ein Schicksal von Norman, das war ja auch dann schon Thema in der Kurzintervention – also auch an dieser Stelle herzliche Grüße unbekannterweise an Norman! Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, das ist Evidence by example, also man nimmt sich ein Beispiel heraus und leitet daraus etwas ab. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Das haben Sie doch schon genauso gemacht! – Zurufe) Unstrittig ist ja, dass das Thema Wohnkosten für viele Menschen gerade in den letzten 10, 12, 15 Jahren zu einer immer größeren Belastung geworden ist, auch, was den prozentualen Anteil am Gehalt angeht. Das hat verschiedene Gründe. Das hat etwas zu tun mit steigenden Steuern und Abgaben, es hat auch etwas damit zu tun, dass beispielsweise auch die Nebenkosten mehr oder weniger zur zweiten kleinen Miete geworden sind, auch die sind prozentual im Verhältnis zur Miete gestiegen. Das hat ganz viele Hintergründe: externe Faktoren, Energiekosten, die gestiegen sind, Zinskosten, die gestiegen sind. Manches landet direkt beim Mieter – das haben wir jetzt zweimal heute gehabt, mal sehen, ob wir den Hattrick schaffen! –, das landet entweder direkt als Kosten beim Mieter, oder es wird eben beispielsweise durch gestiegene Mindestlohnkosten oder durch gestiegene Zinskosten in irgendeiner Form mittelfristig auf den Mieter umgelegt und landet dann eben auf der Miete. Die Gründe kennen wir alle – wir reden hier über schleppende Genehmigungsverfahren, wir reden über immer neue Vorschriften, auch gerade im Bereich der energetischen Sanierung, auch das wird natürlich am Ende in irgendeiner Form auf der Miete landen und die Mieten erhöhen, anders geht es für viele Vermieter gar nicht, und jetzt kann man sagen, die Vermieter machen trotzdem fett Kasse. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja! – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Das stimmt ja auch!) Das kann man so sagen, und jetzt hören wir „ja“ und „das stimmt ja auch“. Es gibt dazu Untersuchungen. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Wenn wir jetzt einmal von der Meinung abrücken und hingehen zu den Untersuchungen, dann wissen wir aus Untersuchungen, dass insbesondere von den privaten Vermietern die Renditequote ungefähr bei einem bis zwei Prozent liegt, es gibt immer mehr private Vermieter, die gar keine Rendite machen, und manche zahlen sogar drauf. Das sind zwar nur kleine Beträge, manchmal 10, 20, 30 Euro im Monat, aber die machen Minus damit, dass sie Wohnraum anbieten und Wohnraum in Schuss halten und am Markt halten. Also sie wären besser beraten, diese Wohnungen zu verkaufen und auf jedem Sparbuch mit 1,2 Prozent Zinsen anzulegen, und sie bieten trotzdem diesen Wohnraum an und sorgen letztendlich dafür, dass es ein Angebot gibt. Das, was wir immer wieder von der Linksfraktion hören, dass diese Menschen böse Miethaie wären, dass sie als böse Miethaie beschimpft werden, das, finde ich, ist eine bodenlose Frechheit für diese Menschen, die Verantwortung in dieser Stadt übernehmen. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Jetzt kann man sagen, die Mietpreisbremse ist eine Lösung, weil sie die Preise unten hält, das ist eine Sichtweise, die natürlich nicht von Marktrealitäten geprägt ist. Das ist ja letztendlich ein künstliches Einfrieren oder Ausbremsen der Mieten. Das heißt, steigende Kosten, auch für Sanierung, können so nicht mehr umgelegt werden. Ich habe das einmal für einige Sachen durchgerechnet, beispielsweise für eine Wohnung, wo ich damals überlegt hatte, sie zu kaufen. Da wollte ich eine neue Küche einbauen. Die Mietsteigerung, die laut Mietpreisrechner möglich gewesen wäre, hätte bedeutet, dass ich diese Küche über 28 Jahre hätte abbezahlen müssen. Da wäre schon die dritte Küche neu eingebaut gewesen, ich hätte die erste immer noch abbezahlt. Wozu führt das denn? Ich mache das einfach nicht mehr. Das ist das große Problem der Mietpreisbremse, dass sie dazu führt, dass nicht mehr in den Bestand investiert wird. Auch dazu gibt es erste Umfragen unter Vermietern, die sagen: Ja, das, was ich eigentlich vorhatte, mache ich jetzt nicht mehr, weil ich gar keine Chance habe, das zumindest anteilig irgendwie über die nächsten 10, 15 Jahre über die Miete wieder hereinzuholen. Das ist ein sehr bekannter Effekt, und darüber haben wir hier noch nicht gesprochen. Jetzt kann man natürlich sagen, dieses Mittel, das dauerhaft keinen richtigen positiven Effekt hat – –. Man kann ja darüber reden, dass dieses Mittel sinnvoll ist, um kurzfristig Mietsteigerungen auszubremsen, dann muss man es aber nutzen, um Bauen, Bauen, Bauen voranzutreiben, und das ist ja in Bremen nicht passiert – wir kennen ja die Zahl der Baugenehmigungen in Bremen. Man hat also dieses Luftholen, das man sich durch die Mietpreisbremse geschaffen hat, nicht genutzt. Jetzt kann man sagen, dieses Mittel werden wir jetzt noch einmal aufwerten durch eine Mietmeldestelle, es wurde eben schon gesagt, das schafft neue Bürokratie, das kostet alles Geld. Ich meine, was für eine Situation haben wir denn? Wir haben mittlerweile die Situation, dass bei Wohnungsbesichtigungen – schauen Sie einmal bei „Immobilienscout“ hinein, wie viele freie Wohnungen in gewissen Segmenten überhaupt noch verfügbar sind! – regelmäßig 30, 40, 50 Leute diese Wohnung haben wollen. Jetzt kann man sagen, wir deckeln die Miete, es bekommt aber immer noch nur einer von diesen 40, 50 Leuten die Wohnung und der Rest nicht. Das heißt, wir haben einen Mangel, und mit so einer Mietpreisbremse und auch mit so einer Meldestelle wird am Ende nur der Mangel verwaltet. Jetzt kann man natürlich sagen, wir machen das trotzdem, damit Norman in seiner Wohnung, die völlig heruntergewirtschaftet ist, weniger Miete zahlen muss, aber die Argumentation ist ja völlig verquer, denn das nützt ja Norman nichts. Er wird am Ende weiter in einer kaputten Wohnung wohnen, er zahlt dafür nur weniger Miete. (Glocke) Wir bestreiten nicht, dass es echte Probleme gerade mit großen Vermietern gibt, die sich nicht um ihre Immobilien kümmern, aber auch, wenn Norman am Ende jetzt einen Euro weniger Miete pro Monat pro Quadratmeter zahlt – er wohnt ja immer noch in einer Wohnung, die der Vermieter komplett verkommen lässt –, lässt sich das eigentliche Problem, das wir eben hier in der Argumentation gehört haben, mit einer Mietpreisbremse überhaupt nicht lösen, und deswegen lehnen wir das ab. Sie müssen bauen, bauen, bauen und nicht immer mehr Bürokratie schaffen, denn das sorgt für das genaue Gegenteil. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis für eine Kurzintervention. Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte dem Mansplaining hier einmal ein paar Fakten entgegensetzen! Der erste Fakt ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der besagt, dass alle Mieten, die 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, bußgeldbewehrt und unzulässig sind. Der zweite Fakt ist § 291 BGB, der besagt, dass Mietwucher illegal ist, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Also ist das schon geregelt!) ab 50 Prozent über dem Mietspiegel illegal ist und eine Straftat darstellt. Genau das sind die Fakten, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dafür gibt es einen Staatsanwalt!) und wir wollen nichts anderes, als dass ein solches wirtschaftskriminelles Verhalten tatsächlich auch geahndet wird und nicht länger straffrei bleibt. Wenn der Kollege Schäck sich so darüber lustig macht und das als so einen Einzelfall darstellt – ausgerechnet Sie, Herr Schäck, der immer mit Oma Erna um die Ecke kommt, ja? –, (Heiterkeit BÜNDNIS DEUTSCHLAND) dass ich Norman hier als Beispiel anbringe, dann setze ich Ihnen gern noch einen weiteren Fakt entgegen: Es gibt die Mietwucher-App der linken Bundestagsfraktion. An diese Mietwucher-App haben sich 217 394 Menschen gewendet (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Dann läuft das doch! – Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Warum brauchen wir das dann noch in Bremen?) und ihre Miete überprüft. Sehr geehrter Herr Schäck, hier geht es nicht um einen Norman, sondern hier geht es um zwei Drittel Normans, die festgestellt haben, dass ihre Miete illegal überhöht war, die Hälfte sogar 50 Prozent über dem Mietspiegel. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Und wie viele in Bremen?) Das ist ganz klar eine Straftat, das ist Mietwucher, und das muss geahndet werden. Wenn das konsequent geahndet werden würde, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Warum dann in Bremen?) in weiteren Schritten – –. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen! Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Okay, den Satz noch! Präsidentin Antje Grotheer: Nein! Abgeordnete Sofia Leonidakis (Die Linke): Wenn das konsequent geahndet werden würde, nicht nur in Berlin oder Frankfurt, sondern auch in Bremen und anderen Städten, würden diese Mieterinnen und Mieter zwei Millionen Euro einsparen, jeden Monat. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen! (Unruhe – Beifall Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Dann nutzen Sie doch die App, dann brauchen wir keinen Beauftragten!) Das Wort hat der Abgeordnete Thore Schäck zur Antwort. – Bitte! Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Kollegin, Sie haben Ihre eigene Argumentation gerade selbst überführt, denn es gibt ja offensichtlich schon die Regelung im Strafgesetzbuch, die es dafür braucht. Es gibt darüber hinaus auch einen – –. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke] – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Wie viele Verurteilungen gibt es denn?) Jetzt lassen Sie mich einmal ausreden! Das ist eine Unart, dieses Dazwischenkrakeelen! (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Das sagt der Richtige!) Es gibt einen Mieterschutzverein, für den Sie sich ja auch schon lange einsetzen, und wie wir jetzt gehört haben, gibt es sogar noch eine App der Linksfraktion. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist aber keine Strafverfolgungsbehörde!) Sie haben ja offensichtlich alles, um dieses sozialistische Mittel durchzusetzen. Ich sage Ihnen noch einmal: (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Wie viele Verurteilungen gibt es denn, Herr Schäck? Wie viele Verurteilungen gibt es denn?) Damit ist keine einzige Wohnung mehr gebaut, und Ihr Argument, dass Sie immer wieder gegen die kapitalistischen Vermieter hetzen, das haben Sie in Ihrer Rede auch schon getan: Wir erinnern uns alle an den guten Zustand der Wohnungen in der DDR, wo es keine privaten Vermieter gab. – Überführt! – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Also billiger geht’s wirklich nicht! – Zurufe) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wagner. Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es spannend, wie die Debatte am Ende immer wieder um die Frage kreist, was soll man am Wohnungsmarkt nur tun, Neubau oder soziales Mietrecht, und dann wird das gegeneinandergestellt, wenn die Antwort doch so einfach sein kann: das eine tun und das andere nicht lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Im Bereich des sozialen Mietrechts sind wir zum Glück an vielen Stellen als Mieterinnen und Mieter gut geschützt. Diejenigen, die es im Moment am Wohnungsmarkt am schwersten haben, sind die, die umziehen müssen, die eine neue Wohnung brauchen. Für sie hat man zusätzlich das Instrument der Mietpreisbremse eingeführt, und ich würde gern einen kleinen Moment über die Mietpreisbremse sprechen, denn wir haben da ein sehr gutes Instrument, das von der Bundesregierung verlängert worden ist und das wir hier in Bremen für die Stadt in Kraft gesetzt haben bis zum Ende des Jahres 2029, von dem die Mieterinnen und Mieter profitieren können. Damit haben sie die Möglichkeit, auch nach Unterschrift des Mietvertrags eine Miete nachträglich abzusenken, die um mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Das verhindert, dass Menschen alles unterschreiben müssen, was ihnen unter die Nase gehalten wird, dass wir einen Wohnungsmarkt nach Wildwestmanier haben, sondern dass das Recht gilt. (Beifall SPD, Die Linke) Wir haben nur ein Problem damit: Viel zu wenige Menschen nutzen die Mietpreisbremse und nehmen ihr Recht wahr. Deswegen ist die erste Botschaft dieses Antrags die: Sie haben als Mieterin/als Mieter in der Stadt Bremen starke Rechte, nehmen Sie diese Rechte wahr! (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]) Sie können mit dem Mietspiegelrechner der Stadt Bremen nachprüfen, wie hoch die Miete für Ihre Wohnung in dieser genauen Straße mit dieser genauen Hausnummer, mit diesem genauen Fußbodenbelag, der in Ihrer Wohnung ist, und allen anderen Faktoren, die in so einer Genauigkeit zur ortsüblichen Vergleichsmiete führen, prüfen: Wie hoch darf die Miete bei meiner Wohnung sein? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, das ist Sozialismus pur!) Wenn sie dann um mehr als zehn Prozent darüber liegt – da gibt es noch eine ganz großzügige Toleranzschwelle –, dann können Sie zum Mieterbund gehen, direkt am Bremer Hauptbahnhof, der Monatsbeitrag beträgt nicht einmal sechs Euro im Monat, und die können Ihnen dabei helfen, Ihre Miete abzusenken. Dann können Sie nicht nur Ihre künftigen Mietzahlungen verringern, Sie können sogar bis zu 30 Monate rückwirkend zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein starkes und vernünftiges soziales Mietrecht, das das Vertrauen in den sozialen Rechtsstaat und die Mieterinnen und Mieter in ihrem Alltag schützt. (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb fordern wir mit diesem Antrag auch, und zwar an erster Stelle: Über das bestehende Recht möchten wir besser aufklären. Wir möchten informieren, und wir möchten die Mietpreisbremse noch niedrigschwelliger zugänglich machen. Es gibt aber auch Fälle, die gehen deutlich über die Mietpreisbremse hinaus, und da bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, und das ist die zweite Botschaft dieses Antrags: Verstöße gegen die Mietpreisbremse dürfen sich nicht mehr lohnen. Im Moment ist es so, wenn Sie als Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen, ist das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, dass Sie zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen müssen. Schlechtergestellt werden Sie auf gar keinen Fall. Das kann so nicht bleiben! Deswegen sieht der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU im Bund auch vor, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse zukünftig bußgeldbewehrt werden. Dieses Bußgeldverfahren muss jemand umsetzen, und deshalb schlagen wir vor, eine Person in der Stadt Bremen einzustellen, die das tut. Ich halte das für einen überaus vernünftigen Vorschlag. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Drittens, es gibt auch heute schon nach dem Wirtschaftsstrafgesetz den sogenannten Mietwucherparagrafen. Auch das ist eine Ordnungswidrigkeit, für die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht zuständig sind, sondern auch dafür braucht man einen Behördenmitarbeiter, wo dann bei mehr als 20 Prozent Überschreitung des Mietspiegels ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt wird, und auch das ist zu tun. Man kann sich darüber streiten, wie viele Fälle das genau sind, aber wenn man danach fragt, ob es dafür denn Belege gibt, dann kann ich wirklich nur sagen: Wenn man für Wohnungspolitik zuständig ist, dann müsste man so nah an der Realität sein, dass sich die Frage erübrigt. Ich empfehle, ansonsten einfach einmal auf dem Schwarzen Brett auf bremen.de die Angebote durchzuschauen, und wir brauchen nicht besonders lange, um Fälle zu finden, die weit oberhalb der Dreistigkeitsschwelle liegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist es ein Gebot für das Vertrauen in den sozialen Rechtsstaat, aber auch für die fairen Vermieterinnen und Vermieter, die faire Wettbewerbsbedingungen möchten und ja nicht die Blöden sein möchten. Wenn sie zwar ehrlich sind, aber auf Geld verzichten, das andere sich nehmen, dann ist es ein Gebot, dieses Recht auch durchzusetzen. (Beifall SPD, Die Linke) Das sieht übrigens auch der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU und Bund so, und übrigens, der Streit, der sich dann hier noch anbahnen wird, der tobt nicht zwischen der SPD und der Union, sondern zwischen der SPD und der CSU auf der einen Seite – die CSU ist nämlich unserer Meinung – und der CDU auf der anderen Seite. – Ja klar, denn die CSU möchte in München auch noch gewählt werden. (Glocke) Deshalb werde ich den Kolleginnen und Kollegen von der CDU jetzt etwas sagen, was Sie von mir sonst nicht mehr so oft hören: Hören sie auf ihre bayerischen Kollegen und Kolleginnen, (Heiterkeit SPD, CDU) die kennen sich in diesem Fall hervorragend aus, und vereinbaren Sie mit uns eine wirksame Reform des Mietwucherparagrafen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste erhält das Wort Senatorin Özlem Ünsal. Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezahlbares Wohnen bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Das zeigt auch diese lebendige Debatte einmal mehr, dass wir da wirklich einen guten Weg auch für Bremen finden müssen, und ich will auch ganz deutlich sagen: Wer in Bremen lebt, wer in Bremen arbeitet, wer in Bremen Kinder großzieht und wer in Bremen alt werden will, also seinen späten Lebensabend verbringen will, muss darauf vertrauen, dass Wohnen nicht zur Existenzfrage wird, dafür wollen wir gemeinsam sorgen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Stadt, unsere Stadt, bleibt nur sozial stabil, wenn Menschen mit normalem Einkommen auch in der Mitte unserer Gesellschaft ihren Platz finden können und nicht aus ihren Quartieren verdrängt werden oder gar in die Peripherie ziehen müssen. Ich glaube, das ist auch nicht unser gemeinsames Bild, jedenfalls nicht meins. Deshalb sichern wir bezahlbare Mieten nicht mit Schlagworten ab, sondern mit einem klugen Zusammenspiel aus einer guten Förderung, aus rechtlichen Instrumenten und natürlich am Ende des Tages auch der konsequenten Durchsetzung des geltenden Rechts. Das erklärt sich, glaube ich, von selbst. Der vorliegende Antrag reiht sich genau da auch ein in unseren Instrumentenkasten der gerechten Mietenpolitik für Bremen, deshalb begrüße ich ihn. Die Kappungsgrenze schützt Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter vor überzogenen Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Daran können wir, glaube ich, einen Haken setzen. Die Mietpreisbremse setzt Grenzen bei Neuvermietungen, auch dort ein Haken, und wir gehen mit dieser Mietmeldestelle noch einen Schritt weiter in unserem Instrumentenkasten, weil sie nämlich dort eingreifen soll, wo gesetzliche Grenzen überschritten werden und Mieten in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Das kann hier niemand auch in diesem Hohen Haus wollen. Deshalb werden wir im Laufe des Jahres genau diese Mietmeldestelle entsprechend einrichten. Sie ist kein zusätzliches Beratungsangebot neben dem bestehenden Mieterverein, sie ersetzt keine Rechtsberatung, sondern sie wird eine Lücke schließen im konkreten systematischen Aufarbeiten solcher konkreten Fälle, und das ist auch gut so. Die Mietmeldestelle wird Beschwerden analog und digital aufnehmen, Hinweise bündeln und geordnet bearbeiten und abarbeiten. Dabei wird sie bestehende Beratungsstrukturen und Leistungsträger koordinieren und für Bremen klare Verfahren schaffen. Und sie wird dort tätig, wo gesetzliche Grenzen deutlich und erkennbar überschritten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: den Mietspiegel prüfen, den Vermieter anschreiben, Rückerstattung überhöhter Mieten einfordern, Bußgelder verhängen und gravierende Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wenn notwendig. Damit schaffen wir keine neue Bürokratie, sondern eine rechtsstaatlich konsistente Bearbeitung möglicher Mietüberhöhungen mit klaren Zuständigkeiten und effizientem Ressourceneinsatz. Wichtig ist mir dabei: Wir bauen keine Parallelstruktur auf, die Mietmeldestelle arbeitet eng mit dem bestehenden Mieterverein und Beratungsstellen zusammen. Einfache Fälle bleiben weiterhin dort gut aufgehoben, das soll auch weiterhin so erfolgen. Die Mietmeldestelle hingegen, das ist der Unterschied, kümmert sich gezielt um die hartnäckigen Fälle, das ist mein Bild, also dort, wo gesetzliche Grenzen übergangen werden, Bußgelder in Betracht kommen oder sogar strafrechtliche Verfahrensschritte notwendig werden können. So entsteht eine ganz klare Aufgabenverteilung, eine Aufgaben- und Rollenklarheit und eben keine Doppelstruktur, vor der vielleicht auch die Befürchtung – zumindest höre ich das aus der Debatte heraus – besteht. Das ist aber nicht das Bild, und das wird auch nicht passieren. Übrigens, und das ist mir auch wichtig, in der Debatte noch einmal zu platzieren, hat das auch eine haushaltspolitische Dimension: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, überhöhte Mieten werden in vielen Fällen mittelbar aus öffentlichen Mitteln bezahlt, etwa über Kosten der Unterkunft. Wenn wir rechtswidrige Mieten wirksam begrenzen, schützt das nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern auch den öffentlichen Haushalt. Ich finde, das muss man auch im Blick behalten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Gleichzeitig müssen wir ehrlich bleiben: Die Wohnarmut in Bremen ist nicht nur ein Wohnungsmarktproblem, sie ist auch ein Einkommensproblem. Deshalb gehört zur fairen Mietenpolitik immer auch Arbeitsmarkt-, Sozialund Baupolitik gleichermaßen mitgedacht, das kann nur im gemeinsam orchestrierten Miteinander funktionieren. Wir bauen mehr, wir fördern sozialen Wohnungsbau, wir planen Quartiere klug und digitalisieren unsere Prozesse. Das ist meine Agenda, denn wir wissen, ein ausreichendes Angebot bleibt die zentrale Voraussetzung für dauerhaft stabile Mieten, auch das haben Sie gerade zu Recht angeführt. Wir brauchen zusätzliche Verbesserungen und Hebel auf Bundesebene. Das ist auch schon gesagt worden. Die Koalition im Bund hat vereinbart, den Tatbestand des Mietwuchers zu präzisieren und Verstöße gegen die Mietpreisbremse dann auch bußgeldbewehrt zu machen. Das ist wichtig, das erwarte ich. Erst, wenn rechtswidrige Miethöhen tatsächlich sanktionierbar sind, kann eine kommunale Stelle ihr Potenzial vollständig entfalten. (Glocke) Die Mietmeldestelle ist deshalb kein Ersatz für Bundesrecht, sondern dessen notwendige Ergänzung vor Ort. Der Bund schafft bessere rechtliche Grundlagen, und wir sorgen dafür, dass sie praktisch angewendet werden können im Sinne der Mieterinnen und Mieter, im Sinne der Vermieterinnen und Vermieter. Damit schaffen wir nämlich einen Ausgleich und die Sichtbarkeit aller Beteiligten am Wohnungsmarkt und damit auch unsere Handlungsfähigkeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 19:13 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Anfrage 9: Wie inklusiv sind die Bremer Sportangebote? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das inklusive breiten- und leistungssportliche Angebot in Bremer Vereinen für Menschen mit Beeinträchtigung – dabei auch mit geistiger und mehrfacher Behinderung –, und welche Unterstützung erhalten Vereine, ihre Sportangebote inklusiv zu gestalten? 2. Wie barrierefrei sind die Bremer Sportstätten nach Kenntnis des Senats, und inwiefern werden Barrieren dokumentiert und veröffentlicht? 3. Wie können aus Sicht des Senats Fortschritte für den inklusiven Sport erzielt werden, und welcher Austausch besteht dazu mit welchen Akteuren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die Entwicklung der Inklusion im Sport in Bremen sehr positiv. Die Ausgestaltung der Sportangebote unterliegt zwar der Autonomie des organisierten Sports und seiner Gliederungen, der Senat ist jedoch im regelmäßigen Austausch mit unterschiedlichen Institutionen des organisierten Sports dazu. Unterstützung wird vor allem durch Kompetenzen im organisierten Sport geleistet. Für die Förderung des Behindertensports sind im Haushaltsjahr 2026 rund 45 000 Euro angesetzt. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein Aufwuchs auf 75 000 Euro geplant. Der Senat beobachtet, dass die Sportvereine in Bremen zunehmend bemüht sind, Angebote für Sportlerinnen und Sportler mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung attraktiver zu gestalten und dass dabei relevante Fortschritte erzielt wurden. Zu Frage 2: Ein Großteil der Sportstätten im Lande Bremen stammt aus den Fünfziger- bis Achtzigerjahren. Aber auch Vorkriegsbauten sind noch Bestandteil des Sportgebäudeportfolios. Die barrierefreie Gestaltung erfolgt sukzessive im Rahmen der Umsetzung laufender Bauprogramme. Sie ist zudem grundsätzlich Bestandteil bei einer Gesamtsanierung. Durch das Informationsangebot barrierefrei.bremen.de unter Federführung der Wirtschaftsförderung Bremen werden in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Inneres und Sport Informationen zu Barrieren und Barrierefreiheit auf Sportanlagen gesammelt und aufbereitet dargestellt. Zu Frage 3: Fortschritte wurden in der Vergangenheit durch Aufklärung und Sensibilisierung sowie durch die Vernetzung beteiligter Akteure im Sport und aus der Alltagsgestaltung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung (zum Beispiel in Wohnheimen, Werkstätten, Schulen) erreicht. Die starke Zusammenarbeit aus der Mitte der Gesellschaft hat sich als sehr erfolgreich erwiesen und wird weiter fortgesetzt. Unter Federführung des Landessportbundes finden seit 2025 quartalsweise Sitzungen des Ausschusses „Inklusion“ statt, bei dem für den Senat die Senatorin für Inneres und Sport vertreten ist. Die letzte Sitzung erfolgte am 5. Februar 2026. Anfrage 10: Gefährdungsanzeigen in den Kliniken der Gesundheit Nord Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Gefährdungsanzeigen wurden in den Kliniken der Gesundheit Nord in den vergangenen drei Jahren jeweils jährlich gestellt? 2. Welche Mängel waren Gegenstand der Gefährdungsanzeigen, und was wurde gefordert? 3. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, und konnten die Mängel dadurch beseitigt/minimiert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Gesundheit Nord werden Gefährdungsanzeigen nicht zentral erfasst. Sie werden dezentral in den jeweiligen Standorten bearbeitet und dienen der unmittelbaren internen Gefahrenabwehr und Qualitätsverbesserung. Im Rahmen der aktuellen Vorkommnisse am Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte wurden die Gefährdungsanzeigen rückwirkend zwar manuell für den abgegrenzten Bereich als Bestandteil der Aufarbeitung ausgewertet. Eine rückwirkende manuelle Erhebung aller Gefährdungsanzeigen der letzten drei Jahre für die vier Kliniken der Gesundheit Nord war in der Kürze der Zeit jedoch nicht möglich. Zu Frage 2: Da eine manuelle Erhebung aller Gefährdungsanzeigen, wie in der vorherigen Frage dargestellt, nicht möglich war, können auch die einzelnen Mängel nicht im Detail dargestellt werden. Rückmeldungen der jeweiligen Krankenhausdirektionen der Kliniken der Gesundheit Nord haben jedoch bestätigt, dass sich die Gefährdungsanzeigen in den vier Kliniken nahezu ausschließlich auf eine zu hohe Arbeitsbelastung beziehen. Verursacht wurde diese meistens durch krankheitsbedingte oder anderweitige kurzfristige Personalausfälle und die gleichzeitige Betreuung von zu vielen pflegeaufwendigen Patientinnen und Patienten. In diesen Fällen wurde gefordert, zusätzliches Personal in den jeweiligen Schichten zur Verfügung zu stellen oder das Leistungsgeschehen an die personellen Kapazitäten anzupassen. Zu Frage 3: Da Gefährdungsanzeigen ein instrumentelles Frühwarnsystem darstellen, die insbesondere kurzfristige Personalausfälle und Überlastungen offenlegen, werden sie jeweils umgehend zuständigkeitshalber auf Ebene der verantwortlichen Führungskräfte geprüft und bearbeitet. Es werden sofortige Maßnahmen eingeleitet, um die personellen Engpässe zu beheben. Typische Abhilfemaßnahmen sind etwa der Einsatz des internen Springerpersonalpools, Anfragen auf Partnerstationen und in anderen Häusern der Gesundheit Nord sowie der Einsatz von Leiharbeit. Sollte eine personelle Kompensation nicht möglich sein, wird gemeinsam mit dem Ärztlichen Dienst besprochen, wie die Schichten sicher gestaltet werden können. Zur Gegensteuerung der gemeldeten Gefährdungen werden dann ergänzend kurzfristige organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Diese sind zum Beispiel das Anpassen von Dienstplänen, die Umverteilung von Aufgaben oder die temporäre Einschränkung der Behandlungskapazitäten. Neben einer Entlastung des vorhandenen Personals stellt die Gesundheit Nord dadurch auch sicher, dass die gesetzlich vorgegebenen Pflegepersonaluntergrenzen kontinuierlich eingehalten werden. Die eingeleiteten Maßnahmen reduzieren die subjektiv empfundene Belastung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jedoch nicht immer vollständig, da beispielsweise der kurzfristige Einsatz von Leiharbeit aufgrund von wiederholten Einarbeitungsprozessen nur bedingt als direkt wirkende Entlastung wahrgenommen wird. Anfrage 11: Wie attraktiv ist die Eissporthalle „Paradice“? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Auf welchem Attraktivitätsniveau befindet sich die Eissporthalle „Paradice“ nach Einschätzung des Senats, und wie wird die Einschätzung begründet? 2. Mit welchen Maßnahmen, wie beispielsweise eine Erweiterung der Öffnungszeiten, könnte die Attraktivität gesteigert werden? 3. Wie hoch ist der Sanierungsstau der Eissporthalle nach Gewerken, und welcher Anteil zur Sanierung der Bremer Bäder steht für das Objekt zur Verfügung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach Einschätzung des Senats ist die Eissporthalle Paradice ein attraktiver und stark nachgefragter Standort der Bremer Bäder GmbH. Dies zeigt sich insbesondere an der stabil hohen Nutzung mit rund 115 000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr. Zudem ist das Paradice der einzige Ort in Bremen, an dem Sportarten wie Eishockey von Vereinen und Schulen ausgeübt werden können. Die Eissporthalle wird mit der Fertigstellung des Westbades weiter aufgewertet, unter anderem durch verbesserte Erschließung, moderne Kassensysteme und aufgewertete Außenflächen. Zu Frage 2: Zur weiteren Steigerung der Attraktivität werden derzeit verschiedene betriebliche Maßnahmen geprüft. Dazu zählen insbesondere auch zusätzliche oder angepasste Öffnungszeiten in stark nachgefragten Zeitfenstern sowie eine Nutzung der Hallen außerhalb der klassischen Eissaison, etwa für Veranstaltungen oder alternative Nutzungsformate. Zu Frage 3: Für das Paradice besteht ein fortlaufender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, wie er bei einem Gebäude dieser Altersklasse üblich ist. Die neue Fassade wurde im Zusammenhang mit dem Neubau des Westbades aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die energetischen Maßnahmen, insbesondere die Erneuerung der Kältetechnik in den Jahren 2024 und 2025, erfolgen im Rahmen eines Contractingmodells mit der swb. Weitere Maßnahmen am Gebäude werden laufend im Rahmen der regulären Instandhaltung durch die Bremer Bäder GmbH umgesetzt. Diese erfolgen aus den dafür vorgesehenen Instandhaltungsbudgets. Anfrage 12: Erfrierungsschutz und Winterregelung für obdachlose Menschen Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Besteht die Winterregelung fort, und welche Angebote stehen derzeit in diesem Rahmen zum Erfrierungsschutz tagsüber und nachts für obdachlose Menschen zur Verfügung (bitte auch Öffnungszeiten und Zielgruppe angeben)? 2. Welche zielgruppenspezifischen Tages- und Nachtangebote, zum Beispiel für obdachlose Frauen oder Obdachlose mit Hunden, existieren aktuell im Rahmen der Winterregelung? 3. Wie bewertet der Senat die Öffnung des ÖPNV für wohnungslose Menschen bei gefährlichen Außentemperaturen zum Erfrierungsschutz und kostenlosem Transport in Notunterkünfte? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen leitet sich aus dem Ordnungsrecht ab und ist Teil der Gefahrenabwehr. Zusätzlich zum „Dach über dem Kopf“ stellt die Stadtgemeinde Bremen in der Regel weitere sozialrechtlich begründete Hilfen zur Verfügung. Die ordnungsrechtliche Unterbringung greift nur, wenn eine Selbsthilfe nicht möglich ist beziehungsweise unmittelbare Gefahr für Leib und Leben gegeben ist. In der Stadtgemeinde Bremen wird grundsätzlich allen Bürger:innen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind und die rechtliche Leistungsansprüche haben, bei Bedarf eine Unterkunft angeboten. Alle Unterkünfte sind – nach Zuweisung – 24 Stunden zugänglich. Für wohnungslose Personen ohne Leistungsansprüche gilt die sogenannte Kälteregelung, die als Erfrierungsschutz eingerichtet wurde. Eine trägergeführte Notunterkunft mit bis zu 100 Plätzen steht für die Aufnahme zur Verfügung. Die Zimmer können rund um die Uhr genutzt werden. Der Betrieb ist für den Zeitraum der kalten Jahreszeit geplant. Die konkrete Dauer richtet sich nach der Witterung. Zusätzlich wurde in diesem Winter erstmals im Rahmen der Kälteregelung auch der Regenerationsort (RegO) vor allem für Crackkonsument:innen nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr geöffnet. Hintergrund ist, dass diese Zielgruppe durch die herkömmlichen Notübernachtungsstellen nicht erreicht wird und zudem die Plätze in den Notunterkünften für drogenkonsumierende Personen knapp sind. Zusätzlich gibt es zahlreiche Angebote für den Tagesaufenthalt, die teils von der Stadtgemeinde Bremen finanziert und teils ehrenamtlich umgesetzt werden. Der Zugang zu diesen Angeboten setzt keine gesetzliche Leistungsberechtigung voraus. Zu Frage 2: Im Rahmen der Kälteregelung werden zielgruppenspezifische Bedarfe auch von nicht leistungsberechtigten Personen berücksichtigt. Für Frauen steht in der Kälteregelung der Friedrich-Rauers-Straße ein separater Flur zur Verfügung, um ihrem besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen. Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit, insbesondere Crackkonsument:innen – darunter zahlreiche Personen ohne Leistungsansprüche –, können die Nachtöffnung des RegO in Anspruch nehmen. Spezifische Angebote für obdachlose Menschen mit Hund bestehen derzeit nicht. Zu Frage 3: Der Senat ist sich der besonderen Vulnerabilität wohnungsloser Menschen bewusst, insbesondere bei extremen Witterungsverhältnissen. Als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellt die BSAG daher jährlich einen Wärmebus bereit. Die Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Trägerorganisationen haben in der Vergangenheit sehr gut funktioniert. Wie in den Vorjahren besteht seitens der BSAG die große Bereitschaft, ihr Engagement über zusätzlich zur Verfügung gestellte Fahrzeuge auszuweiten. Gleichzeitig stehen der existenziellen Notsituation der wohnungslosen Menschen die betrieblichen Rahmenbedingungen eines Verkehrsunternehmens gegenüber. In der täglichen Praxis ergeben sich dabei vielfältige Belastungen: Sie reichen von zusätzlichen Herausforderungen für das Fahrpersonal an Endhaltestellen über einen deutlich erhöhten Reinigungsaufwand bis hin zu Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität und des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste, was sich zuletzt auch in einer Zunahme von Kundenbeschwerden gezeigt hat. Die aktuelle Mitnahmeregelung und das Aussetzen des „Aufwärmens für Obdachlose“ ist das Ergebnis einer notwendigen Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen und der entsprechenden Abstimmung mit den betreffenden Trägerorganisationen im vorletzten Jahr. Anfrage 13: Fahrzeitmessungen bei der BSAG für verlässliche Fahrpläne Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 21. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wann wurden jeweils die letzten Fahrzeitmessungen im Liniennetz der BSAG vorgenommen? (Bitte getrennt nach Linien aufschlüsseln!) 2. Wann sind die nächsten Fahrzeitmessungen geplant? (Bitte getrennt nach Linien aufschlüsseln!) 3. Inwiefern werden die Ergebnisse der Messungen, auch unter Einbeziehung von Faktoren wie unterschiedliche Tageszeiten, Verkehrsaufkommen, Wetterverhältnisse oder Ähnlichem, zur Aktualisierung der Fahrpläne im Sinne einer Steigerung der Verlässlichkeit des ÖPNV genutzt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Fahrzeitmessung für das Gesamtnetz der Bremer Straßenbahn AG wurde zuletzt im Jahr 2019 vorgenommen. Netzweite Fahrzeitmessungen waren in den Jahren 2020 bis 2023 aus unterschiedlichen Gründen nicht sinnvoll durchzuführen. Seit dem Jahr 2024 liefern Fahrzeitmessungen aufgrund des stabilisierten Nachfrageaufkommens wieder validere Daten. Daher wurden Fahrzeitmessungen seit Ende 2024 wieder vorangetrieben. Zu Frage 2: Eine Überprüfung der Fahrzeiten ausgewählter Linien im Stadtgebiet Bremen ist im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen; die konkrete Auswahl der Linien steht derzeit noch nicht fest. Zu Frage 3: Die Messungen werden grundsätzlich über den gesamten Tagesverlauf vorgenommen, um variierendes Fahrgastaufkommen sowie die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse abzubilden. Ziel ist es, tageszeitlich passgenauere Fahrzeiten zu ermitteln und damit die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Linien der Bremer Straßenbahn AG zu erhöhen. Anfrage 14: Stand der Kita-Anmeldungen für das Kitajahr 2026/2027 Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 22. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kinder wurden über das Kitaportal im Januar für das Kitajahr 2026/2027 angemeldet, und wie viele freie Plätze gibt es aktuell im Krippen- und im Elementarbereich? 2. Gibt es nach aktuellem Stand Stadtteile, in denen besonders viele freie Krippen- oder Elementarplätze zur Verfügung stehen? 3. Wie sind die Anmeldezahlen im Krippen- und Elementarbereich im Februar 2026 im Vergleich zu den Anmeldezahlen im Februar der letzten drei Jahre zu bewerten, und gibt es einen neuen Trend? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Januar 2026 wurden über das Kitaportal für das Kitajahr 2026/2027 insgesamt 5 428 Kinder neu angemeldet. Zum Stichtag 3. Februar 2026 sind gemäß den im Kitaplaner hinterlegten Daten insgesamt 655 freie Plätze im Krippenbereich sowie 547 freie Plätze im Elementarbereich verzeichnet. Hierbei handelt es sich um einen Zwischenstand zum Ende der Hauptanmeldephase. Bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres werden erfahrungsgemäß noch weitere Anmeldungen zu verzeichnen sein. Zu Frage 2: Insbesondere in den Stadtteilen Horn-Lehe, Mitte und Neustadt stehen derzeit noch freie Krippenplätze in größerer Anzahl zur Verfügung. Nach aktuellem Stand liegen die noch nicht belegten Kapazitäten hier zwischen 62 und 83 Plätzen. Hierbei ist anzumerken, dass es sich um Stadtteile handelt, die über die innerstädtische Lage beziehungsweise über die Verortung der Universität traditionell besonders viele arbeitsplatzbeziehungsweise studienortnahe Anwahlen zu verzeichnen haben. Im Elementarbereich weisen Burglesum mit aktuell noch 117 freien Plätzen, Hemelingen mit 72 freien Plätzen sowie Vegesack mit 51 freien Plätzen die größten noch zur Verfügung stehenden Kontingente auf. Zu Frage 3: Die aktuellen Anmeldezahlen mit Stand vom 3. Februar 2026 liegen unter den Werten der Vorjahre. Dies entspricht der aus der vom Statistischen Landesamt im Oktober 2025 vorgelegten Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung. Für das kommende Kindergartenjahr wurden bislang 5 828 Neuverträge abgeschlossen. Davon entfielen 2 867 auf Kinder unter drei Jahren und 2 961 auf Kinder über drei Jahre. Diese Zahlen liegen im Krippenbereich um rund 500 und im Elementarbereich um rund 750 Kinder niedriger als im Vorjahr. Parallel dazu ist die Zahl der betreuten Kinder mit bestehendem Vertrag stabil geblieben beziehungsweise leicht gestiegen. Für die kommenden Jahre ist gemäß Bevölkerungsvorausberechnung mit steigenden Kinderzahlen im Krippenbereich zu rechnen, während die Anzahl der Kinder im Elementaralter zunächst noch rückläufig ausfällt. Anfrage 15: Immer wieder defekte Hublifte bei der BSAG? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 28. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Bei wie vielen Straßenbahnen der BSAG war jeweils zum ersten Wochentag aller Wochen im Dezember 2025 der Hublift defekt? 2. Wie groß war der Anteil der Betriebskilometer von Straßenbahnen mit defektem Hublift an den gesamten Betriebskilometern aller Straßenbahnen im Dezember 2025? 3. Welche rechtlichen Schritte wurden seitens der BSAG unternommen, um den Hersteller Siemens Mobility zur Beseitigung der fortlaufend hohen Zahl an defekten Hubliften in die Pflicht zu nehmen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Bremer Straßenbahn AG wird keine systematische Übersicht darüber geführt, wie viele im Fahrbetrieb eingesetzte Fahrzeuge zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Fehlermeldung aufweisen. Eine Aufschlüsselung der Anzahl der Fehlermeldungen zu Funktionseinschränkungen der Hublifte nach Kalenderwochen ist jedoch möglich. Für die Kalenderwochen 49 bis 52 sind im Zeitraum der jeweiligen gesamten Kalenderwoche 11, 20, 9 und 8 Fehlermeldungen aufgetreten. Sämtliche Fehlermeldungen befinden sich im Status „erledigt“, sie wurden nach entsprechender Überprüfung durch die Instandhaltung der Bremer Straßenbahn AG abgestellt. Zu Frage 2: Das bestehende Betriebsleitsystem Intermodal Transport Control System ermöglicht keine entsprechende Auswertung. Zu Frage 3: Die Ursachen für die aufgetretenen Störungen an den Hubliften sind vielfältig. Neben technischen Faktoren können auch sachfremde Nutzungen durch Fahrgäste sowie eine erhöhte Verschmutzung, beispielsweise durch Streugut in den Wintermonaten, zu Funktionseinschränkungen führen. Seitens der Bremer Straßenbahn AG werden die bestehenden vertraglichen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Hersteller Siemens Mobility fortlaufend geprüft und bei Mängeln im Sinne der Gewährleistung dem Hersteller in Rechnung gestellt. Anfrage 16: Reisedokumente aus Weyhe für Bremer Bürger? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 28. Januar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit trifft es zu, dass Bremen eine „Ermächtigung durch die Hauptwohnsitzgemeinde“ für die Gemeinde Weyhe bewilligt hat, damit dort für Bremerinnen und Bremer Dokumente ausgestellt werden können? 2. Wer hat dies wann entschieden, nach welchen Kriterien, und wie wird sichergestellt, dass das Verfahren rechtmäßig und einheitlich gehandhabt wird? 3. Wie viele Bremerinnen und Bremer haben seit dem 1. Januar 2025 Reisedokumente außerhalb Bremens (insbesondere in Weyhe) beantragt beziehungsweise erhalten, welche Mehrkosten (Gebühren/Verwaltungsaufwand) entstehen dadurch, und welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Wartezeiten in Bremen so zu verbessern, dass Bürgerinnen und Bürger nicht auf andere Kommunen ausweichen müssen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine generelle Ermächtigung wurde nicht erteilt; eine solche wäre auch nicht zulässig. Zu Frage 2: Grundsätzlich muss nach § 19 Absatz 4 Satz 1 des Passgesetzes (PassG) ein Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Nach Satz 2 der Vorschrift darf ein Pass aber nur mit einer Einzelermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Nach der einschlägigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes, die auch auf Personalausweise anzuwenden ist, hat die zuständige Passbehörde eine beantragte Ermächtigung zu erteilen, soweit nicht aus den vorhandenen Pass-, Personalausweis- oder Melderegistern ersichtlich ist, dass der Antragsteller nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist oder ein Versagungsgrund nach § 7 Absatz 1 PassG vorliegt. Die Verantwortung für das Tätigwerden in Unzuständigkeit (Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes) und für die Passerteilung (Prüfung der Staatsangehörigkeit, Identität, et cetera) trägt die ermächtigte Behörde. Ein wichtiger Grund ist regelmäßig nicht gegeben, wenn eine schlechte Terminverfügbarkeit in der Wohnsitzgemeinde angeführt wird. Zu Frage 3: Seit dem 1. Januar 2025 (Stand 6. Februar 2026) wurden vom Bürgeramt Bremen für Gemeinden im gesamten Bundesgebiet 276 Ermächtigungen für die Ausstellung von Reisepässen beziehungsweise Personalausweisen erteilt. Eine technische Auswertung je nach ermächtigter Behörde ist allerdings nicht möglich. Bei der Ausstellung von Reisepässen durch eine nicht zuständige Behörde erhöht sich die Verwaltungsgebühr von 37,50 Euro auf 70 Euro. Bei Personalausweisen erhöht sich die Gebühr um 13 Euro. Der Verwaltungsaufwand der an sich örtlich zuständigen Passbehörde reduziert sich auf die gebührenfreie Erteilung der erbetenen Ermächtigung. Zur Verkürzung der Wartezeiten im Bürgeramt wird organisatorisch ein Schwerpunkt auf die Freigabe zusätzlicher Termine mit einem Vorlauf von 14 bis 31 Tagen gelegt. Ferner wurden offene Sprechzeiten eingeführt und eine Stärkung der Expressschalter für Kurzanliegen erreicht. Zudem wird ganz gezielt die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Onlinedienstleistungen beworben, weil jährlich rund 240 000 Vorgänge, also mehr als die Hälfte aller Anliegen, schon heute überwiegend als Onlinedienstleistung genutzt werden könnten: Die elektronische Wohnsitzanmeldung steht bremischen Bürger:innen seit September 2024 zur Verfügung, das digitale Kfz-Zulassungsverfahren iKfz seit mehreren Jahren, die aktuelle Version „iKfz Stufe 4“ seit Dezember 2024. Zudem können Führungszeugnisse als Dienstleistung des Bundes bereits seit August 2022 online beantragt werden. Allen Kund:innen der drei BürgerServiceCenter wird bei einem Kontakt angeboten, eine für die Onlinedienste erforderliche PIN neu auszustellen. Der erfolgte Umzug des BSC Mitte in die neue Liegenschaft in der Martinistraße ermöglicht durch den dadurch gewonnenen Standortvorteil eine effizientere Sachbearbeitung. Am neuen Standort ist die Aufstellung einer Dokumentenausgabebox vorgesehen. Es stehen zudem Self-Check-inTerminals zur Verfügung sowie Automaten für Passfotos, Fingerabdrücke und Unterschrift. Der neue Standort bietet zudem mehr Platz. All dies sorgt für schnellere Abläufe und kürzere Wartezeiten. Im zweiten Quartal des Jahres soll zudem ein „Pop-up“ des Bürgeramtes Bremen auf Flächen des Alten Postamtes in Betrieb genommen werden, das zu einer weiteren spürbaren Entlastung des Termingeschäfts im Bürgeramt und damit einhergehend zu einer deutlichen Verkürzung der Terminvorlaufzeiten beitragen wird. Anfrage 17: Sichere Schulwege bei winterlichen Witterungsbedingungen – versinkt der Senat im Schneechaos? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 4. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern und in wie vielen Fällen mussten Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in diesem Winter darüber informiert werden, dass Schulwege nicht oder nur eingeschränkt sicher begehbar sind, obwohl deren Gewährleistung eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, und wie bewertet der Senat dieses Vorgehen? 2. Welche konkreten strukturellen Defizite sieht der Senat in der Koordination zwischen Bildungsressort, Ordnungsbehörden, Stadtreinigung und Polizei, wenn trotz bekannter Wetterlagen sichere Schulwege nicht rechtzeitig gewährleistet werden können? 3. Warum gelingt es dem Senat bislang nicht, ein verbindliches ressortübergreifendes Verfahren sicherzustellen, das bei absehbaren Witterungsereignissen automatisch greift, anstatt Verantwortung faktisch auf Schulen und Eltern abzuwälzen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Entscheidung zur Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht aufgrund der Wetterlage erfolgt durch die zuständige ressortinterne Krisengruppe des Senators für Kinder und Bildung. Die Entwicklung der Wetterlage wird berücksichtigt. Die Entscheidungen der umliegenden Gemeinden in Niedersachsen und die Meldungen aus dem Lagezentrum der Feuerwehr werden in die abschließende Entscheidung miteinbezogen. Der Hinweis der Feuerwehr auf „Gefahr für Leib und Leben“ ist entscheidend dafür, ob Präsenzunterricht oder Distanzunterricht durchgeführt werden kann. Im Winter 2025/2026 wurde dreimal auf Distanzunterricht umgestellt (am 9. Januar, 12. Januar und 4. Februar 2026). Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Maßgeblich für die Entscheidung über den Distanzunterricht sind die Gefahrenmeldung aus dem Lagezentrum der Feuerwehr Bremen und die Berichte des Deutschen Wetterdienstes. Dazu werden Hinweise der BSAG mit aufgenommen, soweit es hierzu bereits Ankündigungen gibt. Eine Koordination zwischen dem Bildungsressort, Ordnungsbehörden, Bremer Stadtreinigung (DBS) und Polizei findet im akuten Entscheidungsfall aus zeitlichen Gründen nicht statt. Die DBS ist für den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen zuständig. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Wintersaison wird zwischen DBS, Amt für Straßen und Verkehr, Polizei und Feuerwehr sowie BSAG festgelegt, welche Straßen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sowie den zu erwartenden Winterprognosen vorrangig bedient werden. Daraus resultiert der Winterstreudienstkatalog. Davon unbenommen gilt, dass Grundstückseigentümer:innen Anliegerpflichten haben. Dazu gehört auch das Beseitigen von Schnee und Eis auf Gehwegen, die an das eigene Grundstück angrenzen. Aufgrund der klar definierten Zuständigkeiten werden keine strukturellen Defizite hinsichtlich der Kommunikation zwischen den Akteuren gesehen. Grundsätzlich können bei winterlichen Wetterlagen sowohl staatliche Akteure als auch Anlieger:innen nicht jederzeit vollkommene Sicherheit gewährleisten. Anfrage 18: Tempo 30 und Sanierung der Oberneulander Landstraße: Welche Konsequenzen hat der schlechte Straßenzustand? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wann wird Tempo 30 auf der gesamten Oberneulander Landstraße als wichtigem Schulweg angeordnet? 2. Aus welchen Gründen wurde die für 2025 angekündigte Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Oberneulander Landstraße nicht umgesetzt – und wie sollen diese Gründe 2026 ausgeräumt werden? 3. Welche Finanzmittel sind für 2026 für Reparatur und Instandsetzung der Oberneulander Landstraße vorgesehen – und für wie viele Meter Straßenabschnitt reicht das angesichts einer Gesamtlänge von über 3,5 Kilometern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Tempo 30 wurde auf der Oberneulander Landstraße zwischen der Straße Am Lehester Deich bis Rockwinkeler Heerstraße bereits angeordnet und am 18. Februar 2026 umgesetzt. Zu Frage 2: Die zum 18. Februar 2026 umgesetzte Anordnung von Tempo 30 in der Oberneulander Landstraße ist mit „hoch frequentierter Schulweg“ begründet. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wurde diese Anordnungsgrundlage eröffnet. Da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, wurde dieser zunächst von der Straßenverkehrsbehörde konkretisiert, um Tempo 30 rechtssicher in der Oberneulander Landstraße anordnen zu können. Zu Frage 3: Im Bereich des Ökumenischen Gymnasiums ist eine Fahrbahnsanierung geplant. Der Umfang wird aktuell ermittelt. Zudem wird durch Sanierungsmaßnahmen an anderen Stellen weiter ein verkehrssicherer Zustand erhalten. Eine Grundsanierung auf gesamter Länge der Oberneulander Landstraße ist aktuell nicht in Planung. Anfrage 19: Flüchtlingsunterkunft im Bremer Tabakquartier Anfrage der Abgeordneten Andre Folkert Minne, Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 17. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern sowie zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurden die Eigentümer und Mieter des Tabakquartiers darüber informiert, dass eine Flüchtlingsunterkunft in diesem Bereich entstehen wird? 2. Plant der Senat eine Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Tabakquartier, und sofern ja, wann und in welcher Form soll diese erfolgen? 3. Ist der für das Tabakquartier zuständige Projektplaner J. G. über die Pläne des Senats, eine Flüchtlingsunterkunft im Tabakquartier zu errichten, eingebunden, und sofern ja, seit wann genau? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Öffentlichkeit wird über geplante Neueröffnungen von Unterkünften für Geflüchtete proaktiv im Rahmen von Beiratssitzungen im jeweils zuständigen Stadtteil informiert. Eine entsprechende Befassung des Beirats Woltmershausen ist auch für die geplante Unterkunft im Tabakquartier regulär vorgesehen. Bisher wurden die parlamentarischen Gremien befasst, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage kann nun die konkrete Projektplanung erfolgen, zu der dann auch in einer Beiratssitzung öffentlich berichtet und informiert wird. Zu Frage 3: Der Senat steht durch das zuständige Fachressort im Kontakt mit dem Eigentümer der anzumietenden Immobilien. Anfrage 20: Warum wird der Bunker B31 im Bürgerpark nicht zu einer Regenwasserzisterne umgebaut? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche vergleichbaren Projekte plant der Senat stattdessen im Bürgerpark, um die Gewässer bei Starkregenereignissen umzuleiten und zu sammeln? 2. Welchen Stellenwert hat der Einsatz von Zisternen im Stadtgebiet? 3. Wie viele vergleichbare Zisternen gibt es bereits im Stadtgebiet, und welche Zisternenprojekte mit welchen im Haushalt bereitgestellten Geldern sind in den kommenden zwei Jahren im Stadtgebiet Bremen geplant? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Das Projekt der hanseWasser Bremen GmbH, den Bunker zur Regenwasserzisterne umzubauen, hatte zum Ziel, das vor Ort anfallende Niederschlagswasser zu speichern, um es in Trockenzeiten zur Bewässerung der Grünanlage zu nutzen. Im bremischen Stadtgebiet sowie im Bürgerpark gibt es zurzeit kein vergleichbares Projekt, und bisher ist auch kein öffentliches Zisternenprojekt vorgesehen, für das Gelder im Haushalt eingestellt wurden. Zu Frage 2: Zisternen sind ein Baustein für die Starkregen-, Hitze- und Trockenheitsvorsorge. Der Einsatz von Zisternen im öffentlichen Raum hat vor allem dort einen konkreten Nutzen, wo grüne Infrastruktur periodisch von Trockenheit betroffen ist. Dort könnten Flächen mit gesammeltem Niederschlagswasser bewässert werden. Wo sich im Stadtgebiet Bewässerungsbedarf und geeignete Grundvoraussetzungen für Zisternen räumlich treffen, ist derzeit noch nicht ausreichend untersucht. Erste Hinweise werden sich durch das Handlungskonzept Schwammstadt ableiten lassen. Anfrage 21: Kommunale Selbsthilfeförderung in Bremen Anfrage der Abgeordneten Rainer Bensch, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Was wird in Bremen unter Selbsthilfe verstanden? 2. Wie kann die unterschiedliche Anwendung von Richtlinien in den Ressorts und ihre Auswirkungen auf die Selbsthilfe aufgelöst werden? 3. Bedarf es einer neuen internen Organisationsstruktur für die Selbsthilfe und der Unterstützungsstellen unter Hilfestellung seitens der Politik? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Unter Selbsthilfe wird die eigenverantwortliche, freiwillige und gemeinschaftliche Unterstützung von Menschen verstanden, die zum Beispiel von einer bestimmten Krankheit, Behinderung, psychischen Belastung oder sozialen Problemlage betroffen sind. Ziel der Selbsthilfe ist es, Erfahrungen auszutauschen, sich gegenseitig zu stärken und gemeinsam Lösungen für Herausforderungen zu finden. Selbsthilfegruppen bieten einen geschützten Rahmen, in dem Betroffene und Angehörige offen über ihre Situation sprechen können. Sie sind in der Regel unabhängig, nicht kommerziell und arbeiten oft ehrenamtlich. In Bremen gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen zu unterschiedlichen Themen, die von der Selbsthilfekontaktstelle „Netzwerk Selbsthilfe e. V.“ unterstützt und koordiniert werden. Wichtige Merkmale der Selbsthilfe in Bremen sind weiterhin Freiwilligkeit und Eigeninitiative, gegenseitige Unterstützung, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. Zu Frage 2: Klassische Selbsthilfeförderung wird aktuell vor allem in dem Bereich Gesundheit umgesetzt. Die Bewilligung von Projektförderungen für Selbsthilfegruppen im gesundheitlichen Bereich erfolgt über das Gesundheitsamt Bremen. Frauengruppen, -projekte und -initiativen werden über die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gefördert. Die institutionelle Förderung des Netzwerks Selbsthilfe BremenNordniedersachsen e. V. – also einer Plattform für die Unterstützung von Selbsthilfegruppen – erfolgt aktuell über die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Darüber hinaus werden kleine Projekte (darunter teilweise auch Selbsthilfeangebote für Menschen mit Migrationsbiografie) vor allem von migrantischen Selbstorganisationen bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gefördert. Da es sich um völlig unterschiedliche Zielgruppen und Themen handelt, hat eine etwaige unterschiedliche Handhabung der Förderung keine Auswirkungen. Zu Frage 3: Der Senat sieht keine Notwendigkeit einer grundlegend neuen Organisationsstruktur für die Selbsthilfe. Anfrage 22: Ehemaliger Kiefert-Pavillon Philosophenweg/Ecke Bahnhofstraße Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Eigentums-, Nutzungs- und Zuständigkeitsverhältnisse bestehen hinsichtlich des ehemaligen Kiefert-Pavillons Philosophenweg/Ecke Bahnhofstraße (Eigentum am Bauwerk, Eigentum beziehungsweise Trägerschaft der Standfläche, gegebenenfalls bestehende oder ausgelaufene Miet-/Pacht-/Gestattungsverhältnisse), und welche Ressorts sind aktuell für den Pavillon und die Fläche inklusive Verkehrssicherungspflichten zuständig? 2. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand sowie das äußere Erscheinungsbild des Pavillons, und welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Situation am Standort (insbesondere Sauberkeit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität) vor? 3. Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat für eine Weiternutzung, Sanierung, Zwischennutzung oder Verlagerung des Pavillons und Aufwertung der Fläche? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Pavillon hat kein eigenes Baugrundstück, er steht auf öffentlicher Straßenverkehrsfläche der Stadtgemeinde. Zur Errichtung des Pavillons wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, die im Frühjahr 2025 ausgelaufen ist. Das Gebäude des Pavillons befindet sich weiterhin im Eigentum der Firma, die den Pavillon lange Jahre betrieben hatte. Zu den Grundpflichten des privaten Eigentümers zählt gemäß § 52 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung die Verantwortung, dass die bauliche Anlage dem öffentlichen Baurecht entspricht und instand gehalten wird. Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßenverkehrsflächen obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger. Die Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr von baulichen Anlagen, welche nicht den Anforderungen der Bremischen Landesbauordnung entsprechen, obliegt der Bauaufsichtsbehörde. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch das Ordnungsamt gegebenenfalls in Verbindung mit der Polizei durchgesetzt. Zu Frage 2: Die Nutzung des circa 20 Jahre alten Pavillons als Imbissbetrieb wurde im Juni 2024 aufgegeben. Das hochwertig ausgeführte Gebäude wurde und wird Opfer von Vandalismus und Verschmutzung. Der eingestellte Betrieb lässt die Herausforderungen des Standortes noch sichtbarer am Gebäude in Erscheinung treten. Unter anderem zeigen gerundete Sonderelemente der Verglasungen Sprünge. Im bauordnungsrechtlichen Sinne gehen jedoch aktuell keine Gefahren vom Pavillon aus. Zu Frage 3: Zur weiteren Nutzung des Gebäudes hat die Verwaltung Gespräche mit verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren geführt. Neben unterschiedlichen Betreiberkonzepten am jetzigen Standort wurde zudem auch der Abbau und der Wiederaufbau an anderer Stelle geprüft. Bisher scheiterte eine Nachnutzung am Standort an hohen Umbau- und Erhaltungskosten sowie dem sehr begrenzten Raumangebot des Pavillons. Aufgrund konstruktiver Gegebenheiten stellte sich für potenzielle Interessenten der Rück- und Wiederaufbau an anderer Stelle als unwirtschaftlich dar. Aktuell zeichnet sich demnach kein Erhalt des Pavillons ab, es wird geprüft, ob es zum Rückbau des Pavillons und zur Wiederherstellung der Straßenverkehrsfläche kommen soll. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Bericht Nr. 26 des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung 23. Ausschusses für Petitionen und die Behandlung der Petitionen wie vom Bürgerbeteiligung vom 16. Februar Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/718 S) Nachbesetzung eines Jugendhilfeausschusses anstelle der ausgeschiedenen Sandra Harjes 24. Mitteilung des Senats vom 17. Februar Florian Hensel als Mitglied in den 2026 Jugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/720 S) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
