Thore Schäck
Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass der Senat den Vertrag – beziehungsweise die vertragliche Vereinbarung – über die Zurverfügungstellung der öffentlichen barrierefreien Toilette in der Markthalle Acht am Domshof 8 – 12 mit dem Betreiber kündigt beziehungsweise bereits gekündigt hat, und falls ja: aus welchen konkreten Gründen, mit welcher Kündigungsfrist und zu welchem Wirksamkeitsdatum? 2. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für die Toilettenversorgung der Innenstadt, und welche Übergangs- beziehungsweise Ersatzlösungen sind vorgesehen? 3. Welche Gesamtkosten sind Bremen seit Abschluss der Vereinbarung zur öffentlichen barrierefreien Toilette am Standort Domshof/Markthalle Acht entstanden, und welche voraussichtlichen Kosten erwartet der Senat im Vergleich dazu bei einer Ersatzlösung?
