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Maike Frese

24.02.2026 Sitzungen 21/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nahezu alle Gebäude in der Helenenstraße sind nach dem Prostituiertenschutzgesetz als Prostitutionsstätten genehmigt. Eine Prostitutionsstätte kann mehrere Arbeitszimmer und somit mehrere Arbeitsplätze für Sexarbeitende umfassen. Derzeit sind 25 Prostitutionsstätten mit 54 Arbeitszimmern genehmigt. Im Falle einer Antragstellung für weitere Prostitutionsstätten oder eines Abweichens vom derzeitigen Betriebskonzept, zum Beispiel infolge größerer Umbauarbeiten, müssen auf der Grundlage des Baurechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes unter anderem die Interessen der antragstellenden Person mit öffentlichen Interessen abgewogen werden. Schädliche Umwelteinwirkungen, Gefährdungen der Jugend, unverhältnismäßige Belästigungen oder Störungen und sonstige erhebliche Nachteile oder Gefahren fließen in diesen Abwägungsprozess ein. Es sind jeweils Einzelentscheidungen zu treffen. Die Situation um die Helenenstraße und den Ziegenmarkt wird von Teilen der Anwohner:innen immer wieder als beeinträchtigend erlebt. Dies wird bei zukünftigen Entscheidungen Berücksichtigung finden, mit dem Ziel, die Anzahl der Arbeitsplätze nicht zu erhöhen. Zu Frage 2: Nach den Vorgaben des Prostitutionsschutzgesetzes werden Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten sowie deren Stellvertretungen im Rahmen der Erlaubniserteilung sowie spätestens alle drei Jahre auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Zur laufenden Überwachung der erlaubten Prostitutionsstätten finden außerdem Vor-Ort-Kontrollen durch die Polizei Bremen und die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation statt. Hierbei werden die zur Verfügung stehenden Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte genutzt, um die Einhaltung von Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Die Kontrollen erfolgen teils aus konkretem Anlass, im Übrigen aber unregelmäßig, tageszeitenunabhängig und unangekündigt. Dabei wird überprüft, ob die Prostituierten über gültige Anmeldebescheinigungen verfügen und ob die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Betriebsstätten, insbesondere hinsichtlich Sicherheits- und Sozialstandards, erfüllt sind. Es erfolgt zudem eine Einsichtnahme in die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsunterlagen. Vor Ort tätige Prostituierte werden zu möglichen Problemen, Auffälligkeiten oder Mängeln befragt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert die Beratungsstellen für Prostituierte Nitribitt in Bremen und Marie in Bremerhaven. Die Förderung ist, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bremischen Bürgerschaft, bis Ende 2027 gesichert. Beide Beratungsstellen machen aufsuchende Sozialarbeit – Streetwork – und beraten über ein eigenständig gefördertes Landesprogramm auch spezifisch zum Umstieg aus der Prostitution. In Ausbeutungsverdachtsfällen kooperieren sie eng mit der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die ebenfalls von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz institutionell gefördert wird. Auch im Rahmen der Anmeldegespräche und der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist eine Aufgabe der Beraterinnen, Anzeichen von Menschenhandel zu erkennen und die anmeldende Person auf die Beratungsangebote hinzuweisen. Die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamtes bietet ebenfalls ein niedrigschwelliges, anonymes und kostenloses Beratungs- und Testangebot auf sexuell übertragbare Infektionen für Personen an, die in der Sexarbeit tätig sind. Insbesondere Personen, die keine Krankenversicherung haben, können in der Beratungsstelle untersucht werden. Alle Stellen, die in Bremen und Bremerhaven mit Zwangsprostitution befasst sind, koordinieren sich im zweimal jährlich stattfindenden runden Tisch Menschenhandel, dessen Federführung bei der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution liegt. Die in der Anfrage genannte Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, MoBA, berät Menschen, die Opfer von Arbeitsausbeutung geworden sind, nicht aber Prostituierte. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Maike Frese Protokoll (PDF) ↗