Dr. Solveig Eschen
Wir fragen den Senat: 1. Durch welche Auflagen in Bau- beziehungsweise Gewerbegenehmigungsverfahren und Bebauungsplänen stellt der Senat sicher, dass der Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt vom 12. Dezember 2023, die damalige Zahl der Prostitutionsstätten in der Helenenstraße in Zukunft nicht weiter zu erhöhen, umgesetzt wird, sodass die Anzahl der Betriebsstätten auf dem Stand von 2023 bleibt? 2. Wie erfolgt die Überprüfung der Situation in der und um die Helenenstraße und aller Betreiber:innen von Prostitutionsstätten in Bremen, und werden dabei alle Kontrollmöglichkeiten durch das Wirtschaftsressort sowie durch das Innenressort ausgeschöpft? 3. Wie stellt der Senat aktuell und in Zukunft die Arbeit des Beratungsnetzwerks im Bereich der niedrigschwelligen mehrsprachigen Beratungs- und Hilfsangebote –Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, Nitribitt, Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit beim Gesundheitsamt – sicher, um Prostituierten in der Helenenstraße und in anderen Prostitutionsstätten Schutz zu bieten, Ausbeutungsrisiken einzudämmen und Ausstiegsoptionen aufzuzeigen?
