Dr. Ralph Baumheier
Ja, das ist in der Tat der Fall, dass wir uns mit der – –. Es ist nicht nur zur Kenntnis gekommen, wir sind da im intensiven Austauschprozess mit den anderen beteiligten Ressorts, insbesondere dem Bildungsressort. Dort ist es tatsächlich so, dass die Regularien des Bauturbo in der Form nicht zur Anwendung kommen können, denn der Bauturbo setzt voraus, dass das auslösende Element ein Wohnungsbauvorhaben ist, und diesem folgend können weitere soziale Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise eine Schule dem zugeordnet werden, allerdings setzt das Ausgangselement den Wohnungsbau voraus. Das ist an der Stelle allerdings nicht der Fall. Wir sind aber gemeinsam auf dem Wege, um die schnellstmögliche Beschleunigung auf anderem Wege zu erreichen, aber der Bauturbo ist an der Stelle rechtlich bedingt nicht ansetzbar.
