Maike Frese
Dann sind wir ja in dem Rechtskreis des Prostituiertenschutzgesetzes. Darin haben wir die Möglichkeit, auch Betriebsstätten zu versagen, wenn wir in der Abwägung sehen, dass wir sozusagen drüber sind, weil einfach das Cluster zu groß wird. Diese Möglichkeit hätten wir, das ist § 14 des Prostituiertenschutzgesetzes. Man hat auch die Möglichkeit der Einschränkung oder der Auflagen, speziell noch die Betriebsstätten irgendwie anders zu gestalten. Das wäre in diesem Fall aber ja nicht das zielführende Instrument, das wir hätten, wenn wir sagen, wir wollen den Status quo erhalten.
