Mark Rackles
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei Unterrichtsbeeinträchtigungen – etwa bei einer Umstellung auf Distanzunterricht aufgrund der Wetterlage – informieren wir Erziehungsberechtigte und Öffentlichkeit über abgestimmte Kanäle. Die zentrale Veröffentlichung erfolgt über die Website des Senators für Kinder und Bildung. Parallel informieren wir über Instagram mit Verweis auf die Webseite. Zeitgleich erhalten die Schulen eine E-Mail, damit sie die organisatorische Umsetzung, die Elterninformation und gegebenenfalls eine Notbetreuung veranlassen können. Ergänzend folgt nachgelagert eine Pressemitteilung für Medien und Öffentlichkeit. Die Schulen informieren zusätzlich über ihre eigenen Verteiler, etwa per Elternbrief oder über itslearning. Die Inhalte werden in der mit Führungskräften belegten Arbeitsgruppe des Senators für Kinder und Bildung „Extreme Wetterlage“ abgestimmt. Grundlage für Entscheidungen ist das offizielle Lagebild der Feuerwehr Bremen, ergänzt durch Warnsysteme wie „WarnWetter“ des Deutschen Wetterdienstes und die Warn-App „NINA“. Auch bei kurzfristigen Änderungen – etwa im Zusammenhang mit Streiks – greift dieselbe abgestimmte Kommunikationskaskade. Widersprüche vermeiden wir durch einen einheitlichen Kerntext und eine klare Veröffentlichungsreihenfolge. Aussagen Dritter, etwa in privaten Chatgruppen, liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Zu Frage 2: Die Sicherstellung erfolgt durch eine standardisierte Veröffentlichungskaskade. Zunächst wird in der Arbeitsgruppe „Extreme Wetterlage“ entschieden. Grundlage dafür ist das Lagebild der Feuerwehr, an dem sich die Entscheidung orientiert. Anschließend wird die Entscheidung auf der offiziellen Website des Senators für Kinder und Bildung veröffentlicht, sodass die Information öffentlich zugänglich ist und ohne Nutzung sozialer Medien abgerufen werden kann. Zeitgleich werden die Schulen per E-Mail informiert, damit die operative Umsetzung unmittelbar erfolgen kann. Unmittelbar danach erfolgt die Kommunikation über Instagram sowie ergänzend eine Presseinformation, die wiederum die Berichterstattung durch die Medien ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass Erziehungsberechtigte ohne Social-Media-Nutzung nicht benachteiligt werden. Zu Frage 3: Für solche Lagen wird nach einem behördlichen Kommunikationsstandard gearbeitet, der sich aus den oben beschriebenen Abläufen ergibt. Danach erfolgt die Veröffentlichung vorrangig auf der offiziellen Website als führendem Referenzkanal. Es wird insgesamt ein einheitlicher Kerntext verwendet, damit die Kommunikation über alle Kanäle hinweg konsistent bleibt. Zugleich wird auf eine barrierearme und offene Zugänglichkeit geachtet. Für bildung.bremen.de sind eine Barrierefreiheitsseite sowie eine Barrierefreiheitserklärung hinterlegt, auch in Leichter Sprache. Damit wird eine gleichberechtigte Information aller Erziehungsberechtigten über offizielle, öffentlich zugängliche Kanäle abgesichert; Social-Media-Kanäle und Medienberichterstattung dienen ergänzend der Reichweite. – So weit die Antwort des Senats!
