Bithja Menzel
Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass der mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Schulen in Bremen in 2026 auftretende Mehrbedarf an Mittagessensversorgung umfänglich gedeckt werden kann? 2. Wie schätzt der Senat die aktuelle Marktlage und Kapazitäten bei den Caterern ein, die den gesetzten Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gesundheit für die Mittagessensversorgung an den Schulen in Bremen entsprechen, und welche Konsequenzen zieht er hieraus? 3. Wie wird die sich derzeit im Aufbau befindliche Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung zum jetzigen Zeitpunkt in den Prozess der Gewinnung neuer Caterer eingebunden?
