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Mark Rackles

24.02.2026 Sitzungen 21/33

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erweitern 13 Schulen ihr Angebot zum offenen oder gebundenen Ganztag. 18 Schulen bleiben verlässliche Grundschulen. Wo es keinen schulischen Ganztag gibt, erfolgt die Betreuung weiterhin über Horte oder andere Angebote. Ein zusätzlicher Bedarf an Mittagessen entsteht vor allen Dingen an den Schulen, die bislang kein ganztägiges Angebot hatten. Dort wird die Verpflegungsleistung wie an den bestehenden Ganztagsschulen im bewährten Verfahren ausgeschrieben. Die von uns kontaktierten Caterer wissen um den Mehrbedarf. Diese haben überwiegend signalisiert, dass sie wachsen können und möchten. Konkrete Kapazitätsplanungen erfolgen – nachvollziehbar – erst nach Zuschlag. Zu Frage 2: Bei den Caterern liegen unterschiedliche Strukturen, beispielweise hinsichtlich der Größe des Anbieters und der angebotenen Zubereitungsformen vor. Der Cateringmarkt entwickelt sich insgesamt dynamisch. Einzelne Unternehmen stehen – etwa durch Preisentwicklungen, Fachkräftemangel und der Verfügbarkeit von Biolebensmitteln im erforderlichen Umfang – vor Herausforderungen. Die Mehrheit der bislang tätigen Caterer hat jedoch deutlich gemacht, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllen und zusätzliche Kapazitäten ausbauen können. Der Senat hält an seinen Qualitätsstandards fest und sorgt für transparente Vergabeverfahren. Zu Frage 3: Die Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung befindet sich aktuell im Aufbau und wird zum 1. April 2026 besetzt. Bereits im November 2025 gab es ein Auftakttreffen mit den beteiligten Ressorts und Partnern. Künftig soll die Vernetzungsstelle an geeigneter Stelle in die Arbeitsgruppe Ganztag eingebunden werden. Quartalsweise Abstimmungen sind vorgesehen, um die Qualitätssicherung und Vernetzung weiter zu stärken. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Mark Rackles Protokoll (PDF) ↗