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Plenarprotokoll 7/106

28.03.2023 · 47 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (5)AfD (5)CDU (4)Die Linke (3)FDP (3)SPD (1)fraktionslos (1)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/7575 vor. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Aust, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann und Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl. Gestatten Sie mir die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben abweichend davon die Möglichkeit, jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in der geschäftsordnungsrechtlichen Regelredezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion der CDU die Beratung zu dem Antrag in der Drucksache 7/7574 benannt. Die Landesregierung hat darüber hinaus mitgeteilt, zu dem Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7574 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. – So weit die Hinweise. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den Antrag in der Drucksache 7/7615 „Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären“ in die Tagesordnung heute aufzunehmen und gemeinsam mit dem Antrag der CDU in der Drucksache 7/7574 zu beraten.

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Birgit Pommer

Das ist der Antrag. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Gegen die Dringlichkeit? Das ist auch nicht der Fall. Der Antrag ist nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Demnach ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt formell Widerspruch vonseiten der AfD. Damit ist der Antrag über die Fristverkürzung mit zwei Dritteln abzustimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und drei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen sind aus der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Damit ist die Anzahl von zwei Dritteln erreicht und die Fristverkürzung ist beschlossen. Der Antrag wird also in die Tagesordnung aufgenommen. Demnach stimmen wir jetzt über die Platzierung des Antrags ab, den wir eben beschlossen haben. Gibt es hierzu Hinweise? Was haben Sie vorgetragen, Frau Henfling? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsam!) Es ist beantragt, das gemeinsam mit dem einzigen Tagesordnungspunkt zu beraten. Das hatte ich überhört, Entschuldigung. Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich auf den einzigen Tagesordnungspunkt in seinen Teilen Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7574 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7615 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? Das ist der Fall. Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Auch das ist der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Ich erteile das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe. Wer begründet? Herr Abgeordneter Schard, Sie haben das Wort.

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Stefan Schard CDU

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2013 sagte Herr Bodo Ramelow – ich glaube, es war eine Anfrage der FDP –, dass eine Staatskanzlei und ein Ministerium nicht dazu da seien, als Wahlkampfzentrale für Parteien jedweder Art zu dienen. Dem will ich auch nicht widersprechen. Aber eine Staatskanzlei und die Ministerien sind auch nicht dazu da, Parteimitglieder auf höchsten Posten unterzubringen und das eigene politische Klientel vielfach ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen und auf Kosten des Steuerzahlers mit den höchsten Gehältern und Ruhestandsbezügen zu versorgen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aber genau das schreibt Ihnen und Ihrer Koalition der Thüringer Rechnungshof in dutzenden Fällen mit Worten wie „systematische und schwerwiegende Verstöße“ ins Stammbuch, und das muss man auch erst mal auf sich wirken lassen, meine Damen und Herren. Dabei hat der Rechnungshof nur einen Teil der Ernennungen und Einstellungen geprüft und auch Sie haben einen Amtseid geschworen, nämlich die Verfassung und die Gesetze dieses Landes zu wahren. Ohne Bestenauslese und Qualifikation, ohne öffentliche Ausschreibung, keine Eignung, zu hoch vergütet oder schlicht nicht nachvollziehbar – so beschreiben nicht wir, so beschreibt und bewertet der Rechnungshof Ihre Personalpolitik bei den Staatssekretären und zahlreichen leitenden Funktionsträgern in Ihren Ministerien, Herr Ministerpräsident. Haupt- und mitunter einzige Einstellungsvoraussetzung in den genannten Ebenen ist bei Ihnen politische Haltung und eben nicht Leistung und Eignung, wie es das Gesetz vorschreibt. (Beifall CDU) Das alles schadet dem Ansehen und dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen und Normen. Jeder Landesbedienstete, ob Polizist, Rettungskraft oder Lehrer, der nicht zu diesem erlauchten Kreis gehört, muss sich durchkämpfen, kann in den seltensten Fällen per Sprungbrett nach oben schießen und gerät dennoch durch Ihr Handeln in Verruf. Trotzdem stellen Sie, Herr Dittes, die heutige Sondersitzung infrage. Selten war aber so klar, dass Redebedarf und Aufklärungsnot bestehen. Wir als CDU-Fraktion wollen zusammen mit der FDP wissen: Wer übernimmt in dieser Regierung eigentlich die Verantwortung? Wir erleben einen beispiellosen Vorgang des Wegduckens und des Sich-versteckens. Letztlich wurde auch in den verschiedenen Fragerunden der Staatskanzleichef vorgeschickt, die Scherben aufzukehren, ohne ihm jedoch einen Besen und eine Schaufel mit zur Hand zu geben. Wir sehen ein Versteckspiel hinter Paragrafen, das Belächeln der Prüfbehörde Rechnungshof, deren Autorität Sie skandalös durch einen nunmehr geforderten Sonderbeauftragten in Zweifel ziehen wollen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sie wollen vielleicht heute auch über vergangene Legislaturperioden reden. Darum geht es aber heute nicht. (Heiterkeit DIE LINKE) Aber Sie können gern ein weiteres Plenum beantragen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie sind ja wirklich ein Clown!) Fakt ist, meine Damen und Herren, Sie scheren sich nicht um die Ermittlung der Staatsanwaltschaft, sondern versorgen Ihre Leute trotz geäußerter Zweifel einfach weiter mit Lebenszeitverbeamtung. Mit all dem muss Schluss sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum kommen wir heute hier zusammen. Das Parlament, dieser Raum, dieses Hohe Haus, das Sie und Ihre Linke offensichtlich so sehr zu nerven scheint, ist dafür genau der richtige Ort, um über Verantwortung und auch über Konsequenzen zu reden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Ministerpräsident muss sich endlich dem Parlament und noch wichtiger den Thüringer Steuerzahlern erklären. Das erwartet nicht nur die Opposition, das erwarten vollkommen zu Recht die Thüringerinnen und Thüringer von Ihnen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aus der versprochenen vollen Transparenz ist mittlerweile eine willkürliche Einstufung des vollständigen Abschlussberichts als vertraulich geworden, um ihn der Öffentlichkeit zu entziehen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind doch öffentlich!) Es liegen aus meiner Sicht erkennbar überhaupt nicht die Voraussetzungen nach der Thüringer Verschlusssachenanweisung vor wie außenpolitische, extremistische oder Spionageberührungspunkte. Wenn wir diese Kriterien heranziehen und dann sehen, dass der Bericht nur unter den höchsten Sicherheitsvorkehrungen überhaupt gelesen werden darf, dann fragen wir uns schon, Herr Ministerpräsident: Was haben Sie zu verbergen? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Freistaat und wir erwarten heute Aufklärung darüber, was in diesem Land eigentlich los ist. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist gewünscht. Herr Abgeordneter Blechschmidt, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs beim Thüringer Landtag. Soweit die Landesregierung hier bereits den vollständigen Bericht zur Verfügung gestellt hat, betrachten wir dies als zwingende Normalität, um der parlamentarischen Arbeit im Allgemeinen und dem damit verbundenen parlamentarischen Kontrollauftrag umfassend gerecht zu werden. Dennoch möchte ich mich seitens der Koalitionsfraktionen dafür und für die bisherigen Handlungen schon jetzt bei der Landesregierung bedanken. (Beifall DIE LINKE) Allerdings halten wir es auch für zwingend und erforderlich, weitere Unterlagen und Bewertungen in die parlamentarische Befassung einzubeziehen. Aus diesem Grund erbitten wir von der Landesregierung, diese dem Parlament auch aus ihrer Sicht ausführlich und unter Darlegung ihrer rechtlichen Bewertungen zu übermitteln, um uns fundiert und ergebnisorientiert mit der Rechtsauffassung und in der Folge möglichen gesetzlichen Veränderungen auseinandersetzen zu können. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, uns inhaltlich mit der kritischen Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen sowie der Regelung im Laufbahngesetz hinsichtlich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu befassen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus diesem Grund bedarf es aus unserer Sicht einer ausführlichen Übersicht über die seit 2004 in Thüringen geltenden Regelungen einschließlich der jeweiligen Verwaltungspraxen. Ergänzend halten wir auch die vergleichbaren Informationen über die jeweiligen Regelungen und politischen Praxen in den anderen Bundesländern und dem Bund für hilfreich. Bis zum 31.05.2023 sollten diese Informationen ebenso wie erste Schlussfolgerungen, die die Landesregierung selbst bereits aus den Berichten gezogen hat, den Landtag erreichen, um uns in die Lage zu versetzen, zügig und ergebnisorientiert an diesen Fragen arbeiten zu können. Zugleich geben wir der Landesregierung ausreichend Zeit, die abgefragten umfassenden Informationen zu erheben und uns – wie gesagt – umgehend zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hat ausdrücklich nicht die Arbeit der Bediensteten in den Leitungsbereichen der Ministerien einer Bewertung unterzogen. Auch wurde keine Kritik an der Arbeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgetragen. Uns ist es daher wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien ungeachtet der bisherigen kritisierten Praxis im Rahmen der Einstellung ebenso wie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Arbeit sehr gut gemacht haben und auch machen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Damit haben sie einen großen, einen riesengroßen Anteil am Erfolg der Regierungsarbeit der Koalition seit 2014. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Nun kommen wir zum angekündigten Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Prof. Hoff das Wort. Bitte.

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Prof. Dr. Hoff

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin des Rechnungshofs, die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP – das ist durch den Abgeordneten Schard begründet worden – haben heute einen Antrag eingereicht, der die Überschrift trägt: „Wer übernimmt in der Landesregierung die Verantwortung?“ Die Antwort auf die Frage ist eindeutig und klar und Herr Schard hat die Antwort in gewisser Hinsicht auch schon ein Stück vorweggenommen. Denn diese Landesregierung in Gänze sowie jedes einzelne Regierungsmitglied übernehmen jederzeit Verantwortung für ihr Handeln. Diesen Maßstab setzt der Amtseid, den der Ministerpräsident, die Ministerinnen und Minister vor diesem Hohen Haus gemäß Artikel 71 der Thüringer Verfassung zu leisten haben. Er lautet gemäß Artikel 71 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Dieser Eid gilt in gleicher Weise für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dieser Landesregierung, soweit sie Beamtinnen und Beamte sind und folgenden Diensteid leisten – das wird einigen hier im Plenum, die Beamte sind, auch bekannt vorkommen, weil sie den Eid selbst schon geleistet haben. Der lautet: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.“ Der Augsburger Professor Josef Franz Lindner sprach in diesem Zusammenhang von dem Ethos des Beamten. Ich stimme Prof. Lindner zu, dass sich dieses Ethos aus Loyalität, aus persönlicher Verantwortung und konstruktiver Kritik gegenüber den Vorgesetzen und gegenüber der politischen Führung speist. Und dafür braucht es Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit muss Politik gewährleisten und sie muss sich ebenfalls auch an diesen Maßstäben und dem Ethos messen lassen. Ich sage das nicht ohne Grund, denn der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Schard, der vorhin schon gesprochen hat, hat im Vorfeld der heutigen Debatte leider schon eine Tonlage gewählt, die aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht wird und die im Ergebnis auch dazu führen kann, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politische Institutionen zu untergraben. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist das Problem!) (Heiterkeit CDU) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn er hat pauschal den Vorwurf erhoben, ich zitiere: Ziel war es, hochbesoldete Stellen in den Ministerien ausschließlich nach ideologischen Gesichtspunkten mit eigenen Parteifreunden zu besetzen und eben nicht auf der Grundlage von Leistung. – Ich werde Ihnen darlegen, warum dieser Vorwurf unzutreffend ist, warum sich die Einstellungspraxis dieser Landesregierung nicht von der CDU-geführter Landesregierungen unterschieden hat, weil sie sich an Recht und Gesetz orientiert hat. Der Rechnungshof hatte bekanntlich bereits 2014 begonnen, für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 – also für den Zeitraum der CDU-geführten Regierung Lieberknecht – die Stellenbesetzungen querschnittsmäßig zu prüfen. Er beanstandete in dieser Prüfung fehlende Tätigkeitsdarstellungen, nicht nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibungen, nicht nachvollziehbare Stellenbewertungen. Jetzt werden Sie zutreffend einwenden können, dass eine Rechnungshofkritik nicht dadurch besser wird, dass sie sich nicht nur an die derzeitige Regierung richtet, sondern auch an vorhergehende Regierungen. Dem ist, wie ich schon gesagt habe, durchaus zuzustimmen, wenn die Vorwürfe zutreffen würden. Dazu komme ich später. Aber ich bitte erst mal nur darum, dass wir in dieser Debatte, die wir heute führen, die Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung nicht unter einen Generalverdacht stellen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihnen Qualifikationen absprechen oder ihnen auch die Bereitschaft absprechen, ihre Arbeit unter das Ethos zu setzen, das ich am Anfang meiner Rede zitiert habe. Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. November 2022 hat „Der Spiegel“ das erste Mal vorab über einen Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Thüringer Rechnungshofs berichtet. Wir haben seitdem größtmögliche Transparenz hergestellt – in vertraulichen und öffentlichen Ausschusssitzungen. (Zwischenruf aus dem Hause) Es liegt doch in der Natur der Sache, dass Sie das bestreiten, aber Sie müssen doch erst mal zur Kenntnis nehmen, dass wir größtmögliche Transparenz hergestellt haben, und ich werde Ihnen darstellen, warum. Sie haben danach die Möglichkeit, in einem öffentlichen Gespräch, das aus Rede und Gegenrede besteht, darauf reagieren zu können. Wir haben in vertraulichen Ausschusssitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen ausführlich Stellung genommen. Es wurde eine Vielzahl an Mündlichen und Kleinen Anfragen gestellt und beantwortet. Es werden weitere Antworten auf bereits gestellte Kleine Anfragen gegeben. Und wir haben dem Thüringer Landtag die Prüfungsmitteilungen I und II nebst allen Stellungnahmen der Landesregierungen zur Verfügung gestellt. Und ja, es ist eine vertrauliche Einsichtnahme, weil schon in dem Entwurf der Prüfmitteilungen und in den gesamten Diskussionen von vornherein deutlich wurde, dass es um konkrete Persönlichkeitsrechte von konkreten Beschäftigten geht und jede Abgeordnete … (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist eine Frage des Datenschutzes! Das ist kein Kriterium!) Wir werden uns darüber doch mit Ihnen gemeinsam austauschen können. Aber Sie werden doch an keiner Stelle bestreiten können, dass jedes Mitglied dieser Volksvertretung die Möglichkeit hat – und nein, falls Sie die Frage stellen, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu, weil das meine Rede ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist konse- quent! Konsequent transparent!) Wir sind doch hier in einem Sofortbericht und Sie müssen doch zunächst erst mal die innerliche Ruhe haben, den Sofortbericht auch entgegennehmen zu können, so wie ich – das kann ich Ihnen zusagen – innerlich die Ruhe haben werde, auch jedes Gegenargument von Ihrer Seite nachher anzuhören. Aber zu einem Gespräch gehört auch, dass ein Argument zunächst erst mal entgegengenommen werden muss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, Sie haben die These aufgestellt – und die bestreite ich und die wird Herr Schard aus meiner Sicht auch nicht aufrechterhalten können –, dass Sie nicht die Möglichkeit haben und ich sage, Sie haben die Möglichkeit, jedes Mitglied dieser Volksvertretung hat die Möglichkeit, sich seine Meinung bilden zu können und mit der Meinung, die Sie sich nach Einsichtnahme in die Unterlagen gebildet haben, mit uns in den Austausch zu treten. Wir diskutieren hier im Plenum und wir werden auch in Ausschusssitzungen miteinander diskutieren. Das ist nicht nur recht und billig, sondern es ist genau das, was notwendig ist, um die von Ihnen gewünschte Aufklärungsarbeit gemeinsam gewährleisten zu können. Ich habe nach § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags bereits um die Möglichkeit gebeten, im Fachausschuss Bericht erstatten zu können über die Schlussfolgerungen, die wir ziehen, und mit Ihnen gemeinsam in den Austausch über diesen Rechnungshofbericht zu treten. Auch dies verstehe ich als Teil der Transparenz, zu deren Herstellung ich mich gemeinsam mit den Mitgliedern der Landesregierung verpflichtet fühle. Am 15. März 2023 wurde dann der Sonderbericht des Rechnungshofs auf der Internetseite des Hofs veröffentlicht. Der ist für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar, er kann nachgelesen werden. Am 15. März 2023 habe ich darüber informiert, dass wir diesen Rechnungshofbericht selbstverständlich bewerten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Empfehlungen dieses Rechnungshofberichts ergreifen werden. Wir haben uns dann in der vergangenen Woche – also sechs Kalendertage später – und heute in der Kabinettssitzung dazu ausgetauscht. Ich werde Ihnen deutlich machen, was wir in zehn Werktagen, die seit der Veröffentlichung dieses Sonderberichts vergangen sind, an Maßnahmen ergriffen haben; ich will sieben Handlungsfelder benennen. Die Landesregierung hatte bereits in der Diskussion über den Entwurf des Sonderberichts angekündigt, eine Anpassung des Laufbahnrechts vorzunehmen. Mit dieser Änderung soll Klarheit geschaffen werden, dass § 28 Thüringer Laufbahngesetz nicht für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als sogenannte politische Beamtinnen und Beamte im Sinne des § 27 Thüringer Beamtengesetz Anwendung findet. Warum unterbreiten wir diesen Vorschlag? Das habe ich auch schon in der Diskussion hier im Parlament an verschiedener Stelle gesagt. Nicht weil sich diese Landesregierung in irgendeiner Weise ein genehmes Gesetz machen will, sondern weil hier die Regelungen, wie sie gleichlautend in Brandenburg, in Sachsen, in Rheinland-Pfalz, in Schleswig-Holstein, weiteren Ländern bestehen, auch in Thüringen Anwendung finden sollen und damit Rechtsunklarheiten klargestellt werden. Wir haben aus Respekt vor dem Thüringer Rechnungshof mit der Novelle gewartet, bis die Prüfmitteilungen veröffentlicht wurden. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet und der Entwurf wird dem Landtag selbstverständlich anschließend zu der dafür notwendigen parlamentarischen Diskussion zur Verfügung gestellt. Einzelne Länder – zweitens – haben die Rechtstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären gesetzlich außerhalb des Beamtenrechts geregelt. Ein Beispiel – der absolute Sonderfall: Bayern als einziges Land von den 16 Ländern hat geregelt, dass die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als Teil der Landesregierung in einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dafür gibt es in Bayern beispielsweise das mit B 9 besoldete Institut der Ministerialdirektoren als Beamte auf Zeit. In anderen Ländern – Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, ich habe an der Stelle schon ausgeführt, auch Rheinland-Pfalz – gibt es die Institutionen der Ministerialdirektoren und der parlamentarischen oder politischen Staatssekretäre. Wir können uns anschauen, ob eine solche Regelung für Thüringen einen Mehrwert bedeuten würde. Ich will Skepsis nicht verhehlen, aber es zu prüfen, gehört zum Gegenstand dessen, was auch als Schlussfolgerung aus diesem Rechnungshofbericht zu ziehen ist, und sich damit auseinanderzusetzen. Drittens: In Thüringen sind politische Beamtinnen und Beamte die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, der Präsident der Landespolizeidirektion, die Landesgleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Integration, Migration und Flucht, der Regierungssprecher und nach § 98 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz auch der Direktor beim Thüringer Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Frage des Umfangs der politischen Beamtinnen und Beamten befasst und hat deutlich gemacht, dass bei den politischen Beamtinnen und Beamten ein eng zu bestimmender Ausnahmecharakter vorkommen soll. Es hat in einer Entscheidung 2017 festgestellt, dass es sich um den engsten Kreis unmittelbarer Berater der Träger politischer Ämter handeln soll. Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich angemessen und auch richtig – auch wenn der Rechnungshof diese Empfehlung nicht explizit in seinem Sonderbericht und in seiner Prüfmitteilung ausspricht –, den Umfang des Kreises der politischen Beamtinnen und Beamten in Thüringen kritisch zu überprüfen. Das Kabinett hat mich beauftragt, hier einen entsprechenden Vorschlag für eine Novellierung der entsprechenden Regelungen zu machen, bezogen auf die politischen Beamtinnen und Beamten. Das Kabinett hat darüber hinaus in seiner heutigen Sitzung Eckpunkte zur Ausgestaltung der Leitungsebenen von Staatskanzlei und Ressorts erörtert. Wir werden so, wie es der Rechnungshof vorschlägt, die Umfänge der Leitungsbereichsaufgaben kritisch prüfen und auch eine vergleichbare schlanke Organisationsstruktur miteinander festlegen. Ich will darauf hinweisen, dass der Thüringer Landtag in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahnrecht beschlossen hat. Wenn Herr Schard sagt, wir sollen nicht auf vorhergehende Wahlperioden schauen, dann muss man aber auf vorhergehende Wahlperioden schon deshalb schauen, weil dort die Rechtsgrundlagen geschaffen wurden, die für unser heutiges Handeln Anwendung finden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da kann man nicht so tun, als ob man damals Regelungen getroffen hat, die heute nicht mehr gelten sollen, auch wenn es Ihnen nicht gefallen hat, Herr Schard, dass Ihre Partei sie damals mitbeschlossen hat. Vor diesem Hintergrund will ich darauf hinweisen, dass in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahngesetz beschlossen wurde. In der Drucksache 5/7453 – das können Sie noch mal nachlesen – ist die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für die Büroleiterinnen und Büroleiter, die persönlichen Referentinnen und Referenten sowie die Leiter des Bereichs für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit enthalten, das sind § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 Thüringer Laufbahngesetz. Von dieser Ausnahme machten alle Thüringer Regierungen seit 1990 Gebrauch – wie übrigens die Regierungen aller Länder, in denen vergleichbare Regelungen in den Laufbahngesetzen enthalten sind. Wir diskutieren in der Landesregierung, von dieser Möglichkeit des Verzichts auf die Stellenausschreibung künftig nur noch dann Gebrauch zu machen, wenn mit der einzustellenden Person ein befristeter Vertrag geschlossen wird, unbefristete Stellen wie alle anderen Stellen im öffentlichen Dienst grundsätzlich auszuschreiben und auf diesem Weg sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erfüllt werden – das wird hier häufiger auftauchen, das ist der, der die Bestenauslese im Grundgesetz quasi definiert, also den gleichen Zugang nach Eignung, Leistung und Befähigung für Menschen zum öffentlichen Dienst. Der Rechnungshof hat dann vorgeschlagen – fünftens –, dass künftig keine politischen Beamtinnen und Beamten in den Landespersonalausschuss mehr entsendet werden sollen, und behauptet, damit würde eine sichtbare Vorbildwirkung in die Integrität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gezeigt. Aus unserer Sicht ist der Landespersonalausschuss ein unabhängiges, absolut integres Gremium, dessen Spruchpraxis über jeden Zweifel erhaben ist. Deshalb würden wir uns diese Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs explizit nicht zu eigen machen. Ich gehe noch auf weitere Punkte ein, weil ich deutlich machen will, dass das, was wir als Landesregierung in den vergangenen zehn Werktagen bereits begonnen haben, eine intensive Befassung mit den Beanstandungen und den Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs ist, und wir ihm dazu Vorschläge unterbreiten. Das heißt, die stets vorgetragene Behauptung, diese Landesregierung würde sich dem Sachverhalt nicht widmen, würde sich wegducken, würde Dinge nicht tun, entbehrt schlicht jeder Grundlage. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sechstens: Mit Blick auf die Redezeit, die angemeldete Beratung im Fachausschuss, den hohen Detailgrad will ich zu weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs jetzt vielleicht nur kursorisch ausführen. Die Landesregierung nimmt die Kritik des Rechnungshofs einer mangelnden Dokumentation und ungenügender Tätigkeitsdarstellungen, die auch entsprechend dargelegt sind, sehr ernst. Der Rechnungshof weist auch völlig zutreffend auf die gesetzesmäßige Verpflichtung zur Aktenführung in Personalangelegenheiten hin. Die Ressorts haben nach eigener Aussage bereits begonnen, die vorhandenen Mängel zu beseitigen und die Landesregierung will die Tätigkeitsdarstellungen und die damit verbundenen Bewertungen selbstverständlich nachholen. Für künftige Einstellungsfälle werden Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungen vor der Einstellung angefertigt. In Übereinstimmung mit dem Rechnungshof stellen wir fest, dass die Funktion des Staatssekretärs grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, und dem ist mit der Ausbringung einer Planstelle Rechnung zu tragen. Arbeitsvertragliche Anstellungen erfolgen deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen. Die entsprechenden Arbeitsverträge sollen die beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften nachbilden. Die Staatskanzlei wird unter Beteiligung des Finanzministeriums und des Innenministeriums Musterverträge erstellen und diese mit dem Rechnungshof abstimmen, so wie das dem Rechnungshof auch schon in der Stellungnahme zu seinem Entwurf der Prüfungsmitteilung mitgeteilt wurde. Die Landesregierung wird künftig eine befristete Beschäftigung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nur im Ausnahmefall in Betracht ziehen und auch hier die Hinweise des Rechnungshofs beachten. Siebentens: Die Landesregierung sieht die Rechtslage gleichwohl als eindeutig an. Bei den politischen Beamtinnen und Beamten werden alle Entscheidungen, die sonst der Landespersonalausschuss zu treffen hat, durch die Landesregierung getroffen, und zwar in Thüringen wie in allen anderen Ländern auch, die entsprechende Regelungen – die Ausnahme Bayern habe ich genannt – in ihren Gesetzen definiert haben. Die Landesregierung entscheidet gemäß § 50 Abs. 5 Thüringer Laufbahngesetz anstelle des Landespersonalausschusses gesetzeskonform, unabhängig und in eigener Verantwortung über die Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob eine Beamtin oder ein Beamter die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- oder Berufserfahrung erworben hat. Das Recht der Landesregierung, diese Entscheidungen in eigenem Ermessen zu treffen, wurde auch bisher in Thüringen nie infrage gestellt und von jeder Vorgängerregierung selbstverständlich in Anspruch genommen. Diese Rechtstatsache lag vielen Personalentscheidungen in der Vergangenheit zugrunde. Die Affäre „Zimmermann“ ist ja durch das Ende der Tätigkeit des damaligen Staatssekretärs in Erinnerung geblieben. Darüber will ich gar nicht sprechen, sondern festzuhalten ist, dass Peter Zimmermann im Alter von 32 Jahren in Sachsen und mit 34 Jahren in Thüringen zum Staatssekretär ernannt wurde. Ein fiktiver Lebenslauf hat damals keine Rolle gespielt, selbstverständlich keine Rolle gespielt, wie er bei allen anderen Staatssekretärsernennungen vorher auch keine Rolle gespielt hat, ebenso wenig dass Peter Zimmermann kein Hochschulstudium absolviert hatte. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hört, hört!) Weder in Sachsen noch in Thüringen wurden jemals Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ernennung geäußert. Wenn der Rechnungshof den der Landesregierung kraft Gesetz zustehenden Beurteilungsspielraum nun durch eigene Erwägungen ersetzt, bedeutet das nicht weniger als einen Bruch mit einer langjährigen Ernennungspraxis, die wir – und das will ich noch mal betonen – in Thüringen handhaben, wie sie alle anderen Länder mit den entsprechenden Regelungen auch handhaben. Sollte nun diese seit 1990 in Thüringen praktizierte Handhabung infrage gestellt werden – nicht nur durch den Rechnungshof, sondern auch darüber hinaus –, dann ist die Landesregierung offen dafür, einen Gutachter oder einen Sonderbeauftragten mit dieser Frage zu befassen. Ich habe deutlich gemacht, sehr geehrte Damen und Herren, dass zehn Werktage zwischen der Veröffentlichung des Sonderberichts des Rechnungshofs und unserer heutigen Beratung liegen. In diesen zehn Werktagen haben wir – das habe ich auch deutlich gemacht – ein umfangreiches Arbeitsprogramm vorgelegt. Wir haben Beanstandungen des Rechnungshofs bewertet, wir haben geeignete Maßnahmen zur Abhilfe von beiderseits akzeptierten Mängeln ergriffen. Transparenz, ehrliche Aufarbeitung von Defiziten, nachvollziehbare Schlussfolgerungen, die in der Praxis anwendbar sind: Das sind die Maßstäbe unseres Handelns und das sind die Maßstäbe, für die wir – um das noch mal ganz deutlich zu sagen – auch die Verantwortung übernehmen. Ebenso gehört zu unserem Selbstverständnis aber auch die Debatte mit offenem Visier und das öffentliche Gespräch über den Sonderbericht, wie wir das hier bereits praktizieren. In dieses öffentliche Gespräch sind die Verfassungsorgane Parlament und Regierung und ebenso der Thüringer Rechnungshof involviert. Der § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes besagt – ich darf zitieren –: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Zu Wächtern über die Einhaltung dieser Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind die Rechnungshöfe benannt und berufen. Sie nehmen deshalb in unserer Demokratie eine bedeutsame Funktion ein. Anders als Parlament und Regierung sind die Rechnungshöfe – weder der im Bund noch die in den Ländern – ein Verfassungsorgan, sondern der Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde, die nur dem Gesetz unterworfen ist und deren selbstständige Stellung von der Verfassung garantiert wird. Der Rechnungshof untersucht die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und einfachste Gestaltung der öffentlichen Verwaltung. Er übermittelt das Ergebnis seiner Prüfung gleichzeitig – so wie beispielsweise am 15. März – an den Landtag und an die Landesregierung. Er kann ferner die Öffentlichkeit über eine abgeschlossene Prüfungstätigkeit informieren. Das hat er auch mit seiner ausführlichen Pressemitteilung gemacht, die im Internet abrufbar ist. Er hat sich darüber hinaus auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung – den beiden von mir zitierten Verfassungsorganen – gutachterlich mit Fragen zu befassen und dazu zu äußern, die für die Bewirtschaftung öffentlicher Mittel von Bedeutung sind. Schon aus Artikel 103 der Thüringer Verfassung folgt, dass der Rechnungshof als unabhängige Instanz konzipiert ist, ohne Entscheidungsrechte, dafür aber mit ausreichend Spielraum für deutliche Zweckmäßigkeitseinschätzungen. Ein Verfassungskommentar formuliert – ich darf zitieren –: Die rechtliche Sanktionslosigkeit der Entscheidung des Rechnungshofs ist das notwendige Korrelat der umfassenden Kontrollkompetenzen. – Dass der Rechnungshof anders als Gerichte keine Entscheidung trifft, seine Aufgabe nach geltender Rechtslage also die Information und die Empfehlung zu sein hat, ist dabei kein Mangel. Im Gegenteil, der Wissenschaftliche Dienst des Landtags SchleswigHolstein formuliert in einem Gutachten aus dem Jahr 2013 zutreffend: „[Die Zweckmäßigkeitseinschätzungen des Rechnungshofs] sollten gerade nicht Klagegegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein. [Denn die Sonderrolle] der Rechnungshöfe gegenüber den drei Staatsgewalten garantiere die Unverfälschtheit der Informationen, welche von den Rechnungshöfen bereitgestellt werden. Die Furcht vor einer Zweckfärbung müsse notwendig zunehmen,“ – so der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein – „würden die Rechnungshöfe vermehrt in den ‚Schlagabtausch des politischen Alltags‘ verstrickt.“ Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die CDU-Fraktion das gern anders gehabt hätte: Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags SchleswigHolstein unterstützt mit guten Argumenten die Vorgehensweise der Thüringer Landesregierung, die sich stets dagegen gewehrt hat, die Forderung des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion umzusetzen, Entwürfe von Prüfungsmitteilungen zu veröffentlichen. Der Rechnungshof – und darauf hat die Präsidentin auch in der Ausschusssitzung hingewiesen – entscheidet selbst über seine Prüftätigkeit, auch über den Abschluss seiner Prüftätigkeit. Das ist sein gutes Recht. Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass es richtig war, den Rechnungshof seine Arbeit in Ruhe abschließen zu lassen, um dann über die Ergebnisse zu sprechen und Schlussfolgerungen zu ziehen, wie ich es hier bereits dargestellt habe. In der Diskussion über den Sonderbericht des Rechnungshofs und die darin enthaltenen Bewertungen ist aber gleichzeitig vielfach deutlich geworden, dass die garantierte Unabhängigkeit in der Prüftätigkeit des Rechnungshofs – und in dieser Prüftätigkeit genießt der Rechnungshof richterliche Unabhängigkeit – missverstanden wird, als ob richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs und der Prüftätigkeit quasi eine richterliche Tätigkeit ist, ihm also quasi eine rechtsprechende Tätigkeit zukommt. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat doch keiner gesagt!) Deshalb noch einmal: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist Information, nicht Entscheidung. Dabei kann und soll der Rechnungshof durchaus klare Worte sprechen. Das hat er gemacht. Eine Pflicht zur Zurückhaltung in der Begründung seiner Empfehlungen gibt es nicht. Davon hat er Gebrauch gemacht. Gunter Kisker hat im Jahr 1983 in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ festgestellt – ich darf zitieren –: Dass die Rechtsordnung einer Beratungsund Prüftätigkeit des Rechnungshofs nicht entgegensteht, bedeutet nicht, dass der Rechnungshof sich ungeniert auf das Glatteis der Politik begeben könnte. Das läuft im Ergebnis auf die Empfehlung hinaus, sich an jene self-restraint, also Zurückhaltungsregelung, zu halten, die auch für die Justiz gilt. – Gerade deshalb nimmt diese Regierung die Beanstandungen und Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst und sie zieht, wie ich Ihnen dargelegt habe, eine ganze Reihe durchaus gravierende Schlussfolgerungen. Der ernsthafte Umgang mit den Beanstandungen und Empfehlungen des Rechnungshofs beinhaltet aber auch, dass wir deutlich machen, wo der Rechnungshof aus unserer Sicht falsch liegt und – beispielsweise aufgrund von Pauschalverdacht – zu Fehlschlüssen kommt. Ich will vier wesentliche Punkte nennen. Erstens: Ich habe deutlich gemacht, dass der Rechnungshof nachvollziehbar und berechtigt unzureichende Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen in der Dokumentation kritisiert. Das räumen wir ein und wir räumen auf, wie ich dargestellt habe. Der Rechnungshof erhebt zugleich auch den Pauschalverdacht, dass jede unzureichende Dokumentation der Beweis einer fehlerhaften Bestenauslese sei, zumindest darauf schließen lasse. Diesen Schluss teilen wir in keiner Weise, der wird auch nicht belegt und ist aus unserer Sicht deshalb unzulässig. Die daraus gezogene Folgerung des Rechnungshofs, die festgestellten Verstöße gegen Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz seien systematisch und schwerwiegend gewesen, teilen wir aus dem genannten Aspekt nicht. Denn der Rechnungshof beweist nicht selbst den Vorwurf, den er erhebt, jede nicht ausreichende Dokumentation ist Beweis für systematisches Unterlaufen der Bestenauslese, sondern er schiebt diese Aufgabe an die Regierung. Dieses Vorgehen stellt die betroffenen Beschäftigten unter den Generalverdacht mangelnder Qualifikation – und sich gegen den zu wehren, haben sie keine Chance. Diese Beschäftigten fühlen sich dadurch an den Pranger gestellt, insbesondere dann, wenn sie anders als suggeriert überhaupt kein Parteibuch haben oder kein Parteibuch, das dem der Koalition dieser Landesregierung entspricht. Zweitens: Der Journalist Sebastian Haak hat bereits vergangene Woche in einem nachlesenswerten Titel unter der Überschrift „Sollen es wirklich nur die Juristen machen“ eine unzulässige Engführung des Rechnungshofs aufgegriffen. Und ausdrücklich anders als der Rechnungshof geht diese Landesregierung davon aus, dass die für die öffentliche Verwaltung nötigen und geeigneten Qualifikationen auch im Leitungsbereich oberster Landesbehörden eben nicht allein von Juristinnen und Juristen oder Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftlern erbracht werden können. Der Rechnungshof verkennt in dieser sehr tradierten Sichtweise die im modularen Aufbau heutiger Bachelor- und Masterstudiengänge enthaltene Vielfalt und Kompetenzmechanismen und er verkennt, dass der entscheidende Ausdruck eines akademischen Studiums die Fähigkeit ist, sich selbstständig Wissen anwendungsorientiert anzueignen. Und er übersieht darüber hinaus … (Zwischenruf Abg. Höcke AfD: Gender Stu- dies!) Haben Sie gerade Gender Studies gerufen? Das ist so bodenlos sinnlos, was Sie gesagt haben, Herr Höcke, das ist wirklich irre. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es zeigt den ernsthaften Umgang Ihrer Fraktion mit dem Thema, das kann man an der Stelle zumindest mal festhalten. Der Rechnungshof übersieht darüber hinaus – und Sie gestatten, dass ich zur Sachpolitik zurückkehre, Herr Höcke – aber dabei auch die Lebenswirklichkeit der privaten Wirtschaft, die auch in Abschlüssen zunehmend auf eine Vielfalt setzt, statt auf eine kanonische Enge tradierter Berufsbilder. Drittens: Der Rechnungshofbericht, sehr geehrte Damen und Herren, weist in seinem Sonderbericht in der Fußnote 1 aus, dass der Rechnungshof im Jahr 2014 begonnen hat, die Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen der Ministerien für die Jahre 2009 bis 2013 querschnittsmäßig zu prüfen. Soweit uns ersichtlich, weist der Querschnitt, den der Rechnungshof darstellt, allerdings kein einziges CDU-geführtes Ressort aus, auch nicht die Staatskanzlei, sondern die SPD-Ressorts. Abgeschlossen wurde diese 2014 begonnene Prüfung bis 2020 nicht. Über die Gründe hat der Rechnungshof überhaupt keine Aussage zu machen. Er muss das auch nicht. Er muss es auch nicht begründen. Ich will aber anmerken, dass zeitigere Schlussfolgerungen und Empfehlungen auch frühzeitigere Maßnahmen hätten bewirken können. Im Jahr 2020 wurde die Prüfung dann für alle Ressorts und die Staatskanzlei ausgewertet und insofern kann ich festhalten: Immerhin können jetzt Maßnahmen auf Basis der Empfehlungen ergriffen werden. Viertens: Der Rechnungshof widmet sich mit seiner Prüfung der Einstellungspraxis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Das ist in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten eine durchaus umstrittene Frage, die bislang keine praktische Lösung gefunden hat. Dieter Kugele brachte es 2007 in der „Zeitschrift für Beamtenrecht“ auf den Punkt, ich darf zitieren: „Die Institution des politischen Beamten stand seit jeher rechtsund politikwissenschaftlich in der Kritik […]. Das Wort von der Ämterpatronage geht schnell um. Im Einzelfall mag Derartiges vorgekommen sein und auch in Zukunft vorkommen. Andererseits“, sagt Kugele, „muss man bedacht sein, dass ein Minister, der sich einen ungeeigneten Parteigenossen als politischen Transformator ins Ministerium holt, die Suppe selbst auslöffeln muss, die er sich damit eingebrockt hat. Denn gute Transformationsarbeit ist für das moderne Management unumgänglich“, so Dieter Kugele 2007. Politische Beamtinnen und Beamte unterliegen gesetzlich geregelten Besonderheiten. Hierzu gehört bereits die in § 3 Abs. 2 Nummer 1 Thüringer Laufbahngesetz enthaltene Ausnahme von der Pflicht zur Ausschreibung, die auch die heutige CDU-Opposition seinerzeit beschlossen hatte, als sie noch Regierungsverantwortung getragen hat. Schon bei der Auswahl der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich also eine einschränkende Modifikation des Prinzips der Bestenauslese. Dem politischen Vertrauen kommt im Rahmen des Auswahlvorgangs die Bedeutung eines konstitutiven Auswahlkriteriums zu, das sich nahezu ausschließlich in der subjektiven Überzeugung des betreffenden politischen Entscheidungsträgers erschöpft, so übrigens auch bei der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder der Entlassung. Und das gestehen auch die zu, die das Verhältnis von politischen Beamtinnen und Beamten und den Einschränkungen des Leistungsprinzips, wie ich sie deutlich gemacht habe, rechtwissenschaftlich bemängeln. Der Rechnungshof lässt das nicht gelten – und das ist aus seiner Argumentationslogik heraus auch nachvollziehbar. Aber ich sage noch mal ganz deutlich: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist Information und nicht Entscheidung. Er vertritt eine Rechtsauffassung und der kann man widersprechen und der widersprechen wir auch, und zwar sehr deutlich. Für uns als Landesregierung war und ist maßgeblich: In Bezug auf die Leistungsfunktion gilt die Komplementärfunktion, nicht die Exklusivfunktion der politischen Übereinstimmung mit dem Amtsinhaber, auch wenn Herr Schard hier konsequent versucht, das Gegenteil zu behaupten. Und ich räume auch selbstkritisch ein, dass – wie zum Beispiel Armin Steinbach 2018 im „Verwaltungsarchiv“ festgestellt hat – durchaus die fachliche Geeignetheit politischer Beamtinnen und Beamter infrage gestellt wird, weil sich Fachautorität und Amtsautorität nicht zwangsläufig decken. Steinbach nimmt da auf empirische Untersuchungen in der Vergangenheit Bezug. Aber Steinbach ergänzt auch, ich zitiere: „[Für den politischen Beamten] stehen die politischen Implikationen im Vordergrund, Umsetzbarkeit, Kommunizierbarkeit und die Auswirkungen auf die politische Profilierung des Ministers – das sind legitime Anliegen, wenn man Staatsleitung nicht als rationalen Steuerungsprozess begreift, sondern gerade irrationales, interessengeleitetes Handeln als Ausdruck des [Demokratieprozesses und des] Demokratieprinzips [an]sieht.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner Rede den Bogen gespannt von dem Amtseid, dem wir verpflichtet sind, über die Maßnahmen, die wir in den vergangenen zehn Werktagen bereits ergriffen haben, um die Beanstandungen des Rechnungshofs zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe an vier exemplarischen Punkten deutlich gemacht, wo wir systematische Engführungen und Vorgehensweisen des Rechnungshofs bemängeln, weil dies genau zu dem öffentlichen Gespräch gehört, das die CDUFraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP hier beantragt haben und zu dem die Koalitionsfraktionen weitere Fragen gestellt haben. Wir wollen dieses öffentliche Gespräch als Landesregierung, auch als Koalition mit Ihnen führen. Denn wir wollen es schon deshalb führen, weil nichts falscher und unzutreffender wäre, als ein sich verfestigender Eindruck von Ämterpatronage, bei dem im Übrigen – das sage ich an alle Rednerinnen und Redner, die nach mir kommen werden – erfahrungsgemäß aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern zwischen den Parteien nicht differenziert wird, sondern die politische Klasse als solche in der Kritik steht – die AfD im Übrigen eingeschlossen. Ich möchte deshalb auch ausdrücklich festhalten: Sollte eine der heutigen Oppositionsparteien einmal wieder in Regierungsverantwortung kommen, wird sie – insbesondere die CDU – eine andere und auch verbesserte Verwaltungs- und Organisationskultur im Freistaat vorfinden. Warum? Die Landesregierung hat ein modernes Personalentwicklungskonzept 2025 erarbeitet, das wird derzeit bis 2035 fortgeschrieben – übrigens auch auf Wunsch der CDU-Fraktion. Und das dient auch der Umsetzung der Prinzipien von Artikel 30 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz. Die Koalition hat bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Personalvertretungsgesetz verabschiedet, das den Personalvertretungen einen weiten Handlungs- und Mitbestimmungsspielraum einräumt und damit einen Beitrag zu mehr Transparenz von Personalentscheidungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung leistet. Die Koalition nimmt das Thüringer Gleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur zur Kenntnis, sondern wendet es an, genauso wie die in den vergangenen Jahren spürbar verstärkten Complianceregelungen. Und anders als die CDU am 6. Dezember 2010 hat diese Landesregierung nie einen Beschluss getroffen, einen Staatssekretär aus einem anderen Bundesland nur deshalb für einen Tag zum Staatssekretär in Thüringen zu ernennen, damit dieser schon als Finanzminister vorgesehene Kandidat dann nach seinem Ausscheiden als Minister den goldenen Spazierstock als Pensionär genießen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, war ich selbst Staatssekretär in einem anderen Bundesland. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, mich für einen Tag als Staatssekretär hier ins Amt berufen zu lassen, damit ich dann, wenn ich als Minister ausscheiden sollte, eine doppelte Absicherung habe. Vor dem Hintergrund – und ich behalte mir für die weitere Diskussion vor, gern mit weiteren Beispielen noch mal das Wort zu ergreifen – geht es darum, wie wir aus dem Glashaus mit Steinen werfen. (Unruhe DIE LINKE, CDU) Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU hat in der Pressekonferenz in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass ausnahmslos alle Ernennungen der CDU in der Vergangenheit, als sie selbst in Regierungsverantwortung war, über jeden Zweifel erhaben seien. Das scheint mir eine von hoher Verdrängungskunst geprägte Tatsachenbehauptung zu sein. Jetzt werden wir in der Debatte nachher sicherlich auch wieder das bekannte Lied der Alternative zu den sogenannten Altparteien hören. Deshalb lassen Sie mich abschließend noch mal an den früheren hessischen Staatssekretär und Staatskanzleichef Alexander Gauland erinnern: ins Amt gekommen als politischer Beamter mit einer lupenreinen CDU-Parteikarriere, Bundestagsfraktion, persönlicher Referent des Frankfurter Oberbürgermeisters, Büroleiter des Oberbürgermeisters, Redenschreiber des Oberbürgermeisters und als der Oberbürgermeister dann endlich Ministerpräsident wurde, dann in die Staatskanzlei geholt. Bestenauslese – Fehlanzeige. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Können Sie das nachweisen?) Ja, weil die Regelungen, die in Hessen heute noch angewendet werden, die sind, die wir anwenden, die der Rechnungshof als Kritik der fehlenden Bestenauslese zitiert. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Aber Sie sa- gen doch selbst, dass dies bei Ihnen gesetzeskonform war! Bei Alexander Gauland gilt das aber nicht?) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Thü- ringer Gesetze!) (Unruhe DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Braga, Sie sind doch gemeinhin – und das unterscheidet Sie durchaus von anderen in Ihrer Fraktion – durch eine hohe politische Klugheit gekennzeichnet. Deshalb ist es so, dass Sie in der Regel verstehen, was ich sage. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Frechheit!) Ich habe mich hier ersichtlich auf eine vom Rechnungshof aufgemachte Rechtsfigur fokussiert, und zwar in der gesamten Rede, die ich gemacht habe, dass er sagt, dass die Anwendung dieses geltenden Rechts ein Verstoß gegen die Bestenauslese sei. Und an der Stelle sage ich: lupenreine CDUParteikarriere, und wenn man diesen Maßstab anlegt, Bestenauslese – Fehlanzeige, und darum geht es, und das haben Sie genau verstanden. Wolfgang Junker hat es im Übrigen einen bürgerlichen Tod genannt, die Loyalität, die Umstellungsbereitschaft eines Beamten nicht mehr zu erproben, sondern die Parteigänger der ehemaligen Regierung und nunmehr neuen Oppositionen zugleich auszuschalten. Alexander Gauland hatte seinerzeit keine Bedenken vor diesem bürgerlichen Tod des hessischen Kirchenbeauftragten in der Staatskanzlei, dessen einziger Fehler darin lag, dass er ein SPD-Parteibuch hatte, falsche eidesstattliche Versicherung inklusive. Martin Walser hat diesem Machtmissbrauch eines politischen Beamten mit dem Buch „Finks Krieg“ ein literarisches Zeugnis gesetzt, Sie können das im Suhrkamp Verlag noch kaufen. Insofern, sehr geehrte Damen und Herren auf der rechten Seite, ein bisschen Zurückhaltung, wenn Sie nachher in der politischen Debatte so tun, als ob Sie nicht Fleisch vom Fleische derjenigen seien, die Sie gern als Altparteien kritisieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgenannten Beispiele sollen nicht mehr und nicht weniger zeigen, als es in der Diskussion darum gehen muss – und da bin ich mit dem Abgeordneten Schard durchaus einer Meinung –, die Zukunft in den Blick zu nehmen. Wie sollen künftig Defizite aus der Vergangenheit vermieden, bessere Regelungen geschaffen werden? Hier sage ich noch mal: Ich habe Maßnahmen vorgetragen, mit denen wir das machen. Ich habe mit konstruktiven Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen deutlich gemacht – sei es vom Rechnungshof, der Opposition oder aus anderen Institutionen –, dass wir diese auch künftig vorurteilsfrei prüfen und, soweit sie hilfreich sind, zur Anwendung bringen werden. Ungeachtet dessen bleibt festzuhalten: Diese Landesregierung hat sich stets an die Maßstäbe des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz gehalten, selbst dann, wenn im Einzelfall die nötige Sorgfalt in der Dokumentation gefehlt haben sollte. Die Ernennungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind rechtskonform erfolgt, und zwar stets. Das werden auch die weiteren Beratungen hier im Thüringer Landtag zeigen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für diesen Sofortbericht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II beantragt? Das ist der Fall, ja, allgemeines Nicken. Dann der Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Es wird die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags gewünscht. Ich eröffne die Aussprache sogleich auch zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In der Aussprache steht eine Rededauer zur Verfügung, die sich aus der Summe einer langen Redezeit und einer gekürzten Redezeit zusammensetzt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben das vorliegen. Ich bitte Sie, sich bei Ihren Ausführungen ausschließlich auf öffentlich zugängliche und für die Veröffentlichung bestimmte Quellen zu beziehen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU, bitte.

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Andreas Bühl CDU

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Butzke, sehr geehrte Kollegen aus dem Landtag Sachsen-Anhalt, die uns heute hier zuhören, und vor allen Dingen sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Freistaat Thüringen! (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Herr Prof. Hoff, ich bin Ihnen erst mal dankbar für den langen Bericht, den Sie gehalten haben, denn der hat uns den einen oder anderen Einblick in Ihre Denkweise und das gegeben, wie Sie mit dieser Affäre umgehen. Er hat vor allen Dingen eine ganze Reihe von Nebelkerzen gezeigt, die Sie hier ausgeworfen haben, aber keine wirklichen Antworten darauf, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) was Sie in den Fällen tun, die jetzt passiert sind und in denen der Rechnungshof festgestellt hat, dass es nicht hätte passieren dürfen. Ein Wort haben Sie hier gebracht: Die Landesregierung übernimmt Verantwortung. Aber Sie haben in keinem Wort gesagt, wie diese Verantwortung aussehen soll. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Von daher war der Bericht für mich zumindest – und das wird nicht verwundern – eine Enttäuschung. Vor allen Dingen, Herr Prof. Hoff, danke für Ihren Bericht, aber ich hätte mir eher gewünscht, dass hier vorn der Ministerpräsident spricht, denn er ist zum Schluss derjenige, der auch die Gesamtverantwortung zu tragen hat. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Es gibt zahlreiche Medienberichte, es gibt den Bericht, der nun seit zwei Wochen vorliegt. Der Bericht untersucht, ob Sie die Grundsätze der Bestenauslese beachtet haben oder nicht. Wir haben alle die wenig überraschenden Antworten gelesen, aber, Herr Ramelow, es bleibt Ihnen nicht erspart, Sie heute hier auch zu hören. Deswegen werde ich das in meinen weiteren Ausführungen auch entsprechend ausführen. Es sind Ihre Staatssekretäre, die wir im ersten Teil des Berichts näher untersucht bekommen haben, acht von ihnen sind untersucht worden und acht Mal gab es vom Rechnungshof, den Sie nur als informatives Gremium einstufen, ein sehr vernichtendes Urteil: keine Bestenauslese, keine Auswahl nach Eignung und Qualifikation, fünf hätten überhaupt nicht eingestellt werden dürfen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) In diesem Fall will ich mit Ihnen gemeinsam eine einfache Rechnung machen, eine Rechnung, die eigentlich ein Fall für den Bund der Steuerzahler ist. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da bin ich ja gespannt!) Verbeamtete Staatssekretäre beziehen nach ihrem Dienst ein Ruhegehalt, und zwar monatlich bis an ihr Lebensende. Wir können das plastisch an einem nicht sehr fernen Beispiel nachvollziehen. Ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin, knapp unter 40 Jahre alt, scheidet aus dem Dienst der rot-rot-grünen Landesregierung aus. Er oder sie bezieht zunächst für drei Monate die vollen Bezüge von 12.300 Euro und für bis zu drei Jahre ein erhöhtes Ruhegehalt von 8.800 Euro, wohlbemerkt monatlich. Das allein kostet den Steuerzahler schon rund 350.000 Euro. Danach sinkt der monatliche Bezug auf 4.300 Euro, das sind dann bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren mal schlappe 1,5 Millionen Euro, bis zum statistischen Lebensende von 80 Jahren weitere 670.000 Euro. Das kann man alles dezidiert nachrechnen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Unterm Strich bezahlt also jeder Thüringer Steuerzahler, jede Thüringer Steuerzahlerin für diesen Beispielstaatssekretär gut 2,5 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was? Jeder? Das kann nicht sein!) Im Endeffekt kann das ein gutes Investment des Steuerzahlers sein, wenn derjenige Staatssekretär denn auch die entsprechenden Qualifikationen mitbringen würde. (Beifall CDU) Aber die Staatssekretäre, die Sie eingestellt haben, waren dafür laut Qualifikation gar nicht geeignet. Herr Ramelow, Sie haben dafür die Verantwortung zu tragen, denn Sie haben diese Urkunden unterschrieben. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist euch das nicht ein bisschen peinlich?) Es sind acht Staatssekretäre, die geprüft wurden. Das sind beim besten Willen aber nicht alle, die Sie eingestellt haben. Es waren in Ihrer Amtszeit satte 26. Wir müssen also davon ausgehen, dass es sich beim vorliegenden Bericht, den Sie nur als Information zur Kenntnis genommen haben, nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Es bedarf dringend einer vollständigen Aufklärung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Es ist die Spitze des Eisbergs, aber der Rechnungshof hat auch unter die Wasseroberfläche geschaut. Diesen Blick will ich Ihnen nicht verwehren. Der Rechnungshof hat in die Akten von 64 Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen geschaut. Bei 34, also der Hälfte, gab es gar keine nachvollziehbare Bestenauslese. Bei elf Fällen wurde ohne entsprechende Qualifikation in Entgeltgruppen eingruppiert, in die sie nicht hingehören. In 30 Fällen ist die Eingruppierung gar nicht nachvollziehbar. In zwölf Fällen wurden Verträge entfristet, ohne dass die Personen auf Eignung geprüft wurden. Acht persönliche Referenten von Ministern und Staatssekretären sind mindestens eine Entgeltgruppe zu hoch vergütet worden. Da zählt auch das überhaupt nicht, was Sie hier versucht haben, Herr Hoff, nämlich dass Sie das auf die komplette Landesverwaltung übertragen wollten, denn es ist gerade der Nachteil für den Rest der Landesverwaltung, der diese Chance nicht hat und nicht einfach zugreifen kann und sehr argwöhnisch darauf schaut, was Sie hier betrieben haben. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir können es kürzerfassen: Sie setzen an dutzenden Stellen auf Personal, das zwar nicht die erforderliche Qualifikation hat, aber das richtige Parteibuch. Wissen Sie, was Sie damit tausenden Beamten und Beschäftigten in der Landesverwaltung für ein Vorbild sind? Ich kenne einige, die sich auch persönlich bei mir gemeldet haben. Wissen Sie, wie viele Beamte schon seit Jahren auf Beförderungen warten, regelmäßig mit einer sehr durchschnittlichen Beurteilung abgespeist werden, damit gerade diese Beförderung nicht erteilt werden muss? Wissen Sie, wie langwierig Bewerbungsprozesse sind? (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was?) Wissen Sie, wie viele sich nebenher qualifizieren, Ausbildungen machen, aber keinen Laufbahnaufstieg bekommen, dieser unerreichbar erscheint? Das ist Praxis in dieser Landesverwaltung – aber nicht für Sie, nicht an der Spitze. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Insbesondere will ich noch ein Beispiel erwähnen: das Drama der Quereinsteiger im Schuldienst, die ihre Ausbildung nicht anerkannt bekommen. Persönliche Referenten werden ohne Qualifikation unbefristet eingestellt, geeignete Lehrer abgewiesen. Das ist linke Politik in Thüringen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das kümmert Sie und Ihre Getreuen aber nicht, denn Sie haben sich das Recht einfach passend gemacht. Sie haben eingestuft, entfristet, wie es Ihnen passt. Es reichte schon, wenn der Minister bescheinigte, dass jemand gute Arbeit macht. Abschlüsse waren nicht wichtig. Ihr Slogan von 2014: Nicht alles anders, aber vieles besser machen. Sie stellten im Leitungsbereich einfach immer mehr Personal ein. Auch das legt der Prüfungsbericht schonungslos offen. Zwischen 2013 und 2020 – das kann man mit den Vorjahren sehr gut vergleichen – beträgt der Aufwuchs 55 Stellen. Ob das auf einer ordnungsgemäßen oder überhaupt auf einer Personalplanung beruht, wie Sie, Herr Hoff, erwähnt haben, daran hat der Rechnungshof in seinem Bericht seine Zweifel – allein in der Staatskanzlei bis 2020 zehn zusätzliche Mitarbeiter im Leitungsbereich. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Auch neue Stellen oder nur neue Mitarbeiter?) Wozu führt allein dieser Punkt? Thüringen nimmt eine Spitzenposition ein. Ich persönlich würde mir wünschen, es ist eine Spitzenposition im Bereich Bildung oder Wirtschaftswachstum, aber nein: beim Anteil der Leitungsbereiche. Dort hat Thüringen unter der Ramelow-Regierung 4,2 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind es 2,5 Prozent. Das hat uns der Gemeinde- und Städtebund erst in einem Schreiben mitgegeben. Fast 1.000 Stellen mehr als im Bundesdurchschnitt haben die Leitungsbereiche in Thüringen, fast 53 Millionen Euro mehr an Kosten – Steuergeld. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: 1.000 Stellen?) Das können Sie sich gern im Brief vom Gemeindeund Städtebund mal durchlesen, wenn Sie möchten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch völliger Quatsch! Das können Sie doch am Haushaltsplan ablesen!) Frau Henfling, natürlich rufen Sie jetzt: die CDU, die CDU. Klar. Aber ganz ehrlich, klar, vor fast zehn Jahren sind auch bei uns Fehler gemacht worden. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das will ich auch hier gar nicht in Zweifel ziehen. Fehler muss man sich auch eingestehen können. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das hat der Rechnungshof befunden!) Aber dazu gehört, dass CDU und SPD noch während ihrer Regierungszeit gehandelt haben und das Laufbahn- und Beamtenrecht angepasst haben. CDU und SPD haben Klarheit geschaffen und haben den Rahmen bei Spitzenbeamten deutlich gestrafft. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo war denn da der Rechnungshof bei dem Fehler?) Unter diesem neuen Recht haben Sie die Staatssekretäre dann unter ihrer Amtszeit eingestellt und Sie haben sich nicht an geltendes Recht gehalten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Diese Affäre, lieber Herr Ramelow, geht weit über vorherige Fälle hinaus. Da kann Prof. Hoff hier erklären, was er möchte, auch Fälle, die überhaupt nichts mit Thüringen zu tun haben. Das haben wir seit zwei Wochen schwarz auf weiß. Wir haben uns Fehler eingestanden damals. Herr Ramelow, wann gestehen Sie sich Ihre Fehler ein? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Die Verfehlungen waren öffentlich. Konsequenzen wurden bereits diskutiert. Trotzdem haben Sie vor dem Hintergrund einer Rechnungshofprüfung und vor dem Hintergrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen Untreue die Lebenszeitverbeamtung einer Staatssekretärin vorgenommen und planen für April bereits die nächste. Sie unterschreiben damit keine Ernennungsurkunden, Sie unterschreiben Schecks auf Lebenszeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Herr Hoff hat schon den Amtseid angesprochen. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ein gut qualifiziertes Regierungspersonal, die Achtung von gesetzlichen Vorgaben: Das steht für Sie offenkundig nicht in diesem Amtseid und ist mit ihm scheinbar nicht zu verbinden. Ideologische Linientreue vor Befähigung: Jetzt versuchen Sie das – das konnten wir im „SPIEGEL“ nachlesen – mit rechtlichen Regelungen passend zu machen und den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Sie nennen das: den Lebenswirklichkeiten anpassen. Was ist das für ein Hohn für die, die in diesem Land arbeiten? Ihre Bestenauslese heißt Versorgung von Parteifreunden. (Zwischenruf Abg. Czuppon: AfD: Genau! Frechheit!) Und da kann ich Ihnen drei Worte nicht vorenthalten: systematisch, schwerwiegend, nicht nur Einzelfälle. So beschreibt es der Rechnungshof für 2014 bis 2020. Aber was war danach? Was verschweigen Sie uns möglicherweise? Was liegt noch im Verborgenen? Was liegt unterhalb der Ebenen der Ministerbüros? Wie viele Ausschreibungen wurden vielleicht zurückgezogen, weil Ihnen die Gesinnung der Bewerber nicht gepasst hat? Wie sieht es aus mit der Befähigung der restlichen 26 Staatssekretäre abseits der acht bereits geprüften? Es ist so viel unklar, es braucht Aufklärung und die braucht es hier und jetzt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und da will ich Ihnen auch einen Teil nicht vorenthalten, den Sie augenscheinlich als Aufklärung und als Transparenz beschreiben, nämlich wie Sie uns hier den vollständigen Bericht des Rechnungshofs haben zukommen lassen. Ich werte das eher als Täuschung der Öffentlichkeit mit Vorgabe von Transparenz. In Wirklichkeit stufen Sie dieses Dokument als Verschlusssache-VERTRAULICH ein. Das ist vielleicht für die Öffentlichkeit nicht so leicht nachvollziehbar, aber ich will es Ihnen mal ein bisschen nachvollziehbar machen. Für mich ist es so, als ob Sie sagen: Es muss nur transparent aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) In Ihrer Verschlusssachenanweisung der Landesregierung steht sehr genau beschrieben, was Verschlusssache-VERTRAULICH ist und was dafür angedacht ist. Ich will es kurz vortragen: bei Spionageverdachtsfällen, bei Terrorverdacht, bei außenpolitischem Schaden für die Bundesrepublik, Gefährdung von Quellen, Gefährdung kritischer Infrastruktur. Herr Hoff, was trifft davon auf diesen Fall zu? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Die Gefährdung des Überlebens der linken Landesregierung ist dort nicht aufgeführt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Was bedeutet es, wenn dieser Bericht so eingestuft ist? Wir dürfen den vollständigen Bericht – und die Präsidentin hat es in ihren einführenden Worten sehr schön gesagt, um uns alle noch mal daran zu erinnern, dass es auch wirklich so ist – weder zitieren, wir dürfen ihn nicht kopieren, wir dürfen noch nicht mal handschriftliche Notizen aus dem Geheimschutzraum mitnehmen. Unsere Mitarbeiter können ohne monatelange Überprüfung noch nicht mal Einsicht nehmen und sind dafür nicht berechtigt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stinkt!) Sie inszenieren sich hier als Aufklärer, doch in Wirklichkeit versuchen Sie, unliebsame Fakten vor uns zu verstecken. Wir verlangen den Bericht! (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir verlangen ihn nicht in irgendwelchen Geheimschutzräumen. Dafür, Herr Ramelow, müssen Sie sorgen. Wir wollen nicht hören, was Sie zukünftig zu planen gedenken. Wir wollen wissen, was bedeutet Verantwortung für Sie. Was bedeutet Verantwortung für diese Landesregierung? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir wollen hören: Welche Konsequenzen ziehen Sie, Herr Ramelow, aus diesem beispiellosen Vorgang? Deshalb beantragen wir die Weiterberatung der Anträge, die heute hier auf dem Tisch liegen, im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Justizausschuss unter der Federführung des Haushaltsund Finanzausschusses. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Dittes das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir hier über die beiden Anträge und über den Sonderbericht des Rechnungshofs diskutieren, dann hat das zwei Ebenen: erstens natürlich, Herr Bühl, eine sachliche Ebene. Dann nehmen wir den Be ­ richt zur Kenntnis, schauen uns die Tatsachener ­ mittlungen an, nehmen die Fakten tatsächlich auch an und fangen an, diese erst mal einzuordnen in die Erfahrungen, die wir als Abgeordnete auch mit unterschiedlichen Funktionen haben, ob als Op ­ positionsabgeordnete oder Regierungsabgeordne ­ te. Wir fangen dann an, diese Tatsachen auch zu bewerten. Wir setzen natürlich auch eine eigene Bewertung neben die Bewertung des Rechnungshofs und wir beurteilen damit natürlich auch ein Stück weit die Rechtsbeurteilungen und Ergebnisse des Rechnungshofs selbst. Und wir kommen natürlich auch zur Frage: Welche Schlussfolgerungen ziehen wir als Parlamentarier? Ich kann Ihnen das offen sagen: Ich als politisch Verantwortlicher für meine Partei komme natürlich nicht nur zu der Überlegung, welche Schlussfolgerungen ich als Parlamentarier ziehe, sondern welche Schlussfolgerungen man aus diesem Bericht als politisch verantwortlicher Mensch in diesem Land zieht, der auch in Parteien Verantwortung trägt und – ich komme darauf zurück – Koalitionsvereinbarungen verhandelt und abgeschlossen hat. Und man stellt sich natürlich die Frage: Wie schaffen wir auch im Interesse zukünftiger Landesregierungen und vor allen Dingen auch im Interesse zukünftiger Stelleninhaber Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, damit wir nicht jedes Mal nach dem Regierungswechsel auf dem Niveau diskutieren müssen, wie wir es eben zur Kenntnis nehmen mussten, über die Frage von Stellenbesetzungen, Besetzungen von Staatsekretären. Rechtsklarheit, Rechtssicherheit muss ein Ziel der sachlichen Bewertung des Berichts sein. Nun gibt es aber neben der Sachebene auch eine politische Ebene. Darauf haben Sie sich eben in Ihrem Redebeitrag alleinig bezogen. Deswegen will ich auch zuerst auf diese politische Ebene eingehen. Ich finde es richtig – das hat auch etwas mit Aufgabe und Funktion einer Opposition zu tun –, wenn ein Rechnungshof in einem Sonderbericht Rechtsverfehlungen und Rechtsverstöße dokumentiert, dass man das als Opposition aufgreift und dann natürlich auch parlamentarisch thematisiert. Das ist Aufgabe und Funktion einer Opposition. Dass man da natürlich weniger verständnisvoll argumentiert und auch zuspitzender argumentiert, das ergibt sich ein Stück weit aus der politischen und auch aus der öffentlichen Rolle eines Oppositionsabgeordneten und natürlich auch aus der Tradition dieses politischen Wechselspiels; das ist geschenkt. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Schard und Herr Bühl, weil Sie diejenigen sind, die praktisch für die meisten Pressemitteilungen der letzten Wochen verantwortlich sind: Ihre politische Ebene ist mittlerweile so weit weg von der sachlichen Ebene der Auseinandersetzung mit diesem Bericht, dass es offensichtlich ist, dass es Ihnen weniger um Aufklärung, auch nicht um Aufarbeitung und auch nicht um Schlussfolgerungen geht, sondern dass es Ihnen darum geht, den Vorgang dauerhaft am Kochen zu halten, verbunden natürlich mit bereits feststehenden Vor- und auch Urteilen. Deswegen nur ein ganz kurzer Rückblick auf die Genese dieses heutigen Plenums, Sie haben mich ja auch in Ihrer Begründung angesprochen, Herr Schard. Ich will das nicht weiter ausführen, denn der CdS hat es auch relativ deutlich gemacht. Am 25. November gab es die erste „SPIEGEL“-Veröffentlichung zu dem Entwurf des Sonderberichts des Rechnungshofs. Am 6. Dezember hat der Justizausschuss getagt und es wurden alle Fragen im öffentlichen und nicht öffentlichen Teil sehr transparent erörtert. Am 8. Dezember – auf Eigeninitiative der Landesregierung – hat die Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Mir wurde von meinen Parlamentariern im Haushaltsund Finanzausschuss berichtet, dass Sie sich gefragt haben, warum denn das jetzt noch mal sein muss, man hätte das doch vor zwei Tagen erst im Justizausschuss erlebt. So viel zur Frage, wie man Transparenz einfordert. Am 31. Januar haben wir hier im Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde diskutiert. Es gibt zahlreiche parlamentarische Anfragen – Kleine, Mündliche Anfragen –, die mit wirklich unvergessener Kondition auch hier beantwortet worden sind und – anders als viele parlamentarische Vorgänge – auch bis heute an anderen Stellen noch mal öffentlich dokumentiert worden sind, auch die Stellungnahmen, die Antworten der Landesregierung. Das können Sie alles nachlesen, unter anderem auf der Homepage des Chefs der Staatskanzlei. Bis heute beantragen Sie und verlangen immer, die Landesregierung soll dem Parlament jetzt endlich mal transparent Aufklärung verschaffen. Sie verlangten sogar die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs des Landesrechnungshofs in völliger Missachtung der verfassungsrechtlichen Stellung; die richterliche Unabhängigkeit des Rechnungshofs wurde hier bereits angesprochen. Am 14. März veröffentlichte der Landesrechnungshof seinen fertiggestellten Bericht und vom 15. bis zum 17. März trafen wir uns hier zu drei Tagen Sitzungen des Landtags. Drei Tage hatten Sie die Möglichkeit, einen Antrag hier auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen, damit wir uns genau mit diesem Bericht auseinandersetzen. Sie haben das nicht getan. Nur einen Werktag nach dieser Landtagssitzung haben Sie der Öffentlichkeit erklärt: Die Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass wir ein Sonderplenum brauchen. Und diese Ankündigung, Ihre Pressekonferenz, in der Sie ankündigen, dass Sie ein Sonderplenum beantragen, Herr Bühl, haben Sie während einer laufenden Landtagssitzung verschickt. Deswegen werfe ich Ihnen nicht vor – wie Sie mir unterstellen –, dass Sie das Instrument, das Ihnen nach Geschäftsordnung zusteht, in Anspruch nehmen. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie die Möglichkeit der parlamentarischen Beratung in den turnusmäßigen Sitzungen nicht genutzt haben, sondern das Ihnen zustehende demokratische Instrument genutzt haben, um hier heute diese Bühne größtmöglicher öffentlicher Aufmerksamkeit zu inszenieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit diesen zwei Wochen – Sie haben es ja auch angesprochen – ist ja nicht nichts passiert. Sondern die Landesregierung hat nicht nur die beiden Teile des nicht öffentlichen Berichts dem Landtag zur Verfügung gestellt – der öffentliche wurde ja durch den Landesrechnungshof selbst veröffentlicht. Sie hat darüber hinaus dem Landtag auch die Stellungnahme zu beiden Teilberichtsentwürfen zur Verfügung gestellt, damit wir auch ein Stück weit zumindest auf Seite der Exekutive die Genese des Berichts nachvollziehen können. Sie hat darüber hinaus dem Landtag auch eine allgemeine Stellungnahme zur Personalbesetzung in den einzelnen Ministerien zur Verfügung gestellt und sie hat darüber hinaus den Abgeordneten auch alle Einzelstellungnahmen der Ministerien zur Verfügung gestellt, die können wir seit Freitag hier einsehen. Da haben Sie kritisiert, dass diese Berichte zum Teil der Vertraulichkeit unterliegen, und Sie unterstellen, die Landesregierung will hier etwas verschleiern. Deswegen sage ich, ohne es aus diesen vertraulichen Berichten zu nehmen – Herr Bühl, ich habe mir gestern die Zeit genommen, etwas mehr als Sie, um mir diese Unterlagen anzuschauen. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Haben Sie die Zeit gestoppt?) Man sieht es ja einfach, denn so geheim war ja die Einsichtnahme nicht, Herr Bühl. Das müssen Sie einstecken: Sie sind nach mir gekommen, aber vor mir gegangen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihnen aber sagen … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Er kann schneller lesen als Sie!) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch nur eine Randnotiz. Sie werden noch genug Zeit haben, diesen Bericht ausführlich zu studieren, wie ich mir gestern auch die Zeit genommen habe. Aber was ich Ihnen wirklich sagen kann – und das hätten Sie an dieser Stelle sagen können –: Es gibt in der qualitativen Betrachtung dieses Berichts, der öffentlich zur Verfügung steht und den wir gestern hier einsehen konnten, überhaupt keinen Unterschied. Die Wertungen, die Ergebnisse, die Empfehlungen, die Schlussfolgerungen sind eins zu eins für die Öffentlichkeit nachlesbar. Was sich aber unterscheidet – und das erkennen Sie bereits in den Dokumenten des Landesrechnungshofs, der nämlich jeweils auf den Titelseiten dokumentierte, dass es sich hierbei um vertrauliche Personalsachen handelt –, das ist die Unterscheidung, weil in diesen nicht öffentlich zugänglichen Berichten … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Aber eine ver- trauliche Personalsache ist keine Verschlusssache, das ist ein Unterschied!) Wir können auch gern später darüber reden, wie wir dieses persönliche Interesse und diese Datenschutzverpflichtung rechtlich sauber umsetzen können. Darüber können wir gern streiten, darüber können wir diskutieren. Aber so zu tun, als ob man jetzt – Sie haben es angesprochen – 64 Personalvorgänge dezidiert mit den ganzen Biografien, mit den ganzen Bildungsbiografien zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung machen muss, das unterscheidet sich tatsächlich in unserem und Ihrem Herangehen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das steht aber nicht im Bericht!) Das heißt aber nicht, dass wir über diese Ergebnisse hier anonymisiert diskutieren sollen. Sie haben ja als Parlamentarier auch die Möglichkeit, genau in diese Berichte Einblick zu nehmen und deswegen dann diese Diskussion hier zu führen. Der Minister hat es angesprochen: Es ist in diesen zwei Wochen nicht nur die Offenlegung dieser Berichte gegenüber dem Landtag geschehen, es ist darüber hinaus im Ausschuss für Europa, Medien und Kultur der Antrag gestellt worden. Und die Landesregierung – auch das haben Sie einfach missachtet – ist jetzt zum zweiten Mal proaktiv auf die Staatsanwaltschaft – obwohl momentan der Ermittlungsverfahrensstand überhaupt noch keine Notwendigkeit beinhaltete – zugegangen, hat Kontakt aufgenommen, Berichte, Stellungnahmen zugesendet, damit die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen auch tatsächlich führen kann und zu einer eigenen Einschätzung kommt. Deswegen: Zum jetzigen Stand gibt es auch aus meiner Sicht – und als Parlamentarier bin ich da grundsätzlich nicht weniger kritisch als Sie – überhaupt keinen Grund, der Landesregierung einen fehlenden Beitrag bei der Aufklärung zu unterstellen, wie Sie das seit dem 25. November bis heute getan haben und auch weiterhin tun. Und der Minister – ich will darauf an dieser Stelle noch nicht eingehen – hat darüber hinaus sogar schon auf Schlussfolgerungen, die die Landesregierung gezogen hat, verwiesen. Aber auch das haben Sie einfach negiert. Das nehmen Sie nicht zur Kenntnis und darauf sind Sie auch nicht eingegangen. Deswegen, das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich, weil es eben diese Genese gibt, weil etwas passiert ist, weil etwas vorgelegt worden ist, weil wir Einsicht nehmen können, steht momentan gar nicht die Frage nach weitergehenden Untersuchungen oder nach Aufklärung von Sachverhalten. Die Untersuchungsergebnisse liegen sehr ausführlich auf dem Tisch, man muss sich halt die Zeit nehmen, die dann auch in Ruhe zu studieren. Das war vielleicht für alle Abgeordneten bis heute nicht möglich, das ist sicherlich so. Aber es ist jetzt vor allem die Frage des Parlaments, die Bewertung und die Aufarbeitung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse vorzunehmen. Da sind wir aus meiner Sicht bei der nächsten problematischen Verschränkung von sachlicher und politischer Ebene. Da nehme ich mal – ich habe sie bereits angesprochen, Herr Schard und Herr Bühl – ein paar Schlaglichter aus Ihren Pressemitteilungen der letzten Wochen heraus, also aus der Zeit, als Sie den Bericht noch gar nicht kannten, sondern nur journalistische Beiträge von Redakteuren, von Journalisten, die sagten, sie kannten einen Entwurf. Ich will es kurz zusammentragen: massives Fehlverhalten, Ämterpatronage, Vetternwirtschaft, Versorgungsposten, Selbstbedienungsladen, das Land zur Beute gemacht und verteilt, finanzieller Schaden, heute kamen noch Affären und Nebelkerzen hinzu. Herr Bühl, das heißt doch nichts anderes, als dass praktisch Ihr Werturteil, Ihr Bewertungsergebnis bereits feststeht. Das haben Sie doch auch heute zum Ausdruck gebracht, unabhängig vom notwendigen Studium des vorliegenden Berichts, auch unabhängig von der eigentlichen Bewertung der Stellungnahme des Landesrechnungshofs, unabhängig auch von der eigenen Bewertung der Schlussfolgerungen, die gezogen worden sind. Ihre Bewertung – und das kann ich Ihnen nur in aller Deutlichkeit sagen – ist eine politische Bewertung, die haben Sie mit moralisch bewusst abwertenden Vokabeln aufgeladen, sie ist oberflächlich und die Übernahme der Ergebnisse des Landesrechnungshofs zuspitzend, ohne diese aber selbst zu hinterfragen. Das ist eben nicht der Anspruch an Aufarbeitung und Bewertung und Aufklärung, den wir an diesen Vorgang des Sonderberichts legen. Ich sage Ihnen wirklich: Ich nehme wahr – auch nach dieser Rede haben Sie mich nicht von anderem überzeugt –, Sie haben eigentlich gar kein Interesse an einer Aufarbeitung und Bewertung, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil das natürlich auch beinhalten kann, dass man zu einem anderen Ergebnis kommt, als Sie selbst schon seit Wochen in Unkenntnis des Berichts öffentlich verkünden. Nun ist es mehrfach in der Öffentlichkeit angesprochen worden und auch der Minister ist darauf eingegangen: Bei Ihrem verbalen Ausholen werden Sie ja immer mal wieder daran erinnert, dass Sie selbst 24 Jahre in diesem Land Regierungsverantwortung hatten. Und man erinnert Sie natürlich auch daran, dass Sie selbst – auch das Wort fiel schon in der Rede des Ministers – im Glashaus sitzen. Deswegen gewinnen Sie da auch gerade in Ihrer Argumentation nicht an Glaubwürdigkeit. Deswegen will ich Sie nämlich auch mal ein Stück an Ihre Vergangenheit als regierungsverantwortliche Partei und Fraktion erinnern, nicht mit dem Vorwurf oder mit dem erhobenen Zeigefinger, Sie haben es doch genauso gemacht, sondern ich will Sie an Ihre Erfahrungen erinnern, die Sie als Regierungsfraktion und Regierungspartei in Thüringen gesammelt haben und die ja auch zu Handlungen und Entscheidungen führten. Vielleicht werden Sie ja auch an diese Zeit innerhalb der CDU-Fraktion immer wieder erinnert. Sie haben ja auch einen neuen Mitarbeiter, der Ihnen, glaube ich, die Personalsituation von 2013 bis 2023 sehr gut erklären kann, auch unter unterschiedlichen politischen Farben der Thüringer Staatskanzlei. Da werden Sie es sich noch mal deutlich machen. Ich will vor allem sagen – und das sage ich ganz ohne Häme, ganz ohne erhobenen Zeigefinger –: Würden Sie die eigenen Maßstäbe, die Sie heute versucht haben, Herr Schard, Herr Bühl, hier vorn zu dokumentieren, an Ihre eigene Regierungsverantwortung legen, dann würden Sie im Prinzip mit denselben Begriffen wie Vetternwirtschaft oder Ämterpatronage arbeiten müssen. Und das wird Sie auch einholen, weil Sie auf diese Art der Auseinandersetzung mit dem Bericht nicht an Glaubwürdigkeit gewinnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, ich will Sie an Ihre Erfahrungen erinnern, Sie sollten aber nicht nur zurückblicken, sondern auch mal nach vorn schauen. Nun träumen Sie in der CDU-Fraktion, 2024 wieder Regierungsverantwortung zu übernehmen. Herr Voigt träumt davon, Ministerpräsident zu werden. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Träume ich nicht!) Nun will ich Sie einladen, diesen Traum ganz kurz mal zu verlassen und sich auf ein Gedankenspiel einzulassen – nämlich: was wäre wenn – und sich vor diesem Hintergrund mal sachlich mit dem Bericht des Landesrechnungshofs und vor allen Dingen auch mit den Folgen auseinanderzusetzen, wenn die Auffassung des Landesrechnungshofs uneingeschränkt politischer, moralischer, aber vor allem auch rechtlicher Bewertungsmaßstab werden würde. Deswegen sage ich: Wir haben als Politiker in diesem Landtag, wenn es darum geht, politisches Vertrauen gegenüber der Öffentlichkeit zu gewinnen, zu stärken und dort, wo wir es verloren haben, zurückzugewinnen, vielleicht auch eine andere Aufgabe als das, wie Sie sie derzeit wahrnehmen. Müssten wir nicht – das frage ich in aller Offenheit – stattdessen erklären, warum beispielsweise Staatssekretäre politische Beamte sind und warum es das Laufbahnrecht vorsieht, dass Staatssekretäre, Büroleiter und persönliche Referenten genauso wie Pressesprecher aufgrund eines Gesetzes nicht ausgeschrieben werden müssen? Müssten wir nicht auch stattdessen erklären, warum man potenzielle Staatssekretäre ebenso wenig wie potenzielle Minister nicht in formalisierten Bewerbungsverfahren ermittelt und auch die Abwägungsgründe, die bei der Wahl zwischen mehreren Bewerberinnen gegen einzelne Bewerber sprechen, nicht aktenkundig macht? Müssten wir vielleicht nicht auch mehr erklären, Herr Schard, dass es zu den demokratischen Grundlagen in diesem Land gehört und auch allgemein akzeptiert ist, dass politische Parteien Regierungskoalitionen bilden, einen Koalitionsvertrag als Parteien verabschieden, der die Arbeits- und Handlungsgrundlage einer Landesregierung ist? Müssten wir nicht mehr erklären, dass es dann auch zwangsläufig ist, dass die Hausleitung, Minister, Staatssekretäre und deren Leitungs-, nicht aber deren Fachbereiche personell so besetzt werden, dass sich der durch den Wähler beschiedene politische Wechsel in der richtungsweisenden Arbeit der Landesregierung auch in den einzelnen Fachministerien und in der öffentlichen Kommentierung von politischen Vorgängen niederschlägt? (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das kann doch nicht das Einzige sein!) Müssten wir nicht mehr erklären, dass die Funktion eines Leiters eines Ministerbüros oder die eines persönlichen Referenten – und da werde ich ganz deutlich – eben kein Versorgungsposten und keine Steuergeldverschwendung ist, sondern eine Arbeit weit über das arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Erfordernis hinaus darstellt, die weit mehr Hingabe und Engagement erfordert, als es das Dienstoder Arbeitsrecht abverlangen kann? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es mal mit meinen Worten: Wenn mir jemand – hat noch keiner – einen Versorgungsposten anbieten würde, einen richtigen Versorgungsposten, und meint, das könnte der Versorgungsposten in Form des Büroleiters des Ministerpräsidenten sein, also beim besten Willen, ich würde ablehnen. (Heiterkeit DIE LINKE) Denn so viele Stunden unter so viel Stress bei so viel Einsatz möchte ich nicht arbeiten, wenn es sich um Versorgungsposten handelt. Aber haben Sie keine Angst, ich werde keinen Versorgungsposten angeboten bekommen, und falls doch, ich werde auch keinen annehmen, sondern ich werde meine Arbeit an jeder Stelle richten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Aber, Herr Schard, was ich Ihnen deutlich sage: Ich finde das eine Unverschämtheit gegenüber den Menschen, die dort jeden Tag arbeiten. Die gehen jeden Tag zur Arbeit, organisieren die Büros für diese Minister, die jeden Tag Verantwortung hatten, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ob nun in der Coronasituation, bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bildungssystem, bei der Frage der Unternehmenshilfe, ob im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder auch im Bereich des Umweltschutzes, wo wir große Herausforderungen haben. Dort stehen die Minister jeden Tag ihren Mann und ihre Frau und haben an ihrer Seite Menschen, auf die sie sich verlassen können, die eben nicht 17.00 Uhr fragen, ob sie schon Dienstschluss haben, sondern jederzeit 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar sind. (Unruhe CDU) Und das finde ich auch unverschämt gegenüber den Menschen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) dass Sie sagen, es würde sich bei dieser Arbeit, die sie für die Menschen in diesem Land leisten, um Versorgungsposten handeln. Herr Bühl, wenn Sie hier so eine Rechnung aufmachen: Wir wissen alle, dass wir unsere Arbeit hier auf Kosten des Steuerzahlers wahrnehmen und unsere Arbeit auch verantwortlich wahrnehmen. (Unruhe CDU)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Schard, mäßigen Sie sich, und alle anderen bitte auch.

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Steffen Dittes Die Linke

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Daran hängen natürlich auch Versorgungsleistungen, die auch Sie und ich im Alter bekommen. Die können wir uns wechselseitig vorrechnen. Aber das jetzt zusammenzurechnen und zu sagen, wenn wir diese Staatssekretäre in dieser Regierung nicht benannt hätten, dann würde das Land soundso viele Millionen sparen, das ist keine Milchmädchenrechnung, das ist einfach verlogen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Staatssekretäre leisten ihre Arbeit als Staatssekretäre auf einer Stelle im Haushalt, der Sie sogar zugestimmt haben. (Beifall DIE LINKE) Und die Versorgungsregelungen, die Sie hier benannt haben, sind Versorgungsregelungen, die Sie auf den Weg gebracht haben. (Unruhe CDU) Deswegen sage ich – ja, jetzt sage ich Ihnen auch noch was ganz Deutliches, ich glaube, der Minister hat es auch angesprochen –: 2013 hat meine Fraktion in diesem Landtag einen Vorschlag eingebracht, die Versorgung von Staatssekretären tatsächlich anders zu lösen, damit wir eben nicht in diese Situation kommen, die Sie beschrieben haben, sondern damit wir wirklich eine Sicherheit für Staatssekretäre haben, eine Sicherheit für Minister, die an ihr politisches Amt gebunden ist. Es war Ihre Fraktion, die dieses Gesetz abgelehnt hat und genau an dieser Versorgungssituation festhält, die Sie heute kritisiert haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sage ich Ihnen auch noch mal ehrlich: Müssten wir nicht im Prinzip auch mehr erklären, dass Staatssekretäre, Büroleiter und persönliche Referenten, wenn sie denn durch Minister angesprochen werden, diese Aufgabe zu übernehmen, nicht wirklich die besten sind? Erklären Sie mir doch mal, warum sich einer dieser Minister, die jeden Tag in der Zeitung stehen, die jeden Tag im Kreuzfeuer stehen, die so viel Verantwortung übernehmen, einen persönlichen Mitarbeiter und Leiter eines Büros aussuchen soll, der zwar dasselbe Parteibuch hat, aber ansonsten nichts kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist aber eine gute Frage!) Das ist doch halsbrecherisch aus Sicht der regierungstragenden Parteien, das ist auch halsbrecherisch aus Sicht der jeweiligen Minister. Deswegen sind gerade die besten Leute auf dieser Stelle, in dieser Konstellation, persönlich wie auch politisch, die diese Arbeit übernehmen. Und weil das so ist, weil bestimmte Systematiken auch mit politischen Regierungswechseln verbunden sind, sollten wir die Gelassenheit haben, auch den Bericht sachlicher zu diskutieren, als Sie das heute getan haben. Deswegen komme ich auf einige Wertungen, Frau Butzke – herzlich willkommen im Landtag! –, aus Ihrem Bericht zurück und will sie selbst zum jetzigen Zeitpunkt aus meiner Sicht einer Bewertung unterziehen. Es wurde schon gesagt: Der Landesrechnungshof ist kein Gericht, er ist auch nicht per se frei von Kritik, sondern wir diskutieren die Ergebnisse des Sonderberichts. Es sind Hinweise, die beinhalten natürlich Kritik und sie haben vor allem eine Funktion: Sie sollen zukünftiges Handeln praktisch verändern und Rechtssicherheit insbesondere bei der Verwendung von öffentlichen Geldern herstellen. Es ist ein Kontrollinstrument, das im Prinzip darauf zielt, dass es dort, wo es notwendig oder rechtlich geboten ist, in der Zukunft Korrekturen gibt. Wie bei allen Berichten, Herr Bühl, Herr Schard, gibt es natürlich auch beim Rechnungshof widerstreitende Positionen. Es gibt Zustimmung, es gibt Ablehnung, das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich will Sie nur kurz daran erinnern – das war vorhin schon mal ein Zwischenruf der Abgeordneten Henfling –, an die Berichte des Landesrechnungshofs zur kommunalen Finanzausstattung oder zur Notwendigkeit von Verwaltungs- und Gebietsreformprozessen auf Landesebene. Da haben Sie dem Landesrechnungshof jegliche Kompetenz abgesprochen, sich in dieser Frage überhaupt äußern zu können. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich sage, es ist selbstverständlich, dass Sie da eine abweichende Meinung haben, und genau über diese abweichende Meinung muss man diskutieren, genauso wie man auch über die zustimmenden Meinungen diskutieren muss und natürlich auch über den Bericht und die Positionierung selbst. Deswegen will ich auch noch einmal auf diese Unterrichtung und damit Hinweisfunktion des Rechnungshofs eingehen. Im Sonderbericht steht zwar nicht mehr so oft das Wort „rechtswidrig“, wie es wohl in den Entwürfen stand, wenn man vormaligen Zeitungsberichten Glauben schenken darf. Ich kann das nicht beurteilen, ich habe nur die Zeitungsberichte gelesen. Aber natürlich, Frau Butzke, Ihre Formulierungen in der Pressemitteilung – das wurde hier auch schon oft benannt – haben schon Gewicht: „Die Verstöße waren systematisch und schwerwiegend.“ (Beifall Gruppe der FDP) Diese Formulierungen haben schon Gewicht. Wenn man dies als Rechnungshof feststellt, will man auch – das hatte ich gesagt –, dass solche systematischen und schwerwiegenden Verstöße schnellstmöglich abgestellt werden. Dafür sind solche Sonderberichte da. Erst die Kontrolle, dann die Bewertung, Hinweise folgen dieser Bewertung und als vierter Schritt ergeben sich dann Änderungen für die Zukunft bei der Anwendung von Recht oder bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. Da stolpere ich allerdings über eine Formulierung, Frau Butzke, in der Fußnote 1 des öffentlichen Berichts. Dort heißt es: Der Thüringer Rechnungshof hatte bereits 2014 begonnen, Leitungsbereiche usw. für den Zeitraum 2009 bis 2013 zu prüfen. – Die Prüfung wurde lediglich erweitert, aber zu den Prüfungsergebnissen für den Zeitraum 2009 bis 2013 findet man im öffentlichen Prüfbericht nichts. Der veröffentliche Prüfbericht beschränkt sich allein auf den Gegenstand der Erweiterung der Prüfung aus dem Jahr 2020. Es finden sich – wer sich die Zeit genommen hat, in den nicht öffentlichen Bericht Einblick zu nehmen – im nicht öffentlichen Bericht einige Hinweise auf das Prüfergebnis für den Zeitraum 2009 bis 2013: keine Bestenauslese, Verzicht auf Ausschreibungen, nicht nachvollziehbare Eingruppierungen, fehlende Tätigkeitsbeschreibungen; im Prinzip dieselben Prüfungsergebnisse wie für den Zeitraum 2014 bis 2020, so würde ich das mal zusammenfassen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, das stimmt nicht!) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da haben Sie eben nicht lange genug gelesen!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist vor der Gesetzesänderung gewesen!) Die Gesetzesänderung 2014 – Herr Voigt, ist schön, dass Sie den Zwischenruf gemacht haben, ich komme dann darauf zurück – bezog sich auf den § 28 des Thüringer Laufbahngesetzes. Der hat mit diesem Leitungsbereich, den ich gerade benannt habe, überhaupt nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE) Diese Rechtsänderung 2014 bezog sich auf den Bereich der Staatssekretäre und auf die habe ich jetzt gar nicht hingewiesen, denn die waren gar nicht Prüfungsgegenstand der Prüfung 2009 bis 2013 – wenn Sie in den Bericht reingeguckt hätten, dann hätten Sie das gelesen –, denn der Prüfungsgegenstand 2009 bis 2013 bezog sich nur auf den Leitungsbereich, nicht aber auf die Staatssekretäre. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ihre Überheblichkeit, Herr Dittes, holt Sie gerade ein!) Entschuldigung, klar ist das aus Ihrer Sicht überheblich, wenn Sie einen sachlich falschen Zwischenruf machen und ich ihn richtigstelle, aber ich kann es halt nicht anders tun. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich gebe Ihnen ja nicht recht, nur damit Sie dann glauben, dass ich Ihnen gegenüber gefälliger bin. Ich sage, der Landesrechnungshof beginnt 2014 für den Zeitraum 2009 bis 2013 mit der Prüfung, sechs Jahre später wird der Prüfungszeitraum erweitert und wiederum zwei Jahre später gibt es ein Prüfungsergebnis, das allerdings nur den Erweiterungszeitraum umfasst. Die Prüfungsergebnisse für den ursprünglichen Prüfzeitraum scheinen offenkundig nicht mehr relevant oder nicht mehr aktuell. Nun will ich gar nicht hinterfragen, was Aktualität im Zusammenhang mit Regierungswechseln aus Sicht der Rechnungshofprüfung beinhaltet. Ich will auch nicht hinterfragen, ob ein damals vermeintlich schwerwiegender Verstoß weniger relevant erscheint, weil sich danach möglicherweise in Bezug auf die Staatssekretäre die Rechtslage verändert hat. (Beifall DIE LINKE) Ich will aber fragen, warum die damals offenkundig festgestellten Mängel und Verstöße nicht so schnell wie möglich zu Hinweisen und Empfehlungen an die Landesregierung führten, wenn diese doch aus damaliger Sicht dazu hätten führen können, Rechtsverstöße, die man heute wieder feststellt, in der Zukunft zu verhindern. Ich finde, das ist eine berechtigte Frage. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber es wird auch noch etwas anderes deutlich und sichtbar – und damit ist es schon von Relevanz und Aktualität, insbesondere auch dann, wenn man von systematischen Verstößen redet: Es gab 2014 mit dem Regierungswechsel von Ihrer Ministerpräsidentin zum Ministerpräsidenten Ramelow keine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Besetzung von Staatssekretärsposten oder bei der Besetzung im Leitungsbereich. Nun sage ich auch dazu: Das sagt noch nichts darüber aus, ob es richtig oder falsch ist, gut oder schlecht, rechtskonform oder rechtswidrig. Das ist erst mal nur eine ganz nüchterne Feststellung, die Sie auch den Berichten entnehmen können. Es gab 2014 überhaupt keine Änderung der Praxis der Landesregierung bei der Besetzung von Staatssekretärsposten oder auch im Leitungsbereich. Das stellt erst mal so manchen politischen Vorwurf in ein anderes Licht – zur Glaubwürdigkeit hatte ich gesprochen. Es wirft aber vor allem auch die Frage auf, ob sich nicht eine für die Funktionsweise einer Landesregierung notwendige Verwaltungspraxis etabliert hat, die – wenn schon nicht rechtswidrig – sich doch aber zumindest regelmäßig im Ausnahmebereich eines beamtenrechtlich zulässigen und gesetzlich vorgeschriebenen Regelausnahmeprinzips bewegt, und dass das alles andere als rechtsklar ist. Das ist eine Frage, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Mit der hat sich die Linkefraktion bereits 2013 – ich hatte den Entwurf für das Ministergesetz angesprochen – auseinandergesetzt. Auch das wäre heute eine notwendige Schlussfolgerung, die wir zu diskutieren haben, ob sich möglicherweise Rechtsänderungen daraus ergeben. Nun hat der Rechnungshof in seinem Prüfbericht zwei Merkmale, die er geprüft hat, in den Mittelpunkt oder in den Ausgangspunkt gestellt, nämlich die Frage der Bestenauslese und der Stellenausschreibung. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der Geeignetheit!) Bestenauslese und Stellenausschreibung sind der Mittelpunkt und Ausgangspunkt jeder Überprüfung. Herr Voigt, werfen Sie nicht so viele Zwischenrufe dazwischen, bei denen ich immer den Eindruck habe, dass Sie die Berichte gar nicht gelesen haben. Ausgangspunkt ist immer die Bestenauslese, Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dann geht es weiter: Wurde das über eine Ausschreibung --- Und auch diese Einschätzungen sind regelmäßig Grundlage für die Bewertung, ob die Eingruppierung richtig vorgenommen worden ist, beispielsweise bei der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten; das spielt jedes Mal eine Rolle. Der Rechnungshof setzt auch die Feststellung ganz vorn dran – und der widerspricht die Landesregierung auch nicht –, dass für alle, auch im Bereich der Leitungsfunktionen, im Bereich der Staatssekretäre, die beamtenrechtliche Bestenauslese nach Grundgesetz-Artikel 33 Abs. 2 gilt und sich daraus ableitet – also Eignung, Befähigung, fachliche Leistung müssen den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährleisten. Nun regelt das auf Landesebene das Thüringer Laufbahngesetz in § 3 Abs. 1, nämlich in der Umsetzung durch die Ausschreibungspflicht. Damit wird die Bestenauslese formalisiert, sie wird auch überprüfbar, beispielsweise bei möglichen Konkurrentenklagen, wenn Bewerberinnen und Bewerber nicht beachtet worden sind. Nun hat aber, meine Damen und Herren, der Gesetzgeber in Thüringen die Pflicht zur Ausschreibung für Staatssekretäre, Büroleiter, persönliche Referenten und Leiter von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzlich aufgehoben. Frau Butzke, Sie haben im Prinzip als Landesrechnungshofs geprüft, ob Stellen ausgeschrieben worden sind, die nicht hätten ausgeschrieben werden müssen, und haben festgestellt, die wurden nicht ausgeschrieben. Das ist erst mal eine ganz sachliche Feststellung. Jetzt muss man auch noch mal hineinschauen, weil das haben Sie, Herr Bühl, ja vorhin gesagt, Sie haben von politischer Linientreue gesprochen: Warum werden denn diese Stellen nicht ausgeschrieben, warum gibt es diese Ausnahmeregelung in § 3 Abs. 2 des Thüringer Laufbahngesetzes? Da will ich gar keine Wertung vornehmen, da lasse ich am besten den CDU-Innenminister Jörg Geibert aus dem Jahr 2014 sprechen, der in seinem Gesetzentwurf geschrieben hat: „Zudem handelt es sich bei den Stellen politischer Beamter um Ämter, für die ein bestimmtes Vertrauensverhältnis“ – und jetzt hören Sie zu –, „das sich auf die Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung gründet, gegeben sein muss.“ Das ist die Begründung der CDU; ich komme noch darauf zurück. Für die Wegnahme der Ausschreibungsverpflichtung für den Leitungsbereich wird auch auf das besondere Vertrauensverhältnis verwiesen. Das können Sie alles nachlesen. Ich glaube, die Drucksache 5/7453 wurde schon genannt, Gesetzentwurf, Innenministerium, CDU-geführt, Jörg Geibert. Das war Ihre Begründung: politische Übereinstimmung mit den Ansichten und Zielen der Regierung. Nun tritt in der Tat ein Problem auf. Sie haben richtigerweise dazwischengeworfen, es gibt auf der einen Seite – der Landesrechnungshof hat das festgestellt – die grundgesetzliche Notwendigkeit zur Bestenauslese und auf der anderen Seite kommt durch das Laufbahngesetz in Thüringen neben der fachlichen Eignung, neben der Befähigung und fachlichen Leistung noch ein viertes Kriterium hinzu, nämlich das besondere Vertrauensverhältnis, bei Staatssekretären sogar die besondere politische Nähe. Das führt dazu, dass dieses formalisierte Verfahren der Ausschreibung zur Bestenauslese nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Aber anstatt für diesen Widerspruch – den ich überhaupt nicht bestreite, der existiert in dieser Form tatsächlich – im Sinne der Funktionsfähigkeit einer Landesregierung Empfehlungen zur rechtskonformen Anwendung und Auslegung zu geben, schlägt der Landesrechnungshof zumindest für den Leitungsbereich vor, die gesetzlichen Ausnahmeregelungen aus dem Gesetz zu streichen. Frau Butzke, das ist keine Rechtsklarstellung, die Sie da vorschlagen. Das ist, wie Sie selbst schreiben, eine konstitutive Rechtsregelung, die Sie einbringen wollen. Sie wollen im Prinzip die Qualität in dieser Frage des Laufbahnrechts verändern. Wir finden aber nichts außer diesem Vorschlag an Hinweisen, wie die Bestenauslese bei fehlender Ausschreibungspflicht umgesetzt oder dokumentiert werden kann oder soll. Und bei Staatssekretären, bei denen auch der Rechnungshof keine Ausschreibungspflicht vorgeben will, wird als Empfehlung lediglich vage und ziemlich unentschlossen formuliert – ich zitiere –: „Eine Bestenauslese bedingt, auf der Grundlage eines Anforderungsprofils möglichst“ – also nicht zwingend – „mehrere Personen in den Auswahlprozess einzubeziehen. Dies ist zu dokumentieren.“ Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, wie wir mit diesem Konflikt zwischen Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz und Thüringer Laufbahngesetz sowie den politischen und rechtlichen Erfordernissen bei der Besetzung im Leitungsbereich, von Staatssekretären umgehen. Aber ich halte Ihren Vorschlag, die Ausnahme in § 3 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 Thüringer Laufbahngesetz zu streichen, weder für angemessen noch für sachgerecht, und will auch deswegen über die Alternativen diskutieren. Es braucht also klare Verfahrensregelungen innerhalb der Ministerien auf der Grundlage des bestehenden Laufbahnrechts für die Besetzung von Leitungsfunktionen. Dazu gehören: klare Dokumentation von Eignung, fachlicher Befähigung und fachlicher Leistung. Es gehört natürlich auch eine Dokumentation dazu, weil eine Dokumentation ja erst die Abkehr von der Ausschreibungspflicht ermöglicht. Wie das geschehen soll, darüber wird zu diskutieren sein. Das Bestehen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird wahrscheinlich – und das ist ja im Bericht auch deutlich geworden – in der Beurteilung der jeweiligen Minister niedergeschrieben sein. Es braucht natürlich – und da hat der Rechnungshof in seinem Bericht unzweifelhaft recht – klare Beschreibungen von Anforderungsprofilen und Tätigkeitsbildern, weil das dann beispielsweise auch die Grundlage für Entscheidungen zur Eingruppierung ist. Ja, auch das konnte man dem Bericht entnehmen: Diese Dokumentationspflicht wurde nicht in jedem Fall immer zu 100 Prozent umgesetzt und ist dieser Verpflichtung gerecht geworden. Das muss sich verändern. Der Minister hat dazu ausgeführt. Aber ich will auch deutlich sagen: Aus einer oberflächlichen Dokumentation kommt noch lange nicht, dass es den eingestellten Mitarbeiterinnen an Eignung und Befähigung fehlt oder dass man zu der Feststellung kommt, dass es sich um systematische Rechtsverstöße handelt. Es ist erst mal die Feststellung, dass die Dokumentationsverpflichtungen nur oberflächlich erfüllt worden sind. Natürlich, der Minister ist darauf eingegangen, ist es eine gute Idee oder erst mal naheliegend, dass man sagt: In einem Leitungsbereich besetzt man persönliche Referenten mit Leitern des Ministerbüros auch erst mal zeitlich befristet, möglicherweise für die Zeit einer Legislaturperiode. Das ist das, wo man auch Minister ins Amt ruft. Richtigerweise – und auch das geht aus dem Bericht des Rechnungshofs und vor allem auch aus den Stellungnahmen der Ministerien hervor – wurden sehr viele der von Ihnen kritisierten Einstellungen zunächst befristet vorgenommen. Ihnen wurde dann im weiteren Verfahren im Rahmen von Ausschreibungsverfahren auf unbefristete Stellen die Möglichkeit gegeben, sich zu bewerben. Ich finde das auch richtig, wenn man will, dass man jungen Menschen in der Thüringer Verwaltung eine Perspektive gibt, dass man ihnen dann natürlich auch einräumt, aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kommen. Wenn es sich nicht um eine Stelle im Leitungsbereich, sondern im fachlichen oder nachgeordneten Bereich handelt, gelten natürlich unumwunden die Vorgaben des Laufbahngesetzes und damit natürlich auch die Frage der Ausschreibungsverpflichtung. Ich halte das für eine wichtige personalentwicklungspolitische Maßnahme. Zurück zu den Vorschlägen des Landesrechnungshofs, künftig alle Stellen im Leitungsbereich einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren zu unterziehen. Da bitte ich Sie tatsächlich, diesen Vorschlag nicht nur allein zu betrachten, sondern wirklich auch in den Kontext Ihrer anderen Empfehlungen zu stellen, die da wären: Nichtanerkennung von Vorbeschäftigungszeiten bei befristet eingestellten Arbeitnehmerinnen in den Leitungsfunktionen für die Stufenzuordnung, ausschließliche Akzeptanz von Rechts- und Politikwissenschaft als notwendige Hochschulausbildung für die Laufbahnanerkennung, Begrenzung der Vergütung auf maximal E 13 für persönliche Referenten, da keine höherwertige Tätigkeit mit der Aufgabe durch den Landesrechnungshof gesehen wird, und Einführung – und das finde ich besonders bemerkenswert – einer de facto Mindestaltersgrenze für Staatssekretäre. Frau Butzke, ich kann es Ihnen nicht ersparen, ich habe es in meiner Fraktion schon ähnlich gesagt: Als ich Ihren Bericht gestern in weiten Teilen gelesen habe – ich weiß gar nicht, ob ich hier im Plenum so zu Ihnen sprechen darf, aber tue das –, habe ich mich gefragt: Wo war eigentlich der Reformwille und der Reformmut des Landesrechnungshofs, als wir über Verwaltungsstrukturen, Verwaltungsreformen und Gebietsreformen gesprochen haben? Diese Vorschläge zusammengenommen sprechen für mich für eine sehr strukturkonservative Vorstellung von Verwaltung, insbesondere auch im Regierungsbereich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist stillos!) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Respektlos!) Und das, Herr Voigt, ist gar nicht so unerheblich, weil wir uns schon auch mit der Frage beschäftigen müssen: Wie ist das eigentlich ausgeprägt, das politische Wechselverhältnis im Parlament, das sich durch Parteien und Wahlen zusammenbildet und aus dem Parlament heraus durch konstituiertes Handeln von Parteien zu einer Regierungsbildung führt? Als ich den Bericht und die Wertung des Rechnungshofs gelesen habe, hatte ich die ganze Zeit – und ich gebe zu, das ist ein bisschen zuspitzend – ein Bild einer Beamtenregierung vor Augen, bei der man nach genügend Dienstjahren und Beförderungsrunden nicht nur Abteilungsleiter, sondern auch verwaltender Staatssekretär werden kann. Ich hatte eine Beamtenregierung vor Augen oder eine Verwaltungsstruktur, die ohne Seiteneinsteiger auskommt und wo junge motivierte Menschen praktisch den Gang durch die Laufbahnen tätigen müssen – und wenn ein an Dienstjahren alter, aber noch nicht funktionsfähiger Dienstvorgesetzter vor ihnen steht, war es das dann eben auch irgendwann mit der Perspektivenentwicklung. Ich habe eine Beamtenregierung vor Augen, in der nur noch Juristen und Politikwissenschaftler sitzen. Verstehen Sie mich nicht falsch, zwei wunderbare Berufe, aber es gibt noch mehr wunderbare Berufe, die auch mit einer hohen Eignung für den öffentlichen Dienst versehen sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich habe mich gefragt, ob eigentlich Ziel und Leitbild dieses Berichts gewesen ist, dass bei einer Wahl und nach einem vom Wähler gewollten politischen Wechsel auch in der Regierungsverantwortung eigentlich nur noch Minister ausgetauscht werden sollen, oder ob vielleicht nicht am Ende sogar – das haben wir ja in diesem Land oder in anderen Ländern auch diskutiert – der Wunsch und die Vorstellung einer Technokratenregierung die Urteile praktisch als Motiv unterlagerten, wo im Prinzip nur noch das Parlament politisch zusammengesetzt wird und man dann einer im Prinzip per se neutralen Verwaltung bis in die letzte Stiefelspitze des Ministerbüros Aufträge erteilt, aber die ansonsten tatsächliche Verwaltungsarbeit leistet. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Als politisch interessierter und als politisch ambitionierter Mensch möchte ich mir eine solche Verwaltung nicht vorstellen, weil Politik mehr ist als nur Verwaltung, sondern Politik ist die alltägliche Gestaltung des Gemeinwesens. Und das sollte uns allen doch am Herzen liegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, Herr Bühl – ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber weil Sie darauf eingegangen sind –, es gibt noch eine andere Stelle im Bericht des Landrechnungshofs, die auch ein bisschen die Qualität der Sachverhaltsermittlung schmälert – Sie haben das auch sehr populistisch aufgegriffen –, nämlich den Ausbau des Leitungsbereichs. Nun hat die Landesregierung uns hier nicht nur die Berichtsteile des Rechnungshofs zur Verfügung gestellt – ich habe es angesprochen –, sondern wirklich auch alle einzelnen Stellungnahmen der Ministerien. In dem Bericht des Rechnungshofs steht: Der Leitungsbereich wird um insgesamt, ich glaube, 55 Stellen aufgebläht – das ist immer so ein schönes Wort, das die Opposition gern im Zusammenhang mit dem Haushalt sagt. Nun habe ich mir mal zwei Ministerien angeguckt, weil die besonders herausgehoben wurden: Das sind die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Innenministerium. Dort legen diese beiden Ministerien ausdrücklich nahe und argumentieren, dass es sich hier um keine Erweiterung des Stellenpools im Leitungsbereich handelt … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie tragen Sa- chen vor, die Sie nicht vortragen dürfen. Das hat Ihnen die Präsidentin vorhin gesagt, dass Sie nicht vortragen können, was Sie gestern noch in einem vertraulichen Raum gelesen haben!) Ich gebe zu, dass das wirklich ein Problem ist. Das kenne ich aus dem Untersuchungsausschuss, man weiß am Ende gar nicht mehr, wo man was gelesen hat, ob in der Zeitung, in Berichten oder in nicht öffentlichen Berichten. Aber ich will zumindest sagen, weil sich der Ministerpräsident dazu auch schon öffentlich geäußert hat und ich es Ihnen deswegen sagen kann – die 55 Stellen finden Sie im öffentlichen Teil und die öffentlichen Verlautbarungen des Ministerpräsidenten können Sie im Pressespiegel nachlesen –: Es sind im Prinzip Aufwüchse im Leitungsbereich, die sich auf den ersten Blick darstellen, die aber keine Stellenaufwüchse sind, sondern Ergebnis von Umstrukturierungen und Umorganisationen in den jeweiligen Ministerien, weil beispielsweise das Referat „Bürgeranliegen“ als Stabsstelle zugeordnet worden ist, und dasselbe haben wir im Prinzip auch im Thüringer Innenministerium. (Heiterkeit CDU) Wenn ich mich nicht irre, Herr Bühl, werden Sie das alles möglicherweise in der Stellungnahme des Innenministeriums und der Staatskanzlei nachlesen können. Ich finde, deswegen sollten wir auch ehrlich darüber diskutieren, was wirklich in dem Bericht steht und was wirkliche Grundlage für die Entscheidung ist. Da ist natürlich dann abschließend die Frage, was denn jetzt zu tun ist. Wir haben als Koalitionsfraktionen heute einen Antrag vorgelegt und gleichzeitig auch einen Selbstbefassungsantrag für den Ausschuss erarbeitet, der der Staatskanzlei zugeordnet worden ist. Wir brauchen eigentlich nicht, Herr Bühl, noch ewig lange über Ihren Antrag oder über unseren Antrag diskutieren, ob wir die Landesregierung auffordern, uns Materialien zu geben, damit wir unsere Arbeit machen können. Wir können im Prinzip gleich unsere Arbeit machen, und die Gelegenheit haben Sie mit unserem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für EKM. Es geht also um Bewertung, es geht um vergleichende Betrachtungen, es geht natürlich auch um eine Betrachtung von Entwicklungen, um möglicherweise dort zu hinterfragen, wo es Rechtsänderungen und vor allem auch Änderungen in der Verwaltungspraxis gegeben hat. Sie können natürlich auch in den nächsten Wochen und Monaten mit Ausschussüberweisung, da können Sie auch noch ein Rechtsgutachten machen, da können Sie noch zitieren, ob wir einen Untersuchungsausschuss machen. Wissen Sie, wenn Sie einen Untersuchungsausschuss beantragen wollen, dann beantragen Sie einen. Dann hören Sie aber auf, darüber zu reden, dass man endlich für Aufklärung sorgen muss, wenn Sie selbst im Prinzip gar nichts aktiv dazu beitragen. Ich glaube – das habe ich Ihnen gesagt –, die Untersuchungsergebnisse des Rechnungshofs liegen auf dem Tisch, die können wir uns anschauen. Es geht jetzt darum, die Untersuchungsergebnisse aufzuarbeiten, zu bewerten und Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist nicht Aufgabe eines Parlaments, aufgrund eines solchen Berichts zu überlegen, wie man das möglichst lange als politisches Kampfinstrumentarium in der Öffentlichkeit – beispielsweise bei solchen Sondersitzungen – erhalten kann. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie können die Ergebnisse nicht akzeptieren!) Doch, ich kann ein Ergebnis akzeptieren. Das Problem ist, das habe ich Ihnen doch gesagt, Herr Schard: Ihr Ergebnis stand doch am 25. November schon fest. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Nein!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, das können Sie doch in Pressemitteilungen nachlesen. Und der Redebeitrag von Herrn Bühl war doch jetzt auch nicht so zu verstehen, dass man – was man möglicherweise bei Gerichtsverhandlungen macht – auch mal die entlastenden, die Auffassung des Rechnungshofs widerlegenden Argumente austauscht, (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Deshalb brauchen Sie einen Sonderbeauftragten!) dass man auch mal darüber nachdenkt, welche Folgen mögliche Rechtsauslegungen auch für die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie in Thüringen haben. Ich habe doch versucht, Sie einzuladen, sich auf dieses Gedankenspiel einzulassen. Natürlich muss man dann auch – ich hatte das gesagt – über gesetzliche Klarstellungen reden und dort, wo es notwendig ist, dann möglicherweise auch Rechtsänderungen vornehmen. Natürlich muss man darüber diskutieren. Aber auch dazu haben Sie nicht gesprochen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich – und das meine ich jetzt wirklich in die gesamte Runde –: Politisches Vertrauen, Herr Bühl, gewinnt man nicht dadurch zurück oder überhaupt, indem man am lautesten seine Empörung hinausschreit. Politisches Vertrauen – und so will ich es auch verstanden wissen – gewinnt man nicht zurück, wenn man mit dem Finger auf den politischen Konkurrenten zeigt und sagt: Ihr habt es doch genauso gemacht. Ich glaube, politisches Vertrauen gewinnt man dadurch zurück, indem man das sich zu Herzen nimmt, was Rudolf Augstein als Aufgabe von Journalisten beschrieben hat: Sagen, was ist. Das heißt natürlich auch, wenn wir uns das zu Herzen nehmen und das auch als eigene Verantwortung, als eigene Aufgabe verstehen, dass wir ehrlich sagen, was an Fehlern gewesen ist, dass wir ehrlich sagen, was an notwendigen Konsequenzen zu ziehen ist, und dass wir auch ehrlich sagen, was eigentlich in einer Demokratie bei einer Regierungsbildung notwendig ist, die sich aufgrund wechselnder politischer Entscheidungen von Wählerinnen und Wählern wirksam zusammengesetzt hat. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, dass wir tatsächlich sagen, was ist, nicht aber Ihr Verbleiben auf der politischen Ebene bei der Auseinandersetzung mit dem Rechnungshofbericht. Ich glaube, die Koalitionsfraktionen haben hier eine gute Grundlage für eine sehr konstruktive Bearbeitung dieses Vorgangs gelegt. Ich lade Sie ein, sich an dieser konstruktiven und sachlichen Aufarbeitung und Bewertung zu beteiligen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, werte Abgeordnete und Zuschauer sowohl auf der Tribüne als auch natürlich am Livestream, zunächst eine Vorbemerkung, zwei sogar, um genau zu sein: Wenn Sie hier – beispielsweise Herr Dittes oder Herr Hoff – über die sachliche Prüfung der Vorgänge durch den Rechnungshof herziehen und diese infrage stellen, dann werfe ich Ihnen vor, dass das unredlich ist, weil Sie genau wissen, dass die Präsidentin sich das zwar hier anhören kann, aber in keiner Art und Weise gleichwertig darauf reagieren kann, da sie hier nun mal kein Rederecht hat. (Beifall AfD) Und noch eine Vorbemerkung: Wenn Sie meinen, dass die berechtigte Kritik an Ihrer fragwürdigen Einstellungspraxis alle Beamten des Freistaats in Mitleidenschaft zieht, dann sage ich: Nein, das macht diese Kritik nicht. Fragen Sie mal einen Obermeister, der mit seiner A 8 seit Jahrzehnten den Verkehr regelt und kurz vor seiner Pensionierung steht, was er meint, was ihn nach Ihrer Ansicht mit Ihren Parteigenossen verbindet, die Sie mit einer A 13, 14, 15 oder sogar 16 im Eingangsamt im 30. Lebensjahr einstellen! (Beifall AfD) Öffentliches Dienstrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Landesbediensteten in der Ausbildung in Meiningen und in Gotha lernen und in dem sie sich natürlich auch fortbilden müssen. Das sind zum Beispiel die Beamten, die sich dort fortbilden müssen, die im Landesrechnungshof Sonderberichte verfassen. Fortbildung ist wichtig und deshalb wollte ich vor einigen Monaten beispielsweise wissen, welche Fortbildung zum parlamentarischen Fragerecht unser Besserwessi im Innenministerium absolviert hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unser „Besserwessi“ – geht’s noch?) Die Landtagspräsidentin hat diese Frage jedoch aus der Anfrage gestrichen. Nun fassen wir einfach mal zusammen, was die linke Landtagspräsidentin damit mutmaßlich sagen will: In Thüringen brauchen Minister der rot-rot-grünen Landesregierung nicht nur null fachliches Wissen im eigenen Ressort mitzubringen, nein, sie müssen sich auch nicht fortbilden – toll. (Beifall AfD) Nur ein halbes Jahr später haben wir jetzt diese seltsame Situation, dass diejenigen, die sich nicht fortbilden müssen, den Sonderbericht von denen, die sich fortbilden müssen, als lediglich eine andere – ich übertreibe jetzt mal –, eher unbedeutende Rechtsauffassung hinstellen. Die Tendenz geht aber natürlich dahin, dass dieser komische Landesrechnungshof eher sowieso keine Ahnung von öffentlichem Dienstrecht hat, jedenfalls niemals so viel Ahnung wie diejenigen, die seit Jahren treue Parteisoldaten mit befristeten Stellen ohne Ausschreibung, unbefristeten Stellen mit Ausschreibung, unbefristeten Stellen ohne Ausschreibung und befristeten Stellen mit außertariflicher Bezahlung endversorgen. Wem das der Möglichkeiten von Veruntreuung von Steuermitteln noch nicht genug ist: Da hätten wir noch die unbefristete Stellenvergabe ohne Ausschreibung und mit außertariflicher Bezahlung. Es ist unglaublich! Und seien Sie sich sicher: „Außertariflich“ lässt sich in jedem einzelnen Fall mit „übertariflich“ ersetzen, auch das muss an dieser Stelle gesagt werden. In § 5 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz steht geschrieben: „Der Ministerpräsident“ – das sind Sie, Herr Ramelow – „ernennt die Beamten des Landes, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“ Und wenn dann in der Presse seit Jahren immer wieder steht, dass der Ministerpräsident die Staatssekretäre von Rot-Rot-Grün ernannt hat, dann spricht vieles dafür, dass ein Ermittlungsverfahren, das eine mögliche Veruntreuung von Steuermitteln aufgrund dieser Ernennungen beinhaltet, nicht zwangsläufig gegen Unbekannt geführt werden muss. Aber lassen wir die Justiz mal machen. (Beifall AfD) Doch eins kann ich versprechen: Ich werde das hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Thüringer Staatsanwaltschaft weiterverfolgen. Ich habe mich am Wochenende dahin gehend öffentlich geäußert, dass wir nun endlich den eingestuften Bericht anschauen können. Nachdem ich das gestern getan habe, habe ich neue Fragen und, Herr Hoff, die gehen an Sie. Ich möchte gern noch heute von Ihnen in der Plenarsitzung wissen – und diese Frage wurde noch nicht gestellt, die haben Sie mich auch vorhin nicht stellen lassen –: Wer, welche Stelle hat die neue, längere Variante des Berichts des Landesrechnungshofs als Verschlusssache eingestuft? War das der Landesrechnungshof oder war das die Landesregierung? In § 8 Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen steht nämlich: „Die [...] Verschlusssache[n] herausgebende Stelle bestimmt über die Notwendigkeit der VS-Einstufung.“ Und das ist nicht die, die den Bericht weiterleitet, sondern das ist die, die den Bericht herausgegeben hat – das ist der Landesrechnungshof. Und wenn tatsächlich wider Erwarten die Einstufung doch durch den Landesrechnungshof erfolgte, wüsste ich gern: Was, bitte schön, sind an diesem VS-Bericht „im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände [und] Erkenntnisse“? (Beifall AfD) Sie haben sicher das Zitat aus § 2 der Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen erkannt. Ich würde mal sagen, wenn man das „öffentliche Interesse“ in diesem Zitat durch „existenzielle parteieigene Interessen der Linken, Grünen und der SPD“ ersetzt, dann passt das möglicherweise, steht aber so nicht in der Verschlusssachenanweisung. (Beifall AfD) Also, Herr Hoff: Hat die Landesregierung hier möglicherweise dem angeblichen Aufklärungswillen eigenmächtig und ohne gesetzliche Grundlage einen VS-Riegel vorgeschoben? Apropos angeblicher Aufklärungswille, schon sind wir beim Antrag von CDU und FDP: Anfänglich beinhaltet der durchaus Richtiges. In dieser Landesregierung haben nach meiner Überzeugung Menschen systematisch und organisiert Steuermittel veruntreut. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Glauben Sie das auch nicht!) bleibt der Satz: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Für alle, die ein gutes Gedächtnis haben und schon länger hier sitzen: Ja, dieser richtige Satz stammt nicht von mir, den hat ausgerechnet der heutige Ministerpräsident vor zehn Jahren von diesem Pult aus an die CDU gerichtet. (Beifall AfD) Da die juristische Aufarbeitung der Vorgänge allein daher auch nicht ausschlaggebend sein kann, habe ich mal drei Punkte zusammengefasst, die aus unserer Sicht endlich umgesetzt werden müssen. Erstens: Die sofortige Auflösung aller Arbeitsverhältnisse in den Leitungsebenen, die ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen. (Beifall AfD) Zweitens: Die sofortige Beendigung aller Verbeamtungen, deren Ernennung noch nicht auf Lebenszeit erfolgte, wenn die vorher ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen. (Beifall AfD) Drittens: Die sofortige Entlassung aller Staatssekretäre, die unzureichende Voraussetzungen für die Verbeamtung als Staatssekretär mitbringen. Und ja, das schließt dieses seltsame linke Konstrukt eines angestellten Staatssekretärs mit ein. (Beifall AfD) Ehrlich gesagt ist es mir bei diesen Forderungen völlig egal, ob diese Leute aufgrund irgendeines politischen Vertrauensverhältnisses oder sonstiger Bindung an den Minister eingestellt wurden. Zeigen Sie endlich echten Willen an der Beseitigung mutmaßlich gesetzwidriger Machenschaften! (Beifall AfD) Weiter im Antrag: Es handelt sich lediglich – Sie haben es oft genug gesagt, Herr Hoff – um Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Dass ich nicht lache! Wer will denn ernsthaft einem Veruntreuer auch noch vorhalten, dass er seine kriminellen Machenschaften nicht auch noch dokumentiert? (Beifall AfD) Glauben Sie mir: Was bei den Staatssekretären ablief, ist schlimm genug, aber wirklich entscheidend ist das, was in den Leitungsbereichen ablief. Ein Beispiel, auf Seite 10 des Kurzberichts steht nachlesbar: „Unter Verzicht auf eine Stellenausschreibung eingestellte Beschäftigte wurden, ohne eine weitere Ausschreibung und oftmals ohne eine Bestenauslese durchzuführen, außerhalb des Leitungsbereichs weiterbeschäftigt.“ Die Stellen hätten Sie genauso ausschreiben müssen, haben Sie aber nicht gemacht. (Beifall AfD) Das steht auf Seite 10, schauen Sie nach! Sie setzen auf diese Art und Weise im nachgeordneten Fachbereich Personal ein, was niemals die notwendige Eignung, Leistung und Befähigung nachgewiesen hat. Sie bezahlen dieses Personal übertariflich und entfristen die Stellen ohne entsprechende dienstrechtliche Grundlagen. Das braucht dringend Aufklärung. Und diese Aufklärung kann der Antrag von CDU und FDP sicherlich unterstützen, aber mich hat die Forderung im Antrag unter Punkt 4, bei III. ist das, glaube ich, etwas ratlos zurückgelassen. Sowohl FDP als auch CDU haben in den vergangenen Wochen laut und presseöffentlich oftmals einen Untersuchungsausschuss gefordert. Den hätten Sie schon längst einsetzen können, haben Sie nicht gemacht. Sie reden die ganze Zeit nur darüber. (Beifall AfD) Und dann kommt dieser Antrag, in dem Sie unter III.4 eine umfassende Prüfung fordern. Interessant ist der angesetzte Zeitraum der Prüfung, also der Endpunkt der Prüfung, zu dem Sie das Ergebnis haben wollen: der 30. Juni. Das ist der Freitag vor der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Vielleicht stellt sich das nur für mich so dar, dass diese Prüfung Ihr Ausgangspunkt für einen Untersuchungsausschuss sein soll. Aber wenn das so ist, was soll das? Wollen Sie den Bericht dann schnell noch durcharbeiten, wenn Sie den an dem Freitag bekommen, und dann einen dringlichen Untersuchungsausschussantrag auf die Tagesordnung der zwei Arbeitstage später stattfindenden Plenarsitzung setzen lassen, obwohl Sie wissen, dass Sie dann diese zwei Drittel des Landtags, die Sie wahrscheinlich brauchen werden, um den auf die Tagesordnung draufzusetzen, überhaupt nicht kriegen? Ich meine, Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Sie auch nur einen der Linksextremisten der drei Regierungsparteien hier im Haus überzeugen, (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht es aber hier!) von der finanziellen Droge zu lassen, die Sie sich schon seit Jahren auf Kosten der Steuerzahler gönnen. Sie wissen, dass für einen Untersuchungsausschuss kaum noch Zeit ist. Aber nachdem, was Sie in diesem Punkt 4 geschrieben haben, verschwenden Sie diese knappe Zeit mit vollen Händen und deshalb können wir das auch nicht mittragen. Aber den Vogel schießt wirklich der Antrag von Ihnen, Herr Bühl, vorhin hier ab. Sie wollen überhaupt nicht aktuell aufklären, Sie wollen gar nicht schnellstmöglich vorwärtskommen, um irgendeinen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Nein, Sie stellen auch noch einen Antrag, diesen, Ihren Antrag hier, erst mal an den Ausschuss zu überweisen, damit er besprochen wird. Sie wollen ja heute gar nicht zur Schlussabstimmung kommen, um endlich eine Prüfung anzustoßen. Nein, Sie wollen erst mal nur darüber reden. Was soll das? (Beifall AfD) Noch mal: Was soll das? Schon jetzt ist Ihr Antrag für jene, die linke Vetternwirtschaft wirklich erhellen wollen, durch diese Frist schon alleine, die ich eben genannt hatte, nicht zustimmungsfähig. In der vorliegenden Version ist das – muss ich ganz deutlich sagen – ein Untersuchungsausschussverhinderungsantrag und nicht für Aufklärung geeignet. (Beifall AfD) Wir werden uns deshalb unabhängig von der heutigen Debatte vorbehalten – unabhängig von Ihrer Entscheidung, wie Sie mit dem Antrag umgehen, ob er wirklich in den Ausschuss soll –, bis zur nächsten regulären Plenarsitzung die Einsetzung eines UA selbst zu prüfen und Ihnen dann, falls wir uns dafür entscheiden, zuvorzukommen. Ich möchte auch kurz noch begründen, warum ich dieses „falls“ sage. Schwierig zu bewerten ist nämlich an der Stelle, dass tatsächlich unbedingt aufgeklärt werden muss, wie toll es die CDU in den Jahren zuvor getrieben hat. Auch da wurde möglicherweise sehr kreativ mit Steuergeldern umgegangen. (Beifall AfD) Das wird aber in solch einem Ausschuss zeitlich erst recht nicht möglich sein und deswegen müssen wir natürlich darüber reden: Setzen wir jetzt so einen Untersuchungsausschuss ein oder verschieben wir das möglicherweise auf die nächste Legislatur? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja arbeiten, das wäre ja hart!) Ha, ha, ha, Frau Henfling – alles klar. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir können wenigstens arbeiten, im Gegensatz zu Ihnen können wir das! …) Aber auch mal in Ihre Richtung: Sind wir doch mal ehrlich und betrachten mal die Materie, um die es hier geht, tatsächlich. Wenn es in dieser Legislatur einen echten Grund für einen Untersuchungsausschuss gab – wir haben ja drei –, dann ist das neben dem skandalösen Umgang dieser Landesregierung mit Grundrechten während Corona und der Spaziergänge genau dieser linke Steuersumpf. (Beifall AfD) Und der Sonderbeauftragte der Landesregierung --- Nun, die einzige Partei, die hier in diesem Rund keinen Dreck am Stecken hat, ist die AfD. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD) Wenn diese Landesregierung daher wirklich an Aufklärung interessiert ist, dann stellen wir Ihnen gern eine honorige Persönlichkeit zur Verfügung, die dieses unabhängig als Sonderbeauftragter aufklären kann. Dazu braucht es aber natürlich echten Aufklärungswillen. (Beifall AfD) In den letzten Jahren hat man im Land in Wahlkämpfen von der Partei Die Linke auf Wahlplakaten den Spruch gesehen: „Es muss nicht alles anders werden, aber wir können vieles besser machen.“ Das ist der Spruch, habe ich gestern im Internet erst recherchiert: großes Wahlplakat mit Herrn Ramelow als Bild darauf und diesem Spruch aus der Bundestagswahl 2017. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schlecht recherchiert!) Sie können es nachlesen. Ich will mal auf den Inhalt kommen. Man muss nämlich unumwunden zugeben: Während die Grünen nach Wahlen genau das Gegenteil von dem machen, was sie vor den Wahlen ihren Wählern versprochen haben, halten die Linken solche Versprechen, wenn es auch nicht zum Besten des Wählers ist. (Beifall AfD) Sie haben von der CDU bis 2014 viel gelernt. Insbesondere die Versorgung von Parteimitgliedern mit üppigen Staatsgeldern haben Sie, wie versprochen, nicht anders gehandhabt (Beifall AfD) und dabei aber noch viel effektiver die Steuerzahler beschissen, als das die CDU jemals nachweisbar hätte machen können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir können ja im Finanzausschuss mal nachrechnen!) Sie können es gern zugeben: Dieses Verfahren haben Sie sich wahrscheinlich aus der DDR herübergerettet und dann 25 Jahre lang gewartet, bis Sie den Staat endlich wieder nach Ihren kommunistischen Vorstellungen umbauen und ausbeuten können. Oder, das war doch bestimmt so? (Beifall AfD) Wer so mit Verfassungsrecht umgeht, ist sicherlich vieles, aber kein Freund der Verfassung, kein Freund des Grundgesetzes. (Beifall AfD) Und ausgerechnet Sie meinen, sich moralisch über uns erheben zu müssen, Sie Heuchler! (Beifall AfD)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Abgeordneter, mäßigen Sie sich bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

„[D]as Verhalten dieser Landesregierung ist parlamentsunwürdig.“ (Beifall AfD) Den Satz habe ich mir nicht ausgedacht, das ist ein Zitat. Diesen Satz hat vor ziemlich genau zehn Jahren nach der ebenso verwerflichen CDU-SPD-Affäre um Zimmermann und Machnig ein Abgeordneter der Linken hier von diesem Pult gesagt, und der hieß Bodo Ramelow. (Beifall AfD) Er hat noch zwei weitere Sätze gesagt, die wichtig sind, ihm gegenüber heute hier wiederholt zu werden: „Machen Sie diesem unwürdigen Treiben ein Ende!“ und „[Bitte] machen Sie den Weg frei.“ (Beifall AfD)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war eben ein Beitrag aus der Reihe „Die Geister, die ich rief“. Da sind sie und großes Frohlocken auf der Seite der AfD. Wie gesagt, wenn sich hier alle gegenseitig Sack und Seil, Verfassungsbruch, Vetternwirtschaft und die schlimmsten Dinge vorwerfen, also immer hart an der Sache vorbei, dann gibt es natürlich einen Nutznießer, eine Nutznießerin: Die sitzt da rechts, das ist die Unbeleckte, das Unschuldslämmchen, unsere AfD-Kolleginnen und ‑ kollegen, die sich dann über ihr Wahlkampfthema freuen. (Unruhe AfD) Und endlich freuen Sie sich mal, von mir als unschuldig bezeichnet zu werden, denn Ironie in meiner Stimme überhören Sie gern, mögen Sie ja auch nicht. Ja, Skandal, Skandal, Skandal! Die Rufe der CDU haben also den richtigen Adressaten erreicht. Ich denke, wenn wir eins jetzt schon mal gelernt haben aus den bisherigen Argumenten und Sachverhalten, die hier vorgetragen wurden, dann ist Ihnen dieser Ausdruck leider erst in der Opposition eingefallen. Wir haben jetzt auch schon sehr viel von der Vergangenheit gehört und davon, dass alles, das meiste, was jetzt hier vom Rechnungshof gerügt wird, auf einem Laufbahngesetz beruht, das dieser Landtag nach langen, gründlichen Beratungen beschlossen hat. Der Rechnungshof stellt jetzt in seinem Bericht fest, dass er zur Meinung kommt, dass da ein Wertungswiderspruch bestünde zwischen dem Laufbahngesetz, das wir haben, und dem allgemeinen Beamtenrecht, der aufgehoben und gemildert werden solle. Das ist für mich der Kernbereich der Vorschläge aus dem Rechnungshof, dass gesagt wird: Man muss das Laufbahnrecht jetzt erst mal wieder ändern. Das heißt natürlich auch, dass man jetzt nicht einfach unterstellen kann, dass der Bericht zum Ergebnis kommt, alles ist rechtswidrig gewesen, alles furchtbar, wie das die CDU immer wiederholt, und zwar von Anfang an. Von Anfang an wurde das in den ganzen Ausschusssitzungen gesagt. Als nur der Berichtsentwurf bekannt war, wurde immer gesagt: Der Bericht hat festgestellt. Da gab es noch gar keinen Bericht – aber egal. Wenn jetzt aber auch der Rechnungshof praktisch zu der Empfehlung kommt, das Laufbahnrecht zu ändern, dann konstatiert er damit auch, dass dem Laufbahnrecht bisher doch entsprochen wurde. Und dann wird durch den Rechnungshof die Entscheidung gefällt, dass das Laufbahnrecht so nicht bleiben sollte. Das ist eine Empfehlung, die ist, sage ich mal, rechtspolitischer Natur, und es obliegt natürlich auch dem Landtag, darüber nachzudenken, will man dieser Empfehlung nachkommen oder will man es nicht. Ich möchte für die, die uns vielleicht immer noch zuschauen – vielleicht gerade nicht auf der Tribüne, aber am Livestream – noch mal erklären, was denn eigentlich hier immer gegeneinander ausgespielt wird. Wir haben diese Sache, diesen Vorwurf der sogenannten Vetternwirtschaft auf der einen Seite. Und wir haben auf der anderen Seite in der Politik, wenn von einer Regierung gearbeitet wird, natürlich auch immer das Vertrauen, das auf der Leitungsebene und bei den engsten Mitarbeitern da sein muss. Politik ist eben nicht bäh und von vornherein Mist und muss irgendwie auf Verwaltungsrecht irgendwie zurückgeschrumpft werden, sondern Politik ist auch das, was Wählerinnen und Wähler alle fünf Jahre von uns hier verlangen, indem sie einen Landtag mit bestimmten Mehrheiten wählen. Mit diesen Mehrheiten wird eine Regierung gewählt und die soll dann Politik machen und nicht nur Verwaltung exekutieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem politischen Raum ist das gewollt. Das ist nicht verfassungsfeindlich und nicht dreckig und nicht doof, sondern das ist das, was uns hier weiterbringt. Und nach fünf Jahren können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, war es das, war das richtig, wollen wir das weiter oder wollen wir lieber was anderes. In der Zeit soll regiert werden und regieren kann man nicht nur als Verwaltungschef, sondern indem man seine politischen Inhalte umsetzt. Da braucht es im Leitungsbereich und bei den Staatssekretären natürlich Leute, denen man vertraut. Auch im wirklichen Leben – für die, die uns noch zuschauen außerhalb des politischen Rahmens – gibt es viele Positionen, da fragen Sie auch nicht nur nach Fachkenntnis, sondern da fragen Sie nach Vertrauen. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aussuchen, da können Sie natürlich gucken, wie viele Diplome und Fortbildungen im Sprechzimmer gerahmt hängen, aber letztendlich wird für Sie entscheidend sein: Vertrauen Sie diesem Menschen, ist das der, mit dem ich persönlich kann? Wenn irgendjemand so privilegiert ist, dass er vielleicht zu Hause eine Haushaltshilfe beschäftigt, dann werden Sie nicht fragen, welche Diplome mein Haushaltshelfer mitbringen kann, sondern der Person wollen Sie auch vertrauen. Die hat einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung, die kann sozusagen auch noch vieles von Ihnen privat mitbekommen, was sie möglicherweise nicht ausplaudern soll. Auch das ist eine Vertrauenssituation, da würde man auch nicht sagen, der muss jetzt hier Putzdiplome haben. Was dann der Landesrechnungshof so ein bisschen vorschlägt, ist, ob man die Sache bei den Staatssekretären vielleicht aufsplitten kann, indem auf dieses Modell rekurriert wird bzw. gesagt wird: Na ja, also nur politisch sollte es aber auch nicht sein, denn die Staatssekretäre haben eine Doppelfunktion, die Staatsekretäre sind auch gleichzeitig Verwaltungsspitze. Deswegen sollen sie am besten wieder Juristen sein. Ich bin selber Juristin, ich könnte mich darüber freuen. Aber ich finde immer, diese Sache mit diesem Ebenbild ist leider überhaupt ein Problem in allen Karrierejobs: Leute, die irgendwo sind, suchen sich immer die Geeigneten nach ihrem Ebenbild aus. Ich sitze jetzt hier, also am besten alles Juristinnen, denn die sind überhaupt die Besten. Aber von so einer Vorstellung muss man sich lösen und dazu ist auch schon sehr viel gesagt worden. (Unruhe AfD) Deswegen kann man natürlich einer Verwaltung auch Direktiven oder auch Anleitungen geben, wenn man kein Jurist oder keine Juristin ist. Diese Trennung: Leiter oder Leiterin der Verwaltungsspitze soll jetzt hier am besten die juristische Fachfrau/der juristische Fachmann sein, und auf der anderen Seite ist, bäh, der politische Staatssekretär. Diese Trennung kommt nicht vor in unserer Demokratie, so ist das ganze System nicht angelegt. Deswegen sollten wir uns von diesem Begriff der Vetternwirtschaft doch ein bisschen lösen. Wenn man das nicht auf Dauer immer nur politisch skandalisieren will zur großen Freude der AfD, sondern an der Sache arbeiten will, dann muss man diesen Begriff des Vertrauens noch mal wirklich gewichten. Ich habe schon gesagt: Der Bericht kommt dann zu der Empfehlung, wir sollen das Laufbahnrecht entsprechend anpassen, wir sollen die Ausnahmen von der Ausschreibung entsprechend zurückschrauben, vielleicht auch die Position vermindern. Es ist ja nicht so, dass die Landesregierung gesagt hätte, nein, machen wir nicht, sondern, im Gegenteil, Herr Hoff hat uns schon in bemerkenswerter Schnelligkeit erklärt, was die Landesregierung schon alles an Einzelprüfungen angestoßen hat und was an Einzelschritten überlegt wird, und dass tatsächlich das, was sich Frau Butzke am Ende von uns wünscht, dass also eine Änderung eines Laufbahnrechts tatsächlich in Arbeit ist, vorbereitet wird und den Landtag hier erreichen wird. Wir schauen uns jetzt an, ob das die richtige Abwägung zwischen Vertrauen ist, dass man Leute um sich haben muss, die einem helfen, die politischen Ziele, für die man das Amt bekommen hat, mit umzusetzen, und natürlich immer rechtstreu. Jeder politische Beamte ist natürlich auch an Recht und Gesetz gebunden, sonst hat er jederzeit einen fristlosen Entlassungsgrund und das kann dann auch gefordert werden. Aber, wie gesagt, ich möchte einfach noch mal dafür werben, hier nicht diese angeblich unvereinbaren Gegensätze aufzumachen, die überhaupt nicht existieren. Da komme ich natürlich, wenn ich diesen Vertrauenstatbestand mit einbringe – das hat Kollege Dittes vorhin auch schon sehr gut und auch sehr differenziert hier dargelegt –, dazu, dass Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz eben nicht alles ist, sondern da kommt noch eins obendrauf. Deswegen kann ich aber nicht sagen, weil eins obendrauf kommt, sind die Leute, die sich daran nicht halten, verfassungswidrig oder machen sich strafbar. Ich meine, auch dafür haben wir nun wieder Institutionen – weil ja auch strafrechtliche Prüfungen angeregt worden sind –, die darüber entscheiden. Wenn dann noch gesagt wird, dass eine Landesregierung, die jetzt nicht gleich mal eins zu eins die Empfehlungen des Rechnungshofs bejubelt und sagt, klar, machen wir so, irgendwie dann auch wieder böse ist und auch schon wieder rechts- oder verfassungswidrig, ist das dann auch komplett absurd. Ja, man muss jetzt leider wieder mal an die Vergangenheit erinnern: Der beratende Charakter des Rechnungshofs ist hier für uns im Landtag auch immer sehr zum Ausdruck gekommen, wenn es um die Rückzahlung von Fraktionsgeldern für Funktionszulagen gegangen ist. Da gab es auch erheblichen Widerstand hier – ich schaue gerade eine bestimmte Partei an, die jetzt auch zu Recht noch mal kurz die Öffnungszeit der Kantine nutzt. Aber da ist auch nicht alles gemacht worden, was der Rechnungshof vorgeschlagen hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind hier souverän und müssen uns immer entscheiden, was sozusagen eine formale Rechtsbetrachtung ist, zu der der Rechnungshof mit einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern aufgrund seiner Fachlichkeit kommt, und was politisch erforderlich ist. Und da haben Sie eben Ihre Funktionszulagen nicht zurückgezahlt, Sie haben es einfach nicht gemacht. Bis heute sitzt deswegen dafür keiner im Knast, und das kann auch unserer Landesregierung hier nicht blühen, wenn sie mit bestimmten fachlichen Argumenten sagt, wir wollen bestimmte Sachen nicht aufnehmen. Am meisten hat mich an den Ausführungen seitens der CDU geärgert – Herr Schard hat damit angefangen, dann hat Herr Bühl fortgesetzt –, hier würde alles ignoriert und es würde nichts gemacht. Ich möchte noch mal erinnern, dass Minister Hoff uns wirklich sieben Punkte vorgestellt hat, wenige Tage, nachdem endlich der Bericht, den man auch Bericht nennen kann, vorliegt, an denen jetzt schon gearbeitet wird: Laufbahngesetzänderung, die Rechtstellung von Staatssekretären künftig gesetzlich regeln, damit da Klarheit herrscht – auch mit dieser Abgrenzung, die ich gerade schon genannt habe, zwischen Staatssekretärs- und Verwaltungsgesetzen. Drittens die Frage zu klären, ob wir vielleicht zu viele politische Beamte haben, ob es vielleicht mit weniger ginge. Viertens, ob die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht noch zeitgemäß sind – aber, wie gesagt, das wurde auch vorhin schon gesagt, das ist alles mit der letzten Gesetzesänderung mit den Stimmen der CDU, die jetzt hier so poltert, doch so beschlossen worden, wie es jetzt im Gesetz drinsteht, das die Frau Butzke bzw. ihr Hof nicht mehr so richtig zeitgemäß findet. Fünftens die Rolle des Landespersonalausschusses, sechstens die Aufgabe der besseren Dokumentation bis hin zu neuen Musterverträgen für die Leute, um die es da geht, und schließlich aber auch siebentens die Frage, wie das mit dem Beurteilungsrecht der politischen Beamten weitergehen soll. Verwaltung führen ist das eine, aber den Wählerwillen umsetzen, ist das andere. Die Landesregierung hat sich jetzt schon selbst ein dickes, fettes Hausaufgabenheft aufgrund dieses Berichts gegeben. Und ich als Parlamentarierin habe wirklich das Vertrauen, dass wir hier Vorschläge erhalten, die wir dann hier ganz sachlich und fachlich im Parlament prüfen können, ob sie diesem Spannungsfeld richtig Rechnung tragen oder nicht. Und jeder, der hier seine Meinung einbringen will, kann das machen. Aber von einer Skandalisierung, die auf der falschen Ecke zum Frohlocken führt, könnte man eigentlich endlich mal Abstand nehmen, wenn man es denn wollte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich erteile Abgeordnetem Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne, sehr verehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, sehr verehrte Zuhörer und Zuschauer am Livestream! Ich lasse es tatsächlich bei der Begrüßung, sehr geehrte Frau Butzke, weil genau das steht diesem Parlament nicht zu, außerhalb Ihres Berichts diesen Bericht weiter zu werten. Er steht da, ich danke herzlich für die Aufarbeitung in dem Bericht. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Selbstverständlich können Sie den diskutieren!) Nein, ich werde die Präsidentin nicht kritisieren, Sie können das ja machen. (Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Dis- kutieren, nicht kritisieren!) Benehmen ist ja Glückssache, das Glück hat den einen oder anderen hier verlassen heute. Aber kommen wir zu den Fakten: Der Bericht legt in schonungsloser Art und Weise offen – ich will es noch mal zusammenfassen –, dass hier systematisch und schwerwiegend gegen das Grundgesetz, Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Landesgesetze verstoßen worden ist. (Beifall CDU) Herr Minister Hoff hat ja noch mal die Eidesformel bemüht, die auf den Freistaat geleistet wird. Ich will sie jetzt nicht wiederholen, sie ist heute mehrfach genannt worden. Aber wenn wir uns genau diese Eidesformel vor Augen führen und wenn Sie gleichzeitig den Vorwurf machen, dass alle Mitarbeiter in den öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verwaltungen, auch in den Amtsstuben der Ministerien jetzt unter Generalverdacht stehen, diese Bestenauslese nicht über sich haben ergehen zu lassen, dann hätten Sie genau mit der Einhaltung dieser Eidesformel und mit der Einhaltung der Gesetze und vor allen Dingen mit einer deutlich früheren Aufklärung genau diesen Generalverdacht von all denjenigen, die Sie meinen, wegnehmen können und auch von dem gesamten politischen System. Mauern, Herr Minister Hoff, was wir uns seit Wochen in dem Ausschuss angehört haben – ich weiß das mit den Kollegen noch gut, dass wir auf die Fragen im Ausschuss für Justiz permanent dieselbe Antwort bekommen haben –, ist keine Aufklärung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Auch das seltsame Abstellen jetzt auf die letzten zehn Werktage: Dass Ihr Handeln, sehr verehrte Landesregierung, in der Kritik steht, das wissen Sie nicht seit zehn Tagen, das wissen Sie nicht seit Monaten, das wissen Sie mehr oder weniger seit Jahren, nämlich als die Prüfungen aufploppten und die ersten Nachfragen kamen. Nein, Sie haben das ignoriert und unverdrossen – vielleicht sogar unverfroren – diese Praxis weiter ausgeübt, die in unseren Augen großen Schaden in der Bevölkerung hinterlassen hat; in der Bevölkerung, weil das politische System dort sowieso ein Imageproblem hat. Freundlich formuliert höre ich mir oft an, dass das, was wir heute beraten, kaum noch jemanden da draußen wirklich erstaunt. Jeder sagt: Das ist doch schon jahrelang geübte Praxis. „Selbstbedienungsladen“ ist noch das Freundlichste, was ich höre. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt der Richtige!) Sie haben großen Schaden angerichtet bei den Beamten und Beamtinnen, bei den Angestellten im öffentlichen Dienst, denn viele – nein, nahezu alle – haben sich genau diesem Auswahlverfahren der Bestenauslese und den Eignungsprüfungen unterworfen. Sie haben selbstverständlich das Recht, dass das für alle gilt und nicht für diejenigen ausgehebelt wird, die ein Parteibuch der richtigen Couleur tragen. Letztlich haben wir einen großen Schaden für den Steuerzahler angerichtet. Ich nenne nur die beispielhafte Rechnung, die Kollege Bühl vorgenommen hat. Im Zweifel kann das über die Laufzeit bis in die Millionen gehen... (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was kosten denn drei Tage Ministerpräsident? He?) He? Können Sie Deutsch? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist auch keine Bestenauslese!) (Unruhe DIE LINKE) Darüber können wir gern diskutieren, aber jetzt reden wir über den Bericht und lenken nicht davon ab. Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – ich wiederhole es: „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – „gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist das sogenannte Leistungsprinzip, noch bekannter unter dem Stichwort Bestenauslese. Wie wird das für die Landesbediensteten umgesetzt? Den Rahmen setzt Bundesrecht, das Beamtenstatusgesetz. Dort ist in § 9 festgelegt, dass die Bestenauslese bei der Ernennung zu beachten ist. Wichtig ist der Zeitpunkt. Deshalb wiederhole ich es noch mal: Zum Zeitpunkt der Ernennung muss der Kandidat die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung für das zu verleihende Amt besitzen. (Beifall Gruppe der FDP) Der Zeitpunkt der Ernennung ist der Zeitpunkt der laufbahnrechtlichen Entscheidung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wa- ren übrigens dieselben Staatssekretäre, als Sie Ministerpräsident waren!) Habe ich die berufen, Herr Bilay? (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Habe ich die berufen? (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Aber gebeten weiterzumachen!) Ja, nachdem sich die Minister einfach vom Acker gemacht haben. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Nein!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Doch, doch. (Heiterkeit DIE LINKE)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine Damen und Herren!

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Apropos lächerlich. (Unruhe DIE LINKE)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Ich bitte jetzt um Ruhe, meine Damen und Herren. Der Abgeordnete Kemmerich hat das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Danke schön. Ich habe überwiegend das Wort. Herzlichen Dank. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Mit zitterten Händen die Dinger ausgeteilt, den Staatssekretären!) Das Landesrecht kann also nur dann von dem Grundgesetz abweichen … (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der 1. April ist erst Samstag!) Nun bleiben Sie doch mal ganz entspannt, wir reden doch hier über den Prüfbericht. – Die Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn sie trotzdem dem Prinzip der Bestenauslese zum Zeitpunkt der laufbahnrechtlichen Entscheidungen folgen. § 2 Thüringer Laufbahngesetz sieht vor: „Laufbahnrechtliche Entscheidungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Berücksichtigung des § 9 Thüringer Beamtenstatusgesetz[es] [...] und des § 8 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu treffen.“ Und jetzt zum Aufhänger des Problems, zu dem Einfalltor, § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz, heute schon viel zitiert: Danach bedürfen bestimmte Stellen nicht der Ausschreibung. Die Stellen der politischen Beamten, der Büroleiter und persönlichen Referenten der Leiter der obersten Landesbehörden, der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den obersten Landesbehörden. Jetzt wird es wichtig, auf die Details zu schauen, nämlich der Zeitpunkt der Ernennung und der Ausschreibung, das sind verschiedene Zeitpunkte. Wie gerade schon herausgearbeitet: Ausschreibung ersetzt nicht die Bestenauslese im Moment der Ernennung. Deshalb wird hier ein falscher Eindruck herausgearbeitet. Es ist abwegig zu behaupten, die ins Ermessen gestellte Ausschreibung würde bei der Ernennung das einzuhaltende Prinzip der Bestenauslese modifizieren – so das schöne Wort, nicht ersetzen. Hierzu gibt es keine gesetzgeberische Kompetenz und keinen gesetzgeberischen Willen, nein, es ist sogar widrig und verstößt gegen den Artikel 33 des Grundgesetzes. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Also, rechtlich höchst fragwürdig. Ich zitiere mal einen Satz, der in das Tätigsein dieser Landesregierung eingemeißelt gehört und der uns alle ermahnen sollte: „Defizite bei [der] Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung können nicht durch besonderes Vertrauensverhältni[s] ausgeglichen werden.“ Diese Missachtung ist der Vorwurf, das wird eben oft in Teilen der Bevölkerung Vetternwirtschaft genannt oder Ämterpatronage. Davor sollten wir höchsten Respekt haben. Nun zur politischen Fragwürdigkeit dieser Aktion. Wie geht die Landesregierung unter Rot-Rot-Grün mit der Personalbesetzung von diesen Stellen um? Auch dieses wird vom Landesrechnungshof kritisiert. Oder anders gefragt: Hat die Landesregierung die Möglichkeiten zur Besetzung der Stellen ohne Ausschreibung als Einfallstor zur Umgehung des Prinzips der Bestenauslese ausgenutzt? Hierzu – und das ist auch Gegenstand des heutigen Antrags – fordern wir umfassende Aufklärung, einen detaillierten Bericht der Landesregierung und – auch das steht ganz klar drin – jedweden Stopp von Beförderungen auf Lebenszeit. Da droht ja scheinbar noch ein Fall; den letzten hatten wir Anfang März, in dem all das ignoriert worden ist. Genauso ist zu fordern, dass die widerrechtlich erlangten Dienstverhältnisse aufgelöst gehören, dass auch notfalls geprüft wird, ob nicht zu Unrecht erlangte Gehälter oder Aufwandsentschädigungen zurückerstattet werden. Noch mal: Im Einzelfall drohen oder sind für den Steuerzahler schon Schäden in Millionenhöhe eingetreten. Ich zitiere nur noch mal eins aus den bekannten Berichten, da wurden dann auch Staatssekretäre aus Praktikantenentgeldern bezahlt. Ich denke, hier hat man sich vermutlich wirklich recht weit gebeugt, um sich mit im Vertrauen stehenden Menschen zu umgeben, die in keinster Weise die fachliche Kompetenz hatten. Vielleicht schauen wir noch mal, warum das so wichtig ist. Es gab auch in den früheren Zeiten mal das Bonmot: Egal, wer unter mir Minister ist, die Ministerialbürokratie funktioniert, weil man sehr großen Wert darauf gelegt hat, dass die fachlich Besten an der Spitze der Abteilung der Ministerien standen und stehen. Das macht auch großen Sinn. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Oh, mir kommen die Tränen!) Das sehen wir ja auch oft bei vielerlei Versagen, wenn Gesetze heute nicht mehr die fachliche Tiefe haben und oftmals von Gerichten wieder kassiert werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das liegt bestimmt an den Büroleiterinnen!) Es ist unser aller Anspruch – und das ist uns die Bevölkerung auch wert –, die Besten der Besten an die Stellen der Ministerien, an die Stellen in der Verwaltung zu setzen. Da kann man auch nicht sagen – so wird ja der Eindruck in dem Antrag von Rot-Rot-Grün erweckt –, wenn Fachkräftemangel ist, dann braucht man das nicht mehr so genau nehmen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Unser Freistaat, jeder Posten in der öffentlichen Verwaltung hat die Besten verdient. Da wollen wir auch keine Laschheit und kein Darüber-Hinweggehen sehen und da hilft es auch nicht, darüber zu philosophieren, wie denn Quereinsteiger in die Verwaltung können. Was ist denn „Quereinsteiger“ für eine Definition? Das Laufbahnrecht sieht ausdrücklich vor, dass jeder mit einem Hochschulabschluss und mit einem gleichwertigen beruflichen Abschluss – dafür gibt es umfangreiche … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Seien Sie doch ruhig und lernen Sie was! Dafür gibt es umfangreiche Tatbestände und auch Rechtsprechungen. Also hat jeder den Zugang, wenn er denn die Kriterien erfüllt. Jeder hat den Zugang, in den öffentlichen Dienst zu gelangen. Und das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwas ausgrenzen. Nein, wir öffnen das für jeden Menschen, der die Qualifikation hat. Aber wir wollen es unter den Kriterien, denen sich jeder unterziehen muss. Das ist unsere Vorstellung von einer gut organisierten Landesverwaltung und Landesregierung, die das dann auch berücksichtigt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Denken wir nun auch an den sogenannten einfachen Bürger, den Steuerzahler. Jeder weiß um die Leistungsbereitschaft und die täglichen Herausforderungen des Lebens. Sympathien zum Beamtentum und dessen Daseinsberechtigung sind in der öffentlichen Wahrnehmung schon in ständiger Diskussion und manchmal Gegenstand amüsanter Anekdoten. Ich sage es noch mal: Da draußen arbeiten die Leute gerade im Thüringer Mittelstand hart für jeden Euro, den sie erst mal selbst verdienen, dann auch versteuern und haben auch unter allen Widrigkeiten der letzten Jahre zu leiden, unter Fachkräftemangel, Lieferengpässen und was man alles zu nennen hat. Und wenn hier der Eindruck entsteht, dass wir einen Selbstbedienungsladen an der Spitze dieses Landes durch diese rot-rot-grüne Landesregierung haben, dann hat das auch Einfluss auf die Motivation derjenigen, die jeden Tag fleißig zur Arbeit gehen und über alles nachdenken – Vorruhestand, Auswandern, ich weiß nicht was. (Beifall Gruppe der FDP) Auch das sollten wir sehr ernst nehmen, damit wir hier nicht weiter das Vertrauen in das politische System erschüttern. Es ist schon in großem Maße erschüttert, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das haben Sie selbst maßgeblich beschädigt!) es ist schon in großem Maße erschüttert und das macht auch Ihr Zwischenrufen nicht besser. Halten Sie einfach mal den Rand! (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist der Fachkräftemangel!) Es ist eben schon mal gesagt worden: Es gibt kein gleiches Recht im Unrecht. Deshalb schauen wir uns an, was diese Landesregierung, diese im Amt befindliche Landesregierung in ihrer Amtszeit jetzt gemacht hat. Das ist Gegenstand der heutigen Beratung, das ist Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs und das ist nun mal auch Gegenstand der Aufklärung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Es ist beantragt worden, die Anträge an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss unter Federführung des Haushaltsausschusses zu überweisen. Wir werden dem zustimmen – natürlich. Und ich wiederhole es gern auch hier vom Pult noch mal: Wenn die Landesregierung nicht schnell zu erkennen gibt – und das war heute kein Zu-erkennen-Geben, das, was von Prof. Dr. Hoff vorgetragen worden ist, war nichts, was der Aufklärung nachkommt, sondern nur, ja, alles nicht so schlimm, aber in der Zukunft machen wir es besser. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Blödsinn ist das!) Das reicht nicht aus, das ist zu wenig. Und wenn hier weiter gemauert wird – meine Vorredner haben schon darauf reflektiert, auf dieses seltsame ZurVerfügung-Stellen dieses Berichts, der mit 150 Seiten nicht dem genügt, was wir an Aufklärungswillen haben –, dann werden wir es halt dort klären, wo es dann letztlich nur zu klären ist, in einem Untersuchungsausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Herr Kemmerich. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich will mich erst mal in vielen Einschätzungen den Vorrednerinnen und Vorrednern der Koalitionsfraktionen anschließen. Nach Herrn Kemmerich und Herrn Mühlmann muss man, glaube ich, auf das, was da gesagt wurde, auch auf das, was Herr Schard gesagt hat, das ist auch schon eingeordnet worden, noch mal reagieren. Weil heute das große Ich-nehme-Zitate-aus-dem-Zusammenhangund-bringe-sie-hier-für-den-Beweis-meiner-These wahrscheinlich hier im Raum steht, möchte ich gern Herrn Kemmerich vom Wochenende zitieren. Ich zitiere: „Durch vielerlei Umstände bin ich in Thüringen deutlich bekannter geworden.“ (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist auch etwas, was man hier noch mal deutlich machen soll, denn ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass ausgerechnet Herr Kemmerich hier über die Staatssekretärinnen dieser Landesregierung redet, aber auch über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerinnenbüros spricht, denn ich würde mal sagen: Ohne die hätten Sie noch viel dümmer ausgesehen, als Sie vielleicht nach dieser MP-Wahl ausgesehen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Staatsekretärinnen und Staatssekretäre haben übrigens einfach so weitergemacht, weil sie dazu verpflichtet sind, weil Herr Kemmerich darum gebeten hat. Sie haben die Geschäfte hier in einer Krise weitergeführt, in der wir hier in Thüringen waren, die von Ihnen verursacht wurde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt stellen Sie sich hier hin und stellen erst mal infrage, dass diese Menschen für diese Bereiche geeignet sind bzw. dass sie nicht ordentlich ausgewählt worden sind. Das finde ich schon ziemlich krass. Ich will vielleicht mal einordnen, was hier gerade passiert. Herr Mühlmann, übrigens nur so als kleine Erinnerung, das Untersuchungsausschussgesetz dürfte Ihnen bekannt sein, wobei ich mir manchmal nicht so ganz sicher bin, wenn ich sehe, wie Sie im Untersuchungsausschuss arbeiten. Aber auch Sie hätten schon längst die Chance gehabt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wenn es der AfD auch daran gelegen wäre, tatsächlich Aufklärung zu betreiben und nicht genauso wie zum Beispiel CDU und FDP einfach nur ein Thema zu reiten, bis es nicht mehr geht, dann hätten Sie das schon längst tun können. Es scheint Ihnen also wirklich nicht um Aufklärung zu gehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Das nur vorneweg. Wenn Sie tatsächlich in einem sinnvollen Austausch mit der Rechnungshofpräsidentin gehen wollen, dann wissen Sie auch, wie das geht. Das machen wir im Innenausschuss, haben wir im letzten Innenausschuss gemacht, als wir über die überörtliche Kommunalprüfung gesprochen haben. Ich würde mir tatsächlich die Chuzpe wünschen, mit der Sie hier reingehen und Rechnungshofberichte als das Nonplusultra und zu 100 Prozent Umsetzbare darstellen, wenn es um die überörtliche Kommunalprüfung geht. Das würde für die CDU bedeuten: Schluss mit dem Kleine-Gemeinden-Programm, rein in eine richtige ordentliche Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch auf dieser Ebene tatsächlich wieder umsetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Komischerweise machen Sie das nicht. Das ist auch erst mal nicht schlimm. Es ist nur die Feststellung dessen, was der Minister eigentlich vorhin schon getan hat. Er hat nämlich gesagt: Der Rechnungshof prüft etwas und dann vertritt er seine Position und damit muss man natürlich im demokratisch-politischen Spektrum umgehen und da darf man auch eine andere Position vertreten, weil man zum Beispiel kleine Gemeinden total gut findet oder weil man die ganz besonders unterstützen möchte oder was auch immer Sie dann als Messlatte anlegen. Das ist legitim. Genauso legitim ist es auch, zu einem Rechnungshofbericht zu sagen, das sehen wir nicht so und, nein, wir sind nicht der Auffassung, dass wir hier rechtswidrig gehandelt haben. Auch das ist die legitime Diskussion, die hier geführt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Bericht an sich ist schon viel gesagt worden und es ist auch schon viel eingeordnet worden. Ich will nur noch mal ein paar Sachen anführen, die mir dabei wirklich sehr aufstoßen. Ich finde, man darf auch die Rechnungshofpräsidentin kritisieren. Man darf ihr durchaus sagen, was man von dem, was aufgeschrieben wurde, hält. Das finde ich jetzt erst mal nicht illegitim. Das ist nichts, was wir hier ausschließen müssen. Frau Butzke hat einen öffentlichen Bericht reingestellt. Ich fände es irgendwie schwierig, wenn man jetzt sagt: Man darf nicht kritisieren, was in dem Bericht steht. Das fände ich demokra ­ tietheoretisch zumindest schwierig. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, ja!) Herr Tischner, was haben Sie denn? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wie beim Präsidenten!) Wie beim Präsidenten ist das? Nein, ich finde, Sie dürfen sehr viel kritisieren, wenn der Tag lang ist, machen Sie ja auch. Ich fände es nur immer gut, wenn es nur ein bisschen ein gewisses Fundament hat. Daran habe ich noch ein bisschen Zweifel, aber sei es drum. Eine Schlussfolgerung in diesem Rechnungshofbericht finde ich tatsächlich schwierig. Die hat auch der Kollege Dittes vorhin schon angesprochen. Er hat gesagt: Der Rechnungshof sagt, na ja, die Dokumentation ist nicht so gut geführt. Ich glaube, darauf ist schon mehrfach reagiert worden, dass das wirklich ein Problem ist. Trotzdem sagt der Rechnungshofbericht, es gab keine Dokumentation, deswegen konnten wir nicht so richtig sehen, ob denn jetzt die Leute tatsächlich qualifiziert sind. Wir stellen aber trotzdem mal fest, dass sie es nicht waren. Das finde ich in dieser Absolutheit extrem schwierig und auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht fair. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde auch, die Frage, ob ein Theologe beispielsweise – es gab ja mal eine Theologin, die dieses Land hier angeführt hat, wir erinnern uns daran, dass es Theologen gab, die nicht nur dieses Land Thüringen, sondern die beispielsweise als Bundespräsident die oberste Position in diesem Staate innehatten. Das finde ich ein bisschen schwierig, dass man sich da einzelne Berufsgruppen rausgreift und sagt, wir sehen … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) Was denn bessere Vergleiche? Was ist denn für Sie ein besserer Vergleich, Herr Montag? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wird jetzt der Bundespräsident per Bestenauslese ausgesucht oder wird der gewählt?) Na ja.

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Jetzt will ich mal ein bisschen eingreifen. Entschuldigung, Frau Kollegin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Mir geht es nicht um die Frage: Reden wir über Bestenauslese? Mir ging es eher darum, wie reden wir beispielsweise darüber, dass Menschen bestimmte Sachen studiert haben, wir reden hier über deren berufliche Ausbildung. Und sagen wir einfach, der Theologe ist für den öffentlichen Dienst an dieser Stelle nicht geeignet. Dann fragt man sich, wie kommt man denn zu dieser Erkenntnis. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Beamten- recht!) Wenn man weiß, wie ein Theologiestudium abläuft, dann weiß man auch, wie vielfältig so ein Studium aussieht. Die Beurteilung, ob ein Theologe beispielsweise an einer bestimmten Stelle in der Ministerinnenebene geeignet ist oder nicht, da bin ich mir jetzt unsicher, ob die mit dieser sehr dogmatischen Herangehensweise zu treffen ist. Dann finde ich es auch schwierig, nur auf formale Bildung zu schauen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Kann ich mir vorstellen!) Das finden Sie besonders lustig. Ich weiß.

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Entschuldigen Sie bitte, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Henfling hat jetzt das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Dann finde ich es auch schwierig, nur auf formale Bildung zu schauen. Ich glaube, wir sind hier alle auch ein äußerst bunter Haufen an Abschlüssen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie! Wir nicht!) Nein, wir sind auch ein bunter Haufen an Abschlüssen bzw. an Biografien, die unterschiedliche Lebenswege genommen haben, die teilweise auch von Veränderungen durchbrochen sind, aus denen man viel lernen kann und die einen vor allen Dingen vielleicht auch qualifizieren, an bestimmten Stellen zu arbeiten. Ich glaube, der Vorwurf, man möchte jetzt etwas vonseiten der Landesregierung aufweichen, weil man sich die Frage stellt, warum denn überall Politikwissenschaftlerinnen, Rechtswissenschaftlerinnen oder Juristinnen arbeiten müssen, die finde ich ein bisschen schwierig, weil, ich glaube, wir nehmen doch wahr, dass wir in den letzten Jahrzehnten in diesem Staat und auch in der Verwaltung eigentlich eine Diversifizierung dieser Verwaltung anstreben, weil diese Gesellschaft auch divers ist. Warum sollte denn ausgerechnet diese Vielfalt an Abschlüssen, an der Art und Weise was man studiert hat, … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir ma- chen keine Bestenauslese mehr!) Sie können mir ja gern noch mal erklären, was einen Juristen besser dazu befähigt, der persönliche Mitarbeiter oder die persönliche Mitarbeiterin eines Ministers zu sein als beispielsweise ein Historiker oder eine Historikerin. Das müssen Sie mir tatsächlich noch mal erklären. Sei es drum. Aber die Diversifizierung innerhalb der Gesellschaft trifft ja auch die Verwaltung. Da gehört es aus meiner Perspektive auch dazu, dass man tatsächlich unterschiedliche Professionen in dieser Verwaltung vorfindet. Das gilt natürlich auch für diese Ebenen und gerade auch für die Frage von politischem Verständnis und nicht nur von juristischem Verständnis an dieser Stelle. Was ich auch schwierig fand, war dieses Abstellen auf die Frage, ob Menschen, bevor sie in einem Ministerinnenbereich angefangen haben, irgendwann mal für eine Partei oder eine Fraktion tätig gewesen sind. Ich finde schon, dass das ein Stück weit auch despektierlich behandelt wird, weil ich finde: Nur, weil jemand für eine Fraktion oder für eine Partei gearbeitet hat, spricht ihm das noch lange keine Qualifikation ab. Man kann es aber in diesem Bericht ein Stück weit so lesen. Das finde ich auch schwierig. Als Parteien haben wir unterschiedliche Aufträge in dieser Demokratie. Wir sind eine Parteiendemokratie und dazu gehört unter anderem auch die Rekrutierung von Personal. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aber für die politische Entscheidung, nicht für die Beamten!) Und jetzt Menschen vorzuwerfen, dass sie mal für eine Partei oder eine Fraktion gearbeitet haben und das dort reinzuschreiben … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das tut jedem Politikwissenschaftler weh, was Sie sagen!) Na ja.

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte …

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Ich erinnere Sie gern noch mal daran, dass Sie in Ihren vorhergehenden Redebeiträgen die ganze Zeit davon gesprochen haben, dass wir sozusagen Vetternwirtschaft betrieben haben, indem wir Menschen eingestellt haben, die mal für Fraktionen oder für die Partei gearbeitet haben. Und jetzt sagen Sie mir aber in Ihren Zwischenrufen: Nein, nein, das haben wir gar nicht so gemeint. Ja, was haben Sie denn dann gemeint? Was ist denn dann Ihre Kritik, wenn Sie das nicht gemeint haben? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dass Sie eine Befähigung haben müssen, kein Parteibuch!) Ihre Kritik bezieht sich doch darauf: Sie wollen unterstellen, dass Menschen nur aufgrund ihrer Tätigkeit für eine Fraktion oder eine Partei eingestellt worden sind. Das können Sie aber gar nicht beweisen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aber es geht doch um den Staatsdienst!) Und auch der Rechnungshof kann das nicht, weil er teilweise überhaupt nicht die Befähigung derjenigen einsehen konnte, die dort gearbeitet haben. Mal davon abgesehen, ist es – finde ich – kein Stigma, wenn man mal für eine Partei oder eine Fraktion gearbeitet hat, sondern es ist in einer Parteiendemokratie etwas völlig Normales. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Völlig nor- mal?) Die andere Frage, die sich für mich noch mal stellt, ist die ganze Vertrauensfrage, die hier immer wieder auch kleingeredet wird und hinten runterfällt. Wenn man den Rechnungshofbericht eins zu eins nimmt und das eins zu eins übertragen würde – das hat der Kollege Dittes vorhin schon ein Stück weit skizziert –, dann würde man im Ernstfall der Exekutive – mal jenseits des Ministerinnenpostens – schlicht und ergreifend einen Regierungswechsel versagen, weil man dann sagen würde: Ihr müsst unter dem Minister oder der Ministerin alles genauso machen, wie ihr das auch mit dem klassischen Beamten macht. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, entspricht aus meiner Sicht nicht den demokratischen Gepflogenheiten, dass nach einer Wahl und einer anderen Mehrheit, die sich dann aus der Legislative auch auf die Exekutive überträgt, natürlich auch die Möglichkeit bestehen muss, dass Ministerinnen und Minister, die dieser Koalition angehören, auch arbeiten können. Das können sie nicht allein, dazu brauchen sie Vertrauenspersonen. Deswegen ist die Frage von Loyalität und Vertrauen eine sehr wichtige, aber auch die Frage: Kennen denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die politische Ausrichtung und die Zielsetzung beispielsweise einer Regierung und einer Koalition so, dass sie das auch tatsächlich umsetzen können, was man sich da vorstellt? Dementsprechend ist es für mich völlig logisch, dass man auf der Ministerinnenebene – und das ist auch die gesetzliche Grundlage, auf der wir uns bewegen – anders agiert als bei den Beamtinnen und Beamten, die auch noch mal auf einer ganz anderen Ebene beispielsweise durch unterschiedliche Mechanismen sicherstellen müssen, dass dort Menschen auch gleichbehandelt werden, dass wir das auch tatsächlich in den Vordergrund stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich sind Ministerinnen und Minister auch zu einer gewissen Neutralität verpflichtet. Auch das ist eine besondere Stellung. Man muss neutral sein, aber gleichzeitig repräsentiert man natürlich auch die Programmatik und die Grundsätze der regierungstragenden Parteien und leistet politische Arbeit. Natürlich ist es auch irgendwie klar, wenn wir bei den Staatssekretärinnen und Staatssekretären sagen, die können entlassen werden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr da ist. Dann muss man, finde ich, zumindest spiegelverkehrt bei der Einstellung oder bei der Auswahl der Staatssekretärin genau auf dieses Vertrauensverhältnis setzen können. Dementsprechend ist es, glaube ich, da auch gegeben. Ich will auch noch einen Aspekt hier reinbringen: Wenn wir bei den Staatssekretärinnen und Staatssekretären so verfahren würden, wie wir das mit der Regellaufbahn tun würden, dann hätten wir dort vor allen Dingen ältere, weiße Männer sitzen. (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Ich wuss- te, dass das kommt!) Ich baue das einfach in jede Rede ein, einfach nur, um die Reaktion rechts von hier zu sehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie merken das überhaupt nicht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist so!) Dann hätten wir nur ältere, weiße Männer bei den Staatssekretärinnen sitzen, und junge Menschen, die sowieso schon in Deutschland politisch unterrepräsentiert sind, hätten wirklich ... (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es gibt auch alte Männer ohne weiße Haare!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Frau Tasch, es gibt auch alte, weiße Frauen!) Es wären auch alte, weiße Frauen, das stimmt. Aber manchmal sind die auch im jeweiligen Körper gefangen, man weiß es nicht. Aber was ich damit sagen will, ist: Ich glaube, es müssen natürlich auch Menschen, die aufgrund ihres Alters diese Laufbahn vielleicht noch gar nicht vollzogen haben können, weil sie einfach noch nicht alt genug sind, die Möglichkeit haben, trotzdem in solche Ämter zu kommen, wenn sie befähigt sind. Das würden wir nicht schaffen, wenn wir dem eins zu eins folgen würden. Das alles, das ganze Thema „Dokumentationspflichten“, dazu hat der Minister ausgeführt. Auch die Frage von Aufklärung ist hier immer wieder thematisiert worden. Ich finde es bemerkenswert, in welcher Schnelligkeit die Landesregierung und auch die Staatskanzlei hier auf bestimmte Sachen reagiert haben und in welcher Schnelligkeit hier auch tatsächlich Maßnahmen vorgeschlagen worden sind, um die Dinge besser und geordneter zu machen. Ich will aber vielleicht außerhalb des eigentlichen Berichts noch zwei Sätze dazu sagen, wie ich diese Debatte hier empfinde. Ich finde, man kann – das ist legitim – das so machen, wie das die CDU gemacht hat und wie es auch die Gruppe der FDP gemacht hat. Man muss das Ganze immer nur von hinten denken. Ich glaube, das haben Sie entweder nicht gemacht oder es ist Ihnen egal. Beides wäre problematisch. Was Sie hiermit erreichen, ist ja nicht eine Aufklärung. Weil wir hier im Sonderplenum sitzen, sind die wenigen Menschen, die zugesehen haben und die da oben sitzen, vielleicht am Ende ein bisschen schlauer; wir haben Argumente miteinander ausgetauscht. Aber was Sie in den letzten Wochen gemacht haben, ist demokratisch betrachtet höchst problematisch. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Was Sie machen, ist demokratisch höchst problematisch!) Sie haben mit Vorverurteilungen und populistischem Weglassen von Fakten in der Öffentlichkeit dafür gesorgt, dass das Institutionenvertrauen, das Vertrauen in Demokratie und das Vertrauen in Entscheidungsträgerinnen immer weiter abgebaut werden. Und, ich glaube, Sie sind sich nicht bewusst – das hat der Kollege Hoff vorhin noch mal deutlich gesagt –, dass es nicht nur Rot-Rot-Grün trifft, sondern es wird Sie genauso treffen. Und wenn das Ihre Antwort auf eine erstarkende rechtsextreme AfD ist, dann haben wir wirklich ein ernsthaftes Problem. Weil Sie nämlich nicht verstehen, dass das Einzige, was Sie damit erreichen, ist, diejenigen zu stärken, die sowieso keine Lust auf Demokratie haben, die die eigentlich abschaffen wollen und die vor allen Dingen einfache Antworten auf komplexe Fragen geben wollen – und das ist die AfD. Und die Leute wählen am Ende immer das Original. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Märchen sind das hier!) Das ist kein Märchen, sondern das ist von schlauen Soziologen teilweise sogar deutlich belegt. Was Sie, glaube ich, nicht verstehen – und das finde ich wirklich problematisch –, ist, dass Sie damit nicht Rot-Rot-Grün einen Bärendienst erweisen, sondern in erster Linie der Demokratie. Und ja, dieses „Oh“ kenne ich auch schon von Ihnen. Wenn ich aber zum Beispiel sehe, wie einige Abgeordnete sich hier die Schenkel klopfen, wenn Herr Mühlmann hier vorne spricht, die das völlig in Ordnung finden, wenn man hier mit Begriffen wie Linksextremisten, Heuchler, was hatten wir noch, Besserwessi hatten wir heute auch schon, um sich wirft und jegliche Art und Weise, miteinander umzugehen, über Bord wirft, dann ist das schon sehr erstaunlich. Und liebe CDU, liebe FDP, damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Aber vielleicht sehen Sie das dann in anderthalb Jahren, wenn Sie erschrocken aufwachen und schauen, wohin so was führen kann, wenn man nicht versteht, dass das nichts mit Politik und Aufklärung zu tun hat, was Sie hier machen, sondern nur damit, den Rechtsextremen in diesem Land ganz groß den roten Teppich auszurollen. Aber darin haben Sie ja schon Erfahrung. (Beifall DIE LINKE) Das haben Sie vor drei Jahren schon erprobt. Ich sage Ihnen: So wie Sie das jetzt machen, wird es nicht besser werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Jetzt lassen wir mal bitte wieder ein bisschen Ruhe einkehren und ich erteile der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner das Wort und bitte um Ruhe.

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Ute Bergner fraktionslos

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer und liebe Steuerzahler, jetzt liegt uns endlich ein Dokument vor, auf dessen Basis wir eine sachliche Diskussion führen könnten. Es ist eine solide Arbeit des Rechnungshofs, da auch die Sichten und die Stellungnahme der Landesregierung eingearbeitet sind. Übrigens habe ich erst letzte Woche die Möglichkeit gehabt, die Akten einzusehen. Alle Diskussionen, die vorher gelaufen sind, haben Spekulationen Tor und Tür geöffnet, haben die Gemüter erregt und es ist viel Kommunikationsmüll entstanden, in dem ich persönlich keinen lösungsorientierten Sinn gesehen habe. Allerdings erschließt sich mir auch nicht der Grund, warum der ausführliche Bericht als Verschlusssache eingestuft wurde. Aus meiner Sicht sind die Informationen, die darin enthalten sind, dem Steuerzahler zugänglich zu machen. Das ist Transparenz. Und 64 ausführliche Bildungsbiografien habe ich in dem Dokument, welches mir vorgelegt worden ist, nicht gefunden, Herr Dittes. (Beifall CDU) Bringen wir die aufgezeigten Mängel im Sonderbericht auf den Punkt, so handelt es sich im Wesentlichen um zwei Probleme: Verschwendung von Steuergeldern und Weltanschauung dominiert Fachkompetenz. Ich habe in meinen Reden zum Thema „Finanzen“ schon häufig bemängelt, dass in der Personalpolitik der Exekutive falsche Akzente gesetzt werden. Der hier aufgezeigte Stellenaufwuchs von 35 Prozent zwischen 2014 und 2020 in Leitungsbereichen belegt das. Das ist Verschwendung von Steuergeldern. Hierzu müssen wir nicht einmal in Besoldungsstrukturen eingreifen, um dieses falsch eingesetzte Budget für den operativen Bereich zur Verfügung zu stellen. Auch solche Spielchen, Einstellungen in Leitungspositionen vorzunehmen und die Menschen nach kurzer Zeit bei der hohen Leitungsbesoldung zurück ins Glied zu schicken, halte ich nicht für seriös, um es positiv zu formulieren. Ist es denn hier keinem Verantwortungsbewussten klar, dass die Gelder, die hier ausgegeben werden, von diesen Menschen im Land erst mal verdient werden müssen? Wenn Stellenausschreibungen und Stellenbeschreibungen fehlen, ist das nicht ein Kavaliersdelikt der fehlenden Dokumentation, sondern da fehlt es den Verantwortlichen an dem kleinen Einmaleins der Managementkompetenz. Genau deshalb fordern wir Bürger für Thüringen die Besetzung der Minister nach Fach-, Sozialund Managementkompetenz anstatt nach Parteibuch. Die Prinzipien der Bestenauslese und der Laufbahnbefähigung für die Ernennung von Staatssekretären und hohen Beamten in den Ministerien wurden nach Berichtslage zugunsten einer politischen Vertrauensbasis als Hauptkriterium fallengelassen. Und dabei heißt es im Grundgesetz, Artikel 33 Abs. 3: „Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.“, was auch im Umkehrschluss heißt, keinen Vorteil zu ziehen. Genau das Gegenteil hat der Rechnungshof hier aufgedeckt und die Landesregierung rechtfertigt das sogar in ihren Stellungnahmen. Und das ist auch das, was ich in Gesprächen mit Beamten und mit Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wahrnehme. Das widerspricht dann eigentlich auch den Ausführungen, die Sie gemacht haben, Herr Hoff. Dafür möchte ich zwei Beispiele nennen. Bei der Unterschriftensammlung für das aktuell laufende Volksbegehren werde ich gefragt: Wie stellen Sie sicher, dass meine Personalabteilung nicht erfährt, dass ich hier unterschreibe? Denn dann kann ich meine berufliche Karriere und meine Weiterentwicklung vergessen oder sie finden sogar einen Grund, mich dafür zu entlassen. Woher bekommen denn diese Menschen das Gefühl, wenn doch alles so sauber läuft? Ein zweites Beispiel: Ich habe auch in Gesprächen zu tagesaktuellen Fragestellungen mit leitenden Mitarbeitern oder Beamten wahrgenommen, dass sie Angst haben, zu ihrer Fachkompetenz zu stehen, wenn sie sich nicht mit der Ideologie des zuständigen Ministers deckt. Das betrifft sowohl die Coronamaßnahmen als auch Themen des Umweltund Naturschutzes, mit denen ich mich in den letzten Jahren sehr intensiv auseinandergesetzt habe. Genau das führt zu Fehlentscheidungen, unter denen wir in den letzten Jahren leiden mussten. Das ist in meinen Augen eine böse Entwicklung, die sich in den Köpfen unserer Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren herausgebildet hat. Herr Hoff, Sie beziehen sich auf den Landespersonalausschuss, der für Transparenz sorgt, aber dieser ist auch mit politischen Beamten besetzt. Jetzt ziehe ich mal einen Vergleich: Nehmen wir ein mittelständisches Unternehmen, der Unternehmer ist dann gleichzeitig Mitglied des Betriebsrats, dann haben wir auch Transparenz. (Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Der Staat ist kein Unternehmen!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir machen Politik, keine Wirtschaft!) Gern schließe ich mich dem Anliegen von Rot-RotGrün an, die Rahmenbedingungen für die Zukunft zukunftsfähig zu gestalten, und ich unterbreite einen konstruktiven Vorschlag für die Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht: Strikte Trennung von Exekutive und Legislative, so wie wir Bürger für Thüringen es schon lange fordern. Nur das gibt Sicherheit, solche Probleme, wie wir sie jetzt diskutieren, nachhaltig zu vermeiden. Bei der Besetzung der Exekutive darf nur nach Fach-, Sozial- und Managementkompetenz entschieden werden. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist grundgesetzwidrig!) Ich weiß, dass dieser Vorschlag hier in diesem Hause nicht auf positive Resonanz stößt. Aber wir werden sehen, dass es sich in Zukunft in diese Richtung entwickeln wird. Der Rechnungshof macht Vorschläge, wie Schlupflöcher für Missstände kurzfristig zu schließen sind. Ich kann die Kritik an dem Rechnungshofbericht nicht wirklich nachvollziehen, denn Vorschläge sind aus meiner Sicht eine Bereicherung und das heißt doch noch lange nicht, dass die unterbreiteten Vorschläge umgesetzt werden müssen. Vorschläge zur Aufblähung der Bürokratie sind aus meiner Sicht nicht die Lösung des Grundproblems. Und für Straftatbestände ist natürlich die Judikative zuständig. Nur frage ich mich hier an der Stelle, wie die Staatsanwaltschaft hier objektiv arbeiten kann, wo sie doch dem Justizminister unterstellt ist, der wieder selbst Mitglied dieses zu untersuchenden Problems ist. Grundsätzlich stimme ich der Überweisung der Anträge an den Finanzund Rechtsausschuss zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion, bitte schön.

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Stefan Schard CDU

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben heute vieles gehört, auch viel Abenteuerliches. Ich muss sagen, wenn es heute Medaillen im Relativieren gegeben hätte, hätten einige die Goldmedaille verdient. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ja, Sie!) Ich will Ihnen etwas sagen: Hier ist jetzt viel über die Gefährdung der Demokratie gesprochen worden. Halten Sie sich einfach an Recht und Gesetz, dann tun Sie der Demokratie den größten Gefallen! (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das war gesetzlos, was Sie mit Ihrer Partei gemacht haben!) Schauen Sie ab und zu auch mal in unser Grundgesetzt, Artikel 20 Abs. 3. Da steht drin, wer sich an Recht und Gesetz halten muss und wer daran gebunden ist. Fakt ist, dass am Ende ganz offensichtlich Regeln gebrochen wurden. Es ist so gut wie alles missachtet worden, was in so einem Verfahren zu beachten ist. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Jede kleine Kommunalverwaltung kriegt das hin, muss das hinkriegen. Und hier haben wir die Beweise auf dem Tisch liegen, dass das in der Ministerialverwaltung der Landesregierung nicht funktioniert. Und warum machen wir denn das alles, wofür gibt es denn das alles? Ich will es mal runterbrechen: Es geht darum, Aufgaben zu erfüllen, bestmöglich Aufgaben zu erfüllen mit Personal, das man dafür einstellt. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das machen wir!) Natürlich muss dieses Personal geeignet sein und natürlich muss dieses Personal auch nach Eignung ausgesucht werden. All das ist doch hier nicht gemacht worden. Deshalb verstehe ich diese Relativierungsversuche überhaupt nicht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Aber die CDU hat es gemacht? Ihr fliegt über eure eigenen Füße!) Herr Prof. Dr. Hoff, der Rechnungshof ist für uns nicht nur Folklore. Wir nehmen das ernst, was der Rechnungshof in das Stammbuch schreibt, ganz im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sie nehmen das so ernst, dass Sie mittlerweile auch einen Sonderbeauftragten wollen, der vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommt, als das, was die oberste objektive Prüfbehörde letztendlich festgestellt hat. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und das ist aus meiner Sicht schon ein Hohn. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie nehmen nur das ernst, was Sie gerade wollen!) Meine Damen und Herren, es ist auch viel über Juristen gesprochen worden. Jetzt fühle ich mich auch persönlich ein bisschen angesprochen. (Heiterkeit DIE LINKE, AfD) Nein, Herr Dittes, es ist nicht so, dass der Rechnungshof festgestellt hat oder es am Ende das Ergebnis wäre, dass nur noch Politikwissenschaftler und Juristen in der Verwaltung arbeiten oder die führenden Positionen besetzen würden. Nein, der Rechnungshof hat sich in dem Bericht, der uns allen öffentlich zur Verfügung steht, ganz ausführlich zu der Frage geäußert, dass man Befähigungen erlangen kann. Nur ist das bei Ihnen überhaupt nicht geprüft worden. Es ist nicht geprüft worden. Das ist doch der Fakt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das müssen Sie auch irgendwann mal einsehen und akzeptieren. Da hilft sämtliches Relativieren nicht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war in der Tat bisher ein spannendes Sonderplenum. Mir ist jetzt auch ein bisschen klar geworden, was die Rolle des rot-rot-grünen Lagers in dieser ganzen Affäre ist. Das, was Sie hier versucht haben, ist so eine Art larmoyantes Reinwaschen gewesen. Larmoyantes Reinwaschen haben Sie hier versucht. Das Ganze wurde vielleicht noch mal ganz kurz abgelöst durch die Zuspitzung von Frau Henfling: Wenn wir hier wirklich diesen Augiasstall ausmisten, dann nützt das doch am Ende nur der AfD. Was ist das denn für eine Aussage, Frau Kollegin? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was?) Ich muss ganz ehrlich sagen: In einem Rechtsstaat muss durch Gerichte aufgearbeitet werden, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen Sie doch einen Untersuchungsausschuss!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, machen Sie doch einen Untersuchungsausschuss!) aber auch beispielsweise durch das Parlament, wenn Missstände bekannt werden. Und Ihre Attitüde, nicht aufzuklären, weil es der politischen Konkurrenz nützt, das zeigt, dass Sie nicht das sind, was Sie immer von sich behaupten, nämlich angeblich Demokraten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, wir wollen umfassend aufklären!) Mir ist völlig klar, warum Sie heute hier am Pult so oft das Wort von Vertrauen in den Mund genommen haben. Vertrauen steht bei Ihnen offensichtlich als Gegenspieler zur Bestenauslese. Wenn ich mir da die Beispiele ansehe, die da heute gebracht wurden – Frau Marx war es meines Wissens, die den Arzt genommen hat. Zum Arzt muss ja auch Vertrauen aufgebaut werden. Ja, wo kommt denn beim Arzt das Vertrauen her, frage ich mich. Dass er die richtigen Zeitungen bei sich im Warteraum hat, dass er die richtige Überzeugung hat, die richtige Religion hat? Oder vielleicht daher, dass er eines der schwersten Studien abgelegt hat, um am Ende eine Befähigung zu erlangen, mich und andere Menschen zu heilen? (Beifall AfD) Vielleicht liegt es ja daran – an der Eignung und Befähigung. Daraus entsteht nämlich Vertrauen. Das ist offensichtlich ein Grundsatz, der Ihnen völlig abgeht. Bei Ihnen kommt Vertrauen woanders her. Und wo kommt das her? Aus der richtigen Einstellung, aus der richtigen Haltung – ganz genau. Das merken wir in Ihrem schönen rot-rot-grünen Stadl natürlich schon länger. Es geht ja nicht nur darum, dass bei Ihnen Ungeeignete eingestellt werden, sondern es werden auch Geeignete rausgeschmissen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist Verleumdung!) Warum? Weil sie die falsche Haltung haben, weil sie zum Beispiel in der falschen Partei sind, (Beifall AfD) weil sie die falschen Überzeugungen haben, weil sie die falschen Urteile gesprochen haben. Was es hier alles für Sachen gibt! All das spielt komischerweise in diesem Freistaat mittlerweile eine sehr große Rolle. Da ist mir völlig klar, warum jemand wie Frau Henfling keinen Wert auf formale Bildungsaspekte legt. Ich kann dann auch nachvollziehen, wenn seitens der Landesregierung ein Stück weit auch relativiert wird, ja, man soll das mit dem Studium auch nicht übertreiben, man kann das dann beispielsweise letzten Endes auch durch praktische Erfahrung ersetzen. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wer hat denn das gesagt?) Das sind natürlich Ausreden, da kann man sich am Ende fragen: Wozu bilden wir überhaupt noch aus? Wozu gibt es überhaupt noch Studiengänge? Wozu gibt es überhaupt noch solche entsprechenden Anforderungen? Das alles hat seinen Sinn, weil es nämlich auch Vertrauen schafft: Vertrauen in Fähigkeiten, Vertrauen darin, dass dieser Freistaat auch wirklich bestmöglich geführt wird. All das schaffen Sie ein Stück weit ab, weil Sie sich offensichtlich tatsächlich zu sehr an Ihrem Ebenbild orientieren, was viel zu sehr auch durch Studienabbrecher und durch Leute mit einem verkorksten Bildungsgang gekennzeichnet ist. (Beifall AfD) Die Frage, warum man als Büroleiter eines Ministers oder Ministerpräsidenten jemanden einstellt, der Historiker oder Jurist ist, ist natürlich eine völlig nebensächliche Frage. Da spielt vielleicht am ehesten noch eine Rolle, ob ich die Geschichte aufklären will oder ob ich die Realität bewältigen will. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil nur Juristen die Realität bewältigen können, das sieht man ja bei Ihnen!) Aber das ist gar nicht die große Diskrepanz. Das können Sie frei wählen. Wichtig ist nur, dass es jemand ist, der überhaupt diese Anforderung erfüllt, dass hier jemand ein Hochschulstudium hat. Schon daran scheitert es ja in einigen Ihrer Fälle. Problematisch ist natürlich auch, dass ich dazu nicht reden kann. Auch das zeigt das Ausmaß an Transparenz, mit dem Sie hier reingehen. Mal abgesehen davon, dass erst am Freitagnachmittag überhaupt angekündigt wurde, dass dieser Bericht des Rechnungshofs endlich daliegt, hatte man gestern bestenfalls eine Stunde Zeit, um sich da mal ein bisschen einzulesen, und konnte sich dann noch nicht mal Notizen mitnehmen. Ganz ehrlich: Wie wollen Sie denn da bei 200 Seiten – oder wie viel das waren – in irgendeiner Form Aufklärung bewirken? Das ist wirklich Aufklärungsbehinderung, Aufklärungsverhinderung, was hier stattgefunden hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir ver- trauen auf unser Gedächtnis!) Wenn Sie so viel von Vertrauen reden, habe ich manchmal den Eindruck, Sie vergessen, wie Sie sonst mit der Bevölkerung, mit unserer Gesellschaft umgehen. Wenn ich mir überlege, was für Bürokratiemonster Sie erschaffen, um die Wirtschaft zu regulieren, um Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft sicherzustellen, was Sie in den letzten zwei Jahrzehnten für Anforderungen geschaffen haben, um eine einfache Bewerbung auf den Weg zu bringen, ohne abgemahnt zu werden. Überall da haben Sie ein Ausmaß an Überregulation getroffen. Und dann reden Sie sich hier an dieser Stelle einfach mit Vertrauen raus. Ganz ehrlich, das ist eine Diskrepanz, da habe ich manchmal den Eindruck, ich glaube, das hat Frau Müller reingerufen, ausgerechnet Frau Müller, die sagte, als Frau Dr. Bergner das thematisiert hat, dass Sie da offensichtlich zwei Maßstäbe haben, einmal ihren eigenen und dann den, wie Sie beispielsweise die Wirtschaft behandeln. Frau Müller hat reingerufen: Wir machen Politik, keine Wirtschaft. Mir scheint, dass Sie tatsächlich glauben, dass Sie was Besseres sind, dass Sie bestimmten Anfechtungen nicht unterliegen. Aber das ist falsch und nichts zeigt das so sehr wie diese Affäre hier. (Beifall AfD) Das betrifft übrigens nicht nur die Wirtschaft, das betrifft auch den Umgang mit dem ganz normalen Thüringer, mit dem ganz normalen Menschen. Bestes Beispiel hier am Pult vor wenigen Minuten: Frau Henfling. Sie spricht sozusagen als Gegenbild zu dem, was Sie sich wahrscheinlich unter einer aufgeklärten Verwaltung vorstellt, vom alten weißen Mann. Mit dieser kurzen Phrase hat sie mal eben drei Diskriminierungen auf den Weg gebracht: (Beifall AfD) Altersdiskriminierung, Diskriminierung wegen Hautfarbe, Diskriminierung wegen Geschlecht. (Beifall AfD) Prima. So kann man auch zeigen, wes Geistes Kind man ist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Da klatscht sogar die CDU mit!) (Unruhe CDU, DIE LINKE) Es ist ja nicht nur so, dass Sie keine Bestenauslese betreiben, Sie betreiben aktiv das Geschäft der Diskriminierung, um den entsprechenden gesellschaftlichen Umbau …

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Entschuldigung, bitte, Herr Abgeordneter. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch jetzt gilt, dass der Redner am Pult das Wort hat. Ich bitte um Mäßigung im Rund. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das sagt man nicht zum Kollegen, Herr Präsident! So viel Anstand sollte man haben!) Ja, ich bitte trotzdem um Mäßigung. (Unruhe CDU) Meine Damen und Herren, wir wollen doch jetzt nicht noch die Sitzung unterbrechen, oder? Ich schaue jetzt mal in Richtung der CDU-Fraktion und bitte den Parlamentarischen Geschäftsführer, die Kollegen … (Unruhe CDU) Ich glaube, ich fasse es nicht. (Unruhe CDU) Reicht das jetzt? Sonst unterbreche ich. – Herr Möller, bitte fahren Sie fort.

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Stefan Möller AfD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, ich bin solche emotionalen Ausfälle bei meinen Reden durchaus gewöhnt, auch von anderer Seite. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie freuen sich richtig drüber!) Ich will es gar nicht weiter auf die Spitze treiben. Es ist jedenfalls – schmieriger Lappen, danke schön für das Kompliment! Ich glaube, ich habe jedenfalls keine Chance, von der rot-rot-grünen Landesregierung eingestellt zu werden, wenn ich mir die Äußerung anhöre, die jetzt gerade hier von links kommt. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein, hier geht es nämlich um Bestenauslese!) Ich hoffe jedenfalls, dass wir tatsächlich noch mal die Gelegenheit haben, hier an dieser Stelle über den Rechnungshofbericht, und zwar in seiner vollen Fassung, zu sprechen, auch indem wir Ross und Reiter benennen können, damit wir auf die Argumente eingehen können, die dort genannt sind, die leider nicht in der Kurzfassung stehen, denn nur so kann auch wirklich Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden. In dem Sinne hoffe ich, dass Sie da ein Stück weit in sich gehen. Ansonsten bleibt uns tatsächlich nichts weiter übrig, als einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Danke, Herr Möller. Gibt es weitere Wortmeldungen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen? Nein, aus der Mitte des Saals gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Dann mache ich zunächst eine Anmerkung: Es gab hier in der Aufgeregtheit einige Zwischenrufe, die ich selbst nicht vernommen habe. Deswegen werde ich von der Geschäftsordnung, § 37, Gebrauch machen, mir das Protokoll anhören und das in der nächsten Sitzung gegebenenfalls entsprechend rügen. Vonseiten der Landesregierung gibt es auch keine Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Soweit ich das vernommen habe, ist für den Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP die Überweisung der Nummern I und III … Vielen Dank für den Hinweis. Natürlich muss ich zunächst die Frage stellen, ob das Berichtsersuchen erfüllt wurde. (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein!) Sie betrachten das Berichtsersuchen nicht als erfüllt. Dann müssen wir darüber natürlich zunächst einmal abstimmen. Wer das Berichtsersuchen als erfüllt betrachtet, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Damit, wenn ich die Plätze anschaue, dürfte das auch die Mehrheit sein. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Zählen!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ent- haltungen gar nicht abgefragt!) Jetzt wird der Antrag auf Zählen gestellt. Dann zählen wir jetzt. Wer das Berichtsersuchen als erfüllt betrachtet, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Jetzt die Stimmen, die es als nicht erfüllt betrachten. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das macht ihr doch jetzt nur, weil der Bericht nicht eure Schlussfolgerungen enthalten hat!) Die Schlussfolgerung bleibt Ihnen unbenommen, aber jetzt zählen wir erst einmal. Der Hinweis auf die Enthaltungen war richtig. Ich frage auch noch die Enthaltungen ab. Erwartungsgemäß keine. (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Doch!) Ach dort, Entschuldigung. Ich habe mich an den Blick da rüber noch nicht gewöhnt. Wir kriegen es trotzdem in einer der nächsten Sitzungen in den Griff. Frau Dr. Bergner – Enthaltung. Damit sind 40 Stimmen der Meinung, dass das Berichtsersuchen nicht erfüllt ist, 39, dass es erfüllt ist. Damit ist das Berichtsersuchen vom Plenum als nicht erfüllt bezeichnet. Damit stelle ich die Frage, ob auch das Berichtsersuchen mit in die beiden genannten Ausschüsse überwiesen werden soll. Das ist demzufolge der Fall. Ich stelle noch einmal fest: Es ist damit die Überweisung aller Punkte des Antrags von CDU und FDP an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. – Gut, danke schön. Damit lerne ich auch gerade wieder: Die Fortsetzung der Beratung kann man nur in einem Ausschuss machen. Jetzt die Frage in Richtung der Antragsteller: Im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz?

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Andreas Bühl CDU

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Da ich auch die Federführung für den HuFA beantragt habe, würde ich dort auch die Weiterberatung beantragen.

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Gut. Dann stimmen wir jetzt erst mal über die Fortberatung des Sofortberichts und der beiden anderen bereits genannten Punkte im – HuFA hatten Sie gesagt? – Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was wird abgestimmt?) Der Sofortbericht und die beiden anderen Antragsteile, also I und III, jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss – darüber stimmen wir gerade ab. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Tren- nen bitte, die Abstimmung!) Jetzt bringen wir wieder ein bisschen Ordnung rein. Also die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Haushalts- und Finanzausschuss wurde beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der Fraktion der AfD und von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind dann die Stimmen der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Ich gehe davon aus, dass Sie von dem gleichen Stimmenverhältnis auch ausgehen. Damit hat das die Mehrheit. Jetzt kommen wir zur Überweisung der Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Da ist die Ausschussüberweisung sowohl für den Haushalts- und Finanzausschuss als auch für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Überweisung stattgegeben sowie auch, um es noch mal für das Protokoll sauber festzuhalten, der vorherigen Fortsetzung zur Beratung zum Sofortbericht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Herr Prä- sident, ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben!) Herr Mühlmann, das können Sie dann machen, wir sind ja mit der Abstimmung noch nicht fertig. Gegenstimmen? Da haben wir die AfD festgestellt. Enthaltungen gab es dann jetzt dazu keine. Wir kommen zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe und der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, Die Linke und der AfD. Damit ist die Überweisung ... (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Mit der AfD!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Leute, jetzt reicht‘s langsam mal da drüben!) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bei allem Verständnis für Emotionen, es macht die Durchführung der Abstimmungen nicht gerade einfacher. Ich bitte jetzt doch ein bisschen um Ruhe. Wir hatten jetzt die Gegenstimmen. Der guten Ordnung halber frage ich noch die Enthaltungen ab. Enthaltungen gibt es demzufolge keine. Ich stelle fest, dass der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nicht stattgegeben wurde. Damit hat sich auch die Frage nach der Federführung erledigt. Wir haben jetzt die Abstimmungen zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Da wurde auch Ausschussüberweisung beantragt, ich nehme an, zumindest an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt? Nein. Dann stelle ich jetzt die Frage: Wer der Überweisung des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und von Frau Dr. Bergner – jetzt habe ich die Blickrichtung drauf. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Gibt es keine. Damit ist auch dieser Antrag überwiesen. Die Frage der Federführung hat sich demzufolge dort auch erledigt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Sitzung. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Herr Prä- sident!) Ach so, ja, Entschuldigen Sie bitte! Moment, es gibt noch eine Erklärung zum Abstimmverhalten. Das ist mir gerade durchgerutscht. Das müssen wir noch durchlassen. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Das ist nicht dein Ernst! Schreib es auf deine Homepage!)

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Ringo Mühlmann AfD

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Ja, das kann ich auch auf der Homepage schreiben, aber darum geht es nicht. Es gibt hier eine Geschäftsordnung, nach der läuft das ab. Demnach kann ich mein Abstimmungsverhalten erklären. Tatsächlich möchte ich kurz darauf eingehen, warum ich dagegen gestimmt habe, diese Anträge – es geht insbesondere um den ersten – an den Ausschuss zu überweisen. Da bin ich mir auch sicher, dass das der eine oder andere – mutmaßlich sogar alle – aus meiner Fraktion entsprechend teilen. Wir brauchen hier dringend Aufklärung, schon allein, um das aufzuklären oder um dem entgegenzuwirken, was hier mehrfach gesagt wurde, nämlich dass das Vertrauen in die Politik noch mehr verloren geht, als Sie es hier von den linken Parteien und auch von der CDU in den letzten Jahren schon hinbekommen haben. Wir brauchen hier Aufklärung und deshalb habe ich dagegen gestimmt, weil wir jetzt vorwärtskommen müssen und nicht erst, nachdem das in einem Monat dann im Ausschuss gelandet ist, dann einen Monat wieder im Ausschuss hin- und her gedümpelt ist und nach der parlamentarischen Sommerpause oder sonst wann abgeschlossen wurde. Wir brauchen jetzt Aufklärung und deswegen konnte ich nur mit Nein stimmen. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Danke. Damit ist auch dem Begehren Rechnung getragen. Nun schließe ich tatsächlich den Tagesordnungspunkt und auch diese Sitzung und wünsche Ihnen einen weiterhin guten Verlauf der Woche. Danke schön.

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