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Thomas L. Kemmerich

FDP 28.03.2023 Sitzungen 7/106

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne, sehr verehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, sehr verehrte Zuhörer und Zuschauer am Livestream! Ich lasse es tatsächlich bei der Begrüßung, sehr geehrte Frau Butzke, weil genau das steht diesem Parlament nicht zu, außerhalb Ihres Berichts diesen Bericht weiter zu werten. Er steht da, ich danke herzlich für die Aufarbeitung in dem Bericht. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Selbstverständlich können Sie den diskutieren!) Nein, ich werde die Präsidentin nicht kritisieren, Sie können das ja machen. (Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Dis- kutieren, nicht kritisieren!) Benehmen ist ja Glückssache, das Glück hat den einen oder anderen hier verlassen heute. Aber kommen wir zu den Fakten: Der Bericht legt in schonungsloser Art und Weise offen – ich will es noch mal zusammenfassen –, dass hier systematisch und schwerwiegend gegen das Grundgesetz, Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Landesgesetze verstoßen worden ist. (Beifall CDU) Herr Minister Hoff hat ja noch mal die Eidesformel bemüht, die auf den Freistaat geleistet wird. Ich will sie jetzt nicht wiederholen, sie ist heute mehrfach genannt worden. Aber wenn wir uns genau diese Eidesformel vor Augen führen und wenn Sie gleichzeitig den Vorwurf machen, dass alle Mitarbeiter in den öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verwaltungen, auch in den Amtsstuben der Ministerien jetzt unter Generalverdacht stehen, diese Bestenauslese nicht über sich haben ergehen zu lassen, dann hätten Sie genau mit der Einhaltung dieser Eidesformel und mit der Einhaltung der Gesetze und vor allen Dingen mit einer deutlich früheren Aufklärung genau diesen Generalverdacht von all denjenigen, die Sie meinen, wegnehmen können und auch von dem gesamten politischen System. Mauern, Herr Minister Hoff, was wir uns seit Wochen in dem Ausschuss angehört haben – ich weiß das mit den Kollegen noch gut, dass wir auf die Fragen im Ausschuss für Justiz permanent dieselbe Antwort bekommen haben –, ist keine Aufklärung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Auch das seltsame Abstellen jetzt auf die letzten zehn Werktage: Dass Ihr Handeln, sehr verehrte Landesregierung, in der Kritik steht, das wissen Sie nicht seit zehn Tagen, das wissen Sie nicht seit Monaten, das wissen Sie mehr oder weniger seit Jahren, nämlich als die Prüfungen aufploppten und die ersten Nachfragen kamen. Nein, Sie haben das ignoriert und unverdrossen – vielleicht sogar unverfroren – diese Praxis weiter ausgeübt, die in unseren Augen großen Schaden in der Bevölkerung hinterlassen hat; in der Bevölkerung, weil das politische System dort sowieso ein Imageproblem hat. Freundlich formuliert höre ich mir oft an, dass das, was wir heute beraten, kaum noch jemanden da draußen wirklich erstaunt. Jeder sagt: Das ist doch schon jahrelang geübte Praxis. „Selbstbedienungsladen“ ist noch das Freundlichste, was ich höre. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt der Richtige!) Sie haben großen Schaden angerichtet bei den Beamten und Beamtinnen, bei den Angestellten im öffentlichen Dienst, denn viele – nein, nahezu alle – haben sich genau diesem Auswahlverfahren der Bestenauslese und den Eignungsprüfungen unterworfen. Sie haben selbstverständlich das Recht, dass das für alle gilt und nicht für diejenigen ausgehebelt wird, die ein Parteibuch der richtigen Couleur tragen. Letztlich haben wir einen großen Schaden für den Steuerzahler angerichtet. Ich nenne nur die beispielhafte Rechnung, die Kollege Bühl vorgenommen hat. Im Zweifel kann das über die Laufzeit bis in die Millionen gehen... (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was kosten denn drei Tage Ministerpräsident? He?) He? Können Sie Deutsch? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist auch keine Bestenauslese!) (Unruhe DIE LINKE) Darüber können wir gern diskutieren, aber jetzt reden wir über den Bericht und lenken nicht davon ab. Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – ich wiederhole es: „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – „gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist das sogenannte Leistungsprinzip, noch bekannter unter dem Stichwort Bestenauslese. Wie wird das für die Landesbediensteten umgesetzt? Den Rahmen setzt Bundesrecht, das Beamtenstatusgesetz. Dort ist in § 9 festgelegt, dass die Bestenauslese bei der Ernennung zu beachten ist. Wichtig ist der Zeitpunkt. Deshalb wiederhole ich es noch mal: Zum Zeitpunkt der Ernennung muss der Kandidat die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung für das zu verleihende Amt besitzen. (Beifall Gruppe der FDP) Der Zeitpunkt der Ernennung ist der Zeitpunkt der laufbahnrechtlichen Entscheidung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wa- ren übrigens dieselben Staatssekretäre, als Sie Ministerpräsident waren!) Habe ich die berufen, Herr Bilay? (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Habe ich die berufen? (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Aber gebeten weiterzumachen!) Ja, nachdem sich die Minister einfach vom Acker gemacht haben. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Nein!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Doch, doch. (Heiterkeit DIE LINKE)

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