Birgit Pommer
b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären
Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II beantragt? Das ist der Fall, ja, allgemeines Nicken. Dann der Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Es wird die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags gewünscht. Ich eröffne die Aussprache sogleich auch zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In der Aussprache steht eine Rededauer zur Verfügung, die sich aus der Summe einer langen Redezeit und einer gekürzten Redezeit zusammensetzt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben das vorliegen. Ich bitte Sie, sich bei Ihren Ausführungen ausschließlich auf öffentlich zugängliche und für die Veröffentlichung bestimmte Quellen zu beziehen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU, bitte.
