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Prof. Dr. Hoff

28.03.2023 Sitzungen 7/106

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin des Rechnungshofs, die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP – das ist durch den Abgeordneten Schard begründet worden – haben heute einen Antrag eingereicht, der die Überschrift trägt: „Wer übernimmt in der Landesregierung die Verantwortung?“ Die Antwort auf die Frage ist eindeutig und klar und Herr Schard hat die Antwort in gewisser Hinsicht auch schon ein Stück vorweggenommen. Denn diese Landesregierung in Gänze sowie jedes einzelne Regierungsmitglied übernehmen jederzeit Verantwortung für ihr Handeln. Diesen Maßstab setzt der Amtseid, den der Ministerpräsident, die Ministerinnen und Minister vor diesem Hohen Haus gemäß Artikel 71 der Thüringer Verfassung zu leisten haben. Er lautet gemäß Artikel 71 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Dieser Eid gilt in gleicher Weise für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dieser Landesregierung, soweit sie Beamtinnen und Beamte sind und folgenden Diensteid leisten – das wird einigen hier im Plenum, die Beamte sind, auch bekannt vorkommen, weil sie den Eid selbst schon geleistet haben. Der lautet: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.“ Der Augsburger Professor Josef Franz Lindner sprach in diesem Zusammenhang von dem Ethos des Beamten. Ich stimme Prof. Lindner zu, dass sich dieses Ethos aus Loyalität, aus persönlicher Verantwortung und konstruktiver Kritik gegenüber den Vorgesetzen und gegenüber der politischen Führung speist. Und dafür braucht es Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit muss Politik gewährleisten und sie muss sich ebenfalls auch an diesen Maßstäben und dem Ethos messen lassen. Ich sage das nicht ohne Grund, denn der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Schard, der vorhin schon gesprochen hat, hat im Vorfeld der heutigen Debatte leider schon eine Tonlage gewählt, die aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht wird und die im Ergebnis auch dazu führen kann, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politische Institutionen zu untergraben. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist das Problem!) (Heiterkeit CDU) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn er hat pauschal den Vorwurf erhoben, ich zitiere: Ziel war es, hochbesoldete Stellen in den Ministerien ausschließlich nach ideologischen Gesichtspunkten mit eigenen Parteifreunden zu besetzen und eben nicht auf der Grundlage von Leistung. – Ich werde Ihnen darlegen, warum dieser Vorwurf unzutreffend ist, warum sich die Einstellungspraxis dieser Landesregierung nicht von der CDU-geführter Landesregierungen unterschieden hat, weil sie sich an Recht und Gesetz orientiert hat. Der Rechnungshof hatte bekanntlich bereits 2014 begonnen, für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 – also für den Zeitraum der CDU-geführten Regierung Lieberknecht – die Stellenbesetzungen querschnittsmäßig zu prüfen. Er beanstandete in dieser Prüfung fehlende Tätigkeitsdarstellungen, nicht nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibungen, nicht nachvollziehbare Stellenbewertungen. Jetzt werden Sie zutreffend einwenden können, dass eine Rechnungshofkritik nicht dadurch besser wird, dass sie sich nicht nur an die derzeitige Regierung richtet, sondern auch an vorhergehende Regierungen. Dem ist, wie ich schon gesagt habe, durchaus zuzustimmen, wenn die Vorwürfe zutreffen würden. Dazu komme ich später. Aber ich bitte erst mal nur darum, dass wir in dieser Debatte, die wir heute führen, die Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung nicht unter einen Generalverdacht stellen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihnen Qualifikationen absprechen oder ihnen auch die Bereitschaft absprechen, ihre Arbeit unter das Ethos zu setzen, das ich am Anfang meiner Rede zitiert habe. Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. November 2022 hat „Der Spiegel“ das erste Mal vorab über einen Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Thüringer Rechnungshofs berichtet. Wir haben seitdem größtmögliche Transparenz hergestellt – in vertraulichen und öffentlichen Ausschusssitzungen. (Zwischenruf aus dem Hause) Es liegt doch in der Natur der Sache, dass Sie das bestreiten, aber Sie müssen doch erst mal zur Kenntnis nehmen, dass wir größtmögliche Transparenz hergestellt haben, und ich werde Ihnen darstellen, warum. Sie haben danach die Möglichkeit, in einem öffentlichen Gespräch, das aus Rede und Gegenrede besteht, darauf reagieren zu können. Wir haben in vertraulichen Ausschusssitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen ausführlich Stellung genommen. Es wurde eine Vielzahl an Mündlichen und Kleinen Anfragen gestellt und beantwortet. Es werden weitere Antworten auf bereits gestellte Kleine Anfragen gegeben. Und wir haben dem Thüringer Landtag die Prüfungsmitteilungen I und II nebst allen Stellungnahmen der Landesregierungen zur Verfügung gestellt. Und ja, es ist eine vertrauliche Einsichtnahme, weil schon in dem Entwurf der Prüfmitteilungen und in den gesamten Diskussionen von vornherein deutlich wurde, dass es um konkrete Persönlichkeitsrechte von konkreten Beschäftigten geht und jede Abgeordnete … (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist eine Frage des Datenschutzes! Das ist kein Kriterium!) Wir werden uns darüber doch mit Ihnen gemeinsam austauschen können. Aber Sie werden doch an keiner Stelle bestreiten können, dass jedes Mitglied dieser Volksvertretung die Möglichkeit hat – und nein, falls Sie die Frage stellen, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu, weil das meine Rede ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist konse- quent! Konsequent transparent!) Wir sind doch hier in einem Sofortbericht und Sie müssen doch zunächst erst mal die innerliche Ruhe haben, den Sofortbericht auch entgegennehmen zu können, so wie ich – das kann ich Ihnen zusagen – innerlich die Ruhe haben werde, auch jedes Gegenargument von Ihrer Seite nachher anzuhören. Aber zu einem Gespräch gehört auch, dass ein Argument zunächst erst mal entgegengenommen werden muss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, Sie haben die These aufgestellt – und die bestreite ich und die wird Herr Schard aus meiner Sicht auch nicht aufrechterhalten können –, dass Sie nicht die Möglichkeit haben und ich sage, Sie haben die Möglichkeit, jedes Mitglied dieser Volksvertretung hat die Möglichkeit, sich seine Meinung bilden zu können und mit der Meinung, die Sie sich nach Einsichtnahme in die Unterlagen gebildet haben, mit uns in den Austausch zu treten. Wir diskutieren hier im Plenum und wir werden auch in Ausschusssitzungen miteinander diskutieren. Das ist nicht nur recht und billig, sondern es ist genau das, was notwendig ist, um die von Ihnen gewünschte Aufklärungsarbeit gemeinsam gewährleisten zu können. Ich habe nach § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags bereits um die Möglichkeit gebeten, im Fachausschuss Bericht erstatten zu können über die Schlussfolgerungen, die wir ziehen, und mit Ihnen gemeinsam in den Austausch über diesen Rechnungshofbericht zu treten. Auch dies verstehe ich als Teil der Transparenz, zu deren Herstellung ich mich gemeinsam mit den Mitgliedern der Landesregierung verpflichtet fühle. Am 15. März 2023 wurde dann der Sonderbericht des Rechnungshofs auf der Internetseite des Hofs veröffentlicht. Der ist für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar, er kann nachgelesen werden. Am 15. März 2023 habe ich darüber informiert, dass wir diesen Rechnungshofbericht selbstverständlich bewerten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Empfehlungen dieses Rechnungshofberichts ergreifen werden. Wir haben uns dann in der vergangenen Woche – also sechs Kalendertage später – und heute in der Kabinettssitzung dazu ausgetauscht. Ich werde Ihnen deutlich machen, was wir in zehn Werktagen, die seit der Veröffentlichung dieses Sonderberichts vergangen sind, an Maßnahmen ergriffen haben; ich will sieben Handlungsfelder benennen. Die Landesregierung hatte bereits in der Diskussion über den Entwurf des Sonderberichts angekündigt, eine Anpassung des Laufbahnrechts vorzunehmen. Mit dieser Änderung soll Klarheit geschaffen werden, dass § 28 Thüringer Laufbahngesetz nicht für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als sogenannte politische Beamtinnen und Beamte im Sinne des § 27 Thüringer Beamtengesetz Anwendung findet. Warum unterbreiten wir diesen Vorschlag? Das habe ich auch schon in der Diskussion hier im Parlament an verschiedener Stelle gesagt. Nicht weil sich diese Landesregierung in irgendeiner Weise ein genehmes Gesetz machen will, sondern weil hier die Regelungen, wie sie gleichlautend in Brandenburg, in Sachsen, in Rheinland-Pfalz, in Schleswig-Holstein, weiteren Ländern bestehen, auch in Thüringen Anwendung finden sollen und damit Rechtsunklarheiten klargestellt werden. Wir haben aus Respekt vor dem Thüringer Rechnungshof mit der Novelle gewartet, bis die Prüfmitteilungen veröffentlicht wurden. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet und der Entwurf wird dem Landtag selbstverständlich anschließend zu der dafür notwendigen parlamentarischen Diskussion zur Verfügung gestellt. Einzelne Länder – zweitens – haben die Rechtstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären gesetzlich außerhalb des Beamtenrechts geregelt. Ein Beispiel – der absolute Sonderfall: Bayern als einziges Land von den 16 Ländern hat geregelt, dass die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als Teil der Landesregierung in einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dafür gibt es in Bayern beispielsweise das mit B 9 besoldete Institut der Ministerialdirektoren als Beamte auf Zeit. In anderen Ländern – Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, ich habe an der Stelle schon ausgeführt, auch Rheinland-Pfalz – gibt es die Institutionen der Ministerialdirektoren und der parlamentarischen oder politischen Staatssekretäre. Wir können uns anschauen, ob eine solche Regelung für Thüringen einen Mehrwert bedeuten würde. Ich will Skepsis nicht verhehlen, aber es zu prüfen, gehört zum Gegenstand dessen, was auch als Schlussfolgerung aus diesem Rechnungshofbericht zu ziehen ist, und sich damit auseinanderzusetzen. Drittens: In Thüringen sind politische Beamtinnen und Beamte die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz, der Präsident der Landespolizeidirektion, die Landesgleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Integration, Migration und Flucht, der Regierungssprecher und nach § 98 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz auch der Direktor beim Thüringer Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Frage des Umfangs der politischen Beamtinnen und Beamten befasst und hat deutlich gemacht, dass bei den politischen Beamtinnen und Beamten ein eng zu bestimmender Ausnahmecharakter vorkommen soll. Es hat in einer Entscheidung 2017 festgestellt, dass es sich um den engsten Kreis unmittelbarer Berater der Träger politischer Ämter handeln soll. Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich angemessen und auch richtig – auch wenn der Rechnungshof diese Empfehlung nicht explizit in seinem Sonderbericht und in seiner Prüfmitteilung ausspricht –, den Umfang des Kreises der politischen Beamtinnen und Beamten in Thüringen kritisch zu überprüfen. Das Kabinett hat mich beauftragt, hier einen entsprechenden Vorschlag für eine Novellierung der entsprechenden Regelungen zu machen, bezogen auf die politischen Beamtinnen und Beamten. Das Kabinett hat darüber hinaus in seiner heutigen Sitzung Eckpunkte zur Ausgestaltung der Leitungsebenen von Staatskanzlei und Ressorts erörtert. Wir werden so, wie es der Rechnungshof vorschlägt, die Umfänge der Leitungsbereichsaufgaben kritisch prüfen und auch eine vergleichbare schlanke Organisationsstruktur miteinander festlegen. Ich will darauf hinweisen, dass der Thüringer Landtag in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahnrecht beschlossen hat. Wenn Herr Schard sagt, wir sollen nicht auf vorhergehende Wahlperioden schauen, dann muss man aber auf vorhergehende Wahlperioden schon deshalb schauen, weil dort die Rechtsgrundlagen geschaffen wurden, die für unser heutiges Handeln Anwendung finden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da kann man nicht so tun, als ob man damals Regelungen getroffen hat, die heute nicht mehr gelten sollen, auch wenn es Ihnen nicht gefallen hat, Herr Schard, dass Ihre Partei sie damals mitbeschlossen hat. Vor diesem Hintergrund will ich darauf hinweisen, dass in der 5. Wahlperiode mit der Mehrheit der damaligen CDU-geführten Koalition das Thüringer Laufbahngesetz beschlossen wurde. In der Drucksache 5/7453 – das können Sie noch mal nachlesen – ist die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für die Büroleiterinnen und Büroleiter, die persönlichen Referentinnen und Referenten sowie die Leiter des Bereichs für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit enthalten, das sind § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 Thüringer Laufbahngesetz. Von dieser Ausnahme machten alle Thüringer Regierungen seit 1990 Gebrauch – wie übrigens die Regierungen aller Länder, in denen vergleichbare Regelungen in den Laufbahngesetzen enthalten sind. Wir diskutieren in der Landesregierung, von dieser Möglichkeit des Verzichts auf die Stellenausschreibung künftig nur noch dann Gebrauch zu machen, wenn mit der einzustellenden Person ein befristeter Vertrag geschlossen wird, unbefristete Stellen wie alle anderen Stellen im öffentlichen Dienst grundsätzlich auszuschreiben und auf diesem Weg sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erfüllt werden – das wird hier häufiger auftauchen, das ist der, der die Bestenauslese im Grundgesetz quasi definiert, also den gleichen Zugang nach Eignung, Leistung und Befähigung für Menschen zum öffentlichen Dienst. Der Rechnungshof hat dann vorgeschlagen – fünftens –, dass künftig keine politischen Beamtinnen und Beamten in den Landespersonalausschuss mehr entsendet werden sollen, und behauptet, damit würde eine sichtbare Vorbildwirkung in die Integrität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gezeigt. Aus unserer Sicht ist der Landespersonalausschuss ein unabhängiges, absolut integres Gremium, dessen Spruchpraxis über jeden Zweifel erhaben ist. Deshalb würden wir uns diese Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs explizit nicht zu eigen machen. Ich gehe noch auf weitere Punkte ein, weil ich deutlich machen will, dass das, was wir als Landesregierung in den vergangenen zehn Werktagen bereits begonnen haben, eine intensive Befassung mit den Beanstandungen und den Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs ist, und wir ihm dazu Vorschläge unterbreiten. Das heißt, die stets vorgetragene Behauptung, diese Landesregierung würde sich dem Sachverhalt nicht widmen, würde sich wegducken, würde Dinge nicht tun, entbehrt schlicht jeder Grundlage. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sechstens: Mit Blick auf die Redezeit, die angemeldete Beratung im Fachausschuss, den hohen Detailgrad will ich zu weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs jetzt vielleicht nur kursorisch ausführen. Die Landesregierung nimmt die Kritik des Rechnungshofs einer mangelnden Dokumentation und ungenügender Tätigkeitsdarstellungen, die auch entsprechend dargelegt sind, sehr ernst. Der Rechnungshof weist auch völlig zutreffend auf die gesetzesmäßige Verpflichtung zur Aktenführung in Personalangelegenheiten hin. Die Ressorts haben nach eigener Aussage bereits begonnen, die vorhandenen Mängel zu beseitigen und die Landesregierung will die Tätigkeitsdarstellungen und die damit verbundenen Bewertungen selbstverständlich nachholen. Für künftige Einstellungsfälle werden Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungen vor der Einstellung angefertigt. In Übereinstimmung mit dem Rechnungshof stellen wir fest, dass die Funktion des Staatssekretärs grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, und dem ist mit der Ausbringung einer Planstelle Rechnung zu tragen. Arbeitsvertragliche Anstellungen erfolgen deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen. Die entsprechenden Arbeitsverträge sollen die beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften nachbilden. Die Staatskanzlei wird unter Beteiligung des Finanzministeriums und des Innenministeriums Musterverträge erstellen und diese mit dem Rechnungshof abstimmen, so wie das dem Rechnungshof auch schon in der Stellungnahme zu seinem Entwurf der Prüfungsmitteilung mitgeteilt wurde. Die Landesregierung wird künftig eine befristete Beschäftigung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nur im Ausnahmefall in Betracht ziehen und auch hier die Hinweise des Rechnungshofs beachten. Siebentens: Die Landesregierung sieht die Rechtslage gleichwohl als eindeutig an. Bei den politischen Beamtinnen und Beamten werden alle Entscheidungen, die sonst der Landespersonalausschuss zu treffen hat, durch die Landesregierung getroffen, und zwar in Thüringen wie in allen anderen Ländern auch, die entsprechende Regelungen – die Ausnahme Bayern habe ich genannt – in ihren Gesetzen definiert haben. Die Landesregierung entscheidet gemäß § 50 Abs. 5 Thüringer Laufbahngesetz anstelle des Landespersonalausschusses gesetzeskonform, unabhängig und in eigener Verantwortung über die Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob eine Beamtin oder ein Beamter die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- oder Berufserfahrung erworben hat. Das Recht der Landesregierung, diese Entscheidungen in eigenem Ermessen zu treffen, wurde auch bisher in Thüringen nie infrage gestellt und von jeder Vorgängerregierung selbstverständlich in Anspruch genommen. Diese Rechtstatsache lag vielen Personalentscheidungen in der Vergangenheit zugrunde. Die Affäre „Zimmermann“ ist ja durch das Ende der Tätigkeit des damaligen Staatssekretärs in Erinnerung geblieben. Darüber will ich gar nicht sprechen, sondern festzuhalten ist, dass Peter Zimmermann im Alter von 32 Jahren in Sachsen und mit 34 Jahren in Thüringen zum Staatssekretär ernannt wurde. Ein fiktiver Lebenslauf hat damals keine Rolle gespielt, selbstverständlich keine Rolle gespielt, wie er bei allen anderen Staatssekretärsernennungen vorher auch keine Rolle gespielt hat, ebenso wenig dass Peter Zimmermann kein Hochschulstudium absolviert hatte. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hört, hört!) Weder in Sachsen noch in Thüringen wurden jemals Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ernennung geäußert. Wenn der Rechnungshof den der Landesregierung kraft Gesetz zustehenden Beurteilungsspielraum nun durch eigene Erwägungen ersetzt, bedeutet das nicht weniger als einen Bruch mit einer langjährigen Ernennungspraxis, die wir – und das will ich noch mal betonen – in Thüringen handhaben, wie sie alle anderen Länder mit den entsprechenden Regelungen auch handhaben. Sollte nun diese seit 1990 in Thüringen praktizierte Handhabung infrage gestellt werden – nicht nur durch den Rechnungshof, sondern auch darüber hinaus –, dann ist die Landesregierung offen dafür, einen Gutachter oder einen Sonderbeauftragten mit dieser Frage zu befassen. Ich habe deutlich gemacht, sehr geehrte Damen und Herren, dass zehn Werktage zwischen der Veröffentlichung des Sonderberichts des Rechnungshofs und unserer heutigen Beratung liegen. In diesen zehn Werktagen haben wir – das habe ich auch deutlich gemacht – ein umfangreiches Arbeitsprogramm vorgelegt. Wir haben Beanstandungen des Rechnungshofs bewertet, wir haben geeignete Maßnahmen zur Abhilfe von beiderseits akzeptierten Mängeln ergriffen. Transparenz, ehrliche Aufarbeitung von Defiziten, nachvollziehbare Schlussfolgerungen, die in der Praxis anwendbar sind: Das sind die Maßstäbe unseres Handelns und das sind die Maßstäbe, für die wir – um das noch mal ganz deutlich zu sagen – auch die Verantwortung übernehmen. Ebenso gehört zu unserem Selbstverständnis aber auch die Debatte mit offenem Visier und das öffentliche Gespräch über den Sonderbericht, wie wir das hier bereits praktizieren. In dieses öffentliche Gespräch sind die Verfassungsorgane Parlament und Regierung und ebenso der Thüringer Rechnungshof involviert. Der § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes besagt – ich darf zitieren –: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Zu Wächtern über die Einhaltung dieser Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind die Rechnungshöfe benannt und berufen. Sie nehmen deshalb in unserer Demokratie eine bedeutsame Funktion ein. Anders als Parlament und Regierung sind die Rechnungshöfe – weder der im Bund noch die in den Ländern – ein Verfassungsorgan, sondern der Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde, die nur dem Gesetz unterworfen ist und deren selbstständige Stellung von der Verfassung garantiert wird. Der Rechnungshof untersucht die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und einfachste Gestaltung der öffentlichen Verwaltung. Er übermittelt das Ergebnis seiner Prüfung gleichzeitig – so wie beispielsweise am 15. März – an den Landtag und an die Landesregierung. Er kann ferner die Öffentlichkeit über eine abgeschlossene Prüfungstätigkeit informieren. Das hat er auch mit seiner ausführlichen Pressemitteilung gemacht, die im Internet abrufbar ist. Er hat sich darüber hinaus auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung – den beiden von mir zitierten Verfassungsorganen – gutachterlich mit Fragen zu befassen und dazu zu äußern, die für die Bewirtschaftung öffentlicher Mittel von Bedeutung sind. Schon aus Artikel 103 der Thüringer Verfassung folgt, dass der Rechnungshof als unabhängige Instanz konzipiert ist, ohne Entscheidungsrechte, dafür aber mit ausreichend Spielraum für deutliche Zweckmäßigkeitseinschätzungen. Ein Verfassungskommentar formuliert – ich darf zitieren –: Die rechtliche Sanktionslosigkeit der Entscheidung des Rechnungshofs ist das notwendige Korrelat der umfassenden Kontrollkompetenzen. – Dass der Rechnungshof anders als Gerichte keine Entscheidung trifft, seine Aufgabe nach geltender Rechtslage also die Information und die Empfehlung zu sein hat, ist dabei kein Mangel. Im Gegenteil, der Wissenschaftliche Dienst des Landtags SchleswigHolstein formuliert in einem Gutachten aus dem Jahr 2013 zutreffend: „[Die Zweckmäßigkeitseinschätzungen des Rechnungshofs] sollten gerade nicht Klagegegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein. [Denn die Sonderrolle] der Rechnungshöfe gegenüber den drei Staatsgewalten garantiere die Unverfälschtheit der Informationen, welche von den Rechnungshöfen bereitgestellt werden. Die Furcht vor einer Zweckfärbung müsse notwendig zunehmen,“ – so der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein – „würden die Rechnungshöfe vermehrt in den ‚Schlagabtausch des politischen Alltags‘ verstrickt.“ Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die CDU-Fraktion das gern anders gehabt hätte: Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags SchleswigHolstein unterstützt mit guten Argumenten die Vorgehensweise der Thüringer Landesregierung, die sich stets dagegen gewehrt hat, die Forderung des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion umzusetzen, Entwürfe von Prüfungsmitteilungen zu veröffentlichen. Der Rechnungshof – und darauf hat die Präsidentin auch in der Ausschusssitzung hingewiesen – entscheidet selbst über seine Prüftätigkeit, auch über den Abschluss seiner Prüftätigkeit. Das ist sein gutes Recht. Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass es richtig war, den Rechnungshof seine Arbeit in Ruhe abschließen zu lassen, um dann über die Ergebnisse zu sprechen und Schlussfolgerungen zu ziehen, wie ich es hier bereits dargestellt habe. In der Diskussion über den Sonderbericht des Rechnungshofs und die darin enthaltenen Bewertungen ist aber gleichzeitig vielfach deutlich geworden, dass die garantierte Unabhängigkeit in der Prüftätigkeit des Rechnungshofs – und in dieser Prüftätigkeit genießt der Rechnungshof richterliche Unabhängigkeit – missverstanden wird, als ob richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs und der Prüftätigkeit quasi eine richterliche Tätigkeit ist, ihm also quasi eine rechtsprechende Tätigkeit zukommt. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat doch keiner gesagt!) Deshalb noch einmal: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist Information, nicht Entscheidung. Dabei kann und soll der Rechnungshof durchaus klare Worte sprechen. Das hat er gemacht. Eine Pflicht zur Zurückhaltung in der Begründung seiner Empfehlungen gibt es nicht. Davon hat er Gebrauch gemacht. Gunter Kisker hat im Jahr 1983 in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ festgestellt – ich darf zitieren –: Dass die Rechtsordnung einer Beratungsund Prüftätigkeit des Rechnungshofs nicht entgegensteht, bedeutet nicht, dass der Rechnungshof sich ungeniert auf das Glatteis der Politik begeben könnte. Das läuft im Ergebnis auf die Empfehlung hinaus, sich an jene self-restraint, also Zurückhaltungsregelung, zu halten, die auch für die Justiz gilt. – Gerade deshalb nimmt diese Regierung die Beanstandungen und Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst und sie zieht, wie ich Ihnen dargelegt habe, eine ganze Reihe durchaus gravierende Schlussfolgerungen. Der ernsthafte Umgang mit den Beanstandungen und Empfehlungen des Rechnungshofs beinhaltet aber auch, dass wir deutlich machen, wo der Rechnungshof aus unserer Sicht falsch liegt und – beispielsweise aufgrund von Pauschalverdacht – zu Fehlschlüssen kommt. Ich will vier wesentliche Punkte nennen. Erstens: Ich habe deutlich gemacht, dass der Rechnungshof nachvollziehbar und berechtigt unzureichende Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen in der Dokumentation kritisiert. Das räumen wir ein und wir räumen auf, wie ich dargestellt habe. Der Rechnungshof erhebt zugleich auch den Pauschalverdacht, dass jede unzureichende Dokumentation der Beweis einer fehlerhaften Bestenauslese sei, zumindest darauf schließen lasse. Diesen Schluss teilen wir in keiner Weise, der wird auch nicht belegt und ist aus unserer Sicht deshalb unzulässig. Die daraus gezogene Folgerung des Rechnungshofs, die festgestellten Verstöße gegen Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz seien systematisch und schwerwiegend gewesen, teilen wir aus dem genannten Aspekt nicht. Denn der Rechnungshof beweist nicht selbst den Vorwurf, den er erhebt, jede nicht ausreichende Dokumentation ist Beweis für systematisches Unterlaufen der Bestenauslese, sondern er schiebt diese Aufgabe an die Regierung. Dieses Vorgehen stellt die betroffenen Beschäftigten unter den Generalverdacht mangelnder Qualifikation – und sich gegen den zu wehren, haben sie keine Chance. Diese Beschäftigten fühlen sich dadurch an den Pranger gestellt, insbesondere dann, wenn sie anders als suggeriert überhaupt kein Parteibuch haben oder kein Parteibuch, das dem der Koalition dieser Landesregierung entspricht. Zweitens: Der Journalist Sebastian Haak hat bereits vergangene Woche in einem nachlesenswerten Titel unter der Überschrift „Sollen es wirklich nur die Juristen machen“ eine unzulässige Engführung des Rechnungshofs aufgegriffen. Und ausdrücklich anders als der Rechnungshof geht diese Landesregierung davon aus, dass die für die öffentliche Verwaltung nötigen und geeigneten Qualifikationen auch im Leitungsbereich oberster Landesbehörden eben nicht allein von Juristinnen und Juristen oder Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftlern erbracht werden können. Der Rechnungshof verkennt in dieser sehr tradierten Sichtweise die im modularen Aufbau heutiger Bachelor- und Masterstudiengänge enthaltene Vielfalt und Kompetenzmechanismen und er verkennt, dass der entscheidende Ausdruck eines akademischen Studiums die Fähigkeit ist, sich selbstständig Wissen anwendungsorientiert anzueignen. Und er übersieht darüber hinaus … (Zwischenruf Abg. Höcke AfD: Gender Stu- dies!) Haben Sie gerade Gender Studies gerufen? Das ist so bodenlos sinnlos, was Sie gesagt haben, Herr Höcke, das ist wirklich irre. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es zeigt den ernsthaften Umgang Ihrer Fraktion mit dem Thema, das kann man an der Stelle zumindest mal festhalten. Der Rechnungshof übersieht darüber hinaus – und Sie gestatten, dass ich zur Sachpolitik zurückkehre, Herr Höcke – aber dabei auch die Lebenswirklichkeit der privaten Wirtschaft, die auch in Abschlüssen zunehmend auf eine Vielfalt setzt, statt auf eine kanonische Enge tradierter Berufsbilder. Drittens: Der Rechnungshofbericht, sehr geehrte Damen und Herren, weist in seinem Sonderbericht in der Fußnote 1 aus, dass der Rechnungshof im Jahr 2014 begonnen hat, die Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen der Ministerien für die Jahre 2009 bis 2013 querschnittsmäßig zu prüfen. Soweit uns ersichtlich, weist der Querschnitt, den der Rechnungshof darstellt, allerdings kein einziges CDU-geführtes Ressort aus, auch nicht die Staatskanzlei, sondern die SPD-Ressorts. Abgeschlossen wurde diese 2014 begonnene Prüfung bis 2020 nicht. Über die Gründe hat der Rechnungshof überhaupt keine Aussage zu machen. Er muss das auch nicht. Er muss es auch nicht begründen. Ich will aber anmerken, dass zeitigere Schlussfolgerungen und Empfehlungen auch frühzeitigere Maßnahmen hätten bewirken können. Im Jahr 2020 wurde die Prüfung dann für alle Ressorts und die Staatskanzlei ausgewertet und insofern kann ich festhalten: Immerhin können jetzt Maßnahmen auf Basis der Empfehlungen ergriffen werden. Viertens: Der Rechnungshof widmet sich mit seiner Prüfung der Einstellungspraxis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Das ist in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten eine durchaus umstrittene Frage, die bislang keine praktische Lösung gefunden hat. Dieter Kugele brachte es 2007 in der „Zeitschrift für Beamtenrecht“ auf den Punkt, ich darf zitieren: „Die Institution des politischen Beamten stand seit jeher rechtsund politikwissenschaftlich in der Kritik […]. Das Wort von der Ämterpatronage geht schnell um. Im Einzelfall mag Derartiges vorgekommen sein und auch in Zukunft vorkommen. Andererseits“, sagt Kugele, „muss man bedacht sein, dass ein Minister, der sich einen ungeeigneten Parteigenossen als politischen Transformator ins Ministerium holt, die Suppe selbst auslöffeln muss, die er sich damit eingebrockt hat. Denn gute Transformationsarbeit ist für das moderne Management unumgänglich“, so Dieter Kugele 2007. Politische Beamtinnen und Beamte unterliegen gesetzlich geregelten Besonderheiten. Hierzu gehört bereits die in § 3 Abs. 2 Nummer 1 Thüringer Laufbahngesetz enthaltene Ausnahme von der Pflicht zur Ausschreibung, die auch die heutige CDU-Opposition seinerzeit beschlossen hatte, als sie noch Regierungsverantwortung getragen hat. Schon bei der Auswahl der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich also eine einschränkende Modifikation des Prinzips der Bestenauslese. Dem politischen Vertrauen kommt im Rahmen des Auswahlvorgangs die Bedeutung eines konstitutiven Auswahlkriteriums zu, das sich nahezu ausschließlich in der subjektiven Überzeugung des betreffenden politischen Entscheidungsträgers erschöpft, so übrigens auch bei der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder der Entlassung. Und das gestehen auch die zu, die das Verhältnis von politischen Beamtinnen und Beamten und den Einschränkungen des Leistungsprinzips, wie ich sie deutlich gemacht habe, rechtwissenschaftlich bemängeln. Der Rechnungshof lässt das nicht gelten – und das ist aus seiner Argumentationslogik heraus auch nachvollziehbar. Aber ich sage noch mal ganz deutlich: Die Aufgabe des Rechnungshofs ist Information und nicht Entscheidung. Er vertritt eine Rechtsauffassung und der kann man widersprechen und der widersprechen wir auch, und zwar sehr deutlich. Für uns als Landesregierung war und ist maßgeblich: In Bezug auf die Leistungsfunktion gilt die Komplementärfunktion, nicht die Exklusivfunktion der politischen Übereinstimmung mit dem Amtsinhaber, auch wenn Herr Schard hier konsequent versucht, das Gegenteil zu behaupten. Und ich räume auch selbstkritisch ein, dass – wie zum Beispiel Armin Steinbach 2018 im „Verwaltungsarchiv“ festgestellt hat – durchaus die fachliche Geeignetheit politischer Beamtinnen und Beamter infrage gestellt wird, weil sich Fachautorität und Amtsautorität nicht zwangsläufig decken. Steinbach nimmt da auf empirische Untersuchungen in der Vergangenheit Bezug. Aber Steinbach ergänzt auch, ich zitiere: „[Für den politischen Beamten] stehen die politischen Implikationen im Vordergrund, Umsetzbarkeit, Kommunizierbarkeit und die Auswirkungen auf die politische Profilierung des Ministers – das sind legitime Anliegen, wenn man Staatsleitung nicht als rationalen Steuerungsprozess begreift, sondern gerade irrationales, interessengeleitetes Handeln als Ausdruck des [Demokratieprozesses und des] Demokratieprinzips [an]sieht.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner Rede den Bogen gespannt von dem Amtseid, dem wir verpflichtet sind, über die Maßnahmen, die wir in den vergangenen zehn Werktagen bereits ergriffen haben, um die Beanstandungen des Rechnungshofs zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe an vier exemplarischen Punkten deutlich gemacht, wo wir systematische Engführungen und Vorgehensweisen des Rechnungshofs bemängeln, weil dies genau zu dem öffentlichen Gespräch gehört, das die CDUFraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP hier beantragt haben und zu dem die Koalitionsfraktionen weitere Fragen gestellt haben. Wir wollen dieses öffentliche Gespräch als Landesregierung, auch als Koalition mit Ihnen führen. Denn wir wollen es schon deshalb führen, weil nichts falscher und unzutreffender wäre, als ein sich verfestigender Eindruck von Ämterpatronage, bei dem im Übrigen – das sage ich an alle Rednerinnen und Redner, die nach mir kommen werden – erfahrungsgemäß aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern zwischen den Parteien nicht differenziert wird, sondern die politische Klasse als solche in der Kritik steht – die AfD im Übrigen eingeschlossen. Ich möchte deshalb auch ausdrücklich festhalten: Sollte eine der heutigen Oppositionsparteien einmal wieder in Regierungsverantwortung kommen, wird sie – insbesondere die CDU – eine andere und auch verbesserte Verwaltungs- und Organisationskultur im Freistaat vorfinden. Warum? Die Landesregierung hat ein modernes Personalentwicklungskonzept 2025 erarbeitet, das wird derzeit bis 2035 fortgeschrieben – übrigens auch auf Wunsch der CDU-Fraktion. Und das dient auch der Umsetzung der Prinzipien von Artikel 30 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz. Die Koalition hat bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Personalvertretungsgesetz verabschiedet, das den Personalvertretungen einen weiten Handlungs- und Mitbestimmungsspielraum einräumt und damit einen Beitrag zu mehr Transparenz von Personalentscheidungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung leistet. Die Koalition nimmt das Thüringer Gleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur zur Kenntnis, sondern wendet es an, genauso wie die in den vergangenen Jahren spürbar verstärkten Complianceregelungen. Und anders als die CDU am 6. Dezember 2010 hat diese Landesregierung nie einen Beschluss getroffen, einen Staatssekretär aus einem anderen Bundesland nur deshalb für einen Tag zum Staatssekretär in Thüringen zu ernennen, damit dieser schon als Finanzminister vorgesehene Kandidat dann nach seinem Ausscheiden als Minister den goldenen Spazierstock als Pensionär genießen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, war ich selbst Staatssekretär in einem anderen Bundesland. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, mich für einen Tag als Staatssekretär hier ins Amt berufen zu lassen, damit ich dann, wenn ich als Minister ausscheiden sollte, eine doppelte Absicherung habe. Vor dem Hintergrund – und ich behalte mir für die weitere Diskussion vor, gern mit weiteren Beispielen noch mal das Wort zu ergreifen – geht es darum, wie wir aus dem Glashaus mit Steinen werfen. (Unruhe DIE LINKE, CDU) Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU hat in der Pressekonferenz in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass ausnahmslos alle Ernennungen der CDU in der Vergangenheit, als sie selbst in Regierungsverantwortung war, über jeden Zweifel erhaben seien. Das scheint mir eine von hoher Verdrängungskunst geprägte Tatsachenbehauptung zu sein. Jetzt werden wir in der Debatte nachher sicherlich auch wieder das bekannte Lied der Alternative zu den sogenannten Altparteien hören. Deshalb lassen Sie mich abschließend noch mal an den früheren hessischen Staatssekretär und Staatskanzleichef Alexander Gauland erinnern: ins Amt gekommen als politischer Beamter mit einer lupenreinen CDU-Parteikarriere, Bundestagsfraktion, persönlicher Referent des Frankfurter Oberbürgermeisters, Büroleiter des Oberbürgermeisters, Redenschreiber des Oberbürgermeisters und als der Oberbürgermeister dann endlich Ministerpräsident wurde, dann in die Staatskanzlei geholt. Bestenauslese – Fehlanzeige. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Können Sie das nachweisen?) Ja, weil die Regelungen, die in Hessen heute noch angewendet werden, die sind, die wir anwenden, die der Rechnungshof als Kritik der fehlenden Bestenauslese zitiert. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Aber Sie sa- gen doch selbst, dass dies bei Ihnen gesetzeskonform war! Bei Alexander Gauland gilt das aber nicht?) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Thü- ringer Gesetze!) (Unruhe DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Braga, Sie sind doch gemeinhin – und das unterscheidet Sie durchaus von anderen in Ihrer Fraktion – durch eine hohe politische Klugheit gekennzeichnet. Deshalb ist es so, dass Sie in der Regel verstehen, was ich sage. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Frechheit!) Ich habe mich hier ersichtlich auf eine vom Rechnungshof aufgemachte Rechtsfigur fokussiert, und zwar in der gesamten Rede, die ich gemacht habe, dass er sagt, dass die Anwendung dieses geltenden Rechts ein Verstoß gegen die Bestenauslese sei. Und an der Stelle sage ich: lupenreine CDUParteikarriere, und wenn man diesen Maßstab anlegt, Bestenauslese – Fehlanzeige, und darum geht es, und das haben Sie genau verstanden. Wolfgang Junker hat es im Übrigen einen bürgerlichen Tod genannt, die Loyalität, die Umstellungsbereitschaft eines Beamten nicht mehr zu erproben, sondern die Parteigänger der ehemaligen Regierung und nunmehr neuen Oppositionen zugleich auszuschalten. Alexander Gauland hatte seinerzeit keine Bedenken vor diesem bürgerlichen Tod des hessischen Kirchenbeauftragten in der Staatskanzlei, dessen einziger Fehler darin lag, dass er ein SPD-Parteibuch hatte, falsche eidesstattliche Versicherung inklusive. Martin Walser hat diesem Machtmissbrauch eines politischen Beamten mit dem Buch „Finks Krieg“ ein literarisches Zeugnis gesetzt, Sie können das im Suhrkamp Verlag noch kaufen. Insofern, sehr geehrte Damen und Herren auf der rechten Seite, ein bisschen Zurückhaltung, wenn Sie nachher in der politischen Debatte so tun, als ob Sie nicht Fleisch vom Fleische derjenigen seien, die Sie gern als Altparteien kritisieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgenannten Beispiele sollen nicht mehr und nicht weniger zeigen, als es in der Diskussion darum gehen muss – und da bin ich mit dem Abgeordneten Schard durchaus einer Meinung –, die Zukunft in den Blick zu nehmen. Wie sollen künftig Defizite aus der Vergangenheit vermieden, bessere Regelungen geschaffen werden? Hier sage ich noch mal: Ich habe Maßnahmen vorgetragen, mit denen wir das machen. Ich habe mit konstruktiven Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen deutlich gemacht – sei es vom Rechnungshof, der Opposition oder aus anderen Institutionen –, dass wir diese auch künftig vorurteilsfrei prüfen und, soweit sie hilfreich sind, zur Anwendung bringen werden. Ungeachtet dessen bleibt festzuhalten: Diese Landesregierung hat sich stets an die Maßstäbe des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz gehalten, selbst dann, wenn im Einzelfall die nötige Sorgfalt in der Dokumentation gefehlt haben sollte. Die Ernennungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind rechtskonform erfolgt, und zwar stets. Das werden auch die weiteren Beratungen hier im Thüringer Landtag zeigen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für diesen Sofortbericht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗