Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/7575 vor. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Aust, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann und Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl. Gestatten Sie mir die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben abweichend davon die Möglichkeit, jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in der geschäftsordnungsrechtlichen Regelredezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion der CDU die Beratung zu dem Antrag in der Drucksache 7/7574 benannt. Die Landesregierung hat darüber hinaus mitgeteilt, zu dem Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7574 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. – So weit die Hinweise. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.
