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Ringo Mühlmann

AfD 28.03.2023 Sitzungen 7/106

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, werte Abgeordnete und Zuschauer sowohl auf der Tribüne als auch natürlich am Livestream, zunächst eine Vorbemerkung, zwei sogar, um genau zu sein: Wenn Sie hier – beispielsweise Herr Dittes oder Herr Hoff – über die sachliche Prüfung der Vorgänge durch den Rechnungshof herziehen und diese infrage stellen, dann werfe ich Ihnen vor, dass das unredlich ist, weil Sie genau wissen, dass die Präsidentin sich das zwar hier anhören kann, aber in keiner Art und Weise gleichwertig darauf reagieren kann, da sie hier nun mal kein Rederecht hat. (Beifall AfD) Und noch eine Vorbemerkung: Wenn Sie meinen, dass die berechtigte Kritik an Ihrer fragwürdigen Einstellungspraxis alle Beamten des Freistaats in Mitleidenschaft zieht, dann sage ich: Nein, das macht diese Kritik nicht. Fragen Sie mal einen Obermeister, der mit seiner A 8 seit Jahrzehnten den Verkehr regelt und kurz vor seiner Pensionierung steht, was er meint, was ihn nach Ihrer Ansicht mit Ihren Parteigenossen verbindet, die Sie mit einer A 13, 14, 15 oder sogar 16 im Eingangsamt im 30. Lebensjahr einstellen! (Beifall AfD) Öffentliches Dienstrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Landesbediensteten in der Ausbildung in Meiningen und in Gotha lernen und in dem sie sich natürlich auch fortbilden müssen. Das sind zum Beispiel die Beamten, die sich dort fortbilden müssen, die im Landesrechnungshof Sonderberichte verfassen. Fortbildung ist wichtig und deshalb wollte ich vor einigen Monaten beispielsweise wissen, welche Fortbildung zum parlamentarischen Fragerecht unser Besserwessi im Innenministerium absolviert hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unser „Besserwessi“ – geht’s noch?) Die Landtagspräsidentin hat diese Frage jedoch aus der Anfrage gestrichen. Nun fassen wir einfach mal zusammen, was die linke Landtagspräsidentin damit mutmaßlich sagen will: In Thüringen brauchen Minister der rot-rot-grünen Landesregierung nicht nur null fachliches Wissen im eigenen Ressort mitzubringen, nein, sie müssen sich auch nicht fortbilden – toll. (Beifall AfD) Nur ein halbes Jahr später haben wir jetzt diese seltsame Situation, dass diejenigen, die sich nicht fortbilden müssen, den Sonderbericht von denen, die sich fortbilden müssen, als lediglich eine andere – ich übertreibe jetzt mal –, eher unbedeutende Rechtsauffassung hinstellen. Die Tendenz geht aber natürlich dahin, dass dieser komische Landesrechnungshof eher sowieso keine Ahnung von öffentlichem Dienstrecht hat, jedenfalls niemals so viel Ahnung wie diejenigen, die seit Jahren treue Parteisoldaten mit befristeten Stellen ohne Ausschreibung, unbefristeten Stellen mit Ausschreibung, unbefristeten Stellen ohne Ausschreibung und befristeten Stellen mit außertariflicher Bezahlung endversorgen. Wem das der Möglichkeiten von Veruntreuung von Steuermitteln noch nicht genug ist: Da hätten wir noch die unbefristete Stellenvergabe ohne Ausschreibung und mit außertariflicher Bezahlung. Es ist unglaublich! Und seien Sie sich sicher: „Außertariflich“ lässt sich in jedem einzelnen Fall mit „übertariflich“ ersetzen, auch das muss an dieser Stelle gesagt werden. In § 5 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz steht geschrieben: „Der Ministerpräsident“ – das sind Sie, Herr Ramelow – „ernennt die Beamten des Landes, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“ Und wenn dann in der Presse seit Jahren immer wieder steht, dass der Ministerpräsident die Staatssekretäre von Rot-Rot-Grün ernannt hat, dann spricht vieles dafür, dass ein Ermittlungsverfahren, das eine mögliche Veruntreuung von Steuermitteln aufgrund dieser Ernennungen beinhaltet, nicht zwangsläufig gegen Unbekannt geführt werden muss. Aber lassen wir die Justiz mal machen. (Beifall AfD) Doch eins kann ich versprechen: Ich werde das hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Thüringer Staatsanwaltschaft weiterverfolgen. Ich habe mich am Wochenende dahin gehend öffentlich geäußert, dass wir nun endlich den eingestuften Bericht anschauen können. Nachdem ich das gestern getan habe, habe ich neue Fragen und, Herr Hoff, die gehen an Sie. Ich möchte gern noch heute von Ihnen in der Plenarsitzung wissen – und diese Frage wurde noch nicht gestellt, die haben Sie mich auch vorhin nicht stellen lassen –: Wer, welche Stelle hat die neue, längere Variante des Berichts des Landesrechnungshofs als Verschlusssache eingestuft? War das der Landesrechnungshof oder war das die Landesregierung? In § 8 Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen steht nämlich: „Die [...] Verschlusssache[n] herausgebende Stelle bestimmt über die Notwendigkeit der VS-Einstufung.“ Und das ist nicht die, die den Bericht weiterleitet, sondern das ist die, die den Bericht herausgegeben hat – das ist der Landesrechnungshof. Und wenn tatsächlich wider Erwarten die Einstufung doch durch den Landesrechnungshof erfolgte, wüsste ich gern: Was, bitte schön, sind an diesem VS-Bericht „im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände [und] Erkenntnisse“? (Beifall AfD) Sie haben sicher das Zitat aus § 2 der Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen erkannt. Ich würde mal sagen, wenn man das „öffentliche Interesse“ in diesem Zitat durch „existenzielle parteieigene Interessen der Linken, Grünen und der SPD“ ersetzt, dann passt das möglicherweise, steht aber so nicht in der Verschlusssachenanweisung. (Beifall AfD) Also, Herr Hoff: Hat die Landesregierung hier möglicherweise dem angeblichen Aufklärungswillen eigenmächtig und ohne gesetzliche Grundlage einen VS-Riegel vorgeschoben? Apropos angeblicher Aufklärungswille, schon sind wir beim Antrag von CDU und FDP: Anfänglich beinhaltet der durchaus Richtiges. In dieser Landesregierung haben nach meiner Überzeugung Menschen systematisch und organisiert Steuermittel veruntreut. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Glauben Sie das auch nicht!) bleibt der Satz: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Für alle, die ein gutes Gedächtnis haben und schon länger hier sitzen: Ja, dieser richtige Satz stammt nicht von mir, den hat ausgerechnet der heutige Ministerpräsident vor zehn Jahren von diesem Pult aus an die CDU gerichtet. (Beifall AfD) Da die juristische Aufarbeitung der Vorgänge allein daher auch nicht ausschlaggebend sein kann, habe ich mal drei Punkte zusammengefasst, die aus unserer Sicht endlich umgesetzt werden müssen. Erstens: Die sofortige Auflösung aller Arbeitsverhältnisse in den Leitungsebenen, die ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen. (Beifall AfD) Zweitens: Die sofortige Beendigung aller Verbeamtungen, deren Ernennung noch nicht auf Lebenszeit erfolgte, wenn die vorher ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen. (Beifall AfD) Drittens: Die sofortige Entlassung aller Staatssekretäre, die unzureichende Voraussetzungen für die Verbeamtung als Staatssekretär mitbringen. Und ja, das schließt dieses seltsame linke Konstrukt eines angestellten Staatssekretärs mit ein. (Beifall AfD) Ehrlich gesagt ist es mir bei diesen Forderungen völlig egal, ob diese Leute aufgrund irgendeines politischen Vertrauensverhältnisses oder sonstiger Bindung an den Minister eingestellt wurden. Zeigen Sie endlich echten Willen an der Beseitigung mutmaßlich gesetzwidriger Machenschaften! (Beifall AfD) Weiter im Antrag: Es handelt sich lediglich – Sie haben es oft genug gesagt, Herr Hoff – um Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Dass ich nicht lache! Wer will denn ernsthaft einem Veruntreuer auch noch vorhalten, dass er seine kriminellen Machenschaften nicht auch noch dokumentiert? (Beifall AfD) Glauben Sie mir: Was bei den Staatssekretären ablief, ist schlimm genug, aber wirklich entscheidend ist das, was in den Leitungsbereichen ablief. Ein Beispiel, auf Seite 10 des Kurzberichts steht nachlesbar: „Unter Verzicht auf eine Stellenausschreibung eingestellte Beschäftigte wurden, ohne eine weitere Ausschreibung und oftmals ohne eine Bestenauslese durchzuführen, außerhalb des Leitungsbereichs weiterbeschäftigt.“ Die Stellen hätten Sie genauso ausschreiben müssen, haben Sie aber nicht gemacht. (Beifall AfD) Das steht auf Seite 10, schauen Sie nach! Sie setzen auf diese Art und Weise im nachgeordneten Fachbereich Personal ein, was niemals die notwendige Eignung, Leistung und Befähigung nachgewiesen hat. Sie bezahlen dieses Personal übertariflich und entfristen die Stellen ohne entsprechende dienstrechtliche Grundlagen. Das braucht dringend Aufklärung. Und diese Aufklärung kann der Antrag von CDU und FDP sicherlich unterstützen, aber mich hat die Forderung im Antrag unter Punkt 4, bei III. ist das, glaube ich, etwas ratlos zurückgelassen. Sowohl FDP als auch CDU haben in den vergangenen Wochen laut und presseöffentlich oftmals einen Untersuchungsausschuss gefordert. Den hätten Sie schon längst einsetzen können, haben Sie nicht gemacht. Sie reden die ganze Zeit nur darüber. (Beifall AfD) Und dann kommt dieser Antrag, in dem Sie unter III.4 eine umfassende Prüfung fordern. Interessant ist der angesetzte Zeitraum der Prüfung, also der Endpunkt der Prüfung, zu dem Sie das Ergebnis haben wollen: der 30. Juni. Das ist der Freitag vor der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Vielleicht stellt sich das nur für mich so dar, dass diese Prüfung Ihr Ausgangspunkt für einen Untersuchungsausschuss sein soll. Aber wenn das so ist, was soll das? Wollen Sie den Bericht dann schnell noch durcharbeiten, wenn Sie den an dem Freitag bekommen, und dann einen dringlichen Untersuchungsausschussantrag auf die Tagesordnung der zwei Arbeitstage später stattfindenden Plenarsitzung setzen lassen, obwohl Sie wissen, dass Sie dann diese zwei Drittel des Landtags, die Sie wahrscheinlich brauchen werden, um den auf die Tagesordnung draufzusetzen, überhaupt nicht kriegen? Ich meine, Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Sie auch nur einen der Linksextremisten der drei Regierungsparteien hier im Haus überzeugen, (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht es aber hier!) von der finanziellen Droge zu lassen, die Sie sich schon seit Jahren auf Kosten der Steuerzahler gönnen. Sie wissen, dass für einen Untersuchungsausschuss kaum noch Zeit ist. Aber nachdem, was Sie in diesem Punkt 4 geschrieben haben, verschwenden Sie diese knappe Zeit mit vollen Händen und deshalb können wir das auch nicht mittragen. Aber den Vogel schießt wirklich der Antrag von Ihnen, Herr Bühl, vorhin hier ab. Sie wollen überhaupt nicht aktuell aufklären, Sie wollen gar nicht schnellstmöglich vorwärtskommen, um irgendeinen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Nein, Sie stellen auch noch einen Antrag, diesen, Ihren Antrag hier, erst mal an den Ausschuss zu überweisen, damit er besprochen wird. Sie wollen ja heute gar nicht zur Schlussabstimmung kommen, um endlich eine Prüfung anzustoßen. Nein, Sie wollen erst mal nur darüber reden. Was soll das? (Beifall AfD) Noch mal: Was soll das? Schon jetzt ist Ihr Antrag für jene, die linke Vetternwirtschaft wirklich erhellen wollen, durch diese Frist schon alleine, die ich eben genannt hatte, nicht zustimmungsfähig. In der vorliegenden Version ist das – muss ich ganz deutlich sagen – ein Untersuchungsausschussverhinderungsantrag und nicht für Aufklärung geeignet. (Beifall AfD) Wir werden uns deshalb unabhängig von der heutigen Debatte vorbehalten – unabhängig von Ihrer Entscheidung, wie Sie mit dem Antrag umgehen, ob er wirklich in den Ausschuss soll –, bis zur nächsten regulären Plenarsitzung die Einsetzung eines UA selbst zu prüfen und Ihnen dann, falls wir uns dafür entscheiden, zuvorzukommen. Ich möchte auch kurz noch begründen, warum ich dieses „falls“ sage. Schwierig zu bewerten ist nämlich an der Stelle, dass tatsächlich unbedingt aufgeklärt werden muss, wie toll es die CDU in den Jahren zuvor getrieben hat. Auch da wurde möglicherweise sehr kreativ mit Steuergeldern umgegangen. (Beifall AfD) Das wird aber in solch einem Ausschuss zeitlich erst recht nicht möglich sein und deswegen müssen wir natürlich darüber reden: Setzen wir jetzt so einen Untersuchungsausschuss ein oder verschieben wir das möglicherweise auf die nächste Legislatur? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja arbeiten, das wäre ja hart!) Ha, ha, ha, Frau Henfling – alles klar. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir können wenigstens arbeiten, im Gegensatz zu Ihnen können wir das! …) Aber auch mal in Ihre Richtung: Sind wir doch mal ehrlich und betrachten mal die Materie, um die es hier geht, tatsächlich. Wenn es in dieser Legislatur einen echten Grund für einen Untersuchungsausschuss gab – wir haben ja drei –, dann ist das neben dem skandalösen Umgang dieser Landesregierung mit Grundrechten während Corona und der Spaziergänge genau dieser linke Steuersumpf. (Beifall AfD) Und der Sonderbeauftragte der Landesregierung --- Nun, die einzige Partei, die hier in diesem Rund keinen Dreck am Stecken hat, ist die AfD. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD) Wenn diese Landesregierung daher wirklich an Aufklärung interessiert ist, dann stellen wir Ihnen gern eine honorige Persönlichkeit zur Verfügung, die dieses unabhängig als Sonderbeauftragter aufklären kann. Dazu braucht es aber natürlich echten Aufklärungswillen. (Beifall AfD) In den letzten Jahren hat man im Land in Wahlkämpfen von der Partei Die Linke auf Wahlplakaten den Spruch gesehen: „Es muss nicht alles anders werden, aber wir können vieles besser machen.“ Das ist der Spruch, habe ich gestern im Internet erst recherchiert: großes Wahlplakat mit Herrn Ramelow als Bild darauf und diesem Spruch aus der Bundestagswahl 2017. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schlecht recherchiert!) Sie können es nachlesen. Ich will mal auf den Inhalt kommen. Man muss nämlich unumwunden zugeben: Während die Grünen nach Wahlen genau das Gegenteil von dem machen, was sie vor den Wahlen ihren Wählern versprochen haben, halten die Linken solche Versprechen, wenn es auch nicht zum Besten des Wählers ist. (Beifall AfD) Sie haben von der CDU bis 2014 viel gelernt. Insbesondere die Versorgung von Parteimitgliedern mit üppigen Staatsgeldern haben Sie, wie versprochen, nicht anders gehandhabt (Beifall AfD) und dabei aber noch viel effektiver die Steuerzahler beschissen, als das die CDU jemals nachweisbar hätte machen können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir können ja im Finanzausschuss mal nachrechnen!) Sie können es gern zugeben: Dieses Verfahren haben Sie sich wahrscheinlich aus der DDR herübergerettet und dann 25 Jahre lang gewartet, bis Sie den Staat endlich wieder nach Ihren kommunistischen Vorstellungen umbauen und ausbeuten können. Oder, das war doch bestimmt so? (Beifall AfD) Wer so mit Verfassungsrecht umgeht, ist sicherlich vieles, aber kein Freund der Verfassung, kein Freund des Grundgesetzes. (Beifall AfD) Und ausgerechnet Sie meinen, sich moralisch über uns erheben zu müssen, Sie Heuchler! (Beifall AfD)

Alle Reden von Ringo Mühlmann Protokoll ↗