55. Sitzung (WP7)
29.08.2022 · 28 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (4)Die Linke (4)AfD (3)GRÜNE (3)SPD (2)
Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 5. August ist unser ehemaliger Kollege Peter Schowtka verstorben. Peter Schowtka gehörte seit November 1991 unserem Landesparlament an und zeichnete mitverantwortlich für den demokratischen Aufbau im Freistaat Sachsen. Über fünf Legislaturperioden hinweg arbeitete er engagiert in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags mit. Besonders sein Mitwirken im ersten sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss und sein unermüdlicher Einsatz für unsere Heimat haben ihm fraktionsübergreifend Achtung und Anerkennung eingebracht. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.) Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie darüber informieren, dass Herr Rico Anton, Mitglied der Fraktion CDU, auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 1. August 2022 verzichtet hat. Für seine Tätigkeit als Landrat des Erzgebirgskreises wünsche ich ihm alles Gute. (Beifall bei der CDU, der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst, und der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Robert Clemen, Listennachfolger von Herrn Rico Anton, mit Wirkung vom 11. August 2022 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Auch für ihn gilt zukünftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen und bitte dazu Herrn Robert Clemen zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. – Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet den Abg. Robert Clemen, CDU, per Handschlag. – Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schaper, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Dornau, Frau Tändler-Walenta, Herr Schmidt, Herr Löser, Herr Keil und Herr Hahn. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. – Jetzt sehe ich eine Wortmeldung für die CDU-Fraktion. Bitte, Kollege Voigt.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 79 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung beantragen wir die Erweiterung der Tagesordnung und bitten um Aufnahme des Punktes „Wahl von Mitgliedern für die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags“. Zur Begründung: § 16 Abs. 4 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes lautet wie folgt: „Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag … aus …, endet auch seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium. Für ein ausgeschiedenes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen.“ Wir haben gehört, dass Rico Anton sein Mandat zum 1. August niedergelegt hat. Deshalb beantragen wir, heute, in der nächsten Sitzung, die Wahl eines neuen Mitgliedes für die CDU-Fraktion. – Vielen Dank.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Kollege Voigt. Das war ein Antrag aus der CDU-Fraktion. Ich stelle ihn gleich zu Abstimmung. Wer ihm zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Das bedeutet, wir haben einen neuen Tagesordnungspunkt 1, und alle anderen Tagesordnungspunkte rücken entsprechend. Aus alt 1 wird neu 2, und aus alt 2 wird neu 3. Ich darf jetzt zu den Redezeiten kommen. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die nunmehrigen Tagesordnungspunkte 2 und 3 festgelegt: CDU 37 Minuten, AfD 31 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 19 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 1 Minute und 30 Sekunden und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde mir jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht; beide Kollegen sind auch entschuldigt. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern für die des Sächsischen Landtags über den Verfassungsschutz Drucksache 7/10780, Wie bereits erwähnt, hat Herr Rico Anton nach seiner Wahl zum Landrat des Erzgebirgskreises sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags niedergelegt, und damit endet nach § 16 Abs. 4 Satz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes auch seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. In Satz 2 dieses Absatzes werden wir verpflichtet, für ein ausgeschiedenes Mitglied unverzüglich ein neues zu wählen. Das Vorschlagsrecht – es wurde gerade wahrgenommen – liegt in diesem Fall bei der CDU-Fraktion. Ein Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/10780 vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist der Abgeordnete Ronald Pohle. Herr Pohle ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags – dass sind 60 oder mehr Stimmen – erhält. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission durch Tagesordnungspunkt Erste Beratung – Gesetz über die Feststellung des für die Haushaltsjahre (Haushaltsgesetz 2023/2024 Drucksache 7/10575, – Gesetz begleitender Regelungen (Haushaltsbegleitgesetz Drucksache 7/10574, Es spricht zunächst für die Staatsregierung als Einreicherin der Staatsminister der Finanzen, Herr Hartmut Vorjohann, und ihm erteile ich hier vorn am Rednerpult das Wort. Bitte, Herr Staatsminister.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst freue ich mich, dass wir uns nach der politischen Sommerpause in diesem Hohen Hause wiedersehen und alle gesund und wohlbehalten aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Für mich persönlich ist Parlamentarische Kontrollkommission (gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes im Freistaat Sachsen) Wahlvorschlag der Fraktion CDU Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Damit können wir zur offenen Abstimmung durch Handzeichen kommen. Wer dafür ist, Herrn Ronald Pohle als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Pohle als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission einstimmig gewählt. (Beifall des ganzen Hauses) Ich frage Sie, lieber Kollege Pohle: Nehmen Sie die Wahl an? (Ronald Pohle, CDU: Sehr geehrter Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Ergebnis!) Vielen Dank. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl, und der Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf der Entwürfe Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen 2023 und 2024 – HG 2023/2024) Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2023/2024 2023/2024 – HBG 2023/2024) Gesetzentwurf der Staatsregierung das heute ein besonderer Moment, da wir den Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre vorstellen und in die Diskussion eintreten werden. Dementsprechend tritt der Landtag, treten Sie als Haushaltsgesetzgeber in die Beratungen zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 ein. Der Regierungsentwurf zum Haushalt ist mit knapp 4 500 Seiten wie immer eine recht umfangreiche Lektüre. Ich lese jetzt nicht 4 500 Seiten vor, keine Sorge. In diesem Haushalt findet sich viel Gewohntes, aber auch die Finanzierung zahlreicher neuer Projekte, die unseren Freistaat in den kommenden beiden Jahren weiter nach vorn bringen sollen. Dazu später. Eigentlich hatte ich gehofft, heute von der Überwindung der Coronakrise und über den darauffolgenden Aufschwung der Wirtschaft sprechen zu können. Beides ist im Moment leider fraglich. Das Gesamtumfeld wird nicht einfacher. Man kann derzeit wohl zu Recht sagen: Eine Krise jagt die nächste. – Auf Corona folgten zunächst die Lieferkettenprobleme, die leider immer noch nicht ausgeräumt sind und die Preise treiben. Dies bedingt bereits die erste Prognoseunsicherheit für die Zukunft bzw. die Datenlage. Trotzdem haben wir Ende letzten Jahres mit der November-Steuerschätzung bereits eine deutlich erfreulichere und optimistischere Steuereinnahmenprognose bekommen als noch zu Beginn der Coronakrise oder als noch im Mai 2021. Auf Basis der neuen November-Prognose haben wir in der Staatsregierung die Planungen zum Haushalt begonnen. Trotz der besseren November-Prognose hatten sich immer noch erhebliche Lücken in der Planung für 2023 und 2024 aufgetan. Ende Februar begann dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, in dessen Folge es zu einem rasanten Anstieg der Energiepreise und zu großen Zukunftssorgen um eine ausreichende Energieversorgung kam. Nach langen Jahren stabiler Preise in Europa, ja, nach langen Jahren sogar der Sorge um wirtschaftliche Deflationsrisiken in Europa erhob im Frühjahr zum ersten Mal wieder das Schreckgespenst der Inflation sein Haupt. Dann kam Mitte Mai 2022 die neue Steuerschätzung. Die vorherrschende Meinung der Wirtschaftsforschungsinstitute und Steuerschätzer, die dieser Steuerschätzung zugrunde lag, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die wirtschaftlichen Nach-Corona-Auftriebskräfte sind grundsätzlich intakt und sogar kräftig. Sie werden allerdings gehemmt – aber eben nicht ausgebremst – durch Lieferkettenprobleme, die sowohl als coronabedingt als auch als kriegsbedingt eingeschätzt werden. Der insbesondere durch die Energiepreissteigerung ausgelöste Inflationseffekt sei danach aber nur temporär und werde sich, sofern keine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt wird, herauswachsen, und ab 2023 wäre dann wieder Normalität. Die wirtschaftlichen Erholungs- und Wachstumsraten würden nach dieser Einschätzung für 2022 zunächst zurückzunehmen sein, um in der Prognose ab 2023 das nachzuholen, was an Schwung in 2022 vorübergehend verloren gehen würde. Die allgemeine Teuerung sei ab 2023 wieder auf Normalniveau. Daraus folgte für die Steuerprognose der Mai-Steuerschätzung eine vor allem inflationsgetriebene Einnahmenkorrektur im laufenden Jahr nach oben, und zwar unter der Annahme einer Verstetigung des Aufschwungs im Jahr 2023 und danach. Auf Basis dieser gegenüber der November-Steuerschätzung nochmals verbesserten Mai-Steuerschätzung haben wir den Haushaltsentwurf erarbeitet. Wir alle haben natürlich verfolgen können, dass sich in den letzten drei Monaten die Perspektiven deutlich verschlechtert haben. Ein Ende des Krieges ist nicht abzusehen. Die Energiepreise steigen weiter. Alle Preise steigen inzwischen auf weiter Front. Eine lange zögernde Europäische Zentralbank hat mit Zinserhöhungen begonnen, hat aber tatsächlich erheblich damit zu tun, ihre Glaubwürdigkeit bei der Inflationsbekämpfung wiederherzustellen. Bürger und Unternehmer sind erheblich verunsichert, ja, zum Teil verängstigt. Selbst wenn jetzt alles nicht so dramatisch kommen sollte, wird allein die dadurch entstehende Verunsicherung Effekte auslösen. Unternehmer werden weniger investieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden vor allem auf ihre Energierechnungen hin sparen. Was heißt das für unseren Staatshaushalt? Ein reduziertes Wachstum oder gar eine Rezession werden zunächst die Tendenz entwickeln, dass unsere Steuereinnahmen nicht so stark wachsen, wie wir dies angenommen haben. Umgekehrt wird durch die steigende Inflation über steigende Mehrwertsteuereinnahmen und die berühmte kalte Progression gleichzeitig eine Tendenz zu steigenden Steuereinnahmen in diesem System entstehen. Welche dieser beiden Tendenzen die Oberhand gewinnen wird, das ist momentan die große Preisfrage. Am Ende wird man einen Staatshaushalt natürlich nicht gesundinflationieren können; denn schon heute treffen uns zum Beispiel steigende Baupreise oder steigende Beschaffungskosten mit voller Wucht und die Gewerkschaften werden sich die Reallohnentwertung durch die Inflation nicht lange anschauen können. Was bleibt? Erstens. Für den Staatshaushalt hatten wir die Basis der Mai-Steuerschätzung und keine andere. Zweitens. Wir können nicht alle drei Monate eine veränderte Haushaltsplanung aufsetzen. Drittens. Wir müssen aber haushaltspolitisch reaktionsfähig bleiben. Viertens. Man sollte nicht alle Haushaltsreserven aufzehren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Und wenn man es tut – wie wir es gerade tun, was ich zugeben muss –, dann sollte man sie bei der nächsten Gelegenheit schleunigst wieder aufbauen. Kommen wir zum Haushalt im Einzelnen. Das Haushaltsvolumen steigt deutlich an. Im Jahr 2023 haben wir 24 Milliarden Euro und im Jahr 2024 24,9 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind in 2023 ziemlich genau 2 Milliarden Euro mehr als in 2022 bzw. in 2024 sogar 3 Milliarden Euro mehr. Was sind die wesentlichen Treiber der Ausgabenseite, des Ausgabenaufwuchses? Eine Steigerung allein um eine halbe Milliarde Euro geht in 2023 in den kommunalen Finanzausgleich, und im Jahr 2024 ist es dann rund eine Milliarde Euro. Dahinter steht der gesetzliche Mechanismus des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes; wir werden unter Tagesordnungspunkt 3 noch darauf kommen. Mit rund 700 Millionen Euro sichern wir die Tilgung der Corona-Darlehen im Rahmen des geltenden Verfassungsrechtes ab. Vor allem erhöhen wir die Investitionstätigkeit des Freistaates um eine Milliarde Euro; denn nicht nur die Risiken, sondern auch die Herausforderungen sind in den kommenden Jahren enorm. Hierfür war es erforderlich, dass wir neben den erwarteten Steuermehreinnahmen auch fast sämtliche Reserven des Freistaates mobilisieren. Die Rücklagen aus den guten Jahren sind deshalb so gut wie aufgebraucht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Weiterhin ist vorgesehen, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Die Koalition hat sich diese Entscheidung nicht einfach gemacht. Ich persönlich hätte diesen Schritt gern vermieden, da er durchaus mit einigen Unsicherheiten behaftet ist. Allerdings wurde dieser Schritt zur Gegenfinanzierung der geplanten Ausgaben notwendig. Die wichtigste Grundlage für den Doppelhaushalt sind die geplanten Steuereinnahmen, die auf der Mai-Steuerschätzung basieren. In Anbetracht der Krisen und Risiken sollten wir alle miteinander hoffen, dass die Einnahmeerwartungen Realität werden. Durch Rücklagen kann planmäßig jedenfalls an dieser Stelle nichts mehr abgefangen werden. Deshalb hätte ich mir als Finanzminister, zumindest an der ein oder anderen Stelle, etwas mehr Zurückhaltung bei den Ausgaben gewünscht, (Beifall bei der AfD) um so noch einen Notgroschen in petto zu haben. Aus meiner Sicht ist es daher besonders wichtig, dass wir die Haushaltsausgleichsrücklage schnellstmöglich wieder erhöhen, sobald es die Haushaltssituation zulässt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum nehmen wir trotz dieser enormen Risiken so viel Geld in den kommenden beiden Jahren in die Hand? Weil wir in der Regierung natürlich gesehen haben, dass die Herausforderungen gerade in Krisenzeiten enorm sind, und weil wir das Mögliche tun wollen, um den Freistaat auch in den kommenden beiden Jahren auf Kurs zu halten. Zuallererst möchte ich dabei auf die Bildung eingehen. Sie ist und bleibt unsere wichtigste Ressource im Freistaat. Sachsen ist ein Bildungsland. Für unsere ausgezeichnete Bildung auf hohem Niveau kennt und schätzt man die Sachsen. Sie ist und bleibt Grundlage für unseren Fortschritt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Eine stetige, innovationsgetriebene Transformation der Wirtschaft ist ohne kluge Köpfe nicht möglich. Hierfür schaffen wir 730 neue Lehrerstellen. Auch die Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen. Deshalb wollen wir unter anderem den Schulhausbau weiter voranbringen. Nach dem Schulabschluss bieten wir Sachsens Nachwuchs hervorragende Bedingungen an den Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. Zur Umsetzung des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ wird es an den Hochschulen 219 neue Stellen geben. Die Berufsakademien erhalten ebenfalls 50 neue Stellen. Wie uns die letzten Wochen – leider muss man sagen: eindrucksvoll – verdeutlicht haben, geht der Klimawandel auch an uns nicht folgenlos vorbei. Durch fehlenden Regen trocknen unsere Seen, Flüsse und Wälder aus. Die steigenden Temperaturen heizen unsere Städte und Dörfer auf. Gleichzeitig nehmen Unwetterereignisse zu. Waldbrände gehören im Sommer in den letzten Jahren fast schon zur Tagesordnung. Wenn wir in diesem Sommer hier aus dem Fenster gesehen haben, konnten wir feststellen, dass vom Grün des Rasens nichts mehr übriggeblieben war und die Elbe wenig Wasser führte. Wasser ist eine knappe Ressource geworden. Deshalb müssen wir in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass die Trinkwasserversorgung in allen Landesteilen auch weiterhin zu jeder Jahreszeit sichergestellt ist. In den kommenden Jahren – in den zwei Jahren, die vom Haushaltsentwurf umfasst sind – wird der Freistaat weiter kräftig investieren. Wir werden jedes Jahr über 4 Milliarden Euro investieren – also eine Milliarde mehr als aktuell –, unter anderem in viele Baumaßnahmen, beispielsweise im Bereich der Hochschulmedizin, der Förderung des Schulhaus- oder des Wohnungsbaus. Die Investitionsquote steigt damit auf 17,5 % im Jahr 2023 bzw. 16,5 % im Jahr 2024 und damit sehr deutlich im Vergleich zu diesem Jahr, in dem sie bei 14,4 % liegt. Eine hohe Investitionsquote ist dabei kein Selbstzweck und kein bloßes Mantra der Finanzpolitik. Sie sorgt vielmehr auch für mehr Aufträge bei Handwerkern und in der Bauwirtschaft insgesamt und investiert im wahrsten Sinne des Wortes in die Zukunft des Freistaates; denn ohne Infrastruktur keine Wirtschaft und ohne Schulhaus- und Universitätsbau keine Bildung. Auch im Bereich der inneren Sicherheit gehen wir weiter voran. Bei der sächsischen Polizei planen wir 518 neue Stellen. Damit ist sichergestellt, dass jeder Polizist nach der Ausbildung seinen Dienst beim Freistaat antreten kann. Das zeichnen wir ebenfalls im Bereich der Justiz nach; denn wo mehr ermittelt wird, fallen natürlich auch mehr Verfahren in der Justiz an. Deshalb soll der Justizbereich um 120 Stellen wachsen. Weiterhin wird auch die kommunale Familie vom steigenden Haushaltsvolumen profitieren. Die konstant hohe Zuweisungsquote an die Kommunen führen wir in den kommenden beiden Jahren fort. Die Mittel für die kommunale Ebene werden sich jährlich auf rund 8 Milliarden Euro belaufen und damit wie gewohnt rund ein Drittel des Staatshaushalts ausmachen, der aber jetzt deutlich gewachsen ist. Damit kommen rund 700 Millionen Euro mehr bei den Kommunen an. Auf einige Einzelheiten kommen wir beim Tagesordnungspunkt 3 gleich noch zu sprechen. Ein großes Augenmerk liegt auch weiter auf dem ländlichen Raum. Keine Region in Sachsen sollte sich abgehängt fühlen. In Zeiten einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft ist das keine einfache Aufgabe. Wir schaffen mit vitalen Dorfkernen, Landärzten, modernen und passgenauen Infrastrukturen, der Ansiedlung von Unternehmen und vielen weiteren Maßnahmen die Voraussetzungen dafür, dass auch in Zukunft das Leben in unseren ländlichen Gebieten attraktiv und lebenswert bleibt. Ein weiterer Dauerbrenner ist das Thema Digitalisierung. Seit Jahren sind wir an dem Thema dran und haben schon viel Geld investiert; trotzdem gibt es immer noch Regionen in Sachsen, die über kein oder nur langsames Internet verfügen. Doch auch hier beweist die Staatsregierung, dass sie einen langen Atem hat, und führt insbesondere den Ausbau des schnellen Internets fort. Die sogenannten grauen Flecken – das sind Anschlüsse mit weniger als 100 Megabit pro Sekunde im Download – wollen wir in den kommenden Jahren beseitigen. Rund eine Milliarde Euro freistaatliches Geld werden wir am Ende in den Breitbandausbau investiert haben; denn schnelles Internet gehört heute zur Daseinsvorsorge wie Strom oder Wasser. An die Bedeutung gerade in Zeiten von Corona und Homeoffice brauche ich nicht weiter zu erinnern. Die Ansiedlung von Unternehmen hängt aber auch oft ganz entscheidend von dieser Frage ab. Im Bereich der Verwaltung möchten und müssen wir sicherlich beim Stichwort Digitalisierung noch besser werden. Dabei ist es kein Geheimnis, dass uns dort meistens die Experten, die Manpower, fehlen. Deswegen richten wir einen eigenen „Personalpool Digitalisierung“ mit 80 Stellen ein. Ziel des Ganzen ist natürlich, dass wir interne Prozesse verschlanken und Verwaltungsdienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig immer mehr digital anbieten können. Nicht nur bei der Digitalisierung, sondern auch bei der Innovation möchten wir Maßstäbe setzen. Hierzu zählt beispielsweise das Thema Wasserstoff. Dort braucht es Spitzenforschung, um neue Technologien für dessen Einsatz in der Industrie zu entwickeln, und Wirtschaftsförderung, um Fabriken zu bauen, die Wasserstoff und Wasserstoffproduktionsanlagen herstellen. Ökologie und Ökonomie sind in Sachsen kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Das gilt nicht nur beim Thema Wasserstoff. Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung führt die Zahlungen an den Generationenfonds als Vorsorge für künftige Pensionszahlungen fort, so, wie es uns die Sächsische Verfassung aufgibt. Das ist nicht nur eine positive Nachricht für die Beamtinnen und Beamten im Freistaat; denn ihre Pensionen sind bereits gesetzlich verbrieft. Es ist vor allem eine gute Nachricht für die politischen Gestalter der Zukunft. Die Zuführungen erlauben uns auch in Zukunft mehr politischen Handlungsspielraum, als ihn beispielweise die alten Bundesländer haben, die jährlich einen großen Brocken im Haushalt nur für Pensionszahlungen reserviert haben. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre spiegelt zum einen Kontinuität in der Schwerpunktsetzung wider. Bildung und Forschung, innere Sicherheit und eine verlässliche Unterstützung der Kommunen sind wieder ganz essenzielle Bestandteile. Zum anderen erkennt die Staatsregierung aber auch die Zeichen der Zeit und reagiert auf die aktuellen Herausforderungen. Klimawandel, Wasserstoffstrategie oder Neuansiedlungsprojekte sind nur einige Schlagwörter, die symbolisieren, dass sich der Freistaat auch auf diesen Feldern in Richtung Zukunft aufmacht. Sicherlich konnten trotz des Rekordvolumens des Haushalts nicht alle Wünsche meiner Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden. Wer kann das schon? Das wird, glaube ich, auch nicht erwartet. Wir sollen uns immer wieder vor Augen führen, dass wir mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umgehen müssen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ein Erzieher, eine Verkäuferin oder jeder andere Bürger kann auch nur so viel Geld ausgeben, wie Gehalt auf dem Konto eingeht. Keiner will Schulden zulasten seiner Kinder hinterlassen. Genau aus dieser Verantwortung gegenüber kommenden Generationen kommt auch der Freistaat Sachsen in den kommenden beiden Jahren ohne neue Schulden aus. Das ist verantwortungsvoll und weitsichtig. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung –
Marco Böhme Die Linke
In der größten Krise der Geschichte investieren wir nicht!) Ich weiß, dass das süße Gift des Kredits gerade in unsicheren Zeiten sehr verführerisch ist. Deshalb ist es gut, dass wir das Schuldenverbot in der Verfassung klar verankert haben. In der Debatte zur Verfassungsänderung im Jahre 2013 sagte ein Kollege von Ihnen hier im Hohen Hause über das Schuldenverbot, dass dieses ein Misstrauensbeleg der Politik gegenüber sich selbst sei. Diese Selbsterkenntnis ist auch heute noch richtig und völlig zutreffend. Gestaltungsspielräume hat Politik nur dann, wenn wir klug vorsorgen und Reserven aufbauen, um in Krisenzeiten reagieren zu können. (Marco Böhme, DIE LINKE: Investieren ist Vorsorge!) – Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, dass wir eine Investitionsquote von 4 Milliarden Euro haben. Das ist eine Milliarde Euro mehr pro Jahr. Eine Milliarde Euro mehr – rechnen Sie bitte einmal. (Carsten Hütter, AfD: Das hat er gehört, aber nicht verstanden! – Beifall des Abg. Thomas Thumm, AfD) So können wir die Weichen für unser Land in Richtung Zukunft stellen, damit es prosperiert und die Steuereinnahmen am Ende wieder kräftig sprudeln. Mit dem Haushaltsentwurf stellen wir die Weichen. Wir sorgen mit erstklassiger Bildung und gezielter staatlicher Investitionspolitik dafür, dass unsere Heimat weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, an dem es sich für Menschen aus fern und nah lohnt zu leben. Wenn es uns jetzt noch gelingt, die Rücklagen wieder aufzustocken, sehe ich optimistisch in die Zukunft. Abschließend wünsche ich Ihnen gewinnbringende Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/2024. Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die einreichende Staatsregierung sprach der Staatsminister der Finanzen Herr Hartmut Vorjohann. Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD. Die Fraktionslosen haben auf ihre Redezeit verzichtet. Wir beginnen mi der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine deutsche Redewendung besagt, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Das scheint aber für die Ausgabenwünsche der Staatsregierung nicht zu gelten, wie uns der vorliegende Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt zeigt. Mit einem Haushaltsumfang von 49 Milliarden Euro möchte die Regierung in den nächsten zwei Jahren 5,7 Milliarden Euro mehr als im laufenden Haushalt ausgeben. Mehrausgaben in Höhe von 5,7 Milliarden Euro – eine Ausgabensteigerung von sage und schreibe 13 %. Das ist nur möglich, weil Ihre Regierung durch die galoppierende Inflation mit höheren Steuereinnahmen rechnen kann – eine Inflation, die gerade die Parteien der sächsischen Keniakoalition – CDU, GRÜNE und SPD – mit ihrer Politik verursacht haben, (Beifall bei der AfD) eine Inflation, mit der Sie nun den Bürgern gnadenlos das Geld aus der Tasche ziehen. Diese Ausgabenexplosion ist weiterhin nur möglich, weil Ihre Kenia-Koalition, Herr Kretschmer, die Rücklagen des Freistaates mit 2 Milliarden Euro fast vollständig plündert. Der Gipfel der Zumutung für Sachsens Bürger und Unternehmen ist der Plan der Regierung Kretschmer, die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,5 % zu erhöhen. Ihre Regierung möchte mitten in der schlimmsten Teuerungswelle, die die Bundesrepublik je erlebt hat, die Steuern erhöhen. Während im ganzen Land die Menschen wegen explodierender Preise verzweifeln, während Unternehmen wegen explodierender Preise die Produktion einstellen, möchte Ihre Regierung die Steuern erhöhen. Das ist eine Unverschämtheit sondergleichen. (Beifall bei der AfD) Wer noch eines Beweises bedurfte, der hat ihn mit diesem Haushaltsentwurf erhalten. Diese Koalition, Herr Kretschmer, Ihre Koalition mit GRÜNEN und SPD, ist eine Katastrophe für die Finanzen des Freistaates und eine Katastrophe für das finanzielle Wohlergehen unserer Bürger und Unternehmen. (Beifall bei der AfD) Seit die CDU mit den GRÜNEN gemeinsame Sache macht, sind die Dämme der konservativen Haushaltspolitik im Freistaat gebrochen. Die Zeiten einer ehemals solide wirtschaftenden CDU unter Finanzminister Unland sind endgültig vorbei. Das zeichnete sich schon mit der Regierungsneubildung Ende 2019 ab, als die Ausgabewünsche der Koalition durch die Decke gingen. Die Tinte der Unterschriften unter dem Koalitionsvertrag war kaum trocken, da ging die Ausgabenorgie schon los. Die Anzahl der Minister wurde von zehn auf elf und die der Staatssekretäre sogar von neun auf 13 erhöht. Anschließend verkündete die Regierung die Einstellung von 270 neuen Mitarbeitern in den Ministerien. Nach der Feststellung des Sächsischen Rechnungshofes gab es dafür keinen nachgewiesenen Bedarf. 75 % dieser neu besetzten Stellen wurden in den höheren und höchsten Besoldungsgruppen mit monatlichen Nettovergütungen von bis zu 7 500 Euro geschaffen. Von Beginn an hat die Regierung Kretschmer die Ministerialbürokratie aufgebläht und hochdotierte Versorgungsposten geschaffen. Als der Aufschrei der Öffentlichkeit ausblieb, setzte sie diese Politik fort. Mit dem letzten Doppelhaushalt hat sich die Regierung von der Landtagsmehrheit 2 200 neue Stellen genehmigen lassen. Mehr als 2 300 neue Stellen möchte die Regierung nun in den nächsten beiden Jahren besetzen. 500 dieser Stellen sollen erneut die Stellenpläne in den Ministerien und Behörden aufblähen. Diese Stellen werden letztendlich mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer finanziert. Diese Steuererhöhung belastet nicht nur die jungen Familien, die auf der Suche nach einem Eigenheim sind. Diese Steuererhöhung in der heutigen Zeit sendet grundsätzlich die falschen Signale und beschädigt das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Bürger in die Politik. (Beifall bei der AfD) Während heute viele sächsische Bürger mit Einkommensverlusten aufgrund Ihrer Corona-Maßnahmen und nun doppelt aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um ihre Existenz kämpfen müssen, schafft die Kenia-Koalition neue, gutbezahlte Posten für ihre Parteifreunde und deren Verwandtschaft. Die vielen Fälle von Vetternwirtschaft, die die Presse allein im grünen Justizministerium und im SPDSozialministerium aufgedeckt hat, werden von der Regierung ausgesessen. Nur wer es so offensichtlich übertreibt, wie der ehemalige CDU-Innenminister, muss Konsequenzen befürchten. Unser Verständnis von einer seriösen Haushaltspolitik sieht grundsätzlich anders aus. In Krisenzeiten und bei zurückgehender Einwohnerzahl müssen Bürokratie und Verwaltungsapparat nicht vergrößert, sondern verkleinert werden. (Beifall bei der AfD) Der notwendige Stellenzuwachs bei Lehrern, Polizisten und im Bereich der Justiz ist durch Stellenkürzungen im Verwaltungsapparat zu kompensieren. Aufgrund der demografischen Entwicklung und auch des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte muss der Freistaat seine Personalstrategie dringend korrigieren. Wir, meine Fraktion, hatten dazu im vergangenen Jahr eine umfassende Aufgabenkritik und eine Untersuchung der künftig noch finanzierbaren Stellen von der Staatsregierung gefordert und das hier im Landtag beantragt. Nachdem Sie diesen Antrag abgelehnt hatten, beantragten wir zu diesem wichtigen Thema, das die zukünftige Handlungsfähigkeit des Freistaates betrifft, die Einrichtung einer Enquetekommission. Diesen Antrag lehnten CDU, GRÜNE und SPD ab. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Begründung dafür lautete wie folgt: Es handele sich um eine langfristige Managementaufgabe der Regierung und nicht des Landtags. – Aha! Anstatt also eine umfassende Aufgabenanalyse zu erstellen, möchte die Regierung mit jedem Doppelhaushalt über 2 000 Stellen neu schaffen. Eine Begründung für die zukünftigen Stellen, vor allem die in der Verwaltungsbürokratie, wurde dem Landtag bisher nicht vorgelegt, eine Personalkonzeption ebenfalls nicht. Eine zukünftige Strategie können wir mit dieser Personalplanung nicht erkennen. Wir werden dieses planlose Handeln der Regierungskoalition nicht akzeptieren. Wir werden uns in den Haushaltsverhandlungen einer weiteren Aufblähung der Ministerialbürokratie mit zahlreichen Kürzungs- und Änderungsanträgen entgegenstellen. (Beifall bei der AfD) Neben viel zusätzlichem Personal findet sich im Haushaltsentwurf der Regierung Kretschmer aber auch sehr viel linksgrüne Ideologie. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!) Ein Beispiel dafür ist das Sondervermögen mit der Bezeichnung „Klimafonds Sachsen“, das aus dem letzten Doppelhaushalt bereits mit 25 Millionen Euro gefüllt wurde. Nun möchte Ihre Regierung, Herr Kretschmer, diesen Fonds mit weiteren 29 Millionen Euro ausstatten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist gut so! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ein weiteres Beispiel sind die vielen Fördertöpfe für den Radverkehr im Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es entsteht der Eindruck, dass die Staatsregierung die Autos in Sachsen durch Fahrräder ersetzen möchte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Man kann es aber auch den zielgerichteten grünen Weg in die Deindustrialisierung Sachsens nennen, was hier im Haushaltsentwurf steht. VW, BMW und Porsche, die hier in Sachsen Zehntausende Arbeitsplätze stellen, sind eben nicht durch die Produktion und den Export von Fahrrädern bekannt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Weiterhin will die Regierung erhebliche Mittel für die Beratung im Klimaschutz und Ökolandbau ausgeben. Dazu hat sie zusätzliche Beschäftigungsstrukturen für grüne Parteigänger geschaffen, die oft nicht einmal die Voraussetzungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst nachweisen können. Die Sächsische Energieagentur bekommt zusätzlich zu einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 5 Millionen Euro noch einmal 1,3 Millionen Euro für die Beratung auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Aha! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für den Betrieb sogenannter Kompetenzstellen – Kompetenzstelle Wasserstoff, Kompetenzstelle gewerbliche Energieberatung, Kompetenzstelle erneuerbare Energien – möchte die Regierung Kretschmer weitere Geldmittel bereitstellen. Während also Herr Kretschmer in den Medien tönt, die Energiewende wäre gescheitert, während Herr Kretschmer öffentlich den GRÜNEN vorwirft, sie hätten dirigistische und planwirtschaftliche Ansätze, spricht der Haushaltsplan eine ganz deutlich dirigistische planwirtschaftliche und grüne Sprache. (Beifall bei der AfD) Ist das Schizophrenie oder Heuchelei? Oder gibt es eine bessere Erklärung für diese Widersprüche, Herr Kretschmer? 2 Millionen Euro sollen für ein Kompetenzzentrum im Bereich Boden- und Wassermanagement und 5 Millionen Euro für ein weiteres Kompetenzzentrum Ökolandbau ausgegeben werden. Ironisch könnte man die Frage stellen, wie die Generationen unserer Eltern und Großeltern überhaupt überleben konnten, so ganz ohne Kompetenzzentren. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Die konventionelle Landwirtschaft dagegen wird in grüner Manier weiter konsequent benachteiligt, obwohl wir sie gerade jetzt, in Zeiten knapper Nahrungsmittel und steigender Preise, dringend brauchen. Die Produktion von Nahrungsmitteln im eigenen Land zu halten, das wäre gerade heute, in Krisenzeiten, eine wichtige Aufgabe der Haushaltspolitik. Wer den Bauernstand missachtet, so wie Ihr grünes Ministerium, Herr Kretschmer, gefährdet die Unabhängigkeit und die Existenzfähigkeit unseres Landes. (Beifall bei der AfD) Überflüssige Verwaltungsstrukturen finden sich auch im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums. Mit dem sogenannten Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit wird der Vetternwirtschaft ebenfalls Tür und Tor geöffnet. Im Regierungsentwurf sind für diese neue Verwaltungsstruktur 30 Personalstellen und 7,6 Millionen Euro vorgesehen. Die Themen Fachkräftesicherung und Unternehmensnachfolge sind wichtig. Hier in diesem Saal haben wir darüber viel und ausführlich debattiert. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob eine weitere staatliche Verwaltung hier wirklich einen positiven Beitrag leisten kann. (Beifall bei der AfD) Laut Koalitionsvertrag sollen der ausgezeichnete Ruf und die Qualität des sächsischen Handwerks erhalten bleiben, und dazu soll der sogenannte Meisterbonus erhöht werden. Im Regierungsentwurf finden wir jedoch keine Erhöhung des Meisterbonus. Und Gründungsprämien für Unternehmer und Handwerker sucht man ebenfalls vergeblich. Auch der Haushaltsentwurf Ihres Wirtschaftsministers, Herr Kretschmer, beinhaltet im Wesentlichen eine weitere Aufblähung der Bürokratie und keine substanzielle Unterstützung für sächsische Handwerker, für das sächsische Gewerbe oder für sächsische Unternehmer. (Zurufe von der AfD: Richtig! So ist es!) Ihre Regierung könnte viel mehr zum wirklichen Nutzen der sächsischen Bürger tun, wenn sie nicht so viel Geld in eine überdimensionierte Bürokratie und untaugliche Maßnahmen zur angeblichen Rettung des Weltklimas stecken würde. Die Coronakrise der letzten Jahre hat uns gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Gesundheitsinfrastruktur ist und wie unzureichend diese Struktur in Sachsen finanziert wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In den vergangenen Haushaltsverhandlungen hatte die AfD regelmäßig die Unterfinanzierung der Krankenhäuser bemängelt und mehr Geld für Investitionen gefordert. Auch der Sächsische Rechnungshof hat im Jahresbericht 2020 eindrücklich darauf hingewiesen, dass die zugewiesenen Mittel zum Substanzerhalt und zur Aufrechterhaltung der langfristigen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser bei Weitem nicht ausreichen. Die Regierung hat nun erneut lediglich 140 Millionen Euro pro Jahr eingeplant, obwohl das Sozialministerium selbst einen jährlichen Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro ermittelte. Ein Gutachten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ergab sogar einen Investitionsbedarf von bis zu 350 Millionen Euro. Sie haben es in den letzten Jahrzehnten unterlassen, für die sächsischen Krankenhäuser die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen. Die Folge ist, dass diese notwendigen Investitionen auf Kosten des Personals bezahlt werden. Das Personal fehlt dann bei der Versorgung der Patienten. Das ist das Ergebnis Ihrer Gesundheitspolitik der letzten Jahre, und diese unverantwortliche Gesundheitspolitik will die Regierung Kretschmer offenbar fortsetzen. Nicht mit uns! Auch die Förderung von Familien kommt im Haushaltsentwurf der Regierung viel zu kurz. Im Gegensatz zu dieser Regierungskoalition ist die AfD der Ansicht, dass ein Landeserziehungsgeld als echter Lohnersatz an Eltern gezahlt werden sollte, deren Kinder zu Hause betreut werden. (Beifall bei der AfD) Nur so wird die Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr in der Familie für berufstätige Eltern überhaupt wieder attraktiv. Wir wollen kein Geld mit der Gießkanne verteilen; wir wollen diejenigen fördern, die mit ihrem Fleiß und ihrer Arbeit unseren Wohlstand schaffen und unser Land am Laufen halten. Kommen wir zum Brand- und Katastrophenschutz. Wie wichtig dieses Thema ist, haben uns gerade erst die verheerenden Brände in der Sächsischen Schweiz gezeigt. Es lässt sich kaum in Zahlen fassen, wie viel wir den Einsatzkräften vor Ort zu verdanken haben: der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk. Ihnen spreche ich auch an dieser Stelle noch einmal unseren aufrichtigen Dank und unseren Respekt aus. (Beifall bei der AfD) Und was plant die Staatsregierung? Gibt es für die Einsatzkräfte mehr als einen warmen Händedruck? Während die Zahl der Versorgungsposten in den Ministerien und Behörden steigt, will die Regierung die Mittel für den Brandschutz kürzen. Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein. Aus unserer Sicht besteht hier dringender Änderungsbedarf; denn natürlich braucht ein leistungsfähiger Brandschutz deutlich mehr Mittel als bisher, und wir werden diese Mittel im Laufe der Haushaltsplanung auch beantragen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Aufstockung der Mittel für den kommunalen Straßen- und Brückenbau und mit den zusätzlichen Stellen für die Polizei kommt die Regierung endlich unseren Forderungen aus den vergangenen Haushaltsverhandlungen nach. In diesen Bereichen können wir feststellen: Unsere Oppositionsarbeit trägt tatsächlich einmal Früchte. In vielen anderen Bereichen, zum Beispiel der Krankenhausförderung, dem Landeserziehungsgeld oder auch dem Brand- und Katastrophenschutz, werden wir wie schon in den vergangenen Haushaltsverhandlungen Vorschläge für eine bessere Mittelausstattung vorlegen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Haushaltsentwurf der Sächsischen Staatsregierung erweckt den Eindruck, als würde der Freistaat Sachsen völlig unbeeindruckt von den gravierenden Problemen unseres Landes mit immer mehr Geld immer so weitermachen können wie bisher. Dass dieser Haushaltsentwurf angesichts einer nie dagewesenen Wirtschaftskrise keinerlei gezielte Förderung für unsere verarmenden Bürger und unsere existenzgefährdeten Unternehmen enthält, ist geradezu grotesk. Während Rentner und Geringverdiener nicht wissen, wie sie am Jahresende ihre Gas- und Stromrechnung bezahlen sollen, während viele Familien Angst haben, ob sie ihre Hauskredite noch bedienen können, während erste Unternehmen wegen explodierender Energie- und Rohstoffpreise schließen müssen, spielt die Sächsische Staatsregierung unbeeindruckt weiter ihr links-grünes Bullerbü: mit E-Mobilität und subventionierten Lastenfahrrädern, mit Hunderten Beamtenstellen für Klima und Gendergedöns, mit Demokratieerziehung und Kampf gegen rechts, mit Millionen Subventionen für immer neue Bürokratiemonster, die kein Mensch braucht – im Gegenteil, die uns das Arbeiten und Leben schwermachen. Herr Kretschmer, der Haushaltsplan Ihrer Regierung ist eine Bankrotterklärung angesichts der sich anbahnenden größten Wirtschaftskrise der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der AfD) Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Freistaat Sachsen endlich gerecht! Kritisieren Sie die grünen Ideologen und Deutschlandhasser nicht nur in Interviews und Talkshows! Die Mehrheiten für eine konservative bürger- und wirtschaftsfreundliche Politik waren und sind im Sächsischen Landtag immer gegeben. (Beifall bei der AfD) Tun Sie unserem Freistaat und den Menschen in Sachsen einen großen Dienst und werfen Sie die GRÜNEN endlich aus der Regierung! Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die AfD, vertreten durch Herrn Urban, eröffnete die Aussprache. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Löffler.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Staatsregierung in den Sächsischen Landtag ist immer ein besonderer Tag. Das gilt nicht nur für mich als Finanzpolitiker; denn mit der Zuleitung an den Sächsischen Landtag liegt die Verantwortung für die Verabschiedung eines ausgewogenen Haushaltes nun bei uns hier im Hohen Haus. Dabei gehört es seit jeher zur Haushaltsaufstellung dazu, dass zum Wohle unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zwischen den unterschiedlichen Interessen und Gütern abgewogen werden muss. Das war noch nie einfach, und ich möchte ganz klar sagen: Die Umstände dafür sind durch die aktuellen Krisen und Umwälzungen noch einmal schwerer geworden. Mein Dank gilt deshalb an dieser Stelle in der Staatsregierung dem Finanzminister, den Mitarbeitern in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden, die es geschafft haben, den Regierungsentwurf allen Herausforderungen und Widrigkeiten zum Trotz im Zeitplan zu erstellen und dem Landtag zu übermitteln. Mein Dank gilt aber auch und ganz besonders den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern, den Angestellten und Unternehmern, die durch ihr Tun in dieser herausfordernden Zeit die Grundlage für all das bilden, worüber wir hier in den kommenden Monaten entscheiden dürfen. (Beifall bei der CDU) Ich verstehe den vorliegenden Haushaltsentwurf mit seinen knapp 49 Milliarden Euro für die kommenden beiden Jahre als ein Zeichen dafür, dass der Freistaat Sachsen selbstbewusst in die Zukunft schaut. Meine Kollegen und ich, die wir unsere Wahlkreise in ganz Sachsen verteilt haben, wissen, dass die Menschen genau das von uns erwarten: nämlich, dass wir uns durch die aktuellen Krisen nicht beirren lassen und unser Land zukunftsorientiert aufstellen. Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister bereits viele Informationen eingebracht hat, möchte ich noch einmal fünf Dinge herauspicken, die für uns als CDU und für mich besonders wichtig sind. Es beginnt bei den Investitionen. Die Investitionsquote steigt gegenüber dem letzten Haushaltsplan von 14,4 % auf circa 17 % in beiden Haushaltsjahren hinweg. Gezielte Investitionen sind die Grundlage, um die Herausforderungen von morgen zu bewältigen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass insbesondere Schulhausbau und Digitalisierung in den Schulen, der kommunale Straßenbau und der Staatsstraßenbau, die Krankenhausförderung und die Hochschulmedizin davon profitieren. Zudem wird die Infrastruktur unserer Polizei weiter modernisiert, und es wird gezielt in den Wirtschaftsstandort Sachsen investiert. Die Investitionen in den Wirtschaftsstandort Sachsen bedeuten auch immer Investitionen in die Bildung. So sollen die wirksamen Ausgaben für Bildung und Forschung fortgeschrieben werden. Es soll mit insgesamt 15 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 auch weiterhin fast ein Drittel des Haushalts unseren Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugutekommen. Damit wird das Fundament dafür gelegt, dass Sachsen auch in Zukunft ein wichtiger Standort für die Forschung und für Innovationen bleibt. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und somit auf der Stärkung des ländlichen Raums. (Beifall bei der CDU) Es wird in den Erhalt und Ausbau des ÖPNV – in Straßen und Schienen –, in die digitale Infrastruktur, die innere Sicherheit und eine flächendeckende medizinische Versorgung investiert. Außerdem werden erfolgreiche Förderprogramme wie „Vitale Regionen“, „Vitale Dorfkerne“ oder LEADER fortgeführt. Als Ausdruck des traditionell partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen dem Freistaat und den Kommunen werte ich auch die gleichbleibend hohe Fortführung der Zuweisung inner- und außerhalb des FAG an die Kommunen; denn ein weiteres Drittel aus dem Landeshaushalt fließt den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden zu. Damit haben wir in Sachsen nach wie vor eine der höchsten Kommunalzuweisungsquoten im Ländervergleich der gesamten Bundesrepublik Deutschland. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) All diese Investitionen in die Zukunft werden auch mit Personal untersetzt. So wird beispielsweise weiterhin dem Lehrermangel an unseren Schulen entgegengewirkt, und durch die Schaffung von Stellen in der Polizei und der Justiz wird die innere Sicherheit weiter gestärkt. Es wird jetzt darauf ankommen, dass diese und alle weiteren Stellen auch im Interesse der sächsischen Bürgerinnen und Bürger tatsächlich qualifiziert und besetzt werden können. Angesichts des Fachkräftebedarfs in der freien Wirtschaft ist dies kein leichtes Unterfangen und auch kein risikofreies Spiel; denn wir treten, was das Besetzen der Stellen betrifft, hier immer mehr in den direkten Wettbewerb mit der freien Wirtschaft. Gerade vor diesem Hintergrund des Stellenaufwuchses sowie der zu erwartenden Zinsentwicklung ist es richtig, dass im Haushaltsentwurf der Staatsregierung die Vorsorge für die Pensionsverpflichtungen im Generationenfonds umfassend fortgeführt wird. Hierfür haben wir ein Instrument, um das uns viele andere Bundesländer beneiden. Dass wir hier weiter Vorsorge treffen, ohne die Pensionslasten auf zukünftige Haushalte auszulagern, war und ist ein zentrales Anliegen der CDU (Vereinzelt Beifall bei der CDU) – und nicht nur das, sondern es ist auch ein wichtiges Zeichen für die Generationsgerechtigkeit in Sachsen. (Einzelbeifall bei der CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Sachsen hatte in den letzten Jahren durch alle vergangenen Herausforderungen und Krisen hinweg stets Grund dazu, selbstbewusst in die Zukunft zu schauen. Dies hatte auch immer mit unseren Stärken, unseren innovativen Unternehmen, gut ausgebildeten Fachkräften, gut aufgestellten staatlichen Institutionen, aber maßgeblich auch immer mit einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik zu tun. Aber zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass wir von einem ungewöhnlich langanhaltenden Konjunkturwachstum profitieren konnten. Das verleitet leicht den einen oder anderen zu Träumereien in Sachen Ausgabenpolitik und in der strukturellen Leistungsfähigkeit unseres Kernhaushalts. Auch deshalb möchte ich – bei allen vielversprechenden und wichtigen fachpolitischen Impulsen im vorliegenden Doppelhaushalt – betonen, dass wir immer auch die mittelund langfristigen haushaltspolitischen Auswirkungen im Blick behalten müssen. Wir dürfen nicht in einen Dauerkrisenmodus verfallen, in dem unter strategischer Haushaltspolitik ein „Immer mehr“ verstanden wird. Seit Jahren hangeln wir uns von einem Rekordhaushalt zum nächsten, und auch der Aufwuchs in den kommenden beiden Jahren von 10 % – bzw. 14 % im Vergleich zum Jahr 2022 – kann nicht allein mit der Inflationsentwicklung erklärt werden. Schaut man genau hin, wird deutlich, dass, über beide Jahre betrachtet, nur etwa zwei Drittel der Mehrausgaben durch höhere Einnahmen finanziert werden können; der verbleibende Teil wird insbesondere durch die Inanspruchnahme der Rücklagen und durch Abgabenerhöhungen gedeckt. Das bedeutet, dass dieser Teil, diese Mittel erst noch erwirtschaftet werden müssen. Nach Plan wird unsere sächsische Haushaltsausgleichsrücklage auf rund 500 Millionen Euro zusammenschmelzen – was in Summe gerade einmal noch 2 % des Haushaltsvolumens entspricht. Außerdem sehe ich im vorliegenden Haushaltsentwurf bereits einen deutlichen Anstieg an Vorbindungen, der unsere mittelfristigen Handlungsfähigkeiten auf die Probe stellen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Festzustellen ist, dass der vorliegende Doppelhaushaltsentwurf viele wichtige Impulse für eine zielgerichtete politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gestaltung im Freistaat Sachsen gerade in diesen kritischen Zeiten setzt. Gleichzeitig befinden wir uns jetzt in der Phase, in der kritische haushaltsstrukturelle Entscheidungen nicht aus dem Blick gelassen werden dürfen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Für uns als Abgeordnete hier im Sächsischen Landtag gilt es nun in den kommenden Wochen und Monaten, den vorliegenden Regierungsentwurf noch genauer unter die Lupe zu nehmen und weiter zu schärfen, damit sich die Schwerpunkte wiederfinden, die für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende dieses Jahres gemeinsam mit unseren Partnern in der Koalition einen ausgewogenen Haushalt für die nächsten beiden Jahre auf den Weg bringen werden, der auch die Handschrift der CDU trägt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Also ohne GRÜNE?) Darüber hinaus wird es unabdingbar sein, dass wir für die Jahre 2025 und 2026 unseren erfolgreichen Weg der soliden Haushaltspolitik durch eine Versöhnung von gestalterischen Impulsen und strategischer Haushaltsdisziplin fortsetzen. (Sebastian Wippel, AfD: Ihr seid ja weit gekommen mit der Integrität!) Es wird bis dahin darauf ankommen, im Vollzug strategisch klug zu wirtschaften und die kommenden Ausgabensteigerungen und Stellenzuwächse noch stärker zu hinterfragen sowie konsequent etwaige Haushaltsüberschüsse wieder in die Auffüllung der Haushaltsausgleichsrücklage bzw. zur Schuldentilgung zu verwenden. Wenn uns das gelingt, bin ich davon überzeugt, dass der Freistaat Sachsen in den kommenden Jahrzehnten weiter selbstbewusst in die Zukunft schauen darf. Liebe Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen zum Doppelhaushalt hier im Sächsischen Landtag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Löffler hatte das Wort für die CDU-Fraktion. Wir kommen nun zur Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Herr Kollege Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir einmal vom Schönreden wieder zur realen Situation hier im Freistaat Sachsen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die Bevölkerung wird derzeit in einem Ausmaß enteignet, wie wir es alle noch nicht erlebt haben. Die Preisexplosion löscht, aufs Jahr gerechnet, mehr als ein Monatseinkommen aus. Für viele Familien, Alleinstehende, Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Es geht längst ans Eingemachte. Die „Sächsische Zeitung“ berichtete erst vor Kurzem von einer Rentnerin, die ab Oktober 215 Euro statt bisher 75 Euro im Monat für Gas zahlen soll. Es gibt hunderttausend solcher Fälle im Freistaat Sachsen; dazu kommen höhere Stromkosten, höhere Spritkosten, (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) und jede und jeder spürt es an der Kasse im Supermarkt. Dazu kommt die unsoziale Gasumlage für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, in die absehbar auch die Aktiendividende fließen wird. Auf der anderen Seite stehen die Energiekonzerne. Diese wiederum nutzen den verbrecherischen Angriffskrieg der russischen Führung gegen die Ukraine, um sich Milliardengewinne zu nehmen, bezahlt von der Bevölkerung. Die Bundesregierung lässt diese Kriegsgewinnler unbehelligt, und Sachsens Regierung trägt das mit. Ja, Herr Kretschmer, auch Ihre Koalition hat im Bundesrat verhindert, dass die Kriegsgewinnler per Übergewinnsteuer abgeschöpft werden. 100 Milliarden Euro mehr für Aufrüstung waren hingegen schnell bei der Hand – und was machen Sie, Herr Ministerpräsident? Während Sie den besagten Konzernen dies durchgehen lassen, predigen Sie neuerdings öffentlich den Weltfrieden. Dabei schaffen Sie es noch nicht einmal, für den sozialen Frieden in Sachsen zu sorgen. (Beifall bei den LINKEN) Im Übrigen wäre gerade die Übergewinnsteuer die sozial gerechteste Steuer, die man jetzt überhaupt erheben kann. Sie nimmt das Geld von denen, die sich gerade zulasten der Mehrheit die Taschen vollmachen, und stellt damit ganz gezielt Milliarden für die Entlastungen bereit. Das wäre sozial gerecht. Diesen Stempel der sozialen Gerechtigkeit sollte auch der kommende Landeshaushalt tragen. Es würde ihm in diesen Zeiten gut zu Gesicht stehen, diejenigen zu entlasten, die Entlastung brauchen. Dafür wird meine Fraktion Druck machen. Aber bisher will die Staatsregierung mit dem Haushaltsentwurf denselben Fehler machen wie Bundesfinanzminister Lindner. Sie will nicht wirklich investieren, sie will auch nicht wirklich entlasten. An vielen Stellen ist der Haushaltsplanentwurf der Staatsregierung einfach ein „Weiter so!“; Herr Löffler hat uns gerade in seiner Rede ausdrücklich bestätigt, es gäbe nicht die Corona-Pandemie, und es gäbe auch nicht den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. (André Barth, AfD: Wir reden über den Landeshaushalt, Herr Gebhardt!) Dabei brauchen die Menschen in Sachsen Investitionen und Entlastung dringender denn je. Nicht nur vor den Nebenkostenabrechnungen haben die Mieterinnen und Mieter Angst; die Einkommen der allermeisten Menschen hinken jetzt schließlich noch weiter hinterher, gerade im Niedriglohnland Sachsen. Hier schuftet ein Drittel der Vollzeitbeschäftigten für weniger als 1 500 Euro netto im Monat. Laut Statistischem Landesamt hat die Hälfte der sächsischen Haushalte monatlich weniger als 2 068 Euro zur Verfügung. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Wir haben doch die tolle Vorbereitung von Herrn Habeck!) Jeder fünfte Haushalt ist bereits von Armut betroffen, insbesondere Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Alleinerziehende. Sie können sich kaum noch einschränken, haben sich schon lange eingeschränkt, ihre Autos schon lange nicht mehr vollgetankt und gerade am Monatsende auf Einkäufe verzichtet; eine Urlaubsreise oder selbst Weihnachtsgeschenke rücken in weite Ferne. Da klingen Einsparvorschläge von hochbezahlten Politikern in den Ohren vieler Menschen wie ein Hohn. (Beifall bei den LINKEN) Millionäre und auch wir Landtagsabgeordnete bekommen in wenigen Tagen 300 Euro Energiebonus, Rentnerinnen und Rentner aber nicht. Dabei beziehen über 300 000 von ihnen in Sachsen nicht einmal 1 000 Euro Rente. Die Lasten der Krise müssen gerechter verteilt werden, dies ist gerade für den Osten und für Sachsen wichtig. Hier sind die Löhne besonders niedrig, die Energiepreise waren hier schon immer höher und die Rücklagen der Haushalte und Unternehmen besonders gering. Deshalb ist die Aufgabe der LINKEN in der Haushaltsrunde klar: mehr soziale Gerechtigkeit schaffen. (Beifall bei den LINKEN – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?
Rico Gebhardt Die Linke
Ich glaube, Herr Barth hat noch genügend Redezeit, Herr Präsident, deshalb verzichte ich darauf. Die Aussage von Bertolt Brecht stimmt auch heute noch: „Reicher Mann und armer Mann standen da und sahen sich an, und der Arme sagte bleich: ‚Wär‘ ich nicht arm, wärst du nicht reich.‘“ Ich will an vier Punkten aufzeigen, wie wir das mit der sozialen Gerechtigkeit im Haushalt meinen: (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wir haben bald die Gelegenheit! Ich bin gespannt, wo Sie die hernehmen!) Erstens. Es wäre sozial gerecht, die Familien bei den KitaÄnderungsbeiträgen zu entlasten. Die Kostensteigerungen werden auch die Kitakosten hochtreiben, und die Kommunen werden an der Beitragsschraube drehen müssen. Wir wollen das nicht. Am besten wäre es, die Elternbeiträge abzuschaffen. Auf jeden Fall muss der Freistaat Sachsen den Kommunen mehr Geld geben, damit die Elternbeiträge stabil bleiben oder sinken können. Dies wäre eine Entlastung, denn ein 9-Stunden-Beitrag kostet schnell 300 Euro im Monat. Zu den Kita-Gebühren kommen jetzt schon oft monatlich 100 Euro für die Essenversorgung. Daher unsere zweite Forderung: Es wäre sozial gerecht, allen Kindern in Schulen und Kitas eine kostenfreie Essenversorgung zu gewährleisten. Gesundes Essen belastet den Geldbeutel. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe der Abg. Sebastian Wippel und Dr. Rolf Weigand, AfD) Viele Eltern, auch in der Mittelschicht, können davon ein Lied singen. Berlin gewährt seit Jahren kostenloses Mittagessen in der Schule, und hier in Sachsen müssen die Eltern mit Beginn des neuen Schuljahres noch tiefer in die Tasche greifen als zuvor. Kinder können aber nichts dafür, wie viel oder wie wenig Geld ihre Eltern haben, also muss der Staat für Gerechtigkeit sorgen. Damit alle Kinder satt werden, sollte die Staatsregierung die Preise deckeln. Spätestens zum Schuljahr 2023/2024 sollte es einen Anspruch auf eine vollwertige und für Eltern kostenfreie Mittagsversorgung geben. Außerdem soll die Staatsregierung vom Bund fordern, dass die Mehrwertsteuer auf Kita- und Schulessen auf wenigstens 7 % abgesenkt wird. (Sebastian Wippel, AfD: Billiger Rechtspopulismus!) Familien mit geringem Einkommen haben es ohnehin schwer. Die Pandemie hat ihre Lage verschlechtert, und jetzt kommen noch neue Belastungen hinzu. Deshalb unser dritter Vorschlag: Es wäre sozial gerecht, bedürftige Familien durch ein Gutscheinprogramm zu entlasten. Wer nur einen Niedriglohn oder Sozialleistungen bekommt, sollte Gutscheine für Freizeitangebote oder Urlaubszuschüsse erhalten. Außerdem sollte die Staatsregierung den sächsischen Familienpass ausweiten, mit dem Familien öffentliche Einrichtungen wie Burgen, Schlösser und Museen kostenlos besuchen können. Schon wer nur ein Kind hat oder Grundsicherung im Alter braucht, sollte diesen Pass bekommen. Um Ausflugsziele zu erreichen, muss man aber auch mobil sein. Vierte Forderung daher: Es wäre sozial gerecht, wenn sich alle Menschen in Sachsen leisten könnten, mit Bus und Bahn zu fahren. Weil aber nach der Beobachtung des FDPParteivorsitzenden Antifa-Gruppen vor der Parteizentrale der FDP demonstrierten, (Heiterkeit der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) muss das 9-Euro-Ticket nun den Heldentod sterben – so hat es der Bundesfinanzminister und FDP-Chef Lindner verfügt. Die Hälfte der Einwohner und Einwohnerinnen im Freistaat Sachsen hat aber keinen wohnortnahen Zugang zu Bus und Bahn. Wir wollen eine Mobilitätsgarantie für alle gesetzlich regeln. Dazu haben wir unser Gesetz „ÖPNV für alle“ vorgelegt: jedem Dorf eine Busanbindung. Alle Menschen, ob jung oder alt, sollen einen Rechtsanspruch auf kostenlose ÖPNV-Nutzung erhalten. (Beifall bei den LINKEN –
Dr. Rolf Weigand AfD
Und, fährt dann auch ein Bus?) Neben diesen vier Punkten gibt es weitere Wege zu mehr Gerechtigkeit: Es wäre sozial gerecht, wenn nicht mehr so viel planmäßiger Unterricht ausfiele. Die Schule muss ungleiche Voraussetzungen ausgleichen. Ich hatte gehofft, die Koalition wäre dabei schon weiter und sich darin einig, genügend Stellen für Lehrkräfte einzuplanen – ein Irrtum: Der Kultusminister musste wieder einmal vor dem Finanzminister zurückstecken. Es wäre außerdem sozial gerecht, wenn sich der Freistaat stärker für bezahlbaren Wohnraum – gerade in den Städten Dresden und Leipzig – engagieren würde. Bisher werden zu wenige Sozialwohnungen gebaut. Förderrichtlinien sind veraltet. Die Koalition lobt sich für die Mietpreisbremse; aber sie kommt zu spät und bremst kaum, und sie gilt weder für die modernisierten Wohnungen noch für Neubauten, die den Mietpreisspiegel hochtreiben. Helfen könnten nur staatliche Eingriffe. Mit einer Landeswohnungsbaugesellschaft sollte Sachsen kommunale Wohnungen sichern und Bestände aufbauen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir als LINKE wollen, dass auch gemeinwohlorientierte Akteure gefördert werden. (Beifall bei den LINKEN) Ich muss Sie allerdings enttäuschen: Selbst dann wäre die Aufgabenliste nicht abgearbeitet. Der Freistaat Sachsen muss seine Pflicht erfüllen, die Krankenhäuser bei den Investitionskosten zu unterstützen. Die Summe von 240 Millionen Euro, die laut Landeskrankenhausgesellschaft jährlich notwendig ist, wird auch dieses Mal weit unterschritten; es sind nur 140 Millionen Euro im Jahr. Der Sächsische Rechnungshof warnte davor, dass die Universitätskliniken Dresden und Leipzig den Versorgungsstandard nicht mehr werden halten können, wenn nicht jetzt mehr investiert werde. Lehren aus der Pandemie werden haushälterisch auch nicht gezogen. So finden wir zum Beispiel keinen einzigen Euro für eine staatliche Covid-19-Folgeforschung im Sozialhaushalt, und auch von einem notwendigen Landesgesundheitsamt fehlt weiterhin jede Spur. (Staatsministerin Petra Köpping: Hä?) Die Klimaerhitzung lässt auch Sachsen austrocknen, wie die Waldbrände brutal zeigen. Es versteht sich von selbst, dass Sachsen in die Bereiche Löschtechnik und Waldumbau investieren muss. Herr Innenminister, Sie haben nach den verheerenden Waldbränden in Sachsen weitere 30 Millionen Euro an Investitionen in den Brandschutz gefordert. War das – zumindest, wenn ich mir den Haushaltsplanentwurf genau anschaue – nicht die Summe, die Sie bei den Haushaltsverhandlungen vom Finanzminister nicht bewilligt bekommen haben? Überhaupt ist die Klimakatastrophe unser größtes Problem. Wir müssen Ressourcen sparen, weshalb ich nicht verstehe, warum Sachsen – anders als Thüringen – bisher noch nicht dazu in der Lage gewesen ist, landesweit einen Reparaturbonus einzuführen. Das, was jetzt im Haushaltsplan dafür eingestellt ist, ist ein absolut lächerlicher Betrag. Wenn ich mir den Erfolg des Modellprojekts in Leipzig anschaue: Viel reparieren lässt sich davon nicht. Oder meint die Staatsregierung, dass in den Regionen des Landes – im Gegensatz zu Leipzig – nicht viel kaputtgehen würde? Außerdem: Wann fangen Sie endlich an, Sonnenenergie auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden, Freiflächen und Parkplätzen zu nutzen? Die erneuerbaren Energieträger sind langfristig die preiswertesten Energiequellen. (Zuruf von der AfD) Es führt kein Weg daran vorbei, sie stärker zu nutzen. Nur das bringt Gerechtigkeit und spart langfristig enorme Energiekosten. Sachsen muss endlich den Turbo bei der alternativen Energiegewinnung anschmeißen. Ausreden, Herr Ministerpräsident, wer angeblich alles schuld ist, gelten nicht mehr. Wie immer wird DIE LINKE gefragt: Wie wollt ihr das alles bezahlen? Es gibt Mittel und Wege, mehr Geld verfügbar zu machen. Die Koalition könnte mit unserer Hilfe die Verfassung ändern und die unsinnige Regelung streichen, dass für die nächsten sechs Jahre pro Jahr 700 Millionen Euro an Corona-Krediten getilgt werden. Die Rückzahlung zu strecken würde einen hohen dreistelligen Millionenbeitrag im Jahr freisetzen. Wir bleiben zudem bei unserer Forderung, die Zuführung in den sinnvollen und notwendigen Fonds der Beamtenpensionen zu reduzieren. Doch zu alldem ist diese Koalition – vor allem die CDU – aus ideologischen Gründen nicht in der Lage und willens; sie ist zerstritten. (Beifall bei den LINKEN) Wochenlang hat sie sich über Presseinterviews gefetzt. Anstelle von Entlastungen plant die Regierung jetzt sogar neue Belastungen. Wenn Familien Wohneigentum erwerben wollen, sollen sie deutlich mehr Grunderwerbsteuer bezahlen. Gleichzeitig wird im Haushaltsbegleitgesetz die Novellierung des Wassergesetzes vorgenommen, um die Heil- und Kurbäder im Freistaat Sachsen mit einer Wasserabgabe in weitere finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Auch für die Nutzung des anfallenden Grubenwassers in Besucherbergwerken soll zukünftig gezahlt werden. Besucherbergwerke sind insbesondere für das Erzgebirge eines der Aushängeschilder. Sie spielten auch bei der Erringung des Weltkulturerbetitels der Montanregion Erzgebirge eine wichtige Rolle. Der Schutz, die Pflege und der Erhalt des Welterbebestandteils sind Voraussetzungen, um diesen Titel dauerhaft tragen zu dürfen. Was will das Umweltministerium von Herrn Günther eigentlich aufs Spiel setzen? Und wofür eigentlich? Diese Koalition ist nicht in der Lage, soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Wir warten immer noch auf das neue Vergabegesetz. Wir haben Ihnen in diesem Sommer einen eigenen Entwurf vorgelegt. Der Staat müsste längst mehr Druck für höhere Löhne machen. Der Freistaat und seine Kommunen sind der größte Arbeitgeber. Umso größer ist Ihre Verantwortung, Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu befördern. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten ordentlich behandeln, sie angemessen bezahlen und die Umwelt nicht schädigen. „Billig siegt“ muss endgültig auch im Freistaat Sachsen vorbei sein. (Beifall bei den LINKEN) Deshalb fordern wir ordentliche Arbeitsbedingungen und in unserem Vergabegesetz einen Stundenlohn von mindestens 13,50 Euro brutto – auch bei Leiharbeit und Subunternehmen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Gegenüber dem Bund ist die Koalition ebenfalls nicht in der Lage, für Entlastungen zu sorgen. Wo ist der Einsatz dafür, dass die perversen Kriegsgewinne der Mineralöl-, Lebensmittel- und Energiekonzerne steuerlich abgeschöpft werden? (André Barth, AfD: Unverdient! – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wo ist Ihr Einsatz für einen Strom- und Gaspreisdeckel, der den Grundverbrauch bezahlbar hält und Luxusverbrauch verteuert? Wer den Mund spitzt, muss auch pfeifen. Worte sind billig und Worten müssen Taten folgen – das hat schon Altbundeskanzler Adenauer festgestellt, Herr Wirtschaftsminister Dulig. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wo ist also Ihr Einsatz dafür, dass Strom- und Gassperren verboten werden? Wo ist Ihr Einsatz für eine angemessene Direktzahlung als Ausgleichsmaßnahme an alle bedürftigen Haushalte? Wo ist Ihr Einsatz dafür, dass die Energiepreise wieder staatlich beaufsichtigt und reguliert werden? (Thomas Thumm, AfD: Die Gasmangelpolitik muss beendet werden!) Das forderte vor ein paar Tagen mittlerweile sogar der sächsische Wirtschaftsverband. Wo ist Ihr Einsatz dafür, dass die Einnahmen aus der CO -Steuer an die Bevölkerung zurückfließen? Doch eigentlich wundern wir uns als Fraktion nicht über diesen Haushaltsentwurf. Die CDU blockiert wie immer den Fortschritt und pfeift auf jene Bevölkerungsschichten, die trotz oder ohne Arbeit in Armut leben. (Zuruf von der AfD: Und Sie reden von Fortschritt?) Auch, weil die CDU Sachsens jahrelang die erneuerbaren Energieträger verteufelt und den Ausbau verhindert hat, sind wir so abhängig von teuren und unsicheren Energiequellen anstatt umweltfreundliche Energie bei uns zu erzeugen (Zurufe von der AfD) und dadurch zugleich Arbeitsplätze für hier Lebende zu schaffen. (Beifall bei den LINKEN) Die GRÜNEN lehnen den Gaspreisdeckel ab, weil niedrige Gaspreise angeblich Verschwendung befördern würden. Sie sollten einmal Ihr Menschenbild überdenken. Niemand hat etwas gegen Energiesparen, aber alle haben einen Grundbedarf, den sie nicht beliebig kürzen können. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben keinen Pool, dessen Heizung sie abschalten können, sondern Heizkörper, Licht, Herd und Waschmaschine. Ein Preisdeckel für Erdgas wäre sozial gerecht, weil die meisten Haushalte in Sachsen mit der Kostensteigerung zu kämpfen haben. Den von SPD-Staatsminister Dulig angekündigten Härtefallfonds wird es auch nicht geben, weil auch hier wieder einmal Uneinigkeit in der Koalition herrscht. Die einen lehnen die Verantwortung ab und die anderen die Ausgestaltung. Und wer sind die Leidtragenden? – Nicht die Koalitionäre, sondern die Menschen, die sowieso schon wenig in den Taschen haben. Das ist definitiv kein Zustand, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen. Der Haushaltsentwurf der Regierung wird den enormen Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht und birgt enorme Risiken. Der Landeshaushalt setzt aus unserer Sicht nicht die richtigen Prioritäten. Er braucht viel deutlicher spürbar den Stempel der sozialen Gerechtigkeit. Dafür werden wir uns in den Haushaltsverhandlungen mit unseren sinnvollen Änderungsanträgen starkmachen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt ergreift Frau Kollegin Schubert das Wort für die BÜNDNISGRÜNEN.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu den Rahmenbedingungen machen, unter denen wir diesen Doppelhaushalt aufstellen müssen. Es ist der zweite dieser Regierungskoalition, und es ist erneut einer, der vor der Herausforderung steht, in Krisenzeiten Stabilität und Gestaltung zu ermöglichen. Die Krisen, in denen wir uns befinden, sind existenziell. Ich glaube an die Bundesrepublik Deutschland und auch an Sachsen, daran, dass wir es schaffen können, mit diesen Krisen umzugehen. Doch wir können das nicht mit den Strukturen und Prioritäten, die wie unter einem Brennglas als große Schwachstellen offenbar geworden sind. So sind es der russische Krieg gegen die Ukraine, das Überschreiten der Leistungsgrenzen unseres Planeten und neuartige Krankheiten, die uns global vor Augen führen, wie notwendig es ist, dass wir Menschen unser Handeln radikal verändern. Sachsen kann sich nicht von diesen Faktoren freimachen, die sich auch bei uns gesellschaftlich und ökologisch auswirken. Haushalts- und Finanzpolitik trägt in solchen Zeiten eine besondere Bürde und Verantwortung. So ist die Kernfrage, mit der wir BÜNDNISGRÜNEN uns diesem Haushaltsentwurf nähern: Leistet das, was vorgeschlagen wird, einen Beitrag dazu, mit den Krisen umzugehen, und findet trotzdem politische Gestaltung statt? Einnahmen und Ausgaben bilden die zwei Säulen, die für einen Haushalt bestimmend sind. Die Einnahmensituation sieht für Sachsen im Moment nicht schlecht aus, was wir neben den Transfers von EU und Bund auch der Kraft der im Land erwirtschaftenden und arbeitenden Menschen zu verdanken haben. Traditionell wird in Sachsen im Finanzministerium die Steuereinnahmensituation allerdings mit mehr Abschlägen nach unten korrigiert als anderswo – aus der Sicht eines Finanzministeriums mitunter nachvollziehbar, aus der Sicht von Parlament, Wissenschaft und Öffentlichkeit intransparent. (Zuruf: Hört, hört!) Um einen Haushalt aufstellen zu können, braucht man eine valide Datenbasis. Diese wird in Sachsen teilweise noch immer zum Staatsgeheimnis erklärt. Das ist ein unnötiger Akt, der die Verhandlung unnötig belastet. Die Einnahmensituation, die dem Entwurf der Staatsregierung zugrunde gelegt wird, ist für unsere Fraktion so nicht zustimmungsfähig. (Zuruf von der AfD: Was? – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich sprach eingangs von existenziellen Fragen. In solchen Zeiten, noch dazu bei Inflation, macht man keine Steuererhöhungen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das ist volkswirtschaftlich falsch. Hinter uns liegt mindestens eine goldene Dekade. In solchen Zeiten, in Zeiten von wirtschaftlichem Aufschwung, kann man Steuererhöhungen machen – meinetwegen auch der Grunderwerbsteuer –, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Das wurde verpasst. Was man allerdings dringend machen muss, ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass man auf konjunkturbedingte Einbrüche reagieren kann. In Sachsen ist das derzeit nicht möglich, und das ist insbesondere in der jetzigen unwägbaren Situation auch gefährlich. Darum ist der notwendige Hebel, um die Einnahmensituation realistischer darzustellen, die Veränderung der Tilgungszeit für die aufgenommenen Corona-Kredite und nicht die Erhöhung von Steuern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Die Schuldenbremse in ihrer momentanen Ausgestaltung funktioniert nicht. Sie behindert Aufschwung und gefährdet die Gestaltung – nicht nur von Zukunft, sondern auch von Gegenwart. Eine Konjunkturkomponente, wie wir BÜNDNISGRÜNEN sie vorschlagen, kann verantwortungsvoll und zeitnah konjunkturelle Schwankungen abfangen. Dann wird man auch diese leidige, zittrige Diskussion um die Haushaltsausgleichsrücklage los. Der vorliegende Entwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurde also ohne eine Neuregelung im Mechanismus der Schuldenbremse aufgestellt. Das hat die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen zusätzlich belastet, und das ist eine beachtliche Hypothek für uns als Parlament. Wissenschaftlich konnten wir mittlerweile mehrfach klären, dass die sächsische Schuldenbremse nicht geeignet ist, da sie nicht auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren kann. Es leugnet doch aber nicht ernsthaft noch jemand, dass es notwendig ist, dass wir auf solche Einbrüche reagieren können? In diesem Sinne müssen wir auch an den Mechanismus der Schuldenbremse heran; denn konjunkturelle Einbrüche rettet man nicht mit dem Diktum „eisernen Sparens“ – das wären Größenordnungen, die das Potenzial haben, jeglichen sozialen Frieden in diesem Land nachhaltig zu zerstören, da wir dann nicht mehr von ein paar zivilgesellschaftlichen Trägern sprechen, denen man das Geld streicht, sondern von großen Investivblöcken, die man wegnehmen muss, wenn man diese Größenordnung ausgleichen will. Auch gesetzliche Pflichtleistungen wären dann nicht mehr zahlbar. Wer also der Auffassung ist, dass Sachsen nicht mehr investieren soll, der sage das bitte auch ehrlich – alles andere ist gefährliche Ahnungslosigkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Warum muss man in Krisenzeiten überhaupt investieren können? Man muss investieren können, um antizyklisch zu handeln. Das bedeutet, entgegen der Krise wirken zu können, um sie somit zu überwinden. Diesen Handlungsspielraum hat Sachsen im Moment nicht, und das halte ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für das größte systemische Haushaltsrisiko in diesem Land. Schauen wir uns die Ausgabensituation an: Angesichts der beschriebenen existenziellen Krisen muss oberste Priorität haben, den Freistaat Sachsen krisenfest aufzustellen. Die grundlegende Frage ist daher: Leisten die jeweiligen Ausgaben tatsächlich auch einen Beitrag dazu, krisenfester zu werden? Es darf unserer Auffassung nach kein öffentliches Geld dafür verwendet werden, etwas zu unterstützen, was uns in Krisen nicht hilft oder diese sogar verschärft. Wir brauchen intakte ökologische Systeme, in denen gesundes Wirtschaften möglich ist. Überall dort, wo versiegelt wird, wo Bäume fallen, wo Gewässer vertrocknen oder hochgradig krank sind – überall dort wird Krise verstärkt. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Überall dort, wo sich Gesellschaft, Menschen und Wirtschaft aufmachen, neue Wege zu gehen, um mit solchen Krisen umgehen zu können, ist es unsere Aufgabe als Politik, ihnen diesen Weg freizuräumen und genau dort zu unterstützen: an ihrer Seite. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alles, was wir zukünftig fördern, muss und sollte multifunktional gedacht werden. Sei es der Bereich Wohnen, Bauen, Mobilität oder Wirtschaftsförderung – alles, was wir mit öffentlichem Geld unterstützen, muss mehr sein als Investitionen in grauen Beton. Der Haushaltsentwurf fällt also in eine existenzielle Zeit. Ein Kürzungshaushalt wäre in der gegenwärtigen Situation gesellschaftlich und politisch verantwortungslos, und das geht nicht mit uns BÜNDNISGRÜNEN. Wir setzen auf eine solide Finanzpolitik, die unsere Werte erhält, in die Zukunft investiert und in der Gegenwart Wachstum und Wohlstand schafft. Wir setzen uns dafür ein, auch kommenden Generationen einen Gestaltungsspielraum zu vererben, und das setzt voraus, dass die öffentlichen Finanzen entsprechend tragfähig und nachhaltig aufgestellt sind. Dazu haben wir in Sachsen noch sehr viel auf der Agenda stehen. Das reicht von der dringend erforderlichen Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik über eine bereichsübergreifend verstärkte Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen, bessere Abstimmung bis hin – ich habe es schon ausgeführt – zur Überarbeitung der sächsischen Schuldenbremse. Der Entwurf der Staatsregierung ist für uns als Parlament ein Vorschlag, ein Zwischenstand, und wir werden in den nächsten Wochen diskutieren, ob er so geeignet ist, die vor uns liegenden Anforderungen und Aufgaben zu erfüllen. Wir wissen noch nicht, wohin uns die Preissteigerungen führen werden. Aber klar ist: Wir werden nachsteuern müssen, und dafür brauchen wir geeignete Instrumente. Für uns BÜNDNISGRÜNE wird daher der Schwerpunkt bei der Beratung des Entwurfs zum Doppelhaushalt im parlamentarischen Verfahren unter dem Stichwort der Krisenfestigkeit und der Frage stehen, ob geplante Ausgaben geeignet sind, darauf einzuzahlen. Der Erhalt unserer Ökosysteme als Lebensgrundlage allen Wirtschaftens und Lebens sowie das gesellschaftliche Ökosystem stabil zu halten – diesem Pfad werden wir folgen. In der nächsten Rednerrunde werden wir vertiefter in einzelne Facheinzelpläne hineinschauen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Frau Kollegin Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN und kommen jetzt zu Kollegen Panter. Er spricht für seine Fraktion, die SPD.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird der Haushalt für die nächsten zwei Jahre eingebracht, und der Blick darauf ist für uns erst einmal ein Blick zurück. In den letzten acht Jahren hatten wir eine Periode erfolgreicher Haushaltspolitik, die sich aus SPD-Sicht durch drei Merkmale ausgezeichnet hat: Zum Ersten war es eine ehrliche Haushaltspolitik; denn wir haben Haushaltsklarheit und -wahrheit in den Haushalten deutlich vorangestellt. Seit 2014 ist Schluss mit Verschleiern und Frisieren. Wir haben gerade beim Stichwort transparente Stellenplanung einiges geschafft. Zum Zweiten waren es solide Haushalte; denn alle Vorhaben waren durchfinanziert, sie waren langfristig angelegt, und sie bewegten sich im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Landes. Stichworte sind „Brücken in die Zukunft“, „Zukunftssicherungsfonds“ oder „Breitbandfonds“. Zum Dritten waren es innovative Haushalte. Wir haben neue Impulse gesetzt. Wir haben nicht nur die Stellen für Lehrerinnen und Lehrer erhöht, sondern auch flächendeckend Schulassistenz ausgebreitet. Wir haben nicht nur in den Straßenbau investiert, sondern auch eine Erhaltungsstrategie aufgelegt. Wir haben nicht nur den Kitaschlüssel verbessert, sondern auch Vor- und Nachbereitungszeiten in den Blick genommen. Wir haben nicht nur den ÖPNV finanziert, sondern auch ein PlusBus-Netz und ein Bildungsticket auf den Weg gebracht. Ehrlich, solide, innovativ – das zeichnete die sächsische Haushaltspolitik, unsere gemeinsame Haushaltspolitik der letzten acht Jahre, aus. Heute hat uns die Staatsregierung einen Entwurf vorgestellt, der in seiner Gesamtheit diese Merkmale in unseren Augen noch nicht erfüllt – wohlgemerkt: in seiner Gesamtheit; denn ich erkenne natürlich an, dass dieser Entwurf sehr viele gute Seiten hat. Gut ist, dass trotz der schwierigen Umstände wichtige Grundlinien beibehalten werden. Dazu zählen wir die Schwerpunkte Soziales und Jugend, Gesundheit und medizinische Versorgung. Hier hält der Entwurf Kurs. Schulsozialarbeit ist gesichert, die Kinderund Jugendhilfe wird gestärkt, die Familienförderung hat ein stabiles Fundament. Gut ist auch, dass unsere gemeinsame Weichenstellung von erfolgreicher Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik Bestand hat. Sachsen kann sich an den IPCEI-Projekten für zukunftsträchtige Wirtschaftszweige beteiligen. Die Finanzierung der Maßnahmen gegen die grauen Flecken ist gesichert, und es gibt einen neuen Fokus auf internationale Arbeitskräfte, die wir in Sachsen dringend brauchen. Das sind gute Aspekte, die wir vor allem mit Blick auf die beiden Ressorts Soziales und Wirtschaft von Petra Köpping und Martin Dulig festhalten können. Aber wir können sie auch in anderen Einzelplänen wiederfinden. Das freut uns; denn tatsächlich kann diese Koalition sagen: Hier haben wir gemeinsam erfolgreiche Wege beschritten, die sich bewähren und von Dauer sind. Und das ist gut so. Dennoch: Ehrlich, solide und innovativ ist der Entwurf in seiner Gesamtheit noch nicht, und ich will das an drei Beispielen gern deutlich machen. Erstens, zum Thema innovativ: Wir stehen vor einer der größten Umwälzungen im Wirtschaftsleben dieses Landes, und das nicht nur wegen der Energiekrise, sondern auch wegen Klimawandel und Energiewende. Trotzdem geht der Regierungsentwurf das Thema Zukunftsinvestitionen nicht beherzt genug an. Noch immer merkt man, dass sich sächsische Finanzminister lieber an die Pro-Kopf-Verschuldung klammern, als die Zukunft zu gestalten, dass sie meinen, unsere Kinder hätten mehr von einer schwarzen Null als von guter Bildung. Dabei bin ich zutiefst davon überzeugt, dass ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort wichtiger ist als eine Haushaltspolitik, die nicht einmal mehr eine schwäbische Hausfrau clever finden würde. Innovation heißt also, solide Finanzpolitik mit klugen Investitionen zu kombinieren. Uns gehen sonst Innovationschancen verloren. Deshalb brauchen wir langfristige Zukunftsinvestitionen über diesen Doppelhaushalt hinaus. Schon im Herbst 2020 haben wir dazu einen Sachsenfonds vorgeschlagen. Aber ich will das nicht immer nur als SPD sagen, sondern vielleicht einmal jemand anderen sprechen lassen, jemanden, der auch weiß, wovon er spricht. Telekom-Chef Höttges hat vergangene Woche Alarm geschlagen und davor gewarnt, dass wir unseren Spitzenplatz verlieren. Ich zitiere: „Wir müssen den Finger wieder in die Wunde legen und dem Anspruch gerecht werden, führend in dem zu sein, was wir tun. Dann ist Erfolg nicht zu verhindern. Innovation und Investition sind die Schlüssel.“ Hört, hört! Darüber müssen wir sprechen. Wir als SPD sind dazu bereit. (Beifall bei der SPD) Zweitens, zum Thema solide: Dass dieser Regierungsentwurf ohne Verfassungsänderung auszukommen scheint, ist aus SPD-Sicht Augenwischerei. Die Tilgungslast der Schuldenbremse ist schon in den nächsten zwei Jahren sehr hoch: Es sind fast 700 Millionen Euro, und es kommt noch dicker. Der darauffolgende Doppelhaushalt wird 1,2 Milliarden Euro Tilgung bereithalten. Nichts von dem, was ich heute an positiven Errungenschaften benannt habe, wird dann noch vor dem Rotstift sicher sein können. Der notwendigen Debatte zur Änderung der Tilgungsfrist stellen sich aber nicht alle hier im Hohen Haus – leider. Stattdessen werden hier Steuererhöhungen vorgeschlagen, deren Sinn sich mir auf jeden Fall noch nicht erschließt. Gleichzeitig verpulvern wir in Zeiten von Inflation auch noch unser gutes sächsisches Geld, indem wir über 2 Milliarden Euro cash in den Beamtenpensionsfonds schieben, der Negativrenditen erwirtschaftet. Viel Spaß! Das ist aus unserer Sicht kurzsichtig und hat mit solider, generationengerechter Finanzpolitik nichts zu tun. Auch darüber müssen wir sprechen. Wir als SPD sind dazu bereit. (Beifall bei der SPD) Drittens, zum Thema ehrlich: Die SPD ist 2014 mit einem klaren Versprechen in die Regierung eingetreten: Dieses Land muss sich ehrlich machen. Stellen für Lehrerinnen und Lehrer sind nach objektivem Schülerbedarf zu planen und nicht nach subjektivem Gusto des Finanzministers. Dieses Versprechen haben wir seither gehalten. Nun bekommen wir einen Entwurf, der in alte Zeiten zurückfällt. Im Haushalt gibt es trotz anderslautender Ankündigung des Finanzministers plötzlich sehr viele neue Stellen – leider nicht immer dort, wo wir sie dringend brauchen. Obwohl objektiv klar ist, dass mehr Stellen für Lehrerinnen und Lehrer gebraucht werden, um den Unterricht abzusichern, sieht der Haushalt zu wenige Stellen vor. Das ist nicht ehrlich. Darüber müssen wir sprechen. Wir als SPD sind dazu bereit. (Beifall bei der SPD) Zusammenfassend kann ich sagen: Der Haushaltsentwurf hat gute Seiten. Er hat die soziale und wirtschaftliche Stabilität unseres Landes im Blick und hält guten Kurs in so wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr, Hochschule und Wissenschaft. Doch in der Gesamtheit erkennen wir in diesem Entwurf auch einen Bruch mit der erfolgreichen Haushaltspolitik der letzten Jahre. Hier werden uns Vorschläge unterbreitet, die teilweise nicht ehrlich, nicht innovativ und auch nicht solide sind. An Vorschlägen der SPD, wie wir das ändern können, mangelt es wahrlich nicht. Heute nur über den Landeshaushalt zu sprechen wird der Situation nicht gerecht. Keiner von uns kann die Augen vor den explodierenden Strom- und Energiepreisen und dem, was noch kommt, verschließen. Deshalb ist bei einer Haushaltsaufstellung in diesen Zeiten Risikovorsorge das Gebot der Stunde. Ich kann nicht nachvollziehen, dass uns dieser Regierungsentwurf nahezu gänzlich ohne Risikovorsorge erreicht. In der Vergangenheit waren viele von den Finanzministern beschriebene Risikoszenarien nichts anderes als die Fortsetzung von Grimms Märchen. Aber jetzt, wo es darauf ankommt, ist von Risikovorsorge wenig zu erkennen. Andere Länder machen das. Zu Recht! Auch darüber wird zu sprechen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfünf- oder Verzehnfachung der Strom- und Gaspreise führt zu Mehrkosten, die für die meisten unvorstellbar und für viele auch unbezahlbar sind. Ich habe ein Schreiben der MITGAS an ein sächsisches Rentnerehepaar vor mir. Sie sind beide knapp über 70, gemeinsames Monatsbrutto 2 000 Euro, also nichts Außergewöhnliches in Sachsen, bisheriger Gasabschlag 123 Euro monatlich, zukünftiger Gasabschlag ab 1. Oktober dieses Jahres 939 Euro. Wie bitte soll das gehen? Das sind auch keine Einzelfälle. Wenn ich an den Bäcker im Vogtland denke, der privat von 300 auf 1 300 Euro Abschlag ging und dann auch noch für die Backstube von 500 auf 1 600 Euro Abschlag, dann kostet das Zweipfundbrot in Zukunft sieben Euro, und das ist kein Witz. Dass da die pure Angst umgeht, kann ich gut verstehen. Daran wird auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas nicht viel ändern. In den nächsten Tagen erwarten wir das dritte Entlastungspaket – hoffentlich eines mit zielgenauen Hilfen für die, die es nötig haben. Da ist der Bund in der Pflicht, ganz klar. Das, was ich aktuell von der SPD-Bundestagsfraktion als Diskussion höre, stimmt mich zumindest hoffnungsfroh. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Aufgabe als politische Akteure ist es, in diesen Zeiten Sicherheit zu geben und nicht Unsicherheit zu schüren, wie es hier im Hohen Haus leider viel zu oft passiert. Wer politische Verantwortung übernimmt, sollte nicht nur vermeintliche Stimmungen verstärken, sondern Forderungen mit Konzepten unterlegen. Der Begriff „ideologiefrei“ ist gerade wieder Mode. Erstaunlich ist nur, dass gerade die, die am lautesten danach rufen, die sind, die am ideologischsten argumentieren. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) In einer noch nie dagewesenen Situation sollten wir Diskussionen zulassen und Lösungen finden. Das ist auch unser Job. Klar ist doch, wir werden alle den Gürtel enger schnallen müssen; und denen, die das nicht können, muss geholfen werden. Das tun wir als Sozialdemokraten und fordern es immer wieder ein. Was es braucht, ist Solidarität; denn wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, müssen auch alle helfen, den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Wenn ich daran denke, dass in dieser schwierigen Situation einige gerade noch den Reibach machen, dann müssen wir über eine Übergewinnsteuer sprechen oder zumindest über eine Übergewinnabgabe, wie es der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern schon vorgeschlagen hat. Wenn ich daran denke, dass während Corona fast alle Opfer gebracht haben, nur die großen Vermögen nicht, dann müssen wir auch über eine Solidarabgabe sprechen. Die gab es im Übrigen vor einigen Jahren schon einmal. Es war vor vielen Jahre, zugegeben. Wenn ich daran denke, was mit der Gasversorgung des erwähnten Rentnerehepaares, des Bäckers oder vieler anderer Menschen sein wird, dann müssen wir in Deutschland anfangen, zu härteren Maßnahmen zu greifen. Wenn der Markt völlig aus dem Ruder läuft und versagt, dann muss der Staat eingreifen; das ist doch völlig klar. Ein Gas- oder ein Strompreisdeckel auf ein Grundkontingent je Person oder Haushalt wäre aus unserer Sicht das Mindeste. Aber auch ein von Krisengewinnlern finanzierter Notfallfonds darf kein Tabu sein. Klar ist, wir müssen Lösungen anbieten, um Sicherheit zu geben. Natürlich schaue ich da auch auf uns in Sachsen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten. Wir können auch mit vermeintlich kleinen Dingen helfen, indem wir zum Beispiel den Verbraucherschutz besser ausstatten – da gibt es momentan sehr großen Bedarf – oder in Zukunft private Akteure wie die Tafeln besser ausstatten; denn sie werden in diesem Winter so stark in Anspruch genommen werden wie noch nie – leider. Falls Lücken beim Entlastungspaket des Bundes bestehen, müssen wir darüber sprechen, wie wir diese Lücken im Rahmen unserer Möglichkeiten schließen können. Dafür braucht es Spielräume oder Vorsorge. Beides ist im Regierungsentwurf leider nicht ausreichend vorhanden, und damit schließt sich der Kreis. Die Geldvernichtung im Beamtenpensionsfonds muss jetzt genauso zur Debatte stehen wie das Festhalten an der Schuldenbremse, die sich im Krisenfall als untauglich erwiesen hat. Das wäre unideologisch und ohne Denkverbote möglich; aber wir wissen, wie von manchen Seiten in der Debatte leider Gottes argumentiert wird. Durch die falsche Finanzpolitik fehlt uns Geld, und zwar Geld für kurzfristige Risikovorsorge und die langfristige Stabilität des Haushalts. Dass es auch anders geht, ist jedem klar. Es ist eine Frage des Willens und auch der geistigen Beweglichkeit. Oder – wie Hannah Arendt es gesagt hat –: „Denken ohne Geländer“. Wer sich in seiner gedanklichen Nische vergräbt und sich deshalb pragmatischen Lösungen versperrt, der wird dieser beispiellosen Krise nicht gerecht werden können. Auch wir können nicht nur nach Berlin schauen und dort alles abladen. Deshalb sage ich schon heute, dass wir nicht ausschließen können und nicht ausschließen dürfen, die Schuldenbremse aufgrund der Energiekrise nochmals auszusetzen, schon gar nicht, wenn keine anderen Instrumente auf den Tisch gelegt werden. Denn das, was vor uns steht, wird eine der größten Herausforderungen sein, die dieser Freistaat seit der deutschen Einheit meistern muss. Da wirkt dann plötzlich auch Corona doch relativ klein. Machen wir uns nichts vor: In dieser Situation darf niemand Mikado spielen. Denn hier gewinnt nicht, wer sich am wenigsten bewegt; hier gewinnt, wer am schnellsten agiert, wer ohne Geländer denkt und wer Sicherheit gibt. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD sind dazu bereit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Panter beschloss für seine SPD-Fraktion diese Rederunde in Tagesordnungspunkt 2. Wohlgemerkt, es geht hier immer noch um das Haushaltgesetz und das Haushaltbegleitgesetz. Gibt es Bedarf für eine zweite Rederunde im Tagesordnungspunkt 2? – Bitte, Herr Barth, Sie eröffnen für die AfD-Fraktion die zweite Runde. Bitte, Sie haben das Wort.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Koalition ist eine Katastrophe für die Finanzen unseres Landes (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh Gott!) und das finanzielle Wohlergehen unserer Bürger. Das ist unsere Schlussfolgerung, die wir aus dem vorgelegten Haushaltsentwurf leider, leider, leider ziehen müssen. Welchen konkreten Nutzen haben denn beispielhaft 500 neue Stellen, mit denen die Ministerialbürokratie weiter aufgebläht werden soll? Erklärungen sind uns bisher schuldig geblieben worden. Im Gegenteil, das Geld fehlt für wichtigere Aufgaben. Um Ihnen das einmal plastisch zu machen: Von dem Geld, das zur Bezahlung von drei zusätzlichen Landesbediensteten notwendig ist, könnte sich beispielsweise irgendeine sächsische Gemeinde ein nigelnagelneues Feuerwehrfahrzeug beschaffen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Äpfel und Birnen!) Das wäre eine Investition, die unseren Bürgern einen wirklichen Nutzen in Form von mehr Sicherheit brächte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber was macht die CDU-geführte Staatsregierung? Sie bewilligt beispielhaft dem Christlich-Sozialen Bildungswerk e. V. und dem Verein Landeskuratorium Sachsen jeweils eine Millionen Euro Fördermittel pro Jahr, damit diese Vereine insgesamt 26 Stellen finanzieren können. Herr Hartmann, Sie fragen sich vielleicht, warum ich Ihnen das erzähle. Ich kann es Ihnen sagen: Das mache ich, weil in den Vorständen dieser zwei Vereine ganz zufällig zwei CDU-Abgeordnete, nämlich Herr Aloysius Mikwauschk und Herr Ronny Wähner, sitzen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Diese 26 Stellen, die den Vereinen Ihrer Fraktionskollegen bewilligt werden sollen, haben einen Gegenwert von insgesamt sieben nigelnagelneuen Feuerwehrfahrzeugen. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Erklären Sie das bitte den Bürgern in den von Bränden geplagten Gebieten. Sie schaffen also lieber viele neue Stellen (Marco Böhme, DIE LINKE: Als Feuerwehren!) und sorgen dafür, dass viele Feuerwehrfahrzeuge, die in Sachsen im Dienst sind, älter als unser Ministerpräsident sind. Meine Damen und Herren, das ist eine Schande! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch der Nutzen der Gelder für die sogenannte Stärkung der Demokratie im Kampf gegen den Rechtsextremismus, welche die Regierung erheblich aufstocken will, ist nicht ersichtlich. Waren die fast 20 Millionen Euro für das Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ immer noch nicht genug? Ganz offensichtlich wollen Sie noch mehr Geld für Agitation und Propaganda ausgeben. (Beifall bei der AfD) Denn die neue Regierung hat im Justizministerium eine kostspielige Demokratieabteilung aus dem Boden gestampft. Diese Abteilung bekommt nun von Frau Meier sogar ein eigenes Haushaltskapitel spendiert. Ab dem nächsten Jahr sollen fast 35 Millionen Euro dafür ausgegeben werden. Das ist mehr als das Dreifache der bisherigen Summe. Wohin fließt das ganze Geld? Natürlich in neue Stellen. Seit 2020 wurden 24 Stellen geschaffen. Im nächsten Jahr sollen es 33 neue Stellen werden. Zwei Drittel dieser Stellen – es sind 22 – gehören zu den höheren und höchsten Besoldungsgruppen. Das bedeutet eine monatliche Nettovergütung von bis zu 6 700 Euro für grüne Parteigänger. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Bürger, die von dieser Abteilung ideologisch bevormundet werden sollen, oder für die Bürger, die nicht wissen, wie sie in den nächsten Monaten ihre Gasrechnung bezahlen sollen. (Zuruf von der AfD: Super!) Die dafür geplanten Mittel sind natürlich nur ein Taschengeld im Vergleich zu den Geldern, die die Regierung an Ausländer verteilen will. Seit 2015 haben Sie 3,9 Milliarden Euro für Migranten ausgegeben. In Ihrem neuen Regierungsentwurf finden wir erneut Ausgaben von 845 Millionen Euro für Asyl und Integration. (Zuruf von der AfD: Super!) Zur Begrenzung der hier eingesetzten Gelder hat Ihnen meine Fraktion seit 2015 viele Vorschläge gemacht: systematische Überprüfung, ob es sich bei den Flüchtlingen wirklich um Minderjährige handelt, keine Integrationsausgaben für Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Bleibeperspektive, konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern und natürlich Grenzkontrollen, mit denen die illegalen Einwanderungen von vornherein verhindert werden können. Schauen wir einmal in das Jahr 2021: Da wurden in Sachsen lediglich 605 Ausreisepflichtige abgeschoben. – Herr Lippmann, wissen Sie, was mich gewundert hat? Die Kosten der Abschiebungen sind genauso hoch wie vor ein paar Jahren, als wir noch mehr als tausend abgeschoben hatten. Das ist ein ganz krasser Widerspruch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Auch Abschiebungen werden teurer!) Das hat zum Beispiel eine Kleine Anfrage meines Kollegen Wippel ergeben. Wenn Sie, liebe CDU im Land und im Bund, konsequenter die Grenzen kontrolliert hätten, wäre uns das alles nicht passiert; denn die Kontrolle der Grenzen ist die Kernaufgabe eines jeden Staates. Es geht darum, die Sicherheit seiner Bürger zu schützen. Das bedeutet letztendlich, auch Grenzen zu schützen. Hier haben alle CDU-Regierungen in Bund und Land kläglich versagt. Auch die Ausgaben für parteinahe Stiftungen und Vereine sehen wir kritisch. Schon Ihre Kriterien zur Verteilung dieser Mittel sind aus unserer Sicht willkürlich und verhöhnen den Gleichheitsgrundsatz. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Nach Ihrer Erläuterung zum Titel sollen die parteinahen Stiftungen der Parteien gefördert werden, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre im Landtag vertreten waren. Doch was ist die Praxis? Der FDP-nahen WilhelmKülz-Stiftung wollen Sie weiterhin 187 000 Euro im Jahr geben, obwohl die FDP bereits im Jahr 2014 aus dem Landtag ausgeschieden ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Haushalt geht bis 2024! Denken Sie mal nach! Rechentechnisch war das schlecht!) Die Desiderius-Erasmus-Stiftung soll hingegen keine Mittel erhalten, obwohl unsere Fraktion seit 2014 ununterbrochen hier im Landtag vertreten ist. Herr Lippmann, zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Warum stehen da Haushaltsmittel für das Jahr 2023? Ihren Einwurf können Sie sich dann schenken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) – Erzählen Sie einfach keinen Quatsch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn die bis 2014 im Landtag saßen, dann ist das eine andere Diskussion!) Ich mache jetzt weiter. – Gewundert haben wir uns auch über zusätzliche 3,3 Millionen Euro für die Zuschüsse an Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im Jahr 2024. Handelt es sich tatsächlich nur um eine bessere Finanzausstattung für Weiterbildungseinrichtungen, oder hat die Regierung etwas ganz anderes vor? Möglicherweise rechnet die Regierung mit einem erfolgreichen Volksantrag des DGB für einen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung von einer Woche pro Jahr für private Weiterbildungen. Einen Gesetzentwurf der GRÜNEN mit diesem Inhalt aus dem Jahr 2018 hat die CDU noch mit Hinweis auf die Belastungen besonders für unseren sächsischen Mittelstand abgelehnt. Dem wertschöpfenden Mittelstand geht es inzwischen nicht besser, ganz im Gegenteil. Jetzt sitzt die CDU aber mit den GRÜNEN und mit SPD-Genossen in einer Regierung und unterstützt durch diesen Haushaltsentwurf auch einen möglichen Volksantrag. Mich würde es also nicht wundern, wenn GRÜNE und SPD ihren Seniorpartner CDU überredet haben, für den Fall eines erfolgreichen Volksantrags zusätzliche Mittel für steuerfinanzierte Vereine bereitzustellen, damit diese neue – mehr oder weniger sinnvolle – Weiterbildungen anbieten können. Die Imagekampagne „So geht sächsisch“ sehen wir kritisch. Der Sächsische Rechnungshof bemängelt das übrigens schon seit Jahren; denn nach wie vor ist unklar, welchen konkreten Nutzen Sie mit der Kampagne anstreben. Es reicht nicht aus, Streuartikel in grün-weißer Optik zu drucken, dem Ministerpräsidenten eine schöne Windschutzjacke zu beschaffen und zu hoffen, damit den Freistaat Sachsen im In- oder Ausland bekannter zu machen. Nach unserer Ansicht lassen sich hier ohne weitere Probleme bis zu 4 Millionen Euro jährlich einsparen. Wir treten diesen Ausgaben aber nicht nur deshalb entgegen, weil sie keinen Mehrwert für den sächsischen Bürger haben, sondern wir treten diesen Ausgaben auch entgegen, weil die erwarteten Steuereinnahmen gar nicht ausreichen werden, um alle Ausgabenwünsche der Regierung zu finanzieren. Zur Finanzierung dieser Wünsche – das haben wir heute gehört – sollen insgesamt 2 Milliarden Euro aus der Haushaltsausgleichsrücklage entnommen werden, um die Deckungslücke zu schließen. Das ist, wie gesagt, gar nicht ganz ehrlich; denn aus der Haushaltsausgleichsrücklage sollen ab 2023, wenn man das HGB liest, auch Bewilligungen aus dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert werden. Wenn man noch tiefer liest, dann stellt man fest: Wenn wir für die Ukraine-Flüchtlinge mehr Geld brauchen, dann soll das ebenfalls aus der Haushaltsausgleichsrücklage genommen werden. Machen wir uns also einmal ganz ehrlich, dann können wir feststellen, dass wir im Zeitraum dieses Doppelhaushalts vielleicht die Haushaltsausgleichsrücklage mehr als verbrauchen werden. Mehr will ich an dieser Stelle nicht sagen. Diese Rücklage, die eigentlich für den Notfall angelegt worden ist, hätten Sie – das haben wir hier immer gesagt – in der Coronakrise bereits verwenden sollen. So hätten wir auch eine Kreditaufnahme für Corona minimieren können. Worin besteht der Notfall 2023/2024? – Das bleiben Sie uns schuldig. Eine heraufziehende Rezession möglicherweise. Was Sie machen: Sie verschwenden die Haushaltsausgleichsrücklage, ohne wirklich nachgedacht zu haben. Ist die Rücklage einmal entleert, dann stehen keinerlei Mittel für wirkliche Notfälle wie Rezession, Hochwasser oder Dürreereignisse zur Verfügung. Was wollen Sie dann machen, meine Damen und Herren? Wie wollen Sie dann darauf reagieren? – Sicherlich mit noch mehr Schulden. Doch trotz dieses tiefen Griffs in die Rücklage reichen Ihre finanzierten Wünsche immer noch nicht aus. Deshalb müssen Sie auch die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,5 % erhöhen. Diese Erhöhung ist nicht nur für Bauinteressenten und die Bauwirtschaft in hohem Maße schädlich, sondern auch für die gesamte sächsische Wirtschaft, die dringend darauf angewiesen ist, bodenständige Fachkräfte in Sachsen anzusiedeln. Sie steht im Übrigen auch im Widerspruch zu Programmen des Bundes, die gerade darauf abzielen, die Wohneigentumsquote zu erhöhen, und diese ist in Sachsen bekanntlich besonders niedrig. Es gibt also viele Argumente, die gegen eine Steuererhöhung in diesem inflationären Umfeld sprechen, sodass wir dieses Ansinnen der Regierung nur aus voller Überzeugung ablehnen können. Umso schöner ist es, dass auch die GRÜNEN heute eine kleine Kehrtwende vollzogen haben. Kritisch sehen wir auch die Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe durch die Streichung der Befreiung für Heilbäder und die Heilquellwasser. Damit benachteiligen Sie die sächsischen Heilbäder im Wettbewerb mit den Heilbädern in der tschechischen Nachbarschaft und in anderen Bundesländern, die eine solche Abgabe nicht zahlen müssen. Das ist schon deshalb problematisch, weil die Heilbäder nach den Corona-Schließungen und aufgrund von Energiepreissteigerungen ohnehin schon wirtschaftlich schwer anschlagen sind. Sehr geehrte Damen und Herren! Statt an der Abgabenschraube zu drehen und damit Daumenschrauben für unsere Bürger fester anzuziehen, sollten Sie Ihre Aufmerksamkeit vielmehr auf die stark gestiegenen Ausgaben im Regierungsentwurf richten; denn in der Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 steht ein strukturelles Defizit von einer Milliarde Euro jährlich. In diesen Jahren haben Sie dann keine Rücklage mehr zur Verfügung, weil Sie diese jetzt vollständig plündern. Bereits bei der Beschlussfassung zum vergangenen Doppelhaushalt haben sowohl der Finanzminister als auch Vertreter der CDU festgestellt, dass das beschlossene Ausgabenvolumen zu hoch war. Die Personalausgaben lagen im Ländervergleich damals schon zu hoch. Zur Vorbereitung dieses Doppelhaushalts kündigte der Finanzminister eine Aufgabenkritik an. Wo ist sie geblieben? – Richtig. Sie haben Sie einfach unter den Tisch fallen lassen und entsprechende Anträge abgelehnt. Stattdessen gibt es nunmehr einen Haushaltsentwurf für die kommenden zwei Jahre mit 5,7 Milliarden Euro mehr. Das sind 13 % mehr als der damals beschlossene Haushalt. Daher sehen wir erheblichen Änderungsbedarf, den wir Ihnen in der gewohnt substanziellen Form in den nächsten Monaten unterbreiten werden. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Barth, AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf aus der CDU-Fraktion? – Ja, das Wort wird für die CDU-Fraktion Kollege Patt ergreifen.xxx
Peter Wilhelm Patt CDU
Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen hat uns der Ministerpräsident, der unserer Regierung vorsteht – die anderen Koalitionspartner sind gerade nicht anwesend, es fehlen die stellvertretenden Ministerpräsidenten –, darauf eingeschworen, dass wir es ab Herbst mit sehr schwierigen wirtschaftlichen Zeiten zu tun haben werden. Wirtschaftlich schwierige Zeiten werden sich auf alle Haushalte und Einkommen auswirken. Das geschah, Herr Ministerpräsident, noch bevor wir so richtig wussten, welche Preissteigerungen an der Energiefront auf uns zukommen; Sie haben vorhin bereits darauf hingewiesen. Sie haben das wie folgt begründet: die schon im Ansatz steigenden Energiekosten, die zusammengefallenen und zerbrochenen Lieferketten, Ausfälle, Verschiebungen, Verzögerungen und einem Kaufstau, der nicht abgebaut werden kann, weil die Produkte häufig fehlen und sich vor allem eine Inflation entwickelt. Das bedeutet, dass wir vielleicht mit 17 % Investitionshaushalt arbeiten können, aber dafür nicht unbedingt mehr bekommen. Wir bekommen schlicht weniger für das Geld, welches wir investieren. Jetzt setzt eine Lohn-Preis-Spirale ein. In der Zwischenzeit haben die ersten Beamtinnen und Beamten auf EU-Ebene fordert, dass sie, so wie die Inflation ansteigt, auch die Gehälter erhöht haben möchten. Das setzt sich auch mit Blick auf Preise und Forderungen – die Fraktion DIE LINKE hat darauf hingewiesen – an vielen Stellen fort. Was sollte nun ein Staat tun? Was sollte ein Staat tun, dessen derzeitigen Steuereinnahmen auf einer Wirtschaftskraft basieren, die zwei Jahre alt ist? Wir leben heute von Steuereinnahmen – möglicherweise auch noch bei der Herbststeuerschätzung im November –, die auf einer Wirtschaftsleistung basieren, die zwei Jahre alt ist. Ehe eine Bilanz erklärt oder eine Steuererklärung abgegeben, geprüft, und beschieden ist und das Geld ankommt, dauert es diese Zeit. Wir leben also vom Gestern. Das wissen wir. Das leben wir schon Jahrzehnte so, weil der Mechanismus immer gleich ist; aber wir handeln nicht entsprechend. Was müssten wir jetzt tun? Kollege Löffler hat darauf hingewiesen: sieben fette und sieben magere Jahre. Das ist keine feste Zahl. Die Bibel als der Erfahrungsschatz der Menschheit bildet das ab. Sie zeigt sieben fette und sieben magere Jahre. Nach fetten Jahren kommen magere Jahre. Wir haben mehr als sieben fette Jahre hinter uns. Es wird jetzt ganz schön böse werden. Es wird auch ernst. Es ist ernst. Darauf haben die Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen hingewiesen. Nur die Instrumente, mit denen wir daran herangehen, sind andere. Die Fraktion DIE LINKE hat als Instrument vorgeschlagen, den Konsum zulasten der Reichen oder anderswoher auszufinanzieren. Es ist ganz egal, woher die Steuern kommen. Auf jeden Fall muss der Konsum ausfinanziert werden. Für mich ist es so auf den Punkt gebracht, Herr Gebhardt. Bei den GRÜNEN heißt es, dass die Strukturen verändert werden müssen. Das erleben wir – vielleicht weniger in Sachsen, aber mehr in Berlin –, dass die Strukturen durch Verbote, Verbote, Verbote und durch Cancel Culture verändert werden. Das ist vielleicht nicht der richtige Weg, auch Tilgungsstreckungen sind nicht der richtige Weg. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD) Von der SPD, Herr Panter, hört man von Geld, welches man sich leiht, weil man es nicht hat. Das muss man zurückzahlen. Er sagt, dass wir damit noch ein bisschen warten können. Die Inflation spräche für uns. Wir machten keine negativen Renditen mehr. Aber diese negative Rendite bleibt immer, nämlich beim Bürger, insbesondere beim kleinen Bürger, beim kleinen Einkommen und beim geringen Vermögen, welches dort massiv verzehrt wird, relativ massiv verzehrt wird. Das halte ich für keine guten Wege. Das halte ich auch für unfair. Wir müssen über die Ursachen und nicht über die Symptome sprechen. Die Ursache ist: Wenn wir Schulden haben, dann belastet uns das. An den Symptomen können wir lange herumdoktern. Wir können noch ein paar Hundert Euroschecks an die Rentnerinnen und Rentner, an die Lehrlinge und uns alle austeilen, um die Strompreiskosten auszugleichen. Das hilft nicht für die Zukunft. Hierbei haben die BÜNDNISGRÜNEN einen besseren Ansatz. Wir fordern, dass es nicht mit Verboten, sondern mit Überzeugung erfolgen soll. Was sollte der Staat tun? Wir haben verschiedene einzelne Details gehört. Was sollte der Staat aus der Sicht der CDU-Fraktion tun? Wie muss es grundhaft aufgebaut sein? Er muss, um antizyklisch handeln zu können, in der Lage sein, auch in schwierigen Zeiten, also in diesen mageren Jahren, zu nivellieren: zu konsumieren, wo es notwendig ist, und trotzdem zu investieren. Das tut man durch Rücklagenbildung in guten Jahren. Allerdings ist uns das mit unserem jetzigen Haushaltsentwurf nicht gelungen. Man bildet Rücklagen für eine spätere Nutzung. Wir haben eine n+2- Situation. Wir haben noch guten Jahre mit Blick auf die Steuereinnahmen vor uns. Bei der Wirtschaft ist das schon anders, das merken wir; Herr Kretschmer hat richtigerweise darauf hingewiesen. Wir müssen jetzt Rücklagen bilden. Wir sollten sie nicht aufzehren, wir müssen sie zumindest halten. (Beifall bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie einmal in die Rücklagenplanung hineinschauen, dann bitte ich Sie, mit etwas betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Kenntnis zu unterscheiden, was Rücklagen und was Rückstellungen sind. Rückstellungen sind solche, die noch nicht in der Höhe, aber dem Grunde nach bekannte Beträge sind. Wenn man zum Beispiel auf der Basis des Finanzausgleichsgesetzes spitz abrechnet und dafür Geld liquiditätsmäßig zurücklegt, dann ist das keine Rücklage, sondern eine Rückstellung. Wenn man die Rückstellung als Fremdkapitel herausrechnet, dann sind die echten Rücklagen als Eigenkapital arg gering. Die Haushaltsverhandlungen im Parlament fanden noch nicht statt, bei der meist noch ein paar Wüsche hinzukommen können. Die Regel heißt ja immer, dass Parlamentarier nichts streichen möchten, wir möchten immer etwas oben drauflegen. Wir müssen aber unsere Investitionen durchziehen können. Durchziehen und nicht konsumieren, das ist unsere Aufbau-Aufgabe. Dazu ist ein guter Ansatz, der durch die Inflation beeinträchtigt wird, vorgelegt worden. Woher sollen diese Rücklagen kommen? Sie kommen, indem wir wirtschaften. Das Wort klingt etwas banal: wirtschaften. Ich habe ein vertrauliches Papier über den Bürokratieabbau in der Staatsverwaltung gelesen. Es gab eine Arbeitsgruppe dazu, die aus Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bestand. Der Bürokratieabbau war für mich aus Bürger- oder Unternehmersicht noch nicht sichtbar, aber immerhin. Das Wort „Effizienz“ muss ich in dem Papier suchen. Damit möchte ich meine Kritik an dieser Stelle beenden. Wirtschaften heißt, Effizienzen zu nutzen. Man muss vereinfachen und deregulieren. Es heißt nicht, dass die Digitalisierung durch Scannen erfolgt. Die Digitalisierung ist vielmehr die Grundlage für einen neuen Arbeitsprozess in der Verwaltung. Die Digitalisierung folgt nicht der Verwaltung, sondern die Verwaltung muss diesen Digitalisierungsmöglichkeiten folgen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir brauchen keine Selbstbeschäftigung. Sie bindet das Personal. Sie ist frustrierend. Sie frustriert den Bürger. Sie frustriert den Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Wir brauchen auch keine Cancel Culture, das hatte ich eben schon gesagt. Wir brauchen unternehmerischen Mut und Freiheit. Diese Freiheit ist nach wie vor bedroht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD – Der Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU, wendet sich der AfD zu.) – Da brauchen Sie gar nicht so zu klatschen. Sie möchten uns von der russischen Energie und vom russischen Verhalten abhängig machen. Das bedroht unsere Freiheit als Erstes. (Zurufe von der AfD) Wir möchten Freiheitsgrade gewinnen. Wir möchten nicht nur Ihren Pseudo-Frieden zulasten der Ukraine. Wir möchten echte Freiheit, Entscheidungsfreiheit haben. (Zurufe von der AfD) – Nun hören Sie einmal auf herumzugackern. Sie können nachher noch einmal etwas sagen. (Unruhe bei der AfD) – Wenn Sie sich beruhigt haben, kann es weitergehen. Wir möchten auf Mut und Freiheit setzen, nicht auf Verbote und Gebote. Das ist teilweise notwendig, weil der Staat auch Obrigkeitsfunktionen hat. Er hat aber auch viele Dienstleistungsfunktionen, die verkannt werden. Immer sind Entscheidungen nötig. Ich stelle mir das wie folgt vor und möchte ein Beispiel aufzeigen: Jüngst hat mich eine Schulklasse Folgendes gefragt: Herr Patt, auf der einen Straßenseite steht Breitband zur Verfügung. Warum bekommen wir das auf der anderen Seite nicht? Ich komme aus Chemnitz. Wir müssten eine Petition schreiben und fragen, warum es auf der anderen Seite nicht möglich ist. Danach würden wir die Träger der entsprechenden Belange heranholen: das Tiefbau- und Verkehrsamt, die Straßenbehörden, die Investitionsämter und viele andere Beteiligte. Das Umweltamt ist natürlich auch beteiligt, weil dort Bäume stehen oder anderes betroffen ist. Es gibt so viele Ämter, die zu beteiligen sind. Jedes kommt, wenn wir einen Vor-Ort-Termin veranstalten, in diese Anhörung und erklärt uns, basierend auf den jeweiligen fachlichen Regeln, warum das nicht geht. Zum Beispiel sind dort Wurzeln oder irgendetwas anderes liegt in der Erde. Es entscheidet keiner. Wir brauchen aber eine Entscheidung. Entscheidungen werden nicht erreicht, indem man mehr Mitarbeiter einstellt, sondern indem man Mitarbeiter radikal zurücknimmt. Wir brauchen gebündelte Fachlichkeit bei den einzelnen Personen. Das geschieht durch Weiterbildung, auch im biedenkopfschen Sinne. Die Entscheidung muss auch von diesen Personen getragen werden. Es geht nicht, dass viele sagen, wie es nicht geht und dass sie Bedenken haben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir müssen entscheiden und ermöglichen. Dafür sind weniger Mitarbeiter, aber entscheidungsfähige notwendig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was ist das für eine Logik?) – Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt, weil Sie, liebe GRÜNE, angezählt wurden, weil Ihre Mitarbeiter im Staatsapparat gerade den größten Zuwachs haben. Das brauchen wir gerade nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine dreiste Lüge, Herr Patt! – Zurufe von der AfD: Oh!) – Herr Kollege, wenn ich Ihr Augenmerk auf das eine oder andere Gutachten, auch vom Ifo, lenken darf: Dort wird zwischen innerer Verwaltung und der Leistungsverwaltung beim Bürger unterschieden. Polizisten, Lehrer und andere, die Dienst beim Bürger tun, und die innere Verwaltung. Sie liegen falsch. Ihre innere Verwaltung baut sich extrem auf. Ich meine, Herr Kollege Barth hat das eben aufgezählt – das fand ich richtig –, wo die Probleme bei Ihnen liegen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD) Der Freistaat Sachsen, wenn er über Effizienz und Wirtschaften nachdenkt – Wirtschaften nicht im Sinne eines Unternehmens, weil wir hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, aber wirtschaftlich darf man trotzdem arbeiten und denken, ich nenne es Effizienz –, leistet sich 12 % mehr Personal, als die westlichen Flächenländer. 12 % mehr Personal, daran müssen wir arbeiten. Das muss weniger werden, Herr Ministerpräsident. Darum bitte ich Sie mit Ihrem Kabinett zusammen sehr. Das müssen wir zurückfahren und nicht weiter ausbauen. Der Stellenzuwachs, so er im Einzelnen begründet sein mag – wir sprachen über Lehrer, Polizisten und andere –: Es gibt viele Bereiche, in denen die Effizienz gehoben werden muss. Das passiert, indem man nicht mehr Leute für die Digitalisierung einstellt, sondern man muss mit der Digitalisierung zu weniger Mitarbeitern kommen. Wir müssen auch – das richtet sich an den Bund – die Inflationstreiber herausnehmen. Inflationstreiber sind die Energiepreise, das ist der Vorreiter. Sie sind angstgetrieben und spekulativ. Es gibt kaum eine sachliche Begründung für höhere Preise. Auch der Russe hat die Preise nicht so erhöht. Auch beim Stromerzeuger haben sich die Preise nicht so erhöht. Es gibt feste Einspeiseregelungen und - gründe. Die Preise, die an den Börsen gehandelt werden, sind angstgetrieben und spekulativ. Dort könnte man etwas tun. Anstatt Trostpflaster in Höhe von 300 Euro zu verteilen, müssen wir unsere Abhängigkeiten lösen. Dafür brauchen wir unsere Rücklagen und Investitionen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir müssen unsere Abhängigkeiten reduzieren: Abhängigkeiten, die wir bei der Energie und bei den Steuereinnahmen von anderen Ländern haben, Abhängigkeiten, die wir mit Blick auf die Steuerzahlerbasis haben, wenn Menschen abwandern und Geburtenlücken zu einer Unterjüngung in unserem Freistaat führen. Das sind keine guten Zeichen. Das spricht für mehr Rücklagen und nicht für weniger, um die Nachhaltigkeitsziele ökonomisch, ökologisch und sozial entsprechend zu erfüllen. Ich möchte noch etwas an die SPD und das Ministerium richten: Wir können viel an der Arbeitnehmerbasis tun, und es ist auch wichtig, dass wir dort Vertrauen aufbauen. Die Wertschöpfungsketten müssen jedoch ausgebaut werden, Cluster und Kompetenzen müssen gebildet werden. Dies gibt eine geografische Nähe, reduziert Verkehrsbelastungen und befruchtet Innovationen. Dort haben wir – ich möchte das vorsichtig ausdrücken – noch Potenzial. Steuereinnahmen zu erhöhen und zu stabilisieren ist wichtiger, als Konsum zu finanzieren. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Mehr Effizienz zur Nachhaltigkeit, mehr Rücklagen, mehr Investitionen – das ist der Weg, wie wir uns in den Haushaltsverhandlungen entsprechend verhalten werden. Glück auf! (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch weiteren Redebedarf von den Fraktionen, die noch nicht ein zweites Mal nach vorn gekommen sind? – Es folgt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun, wie bereits am Ende der ersten Rederunde angekündigt, auf einige Bereiche genauer eingehen und Schlaglichter für uns BÜNDNISGRÜNE setzen. Mit dieser Koalition zeigen wir eine in Sachsen so noch nie vorher da gewesene Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz, da wir einen Plan haben, die Ökosysteme dieses Landes, welche die Grundlage für unser aller Wirtschaften und Leben bilden, so aufzustellen, dass wir gut durch die Krisen kommen. Allein dieser Sommer hat mit seiner Trockenheit wieder gezeigt, dass wir handeln müssen. Es ist jetzt an uns, eine Antwort auf die rasch wachsende Diskrepanz zwischen sinkendem Wasserangebot einerseits und steigendem Wasserbedarf andererseits zu geben. So sind in diesem Haushaltsentwurf circa 22 Millionen Euro für eine verbesserte Wasserversorgung und das Wassermanagement bereitgestellt worden. Das ist einer der bündnisgrünen Schwerpunkte, aber nicht, weil es programmatisch gut passt, sondern weil es zum Lebensprogramm von uns allen hier in Sachsen dazugehört. Damit sind sicherlich noch keine Engpässe beseitigt oder Konflikte gelöst, aber es muss allen klar sein, wie überlebensnotwendig diese Ausgaben sind und dass Privilegierungen, beispielsweise für den Braunkohletagebau, unangemessen sind. Im Entwurf – wir haben es schon mehrfach gehört – ist nun auch eine Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe für die Braunkohle vorgegeben. Für die Hinweise zu möglichen Fehlbelastungen sei an dieser Stelle schon einmal Danke gesagt. Diese werden wir im parlamentarischen Verfahren auch mitnehmen. Die Wasserentnahmeabgabe ist dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, für den wir als BÜNDNISGRÜNE schon sehr lange kämpfen. Werfen wir einen Blick auf den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Die verheerenden Waldbrände haben uns auf dramatische Art und Weise vor Augen geführt, dass ein gut ausgestatteter Bevölkerungsschutz elementar für die Gefahrenabwehr ist. Das wurde im Entwurf aufgegriffen. Besonders hervorzuheben ist das sächsische Katastrophenschutzsymposium. Bei der Stärkung dieses Bereichs verstehen wir uns hier als zuverlässige Partnerin an der Seite des Innenministeriums. Schauen wir auf die Kultur. Die gute Nachricht ist zunächst einmal, dass im Kulturhaushalt keine groben Kürzungen und Streichungen vorgenommen wurden. Dem Entwurf ist aber auch zu entnehmen – und das schmerzt uns BÜNDNISGRÜNE sehr –, dass für die Breite der Kultur im ganzen Land eine Nullrunde vorgesehen ist. Ich weiß, dass es hier auch auf uns BÜNDNISGRÜNE ankommen wird, in diesem Haushalt nicht nur Kürzungsvorschläge abzuwehren, die ja kommen werden, sondern auch hier den Entwurf deutlich zu verbessern. Wir werden in den nächsten Wochen darüber reden müssen, warum die Kulturmittel und die Mittel für den Kulturpakt nicht angepasst wurden. Die investiven Verstärkungsmittel fehlen vollständig. Das geht so nicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Schule und Bildung – das sind für uns in Sachsen gesellschaftstragende Säulen. Die vergangenen zwei Jahre haben Kinder und Jugendliche besonders gefordert und belastet, und wir erleben, dass die Folgen weit über versäumten Unterrichtsstoff allein hinausgehen. Es ist absehbar, dass uns das bis auf Weiteres begleiten wird. Daher ist es uns wichtig, dass wir als Koalition unsere Bildungseinrichtungen bestmöglich unterstützen. Das Neubewilligungsvolumen in Höhe von 200 Millionen Euro für Bildungsinfrastruktur ist ein erstes gutes Zeichen. Auch das Modernisierungsprogramm für berufsbildende Schulen im Umfang von 44,5 Millionen Euro ist ein wichtiger Schritt, um diese hinsichtlich der baulichen und digitalen Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Das Kultusministerium hat auf Basis der Bedarfsprognose gut 2 000 Stellen für Lehrkräfte und weitere 1 100 Stellen für Schulassistenzkräfte beim Finanzministerium angemeldet. Nun stehen 730 neue Stellen für Lehrkräfte im Haushaltsentwurf. Wir stellen uns folgende Fragen: Können wir damit zufrieden sein? Werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler zufrieden sein? Auch zu den Kitas werden wir in den nächsten Wochen reden müssen. Wie kann es sein, dass im Entwurf die Regelfinanzierung nur unzureichend sichergestellt ist? Und das alles nach zwei Pandemiejahren unter eingeschränktem Regelbetrieb und der immer noch fehlenden Berücksichtigung von Fehlzeiten des pädagogischen Personals bei der Berechnung des Personalschlüssels. Hier wollen wir als BÜNDNISGRÜNE mehr. Wir BÜNDNISGRÜNEN werben auch sehr dafür, das Kita-Gesetz jetzt – und damit vor der angekündigten Novelle 2024 – mit dem Haushaltsbegleitgesetz zu ändern; denn die Qualität der frühkindlichen Bildung muss gesichert sein. Hier werden Grundsteine für das Leben gelegt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Im letzten Haushalt ist es uns gelungen, erstmals flächendeckend für Gewaltschutzeinrichtungen in allen Kommunen Sorge zu tragen. Wir lassen jetzt nicht nach Corona hat in den letzten Jahren sehr deutlich gezeigt, wie dringend diese Schutzangebote gebraucht werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN werden uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass wir hierbei nicht nachlassen und unserer Verantwortung nachkommen. Auch im Bereich Gleichstellung werden wir im parlamentarischen Verfahren das neue Gleichstellungsgesetz finanziell untersetzen müssen. Eine weitere gute Nachricht im Haushaltsentwurf ist der Sozialbereich; denn hier wird nicht gekürzt, und das ist angesichts der vielfältigen Krisen eine sehr gute Nachricht. In den Haushaltsverhandlungen müssen wir allerdings darüber sprechen, was in den kommenden Monaten notwendig sein wird, um Armut im Einzelnen entgegenwirken zu können. Im Entwurf wird auch sichtbar, dass wichtige Mobilitätsschwerpunkte durch eine solide finanzielle Ausstattung verstetigt werden. Notwendige finanzielle Aufwüchse erhalten die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr, aber auch die beginnenden Planungen für die zwei zentralen Bahnprojekte. Das ist einmal die Zweigleisigkeit Chemnitz – Geithain und zum anderen die Elektrifizierung des Teilstücks Dresden – Görlitz. Trotzdem muss man auch kritisch anmerken: Radwegebau und Streckenreaktivierung sind wichtige Bestandteile der Verkehrswende und werden in diesem Entwurf nur als Fußnote geführt. Hier braucht es deutlich mehr Willen, Engagement und Tempo, und dafür werden wir uns auch einsetzen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wenn wir über Sachsen als Wirtschaftsstandort reden, dann reden wir darüber, dass der öffentliche Auftrag lautet, Unternehmen bei der ökologischen Transformation zu begleiten, damit sie krisenfest und zukunftsgewandt agieren können. Als öffentliche Hand können wir sie dabei aktiv unterstützen, indem wir die Wirtschaftsförderung an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten. Die Green Economy ist ein Wachstumsfeld, und das zu unterstützen liegt uns BÜNDNISGRÜNEN sehr am Herzen. An diesen ausgewählten Schlaglichtern und durch die heutige Debatte wird und wurde deutlich, dass in den nächsten Monaten mit dem Vorschlag der Staatsregierung jede Menge Diskussionsstoff auf dem Tisch liegt. Wir freuen uns auf kollegiale Beratungen, und wir sind sicher: So wie dieser Entwurf heute ins Parlament hineingeht, wird er definitiv nicht herauskommen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung möchte sicher nicht noch einmal reden, Herr Minister? – Gut. Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, die Entwürfe „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024“ in der Drucksache 7/10575 und „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024“ in der Drucksache 7/10574 jeweils an den Haushalts- und Finanzausschuss in der Federführung, Ausschuss für Inneres und Sport, Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Ausschuss für Schule und Bildung, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Ausschuss für Regionalentwicklung und Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Ich kann Einstimmigkeit erkennen. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Viertes Gesetz zu den dem Freistaat Sachsen Drucksache 7/10439, Auch hierzu findet eine allgemeine Aussprache statt. Ich schaue nach den Redezeiten: die Staatsregierung 27 Minuten und 40 Sekunden, die CDU 10 Minuten und 37 Sekunden, die AfD hat keine Redezeit mehr, DIE LINKE 5 Minuten und 39 Sekunden, BÜNDNISGRÜNE 2 Minuten und 54 Minuten und die SPD 3 Minuten und 18 Sekunden. Zuerst spricht die Staatsregierung. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich hoffe, Sie haben nach zweieinhalb Stunden Haushaltsdebatte noch genug Kondition für das Thema kommunaler Finanzausgleich; denn das ist eine richtig schöne Erfolgsgeschichte, die ich Ihnen gleich vorstellen darf, und verdient noch einmal eine muntere Debatte. Dem Hohen Haus liegt heute der Entwurf des Vierten Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen vor. Mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz beschreiten wir einen Weg von Kontinuität und Weiterentwicklung. Der Höhe nach ist der Finanzausgleich regelmäßig anzupassen und zwischen Kommunen und Freistaat abzurechnen. Den Maßstab hierfür liefert seit vielen Jahren der sogenannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz soll der Ausgleich so ausgestaltet sein, dass sich die Steuereinnahmen von Land und Kommunen gleichmäßig entwickeln. Diese Kontinuität sorgt für Verlässlichkeit, Planbarkeit und einen Parallellauf, der sich als Garant für eine faire und partnerschaftliche Entwicklung beider Ebenen sehr bewährt hat. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist daher zu Recht auf kommunaler Ebene in Sachsen, aber auch im Länderkreis und in der Finanzwissenschaft ein allgemein akzeptierter und sehr geschätzter Grundsatz. Dies zeigt sich in der jüngst veröffentlichten Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, dort geht es nämlich um die Verschuldung der Kommunen. Während die Verschuldung der Kommunen im Jahre 2021 bundesweit um 794 Millionen Euro anstieg, weisen die Kommunen im Freistaat Sachsen mit 549 Euro pro Einwohner nicht nur die geringste Verschuldung pro Kopf vor, sondern im Jahr 2021 ist die Verschuldung sogar zurückgegangen – früher lag sie nämlich bei 575 Euro –, und das also gegen den Bundestrend. Dieses Beispiel zeigt, dass der kommunale des Entwurfs Finanzbeziehungen zwischen und seinen Kommunen Gesetzentwurf der Staatsregierung Finanzausgleich in Sachsen eine verlässliche Einnahmenausstattung sichert und bundesweit zu sehr vorbildlichen Ergebnissen führt. Wie steht es nun um die finanzielle Ausstattung der Kommunen für die nächsten beiden Jahre? Zum einen steigen die eigenen kommunalen Steuereinnahmen derzeit deutlich an – wie überall – und werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung auch für die Jahre 2023 und 2024 um plus 5 bzw. 4 % weiter positiv entwickeln. Der eigentliche Einnahmenschub kommt aber über das kommunale Finanzausgleichsgesetz. Hier stehen Zuwächse in der Finanzausgleichsmasse von 550 Millionen Euro im Jahr 2023 und weiteren 446 Millionen Euro im Jahr 2024 zu Buche. Die Finanzausstattung wird danach also insgesamt um circa 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2024 wachsen. Das sind 13 % mehr bei den Kommunen. Einen derartigen Aufwuchs für die kommunale Seite hat es nach meiner Erinnerung im Freistaat Sachsen oder anderswo so noch nicht gegeben. Aber unsere Kommunen sind klug, das heißt vorsichtig; denn wir haben gemeinsam verabredet, dass im Jahr 2024 von diesen genannten Beträgen 300 Millionen Euro in eine Rücklage überführt werden. Hier erkennt man immer wieder die Stärke unseres Gleichmäßigkeitssystems. Die Kommunen partizipieren automatisch von einem Aufschwung und von Wirtschaftswachstum. In der Vergangenheit wurde oft die Forderung nach einem bedarfsorientierten Verteilungssystem aufgestellt. Erstens muss ein objektivierter Grundbedarf über alle Aufgaben der Kommunen und über alle Kommunen selbst mühselig ermittelt und anschließend mit den Kommunen auch vereinbart werden. Das ist extrem streitbefangen. Zweitens sind die Kommunen dann durch das sich daraus ergebende Kostenniveau auf der Einnahmenseite erst einmal quasi festgenagelt, sodass sie bei einer steigenden Einnahmekraft des Landes nicht automatisch partizipieren, sondern sich jeweils mühselig über ihre Einzelaufgaben in der Finanzausstattung hochargumentieren und hochkämpfen müssen, und auch das ist extrem streitanfällig. Unsere sächsischen Kommunen wissen den Wert des Automatismus unserer Gleichmäßigkeitsgrundsätze daher sehr zu schätzen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Sie partizipieren automatisch. Es gibt dabei auch eine Kehrseite: Im Abschwung geht es natürlich in den Rückwärtsgang. Das wissen unsere Kommunen auch, aber die langfristigen Perspektiven sind für die Kommunen viel, viel attraktiver. Ein Blick von außen macht erst richtig deutlich, welchen politischen Schatz wir mit dem kommunalen Finanzausgleich in Sachsen haben. Vor einigen Monaten haben wir ein Fachsymposium zum FAG durchgeführt und zahlreiche Wissenschaftler sowie Praktiker aus der gesamten Republik eingeladen. Mit großem Erstaunen haben sie die politische Geräuschlosigkeit unserer FAG-Debatten zwischen dem Land und den Kommunen festgestellt und gelobt. In anderen Bundesländern sei dies deutlich anders und streitbefangener. Das hohe Maß an Regelgebundenheit unseres Systems ist hierfür der zentrale Schlüssel, und daran gilt es unbedingt festzuhalten. Kommen wir zu weiteren Einzelheiten des aktuellen Gesetzentwurfs. Mit Blick auf wirtschaftliche und finanzielle Unwägbarkeiten wird im Jahr 2024 ein zentrales Vorsorgevermögen in Höhe von 300 Millionen Euro gebildet, um Risiken abzufedern; ich habe es erwähnt. Die Auflösung dieses Vorsorgevermögens erfolgt dann in den Jahren 2025/2026, falls es nicht schon vorher gebraucht wird. Damit stellen wir zum einen eine deutlich angewachsene Finanzausstattung zur Verfügung, und zum anderen schaffen wir Vorsorge für die Unwägbarkeiten der kommenden Jahre. Neben den grundsätzlichen Fragen der kommunalen Finanzausstattung nehmen wir mit dem Gesetzentwurf auch aktuelle Herausforderungen und zukünftige Ausgaben in den Blick. Die forcierte Digitalisierung und die Verbesserung der Anbindung an das Breitbandnetz sind wichtige Zukunftsaufgaben. Diesen Aufgaben stellen wir uns auch im kommunalen Finanzausgleich. Aus der Finanzausgleichsmasse beteiligen sich die Kommunen am Finanzierungsaufwand für den Gigabit-Ausbau der Telekommunikationsnetze, sozusagen der Schließung der Lücken bei den grauen Flecken – ich habe eben schon einmal darüber berichtet –, und stellen dafür 10 % der dort entstehenden Kosten aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Die Anfangsraten fließen in den Jahren 2023/2024 und sind mit 30 Millionen Euro vorgesehen; und in den Folgejahren geht es weiter. Der Gesetzentwurf sieht außerdem Zuweisungen für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung, unter anderem im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes, vor. Dies dient dazu, die Verwaltungen der Kommunen digital zu modernisieren, um für Wirtschaft und Bürger attraktive digitale Leistungen anbieten zu können. Für die Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine sollen die Kommunen ebenfalls Mittel in erheblichem Umfang erhalten. Dabei reichen wir die Mittel, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, über den Mechanismus des FAG an die Kommunen weiter. So stocken wir die nach Abzug der Bundesbeteiligung verbleibenden Kosten der Unterkunft für Geflüchtete auf. Für Kosten in den Kitas und im Schulhort, auch für den Integrationsaufwand, ist pro Kind aus der Ukraine pro Monat eine Pauschale in Höhe von 330 Euro vorgesehen. Darüber hinaus soll den Kommunen eine Pauschale für alle sonstigen Flüchtlingsbelastungen gewährt werden. Insgesamt sollen nach dem Gesetzentwurf so zusätzliche Unterstützungsleistungen an die Kommunen in Höhe von 70 Millionen Euro geleistet werden. Ein nächstes wichtiges Thema ist der Straßenbau. Nachdem bereits mit dem Finanzausgleich 2021/2022 der Ausgleich für Straßenlasten um 15 % – und damit von 100 Millionen auf 115 Millionen Euro – deutlich erhöht worden ist, gehen wir mit dem Gesetzesentwurf den nächsten Schritt – und zwar einen ziemlich großen. Zukünftig soll die Förderung des kommunalen Straßenbaus nahezu ausschließlich über den kommunalen Finanzausgleich erfolgen, und zwar bedarfsorientiert, flexibel, regional und vor allem in eigener Verantwortung. (André Barth, AfD: Ja!) Hierzu werden die kreisfreien Städte und Landkreise mit sogenannten Kommunalbudgets ausgestattet. Über die Verwendung im jeweiligen Landkreis entscheiden allein die Gemeinden und die Landkreise. Aufgrund der vor Ort erkannten Notwendigkeiten werden die Mittel mit Maßnahmen unterlegt und auf Prioritätenlisten eingeordnet. Anhand dieser Listen werden die Mittel dann zugewiesen. Die Förderverwaltung selbst wird damit deutlich verschlankt. Das bedeutet mehr Flexibilität, mehr Gewicht für die Entscheidung vor Ort, mehr kommunale Eigenverantwortung sowie kürzere und hoffentlich auch schnellere Entscheidungswege. Das Kommunalbudget hat in den Jahren 2023 und 2024 einen Umfang von jeweils 115 Millionen Euro. Gegenüber dem aktuellen Mittelvolumen im Haushalt 2022, also auf der staatlichen Seite des Haushaltes, bedeutet dies eine Aufstockung um 70 Millionen Euro, und ich spreche hier von jährlichen Beträgen. Ich komme noch einmal auf unser Symposium zurück. Im Ergebnis konnten Praktiker, Finanzwissenschaftler und Verfassungsjuristen ein weitestgehend einheitliches Fazit ziehen: Der kommunale Finanzausgleich in Sachsen bietet mit seinen klaren Regeln und unabhängigen Indikatoren die belastbare Struktur für eine verlässliche Planung der Finanzausstattung der Kommunen. Gleichzeitig bietet das System Stellschrauben und Ansatzpunkte für eine stetige Weiterentwicklung ganz im Zuschnitt auf die jeweiligen Herausforderungen der Zeit. Diesen Grundzügen – Berechenbarkeit, Regelgebundenheit und stetige Weiterentwicklung – folgt auch dieser Gesetzentwurf. Bei der Beratung dieses, wie ich finde, außerordentlich schönen Gesetzentwurfs wünsche ich Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten außerordentlich gewinnbringende Momente. Ich freue mich auf diese Debatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Löffler.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin in meiner Rede anlässlich der Haushaltseinbringung schon kurz hervorgehoben, welch große Bedeutung das Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen für uns hat. Wir als CDU setzen auf die enge Partnerschaft sowie eine möglichst weitgehende Eigenverantwortung unserer Landkreise, Städte und Gemeinden. Dies spiegelt sich nun auch im vorliegenden Vierten Gesetz über die Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen wider. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Auch hierzu hat der Finanzminister weitestgehend eingeführt. Erlauben Sie mir daher, die Möglichkeit zu nutzen, noch einmal einige zentrale Punkte aufzugreifen. Grundsätzlich kann ich feststellen, dass auch weiterhin am vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz festgehalten wird. Dieser regelgebundene Verteilungsmechanismus hat sich im Freistaat bewährt. Er vermeidet die Verteilungskämpfe und stellt eine dynamische Einnahmenentwicklung der Kommunen sicher; auch das haben wir schon vom Finanzminister gehört. Das System wird aber auch regelmäßig überprüft, um etwaige Ungleichgewichte schon frühzeitig zu erkennen und, wenn nötig, auszugleichen. In diesem Sinne erhöhen steigende Leistungen des Freistaates Sachsen den Finanzausgleich in den Jahren 2023 und 2024. Zusammen mit dem eigenen Steueraufkommen der Kommunen entwickeln sich die kommunalen Einnahmen hier von 7,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 9,2 Milliarden in 2024 signifikant. Den Kommunen wird es damit weiterhin ermöglicht, wichtige Leistungen unmittelbar vor Ort zu erbringen. Das begrüßen wir ausdrücklich; denn dadurch werden verschiedenste kommunale Themenbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen – vom Schul- und Krankenhausbau über die Abwasserentsorgung bis hin zu Kulturangeboten –, gestärkt. In diesem Zusammenhang ist auch die weitgehende Überführung des kommunalen Straßenbaus in das FAG zu sehen. Dazu werden der FAG-Masse pro Jahr 80 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt zugeführt. Im Einzelplan 07 des Wirtschaftsministeriums werden die verbleibenden Mittel zur Förderung des kommunalen Straßenbaus gleichzeitig aber bei Weitem nicht in gleichem Umfang zurückgeführt, sodass damit die Kommunen nach dem Regierungsentwurf gegenüber dem Jahr 2022 ein sattes Plus in diesem Bereich verbuchen können. Die Verteilung des Straßenbaubudgets geht damit nun in die Eigenverantwortung der Landkreise über. Dadurch können in Zukunft Antragsstaus besser vermieden werden. Die Selbstverwaltung der kommunalen Ebene wird weiter gestärkt und die Auskömmlichkeit zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus für die nächsten Jahre gesteigert. Jetzt gilt es zu schauen, ob durch die Neuausrichtung dieser Mittel tatsächlich auch schneller und kontinuierlicher das Geld auf die Straße gebracht werden kann. Schauen wir mal! Darüber hinaus begrüßen wir die Verständigung zwischen Finanzministerium und Kommunen, dass aus der FAGMasse im Jahr 2024 300 Millionen Euro herausgelöst und einem kommunalen Vorsorgefonds zugeführt werden. Anders als beim übrigen Staatshaushalt, wo wir die Abschmelzung der Haushaltsausgleichsrücklage beobachten, dienen diese Mittel dazu, künftige Risiken und die aktuelle Krise entsprechend abzufedern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt scheint die Kombination aus etablierten Ansätzen, neuen Herangehensweisen und dem vorliegenden Vierten Gesetz über die Finanzierungsbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen für beide Seiten – sowohl für den Freistaat als auch für die Kommunen – an vielen Stellen sinnvoll und zielführend zu sein. Im neuen Gesetz werden die etablierten Grundsätze beibehalten und die kommunalen Zuständigkeiten zeitgleich gestärkt. Damit ist und bleibt das FAG Ausdruck der engen partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Wichtige kommunale Zuständigkeiten werden wir auch weiter stärken. Das wird, wie ich auch vorhin schon einmal gesagt habe, auch dadurch bestätigt, dass wir nach wie vor eine der höchsten Kommunalzuweisungsquoten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland haben. Trotzdem gilt es auch diesen Gesetzesentwurf noch einmal eingehend zu prüfen. Wir werden uns die nötige Zeit dazu nehmen. Wir werden externen Sachverstand dazu hören und darüber beraten, ob und inwieweit Anpassungsbedarf besteht. In jedem Fall sehe ich in dem Entwurf, wie er vorgelegt wurde, eine fundierte Basis, um unsere Kommunen leistungsfähig in die nächsten Jahre zu führen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für DIE LINKE Herr Schultze, bitte.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister, offensichtlich scheinen Sie ein guter Partygast zu sein. Wenn Sie so schnell in Rausch zu versetzen sind und so schnell etwas feiern und fröhlich sind, braucht es wohl das eine oder andere bewusstseinserweiternde Mittel nicht, das man sonst investiert, um Menschen auf Partys in Stimmung zu bekommen. Augenscheinlich haben Sie hier ein Gesetz vorgelegt, von dem Sie tatsächlich glauben, dass es etwas Besonderes sei. Ich wundere mich gerade nur, wo eigentlich das Besondere in diesem FAG stecken soll. Sie haben vor der letzten Haushaltsdebatte angekündigt, dass wir im nächsten FAG grundsätzlich diskutieren werden. Es wurde ein Symposium gemacht, das Sie zitiert haben. Ich bin mir in Teilen nicht sicher, ob wir auf demselben Symposium waren; denn ich möchte zumindest daran erinnern, dass einige der Wissenschaftler, die dort anwesend waren, darauf hingewiesen haben, dass die Mittel bzw. der Eintaktpunkt dieses Gesetzes nach wie vor auf dem Durchschnitt der alten, westdeutschen Bundesländer beruht. Wir haben das Jahr 2022. Vielleicht wäre es nicht dumm, wenn wir einmal schauen würden, wie hoch die sächsische Finanzbelastung tatsächlich ist, und uns in dem, was wir tun, nicht immer noch darauf berufen, wie der Durchschnitt vor 32 Jahren in den Ländern im Westen war. Es stimmt, dass sich die Schulden der Kommunen abbauen. Aber fragen wir einmal in vielen Kommunen: Was ist denn passiert? In den Corona-Jahren war man sich nicht sicher, ob man den ÖPNV ausgeglichen bekommt. Man war sich nicht sicher, welche Einnahmen ausgeglichen worden sind. Man war sich nicht sicher, welche Ausgaben man selbst zu tragen hat. Deshalb hat man Vorsorge in den Haushalten getroffen. Das heißt, man hat auf Spielplätze, Jugendzentren und Kultur verzichtet. Man hat viele Dinge nicht gemacht und nicht hineininvestiert. Dann hat man am Ende des Jahres festgestellt, dass dieses Haus wie auch die Bundesregierung dankenswerterweise viele Mittel – auch mit unserer Unterstützung – lockergemacht und damit Nachteile ausgeglichen haben. Man hatte am Ende des Jahres einen Überschuss im Haushalt, mit dem man dann Schulden getilgt hat. Es ist schön, dass man Schulden in einer Niedrigzinsphase tilgt. Aber was übrig bleibt, ist, dass es immer noch keine Investitionen in die Jugendklubs, Sportstätten, Schulen und Ähnliches gegeben hat. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) In der Folge heißt es dann: Schaut mal, die Kommunen haben alle Überschüsse. – Sie haben nur dann Überschüsse, wenn wir es rein finanziell betrachten. Wenn wir wirklich die Investitionen betrachten, haben sie diese Überschüsse nicht. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das Finanzausgleichsgesetz – dabei bleibe ich; ich weiß nicht, warum das von Ihnen immer betont wird – stellt niemand in Sachsen als solches infrage. Ich glaube auch, dass wir hier ein sehr gutes Gesetz haben, das tatsächlich gut funktioniert. Warum es so ruhig ist, hat der Kollege vom Städtetag gesagt, indem er deutlich gemacht hat: So ruhig ist es, weil wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern im Vorfeld verhandeln und nicht öffentlich. Es wäre im Sinne der Transparenz von öffentlichen Geldern vielleicht nicht schlecht, wenn man nicht hinter verschlossenen Türen miteinander verhandeln würde, sondern auch das eine oder andere Mal öffentlich. Oder Sie sagen deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht wissen, wie ihre Städte, die zumeist an den goldenen Zügeln des Landes hängen, tatsächlich reagieren; denn jeder, der Kommunalpolitik macht, weiß, dass die kommunalen Kämmerer, die kommunalen Finanzverantwortlichen in der Regel anders klingen als das, was hier durch den Städte- und Gemeindetag oder den Landkreistag gelegentlich als Einigung eingebracht wird. Die goldenen Zügel bleiben in diesem FAG also als solche erhalten, aber die finanzielle Belastung der Kommunen wird sich nicht verändern. Wir haben einige Vorschläge gemacht; ich erinnere nur an den, dass man ein paar Mittel mehr budgetiert. Sie selbst – der Finanzminister – haben im „Neuen Kämmerer“ erst in diesem Jahr, glaube ich, zumindest in der Online-Version, gesagt: „Da gibt es die Forderung, einfach mal 20 Prozent aller Förderprogramme einzustellen und die daraus gewonnenen Mittel in das Finanzausgleichsgesetz einzuspeisen. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar: Auf diesem Weg möchte man die dezentrale Verantwortung stärken. Den Grundsatz halte ich auch nicht für verkehrt, denn die Bürgermeister und Gemeinderäte wissen um die Bedürfnisse vor Ort sicherlich besser Bescheid als die Verantwortlichen in den Ministerien, die mit ihrem goldenen Zügel die Richtung vorgeben. Aber die Fachressorts müssen dann ‚verzichten‘. Ich ahne, dass die Diskussion ins Leere gehen würde.“ – Online-Ausgabe, „Der Neue Kämmerer“, 7. Juni 2022, Finanzminister Sachsen. Damit sagt der Finanzminister, sagen Sie doch ganz klar und deutlich eines: Ihnen ist bewusst, dass Sie die Kommunen knapphalten. Ihnen ist bewusst, dass Sie die Kommunen auch jetzt, in der neuen Situation, durch Preissteigerungen und Ähnliches erneut in eine Situation schicken, in der sie die Investitionen eher zurückstellen und Investitionen in Kultur, Bildung und Schule, Sport und andere Dinge nicht tätigen werden, damit sie am Ende eine vernünftige Haushaltsbilanz haben, dass sie in die Kita investieren, weil es gerade ein Förderprogramm gibt, obwohl vielleicht die Turnhalle daneben viel wichtiger wäre; denn die Entscheidung darüber, was eine Kommune macht, liegt immer noch beim Finanzministerium und den Ministerien hier in Dresden und nicht bei den Kommunen. Das wollen wir ändern. Wir wollen starke Kommunen mit eigener Entscheidungskraft. Das ist für uns wirkliche Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommune. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf zum FAG hat das Finanzministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt. Als die Verhandlungen liefen, sahen die finanziellen Rahmenbedingungen in den Planungen für die kommunale Familie für die nächsten zwei Jahre noch recht gut aus. Wie sich die bereits von mir genannten Krisen genau auf die kommunalen Haushalte auswirken, werden wir sehen und in den nächsten Monaten zu diskutieren haben. Ich möchte meinen Fokus beim Thema FAG heute auf den Klimaschutz richten; denn ob im Katastrophenschutz, in der Hochwasserbekämpfung, der Trinkwasserversorgung, der Beseitigung von Sturmschäden oder Schlammlawinen: Es vor allem die Kommunen sein, die die Kosten des Klimawandels zu tragen haben. Es gibt den Ausspruch „Wer sparen will, muss investieren“. Das ist mehr als eine Binsenweisheit; denn so schlummern beispielsweise noch große Einsparpotenziale in der kommunalen Gebäudesubstanz, die man durch kluge Investitionen gut erschließen könnte. Wir müssten damit längst weiter sein. Aber so schlägt die Energiepreisentwicklung in krasser Härte bei den Bewirtschaftungskosten unserer sozialen, kommunalen Infrastruktur durch. Ein Nichtstun im Klimaschutz ist mit einem besonderen Risiko für kommunale Haushalte verbunden. Wenn man sich den FAG-Entwurf anschaut, dann kann man sagen: So weit okay. Aber uns liegt ein FAG vor, das den Kommunen überhaupt keine Unterstützung dabei anbietet, ihre Strukturen an die veränderten Umweltbedingungen und den Klimawandel anzupassen. Im selben Zug ist es ein Paradox – es wurde heute zwar schon mehrfach von verschiedenen Stellen gelobt; ich sehe es aber sehr kritisch und skeptisch –, dass sich die pauschalen Zuweisungen für den Straßenbau mit einem dreistelligen Millionenbetrag im FAG 2023/2024 wiederfinden. Ich sage sehr freundlich und deutlich auch in Richtung des SMF: Das eine gibt es nicht ohne das andere. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dynamisierung der Kita-Pauschale. Diese liegt uns BÜNDNISGRÜNEN am Herzen. Hier gibt es von unserer Seite eine Offenheit, genauso wie auch anderen Ansätzen gegenüber, bei denen wir sagen: Dort müsste eine realitätsnahe Dynamisierung geschehen, zum Beispiel im Kulturlastenansatz. Ich bin sicher, wir werden das alles diskutieren. Am Ende werden wir ein tragfähiges Ausgleichsgesetz haben. Ich bin guter Dinge und freue mich auf die Beratung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD spricht Herr Abg. Panter, bitte.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das FAG ist ein sehr wichtiges Gesetz. Es regelt, unterstützt und stärkt die kommunale Selbstverwaltung und ist ein verlässliches System. Das haben wir bereits sehr oft besprochen. Wir stehen hinter dem FAG und dem Mechanismus, den es hat. Es muss aber auch Anpassungen geben. So hat es auch im letzten Doppelhaushalt Anpassungen gegeben, die jetzt erst Wirkung erzielen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Mal nicht ganz so viele Anpassungen gab. Positiv hervorzuheben ist sicherlich, dass es eine Risikovorsorge – es wurde bereits angesprochen – in diesem FAG gibt. Das ist ganz anders als im Landeshaushalt. Wichtig ist auch der Wunsch – das wurde ebenfalls angesprochen – der kommunalen Ebene, dass der Straßenbau stärker kommunalisiert werden soll. Dem ist nachgekommen worden. Auch dabei zeigt sich das gute Verhältnis, das der Freistaat mit den Kommunen auch in den Verhandlungen hat. Nun sehen wir aber auch außerhalb des FAG erhebliche Leistungen im Haushalt. Diese wachsen auf 3,8 Milliarden Euro, die in Richtung kommunale Leistungen fließen. Ich möchte auch Dinge wie den Breitbandausbau und graue Flecken hervorheben. Das ist absolut kein Pappenstiel, sondern ein sehr wichtiger Aspekt. Wichtig ist auch der Schulhausbau – eine sehr wichtige Hilfe für die Kommunen. Uns fehlt dabei, dass das Budget für die kreisfreien Städte nicht mehr in dieser Form vorhanden ist. Das halten wir für einen Fehler; dort muss Kontinuität hinein. Das wird sich ändern müssen. Ebenfalls interessant ist: Auf Seite 7 steht nicht umsonst so früh im Koalitionsvertrag der wichtige Passus, dass wir als Koalitionsfraktionen die Dynamisierung der Kitapauschale anvisieren. Nun sehen wir 50 Millionen Euro an Einsparungen durch zurückgehende Kinderzahlen. Wir waren verwundert, dass das Thema Dynamisierung der Kitapauschale in den Verhandlungen mit den Kommunen offensichtlich keine Rolle gespielt hat. Wir sind der Meinung, dass darüber zu sprechen sein wird – wir als SPD sind dazu bereit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen in der Drucksache 7/10439 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer den Überweisungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen. Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den ber 2022, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag. (Schluss der Sitzung: 15:56 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
