Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu den Rahmenbedingungen machen, unter denen wir diesen Doppelhaushalt aufstellen müssen. Es ist der zweite dieser Regierungskoalition, und es ist erneut einer, der vor der Herausforderung steht, in Krisenzeiten Stabilität und Gestaltung zu ermöglichen. Die Krisen, in denen wir uns befinden, sind existenziell. Ich glaube an die Bundesrepublik Deutschland und auch an Sachsen, daran, dass wir es schaffen können, mit diesen Krisen umzugehen. Doch wir können das nicht mit den Strukturen und Prioritäten, die wie unter einem Brennglas als große Schwachstellen offenbar geworden sind. So sind es der russische Krieg gegen die Ukraine, das Überschreiten der Leistungsgrenzen unseres Planeten und neuartige Krankheiten, die uns global vor Augen führen, wie notwendig es ist, dass wir Menschen unser Handeln radikal verändern. Sachsen kann sich nicht von diesen Faktoren freimachen, die sich auch bei uns gesellschaftlich und ökologisch auswirken. Haushalts- und Finanzpolitik trägt in solchen Zeiten eine besondere Bürde und Verantwortung. So ist die Kernfrage, mit der wir BÜNDNISGRÜNEN uns diesem Haushaltsentwurf nähern: Leistet das, was vorgeschlagen wird, einen Beitrag dazu, mit den Krisen umzugehen, und findet trotzdem politische Gestaltung statt? Einnahmen und Ausgaben bilden die zwei Säulen, die für einen Haushalt bestimmend sind. Die Einnahmensituation sieht für Sachsen im Moment nicht schlecht aus, was wir neben den Transfers von EU und Bund auch der Kraft der im Land erwirtschaftenden und arbeitenden Menschen zu verdanken haben. Traditionell wird in Sachsen im Finanzministerium die Steuereinnahmensituation allerdings mit mehr Abschlägen nach unten korrigiert als anderswo – aus der Sicht eines Finanzministeriums mitunter nachvollziehbar, aus der Sicht von Parlament, Wissenschaft und Öffentlichkeit intransparent. (Zuruf: Hört, hört!) Um einen Haushalt aufstellen zu können, braucht man eine valide Datenbasis. Diese wird in Sachsen teilweise noch immer zum Staatsgeheimnis erklärt. Das ist ein unnötiger Akt, der die Verhandlung unnötig belastet. Die Einnahmensituation, die dem Entwurf der Staatsregierung zugrunde gelegt wird, ist für unsere Fraktion so nicht zustimmungsfähig. (Zuruf von der AfD: Was? – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich sprach eingangs von existenziellen Fragen. In solchen Zeiten, noch dazu bei Inflation, macht man keine Steuererhöhungen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das ist volkswirtschaftlich falsch. Hinter uns liegt mindestens eine goldene Dekade. In solchen Zeiten, in Zeiten von wirtschaftlichem Aufschwung, kann man Steuererhöhungen machen – meinetwegen auch der Grunderwerbsteuer –, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Das wurde verpasst. Was man allerdings dringend machen muss, ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass man auf konjunkturbedingte Einbrüche reagieren kann. In Sachsen ist das derzeit nicht möglich, und das ist insbesondere in der jetzigen unwägbaren Situation auch gefährlich. Darum ist der notwendige Hebel, um die Einnahmensituation realistischer darzustellen, die Veränderung der Tilgungszeit für die aufgenommenen Corona-Kredite und nicht die Erhöhung von Steuern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Die Schuldenbremse in ihrer momentanen Ausgestaltung funktioniert nicht. Sie behindert Aufschwung und gefährdet die Gestaltung – nicht nur von Zukunft, sondern auch von Gegenwart. Eine Konjunkturkomponente, wie wir BÜNDNISGRÜNEN sie vorschlagen, kann verantwortungsvoll und zeitnah konjunkturelle Schwankungen abfangen. Dann wird man auch diese leidige, zittrige Diskussion um die Haushaltsausgleichsrücklage los. Der vorliegende Entwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurde also ohne eine Neuregelung im Mechanismus der Schuldenbremse aufgestellt. Das hat die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen zusätzlich belastet, und das ist eine beachtliche Hypothek für uns als Parlament. Wissenschaftlich konnten wir mittlerweile mehrfach klären, dass die sächsische Schuldenbremse nicht geeignet ist, da sie nicht auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren kann. Es leugnet doch aber nicht ernsthaft noch jemand, dass es notwendig ist, dass wir auf solche Einbrüche reagieren können? In diesem Sinne müssen wir auch an den Mechanismus der Schuldenbremse heran; denn konjunkturelle Einbrüche rettet man nicht mit dem Diktum „eisernen Sparens“ – das wären Größenordnungen, die das Potenzial haben, jeglichen sozialen Frieden in diesem Land nachhaltig zu zerstören, da wir dann nicht mehr von ein paar zivilgesellschaftlichen Trägern sprechen, denen man das Geld streicht, sondern von großen Investivblöcken, die man wegnehmen muss, wenn man diese Größenordnung ausgleichen will. Auch gesetzliche Pflichtleistungen wären dann nicht mehr zahlbar. Wer also der Auffassung ist, dass Sachsen nicht mehr investieren soll, der sage das bitte auch ehrlich – alles andere ist gefährliche Ahnungslosigkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Warum muss man in Krisenzeiten überhaupt investieren können? Man muss investieren können, um antizyklisch zu handeln. Das bedeutet, entgegen der Krise wirken zu können, um sie somit zu überwinden. Diesen Handlungsspielraum hat Sachsen im Moment nicht, und das halte ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für das größte systemische Haushaltsrisiko in diesem Land. Schauen wir uns die Ausgabensituation an: Angesichts der beschriebenen existenziellen Krisen muss oberste Priorität haben, den Freistaat Sachsen krisenfest aufzustellen. Die grundlegende Frage ist daher: Leisten die jeweiligen Ausgaben tatsächlich auch einen Beitrag dazu, krisenfester zu werden? Es darf unserer Auffassung nach kein öffentliches Geld dafür verwendet werden, etwas zu unterstützen, was uns in Krisen nicht hilft oder diese sogar verschärft. Wir brauchen intakte ökologische Systeme, in denen gesundes Wirtschaften möglich ist. Überall dort, wo versiegelt wird, wo Bäume fallen, wo Gewässer vertrocknen oder hochgradig krank sind – überall dort wird Krise verstärkt. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Überall dort, wo sich Gesellschaft, Menschen und Wirtschaft aufmachen, neue Wege zu gehen, um mit solchen Krisen umgehen zu können, ist es unsere Aufgabe als Politik, ihnen diesen Weg freizuräumen und genau dort zu unterstützen: an ihrer Seite. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alles, was wir zukünftig fördern, muss und sollte multifunktional gedacht werden. Sei es der Bereich Wohnen, Bauen, Mobilität oder Wirtschaftsförderung – alles, was wir mit öffentlichem Geld unterstützen, muss mehr sein als Investitionen in grauen Beton. Der Haushaltsentwurf fällt also in eine existenzielle Zeit. Ein Kürzungshaushalt wäre in der gegenwärtigen Situation gesellschaftlich und politisch verantwortungslos, und das geht nicht mit uns BÜNDNISGRÜNEN. Wir setzen auf eine solide Finanzpolitik, die unsere Werte erhält, in die Zukunft investiert und in der Gegenwart Wachstum und Wohlstand schafft. Wir setzen uns dafür ein, auch kommenden Generationen einen Gestaltungsspielraum zu vererben, und das setzt voraus, dass die öffentlichen Finanzen entsprechend tragfähig und nachhaltig aufgestellt sind. Dazu haben wir in Sachsen noch sehr viel auf der Agenda stehen. Das reicht von der dringend erforderlichen Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik über eine bereichsübergreifend verstärkte Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen, bessere Abstimmung bis hin – ich habe es schon ausgeführt – zur Überarbeitung der sächsischen Schuldenbremse. Der Entwurf der Staatsregierung ist für uns als Parlament ein Vorschlag, ein Zwischenstand, und wir werden in den nächsten Wochen diskutieren, ob er so geeignet ist, die vor uns liegenden Anforderungen und Aufgaben zu erfüllen. Wir wissen noch nicht, wohin uns die Preissteigerungen führen werden. Aber klar ist: Wir werden nachsteuern müssen, und dafür brauchen wir geeignete Instrumente. Für uns BÜNDNISGRÜNE wird daher der Schwerpunkt bei der Beratung des Entwurfs zum Doppelhaushalt im parlamentarischen Verfahren unter dem Stichwort der Krisenfestigkeit und der Frage stehen, ob geplante Ausgaben geeignet sind, darauf einzuzahlen. Der Erhalt unserer Ökosysteme als Lebensgrundlage allen Wirtschaftens und Lebens sowie das gesellschaftliche Ökosystem stabil zu halten – diesem Pfad werden wir folgen. In der nächsten Rednerrunde werden wir vertiefter in einzelne Facheinzelpläne hineinschauen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
