landtag.sachsen.de ↗

Hartmut Vorjohann

29.08.2022 Sitzungen 7/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich hoffe, Sie haben nach zweieinhalb Stunden Haushaltsdebatte noch genug Kondition für das Thema kommunaler Finanzausgleich; denn das ist eine richtig schöne Erfolgsgeschichte, die ich Ihnen gleich vorstellen darf, und verdient noch einmal eine muntere Debatte. Dem Hohen Haus liegt heute der Entwurf des Vierten Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen vor. Mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz beschreiten wir einen Weg von Kontinuität und Weiterentwicklung. Der Höhe nach ist der Finanzausgleich regelmäßig anzupassen und zwischen Kommunen und Freistaat abzurechnen. Den Maßstab hierfür liefert seit vielen Jahren der sogenannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz soll der Ausgleich so ausgestaltet sein, dass sich die Steuereinnahmen von Land und Kommunen gleichmäßig entwickeln. Diese Kontinuität sorgt für Verlässlichkeit, Planbarkeit und einen Parallellauf, der sich als Garant für eine faire und partnerschaftliche Entwicklung beider Ebenen sehr bewährt hat. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist daher zu Recht auf kommunaler Ebene in Sachsen, aber auch im Länderkreis und in der Finanzwissenschaft ein allgemein akzeptierter und sehr geschätzter Grundsatz. Dies zeigt sich in der jüngst veröffentlichten Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, dort geht es nämlich um die Verschuldung der Kommunen. Während die Verschuldung der Kommunen im Jahre 2021 bundesweit um 794 Millionen Euro anstieg, weisen die Kommunen im Freistaat Sachsen mit 549 Euro pro Einwohner nicht nur die geringste Verschuldung pro Kopf vor, sondern im Jahr 2021 ist die Verschuldung sogar zurückgegangen – früher lag sie nämlich bei 575 Euro –, und das also gegen den Bundestrend. Dieses Beispiel zeigt, dass der kommunale des Entwurfs Finanzbeziehungen zwischen und seinen Kommunen Gesetzentwurf der Staatsregierung Finanzausgleich in Sachsen eine verlässliche Einnahmenausstattung sichert und bundesweit zu sehr vorbildlichen Ergebnissen führt. Wie steht es nun um die finanzielle Ausstattung der Kommunen für die nächsten beiden Jahre? Zum einen steigen die eigenen kommunalen Steuereinnahmen derzeit deutlich an – wie überall – und werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung auch für die Jahre 2023 und 2024 um plus 5 bzw. 4 % weiter positiv entwickeln. Der eigentliche Einnahmenschub kommt aber über das kommunale Finanzausgleichsgesetz. Hier stehen Zuwächse in der Finanzausgleichsmasse von 550 Millionen Euro im Jahr 2023 und weiteren 446 Millionen Euro im Jahr 2024 zu Buche. Die Finanzausstattung wird danach also insgesamt um circa 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2024 wachsen. Das sind 13 % mehr bei den Kommunen. Einen derartigen Aufwuchs für die kommunale Seite hat es nach meiner Erinnerung im Freistaat Sachsen oder anderswo so noch nicht gegeben. Aber unsere Kommunen sind klug, das heißt vorsichtig; denn wir haben gemeinsam verabredet, dass im Jahr 2024 von diesen genannten Beträgen 300 Millionen Euro in eine Rücklage überführt werden. Hier erkennt man immer wieder die Stärke unseres Gleichmäßigkeitssystems. Die Kommunen partizipieren automatisch von einem Aufschwung und von Wirtschaftswachstum. In der Vergangenheit wurde oft die Forderung nach einem bedarfsorientierten Verteilungssystem aufgestellt. Erstens muss ein objektivierter Grundbedarf über alle Aufgaben der Kommunen und über alle Kommunen selbst mühselig ermittelt und anschließend mit den Kommunen auch vereinbart werden. Das ist extrem streitbefangen. Zweitens sind die Kommunen dann durch das sich daraus ergebende Kostenniveau auf der Einnahmenseite erst einmal quasi festgenagelt, sodass sie bei einer steigenden Einnahmekraft des Landes nicht automatisch partizipieren, sondern sich jeweils mühselig über ihre Einzelaufgaben in der Finanzausstattung hochargumentieren und hochkämpfen müssen, und auch das ist extrem streitanfällig. Unsere sächsischen Kommunen wissen den Wert des Automatismus unserer Gleichmäßigkeitsgrundsätze daher sehr zu schätzen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Sie partizipieren automatisch. Es gibt dabei auch eine Kehrseite: Im Abschwung geht es natürlich in den Rückwärtsgang. Das wissen unsere Kommunen auch, aber die langfristigen Perspektiven sind für die Kommunen viel, viel attraktiver. Ein Blick von außen macht erst richtig deutlich, welchen politischen Schatz wir mit dem kommunalen Finanzausgleich in Sachsen haben. Vor einigen Monaten haben wir ein Fachsymposium zum FAG durchgeführt und zahlreiche Wissenschaftler sowie Praktiker aus der gesamten Republik eingeladen. Mit großem Erstaunen haben sie die politische Geräuschlosigkeit unserer FAG-Debatten zwischen dem Land und den Kommunen festgestellt und gelobt. In anderen Bundesländern sei dies deutlich anders und streitbefangener. Das hohe Maß an Regelgebundenheit unseres Systems ist hierfür der zentrale Schlüssel, und daran gilt es unbedingt festzuhalten. Kommen wir zu weiteren Einzelheiten des aktuellen Gesetzentwurfs. Mit Blick auf wirtschaftliche und finanzielle Unwägbarkeiten wird im Jahr 2024 ein zentrales Vorsorgevermögen in Höhe von 300 Millionen Euro gebildet, um Risiken abzufedern; ich habe es erwähnt. Die Auflösung dieses Vorsorgevermögens erfolgt dann in den Jahren 2025/2026, falls es nicht schon vorher gebraucht wird. Damit stellen wir zum einen eine deutlich angewachsene Finanzausstattung zur Verfügung, und zum anderen schaffen wir Vorsorge für die Unwägbarkeiten der kommenden Jahre. Neben den grundsätzlichen Fragen der kommunalen Finanzausstattung nehmen wir mit dem Gesetzentwurf auch aktuelle Herausforderungen und zukünftige Ausgaben in den Blick. Die forcierte Digitalisierung und die Verbesserung der Anbindung an das Breitbandnetz sind wichtige Zukunftsaufgaben. Diesen Aufgaben stellen wir uns auch im kommunalen Finanzausgleich. Aus der Finanzausgleichsmasse beteiligen sich die Kommunen am Finanzierungsaufwand für den Gigabit-Ausbau der Telekommunikationsnetze, sozusagen der Schließung der Lücken bei den grauen Flecken – ich habe eben schon einmal darüber berichtet –, und stellen dafür 10 % der dort entstehenden Kosten aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Die Anfangsraten fließen in den Jahren 2023/2024 und sind mit 30 Millionen Euro vorgesehen; und in den Folgejahren geht es weiter. Der Gesetzentwurf sieht außerdem Zuweisungen für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung, unter anderem im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes, vor. Dies dient dazu, die Verwaltungen der Kommunen digital zu modernisieren, um für Wirtschaft und Bürger attraktive digitale Leistungen anbieten zu können. Für die Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine sollen die Kommunen ebenfalls Mittel in erheblichem Umfang erhalten. Dabei reichen wir die Mittel, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, über den Mechanismus des FAG an die Kommunen weiter. So stocken wir die nach Abzug der Bundesbeteiligung verbleibenden Kosten der Unterkunft für Geflüchtete auf. Für Kosten in den Kitas und im Schulhort, auch für den Integrationsaufwand, ist pro Kind aus der Ukraine pro Monat eine Pauschale in Höhe von 330 Euro vorgesehen. Darüber hinaus soll den Kommunen eine Pauschale für alle sonstigen Flüchtlingsbelastungen gewährt werden. Insgesamt sollen nach dem Gesetzentwurf so zusätzliche Unterstützungsleistungen an die Kommunen in Höhe von 70 Millionen Euro geleistet werden. Ein nächstes wichtiges Thema ist der Straßenbau. Nachdem bereits mit dem Finanzausgleich 2021/2022 der Ausgleich für Straßenlasten um 15 % – und damit von 100 Millionen auf 115 Millionen Euro – deutlich erhöht worden ist, gehen wir mit dem Gesetzesentwurf den nächsten Schritt – und zwar einen ziemlich großen. Zukünftig soll die Förderung des kommunalen Straßenbaus nahezu ausschließlich über den kommunalen Finanzausgleich erfolgen, und zwar bedarfsorientiert, flexibel, regional und vor allem in eigener Verantwortung. (André Barth, AfD: Ja!) Hierzu werden die kreisfreien Städte und Landkreise mit sogenannten Kommunalbudgets ausgestattet. Über die Verwendung im jeweiligen Landkreis entscheiden allein die Gemeinden und die Landkreise. Aufgrund der vor Ort erkannten Notwendigkeiten werden die Mittel mit Maßnahmen unterlegt und auf Prioritätenlisten eingeordnet. Anhand dieser Listen werden die Mittel dann zugewiesen. Die Förderverwaltung selbst wird damit deutlich verschlankt. Das bedeutet mehr Flexibilität, mehr Gewicht für die Entscheidung vor Ort, mehr kommunale Eigenverantwortung sowie kürzere und hoffentlich auch schnellere Entscheidungswege. Das Kommunalbudget hat in den Jahren 2023 und 2024 einen Umfang von jeweils 115 Millionen Euro. Gegenüber dem aktuellen Mittelvolumen im Haushalt 2022, also auf der staatlichen Seite des Haushaltes, bedeutet dies eine Aufstockung um 70 Millionen Euro, und ich spreche hier von jährlichen Beträgen. Ich komme noch einmal auf unser Symposium zurück. Im Ergebnis konnten Praktiker, Finanzwissenschaftler und Verfassungsjuristen ein weitestgehend einheitliches Fazit ziehen: Der kommunale Finanzausgleich in Sachsen bietet mit seinen klaren Regeln und unabhängigen Indikatoren die belastbare Struktur für eine verlässliche Planung der Finanzausstattung der Kommunen. Gleichzeitig bietet das System Stellschrauben und Ansatzpunkte für eine stetige Weiterentwicklung ganz im Zuschnitt auf die jeweiligen Herausforderungen der Zeit. Diesen Grundzügen – Berechenbarkeit, Regelgebundenheit und stetige Weiterentwicklung – folgt auch dieser Gesetzentwurf. Bei der Beratung dieses, wie ich finde, außerordentlich schönen Gesetzentwurfs wünsche ich Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten außerordentlich gewinnbringende Momente. Ich freue mich auf diese Debatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Löffler.

Protokoll ↗