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Jan Löffler

CDU 29.08.2022 Sitzungen 7/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin in meiner Rede anlässlich der Haushaltseinbringung schon kurz hervorgehoben, welch große Bedeutung das Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen für uns hat. Wir als CDU setzen auf die enge Partnerschaft sowie eine möglichst weitgehende Eigenverantwortung unserer Landkreise, Städte und Gemeinden. Dies spiegelt sich nun auch im vorliegenden Vierten Gesetz über die Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen wider. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Auch hierzu hat der Finanzminister weitestgehend eingeführt. Erlauben Sie mir daher, die Möglichkeit zu nutzen, noch einmal einige zentrale Punkte aufzugreifen. Grundsätzlich kann ich feststellen, dass auch weiterhin am vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz festgehalten wird. Dieser regelgebundene Verteilungsmechanismus hat sich im Freistaat bewährt. Er vermeidet die Verteilungskämpfe und stellt eine dynamische Einnahmenentwicklung der Kommunen sicher; auch das haben wir schon vom Finanzminister gehört. Das System wird aber auch regelmäßig überprüft, um etwaige Ungleichgewichte schon frühzeitig zu erkennen und, wenn nötig, auszugleichen. In diesem Sinne erhöhen steigende Leistungen des Freistaates Sachsen den Finanzausgleich in den Jahren 2023 und 2024. Zusammen mit dem eigenen Steueraufkommen der Kommunen entwickeln sich die kommunalen Einnahmen hier von 7,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 9,2 Milliarden in 2024 signifikant. Den Kommunen wird es damit weiterhin ermöglicht, wichtige Leistungen unmittelbar vor Ort zu erbringen. Das begrüßen wir ausdrücklich; denn dadurch werden verschiedenste kommunale Themenbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen – vom Schul- und Krankenhausbau über die Abwasserentsorgung bis hin zu Kulturangeboten –, gestärkt. In diesem Zusammenhang ist auch die weitgehende Überführung des kommunalen Straßenbaus in das FAG zu sehen. Dazu werden der FAG-Masse pro Jahr 80 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt zugeführt. Im Einzelplan 07 des Wirtschaftsministeriums werden die verbleibenden Mittel zur Förderung des kommunalen Straßenbaus gleichzeitig aber bei Weitem nicht in gleichem Umfang zurückgeführt, sodass damit die Kommunen nach dem Regierungsentwurf gegenüber dem Jahr 2022 ein sattes Plus in diesem Bereich verbuchen können. Die Verteilung des Straßenbaubudgets geht damit nun in die Eigenverantwortung der Landkreise über. Dadurch können in Zukunft Antragsstaus besser vermieden werden. Die Selbstverwaltung der kommunalen Ebene wird weiter gestärkt und die Auskömmlichkeit zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus für die nächsten Jahre gesteigert. Jetzt gilt es zu schauen, ob durch die Neuausrichtung dieser Mittel tatsächlich auch schneller und kontinuierlicher das Geld auf die Straße gebracht werden kann. Schauen wir mal! Darüber hinaus begrüßen wir die Verständigung zwischen Finanzministerium und Kommunen, dass aus der FAGMasse im Jahr 2024 300 Millionen Euro herausgelöst und einem kommunalen Vorsorgefonds zugeführt werden. Anders als beim übrigen Staatshaushalt, wo wir die Abschmelzung der Haushaltsausgleichsrücklage beobachten, dienen diese Mittel dazu, künftige Risiken und die aktuelle Krise entsprechend abzufedern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt scheint die Kombination aus etablierten Ansätzen, neuen Herangehensweisen und dem vorliegenden Vierten Gesetz über die Finanzierungsbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen für beide Seiten – sowohl für den Freistaat als auch für die Kommunen – an vielen Stellen sinnvoll und zielführend zu sein. Im neuen Gesetz werden die etablierten Grundsätze beibehalten und die kommunalen Zuständigkeiten zeitgleich gestärkt. Damit ist und bleibt das FAG Ausdruck der engen partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Wichtige kommunale Zuständigkeiten werden wir auch weiter stärken. Das wird, wie ich auch vorhin schon einmal gesagt habe, auch dadurch bestätigt, dass wir nach wie vor eine der höchsten Kommunalzuweisungsquoten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland haben. Trotzdem gilt es auch diesen Gesetzesentwurf noch einmal eingehend zu prüfen. Wir werden uns die nötige Zeit dazu nehmen. Wir werden externen Sachverstand dazu hören und darüber beraten, ob und inwieweit Anpassungsbedarf besteht. In jedem Fall sehe ich in dem Entwurf, wie er vorgelegt wurde, eine fundierte Basis, um unsere Kommunen leistungsfähig in die nächsten Jahre zu führen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für DIE LINKE Herr Schultze, bitte.

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