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43. Sitzung (WP7)

05.01.2022 · 65 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (19)CDU (7)Die Linke (6)SPD (4)GRÜNE (1)

Dr. Matthias Rößler

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich im neuen Jahr und ich hoffe, Sie haben die Weihnachtstage angenehm verbringen können. Eigentlich wollte ich auf meine Neujahrsansprache – zumindest in dieser analogen Form – verzichten, wollte Ihnen die Anreise in Zeiten der Pandemie am ersten Arbeitstag des neuen Jahres ersparen. Nun gibt mir die beantragte Sondersitzung die Gelegenheit, vor Eintritt in die Tagesordnung einige Neujahrsworte an dieses Hohe Haus zu richten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete – anders, ungewohnt, mit wenig Nähe und zu viel Distanz. Die unsichtbare Plage der Corona-Pandemie beherrscht uns noch immer. In Gedanken bin ich in diesen Tagen bei all denen, die in unserem Freistaat hart gegen die Pandemie ankämpfen, insbesondere bei dem medizinischen Personal und den Pflegekräften, die in den Kliniken an vorderster Linie hochprofessionell ihre Arbeit tun, die den Erkrankten helfen und dabei auf so vieles verzichten, nicht zuletzt auf ihr Familien- und Privatleben. Ich denke an all jene, die trotz der vielen Erschwernisse unser Land am Laufen halten, die in allen Bereichen des Wirtschaftslebens, in den Bildungseinrichtungen, im Sicherheits- und Justizbereich oder in den Verwaltungen ihre Pflicht erfüllen. Ich denke an die vielen Ehrenamtlichen, die den Mut nicht sinken lassen und geduldig die Pandemiebekämpfung mittragen. Ihnen allen danke ich von Herzen. Sie stehen für das, was unser Land und seine Menschen ausmacht. (Beifall des ganzen Hauses) Meine Damen und Herren, wir durchleben gerade eine Zeit der Zumutungen. Einige Zumutungen sind durch die Pandemie über uns gekommen, einige haben wir uns in Form von Beschränkungen als freie Bürgergesellschaft bewusst auferlegt. In jedem Fall ist der Preis, den wir für diese Pandemie und ihre Eindämmung zahlen, sehr hoch. Zudem durchleben wir eine Zeit der Unsicherheit. Politik hieß schon immer: Entscheiden unter Unsicherheit, Entscheiden in Situationen, in denen es oft nur eine angenähert gute Lösung unter vielen gibt. Die Pandemie spitzt diese Art der Entscheidungsfindung zu, sie zwingt zu Versuch und Irrtum, sie offenbart angesichts unvorhersehbarer Entwicklungen und unbestreitbarer Zwänge eben auch Fehler. Ja, sie legt die menschliche Fehlbarkeit offen. Schon beim Kirchenvater Hieronymus heißt es: Irren ist menschlich, aber im Irrtum verharren ist teuflisch. Die Frage ist, was man aus der Einsicht in die eigene Fehlbarkeit macht. Zumutungen und Unsicherheit sind in der Covid-Pandemie Realität. Beides müssen wir in unserer parlamentarischen Demokratie zu beherrschen lernen; schließlich ist die Gefahr einer andauernden Vertrauenskrise riesengroß. Wir sehen eine Inflation des Misstrauens in die Politik. Die Rede ist gar von einer „Misstrauensgemeinschaft“, die unserer Demokratie schadet. Der Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird dann bei einigen zum Selbstzweck, verirrt sich in Wut und in Misstrauen allem und jedem gegenüber. Die Zivilisiertheit unserer Demokratie nimmt so Schaden. Ich möchte aber auch die übergroße andere Seite betonen, die mit den Zumutungen und der Unsicherheit unserer Zeit produktiv umzugehen sucht, die das so wichtige Sozialgefüge in unserem Land zu bewahren hilft. Diese stille Seite, die sich dem guten Miteinander verschrieben hat, gibt mir Kraft. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt: Wir sind den gegenwärtigen Herausforderungen gewachsen. Unsere Bürgergesellschaft muss sich auf allen Ebenen immer wieder um Aussöhnung bemühen, sie muss Brücken bauen und verhindern, dass Radikalität und Zwietracht unser Zusammenleben vergiften. Wir brauchen wieder eine Vertrauensgemeinschaft. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Als Staat müssen wir souverän reagieren und Handlungsfähigkeit beweisen. Krisenbewältigung ist eine ureigene Staatsaufgabe, deshalb gilt auch bei den Corona-Regeln: Rechtsbruch und Gewalt sind illegal und werden geahndet. Da kann es kein zweierlei Maß geben. Als Politik sollten wir die Gesetze der Notwendigkeit erkennen und entsprechend handeln. Wir brauchen auch in schwierigen Situationen einen klaren Kopf, ein realistisches Herangehen, politische Urteilskraft und ein eigenes Fehlerbewusstsein. In allen drei Bereichen liegt in dieser Krise das Rettende. Unsere parlamentarische Demokratie besteht diese Bewährungsprobe. Es stellt sich dann die Frage, was jeder Einzelne tun kann. Meine Damen und Herren, die Impfung gegen Covid-19 ist so etwas. Sie ist unser wichtigster Weg aus der Pandemie. Während die Entwickler der Impfstoffe eine herausragende Arbeit geleistet haben oder leisten, tun wir uns als Gesellschaft unglaublich schwer mit dem Ergebnis. Da werden hochwirksame Impfstoffe zerredet, angezweifelt, abgelehnt, teilweise geschieht das aus persönlicher Angst, teilweise stehen hinter dieser Ablehnung krude Verschwörungsideen. Ich appelliere daher noch einmal an die Landsleute, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen bisher nicht haben impfen lassen: Bitte greifen Sie die Angebote auf! Ergreifen Sie die ausgestreckte Hand der Medizin! Schützen Sie sich und schützen Sie andere! Helfen Sie bitte alle mit, die Pandemie zu bekämpfen! Helfen Sie einander! Das Virus bringt Leid über uns, es bringt Krankheit und Tod. Die Impfung schützt uns vor diesem Leid. Ja, wir Menschen sind aus „krummem Holz“ geschnitzt und nicht zu Unrecht eigensinnig, aber der unversöhnliche Gegensatz, der sich in dieser Frage so verhärtet, ist falsch. Am Anfang steht immer das Virus als Bedrohung. Was am Ende steht, das ist unsere freie Entscheidung als mitverantwortliche Bürger. Ich bin der Meinung, wir sollten Verantwortung für uns und für andere zeigen. Die Impfung zeigt eine solche Verantwortung. Das ist die gemeinsame Kraftanstrengung, um wieder zu unserem gewohnten Leben, zur Normalität der Freiheit zurückkehren zu können; denn wir brauchen unbedingt Stabilität, ob in Bildung, Wirtschaft, Gesundheit, Gesellschaft oder Staat. Die Stabilität kann es mit einer andauernden Pandemie nicht geben. Uns Landesparlamentarier fordert das in besonderer Weise. Wir fassen politische Beschlüsse. Das ist die eine wichtige Seite. Auf der anderen Seite müssen wir uns in die gesellschaftliche Debatte einbringen, sollten Überzeugungsarbeit leisten und Politik vermitteln, wo es nur geht. Wir müssen dabei den Menschen Lösungen anbieten, die von Alltagsvernunft zeugen, und Wege hin zur Stabilität weisen, auch wenn wir den Menschen damit etwas zumuten. Das ist nun einmal verantwortungsvolle Politik. Ich danke an dieser Stelle allen, die das Tag für Tag versuchen, und ich bitte Sie, ja, ich fordere Sie auf: Lassen Sie hier keinesfalls nach! Meine Damen und Herren! Auch wenn es momentan schwerfällt, so dürfen wir als Demokraten gern enthusiastisch sein. Der Schriftsteller Christian Morgenstern nannte den Enthusiasmus einmal das schönste Wort auf der Erde – Begeisterung, Leidenschaft, Tatendrang, Entschlossenheit. Eröffnung Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie darüber informieren, dass Frau Dr. Christiane Schenderlein, Mitglied der CDU-Fraktion, auf ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags am 3. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung verzichtet hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Wahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Tom Unger, Listennachfolger von Frau Dr. Schenderlein, mit Wirkung vom 4. Januar 2022 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für ihn gilt zukünftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Ohne sie kann und wird es nicht gehen, wollen wir die Stabilität unserer Demokratie wahren, zumal die vor uns liegenden Aufgaben, die wirklich großen Herausforderungen zahlreich sind: die Wirtschafts- und Währungsstabilität, die technologische Transformation, die Entwicklung bei Migration und Demografie, der Klimawandel, die Verschiebungen der globalen Ordnung, der weltweite Systemwettbewerb – ja, der ist zurück, es gibt kein Ende der Geschichte – und vor allen Dingen auch unsere europäische Rolle darin. Das sind die Themen des neuen Jahres. Entscheidend ist, ob wir uns entschlossen diesen Herausforderungen stellen oder ob wir davor die Augen verschließen, den Kopf gar in den Sand stecken. Eine gestaltende, enthusiastische Politik für Stabilität und Freiheit wird immer den erstgenannten Weg wählen, wohlgemerkt, ohne in einer Zeit des Wandels und der komplexen Veränderungen die zentralen Pfeiler unseres Gemeinwesens, ohne Identität, Kultur, Heimat, Familie und die zwischenmenschliche Solidarität zu gefährden. Darin liegt die große politische Aufgabe in unserem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen ein gesundes Jahr 2022. Ich wünsche Ihnen Glück und Zufriedenheit sowie viel Enthusiasmus und die politische Kraft für das, was das neue Jahr für uns bereithält. Vielen Dank! (Beifall des ganzen Hauses) Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Da der Handschlag in der derzeitigen Situation nicht angezeigt ist, bitte ich Herrn Unger sich zu erheben und die Verpflichtung mit einem deutlichen Ja zu bekräftigen.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. – Ich stelle damit fest, dass die Verpflichtung von Herrn Tom Unger ordnungsgemäß erfolgt ist. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Hartmann, Herr Hippold, Herr Löffler, Herr Nowak, Herr Keil, Herr Panter, Frau Gorskih, Frau Feiks, Frau Mertsching, Herr Thumm, Frau Kliese und Herr Zwerg. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 11 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten, fraktionslose Abgeordnete je eine halbe Minute, Staatsregierung 10 Minuten. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für Versammlungsfreiheit in Sachsen Drucksache 7/8539, Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose Mitglieder des Landtags und Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir eröffnen die Aussprache mit der Fraktion der AfD. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreites missbraucht wird. Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen – so der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei am 28. Dezember 2021. Diese Aussage aus qualifiziertem Munde unterstreicht die Notwendigkeit und die Dringlichkeit unseres Antrages, die völlig unverhältnismäßige Beschränkung der Versammlungsfreiheit in Sachsen zu beenden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie in Deutschland geht auch in Sachsen ein Riss durch die Gesellschaft, ein Riss, der sie in Impfbefürworter und Impfskeptiker spaltet. Dieser Riss zieht sich inzwischen durch Familien, durch Freundeskreise, durch Belegschaften von Unternehmen und Behörden, er spaltet die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig haben immer mehr Menschen die Courage, gegen diese Spaltung von Land und Gesellschaft zu protestieren. Waren es bisher eher Kleinstädte in Sachsen und Thüringen, so erfasst der Protest jetzt viele Städte in Westdeutschland. In Düsseldorf, München und Hamburg zum Beispiel gehen Tausende Menschen auf die Straße. Die mediale Hetze von Blättern, wie der „Sächsischen Zeitung“, es handle sich um eine grölende Minderheit, nimmt kaum noch jemand ernst. Am 19. November 2021 hat die Sächsische Staatsregierung die derzeit gültige Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass Versammlungen ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen begrenzt sind. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungen praktisch ausgehebelt. Aber jeder Grundrechtseingriff bedarf einer sorgfältigen Begründung, die fortlaufend zu überprüfen und zu erneuern ist. Eine solche Begründung ergibt sich weder aus der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, noch ist sie in sonstiger Weise erkennbar. oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die TagesMeine Damen und Herren! Ich rufe auf nicht unverhältnismäßig beschränken! Antrag der Fraktion AfD Ob und welche Gefahren von Versammlungen ausgehen, welchen Einfluss sie auf das Infektionsgeschehen haben, wird an keiner Stelle erörtert. Diese Gefahren werden einfach behauptet. Dabei weiß es die Sächsische Staatsregierung längst selbst viel besser. In der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung stellt sie nämlich fest, dass Infektionen hauptsächlich über Aerosole in Innenräumen erfolgen. An der frischen Luft hingegen besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr. Sie wissen es, Zusammenkünfte von Menschen im Freien sind kein Infektionstreiber. Ganz offensichtlich dient die Zehn-Personen-Regel der Verordnung, nicht dem Infektionsschutz. Sie dient einzig dazu, die Kritiker der fehlgeschlagenen Corona-Politik mit fadenscheinigen Argumenten mundtot zu machen. (Beifall bei der AfD) Um den verordneten Maulkorb zu umgehen, greifen die Bürger zu alternativen Formen des Protestes. In vielen Städten, auch in Sachsen, spaziert man inzwischen gemeinsam als Ausdruck des Protestes. Der Polizeieinsatz bei diesen Spaziergängen ist äußerst unterschiedlich, zum Teil nur als begleitende Beobachtung, zum Teil aber auch als massive, harte und abschreckende Eingriffe. Proteste und öffentliche Kritik am Versagen der Staatsregierung sind nicht nur ein Verfassungsrecht, diese Kritik ist gerade hier im Freistaat Sachsen mehr als berechtigt. Die Liste der Fehlentscheidungen der Regierung wird immer länger. Null Vorsorge für mögliche Virusepidemien, wochenlange Verschleppung der Testmöglichkeiten in Altenund Pflegeheimen, monatelange Schulschließungen, falsche Versprechungen über einen jahrelang anhaltenden Impfschutz, wiederholte Versprechungen, dass es keine Impfpflicht geben werde, auch von unserem Ministerpräsidenten im Mai 2020, logistisches Chaos bei Impfterminen – Tausende Sachsen mussten nach Thüringen, Brandenburg und Bayern fahren, weil es hier keine Impftermine gab –, Androhung und Durchsetzung unsinniger Maßnahmen wie 2G, die Tausende Geschäfte ruinierten und gesunde Menschen aussperrten, fortgesetztes Kaputtsparen des Gesundheitswesens, selbst im letzten Jahr. Pflegekräften, die Sie im letzten Winter noch als CoronaHelden lobten, drohen Sie heute mit der beruflichen Existenzvernichtung. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Diesen Spiegel des eigenen Versagens will sich die Staatsregierung natürlich nicht vorhalten lassen, stattdessen schränkt sie mit der Zehn-Personen-Regelung für Versammlungen die Grundrechte in verfassungswidriger Weise ein. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Aufgabe als Parlament ist nicht der Schutz der Regierung vor der Kritik der Bürger. Unsere Aufgabe ist es, für das Wohl des Freistaates Sachsen Sorge zu tragen, die Regierung konstruktiv, aber vor allem kritisch zu begleiten und insbesondere Regierungsentscheidungen zu unterbinden, die den inneren Frieden im Freistaat gefährden. (Beifall bei der AfD) Deshalb fordern wir heute die Regierung auf: Verzichten Sie beim Beschluss weiterer Corona-Verordnungen auf Regelungen, die das Versammlungsrecht derart massiv beschneiden! Falls das Versammlungsrecht oder andere Grundrechte eingeschränkt werden sollen, muss die Staatsregierung das in Zukunft fundiert, juristisch und naturwissenschaftlich begründen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Urban hat für die AfD die Aussprache eröffnet. Jetzt kommt für die CDUFraktion Kollege Modschiedler zu Wort.

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Martin Modschiedler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieses Tagesordnungspunktes lautet „Versammlungsfreiheit in Sachsen nicht unverhältnismäßig beschränken“. Das ist der Titel. Das wollen wir auch nicht. Wie kann man ein Versammlungsrecht überhaupt verhältnismäßig oder unverhältnismäßig beschränken? Oder wie kann es beschränkt sein? Vorangestellt: Wir befinden uns mitten in einer weltumspannenden Pandemie, und das stellt auch unsere Gesellschaft und unsere Demokratie vor enorme Herausforderungen. Der Landtagspräsident hat es gerade gesagt. Das gilt insbesondere mit Blick auf unseren Grundrechtsschutz. Der Gesetzgeber und der Verordnungsgesetzgeber beachten und beurteilen die Dynamik des Pandemiegeschehens ebenso wie die Fortschritte bei der Eindämmung des Virus in der Medizin. Wir wissen nicht, was in zwei Wochen, in drei oder vier Wochen ist. Es bedarf also eines präventiven Schutzes. Es bedarf präventiver Schutzkonzepte. Die Staatsregierung kann nur für die Zukunft vorausgreifend regeln. Sie entscheidet auf der Grundlage ebendieser wissenschaftlichen Modelle und der Beratung der Sachverständigen. So funktioniert im Übrigen die Angemessenheitsprüfung. So funktioniert die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Grundrechten. Im Antrag der AfD stellt diese nun fest, dass sie wusste, dass die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt war. Das ist wieder, sich mit der Kaffeetasse hinzusetzen und zu sagen: Ich wusste von Anfang an, es war falsch. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird gewährleistet. Das ist klar. Es kann auch nur auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden, eben auf Zeit. Der Bundesgesetzgeber hat den jeweiligen Staatsregierungen im § 28 des Bundesinfektionsschutzgesetzes die Befristung der Corona-Verordnung – also auf Zeit – und damit die ständige Abwägung zwischen Pandemiegeschehen und Grundrechtsschutz mitgegeben. Diese Eingrenzung auf einen ganz kurzen Zeitraum, in dem aufgrund der für die Zukunft getroffenen Prognosen entschieden wird, bilden einen ganz klaren Rahmen für Grundrechtseinschränkungen innerhalb der Pandemie. War und ist nun die Einschränkung auf zehn Personen unverhältnismäßig? (Zurufe von der AfD: Ja!) Ist sie unangemessen? (Zurufe von der AfD: Ja!) Die Kabinettsmitglieder haben Berater, die Menschen aus Fleisch und Blut sind, wie wir auch. (Zuruf von der AfD: Ach!) Sie können weder in eine gläserne Kugel schauen, noch haben sie irgendwie das Orakel zur Verfügung. Wenn uns dieses Virus eines vor Augen geführt hat, dann, dass es keine hundertprozentige Sicherheit und keine absolute Gewissheit gibt. Aus diesem Grunde sind die Entscheidungen immer das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses und müssen im Rahmen einer Sachverständigenprognose und unter Beachtung aller aktuellen Erkenntnisse aus Medizin, Wissenschaft und Forschung getroffen werden. Dazu kann und muss das Versammlungsrecht für einen eingeschränkten Zeitraum beschränkt werden können, wenn die Erkenntnisse vorliegen, dass die Versammlungen zur Verbreitung des Virus beitragen können. Die Beschränkung auf zehn Personen war zu dem Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Umstand geschuldet, dass unsere 7- Tage-Inzidenzzahlen in Sachsen über 1 000 lagen – man erinnere sich –, in manchen Bereichen lagen sie bei 2 000, sogar 3 000. Aktuell liegen sie noch unter 300. Auch das ist ein Erfolg. Es konnten viele Menschen dadurch gerettet werden. Man geht davon aus, dass bis zu 2 000 Menschen vor dem Tod bewahrt werden konnten. Das ist ein christliches Menschenbild, das man sich vor Augen führen sollte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Hier wird also die Staatsregierung für die Zukunft eine neue Ermessensentscheidung treffen. Der Verordnungsgeber kann nur für die Zukunft entscheiden, und die Zahl Zehn war zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis einer intensiven Abwägung mit den Sachverständigen der Staatsregierung. Diese Abwägung wird erneut auf der Basis der aktuellen Zahlen und der Anhörung der Fachausschüsse hier im Parlament geführt werden. In dem Antrag der AfD-Fraktion wird davon gesprochen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weitestgehend bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt sei, so schreiben Sie. Was das bedeuten soll, geht aus dem Antrag nicht hervor. Vielmehr wird sich einzig darauf berufen, dass Versammlungen laut eigener Überzeugung stattfinden könnten, da die Tröpfcheninfektion hauptsächlich in Innenräumen stattfinde. Die Staatsregierung wolle das Bedürfnis der Bürger ohne triftigen Grund – Sie haben es eben wiederholt – beschränken, und das führe, so die AfD, zur Spaltung der Gesellschaft. Nein. Zur Spaltung führt, dass Sie hier die Wahrheit weggelassen haben. Die AfD will erreichen, dass alle protestieren können und die Staatsregierung dafür Sorge tragen muss, dass die Maskenpflicht und die Abstandspflicht von allen eingehalten und von der Polizei kontrolliert werden. Diese Pflichten halten Sie, liebe AfD-Fraktion – und das können wir immer erleben –, hier im Haus selbst nicht ein. Wie soll das dann die Polizei kontrollieren? Die Frage erübrigt sich. Das ist echt unglaublich. Soll die Polizei dann noch die Masken mitbringen, den Leuten geben, und die setzt dann keiner auf? (Zurufe von der AfD) Schlimmer noch – und das ist ein wesentliches Problem des Versammlungsrechtes: Sie gefährden damit sich und andere Menschen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es geht hier nicht um die Auseinandersetzung von Nichtgeimpften oder Geimpften, Nichtgeimpfte gegen Geimpfte. Sie haben es vorhin in Ihrer Rede noch einmal gesagt. Es geht meiner Ansicht nach um eine ganz grundsätzliche Frage, wie wir persönlich unseren Freiheitsbegriff sehen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ist er frei von allen Bindungen, also auch frei von der Grundrechtsbindung anderer? Geht es hier um meine Rechte, oder stehen meine Freiheit und meine Freiheitsrechte nicht vielmehr im Zusammenklang miteinander, auch und vor allem mit den Rechten und Grundrechten der anderen? Freiheit bedeutet immer auch Verantwortung, und Verantwortung trage ich nicht nur für mich selbst, sondern auch für die anderen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Man hört immer wieder den Satz: Mir egal, ich bin einfach nur gesund, reicht. Das kann ja zurzeit auch so sein, aber das Gesundheitssystem – und das ist der wichtige Aspekt – muss doch vor der Überlastung geschützt werden. Morgen, morgen ist diese Person dann Corona-krank und wird auf die Intensivstation eingeliefert. Eine andere Person hat dann einen schweren Unfall gehabt, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erlitten und wird ebenfalls auf die Intensivstation eingeliefert. Jetzt muss der diensthabende Arzt entscheiden, wer das höhere Recht hat, behandelt zu werden. (Zuruf von der AfD) Mit einer Impfung, meine Damen und Herren, hätte diese Ich-bin-einfach-nur-gesund-Person einen Beitrag für unsere Gesellschaft und mit der Impfung auch einen Schutz unserer Mitmenschen leisten können. Das ist seine Verantwortung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Unser gemeinsamer Wille ist das Gemeinwohlinteresse. Das ist für mich gelebter Sozialstaat, und so ist es auch im Grundgesetz verankert. Die ach so gesunden Spaziergänger und Impfgegner werden sich auf diesen Sozialstaat spätestens dann berufen, wenn sie beatmet werden müssen. Dann wollen sie auch bevorzugt behandelt werden. Das ist für mich klassisch schizophren. Nur weil die Impfung eine Erkrankung nicht verhindern kann, ist sie nicht gleichzeitig untauglich, wie es immer propagiert wird. Sie kann den Verlauf mildern, das haben alle Sachverständigen gesagt. Sie vermindert auch die Verbreitung dieses Virus, auch eben bei diesen von Ihnen propagierten Versammlungen, die in ungeahnten Maßen weitergeführt werden müssen. Ich rate doch auch nicht dem Fußballverein, den Torwart einzusparen, da 99 % aller Tore mit Beteiligung eines Torwarts gefallen sind. Keiner weiß, wie viele Tore dieser Torwart verhindert hat. Genauso ist es doch auch mit der Impfung. Wir wissen aber jetzt schon – und da sind wir weiter als beim Torwart –, dass die Impfungen viele, viele Menschen schützen konnten und die Krankheitsverläufe nachweislich linderten. Zusammenfassend: Ja, wir haben eine außergewöhnliche Krisensituation, die auch die Grundrechte zeitlich begrenzt, weil diese nach intensiver Abwägung der widerstreitenden Interessen eingeschränkt werden können, wenn sie nach intensiver Beratung das mildeste Mittel darstellen. Diese Abwägung muss zeitnah im Sinne des § 28 Bundesinfektionsschutzgesetz alle vier Wochen erneut erörtert werden. Das ist geschehen. Im Übrigen hätten Sie, liebe AfD-Fraktion, in den vielen, vielen Ausschusssitzungen immer wieder Gelegenheit gehabt, genau dieses Thema vorzubringen und dazu Stellung zu beziehen. (Sebastian Wippel, AfD: Das interessiert Sie doch sowieso nicht!) Während sich die Staatsregierung um die Bekämpfung der Pandemie kümmert, geht es Ihnen in Ihrem Schaufensterantrag offensichtlich darum, Ihre Wähler nicht an die Freien Sachsen zu verlieren. Dafür sind wir nicht da. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Sie hörten für die CDUFraktion Herrn Kollegen Modschiedler. Jetzt gibt es eine Wortmeldung an Mikrofon 7. Herr Kollege Urban, was ist Ihr Begehr? (Jörg Urban, AfD: Ich würde gern eine Kurzintervention machen, Herr Präsident!) – Bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank. Herr Modschiedler, ich bin enttäuscht von Ihrer Erwiderung, (Lachen bei der CDU und der SPD) weil ich leider wieder das erlebe, was die CDU immer macht. (Beifall bei der AfD) Die CDU versimpelt in schlimmster Form den Protest der Menschen. (Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!) Die Menschen, die heute draußen demonstrieren, sind keine grölende Minderheit. Sie haben einen eigenen Kopf. Sie können selber denken. Das sind nicht irgendwelche dummen Leute, die nicht verstehen, was die CDU ihnen sagt. Sie haben gute Gründe, sich mit Ihrer Politik kritisch auseinanderzusetzen. Sie haben gute Gründe, auf eine Impfung zu verzichten. Auf der Straße demonstrieren sehr, sehr viele Pflegekräfte. Das sind Menschen, die aus dem medizinischen Bereich kommen. Die wissen, was sie tun. Die können Sie nicht einfach als dumm abstempeln. Das geht nicht. Noch etwas: Der Verweis auf die Überlastung des Gesundheitssystems ist so falsch, wie er vor einem Jahr war. Sie können die Leute nicht mit dieser Begründung jahrelang einsperren. Es ist die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitswesen leistungsfähig ist. Das machen Sie gerade kaputt. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Gesundheitswesen kaputtgespart. Heute stellen Sie sich hin und sagen: Sie müssen zu Hause bleiben, Sie dürfen nicht demonstrieren, Sie dürfen nicht arbeiten, weil das Gesundheitswesen überlastet ist. Das ist die falsche Logik der CDU. Die werden wir weiter kritisieren, ob es Ihnen gefällt oder nicht. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Kollegen Urban. Gibt es darauf eine Reaktion? – Nein. Wir können jetzt in der Rednerreihe fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Plenarsitzung im neuen Jahr beginnt fast so, wie die letzte Plenarsitzung im alten Jahr geendet hatte. Die AfD lügt, täuscht, trickst. Nur, warum Sie noch einmal den Dringlichen Antrag vom letzten Jahr (André Barth, AfD: Ist er doch gar nicht!) mit genau demselben Wortlaut einreichen, um diese Sondersitzung förmlich vom Zaun zu brechen, (André Barth, AfD: Erzählen Sie doch nicht solchen Mist!) wird wohl Ihr Geheimnis bleiben. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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André Barth AfD

So ein Mist, was Sie erzählen!) Lug und Trug sowie grober Unfug werden nicht dadurch besser, dass man sie wiederholt. Lassen Sie mich daher, damit wir wieder über Tatsachen reden können, einiges Grundlegendes klarstellen: Dass Versammlungen unter bestimmten, sehr eng begrenzten Umständen auf maximal zehn Personen begrenzt werden können, ist seit Dezember 2020 ununterbrochener, regelmäßiger Bestandteil der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, (André Barth, AfD: Das haben wir doch gar nicht bestritten!) also seit mehr als einem Jahr. Seit August 2021, also seit einem halben Jahr, ist diese mögliche Beschränkung gebunden an das Erreichen der Überlastungsstufe. Mitte November wurde diese Überlastungsstufe erreicht. Das ist der aktuelle Stand. Nicht verändert hat sich der Zweck der Regelung. Sie ist eine Notfallmaßnahme und dient der Kontaktreduzierung, also der Vermeidung weiterer Infektionen. Nicht verändert hat sich auch, dass die Beschränkung gekoppelt ist an die Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren, wenn dies vertretbar erscheint. Vor diesem Hintergrund sind weite Teile des Antrags der AfD völliger Unsinn. Es wird etwa behauptet, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei – Zitat – „weitestgehend eingeschränkt“. (Zuruf von der AfD: Das ist doch wohl zweifellos so!) Eine weitestgehende Einschränkung würde bedeuten, dass Versammlungen gar nicht stattfinden können. (André Barth, AfD: Nein, das wäre ein Verbot!) Offensichtlich ist aber genau das Gegenteil der Fall. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Im Antrag wird weiter behauptet, die Staatsregierung gewährleiste die Ausübung der Grundrechte nicht. Offensichtlich ist aber das Gegenteil der Fall. In vielen Fällen wird die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit selbst dann gewährleistet, wenn es unter bewusstem Bruch nicht nur jeweils gültiger Schutzverordnungen, sondern auch des stets geltenden Versammlungsgesetzes und mit zum Teil erheblicher körperlicher Gewalt unter klarer Verletzung des Grundrechts, sich friedlich zu versammeln, erzwungen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Im Antrag wird schließlich behauptet, der Beschränkung mangele es an einer Begründung. Seitdem die Beschränkung auf zehn Personen durchgängig in den Schutzverordnungen enthalten ist, wird aber eine Begründung genannt. Man muss sie nicht teilen. Aber die AfD behauptet, es gebe sie gar nicht. Das ist schlichtweg gelogen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die AfD behauptet das wider besseres Wissen. Das ist der zweite Komplex, in dem die AfD von Grund auf und umfassend unehrlich ist. Über die einzelnen Beschränkungen und deren Begründungen wurde nämlich in den Sondersitzungen der Ausschüsse immer wieder beraten. Die AfD hätte das dort seit Langem problematisieren können. (André Barth, AfD: Die Ergebnisse sind doch schon vorgefertigt!) Die LINKE hat dies bereits im Dezember 2020 getan. Soweit mir bekannt ist, haben sich die Vertreter der AfD dort jedoch nie gegen diese Begrenzungen ausgesprochen. (Beifall bei den LINKEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Genau, das stimmt!) Es ist aus meiner Sicht so, dass die Zehn-Personen-Grenze tatsächlich aus der Luft gegriffen zu sein scheint. Ich sehe keinen zwingenden Grund, warum es nicht 15 oder 50 oder 150 sein könnten, immer vorausgesetzt, dass Hygienemaßnahmen eingehalten werden. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Übrigens wirkt sich diese Begrenzung in der Praxis so aus, dass diejenigen bei der Ausübung ihres Grundrechts benachteiligt werden, die sich an Corona-Beschränkungen und an das Versammlungsrecht halten. Die AfD hingegen beruft sich auf eine Art von Protest und auf eine Gruppe von Protestierenden, denen die Grundrechte aller anderen egal sind, auf diejenigen, die CoronaBeschränkungen nicht beachten und die in der Regel auch nicht beabsichtigen, ihre Veranstaltungen anzuzeigen. Das sollte man wissen, da die AfD heute so tut, als ginge es ihr um die Versammlungsfreiheit. Ihr geht es darum, einer bestimmten Szene zu gefallen. Die AfD will, dass es keinerlei Einschränkung der Versammlungsfreiheit gibt, solange keine Erkenntnisse zur Virusübertragung im Freien vorliegen. Diese Erkenntnisse gibt es aber. Sie ergeben sich sogar aus dem Antragstext selbst. An mehreren Stellen heißt es, dass eine Infektion hauptsächlich oder fast ausschließlich in Innenräumen erfolge. „Hauptsächlich“ bedeutet aber so viel wie „nicht nur“ und „fast ausschließlich“ bedeutet so viel wie „nicht ausschließlich“. Die AfD räumt also, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig ist, genau das ein, was sie im selben Moment wieder bestreitet. (Beifall bei den LINKEN –

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Sebastian Wippel AfD

Sicherheit ist ein Grenzfall der Wahrscheinlichkeit! – Weitere Zurufe von der AfD) Sie benennt beispielhaft eine Querdenker-Veranstaltung im Herbst 2020 in Leipzig und behauptet daraufhin: „Im Anschluss an all diese Versammlungen war kein Anstieg des Infektionsgeschehens zu verzeichnen.“ Das ist kein Befund, sondern frei erfunden aus dem Haus AfD. Seit Februar 2021 liegt eine gemeinsame wissenschaftliche Studie der Humboldt-Universität zu Berlin und des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung vor. Dort haben Forscher untersucht, wie sich Großveranstaltungen im Freien auf das Infektionsgeschehen auswirken. Sie haben dafür zwei Querdenker-Versammlungen betrachtet: eine in Berlin und eine in Leipzig. Die Forscher haben nachvollzogen, aus welchen Orten heraus eine organisierte Anreise stattgefunden hatte. Im Ergebnis zeigte sich ein starker Zusammenhang: In den betroffenen Orten kam es zu einer signifikanten Erhöhung der 7-Tage-Inzidenz um jeweils 40. Das entspricht einer Anzahl von 16 000 bis 21 000 Infektionen bundesweit. Diese Infektionen waren dann übrigens Teil jener zweiten Welle, zu deren Brechung die Zehn-Personen-Grenze eingeführt wurde. Das sind Tatsachen. (Staatsministerin Petra Köpping: Genauso ist es! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Das nennt man Wissenschaft, Herr Barth!) Aber darum geht es der AfD nicht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

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Kerstin Köditz Die Linke

Ihr geht es heute darum, sich öffentlichkeitswirksam als der parlamentarische Arm der verfassungsfeindlichen und verbotsreifen Freien Sachsen zu präsentieren. (Zurufe von der AfD) Diesen Antrag nennen wir Missbrauch des Parlaments und lehnen ihn ab. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE hatte gerade Frau Kollegin Köditz das Wort. Jetzt spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1985 in der berühmten Brokdorf-Entscheidung die fundamentalen Grundsätze der Versammlungsfreiheit ausbuchstabierte, prägte es mit wenigen Sätzen die Bedeutung dieses Grundrechtes in die Köpfe und Herzen der Demokratie. Die Karlsruher Richter ordneten die Bedeutung der Versammlungsfreiheit fast schon poetisch ein, als sie Versammlungen als ein Stück ursprünglich ungebändigter unmittelbarer Demokratie beschrieben und die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens erhoben. Nie hätte sich das Bundesverfassungsgericht – seinerzeit den mit Hundertausenden Menschen übervollen Bonner Hofgarten vor Augen – wohl vorstellen können, dass dieses elementare Stück Demokratie eines Tages von nur zehn Personen gleichzeitig an einem Ort ausgeübt werden kann. Und dennoch ist dies mit Blick auf die erheblichen Gefahren in einer Pandemie derzeit bittere Realität. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Versammlungsrecht ist seit Beginn der Pandemie einmal mehr und einmal weniger beschränkt worden. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist seither klar: Das Versammlungsrecht darf nicht in einem Dauerzustand derart massiv leiden. Wir können nicht eines der elementaren Grundrechte unserer Demokratie auf Dauer in diesem Maße einschränken. Deshalb halten wir es durchaus für zwingend notwendig, eine Diskussion darüber zu führen, zunächst eine moderate Erhöhung der Teilnehmendenzahl bei Versammlungen ins Auge zu fassen, und zwar unter strenger und klarer Beachtung der Hygieneregeln, auch deren Durchsetzung durch die Sicherheitsbehörden und natürlich die Einhaltung des Versammlungsrechtes, das es immer noch gebietet, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, was leider nicht die Realität im Freistaat ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Und zwar nicht, weil die AfD dies heute scheinheilig propagiert oder weil eine Polizeigewerkschaft mit einer Argumentation mehr Freiheit einfordert, die man ebenso für die Abschaffung der Straßenverkehrsordnung nutzen könnte, sondern weil es zu einer tief in unserer demokratischen und rechtsstaatlichen DNA verankerten Überzeugung gehört, dass der Staat nicht überlange einen Zustand perpetuieren kann, in dem Grundrechte einerseits massiv eingeschränkt werden und gleichzeitig auch der sichtbare Protest dagegen über Gebühr beschränkt wird. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass durchaus kontrovers diskutierte Entscheidungen, beispielsweise im Deutschen Bundestag, anstehen; Parlamente, in denen bei kontroversen Abstimmungen die Gewissensentscheidung der Abgeordneten zur berechtigten Maxime erhoben wird und maximal zehn Personen, die sich an geltendes Recht halten, dagegen demonstrieren können. Das macht sicherlich nicht nur mich, sondern alle überzeugten Demokratinnen und Demokraten nachdenklich. Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum anderen und noch viel mehr spricht aber auch ein ganz praktischer demokratischer Grund für eine zunächst moderate Erhöhung der Teilnehmendenzahl. Die aktuelle Regelung trifft vor allem jenen Teil einer engagierten demokratischen Zivilgesellschaft, die sich seit fast zwei Jahren konsequent an alle Regeln hält und deshalb nicht in der Lage ist, mit sichtbarem Protest deutlich zu machen, dass sich die übergroße Mehrheit der Menschen in diesem Land solidarisch verhält, gegen Hass und Hetze in diesem Land eintritt und konsequent Haltung gegen eine überlaute Minderheit zeigt. Es ist eine überlaute Minderheit, die hier durch die Straßen zieht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir dürfen gerade in der aktuellen Situation die Wirksamkeit einer sichtbaren, lauten demokratischen Zivilgesellschaft nicht weiter derart einschränken. Wenn sich allerorts Menschen rücksichtlos über Regeln hinwegsetzen und die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage sind, dem Einhalt zu gebieten, dann möchte ich, dass es denjenigen, die sich an die Regeln halten, möglich ist, dagegen klar und mit mehr als zehn Personen Flagge und Gesicht zu zeigen; denn genau das braucht unsere freiheitliche Demokratie jetzt: Menschen, die sichtbar Haltung für die Werte unserer Verfassung zeigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen, zum vorliegenden Antrag: Hier geht es der AfD-Fraktion nicht um die Versammlungsfreiheit. (André Barth, AfD: Um was dann?) Es ist ein scheinheiliges Täuschungsmanöver. Mit der Aufhebung aller Regeln geht es Ihnen um einen Freifahrtschein für rücksichtlose rechtsextreme Regelbrecher, einen Freibrief für gewaltsame Umsturzfantasien und um ein Instrument zur Aufstachelung von Hass und Hetze. Genau das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Freiheit geht stets mit Verantwortung einher. Es kann keine Versammlungsfreiheit ohne Grundrechtsverantwortung geben. Wer mit Rechtsextremen und Verfassungsfeinden spaziert, rettet nicht Grundrechte, sondern beschädigt unsere freiheitliche Demokratie. (Zuruf von der AfD) Wer Polizeiketten gewaltsam durchbricht, Polizisten die Dienstwaffe entwenden will oder in SA-Manier mit Fackelaufmärschen Politikerinnen in diesem Land einschüchtern will, kann sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen, sondern allenfalls noch auf sein Aussageverweigerungsrecht als Angeklagter. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Schon allein aus diesen Gründen werden wir Ihren scheinheiligen Antrag ablehnen. Die Wohlfeilheit Ihres Begehrens zeigt sich nicht zuletzt in Ihrem regelmäßigen heuchlerischen Umgang mit der Versammlungsfreiheit selbst. Als wir in der letzten Legislaturperiode ein liberales Versammlungsgesetz vorgelegt haben, war die AfD-Fraktion strikt dagegen. Wie sich die Zeiten ändern, so ändert sich offenbar auch die Meinung der AfD-Fraktion zu Grundrechten. Funfact am Rande: Das Gesetz sah übrigens Regelungen für leitungslose Versammlungen vor, also das, was wir im Freistaat Sachsen regelmäßig erleben. Aber die AfD hat abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer die Grundrechte wie die AfD nach politischer Opportunität verhandeln will, wer weder Anstand hat noch Verantwortung zeigt, hat jene anfangs zitierten, die Rechtsgeschichte prägenden großen Worte des Bundesverfassungsgerichtes schlicht nicht verstanden, welche es gilt, schnellstmöglich wieder zur vollständigen Realität werden zu lassen. Diesen Antrag braucht es dazu nicht; er ist abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das Wort hatte gerade Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt schon einiges zum vorliegenden Antrag gehört, darum in aller Kürze die Position der SPD-Fraktion dazu. (Sebastian Wippel, AfD: 5 Minuten!) Das Versammlungsrecht ist nicht das einzige hohe Gut und Grundrecht, welches der Staat auch in diesen Zeiten zu schützen hat. Einschränkungen des Versammlungsrechts sind aktuell notwendig. Die Infektionszahlen sind in Sachsen weiterhin hoch, die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt, und wir müssen befürchten, dass die Infektionszahlen durch die Omikron-Mutante nochmals rasant steigen werden. Um die Menschen in Sachsen zu schützen, müssen daher noch immer Kontakte reduziert werden – und Versammlungen bedeuten viele Kontakte. Für die SPD heißt das: Die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit müssen in dieser Situation eindeutig Vorrang vor dem Versammlungsrecht haben. Es ist aber auch völlig klar: Wenn die pandemische Lage es zulässt, wird gelockert – natürlich –, übrigens auch deshalb, weil dann Bürgerinnen und Bürger wieder gegen Verschwörungserzähler und rechte Scharfmacher demonstrieren können – was sie aktuell nicht tun. Sie halten sich an die Regeln, um das Leben und die Gesundheit ihrer Mitmenschen zu schützen. Natürlich kann man – muss man – über die konkrete Ausgestaltung der Einschränkungen streiten, abwägen und diskutieren. Zum Beispiel ist die maximale Höhe der Teilnehmendenzahl immer eine Einschränkung, egal, wie hoch sie ist. Aber das ist keine Willkür, sondern Abwägung. Über die Änderungen beim Versammlungsrecht – auch beim Versammlungsrecht – berät die Regierung derzeit mit Blick auf die nächste Corona-Schutz-Verordnung. Sie stützt sich dabei – und wird sich stützen – auch auf die Beratung durch das Hohe Haus. Ebenso sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratung am Freitag abzuwarten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber kurz zu jenen sprechen, die die Spaltung in unserem Land wollen und herbeireden, weil sie von dieser Polarisierung leben. Gäbe es das Thema Corona nicht, Herr Urban, würden Sie ein anderes Thema instrumentalisieren – was wir von Ihnen auch schon kennen. Ihnen sage ich: Die Versammlungsund Meinungsfreiheit in diesem Land, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) in Sachsen, gilt auch in der Pandemie. (Jörg Urban, AfD: Genau!) Immer mehr Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Meinungen im Rahmen der bestehenden Rechtslage kreativ in der Öffentlichkeit, etwa bei der Aktion „Haltung zeigen in #Dresden“ oder durch die vielen offenen Briefe und andere legale Aktionen. (Jörg Urban, AfD: Oder beim Spazierengehen!) Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Denen, die sich gerade impfen lassen, die sich an die Regeln halten, obwohl sie natürlich dennoch „pandemüde“ sind. Das ist die klare Mehrheit in diesem Land – und nicht die Gruppe, die Sie adressieren. In Wirklichkeit haben wir keine Spaltung in Deutschland. (Lachen des Abg. Frank Schaufel, AfD) Bundeskanzler Olaf Scholz trifft dabei den richtigen Punkt, wenn er sagt: Wir haben viele Konflikte. – Ja, natürlich, doch unterm Strich steht unser Land in der Mehrheit zusammen gegen Corona. Doch viele werden dabei auch zunehmend selbst zu Getriebenen, zum Beispiel Herr Steimle, der wüst beschimpft wurde, weil er sich impfen ließ und dies offen zugab. Und stimmt es eigentlich, dass Ihr Bundesvorsitzender, Herr Chrupalla, verhindert hat, die rechtsextremen Freien Sachsen auf die Unvereinbarkeitsliste Ihrer Partei zu setzen? Haben Sie Angst vor dieser Konkurrenz? Müssen Sie deshalb immer noch eine Schippe drauflegen in Richtung der rechten Kreise? (Sebastian Wippel, AfD: Die brauchen wir gar nicht draufzusetzen! – Weiterer Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die AfD zeigt im Laufe der Coronakrise immer wieder, wes Geistes Kind sie ist; und auch deshalb treten immer mehr gemäßigte Leute aus Ihrer Partei aus. Wir haben erneut gesehen: Die größte Gefahr für unsere innere Sicherheit kommt von den extremen Rechten. Das muss im Mittelpunkt des innenpolitischen Handelns stehen. Die laute Minderheit ist nicht nur radikalisiert, sondern gefährlich. Polizist(inn)en und Amtsträger(innen) sind gerade übelsten Angriffen ausgesetzt – offen und sichtbar für alle in den sozialen Medien. Wir erleben Beleidigungen, Bedrohungen und immer mehr Gewalt auf den illegalen Ansammlungen. Am Montag wurde sogar ein Polizist gebissen. (Zuruf von der AfD: Vom Hund!) Das ist das Gift und die Gefahr für unsere Gesellschaft. Aber den Antragstellern geht es in Wirklichkeit überhaupt nicht darum. Sie wollen das Vertrauen in die Demokratie unterlaufen und angreifen, und Corona ist hierbei nur Mittel zum Zweck. (Jörg Urban, AfD: Sie zerstören das Vertrauen!) Das Misstrauen ist nicht erst durch Corona entstanden, sondern seit vielen Jahren gewachsen – etwa durch die Verwerfungen der Nachwendezeit, die auch von Petra Köpping angesprochen wurden: (Jörg Urban, AfD: Wer so regiert wie die SPD, zerstört das Vertrauen in die Demokratie!) durch Kaputtsparen von sozialen und gesellschaftlichen Strukturen, durch das Kleinreden von wichtigen staatlichen Institutionen und das Mantra, jeder sei seines Glückes Schmied, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) dass zu lange eine mangelnde Anerkennung der alltäglichen Probleme der Menschen durch die Politik bestand – auch in Selbstkritik sage ich das –, zum Beispiel, dass der Lohn nicht zum Leben reicht. Die Polarisierung im Schatten der Pandemie hat diese Probleme nicht kleiner gemacht, deshalb müssen wir über sie sprechen und das Vertrauen in die Demokratie wieder stärken. Deshalb lehnen wir als SPD Kürzungen im sozialen Bereich ab. Deshalb streiten wir für Investitionen in wichtige Infrastruktur und für mehr Respekt und Wertschätzung in unserer Gesellschaft. Es geht um die Stärkung des Vertrauens in unsere Demokratie, damit sich alle als Teil der Gesellschaft sehen können. Der vorliegende Antrag taugt für all das überhaupt nicht – auch nicht zum Gesundheitsschutz oder zum Schutz der Grundrechte. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Herrn Kollegen Pallas – er sprach für die SPD-Fraktion – haben wir die erste Rederunde beendet und eröffnen nun eine neue. Für die einbringende Fraktion, die AfD, spricht Herr Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Seit Monaten sind die Versammlungen auf zehn Personen begrenzt. Seit Monaten sind Hunderte Menschen auf die Straße gegangen – in den letzten Wochen sogar Zehntausende – gegen verschiedene Maßnahmen. Häufig sind es friedliche Spaziergänge oder Versammlungen, die spontan durchgeführt werden, weil die Menschen wissen, wo sie sich treffen müssen; das muss dann auch keiner organisieren. So zum Beispiel auch eine gut situierte Familie aus dem Landkreis Zwickau, die mit ihren Kindern unterwegs war und sich aus einer Gefahrensituation herausbewegt hat; aber darauf komme ich später zurück. Festzustellen ist, dass diese Versammlungen in der Regel in ein bis zwei Stunden vorbei sind, wenn sich die Polizei zurückhält oder gar nicht erst eingreift, und die Städte sehen eigentlich hinterher aus wie vorher: als wäre nichts geschehen, außer, dass hier und da ein paar Kerzen aufgestellt worden sind. Die Situation eskaliert – wenn sie eskaliert –, weil die Polizei die Spaziergänge anhält – auch mit Zwangsmitteln. (André Barth, AfD: Wie in Leipzig, Herr Wippel!) Es ist natürlich ihre Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen. (Albrecht Pallas, SPD: Das nennt man Rechtsstaat, Herr Wippel!) Sie setzt es aber mit Gewalt und mit Pfefferspray durch; denn unmittelbarer Zwang heißt nun einmal Gewalt, und Pfefferspray wirkt wahllos auf alle Anwesenden. Anschließend haben wir Situationen, in denen Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, indem stundenlange Einkesselungen erfolgen und teilweise rechtswidrige erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt werden, ohne dass dies ein Richter angeordnet hätte. Die Reaktion der Bürger darauf ist dann in vielen Fällen aufgebracht. Das müssen die Polizisten dann wiederum über sich ergehen lassen. Dies zerrt natürlich an den Nerven, und zwar auf beiden Seiten. Irgendwann, nach dem zweiten oder dritten Mal, sind viele Bürger aber nicht mehr bereit, sich für ihr Spazierengehen – teilweise in wirklich lockerer Formation – kriminalisieren zu lassen. Dann entsteht ein Widerstand, sogar auch bei Leuten, bei denen man es nicht erwarten würde, nämlich bei Rentnern. Der Widerstand wird dann natürlich mit Gewalt gebrochen. Dies wiederum sehen Menschen auf irgendwelchen YouTube-Videos, und dann finden sich gewaltbereite und gelangweilte Jugendliche, die sagen: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Ja, dann sollen sie es doch mal mit mir versuchen, wenn sie alte Leute schlagen. Dies führt dann zur vollen Eskalation, so wie wir es gerade auch in Bautzen gesehen haben; und friedliche Bürger sind mittendrin. Frust steigt auf diese Art und Weise auf beiden Seiten. Auf der einen Seite heißt es „Alle Bullen sind Schläger“, und auf der anderen Seite denkt man vielleicht: Das sind alles „Covidioten“, die da auf die Straße gehen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zurufe von der AfD) Nun aber zurück zu der Familie aus Zwickau: Diese Familie hat sich aus einer Gefahrensituation – auch für ihre Kinder – entfernt. Dann fährt die Polizei vorbei, und aus dem fahrenden Fahrzeug, durch die offene Seitenscheibe, wird diese einzeln laufende Familie mit Pfefferspray besprüht. Danach wurden die Menschen durch widersprüchliche Anweisungen der Polizei zusammengetrieben, bis 15 Menschen auf einem Haufen standen, und dann werden Ordnungswidrigkeiten gefertigt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das Märchen können Sie Ihren Kindern zu Hause erzählen! – Gegenruf des Abg. André Barth, AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Märchenstunde!) Aber, meine Damen und Herren, ist es nicht das Recht der Bürger, sich zu versammeln? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Die Grundrechte sind noch Abwehrrechte, auch des Bürgers gegenüber dem Staat, und dafür ist auch keine Erlaubnis notwendig. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Eine Nichtanmeldung allein ist auch kein Verbotsgrund für eine Versammlung; und wenn eine Versammlung nicht angemeldet wird, dann liegt es wohl in vielen Fällen auch daran, dass die Menschen wissen, dass sie ohnehin untersagt wird. Sie wird ohnehin verboten; denn diese Ausnahmeprüfung findet faktisch überhaupt nicht statt, und dies führt zu einer faktischen Abschaffung des Versammlungsrechts. Die Einschränkung des Versammlungsrechts ist natürlich möglich, aber sie muss auch geeignet sein – neben dem legitimen Zweck usw. Aber eine Ansteckung an der frischen Luft findet in der Regel nicht statt. Die Aerosolforscher sind sich einig; auch Herr Dr. Scheuch sagte es: Sehr, sehr selten findet es statt. Es ist also ein sehr, sehr seltenes Ereignis. Man kann es nie zu 100 % ausschließen, (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Susan Leithoff, CDU) es findet jedoch nur statt, wenn die Menschen sehr eng beieinanderstehen, wenn sie sehr laut miteinander sprechen, aber doch nicht bei einem Aufzug, wo sich die Menschen bewegen und sogar wieder aus ihrer eigenen Aerosolwolke herauslaufen. Das zeigt doch, dass diese Maßnahme per se ungeeignet ist. Und wenn die Maßnahme ungeeignet ist, die Versammlungsfreiheit so einzuschränken, dann ist sie logischerweise auch unverhältnismäßig und damit nicht verfassungsgemäß. (Beifall bei der AfD) Besonders grotesk wird diese Situation mit der Einschränkung auf zehn Personen, wenn 30 Leute sehr eng vor der Post stehen, weil sie einen Brief abgeben wollen, und auf der anderen Straßenseite dürfen sich elf Personen mit Abständen nicht versammeln. Schauen wir doch einmal in andere Bundesländer; dort ist es doch möglich. In Sachsen beschreiten wir einen sächsischen Sonderweg. (Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich sage Ihnen eins: Bitte beenden Sie diesen sächsischen Sonderweg. Langsam geht es vielen Leuten, die auf die Straße gehen – neben der Impfpflicht – schon teilweise ums Prinzip. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was für eine Märchenstunde!) Es geht ihnen ums Prinzip. Wir bewegen uns in eine Spirale hinein, in der wir alle nicht sein wollen. Deshalb: Durchbrechen wir diese Spirale der Eskalation! (Zuruf von der CDU: Sie schüren die doch!) Verspielen Sie bitte nicht das Vertrauen in die Polizei. Es gibt auch eine Zeit nach Corona, und dann werden wir sie brauchen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die AfD-Fraktion hat mit Kollegen Wippel die zweite Rederunde eröffnet. – Kollege Anton, Sie müssen noch etwas verharren. Herr Kollege Pallas, ich vermute, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen.

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Albrecht Pallas SPD

Richtig, Herr Präsident, ich möchte eine Kurzintervention vortragen. Das eben von Herrn Wippel Gesagte schockiert mich insgesamt sehr. Herr Wippel hat in seinem Redebeitrag gerade diese illegalen Ansammlungen und all das, was insgesamt passiert, verharmlost. Er verharmlost damit Menschen, die sich gegen die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen wenden, Menschen, die Straftaten begehen. Er verharmlost die rechtsextremen Umtriebe, rechtsextreme Aufwiegler und Gewalttäter, die auf all diesen Spaziergängen dabei sind, und damit das Überrennen von Polizeiketten, (Zuruf von der AfD) die Versuche, Polizeiwaffen zu entwenden, Beißattacken, Tritte, Schläge gegen Polizisten oder – wie ich es bei Facebook gelesen habe – die Aufforderung, Polizisten anzuzünden. (Jörg Urban, AfD: Das kennt man doch eigentlich aus dem linken Lager!) Das alles, Herr Wippel, rechtfertigen Sie als ehemaliger Polizist. Das ist eine Schande für dieses Hohe Haus! (Beifall von der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Jörg Urban AfD

Scheren Sie nicht alle über einen Kamm!) Die Polizei hat in diesen schwierigen Zeiten eine wirklich schwierige Aufgabe. Dessen sind wir uns alle mehr als bewusst. Wir wissen auch: Die Polizei löst nicht unsere gesellschaftlichen Probleme, aber als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist es Aufgabe der Polizei – und der anderen Sicherheitsbehörden –, die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz durchzusetzen, so schwer das im Einzelnen auch fällt. Aber ich sehe, dass sich die Polizei stets bemüht, das konsequent, aber verhältnismäßig zu machen. Ich brauche mir von Ihnen nicht erzählen zu lassen, dass wir das Ansehen der Polizei bewahren sollen. Mit Ihrem Redebeitrag tun Sie das Schlimmste dafür, das Ansehen der Polizei zu beschädigen, Herr Wippel. (Beifall bei der SPD –

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Pallas. Darauf reagiert der angesprochene Kollege Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Pallas, alles, über das ich nicht gesprochen habe, muss ich natürlich ausdrücklich gut finden. Ich habe auch nicht über die linksextreme Gewalt zu Silvester in Leipzig gesprochen. Die finde ich dann wahrschein auch gut. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN und der SPD – Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist völliger Unsinn. Selbstverständlich habe ich über Grundrechte gesprochen und dass diese ihre Grenzen in der Friedlichkeit finden. Auch das ist völlig klar und steht für uns überhaupt nicht zur Diskussion. Also hören Sie auf, uns solche Dinge zu unterstellen. Ich habe versucht, Ihnen mit meinen Redebeitrag darzustellen, (Timo Schreyer, AfD: Zuhören!) wie die Eskalation läuft, auch, was in den Köpfen der Leute vorgeht, und zwar auf beiden Seiten – sowohl bei der Polizei als auch bei den Bürgern. Es führt zu Überreaktionen, auch bei den Polizisten. Wir können nicht leugnen, dass es Fälle gibt, bei denen Leuten ohne Grund in den Rücken getreten wird. (Zuruf von den LINKEN) Das gibt es. Das können wir nicht wegdiskutieren, und das ist nicht gut. So etwas ist absolut schädlich. (Albrecht Pallas, SPD: Sie wiegeln alle Leute auf!) Genauso ist es nicht hinnehmbar, dass Polizisten bedroht werden oder dass massive Gewalt angewendet wird. Im Übrigen – – (Zurufe von der AfD – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Sie haben nicht verstanden, was das Versammlungsrecht ist. Sie bezeichnen Versammlung pauschal als illegale Ansammlung. Menschen, die gemeinsam in lockerer Formation spazieren gehen – das sind alles Illegale oder Kriminelle. Herr Pallas, eine illegale Ansammlung ist keine Versammlung, das sollten Sie wissen; aber offensichtlich haben Sie vom Versammlungsrecht überhaupt keine Ahnung. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sie unterstützen diese Leute!) Dann machen Sie wieder eines – und das machen Sie immer –: Sie schmeißen alles in einen Topf, rühren es um und schreiben dann „AfD“ obendrauf. Das ist schändlich. Das ist Hass und Hetze. Sie verbreiten Lügen und spalten die Gesellschaft. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt geht es mit der Aussprache weiter. Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Anton von der CDU-Fraktion.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass niemand in der Regierungskoalition verkennt, welch hohes Gut die Versammlungsfreiheit ist. Es ist ohne Frage so, dass das Versammlungsrecht nur in dem Maße eingeschränkt werden darf, wie es aufgrund der pandemischen Lage erforderlich ist. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hat mein Kollege Martin Modschiedler bereits die entsprechenden Ausführungen gemacht. Ich kann Ihnen versichern: Sobald es verantwortbar ist, wird es Lockerungen der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit geben. (Zuruf von der AfD: Wann?) Das ist etwas, zu dem es keinen Antrag der AfD braucht. Das ist für jeden Demokraten ein Herzensanliegen, eine Selbstverständlichkeit und auch ein verfassungsrechtliches Gebot. (Beifall bei der CDU) Ein Irrglaube ist aber die Vorstellung, dass sich damit die Probleme auflösen werden, die es derzeit im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen gibt. Herr Urban, Sie haben vorhin den Vorsitzendenden der GdP, Herrn Husgen, zitiert. Er hat gesagt: Gesellschaftliche Probleme lassen sich grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen. Damit hat er auch vollkommen recht. (Beifall bei der CDU –

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Sebastian Wippel AfD

Das ist die Opposition!) Dasselbe sagt unser Innenminister im Übrigen schon seit Monaten. Unsere freiheitliche Rechtsordnung baut darauf auf, dass sich fast alle Menschen regelmäßig an die Regeln halten. Auf dieser Grundlage ist unser Staat organisiert – was die Ausstattung von Verwaltung und Polizei und ebenso was die Höhe von Strafen und Bußgeldern angeht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Man hat sich an Regeln zu halten. Punkt. Aus. (Beifall bei der CDU –

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Sebastian Wippel AfD

Das ist das Recht der Bürger, gegen Regeln auf die Straße zu gehen und sie zu kritisieren!) Wenn das nicht mehr unser breiter gesellschaftlicher Konsens ist, dann ist ein friedliches und geordnetes Zusammenleben schlichtweg nicht möglich. Wir haben aber in den letzten Monaten erlebt, dass sich rechtsextreme Strippenzieher – nicht zuletzt die Freien Sachsen – die Kontroverse um die Corona-Maßnahmen zu eigen gemacht haben, um diesen Grundsatz infrage zu stellen. (Sebastian Wippel, AfD: Da haben Sie recht!) Wie viele AfD-Mitglieder parallel auch Mitglied der Freien Sachsen sind, davon hat möglicherweise Ihr Vorsitzender Chrupalla eine dunkle Ahnung. Wohl deshalb hatte er auch die Aufnahme in die Unvereinbarkeitsliste der AfD blockiert. Wir erleben den gezielten Bruch von Regeln, Angriffe auf die Polizei als Repräsentanten des Staates, die Bedrohung von Verantwortungsträgern und Politikern. Die böse Saat geht auf, die in den sozialen Netzwerken und in Chatgruppen mit Hass und Hetze ihren Anfang nimmt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Anton?

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Anton. Ist Ihnen bekannt, dass es nicht notwendig ist, jemanden auf die Unvereinbarkeitsliste zu nehmen, der in einer rechtsextremen Vereinigung ist, weil dies bei uns satzungsgemäß bereits ausgeschlossen ist? Ist Ihnen im Übrigen bekannt, dass es in der AfD keine Doppelmitgliedschaften gibt? (Lachen des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Das heißt, dieses Szenario, das Sie hier an die Wand malen, kann nicht zutreffen. Das ist falsch. (Beifall bei der AfD)

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Rico Anton CDU

Das ist interessant, Herr Wippel. Ja, mir ist bekannt, dass es keine Zulässigkeit von Doppelmitgliedschaften in der AfD und einer weiteren Gruppierung gibt. (Ivo Teichmann, AfD: Warum tut Sie es dann? –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Das kann man auch als CDU-Mitglied!) Bei den Freien Sachsen gibt es dies sehr wohl, es wird gezielt mit einer Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft geworben. Wenn ein AfD-Mitglied bei den Freien Sachsen eintritt, dann erfahren Sie das im Zweifel überhaupt nicht, (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Urban, Sie haben es nicht begriffen! – Zurufe von der CDU) wenn er Ihnen das nicht erzählt. Es wird manch einer in den nächsten Monaten noch die Entscheidung treffen müssen, welcher Partei er denn nun zugehörig sein will. Es wird für Sie wahrscheinlich durchaus interessant, was da passieren wird. (Thomas Kirste, AfD: Schauen wir mal auf eure Mitgliederzahlen!) Ich setze meinen Redebeitrag fort. Ich denke aber, so recht, wie Herr Husgen mit seiner Aussage hat, dass sich gesellschaftliche Probleme nicht mit polizeilichen Mitteln lösen lassen, kann die Konsequenz aus dieser Feststellung jedoch nicht sein, dass wir die notwendige Einschränkung des Versammlungsrechts aufheben nach dem Motto „Kein Regelverstoß, kein Problem“. Abgesehen davon, dass das eine Bankrotterklärung des Staates wäre und unter dem Aspekt der Pandemiebekämpfung nicht zu verantworten ist, würde es schlichtweg auch nicht funktionieren. Eine Lockerung des Versammlungsrechts wird nach meiner Überzeugung zu keiner wesentlichen Entspannung des Versammlungsgeschehens führen. (Sebastian Wippel, AfD: Doch, sehr deutlich, wenn dann das Einschreiten nicht mehr notwendig ist! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Polizei wird hierbei weiterhin mit mancher Herausforderung konfrontiert sein. An dieser Stelle will ich noch einmal mit Nachdruck anmahnen, dass die Polizei nicht ständig zum Prügelknaben gemacht werden darf. Die Beamtinnen und Beamten leisten unter schwierigsten Rahmenbedingungen eine hervorragende Arbeit. Angesichts dessen sollte man sich mit überzogenen Erwartungshaltungen an der einen oder anderen Stelle zurückhalten. Am vergangenen Montag gab es in Sachsen an 173 Orten Veranstaltungen in ganz unterschiedlichen Größenordnungen. Insgesamt waren es 22 000 Teilnehmer. Der Ablauf der meisten Versammlungen ist nur schwer vorauszusehen, weil sie in der Regel unangemeldet stattfinden. Vor diesem Hintergrund ist es kaum praktikabel, mit dem im Versammlungsrecht ansonsten bewährten Mittel der Versammlungsauflage zu arbeiten und hier entsprechend zu steuern. Wer unter solchen Rahmenbedingungen anfängt, diese 173 Veranstaltungen danach zu untersuchen, wo die Polizei vermeintlich zu viele oder zu wenige Kräfte vor Ort hatte oder vielleicht zu hart oder zu nachsichtig agiert hat, der sollte mal besser die Kirche im Dorf lassen. Noch einmal sei gesagt: Die Polizei leistet einen hervorragenden Job. Ich bedanke mich nochmals namens meiner Fraktion bei unserer sächsischen Polizei, aber auch bei den Kräften aus anderen Bundesländern, die hier regelmäßig Unterstützung leisten. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Beste Genesung wünsche ich all jenen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden. Zur Erinnerung: Allein am letzten Montag waren es 15 Beamtinnen und Beamte.

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Rico Anton CDU

Das sollte uns zu denken geben, und es zeigt, worin das Problem liegt. Meine Damen und Herren von der AfD, wie bereits gesagt, werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Jörg, Urban, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Anton für die CDU Fraktion. Gestatten Sie mir die Anmerkung: Die Redezeiten der Fraktion sind komplett verbraucht. Jetzt sehe ich an Mikrofon 7 eine Wortmeldung; bitte.

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Jörg Urban AfD

Herr Präsident, ich würde gern eine Kurzintervention vortragen.

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Dr. Matthias Rößler

Bitte, diese Gelegenheit haben Sie. (Zurufe der Abg. Rico Anton, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Jörg Urban AfD

– Jawohl, Herr Anton, ich trage die Kurzintervention von vorn vor, da ich mir ein paar Stichpunkte gemacht habe. Sie haben eine ganze Menge Dinge angesprochen, die richtiggestellt werden müssen. Ich beginne mit der Behauptung, dass unser Bundesvorsitzender, Tino Chrupalla, dafür gesorgt hätte, dass die Freien Sachsen nicht auf unsere Unvereinbarkeitsliste kommen. Das sind Fake News. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Diese Entscheidung ist im Bundesvorstand überhaupt nicht getroffen worden. Das sind reine Fake News, und ich bitte Sie aufzuhören, dies zu verbreiten. (Beifall bei der AfD) Das Zweite ist: Sie haben gesagt, an Regeln müsse man sich halten. Dazu sage ich Ihnen: Das darf absolut in dieser Form niemals gelten; denn wenn das gelten würde, dann würde die SED heute noch in diesem Land regieren. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Natürlich und selbstverständlich muss man als Bürger Regierungsentscheidungen infrage stellen dürfen, wenn sie falsch sind. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Die Entscheidung in Sachsen, das Versammlungsrecht auf zehn Personen zu begrenzen, ist eine falsche Entscheidung. (Beifall bei der AfD) Alle anderen Bundesländer machen das nicht in dieser extremen Form, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die hatten auch nicht so hohe Infektionszahlen und eine solch niedrige Impfquote! Mensch, Herr Urban!) ohne dass in diesen Bundesländern die Inzidenzen explodieren, ohne dass in diesen Bundesländern die Krankenhäuser überlaufen sind. Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Selbstverständlich wird die Aufhebung dieser Beschränkungen dazu führen, dass diese Versammlungen entspannter vonstattengehen. Es sind friedliche Menschen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Friedliche Menschen?!) Die Gewalt geht überhaupt nicht von den Menschen aus, die hier demonstrieren. Wir sind hier nicht in Connewitz. Das sind friedliche Bürger. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) In dem Moment, wenn die Konfrontation weg ist, dann sind das ganz entspannte, friedliche Versammlungen (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie lügen!) und unsere Polizei kommt auch nicht in die Situation, dass sie der Buhmann für Ihre verfehlte Politik ist. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. Jetzt reagiert Herr Kollege Anton, bitte, von Mikrofon 4 aus, und wenn er will, kann er auch nach vorn kommen.

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Rico Anton CDU

Ich mache es von hier. – Herr Kollege Urban, Sie haben mit dieser Kurzintervention einmal mehr gezeigt, wes Geistes Kind Sie sind. (Oh-Rufe von der AfD) Wenn Sie den Versuch unternehmen, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) unseren freiheitlich-demokratischen Staat mit dem totalitären System der DDR gleichzusetzen, dann ist das ein unglaublicher Vorgang. Schämen Sie sich für eine solche Äußerung! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Sebastian Wippel AfD

Es gibt das Recht auf Opposition!) Eine solche Äußerung ist inakzeptabel für dieses Hohe Haus. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Wenn Sie sich dann weiter versteigen zu sagen, Rechtsbruch sei ein geeignetes Instrument, um Dingen zu begegnen, die einem nicht passen und die man kritisieren müsste, dann verlassen Sie auch den Boden des Rechtsstaates. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wir haben in unserem demokratischen Land demokratische Instrumente, um uns gegen Dinge zur Wehr zu setzen, die uns nicht passen. Und wir haben bei Regeln, (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) von denen wir glauben, dass sie nicht rechtmäßig sind, immer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Das ist ein gewaltiger Unterschied zur DDR; denn dort hatten Sie nicht die Möglichkeit, sich auf dem Rechtsweg zu wehren. (Beifall bei der CDU und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Deshalb verbietet sich ein solcher Vergleich absolut. Nun zur Frage: Wie sieht es denn mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss aus? Nun ja, wenn das für Sie als AfD kein Problem ist, einen solchen Unvereinbarkeitsbeschluss zu fassen, dann dürfen wir ja gespannt dem Zeitpunkt entgegensehen, wann sich der Bundesvorstand dazu durchringen wird. (Carsten Hütter, AfD: Herr Anton, Sie verbreiten Unwahrheiten! Das ist Unsinn!) Wir werden in den nächsten Wochen ja erleben, wer hier recht hat und ob es der Kollege Urban ist, der das relativiert und sagt – ich habe zumindest in der „Bild“-Zeitung gelesen, was Sie dazu gesagt haben –, das sei sowieso alles NPD-nah, deshalb verbietet sich eine Zusammenarbeit ohnehin, oder ob es vielleicht doch tiefgreifende Entscheidungen braucht.

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Rico Anton CDU

Wir werden es abwarten. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention und die Reaktion darauf. Ich habe schon gesagt, dass die Fraktionen keinerlei Redezeit mehr haben; sie ist komplett verbraucht. Aber die Staatsregierung kann an dieser Stelle das Wort ergreifen, und das ist auch der Fall. Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir leben in einer außerordentlichen Krisenlage. Alle unsere Kräfte sind auf die Bekämpfung der Pandemie gerichtet: Ärzte, Pfleger, Polizei, Lehrer, Unternehmer, Wissenschaftler, Politiker und Bürgerinnen und Bürger, die ihren Alltag ständig an diese Lage anpassen. Wir alle müssen zusammenstehen. Nur gemeinsam können wir diese außerordentliche Notlage bewältigen. Die Anti-Corona-Demonstrationen, die seit geraumer Zeit im Freistaat Sachsen stattfinden, geben Anlass zur Sorge. An ihnen nehmen teil: Rentner, Eltern, Kinder, Impfskeptiker, Corona-Leugner, Reichsbürger, Rechte und Rechtsradikale. Gerade die sozialen Medien und insbesondere Messengerdienste wie Telegram wirken als Treiber des Protestgeschehens. Meine Damen und Herren, gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren ist eine Sache, aber die Corona-Proteste auszunutzen, um den Staat und unsere Demokratie zu zersetzen, ist eine andere. Versammlungsrecht ist ein hohes demokratisches Gut, aber wir werden nicht zulassen, dass radikale Gruppierungen mit demokratischen Mitteln die Demokratie untergraben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Polizei bewältigt gerade eine Situation, die einmalig in der Geschichte des Freistaates Sachsen nach der Wiedervereinigung ist. Sie muss mehrere Demonstrationen gleichzeitig an verschiedenen Orten rechtsstaatlich begleiten und sie bei Verstößen auflösen. Aber genau die Polizisten, die Schaden von anderen abwenden und Recht und Sicherheit gewährleisten, werden angefeindet, angegriffen und verletzt, wie wir es unlängst in Bautzen erleben mussten. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Das hat nichts mehr mit friedlicher Versammlung und Meinungsfreiheit zu tun. Das pervertiert geradezu das Versammlungsrecht in unserer Demokratie. Deshalb müssen wir jetzt mit beschleunigten Verfahren wie in Bayern eine klare Antwort auf derartige Gewalt geben, damit die Strafe auf dem Fuße folgt.

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Dr. Matthias Rößler

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Prof. Dr. Roland Wöller

Nein, jetzt nicht. – Ich danke der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, die daran bereits arbeiten. Das schulden wir auch unseren Polizistinnen und Polizisten, die zum Schutz der Demokratie sogar ihre Gesundheit riskieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Deshalb sage ich deutlich: Wir müssen jene schützen, die uns schützen. Wir danken den engagierten Polizistinnen und Polizisten herzlich für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Die Rolle, die die AfD gerade in dieser Zeit spielt, ist erbärmlich. Statt an das Gemeinwohl zu denken, denkt sie an das Eigenwohl. Offensichtlich gilt immer noch der Satz des ehemaligen Pressesprechers der AfD-Bundestagsfraktion – (Zuruf von der AfD: Ach, jetzt kommt das!) ich zitiere –: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ (Oh-Rufe von der AfD) Erst tut die AfD das Coronavirus als Grippe ab, dann wirft sie Anfang März 2020 der damaligen Bundesregierung Verharmlosung der Corona-Gefahr vor, dann ist sie wiederum gegen strenge Anti-Corona-Maßnahmen. Diese 180- Grad-Wendungen sind, meine Damen und Herren, rein opportunistisch und sollen nur dem Machtzuwachs der eigenen Partei dienen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Verantwortung für das Gemeinwesen schaut anders aus. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Im Gegenteil: Mit Aufrufen zu Anti-Corona-Protesten stärkt die AfD Rechtsradikale, agiert gegen den Staat und fabuliert in einer bayerischen Chat-Gruppe sogar von Revolution und Umstoß. (Jörg Urban, AfD: Zum Antrag, Herr Wöller, zum Antrag!) Wie arm muss eine Partei an Themen oder programmatischer Kraft sein, um auf dieser Welle dieser Pandemie zu irrlichtern und daraus Nutzen für sich zu ziehen?! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Einerseits spielt sie sich als politische Pseudo-Polizeigewerkschaft auf, und andererseits beschimpft sie Polizeibeamte als Staatssöldner. Was mich besonders ärgert, ist ein Eintrag des Abgeordneten Mario Beger. Dort heißt es: „Es hat vier Jahre gedauert, bis Contergan vom Markt genommen wurde. Insgesamt erlitten 2 500 Kinder Missbildungen. Wie lange dauert es diesmal?“ (Sebastian Wippel, AfD: Stimmt ja gar nicht! –

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Jörg Urban AfD

Fake News!) Meine Damen und Herren, das ist in höchstem Maße infam; wir haben gehört, dass die Maßnahmen auch Menschenleben gerettet haben. Wer so agiert, denkt nur an sich, aber nicht an die Gesundheit und das Leben von anderen Menschen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz klar sagen: Wir verdanken – –

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Dr. Matthias Rößler

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Prof. Dr. Roland Wöller

Nein, jetzt nicht. (Jörg Urban, AfD: Wann denn dann?) Wir verdanken vielen Medizinerinnen und Medizinern, vielen Forscherinnen und Forschern weltweit, aber auch in unserem Lande vieles. (Zuruf von der AfD: Können Sie bitte zum Antrag reden, Herr Wöller?) Das gehört zum Fortschritt dazu. Das hat gerade in dieser Pandemie Leben geschützt und gerettet, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und den Medizinern bedanken. Ich erwarte von einer oppositionellen Partei Verantwortung für das Ganze, Verantwortung für unser Land, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Staatsminister Prof. Wöller. Wir haben die Redezeit angehalten, weil als Nächste Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung spricht. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Katja Meier

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir hier in Sachsen von der Versammlungsfreiheit sprechen, dann tun wir das mit Blick auf ihre historische Bedeutung mit großer Wertschätzung und großem Respekt. Die Versammlungsfreiheit ist nicht nur eine starke Säule unserer Demokratie, sondern sie hat in Sachsen auch eine besondere Geschichte. Die Menschen in Sachsen wissen, weil sie es selbst erlebt haben, was sie bewegen können, wenn sie zusammenkommen und friedlich demonstrieren und protestieren. Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen den Demonstrationen von 1989 und den illegalen Corona-Protesten, die wir aktuell vielerorts in Sachsen, aber auch anderswo erleben. 1989 sind die Menschen auf die Straßen gegangen, um für ihre demokratischen Grundrechte, die ihnen willkürlich vorenthalten wurden, zu streiten und diese einzufordern. (Zurufe von der AfD) Das ist mit der aktuellen Situation nicht vergleichbar, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) mit einer Ausnahmesituation, die uns alle betrifft und in der unsere gemeinsame Solidarität gefragt ist. Wer andere niederbrüllt und Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert, tritt nicht für die Freiheit ein, nein, er tritt die Grundrechte mit Füßen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Wer Wahlkreisbüros mit Sprengstoffkörpern angreift, übt damit kein Recht auf freie Meinungsäußerung aus, nein, er greift unsere Demokratie im Innersten an. (Unruhe) Wer sich mit Fackeln vor die Häuser von gewählten Regierungsmitgliedern stellt, darf sich dabei nicht auf die Tradition des friedlichen Protests berufen, nein, er stellt sich außerhalb des Versammlungsrechts.

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Katja Meier

Nein, ich möchte keine Zwischenfrage. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Als Sächsische Staatsregierung wissen wir selbstverständlich um die Wichtigkeit und Tragweite der Versammlungsfreiheit. Aber wissen Sie, wie man das hohe Gut der Versammlungsfreiheit beschädigt? – Indem man rechtsextremen Demokratiefeinden freien Durchmarsch zu Angriffen auf Polizei und Presse verhilft, (Jörg Urban, AfD: „Advent, Advent, ein Bulle brennt!“) indem man konsequent die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung missachtet und indem man Versammlungsfreiheit mit Umsturzfantasien verwechselt. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Versammlungsfreiheit ist in der Pandemie mit Einschränkungen verbunden. Für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat sind diese Einschränkungen zweifelsohne schmerzhaft. Genau deshalb müssen sie ständig und immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Genau das tun wir als Sächsische Staatsregierung, auch weil die Beschränkungen momentan vor allem diejenigen erfahren, die sich an die Regeln halten, anstatt sich über sie hinwegzusetzen. (Sebastian Wippel, AfD: Jeder Bürger! Die Gesetze gelten für alle Bürger! Sie dürfen keine Gesetze für einzelne Bürger machen! Das wäre verfassungswidrig! – Unruhe) Aber Versammlungsfreiheit lebt auch davon, dass es ein Recht auf einen starken und sichtbaren Gegenprotest geben kann, wie bei den Menschen, die jetzt in Freital, in Freiberg, in Bautzen, aber auch hier in Dresden Haltung zeigen und sich friedlich bei Versammlungen zu Gegenprotesten versammeln wollen, und zwar stellvertretend für die Mehrheit der Zivilgesellschaft. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU –

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Norbert Mayer AfD

Friedliche Revolution hieß das vor 30 Jahren!) Unsere Aufgabe als Repräsentantinnen und Repräsentanten einer freiheitlichen Demokratie muss es deshalb sein, diejenigen zu stärken, die unsere Demokratie durch ihr Engagement schützen und verteidigen, anstatt denen das Wort zu reden, die sie angreifen. Daran ändert sich auch nichts, wenn man diese antidemokratischen Umsturzfantasien als Spaziergänge tituliert; denn wer spazieren geht, bewegt sich im Nahraum zu Fuß und spaziert nicht vom Boden des Grundgesetzes hinweg. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben nie mit den Leuten geredet! Da sind so viele normale Leute dabei! Sie hauen alle in einen Topf!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir die Versammlungsfreiheit wirklich schützen wollen, dann nur, indem wir Achtsamkeit zeigen, Platz für andere Meinungen lassen und diejenigen schützen, die andere Meinungen vertreten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung sprach gerade Frau Staatsministerin Meier. Wir sind am Ende der Aussprache angekommen, aber der einbringenden Fraktion steht natürlich noch ein Schlusswort zu. Dazu rufe ich Herrn Kollegen Urban nach vorn; bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit einer Obergrenze von zehn Personen für Versammlungen sind in Sachsen politische Demonstrationen als Teil der demokratischen Meinungsbildung quasi abgeschafft. Dieser massive Eingriff der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte ist nicht nur fachlich unbegründet, dieser Eingriff stört massiv den gesellschaftlichen Frieden, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Dann klagt doch!) führt zu regelmäßigen, zum Teil gewaltsamen Konfrontationen zwischen Bürgern und Polizei und kriminalisiert Tausende friedliche sächsische Bürger. (Beifall bei der AfD) Die Infektionsgefahr bei Veranstaltungen im Freien ist, wissenschaftlich bestätigt, nahezu null. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Lüge!) Die schlichte Behauptung einer Infektionsgefahr darf aber niemals als Begründung für Grundrechtseingriffe herhalten, wenn man dem Machtmissbrauch nicht Tür und Tor öffnen will. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU, den LINKEN und der SPD – Unruhe) Die Beschränkung des Versammlungsrechts auf zehn Personen führt zu einer Beschädigung des gesellschaftlichen Friedens. Ohne Not werden Polizeibeamte in Zwangssituationen gebracht, friedliche Versammlungen aufzulösen, indirekte und direkte Gewalt gegenüber den eigenen Mitbürgern einzusetzen, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) gegen Frauen, gegen Rentner, sogar gegen Kinder. Herr Lippmann schmeißt wieder die friedlichen Demonstranten, die Rentner, die Kinder in einen Topf mit Rechtsextremen und Nazis. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die latschen vorneweg und die anderen hinterher!) Von einer Antifa-Partei erwarte ich auch nichts anderes. (Beifall bei der AfD) Aber wenn dazu die CDU klatscht, zeigt das, wo Ihre Partei inzwischen angekommen ist. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Albrecht Pallas, SPD) Das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung verschwindet, wenn die Beamten gefühlt nur noch Protestierende drangsalieren, anstatt die wirklichen Straftäter zu verfolgen und Verbrechen zu verhindern. Diese Regierung schadet dem Ansehen unserer Polizei. Durch die Beschränkung des Versammlungsrechts auf zehn Personen wird der öffentliche Protest kriminalisiert. Jede etwas größere Versammlung, jede Demonstration wird für den Organisator und für die Teilnehmer zur Ordnungswidrigkeit oder zur Straftat. Herr Kretschmer, Sie und Ihre Regierung haben das Versammlungsrecht massiv eingeschränkt. Sie sind schuld daran, dass sich sächsische Bürger und Polizisten (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) konfrontativ gegenüberstehen. Sie sind schuld daran, dass auf sächsischen Straßen friedliche Demonstrationen in Gewalt umschlagen. (Unruhe) Sie sind schuld, dass Tausende sächsische Bürger mit Bußgeld- (Beifall bei der AfD) und Strafverfahren überzogen werden, nur weil sie ihr Grundrecht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollen. Ohne Ihre fachlich nicht begründete Einschränkung des Versammlungsrechts, Herr Kretschmer, würde all das nicht stattfinden. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es nicht, die Regierung vor der Kritik der Bürger zu schützen. (Zurufe von der CDU) Unsere Aufgabe als Parlamentarier besteht auch in der Wahrung und dem Schutz der Grundrechte. (Beifall bei der AfD) Unsere Aufgabe besteht auch darin, Protesten und Demonstrationen als Teil unserer friedlichen Demokratie so viel Raum und Sichtbarkeit einzuräumen, dass diese Proteste nicht in Gewalt umschlagen. Unsere Aufgabe ist es, die Polizei nicht zum Ausputzer einer verhinderten politischen Debatte zu machen. Unsere Aufgabe ist es, demokratischen Meinungsstreit –

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Jörg Urban AfD

– und demokratische Meinungsbildung zu ermöglichen und nicht, sie zu verhindern. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort, gehalten durch Herrn Kollegen Urban. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Wir kommen jetzt zur Abstimmung. (Zuruf: Punktweise! – Heiterkeit) Bitte, Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Herr Präsident, wie gegenüber dem Präsidium angekündigt, bitten wir um namentliche Abstimmung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was? Wieso namentliche Abstimmung? –

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Albrecht Pallas SPD

Namentliche Abstimmung? Wieso? Das gehört normalerweise im Vorfeld angekündigt! – Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Starke Unruhe)

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Dr. Matthias Rößler

Wir machen es, wie es jetzt im Protokoll steht. Eine namentliche Abstimmung muss man ausdrücklich beantragen. Sie ist jetzt beantragt. Wir sind auf alles vorbereitet und beginnen mit der namentlichen Abstimmung. – Bitte, Herr Kollege.

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Ronny Wähner CDU

Ich verlese die Aufrufliste zur na2022 über die Drucksache 7/8539. Wir beginnen mit dem Buchstaben A. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) (Kurze Unterbrechung)

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Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung verkünden: 34 Kolleginnen und Kollegen haben mit Ja gestimmt, also 34 Jastimmen, 72 Neinstimmen und 13-mal keine Teilnahme. Damit ist die Drucksache 7/8539 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 43. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das woch, den 9. Februar 2022, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen zu. sen. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 11:47 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/8539 Namensaufruf durch den Abg. Ronny Wähner, CDU, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Böhme, Marco x Mayer, Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Meyer, Čagalj Sejdi, Petra x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Flemming, Ingo x Panter, Friedel, Sabine x Patt, Fritzsche, Oliver x Penz, Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Pfeil, Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Unger, Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 34 Neinstimmen: 72 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 106 Anlage Abstimmung am 05.01.2022 dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Tom x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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