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Valentin Lippmann

GRÜNE 05.01.2022 Sitzungen 7/43

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1985 in der berühmten Brokdorf-Entscheidung die fundamentalen Grundsätze der Versammlungsfreiheit ausbuchstabierte, prägte es mit wenigen Sätzen die Bedeutung dieses Grundrechtes in die Köpfe und Herzen der Demokratie. Die Karlsruher Richter ordneten die Bedeutung der Versammlungsfreiheit fast schon poetisch ein, als sie Versammlungen als ein Stück ursprünglich ungebändigter unmittelbarer Demokratie beschrieben und die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens erhoben. Nie hätte sich das Bundesverfassungsgericht – seinerzeit den mit Hundertausenden Menschen übervollen Bonner Hofgarten vor Augen – wohl vorstellen können, dass dieses elementare Stück Demokratie eines Tages von nur zehn Personen gleichzeitig an einem Ort ausgeübt werden kann. Und dennoch ist dies mit Blick auf die erheblichen Gefahren in einer Pandemie derzeit bittere Realität. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Versammlungsrecht ist seit Beginn der Pandemie einmal mehr und einmal weniger beschränkt worden. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist seither klar: Das Versammlungsrecht darf nicht in einem Dauerzustand derart massiv leiden. Wir können nicht eines der elementaren Grundrechte unserer Demokratie auf Dauer in diesem Maße einschränken. Deshalb halten wir es durchaus für zwingend notwendig, eine Diskussion darüber zu führen, zunächst eine moderate Erhöhung der Teilnehmendenzahl bei Versammlungen ins Auge zu fassen, und zwar unter strenger und klarer Beachtung der Hygieneregeln, auch deren Durchsetzung durch die Sicherheitsbehörden und natürlich die Einhaltung des Versammlungsrechtes, das es immer noch gebietet, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, was leider nicht die Realität im Freistaat ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Und zwar nicht, weil die AfD dies heute scheinheilig propagiert oder weil eine Polizeigewerkschaft mit einer Argumentation mehr Freiheit einfordert, die man ebenso für die Abschaffung der Straßenverkehrsordnung nutzen könnte, sondern weil es zu einer tief in unserer demokratischen und rechtsstaatlichen DNA verankerten Überzeugung gehört, dass der Staat nicht überlange einen Zustand perpetuieren kann, in dem Grundrechte einerseits massiv eingeschränkt werden und gleichzeitig auch der sichtbare Protest dagegen über Gebühr beschränkt wird. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass durchaus kontrovers diskutierte Entscheidungen, beispielsweise im Deutschen Bundestag, anstehen; Parlamente, in denen bei kontroversen Abstimmungen die Gewissensentscheidung der Abgeordneten zur berechtigten Maxime erhoben wird und maximal zehn Personen, die sich an geltendes Recht halten, dagegen demonstrieren können. Das macht sicherlich nicht nur mich, sondern alle überzeugten Demokratinnen und Demokraten nachdenklich. Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum anderen und noch viel mehr spricht aber auch ein ganz praktischer demokratischer Grund für eine zunächst moderate Erhöhung der Teilnehmendenzahl. Die aktuelle Regelung trifft vor allem jenen Teil einer engagierten demokratischen Zivilgesellschaft, die sich seit fast zwei Jahren konsequent an alle Regeln hält und deshalb nicht in der Lage ist, mit sichtbarem Protest deutlich zu machen, dass sich die übergroße Mehrheit der Menschen in diesem Land solidarisch verhält, gegen Hass und Hetze in diesem Land eintritt und konsequent Haltung gegen eine überlaute Minderheit zeigt. Es ist eine überlaute Minderheit, die hier durch die Straßen zieht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir dürfen gerade in der aktuellen Situation die Wirksamkeit einer sichtbaren, lauten demokratischen Zivilgesellschaft nicht weiter derart einschränken. Wenn sich allerorts Menschen rücksichtlos über Regeln hinwegsetzen und die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage sind, dem Einhalt zu gebieten, dann möchte ich, dass es denjenigen, die sich an die Regeln halten, möglich ist, dagegen klar und mit mehr als zehn Personen Flagge und Gesicht zu zeigen; denn genau das braucht unsere freiheitliche Demokratie jetzt: Menschen, die sichtbar Haltung für die Werte unserer Verfassung zeigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen, zum vorliegenden Antrag: Hier geht es der AfD-Fraktion nicht um die Versammlungsfreiheit. (André Barth, AfD: Um was dann?) Es ist ein scheinheiliges Täuschungsmanöver. Mit der Aufhebung aller Regeln geht es Ihnen um einen Freifahrtschein für rücksichtlose rechtsextreme Regelbrecher, einen Freibrief für gewaltsame Umsturzfantasien und um ein Instrument zur Aufstachelung von Hass und Hetze. Genau das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Freiheit geht stets mit Verantwortung einher. Es kann keine Versammlungsfreiheit ohne Grundrechtsverantwortung geben. Wer mit Rechtsextremen und Verfassungsfeinden spaziert, rettet nicht Grundrechte, sondern beschädigt unsere freiheitliche Demokratie. (Zuruf von der AfD) Wer Polizeiketten gewaltsam durchbricht, Polizisten die Dienstwaffe entwenden will oder in SA-Manier mit Fackelaufmärschen Politikerinnen in diesem Land einschüchtern will, kann sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen, sondern allenfalls noch auf sein Aussageverweigerungsrecht als Angeklagter. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Schon allein aus diesen Gründen werden wir Ihren scheinheiligen Antrag ablehnen. Die Wohlfeilheit Ihres Begehrens zeigt sich nicht zuletzt in Ihrem regelmäßigen heuchlerischen Umgang mit der Versammlungsfreiheit selbst. Als wir in der letzten Legislaturperiode ein liberales Versammlungsgesetz vorgelegt haben, war die AfD-Fraktion strikt dagegen. Wie sich die Zeiten ändern, so ändert sich offenbar auch die Meinung der AfD-Fraktion zu Grundrechten. Funfact am Rande: Das Gesetz sah übrigens Regelungen für leitungslose Versammlungen vor, also das, was wir im Freistaat Sachsen regelmäßig erleben. Aber die AfD hat abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer die Grundrechte wie die AfD nach politischer Opportunität verhandeln will, wer weder Anstand hat noch Verantwortung zeigt, hat jene anfangs zitierten, die Rechtsgeschichte prägenden großen Worte des Bundesverfassungsgerichtes schlicht nicht verstanden, welche es gilt, schnellstmöglich wieder zur vollständigen Realität werden zu lassen. Diesen Antrag braucht es dazu nicht; er ist abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

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