Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir hier in Sachsen von der Versammlungsfreiheit sprechen, dann tun wir das mit Blick auf ihre historische Bedeutung mit großer Wertschätzung und großem Respekt. Die Versammlungsfreiheit ist nicht nur eine starke Säule unserer Demokratie, sondern sie hat in Sachsen auch eine besondere Geschichte. Die Menschen in Sachsen wissen, weil sie es selbst erlebt haben, was sie bewegen können, wenn sie zusammenkommen und friedlich demonstrieren und protestieren. Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen den Demonstrationen von 1989 und den illegalen Corona-Protesten, die wir aktuell vielerorts in Sachsen, aber auch anderswo erleben. 1989 sind die Menschen auf die Straßen gegangen, um für ihre demokratischen Grundrechte, die ihnen willkürlich vorenthalten wurden, zu streiten und diese einzufordern. (Zurufe von der AfD) Das ist mit der aktuellen Situation nicht vergleichbar, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) mit einer Ausnahmesituation, die uns alle betrifft und in der unsere gemeinsame Solidarität gefragt ist. Wer andere niederbrüllt und Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert, tritt nicht für die Freiheit ein, nein, er tritt die Grundrechte mit Füßen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Wer Wahlkreisbüros mit Sprengstoffkörpern angreift, übt damit kein Recht auf freie Meinungsäußerung aus, nein, er greift unsere Demokratie im Innersten an. (Unruhe) Wer sich mit Fackeln vor die Häuser von gewählten Regierungsmitgliedern stellt, darf sich dabei nicht auf die Tradition des friedlichen Protests berufen, nein, er stellt sich außerhalb des Versammlungsrechts.
